satzung DeS DeUTScheN NaTURSchUTZRiNgS
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- Wilhelmine Kohler
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1 satzung DeS DeUTScheN NTURSchUTZRiNgS
2 Seite 2 Stzung des DEUTSCHEN NATURSCHUTZRINGES, Dchvernd der deutschen Ntur-, Tier- und Umweltschutzorgnistionen (DNR) e.v., gegründet m 1. Mi 1950, in der Fssung vom 26. März 1974, geändert m 26. Novemer 1983 geändert m 11. Novemer 1995 geändert m 9. Dezemer 2000 geändert m 25. Novemer 2006 geändert m 27. Novemer 2009 geändert m 29. Novemer 24
3 Seite 3 1 Nme und Sitz Der Verein führt den Nmen Deutscher Nturschutzring, Dchvernd der deutschen Ntur-, Tier- und Umweltschutzorgnistionen (DNR) e.v. Er ht seinen Sitz in Berlin und ist in ds Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin-Chrlottenurg eingetrgen. Ds Geschäftsjhr ist ds Klenderjhr. 2 Zweck und Ziele Der DNR vertritt in Astimmung mit seinen Mitgliedern deren Interessen und Anliegen uf ntionler, europäischer und interntionler Eene. Auf regionler und kommunler Eene wird der DNR nur uf Antrg eines Mitgliedes tätig. Bei den Areitsschwerpunkten des DNR ündelt er die Loyktivitäten seiner Mitglieder. Zu den Aufgen des DNR gehören insesondere: Förderung und Astimmung der Aktivitäten seiner Mitglieder, Aufereitung und Diskussion neuer umweltpolitischer Frgestellungen, c Loyreit uf Bundes- und Europeene, sowie ei europäischen und interntionlen Orgnistionen und Institutionen, d Kontktpflege zu nderen gesellschftlichen Gruppen, e Vermittlung von Informtionen. Der DNR ht sich zum Ziel gesetzt: die iologische Vielflt zu ewhren, den Nturhushlt und lle seine Bestndteile zu schützen, wiederherzustellen, zu sichern, zu pflegen und zu veressern und der Zerstörung und Beeinträchtigung von Ntur, Lndschft und Umwelt Einhlt zu geieten, llen Hndlungen entgegenzuwirken, die eine leenswerte und ntürliche Umwelt jetzt oder zukünftig eeinträchtigen, c dzu eizutrgen, dss ds Prinzip des nchhltigen und umweltgerechten Hndelns in llen privten und öffentlichen Entscheidungsprozessen vernkert wird, d Modelle, Ansätze und Lösungen für zukunftsfähige Leens- und Wirtschftsweisen zu entwickeln, vorzustellen und sich für deren Umsetzung einzusetzen, esonders in den Industriestten, e druf hinzuwirken, dss der Ntur-, Tier-, Umwelt- und Artenschutz in Politik und Gesellschft ihrer Bedeutung entsprechend erücksichtigt werden.
4 Seite 4 04 Der DNR ist prteipolitisch, weltnschulich, konfessionell und ethisch ungeunden. Er tritt rssistischen, verfssungs- und fremdenfeindlichen Bestreungen und nderen diskriminierenden oder menschenverchtenden Verfhrensweisen entschieden entgegen. Er chtet uf sozile, Geschlechter- und Genertionengerechtigkeit. 3 Gemeinnützigkeit Der DNR verfolgt usschließlich und unmittelr gemeinnützige Zwecke im Sinne des Aschnittes Steueregünstigte Zwecke der Agenordnung. Der Verein ist selstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die stzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhlten keine Zuwendungen us den Mitteln des Vereins. Es drf keine Person durch Ausgen, die den Zwecken der Körperschft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen egünstigt werden. 4 Finnzmittel Die für die Verwirklichung der Zwecke des DNR erforderlichen Mittel werden insesondere durch Beiträge der Mitglieder sowie Zuwendungen ufgercht. Ausgen dürfen nur im Rhmen der Ansätze des verschiedeten Hushltsplnes getätigt werden. Liegt ein solcher noch nicht vor, knn im Vorgriff montlich höchstens ein Zwölftel der Ansätze des Hushltsplnes des Vorjhres in Anspruch genommen werden. 5 Mitgliedschft Mitglieder können Vereine, Verände, Institute und Stiftungen sein, die ds Leitild und ds Grundstzprogrmm des DNR nerkennen und sich im Sinne von 2 dieser Stzung etätigen. Sie sind grundsätzlich gemeinnützig. Orgnistionen, Vereine oder Verände, deren üergeordnete Orgnistionseene ereits Mitglied im DNR ist, können nur mit deren Zustimmung selst Mitglied im DNR werden. Mitgliedsorgnistionen können Einzelmitgliedsorgnistionen oder Dchorgnistionen sein. Lndesdchverände sind den Dchorgnistionen gleichgestellt.
5 Seite 5 Aufnhmenträge sind schriftlich zu stellen, üer sie entscheidet uf Vorschlg des Präsidiums die Mitgliederversmmlung. 04 Die Mitgliedschft endet durch Austritt, Auflösung der Mitgliedsorgnistion, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste, durch Entzug der Rechtsfähigkeit oder Verlust der steuerlichen Gemeinnützigkeit. 05 Ein Mitglied knn us dem Vernd usgeschlossen werden wegen: groen Verstoßes gegen Zwecke und Ziele des DNR oder Beschlüsse der Mitgliederversmmlung, 06 schwerer Schädigung des Ansehens und der Belnge des DNR. Anträge uf Ausschluss können vom Präsidium oder von jedem Mitglied des DNR schriftlich mit Begründung n ds Präsidium gestellt werden, ds üer den Antrg nch vorheriger Anhörung des Betroffenen entscheidet. Die Entscheidung ist dem Betroffenen durch eingeschrieenen Brief mit Rückschein und Einspruchselehrung mitzuteilen. Gegen die Entscheidung ist innerhl eines Monts nch ihrem Zugng Einspruch eim Präsidium zulässig, üer den die nächste ordentliche Mitgliederversmmlung entscheidet. 07 Ein Mitglied knn durch Beschluss des Präsidiums von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimliger schriftlicher Mhnung mit der Zhlung eines Jhresmitgliedseitrges im Rückstnd ist. Die Streichung drf erst eschlossen werden, wenn nch Asendung der zweiten Mhnung ein Mont verstrichen ist und die Streichung in der Mhnung ngedroht wurde. Der Beschluss ist dem Mitglied mitzuteilen. 08 Personen, die sich um den DNR esondere Verdienste erworen hen, können uf Vorschlg des Präsidiums durch die Mitgliedsversmmlung zu Ehrenmitgliedern oder EhrenpräsidentInnen ernnnt werden. Sie sind erechtigt, n der Mitgliedsversmmlung teilzunehmen, weitere Mitgliederrechte stehen ihnen nicht zu. 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder Die Mitglieder unterstützen den DNR in seinen stzungsgemäßen Zwecken und Zielen. Die Mitglieder hen is zum 30. Juni eines jeden Jhres ihren Jhreseitrg n den DNR zu zhlen. Seine Höhe wird von der Mitgliederversmmlung festgesetzt. In egründeten Fällen knn der Beitrg vom Präsidium uf schriftlichen Antrg hin ermäßigt werden. Die Mitgliederrechte ruhen ei Nichtzhlung dem 1. Juli; sie können wieder whrgenommen werden, sold der Beitrg entrichtet ist.
6 Seite 6 Der Austritt us dem DNR erfolgt durch schriftliche Erklärung is zum 30. Juni gegenüer dem Präsidium zum jeweiligen Jhresende. Später eingehende Austrittserklärungen wirken erst zum Ende des druf folgenden Jhres. 7 Orgne Orgne des DNR sind: 1. die Mitgliederversmmlung, 2. ds Präsidium / der Vorstnd. Üer jede Sitzung eines Orgns des DNR ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem / der PräsidentIn oder dem / der SitzungsleiterIn sowie dem / der ProtokollführerIn zu unterzeichnen ist. Sie muss den wesentlichen Inhlt des Geschehenslufes wiedergeen. Die Mitglieder können in die Niederschriften Einsicht nehmen. Die Niederschrift einer Mitgliederversmmlung ist den Mitgliedern zuzuleiten. 8 Mitgliederversmmlung Die Mitgliederversmmlung findet mindestens einml jährlich sttt. Die Einldung erfolgt schriftlich mit einer Ldungsfrist von zwei Monten unter der Ange von Ort, Tg und Stunde der Versmmlung und der Tgesordnung. Zu Beginn der Mitgliederversmmlung ht der/die VersmmlungsleiterIn festzustellen, o die Einldung ordnungsgemäß und rechtzeitig erfolgt ist. Jede stzungsgemäß einerufene Mitgliederversmmlung ist ohne Rücksicht uf die Zhl der erschienenen Mitglieder zw. Delegierten eschlussfähig. Außerordentliche Mitgliederversmmlungen finden uf Beschluss des Präsidiums oder dnn sttt, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Ange des Verhndlungsgegenstndes entrgt. Die Einldung ht unverzüglich mit einer Ldungsfrist von einem Mont zu erfolgen. Die Mitgliederversmmlung des DNR wird durch Delegierte (schriftlich Bevollmächtigte) geildet. Mitglieder des Vorstndes und des Präsidiums können in der Mitgliederversmmlung nicht gleichzeitig Delegierte sein. 04 Die Mitgliederversmmlung ht insesondere folgende Aufgen: Entgegennhme des Jhreserichts und des Rechnungsprüfungserichts, Entlstung des Präsidiums und Vorstndes,
7 Seite 7 c Whl des Präsidiums und Vorstndes, d Whl von zwei RechnungsprüferInnen, e Bestimmung der Grundsätze des DNR (Leitild, Grundstzprogrmm etc.), f Behndlung von Anträgen und Resolutionen, g Festlegung von Areitsschwerpunkten, h Feststellung des Hushlts- und Wirtschftsplnes, i Festsetzung der Mitgliedseiträge, j Änderung der Stzung, k Aufnhme neuer Mitglieder uf Vorschlg des Präsidiums, l Ernennung von EhrenpräsidentInnen und Ehrenmitgliedern, m Auflösung des DNR, n Verwendung des Vermögens des DNR ei seiner Auflösung. 05 Jedes Mitglied knn in die Mitgliederversmmlung so viele Delegierte entsenden, wie es Stimmen ht. Die Zhl ergit sich us der dem DNR is 31. Dezemer des Vorjhres schriftlich gemeldeten Mitgliederzhl, für die Beiträge n den DNR gezhlt wurden. Mitgliedsorgnistionen stehen je nch Mitgliedernzhl folgende Stimmen zu: is Stimme is Stimmen is Stimmen is Stimmen is Stimmen is Stimmen is Stimmen is Stimmen 22 Stimmen Lndesdchverände erhlten ungechtet ihrer Mitgliederzhl zwei Stimmen. Die Stimmrechte von Instituten und Stiftungen orientieren sich n den Beiträgen. 06 Stimmenrechtsüertrgungen sind zulässig. Ein Mitglied knn von einem oder mehreren Mitgliedern mximl 10 Stimmen üertrgen ekommen. 07 Anträge und Resolutionen zur Mitgliederversmmlung müssen mindestens einen Mont vor deren Beginn schriftlich eim DNR eingegngen sein, für Anträge uf Stzungsänderung eträgt diese Frist mindestens drei Monte. Sie sind den Mitgliedern unverzüglich mitzuteilen. 08 Selstständige Anträge, die nicht uf der Tgesordnung stehen, sind zu ehndeln, sofern ihre Behndlung in der Mitgliederversmmlung von mehr ls der Hälfte der vertretenen Stimmen unterstützt wird. Dies gilt nicht für Anträge uf Änderung der Stzung, Auflösung des Vereins, Änderung der Mitgliedseiträge, Whl und Awhl von Präsidiumsmitgliedern und für Anträge, die den DNR finnziell elsten.
8 Seite 8 9 Präsidium / Vorstnd ds Präsidium esteht us dem Vorstnd, sechs BeisitzerInnen, c einer / einem VertreterIn der Jugendorgnistionen der im DNR vertretenen Mitgliedsorgnistionen. Vorstnd im Sinne von 26 As.2 BGB ist der / die PräsidentIn, die eiden VizepräsidentInnen, c der / die SchtzmeisterIn. Der/die PräsidentIn vertritt den DNR gemeinsm mit einer der unter den Buchsten und c gennnten Personen. Im Flle seiner / ihrer Verhinderung vertritt ihn / sie ein / eine VizepräsidentIn. Ds Präsidium trägt die Gesmtverntwortung für die Führung des DNR. Es üerträgt seinen Mitgliedern im Innenverhältnis die Betreuung eines oder mehrerer Schgeiete. Diese Verteilung ist den DNR-Mitgliedern eknnt zu mchen. 04 Ds Präsidium eruft die Mitgliederversmmlungen und der/die PräsidentIn die Präsidiumssitzungen ein. 05 Ds Präsidium git sich eine Geschäftsordnung. 06 Der / die SchtzmeisterIn führt die Finnzgeschäfte des DNR im Rhmen des Hushltsund Wirtschftsplns. 07 Ds Präsidium ist eschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder nwesend ist, dvon müssen zwei dem Vorstnd ngehören. Beschlüsse können von der Mehrheit der Mitglieder uch im schriftlichen Verfhren gefsst werden, sofern kein Mitglied diesem Verfhren widerspricht. 08 Die Mitglieder des Präsidiums üen ihre Tätigkeit ehrenmtlich us. Zuwendungen im Rhmen der Ehrenmtspuschle ( 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz oder Folgevorschriften) sind unschädlich. Der / dem PräsidentIn knn eine ngemessene Entschädigung gezhlt werden. Die Mitglieder des Präsidiums hen Anspruch uf Erstz der Aufwendungen, insesondere der Reisekosten, die ihnen im Rhmen ihrer Tätigkeit ttsächlich entstnden sind.
9 Seite 9 10 Areitskreise Zur Erledigung von Einzelufgen können vom Präsidium oder der Mitgliederversmmlung Areitskreise eingesetzt werden. Die Areitskreise sind in ertender Funktion für ds Präsidium tätig. Jeder Areitskreis wählt us seiner Mitte eine / n Vorsitzende(n) und eine / einen StellvertreterIn. Mit der Erledigung des ihm / ihr erteilten Auftrges endet der Areitskreis. Die Areitskreise regeln ihr Verfhren in Anlehnung n die Geschäftsordnung des Präsidiums. 11 Geschäftsstelle Die Erledigung der lufenden Geschäfte oliegt der Geschäftsstelle nch Richtlinien und Weisungen des Präsidiums. Sie ht Dienstleistungsfunktion für die Mitglieder und unterstützt die Orgne des DNR ei der Vernds-, Koordinierungs- und Führungsreit. Dzu setzt sie die Beschlüsse der Verndsorgne um und stellt die Bereitung der stzungsgemäßen Aufgen sicher. 12 RechnungsprüferInnen Die von der Mitgliederversmmlung gemäß 26 As. 2 BGB gewählten RechnungsprüferInnen hen lljährlich vor der Mitgliederversmmlung ds Finnz- und Rechnungswesen des DNR zu prüfen und üer ds Ergenis dieser Prüfung in der Mitgliederversmmlung zu erichten. 13 Whlen und Astimmungen Whlen erfolgen grundsätzlich geheim. Stehen Whlen n, so sind die Listen der KndidtInnen zeitnh n die Mitgliedsorgnistionen zu versenden. Weitere schriftliche Whlvorschläge können von den Mitgliedern spätestens is einen Mont vor der Mitgliederversmmlung eingercht werden, sofern ds schriftliche Einverständnis der KndidtInnen vorliegt. Sie sind den Mitgliedern unverzüglich eknntzugeen.
10 Seite 10 Bei den Whlen für ds Präsidium werden der / die PräsidentIn, die eiden VizepräsidentInnen und der / die SchtzmeisterIn jeweils einzeln gewählt. Erhält ei einer Whl keine / keiner der Vorgeschlgenen die erforderliche Mehrheit, findet eine Stichwhl zwischen den eiden BewererInnen sttt, die die meisten Stimmen erhlten hen. Bei Stimmengleichheit wird die Whl wiederholt. Bleit es ei der Stimmengleichheit, dnn entscheidet ds Los, ds der / die älteste nwesende Delegierte zieht. Die Whl der BeisitzerInnen erfolgt nch einer von der Mitgliederversmmlung verschiedeten Whlordnung. Die Jugendorgnistionen der DNR-Mitglieder verständigen sich im Vorfeld der DNR-Mitgliederversmmlung uf ein / eine KndidtIn ls ihre / ihren VertreterIn im Präsidium und schlgen diese / diesen der DNR-Mitgliederversmmlung zur Bestätigung vor. 04 Die Amtszeit des Präsidiums / des Vorstndes duert vier Jhre; sie endet mit der Whl des neuen Präsidiums / Vorstndes. Scheidet ein Präsidiumsmitglied vor Aluf seiner Amtszeit us, knn die Mitgliederversmmlung eine Erstzwhl durchführen. In diesem Flle endet die Amtszeit mit dem Aluf der Amtszeit des usgeschiedenen Präsidiumsmitgliedes. 05 Die Amtszeit der RechnungsprüferInnen eträgt vier Jhre. 06 Wiederwhl der Präsidiums- zw. Vorstndsmitglieder und RechnungsprüferInnen ist zulässig. 07 Üer Änderungen der Stzung eschließt die Mitgliederversmmlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der gegeenen gültigen Stimmen. 08 Astimmungen üer Anträge und Resolutionen erfolgen offen, sofern nicht mit mindestens der Hälfte der nwesenden Stimmen eine geheime Astimmung verlngt wird. 09 Die Mitgliederversmmlung fsst ihre Beschlüsse mit der einfchen Mehrheit der gegeenen gültigen Stimmen, sofern nicht die Stzung etws nderes estimmt. Stimmenthltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrg ls gelehnt. Bei mehreren Anträgen zum gleichen Beschlussgegenstnd ist zunächst üer den weitest gehenden Antrg zustimmen. Bestehen Zweifel, welcher Antrg der weitest- oder weiter gehende ist, entscheidet üer die Reihenfolge der Astimmung die Mitgliederversmmlung. Ist ein Beschluss gefsst und festgestellt, so ist eine weitere Beschlussfssung zum gleichen Gegenstnd in der gleichen Versmmlung unzulässig.
11 Seite Auflösung des DNR Die Auflösung des DNR knn nur durch eine eigens dfür einerufene Mitgliederversmmlung und nur mit einer Mehrheit von drei Viertel der gegeenen gültigen Stimmen eschlossen werden. Die zum Zwecke der Auflösung des DNR einerufene Mitgliederversmmlung ist eschlussfähig, wenn sie zwei Monte vorher unter Ange des Zweckes einerufen worden ist. Bei Auflösung des DNR oder ei Wegfll steueregünstigter Zwecke wird der Liquidtionsüerschuss, der unter Berücksichtigung der institutionellen Förderungsedingungen des Bundes verfügr ist, nch Beschluss der Mitgliederversmmlung einem nderen oder mehreren steuerlich nerknnten gemeinnützigen EmpfängerInnen für Zwecke des Ntur-,Tier- oder Umweltschutzes zugeführt. In diesem Fll drf die Verfügung üer ds Vermögen erst mit vorheriger Zustimmung des Finnzmtes erfolgen. 15 Inkrfttreten Diese m in Berlin von der Mitgliederversmmlung eschlossene Stzung tritt mit ihrer Eintrgung in ds Vereinsregister m in Krft. Impressum: Deutscher Nturschutzring, Dchvernd der deutschen Ntur-, Tier- und Umweltschutzorgnistionen (DNR) e.v.; Die Stzung wurde m in Berlin von der Mitgliederversmmlung eschlossen.
2' DerVerein hatseinen Sitz in 72072Tübingen, Mirabeauweg 6 und soll in dasvereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen w >rden.
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MehrSatzung des Myanmar Development Aid e.v.
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MehrIG Messler Kerb e.v. Vereinssatzung
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MehrSatzung des Vereins DorfGut Beelen e.v.
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