satzung DeS DeUTScheN NaTURSchUTZRiNgS

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "satzung DeS DeUTScheN NaTURSchUTZRiNgS"

Transkript

1 satzung DeS DeUTScheN NTURSchUTZRiNgS

2 Seite 2 Stzung des DEUTSCHEN NATURSCHUTZRINGES, Dchvernd der deutschen Ntur-, Tier- und Umweltschutzorgnistionen (DNR) e.v., gegründet m 1. Mi 1950, in der Fssung vom 26. März 1974, geändert m 26. Novemer 1983 geändert m 11. Novemer 1995 geändert m 9. Dezemer 2000 geändert m 25. Novemer 2006 geändert m 27. Novemer 2009 geändert m 29. Novemer 24

3 Seite 3 1 Nme und Sitz Der Verein führt den Nmen Deutscher Nturschutzring, Dchvernd der deutschen Ntur-, Tier- und Umweltschutzorgnistionen (DNR) e.v. Er ht seinen Sitz in Berlin und ist in ds Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin-Chrlottenurg eingetrgen. Ds Geschäftsjhr ist ds Klenderjhr. 2 Zweck und Ziele Der DNR vertritt in Astimmung mit seinen Mitgliedern deren Interessen und Anliegen uf ntionler, europäischer und interntionler Eene. Auf regionler und kommunler Eene wird der DNR nur uf Antrg eines Mitgliedes tätig. Bei den Areitsschwerpunkten des DNR ündelt er die Loyktivitäten seiner Mitglieder. Zu den Aufgen des DNR gehören insesondere: Förderung und Astimmung der Aktivitäten seiner Mitglieder, Aufereitung und Diskussion neuer umweltpolitischer Frgestellungen, c Loyreit uf Bundes- und Europeene, sowie ei europäischen und interntionlen Orgnistionen und Institutionen, d Kontktpflege zu nderen gesellschftlichen Gruppen, e Vermittlung von Informtionen. Der DNR ht sich zum Ziel gesetzt: die iologische Vielflt zu ewhren, den Nturhushlt und lle seine Bestndteile zu schützen, wiederherzustellen, zu sichern, zu pflegen und zu veressern und der Zerstörung und Beeinträchtigung von Ntur, Lndschft und Umwelt Einhlt zu geieten, llen Hndlungen entgegenzuwirken, die eine leenswerte und ntürliche Umwelt jetzt oder zukünftig eeinträchtigen, c dzu eizutrgen, dss ds Prinzip des nchhltigen und umweltgerechten Hndelns in llen privten und öffentlichen Entscheidungsprozessen vernkert wird, d Modelle, Ansätze und Lösungen für zukunftsfähige Leens- und Wirtschftsweisen zu entwickeln, vorzustellen und sich für deren Umsetzung einzusetzen, esonders in den Industriestten, e druf hinzuwirken, dss der Ntur-, Tier-, Umwelt- und Artenschutz in Politik und Gesellschft ihrer Bedeutung entsprechend erücksichtigt werden.

4 Seite 4 04 Der DNR ist prteipolitisch, weltnschulich, konfessionell und ethisch ungeunden. Er tritt rssistischen, verfssungs- und fremdenfeindlichen Bestreungen und nderen diskriminierenden oder menschenverchtenden Verfhrensweisen entschieden entgegen. Er chtet uf sozile, Geschlechter- und Genertionengerechtigkeit. 3 Gemeinnützigkeit Der DNR verfolgt usschließlich und unmittelr gemeinnützige Zwecke im Sinne des Aschnittes Steueregünstigte Zwecke der Agenordnung. Der Verein ist selstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die stzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhlten keine Zuwendungen us den Mitteln des Vereins. Es drf keine Person durch Ausgen, die den Zwecken der Körperschft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen egünstigt werden. 4 Finnzmittel Die für die Verwirklichung der Zwecke des DNR erforderlichen Mittel werden insesondere durch Beiträge der Mitglieder sowie Zuwendungen ufgercht. Ausgen dürfen nur im Rhmen der Ansätze des verschiedeten Hushltsplnes getätigt werden. Liegt ein solcher noch nicht vor, knn im Vorgriff montlich höchstens ein Zwölftel der Ansätze des Hushltsplnes des Vorjhres in Anspruch genommen werden. 5 Mitgliedschft Mitglieder können Vereine, Verände, Institute und Stiftungen sein, die ds Leitild und ds Grundstzprogrmm des DNR nerkennen und sich im Sinne von 2 dieser Stzung etätigen. Sie sind grundsätzlich gemeinnützig. Orgnistionen, Vereine oder Verände, deren üergeordnete Orgnistionseene ereits Mitglied im DNR ist, können nur mit deren Zustimmung selst Mitglied im DNR werden. Mitgliedsorgnistionen können Einzelmitgliedsorgnistionen oder Dchorgnistionen sein. Lndesdchverände sind den Dchorgnistionen gleichgestellt.

5 Seite 5 Aufnhmenträge sind schriftlich zu stellen, üer sie entscheidet uf Vorschlg des Präsidiums die Mitgliederversmmlung. 04 Die Mitgliedschft endet durch Austritt, Auflösung der Mitgliedsorgnistion, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste, durch Entzug der Rechtsfähigkeit oder Verlust der steuerlichen Gemeinnützigkeit. 05 Ein Mitglied knn us dem Vernd usgeschlossen werden wegen: groen Verstoßes gegen Zwecke und Ziele des DNR oder Beschlüsse der Mitgliederversmmlung, 06 schwerer Schädigung des Ansehens und der Belnge des DNR. Anträge uf Ausschluss können vom Präsidium oder von jedem Mitglied des DNR schriftlich mit Begründung n ds Präsidium gestellt werden, ds üer den Antrg nch vorheriger Anhörung des Betroffenen entscheidet. Die Entscheidung ist dem Betroffenen durch eingeschrieenen Brief mit Rückschein und Einspruchselehrung mitzuteilen. Gegen die Entscheidung ist innerhl eines Monts nch ihrem Zugng Einspruch eim Präsidium zulässig, üer den die nächste ordentliche Mitgliederversmmlung entscheidet. 07 Ein Mitglied knn durch Beschluss des Präsidiums von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimliger schriftlicher Mhnung mit der Zhlung eines Jhresmitgliedseitrges im Rückstnd ist. Die Streichung drf erst eschlossen werden, wenn nch Asendung der zweiten Mhnung ein Mont verstrichen ist und die Streichung in der Mhnung ngedroht wurde. Der Beschluss ist dem Mitglied mitzuteilen. 08 Personen, die sich um den DNR esondere Verdienste erworen hen, können uf Vorschlg des Präsidiums durch die Mitgliedsversmmlung zu Ehrenmitgliedern oder EhrenpräsidentInnen ernnnt werden. Sie sind erechtigt, n der Mitgliedsversmmlung teilzunehmen, weitere Mitgliederrechte stehen ihnen nicht zu. 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder Die Mitglieder unterstützen den DNR in seinen stzungsgemäßen Zwecken und Zielen. Die Mitglieder hen is zum 30. Juni eines jeden Jhres ihren Jhreseitrg n den DNR zu zhlen. Seine Höhe wird von der Mitgliederversmmlung festgesetzt. In egründeten Fällen knn der Beitrg vom Präsidium uf schriftlichen Antrg hin ermäßigt werden. Die Mitgliederrechte ruhen ei Nichtzhlung dem 1. Juli; sie können wieder whrgenommen werden, sold der Beitrg entrichtet ist.

6 Seite 6 Der Austritt us dem DNR erfolgt durch schriftliche Erklärung is zum 30. Juni gegenüer dem Präsidium zum jeweiligen Jhresende. Später eingehende Austrittserklärungen wirken erst zum Ende des druf folgenden Jhres. 7 Orgne Orgne des DNR sind: 1. die Mitgliederversmmlung, 2. ds Präsidium / der Vorstnd. Üer jede Sitzung eines Orgns des DNR ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem / der PräsidentIn oder dem / der SitzungsleiterIn sowie dem / der ProtokollführerIn zu unterzeichnen ist. Sie muss den wesentlichen Inhlt des Geschehenslufes wiedergeen. Die Mitglieder können in die Niederschriften Einsicht nehmen. Die Niederschrift einer Mitgliederversmmlung ist den Mitgliedern zuzuleiten. 8 Mitgliederversmmlung Die Mitgliederversmmlung findet mindestens einml jährlich sttt. Die Einldung erfolgt schriftlich mit einer Ldungsfrist von zwei Monten unter der Ange von Ort, Tg und Stunde der Versmmlung und der Tgesordnung. Zu Beginn der Mitgliederversmmlung ht der/die VersmmlungsleiterIn festzustellen, o die Einldung ordnungsgemäß und rechtzeitig erfolgt ist. Jede stzungsgemäß einerufene Mitgliederversmmlung ist ohne Rücksicht uf die Zhl der erschienenen Mitglieder zw. Delegierten eschlussfähig. Außerordentliche Mitgliederversmmlungen finden uf Beschluss des Präsidiums oder dnn sttt, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Ange des Verhndlungsgegenstndes entrgt. Die Einldung ht unverzüglich mit einer Ldungsfrist von einem Mont zu erfolgen. Die Mitgliederversmmlung des DNR wird durch Delegierte (schriftlich Bevollmächtigte) geildet. Mitglieder des Vorstndes und des Präsidiums können in der Mitgliederversmmlung nicht gleichzeitig Delegierte sein. 04 Die Mitgliederversmmlung ht insesondere folgende Aufgen: Entgegennhme des Jhreserichts und des Rechnungsprüfungserichts, Entlstung des Präsidiums und Vorstndes,

7 Seite 7 c Whl des Präsidiums und Vorstndes, d Whl von zwei RechnungsprüferInnen, e Bestimmung der Grundsätze des DNR (Leitild, Grundstzprogrmm etc.), f Behndlung von Anträgen und Resolutionen, g Festlegung von Areitsschwerpunkten, h Feststellung des Hushlts- und Wirtschftsplnes, i Festsetzung der Mitgliedseiträge, j Änderung der Stzung, k Aufnhme neuer Mitglieder uf Vorschlg des Präsidiums, l Ernennung von EhrenpräsidentInnen und Ehrenmitgliedern, m Auflösung des DNR, n Verwendung des Vermögens des DNR ei seiner Auflösung. 05 Jedes Mitglied knn in die Mitgliederversmmlung so viele Delegierte entsenden, wie es Stimmen ht. Die Zhl ergit sich us der dem DNR is 31. Dezemer des Vorjhres schriftlich gemeldeten Mitgliederzhl, für die Beiträge n den DNR gezhlt wurden. Mitgliedsorgnistionen stehen je nch Mitgliedernzhl folgende Stimmen zu: is Stimme is Stimmen is Stimmen is Stimmen is Stimmen is Stimmen is Stimmen is Stimmen 22 Stimmen Lndesdchverände erhlten ungechtet ihrer Mitgliederzhl zwei Stimmen. Die Stimmrechte von Instituten und Stiftungen orientieren sich n den Beiträgen. 06 Stimmenrechtsüertrgungen sind zulässig. Ein Mitglied knn von einem oder mehreren Mitgliedern mximl 10 Stimmen üertrgen ekommen. 07 Anträge und Resolutionen zur Mitgliederversmmlung müssen mindestens einen Mont vor deren Beginn schriftlich eim DNR eingegngen sein, für Anträge uf Stzungsänderung eträgt diese Frist mindestens drei Monte. Sie sind den Mitgliedern unverzüglich mitzuteilen. 08 Selstständige Anträge, die nicht uf der Tgesordnung stehen, sind zu ehndeln, sofern ihre Behndlung in der Mitgliederversmmlung von mehr ls der Hälfte der vertretenen Stimmen unterstützt wird. Dies gilt nicht für Anträge uf Änderung der Stzung, Auflösung des Vereins, Änderung der Mitgliedseiträge, Whl und Awhl von Präsidiumsmitgliedern und für Anträge, die den DNR finnziell elsten.

8 Seite 8 9 Präsidium / Vorstnd ds Präsidium esteht us dem Vorstnd, sechs BeisitzerInnen, c einer / einem VertreterIn der Jugendorgnistionen der im DNR vertretenen Mitgliedsorgnistionen. Vorstnd im Sinne von 26 As.2 BGB ist der / die PräsidentIn, die eiden VizepräsidentInnen, c der / die SchtzmeisterIn. Der/die PräsidentIn vertritt den DNR gemeinsm mit einer der unter den Buchsten und c gennnten Personen. Im Flle seiner / ihrer Verhinderung vertritt ihn / sie ein / eine VizepräsidentIn. Ds Präsidium trägt die Gesmtverntwortung für die Führung des DNR. Es üerträgt seinen Mitgliedern im Innenverhältnis die Betreuung eines oder mehrerer Schgeiete. Diese Verteilung ist den DNR-Mitgliedern eknnt zu mchen. 04 Ds Präsidium eruft die Mitgliederversmmlungen und der/die PräsidentIn die Präsidiumssitzungen ein. 05 Ds Präsidium git sich eine Geschäftsordnung. 06 Der / die SchtzmeisterIn führt die Finnzgeschäfte des DNR im Rhmen des Hushltsund Wirtschftsplns. 07 Ds Präsidium ist eschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder nwesend ist, dvon müssen zwei dem Vorstnd ngehören. Beschlüsse können von der Mehrheit der Mitglieder uch im schriftlichen Verfhren gefsst werden, sofern kein Mitglied diesem Verfhren widerspricht. 08 Die Mitglieder des Präsidiums üen ihre Tätigkeit ehrenmtlich us. Zuwendungen im Rhmen der Ehrenmtspuschle ( 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz oder Folgevorschriften) sind unschädlich. Der / dem PräsidentIn knn eine ngemessene Entschädigung gezhlt werden. Die Mitglieder des Präsidiums hen Anspruch uf Erstz der Aufwendungen, insesondere der Reisekosten, die ihnen im Rhmen ihrer Tätigkeit ttsächlich entstnden sind.

9 Seite 9 10 Areitskreise Zur Erledigung von Einzelufgen können vom Präsidium oder der Mitgliederversmmlung Areitskreise eingesetzt werden. Die Areitskreise sind in ertender Funktion für ds Präsidium tätig. Jeder Areitskreis wählt us seiner Mitte eine / n Vorsitzende(n) und eine / einen StellvertreterIn. Mit der Erledigung des ihm / ihr erteilten Auftrges endet der Areitskreis. Die Areitskreise regeln ihr Verfhren in Anlehnung n die Geschäftsordnung des Präsidiums. 11 Geschäftsstelle Die Erledigung der lufenden Geschäfte oliegt der Geschäftsstelle nch Richtlinien und Weisungen des Präsidiums. Sie ht Dienstleistungsfunktion für die Mitglieder und unterstützt die Orgne des DNR ei der Vernds-, Koordinierungs- und Führungsreit. Dzu setzt sie die Beschlüsse der Verndsorgne um und stellt die Bereitung der stzungsgemäßen Aufgen sicher. 12 RechnungsprüferInnen Die von der Mitgliederversmmlung gemäß 26 As. 2 BGB gewählten RechnungsprüferInnen hen lljährlich vor der Mitgliederversmmlung ds Finnz- und Rechnungswesen des DNR zu prüfen und üer ds Ergenis dieser Prüfung in der Mitgliederversmmlung zu erichten. 13 Whlen und Astimmungen Whlen erfolgen grundsätzlich geheim. Stehen Whlen n, so sind die Listen der KndidtInnen zeitnh n die Mitgliedsorgnistionen zu versenden. Weitere schriftliche Whlvorschläge können von den Mitgliedern spätestens is einen Mont vor der Mitgliederversmmlung eingercht werden, sofern ds schriftliche Einverständnis der KndidtInnen vorliegt. Sie sind den Mitgliedern unverzüglich eknntzugeen.

10 Seite 10 Bei den Whlen für ds Präsidium werden der / die PräsidentIn, die eiden VizepräsidentInnen und der / die SchtzmeisterIn jeweils einzeln gewählt. Erhält ei einer Whl keine / keiner der Vorgeschlgenen die erforderliche Mehrheit, findet eine Stichwhl zwischen den eiden BewererInnen sttt, die die meisten Stimmen erhlten hen. Bei Stimmengleichheit wird die Whl wiederholt. Bleit es ei der Stimmengleichheit, dnn entscheidet ds Los, ds der / die älteste nwesende Delegierte zieht. Die Whl der BeisitzerInnen erfolgt nch einer von der Mitgliederversmmlung verschiedeten Whlordnung. Die Jugendorgnistionen der DNR-Mitglieder verständigen sich im Vorfeld der DNR-Mitgliederversmmlung uf ein / eine KndidtIn ls ihre / ihren VertreterIn im Präsidium und schlgen diese / diesen der DNR-Mitgliederversmmlung zur Bestätigung vor. 04 Die Amtszeit des Präsidiums / des Vorstndes duert vier Jhre; sie endet mit der Whl des neuen Präsidiums / Vorstndes. Scheidet ein Präsidiumsmitglied vor Aluf seiner Amtszeit us, knn die Mitgliederversmmlung eine Erstzwhl durchführen. In diesem Flle endet die Amtszeit mit dem Aluf der Amtszeit des usgeschiedenen Präsidiumsmitgliedes. 05 Die Amtszeit der RechnungsprüferInnen eträgt vier Jhre. 06 Wiederwhl der Präsidiums- zw. Vorstndsmitglieder und RechnungsprüferInnen ist zulässig. 07 Üer Änderungen der Stzung eschließt die Mitgliederversmmlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der gegeenen gültigen Stimmen. 08 Astimmungen üer Anträge und Resolutionen erfolgen offen, sofern nicht mit mindestens der Hälfte der nwesenden Stimmen eine geheime Astimmung verlngt wird. 09 Die Mitgliederversmmlung fsst ihre Beschlüsse mit der einfchen Mehrheit der gegeenen gültigen Stimmen, sofern nicht die Stzung etws nderes estimmt. Stimmenthltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrg ls gelehnt. Bei mehreren Anträgen zum gleichen Beschlussgegenstnd ist zunächst üer den weitest gehenden Antrg zustimmen. Bestehen Zweifel, welcher Antrg der weitest- oder weiter gehende ist, entscheidet üer die Reihenfolge der Astimmung die Mitgliederversmmlung. Ist ein Beschluss gefsst und festgestellt, so ist eine weitere Beschlussfssung zum gleichen Gegenstnd in der gleichen Versmmlung unzulässig.

11 Seite Auflösung des DNR Die Auflösung des DNR knn nur durch eine eigens dfür einerufene Mitgliederversmmlung und nur mit einer Mehrheit von drei Viertel der gegeenen gültigen Stimmen eschlossen werden. Die zum Zwecke der Auflösung des DNR einerufene Mitgliederversmmlung ist eschlussfähig, wenn sie zwei Monte vorher unter Ange des Zweckes einerufen worden ist. Bei Auflösung des DNR oder ei Wegfll steueregünstigter Zwecke wird der Liquidtionsüerschuss, der unter Berücksichtigung der institutionellen Förderungsedingungen des Bundes verfügr ist, nch Beschluss der Mitgliederversmmlung einem nderen oder mehreren steuerlich nerknnten gemeinnützigen EmpfängerInnen für Zwecke des Ntur-,Tier- oder Umweltschutzes zugeführt. In diesem Fll drf die Verfügung üer ds Vermögen erst mit vorheriger Zustimmung des Finnzmtes erfolgen. 15 Inkrfttreten Diese m in Berlin von der Mitgliederversmmlung eschlossene Stzung tritt mit ihrer Eintrgung in ds Vereinsregister m in Krft. Impressum: Deutscher Nturschutzring, Dchvernd der deutschen Ntur-, Tier- und Umweltschutzorgnistionen (DNR) e.v.; Die Stzung wurde m in Berlin von der Mitgliederversmmlung eschlossen.

2' DerVerein hatseinen Sitz in 72072Tübingen, Mirabeauweg 6 und soll in dasvereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen w >rden.

2' DerVerein hatseinen Sitz in 72072Tübingen, Mirabeauweg 6 und soll in dasvereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen w >rden. Stzung für: Europäische Gesellschft für Trumtherpie und EMDR e.v. $ 1 Nme, Sitz und Geschäftsjhr 1. DerVerein führt den Nmen: Europäische Gesellschft für Trumtherpie und EMDR e.v. 2' DerVerein htseinen

Mehr

VERORDNUNG ZUM ORGANISATIONSREGLEMENT DES SCHULVERBANDES NIDAU

VERORDNUNG ZUM ORGANISATIONSREGLEMENT DES SCHULVERBANDES NIDAU VERORDNUNG ZUM ORGANISATIONSREGLEMENT DES SCHULVERBANDES NIDAU vom. August 0 5.0.0 VERORDNUNG ZUM ORGANISATIONSREGLEMENT DES SCHULVERBANDES NIDAU Die Bildungskommission eschliesst, gestützt uf Artikel

Mehr

(1) Der Verein führt den Namen "Verein für Wasser-, Boden- und Lufthygiene e. V".

(1) Der Verein führt den Namen Verein für Wasser-, Boden- und Lufthygiene e. V. Stzung, gegr. 1902 Rosenthler Weg 62, 13127 Berlin Die ordentlih einerufene Mitgliederversmmlung vom 18.05.2004 ht die Stzung des Vereins uf der Grundlge der Beshlüsse vom 15.06.1960, 09.06.1964, 05.11.1991

Mehr

Satzung des Förderverein Kunstturnen TSG Grünstadt e.v.

Satzung des Förderverein Kunstturnen TSG Grünstadt e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung des Förderverein Kunstturnen TSG Grünstadt e.v. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Kunstturnen TSG Grünstadt e.v.. 2. Er hat seinen Sitz in Grünstadt und

Mehr

Bürgerverein Dagobertshausen e.v. Satzung

Bürgerverein Dagobertshausen e.v. Satzung 1 Bürgerverein Dagobertshausen e.v. Satzung 1 Name, Gemeinnützigkeit (1) Der Verein führt den Namen Bürgerverein Dagobertshausen e.v.. Er ist in das Vereinsregister einzutragen und führt nach Eintragung

Mehr

1 212.223. Gesetz über die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSAG) vom 17.03.2014 (Stand 01.01.2015)

1 212.223. Gesetz über die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSAG) vom 17.03.2014 (Stand 01.01.2015) . Gesetz üer die Bernische BVG- und Stiftungsufsicht (BBSAG) vom 7.0.04 (Stnd 0.0.05) Der Grosse Rt des Kntons Bern, gestützt uf Artikel 6 Astz des Bundesgesetzes vom 5. Juni 98 üer die erufliche Alters-,

Mehr

S a t z u n g. nachfolgend kurz NVU genannt und hat seinen Sitz in Uchtelfangen. Er ist im Vereinsregister des Amtsgericht Ottweiler eingetragen.

S a t z u n g. nachfolgend kurz NVU genannt und hat seinen Sitz in Uchtelfangen. Er ist im Vereinsregister des Amtsgericht Ottweiler eingetragen. S a t z u n g 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Natur- u. Vogelschutzverein e.v. U C H T E L F A N G E N nachfolgend kurz NVU genannt und hat seinen Sitz in Uchtelfangen. Er ist im Vereinsregister

Mehr

Verein der Freunde und Förderer des Landesmuseums der Stiftung Schlesische Heimatstuben. Satzung

Verein der Freunde und Förderer des Landesmuseums der Stiftung Schlesische Heimatstuben. Satzung 1 Verein der Freunde und Förderer des Landesmuseums der Stiftung Schlesische Heimatstuben Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein ist ein eingetragener Verein und führt den Namen Verein der Freunde und Förderer

Mehr

Geschäftsordnung der Kommission für Internationale Beziehungen der Universität Bern

Geschäftsordnung der Kommission für Internationale Beziehungen der Universität Bern Geshäftsordnung der Kommission für Interntionle Beziehungen der Universität Bern Der Sent der Universität Bern gestützt uf Artikel 72, Astz 1, Bst d, Ziff 3 und Artikel 74, Astz 3 des Sttuts der Universität

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung und Pflege der städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Borken

Satzung des Vereins zur Förderung und Pflege der städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Borken Satzung des Vereins zur Förderung und Pflege der städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Borken Der Verein führt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins "Partnerschaftsverein / Verein zur Förderung

Mehr

Satzung. Der Verein führt den Namen "Deutsch-Französischer Verein Gröbenzell".

Satzung. Der Verein führt den Namen Deutsch-Französischer Verein Gröbenzell. Satzung Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Der Verein führt den Namen "Deutsch-Französischer Verein Gröbenzell". Sitz des Vereins ist Gröbenzell. Postanschrift ist die des ersten Vorsitzenden. Zweck des

Mehr

Heimat- und Geschichtsverein Denzlingen e.v.

Heimat- und Geschichtsverein Denzlingen e.v. SATZUNG des Vereins Heimat- und Geschichtsverein Denzlingen e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein, bisher unter dem Namen Heimatverein Denzlingen e.v. im Vereinsregister eingetragen, trägt künftig

Mehr

Satzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V.

Satzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V. Satzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Bürgerverein Küllenhahn e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Wuppertal-Küllenhahn. Er ist im Vereinsregister

Mehr

Satzung. Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v.

Satzung. Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v. Satzung Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen "Kleinkunstbühne Pirna Q24". Er ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Zusatz e.v. 2. Der Verein

Mehr

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite B.8 Kultur Partnerschaften Satzung des Fördervereins Kreispartnerschaften Landkreis Kaiserslautern e. V. vom 28.02.2005 B.8 Stand: Juli 2015 Seite 1 S a t z u

Mehr

Voitsberg. Vereinsstatuten

Voitsberg. Vereinsstatuten Schützenclu Voitserg Zentrlvereinsregister-Zhl (ZVR-Zhl) 764899494 Vereinssttuten Entsprechend dem Vereinsgesetz 2002 Bestätigt durch die Generlversmmlung m 22. Jänner 2015 Sttuten des Vereins 1: Nme,

Mehr

2 Ausbildungsgänge, Beiträge und zahlende Kantone

2 Ausbildungsgänge, Beiträge und zahlende Kantone 439.38- Interkntonle Vereinrung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeoten für Hochegte vom 0.0.003 (Stnd 0.08.05) Allgemeine Bestimmungen Art. Zweck, Geltungsereich Die Vereinrung gilt für die

Mehr

Satzung Bouleclub Daun. Inhalt. Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins. Friedhofstraße Daun. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

Satzung Bouleclub Daun. Inhalt. Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins. Friedhofstraße Daun. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr Inhalt 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins 1 3 Erwerb der Mitgliedschaft 2 4 Beendigung der Mitgliedschaft 2 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Mehr

Kurtaxenreglement. der. Einwohnergemeinde Frutigen

Kurtaxenreglement. der. Einwohnergemeinde Frutigen Kurtxenreglement der Einwohnergemeinde Frutigen vom 8. August 005 - - Kurtxenreglement der Gemeinde Frutigen Die Gemeinde Frutigen erlässt gestützt uf Artikel 6 des Steuergesetzes vom 1. Mi 000 und Artikel

Mehr

Satzung. des Vereins Förderverein KiGaGu e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck, Gemeinnützigkeit. 3 Mitgliedschaft

Satzung. des Vereins Förderverein KiGaGu e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck, Gemeinnützigkeit. 3 Mitgliedschaft Satzung des Vereins Förderverein KiGaGu e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen: Förderverein KiGaGu e. V.. (2) 1 Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wittlich eingetragen

Mehr

Förderverein TuS Baerl Für Jugend-und Seniorenfußball e.v.

Förderverein TuS Baerl Für Jugend-und Seniorenfußball e.v. Satzung März 2016 Förderverein TuS Baerl für Jugend- und Seniorenfußball e.v. -gemeinnütziger Verein- Satzung 1 Name, Sitz und Konzeption des Vereins 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten

Mehr

S a t z u n g für den Förderverein der FREUNDE DER PESTALOZZISCHULE LEER

S a t z u n g für den Förderverein der FREUNDE DER PESTALOZZISCHULE LEER S a t z u n g für den Förderverein der FREUNDE DER PESTALOZZISCHULE LEER 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen FREUNDE DER PESTALOZZISCHULE LEER Er ist in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung. - Name, Sitz, Geschäftsjahr - 1. Der Verein führt den Namen Hanseatischer Yachtclub zu Hohe Düne e. V., abgekürzt: HYzHD

Satzung. - Name, Sitz, Geschäftsjahr - 1. Der Verein führt den Namen Hanseatischer Yachtclub zu Hohe Düne e. V., abgekürzt: HYzHD Satzung 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr - 1. Der Verein führt den Namen Hanseatischer Yachtclub zu Hohe Düne e. V., abgekürzt: HYzHD 2. Der Verein im folgenden Yachtclub genannt soll in das Vereinsregister

Mehr

Saarländische Galerie Europäisches Kunstforum e.v. Satzung

Saarländische Galerie Europäisches Kunstforum e.v. Satzung 1 Name (1) Der Verein führt den Namen Saarländische Galerie Europäisches Kunstforum. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz e.v.. 2 Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein

Mehr

Gesellschaft zur Förderung des Pommerschen Landesmuseums. Satzung. Stand: Januar 2005

Gesellschaft zur Förderung des Pommerschen Landesmuseums. Satzung. Stand: Januar 2005 Gesellschaft zur Förderung des Pommerschen Landesmuseums Satzung Stand: Januar 2005 Sitz des Vereins Gesellschaft zur Förderung des Pommerschen Landesmuseums Geschäftsstelle: Pommersches Landesmuseum Mühlenstraße

Mehr

Satzung. Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v..

Satzung. Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v.. Satzung 1 Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v.. Der Sitz des Vereins ist Soest. Der Verein wird in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Soest

Mehr

Kurtaxenreglement. 1. Januar 2011 INHALTSVERZEICHNIS

Kurtaxenreglement. 1. Januar 2011 INHALTSVERZEICHNIS Kurtxenreglement. Jnur 0 INHALTSVERZEICHNIS Schgeiet Artikel Seite Grundstz Orgnistion Steuerojekte Ansätze 4 Ausnhmen 5 4 Bezug,. Allgemeines 6 4 Bezug,. Gewerliche Anieter 7 4 Bezug,. Eigentum / Duermiete

Mehr

o Mitgliedschaft r privaten und öffentlichen lnstitut onen, o Behörden und der Privatwirtschaft. Vereinsstatuten ,,Velo- Liefe rd ie nst Olten "

o Mitgliedschaft r privaten und öffentlichen lnstitut onen, o Behörden und der Privatwirtschaft. Vereinsstatuten ,,Velo- Liefe rd ie nst Olten Vereinssttuten,,Vel- Liefe rd ie nst Olten " Rechtsfrm, Zweck und Sitz Art. 1 Rechtsfrm, Nme und Sitz Unter dem Nmen,,Vel-LieferdienstOlten" besteht ein nicht gewinnrientierter, gemeinnütziger Verein im

Mehr

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Solinger Freiwilligen Agentur e. V.

Solinger Freiwilligen Agentur e. V. 1 Solinger Freiwilligen Agentur e. V. Satzung Neufassung beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 31. März 2014 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR 1.1 Der Verein führt den Namen Solinger Freiwilligen Agentur

Mehr

Förderverein Europas Challenge e.v. Satzung

Förderverein Europas Challenge e.v. Satzung Förderverein Europas Challenge e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Europas Challenge e.v. Der Verein soll in das Vereinsregister in Göttingen eingetragen werden. Er hat

Mehr

SATZUNG DES VEREIN FÜR FAMILIENFORSCHUNG E.V. LÜBECK. Tochter der Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit von 1789

SATZUNG DES VEREIN FÜR FAMILIENFORSCHUNG E.V. LÜBECK. Tochter der Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit von 1789 SATZUNG DES VEREIN FÜR FAMILIENFORSCHUNG E.V. LÜBECK Tochter der Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit von 1789 INHALT 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr........ 5 2 Zweck und Aufgaben.............

Mehr

Satzung. der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht. Präambel

Satzung. der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht. Präambel Satzung der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht Präambel Der Verein steht in der Tradition der 1917 gegründeten und 1949 wiedergegründeten Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht. 1 Name, Sitz,

Mehr

Satzung Verein Lebenshilfe

Satzung Verein Lebenshilfe Satzung Verein Lebenshilfe Satzung der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Ortsvereinigung Bocholt, Rhede, Isselburg e.v. in Bocholt, in der Fassung vom 21.10.1998 1 Name und Sitz (1) Der

Mehr

Satzung der Verein zur Förderung der Heilpädagogischen Tagesstätte Elsdorf

Satzung der Verein zur Förderung der Heilpädagogischen Tagesstätte Elsdorf Satzung der Verein zur Förderung der Heilpädagogischen Tagesstätte Elsdorf Seite 1 von 8 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein hat den Namen "Kinderbrücke e.v. - Verein der Förderer

Mehr

Der Deutsche Presserat

Der Deutsche Presserat .3 3.1 Kpitel rbeitsbltt.3 Der Deutsche Pressert Seit 50 Jhren setzt sich der Deutsche Pressert für die Berufsethik der deutschen Journlistinnen und Journlisten, Verlegerinnen und Verleger sowie für eine

Mehr

Satzung des Vereins Kommunale Kriminalprävention Bodenseekreis e. V.

Satzung des Vereins Kommunale Kriminalprävention Bodenseekreis e. V. Satzung des Vereins Kommunale Kriminalprävention Bodenseekreis e. V. Die Mitgliederversammlung des Vereins Kommunale Kriminalprävention Bodenseekreis e. V. hat am 26. Januar 2017 folgende Neufassung der

Mehr

Satzung. für den. Förderverein für. Kunst und Kultur Lünen e.v.

Satzung. für den. Förderverein für. Kunst und Kultur Lünen e.v. Satzung für den Förderverein für Kunst und Kultur Lünen e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein für Kunst und Kultur Lünen e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung. des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V.

Satzung. des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V. Satzung des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Rendsburg. (3) Der Verein wird in das Vereinsregister

Mehr

Förderverein Stadtbücherei Hürth e.v.

Förderverein Stadtbücherei Hürth e.v. Förderverein Stadtbücherei Hürth e.v. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Lesefreunde Hürth Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Brühl einzutragen und führt dann den

Mehr

Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler

Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Großweiler Kinder Tausendfüssler Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

1. Der Verein führt den Namen Orang-Utans in Not. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz e.v. führen.

1. Der Verein führt den Namen Orang-Utans in Not. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz e.v. führen. Satzung Satzung Orang-Utans in Not e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Orang-Utans in Not. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz

Mehr

LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR ERZIEHUNGS-, JUGEND- UND FAMILIENBERATUNG BAYERN E. V. SATZUNG

LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR ERZIEHUNGS-, JUGEND- UND FAMILIENBERATUNG BAYERN E. V. SATZUNG LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR ERZIEHUNGS-, JUGEND- UND FAMILIENBERATUNG BAYERN E. V. - BERATUNG UND THERAPIE VON ELTERN, KINDERN, JUGENDLICHEN UND FAMILIEN 1: Name, Sitz, Rechtsfähigkeit SATZUNG Der Verein

Mehr

Satzung des Fördervereins Kindergarten Wilde Wiese

Satzung des Fördervereins Kindergarten Wilde Wiese Satzung des Fördervereins Kindergarten Wilde Wiese 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Kindergarten Wilde Wiese. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden;

Mehr

Waldkindergarten Fliegenpilz - Bad Kissingen e.v.

Waldkindergarten Fliegenpilz - Bad Kissingen e.v. Waldkindergarten Fliegenpilz - Bad Kissingen e.v. Satzung des Vereins Waldkindergarten Fliegenpilz Bad Kissingen 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Waldkindergarten Fliegenpilz Bad Kissingen e. V..

Mehr

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden

Mehr

Förderverein Mittelhofschule e.v. Ellwangen. Vorsitzende: Frau Christina Wagner Dewaldsweg Ellwangen SATZUNG -1-

Förderverein Mittelhofschule e.v. Ellwangen. Vorsitzende: Frau Christina Wagner Dewaldsweg Ellwangen SATZUNG -1- Förderverein Mittelhofschule e.v. Ellwangen Vorsitzende: Frau Christina Wagner Dewaldsweg 4 73479 Ellwangen SATZUNG -1- SATZUNG 1 NAME, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein

Mehr

Satzung. des Schützenvereins Hahn e. V. gegr. 23. Januar 1904

Satzung. des Schützenvereins Hahn e. V. gegr. 23. Januar 1904 1 Satzung des Schützenvereins Hahn e. V. gegr. 23. Januar 1904 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schützenverein Hahn e.v. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Oldenburg eingetragen.

Mehr

Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v.

Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v. Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v. 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 11. September 1996 in Velbert-Neviges gegründete Verein Bürgerverein Hardenberg e.v. trägt seit dem 28.07.2011 den Namen

Mehr

(2) Der Kreisverband hat seinen Sitz in Dortmund und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Dortmund eingetragen.

(2) Der Kreisverband hat seinen Sitz in Dortmund und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Dortmund eingetragen. Satzung Chorverband Dortmund e.v. 1 Name und Sitz (1) Der im Jahr 1926 gegründete Kreisverband, Mitglied im ChorVerband Nordrhein-Westfalen e.v. unddeutschen Chorverband e.v., trägt den Namen "Chorverband

Mehr

Satzung des Myanmar Development Aid e.v.

Satzung des Myanmar Development Aid e.v. Satzung des Myanmar Development Aid e.v. Von der Mitgliederversammlung geändert am 26.07.2016 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Myanmar Development Aid e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz am

Mehr

Satzung des Vereins. Demenzdorf In Bad Bevensen e. V. Verein zur Förderung des Projektes Demenzdorf in Bad Bevensen. Stand: 20.

Satzung des Vereins. Demenzdorf In Bad Bevensen e. V. Verein zur Förderung des Projektes Demenzdorf in Bad Bevensen. Stand: 20. Satzung des Vereins Demenzdorf In Bad Bevensen e. V. Verein zur Förderung des Projektes Demenzdorf in Bad Bevensen Stand: 20. Juni 2014 Der Verein führt den Namen 1 Name und Sitz Lebensraum Demenzdorf

Mehr

SATZUNG DES VEREINS GESELLSCHAFT DER FREUNDE DER STAATLICHEN HOCHSCHULE FÜR MUSIK UND DARSTELLENDE KUNST IN STUTTGART E.V.

SATZUNG DES VEREINS GESELLSCHAFT DER FREUNDE DER STAATLICHEN HOCHSCHULE FÜR MUSIK UND DARSTELLENDE KUNST IN STUTTGART E.V. SATZUNG DES VEREINS GESELLSCHAFT DER FREUNDE DER STAATLICHEN HOCHSCHULE FÜR MUSIK UND DARSTELLENDE KUNST IN STUTTGART E.V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Name des Vereins ist Gesellschaft der Freunde

Mehr

IG Messler Kerb e.v. Vereinssatzung

IG Messler Kerb e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein trägt den Namen IG Messler Kerb e.v. 2) Der Verein hat seinen Sitz in 64409 Messel. 3) Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne

Mehr

Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v.

Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v. Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1) Der Verein führt den Namen DorfGut Beelen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule Guxhagen

Satzung des Fördervereins der Grundschule Guxhagen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt er den Zusatz e.v. 2. Der Sitz des Vereins ist Guxhagen.

Mehr

des 1.FC Willy Wacker Hechtsheim 1973 e.v.

des 1.FC Willy Wacker Hechtsheim 1973 e.v. Satzung des 1.FC Willy Wacker Hechtsheim 1973 e.v. 1 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 01.05.1973 in Mainz-Hechtsheim gegründete Fußballverein führt den Namen 1. FC Willy Wacker Hechtsheim 1973 e.v.. 2.

Mehr

Förderverein der Walther-Groz-Schule Albstadt

Förderverein der Walther-Groz-Schule Albstadt Förderverein der Walther-Groz-Schule Albstadt SATZUNG 1 NAME UND SITZ... - 2-2 ZWECK... - 2-3 STEUERBEGÜNSTIGUNG (GEMEINNÜTZIGKEIT)... - 3-4 MITGLIEDSCHAFT... - 3-5 MITGLIEDSBEITRÄGE... - 3-6 ORGANE...

Mehr

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.v. Oberhavel Süd Satzung Stand: 25. November 2014

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.v. Oberhavel Süd Satzung Stand: 25. November 2014 Satzung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Oberhavel Süd 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Name des Vereins ist Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.v. Oberhavel

Mehr

Freundeskreis des Kinderschutz-Zentrums Westküste

Freundeskreis des Kinderschutz-Zentrums Westküste Freundeskreis des Kinderschutz-Zentrums Westküste Diakonisches Werk Husum ggmbh Theodor Storm - Str. 7 25813 Husum Tel.: 04841 691450 Satzung - 1 - 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Freundeskreis

Mehr

S A T Z U N G. des Vereins der Lene- Voigt- Schule, Mittelschule der Stadt Leipzig

S A T Z U N G. des Vereins der Lene- Voigt- Schule, Mittelschule der Stadt Leipzig S A T Z U N G des Vereins der Lene- Voigt- Schule, Mittelschule der Stadt Leipzig 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein e. V. der Lene- Voigt- Schule (2) Sitz des Vereins

Mehr

Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.

Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen. 1 Name und Sitz Der Verband führt den Namen Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.v. Er hat seinen Sitz in Köln. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.

Mehr

Satzung. für den Förderkreis

Satzung. für den Förderkreis Satzung für den Förderkreis der Staatlichen Berufsschule Bad Tölz-Wolfratshausen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Förderkreis der Staatlichen Berufsschule Bad Tölz- Wolfratshausen.

Mehr

Satzung des "Fördervereins der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe in Bad Homburg e.v. Haus Gottesgabe

Satzung des Fördervereins der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe in Bad Homburg e.v. Haus Gottesgabe Satzung des "Fördervereins der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe in Bad Homburg e.v. Haus Gottesgabe Seite 1 Name und Sitz des Vereins... 1 2 Zweck des Vereins... 1 3 Selbstlosigkeit, Mittelverwendung...

Mehr

SATZUNG. FÖRDERVEREIN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR BREMEN-ARSTEN e.v.

SATZUNG. FÖRDERVEREIN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR BREMEN-ARSTEN e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Bremen Arsten e. V. im folgenden Verein genannt - und wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bremen

Mehr

Walldorfer Kerweverein e.v.

Walldorfer Kerweverein e.v. Walldorfer Kerweverein e.v. Satzung des Walldorfer Kerweverein e.v. 1 NAME, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR 1. Der Verein führt den Namen: Walldorfer Kerweverein e.v. und hat seinen Sitz in: 64546 Mörfelden-Walldorf

Mehr

Satzung. Förderverein. Evangelischer Kindergarten Becke e.v.

Satzung. Förderverein. Evangelischer Kindergarten Becke e.v. Satzung Förderverein Evangelischer Kindergarten Becke e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Evangelischer Kindergarten Becke e.v. 2. Sitz des Vereins ist Hemer 3.

Mehr

Satzung des Vereins Niedersächsischer Landesverband der Heimvolkshochschulen e. V.

Satzung des Vereins Niedersächsischer Landesverband der Heimvolkshochschulen e. V. Satzung des Vereins Niedersächsischer Landesverband der Heimvolkshochschulen e. V. 1 - Name und Sitz Der Verein führt den Namen Niedersächsischer Landesverband der Heimvolkshochschulen e. V. (Verein).

Mehr

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Artikel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kammeroper Schloß Rheinsberg eingetragener Verein ( e.

Mehr

Satzung des Tischtennis-Club Fessenbach vom 24. April 2015 Seite 1 von 5 S A T Z U N G. des Tischtennis Club Fessenbach e.v.

Satzung des Tischtennis-Club Fessenbach vom 24. April 2015 Seite 1 von 5 S A T Z U N G. des Tischtennis Club Fessenbach e.v. Satzung des Tischtennis-Club Fessenbach vom 24. April 2015 Seite 1 von 5 S A T Z U N G des Tischtennis Club Fessenbach e.v. 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft, Beiträge 4 Pflichten der Mitglieder 5

Mehr

Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V.

Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V. Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V. 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins 1. Der aufgrund des Gründungsbeschlusses vom 03. Dezember 2013 gegründeter Verein führt den Namen Förderverein

Mehr

Netzwelt Katlenburg-Lindau e.v. gemeinnützige Internetvereinigung. Satzung. Name und Sitz

Netzwelt Katlenburg-Lindau e.v. gemeinnützige Internetvereinigung. Satzung. Name und Sitz Netzwelt Katlenburg-Lindau e.v. gemeinnützige Internetvereinigung Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Netzwelt Katlenburg-Lindau e.v., gemeinnützige Internetvereinigung und hat seinen

Mehr

Satzung TTC Michelbach e.v. 1954

Satzung TTC Michelbach e.v. 1954 Satzung TTC Michelbach e.v. 1954 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 01.04.1954 in Michelbach gegründete Tischtennis Verein führt den Namen: TTC Michelbach Er ist Mitglied des Sportbundes Rheinland im Landessportbund

Mehr

Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V.

Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V. Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Alter Krug Heiden. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz

Mehr

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Der Verein will mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis in der Öffentlichkeit gegenüber den Problemen Lernbehinderter werben.

Der Verein will mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis in der Öffentlichkeit gegenüber den Problemen Lernbehinderter werben. Seite 1 der Vereinsatzung des Freunde- und Förderkreises. Vereinssatzung 1: Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen e. V.. Er hat seinen Sitz in Pforzheim und wird in das Vereinsregister beim

Mehr

Verein der Freunde und Förderer der Lindenschule Frechen e. V: S A T Z U N G. 1 Name und Sitz des Vereins

Verein der Freunde und Förderer der Lindenschule Frechen e. V: S A T Z U N G. 1 Name und Sitz des Vereins Verein der Freunde und Förderer der Lindenschule Frechen e. V: S A T Z U N G 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Lindenschule Frechen e. V.

Mehr

Name, Sitz, Geschäftsjahr

Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 23.10.96 in 10781 Berlin gegründete Verein führt den Namen " Verein zur Förderung des Juxirkus e.v.". Der Verein hat seinen Sitz in Berlin, er ist in das

Mehr

Satzung. 1. Schachklub Troisdorf 1924 e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit. des. Der Verein führt den Namen

Satzung. 1. Schachklub Troisdorf 1924 e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit. des. Der Verein führt den Namen Satzung des 1. Schachklubs Troisdorf 1924 e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen 1. Schachklub Troisdorf 1924 e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Troisdorf. Das Geschäftsjahr des Vereins

Mehr

Der Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v..

Der Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. Der Sitz des Vereins ist 79114 Freiburg im Breisgau.

Mehr

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Mehr

Verband Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen

Verband Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen Satzung des Verbands Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen e.v. 1 Name, Sitz 1) Der Verein trägt den Namen Verband Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen

Mehr

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO).

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). S A T Z U N G LIONS-HILFSWERK GÖRLITZ e.v. 1 Der Förderverein des LIONS CLUB GÖRLITZ hat seinen Sitz in Görlitz. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt nach Eintragung den Namen: LIONS-HILFSWERK

Mehr

Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert

Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein des Kindergartens Burgmäuse Krunkel/Epgert. Er soll in das Vereinsregister

Mehr

Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v.

Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. 200.10 Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den

Mehr

Förderverein Chormusik für Berlin e.v.

Förderverein Chormusik für Berlin e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Förderverein Chormusik für Berlin e.v. S a t z u n g 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Chormusik für Berlin e.v. im Folgenden Verein genannt. 2. Der Verein hat seinen

Mehr

S A T Z U N G. BTC BÖNNINGSTEDTER TENNIS - CLUB e. V. 1. Der am 25. Oktober 1979 in Bönningstedt gegründete Tennis-Club führt den Namen

S A T Z U N G. BTC BÖNNINGSTEDTER TENNIS - CLUB e. V. 1. Der am 25. Oktober 1979 in Bönningstedt gegründete Tennis-Club führt den Namen S A T Z U N G BTC BÖNNINGSTEDTER TENNIS - CLUB e. V. Name, Sitz und Zweck 1 1. Der am 25. Oktober 1979 in Bönningstedt gegründete Tennis-Club führt den Namen BTC - BÖNNINGSTEDTER-TENNIS-CLUB e. V. abgekürzt:

Mehr

Rückenwind Selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderung e.v.

Rückenwind Selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderung e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen: Rückenwind Selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderung e.v. und hat seinen Sitz in 40789 Monheim/ Rhein. Der Verein ist in das Vereinsregister

Mehr

Satzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v.

Satzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v. Satzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v. 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der am 5. Januar 1955 in Wirges gegründete Tischtennisverein führt den Namen Tischtennis Club Wirges e.v. Er ist Mitglied des Sportbundes

Mehr

FÖRDERGESELLSCHAFT. DER FACHHOCHSCHULE LÜBECK e. V. SATZUNG. in der Fassung vom

FÖRDERGESELLSCHAFT. DER FACHHOCHSCHULE LÜBECK e. V. SATZUNG. in der Fassung vom FÖRDERGESELLSCHAFT DER FACHHOCHSCHULE LÜBECK e. V. SATZUNG in der Fassung vom 29.06.2010 Fördergesellschaft der Fachhochschule Lübeck e.v. Mönkhofer Weg 239 23562 Lübeck 1 Name und Sitz Der Verein führt

Mehr

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V.

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein Rosenheim e. V.. Er hat seinen Sitz in Rosenheim und ist in das Vereinsregister

Mehr

Satzung des Vereins Rhythmik/Musik & Bewegung Nord e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Rhythmik/Musik & Bewegung Nord.

Satzung des Vereins Rhythmik/Musik & Bewegung Nord e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Rhythmik/Musik & Bewegung Nord. Satzung des Vereins Rhythmik/Musik & Bewegung Nord e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Rhythmik/Musik & Bewegung Nord. 2. Er hat seinen Sitz in Mühbrook und ist beim Amtsgericht

Mehr

Satzung des Kultur- und Förderkreises Frankfurt-Sossenheim e. V.

Satzung des Kultur- und Förderkreises Frankfurt-Sossenheim e. V. Satzung des Kultur- und Förderkreises Frankfurt-Sossenheim e. V. 1 Name und Sitz 1.1 Der Verein führt den Namen: Kultur- und Förderkreis Frankfurt- Sossenheim e. V.. 1.2 Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt-Sossenheim.

Mehr

English Speaking Music Ensembles (ESME) Satzung. Musik Gruppen zusammenstellen und weiterführen, um den Mitgliedern die Möglichkeit der

English Speaking Music Ensembles (ESME) Satzung. Musik Gruppen zusammenstellen und weiterführen, um den Mitgliedern die Möglichkeit der English Speaking Music Ensembles (ESME) Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen English Speaking Music Ensembles und mit der Abk. "ESME" 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden

Mehr

Satzung. des Vereins. Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms

Satzung. des Vereins. Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms 1 Satzung des Vereins Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms (1) Der Verein trägt den Namen 1 Name, Sitz und Rechtsform Förderkreis des Rudi-Stephan-Gymnasiums Worms. (2) Der Sitz des Vereins ist in

Mehr

Förderkreis Netzwerk Leben e.v.

Förderkreis Netzwerk Leben e.v. Gültige Satzung vom 19.10.2009 Satzung Förderkreis Netzwerk Leben e.v. Inhalt 1 Name, Rechtsstellung und Sitz Seite 2 2 Gemeinnützigkeit Seite 2 3 Zweck und Aufgaben des Vereins Seite 2 4 Geschäftsjahr

Mehr

Verein für entwicklungsbezogene Bildung zu Südostasien Gemeinnütziger e.v. SATZUNG

Verein für entwicklungsbezogene Bildung zu Südostasien Gemeinnütziger e.v. SATZUNG Verein für entwicklungsbezogene Bildung zu Südostasien Gemeinnütziger e.v. SATZUNG Bullmannaue 11, 45327 Essen Tel. 0201-8303818 Fax. 0201 8303830 Konto: Sparkasse Bochum (BLZ 430 500 01) 30302491 1 Der

Mehr

S a t z u n g. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

S a t z u n g. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr S a t z u n g 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen Bonifatius-Route. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Fulda eingetragen werden. Nach Eintragung lautet der Name Bonifatius-Route

Mehr

1 152.17. 1. Gegenstand und Zweck

1 152.17. 1. Gegenstand und Zweck 5.7. März 0 Verordnung üer die Klssifizierung, die Veröffentlihung und die Arhivierung von Dokumenten zu Regierungsrtsgeshäften (Klssifizierungsverordnung, KRGV) Der Regierungsrt des Kntons Bern, gestützt

Mehr

Satzung des Karneval Ausschuss Gemütlichkeit Ossenberg e.v.

Satzung des Karneval Ausschuss Gemütlichkeit Ossenberg e.v. Satzung des Karneval Ausschuss Gemütlichkeit Ossenberg e.v. 1 Name 1. Der Verein führt den Namen Karneval Ausschuss Gemütlichkeit (KAG) Ossenberg. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach

Mehr