ANZEIGER. OVG Berlin-Brandenburg: Bundeskanzlerin muss keine Auskunft über Hintergrund- Gespräche im Eilverfahren geben

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1 DER Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV, Film und Software OVG Berlin-Brandenburg: Bundeskanzlerin muss keine Auskunft über Hintergrund- Gespräche im Eilverfahren geben Journalisten können einen Anspruch auf Auskünfte über die Praxis der sogenannten Hintergrund-Gespräche der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und des Bundeskanzleramtes mit Medien-Vertretern nicht im Eilverfahren durchsetzen. Das hat der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg entschieden und damit auf Beschwerde des Bundeskanzleramtes den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin geändert (Urteil vom 8. März 2017 Az.: OVG 6 S 1.17). Der OVG-Beschluss ist nicht anfechtbar. Nun kommt es auf das Hauptverfahren an. Den Prozess hat ein Journalist der Hauptstadt-Zeitung Der Tagesspiegel angestrengt. In der Presse-Information vom 8. März 2017 erläutert das OVG seine Entscheidung. Den Antragsteller interessiert, zu welchen Hintergrund-Gesprächen andere Journalisten im Jahr 2016 von der Bundeskanzlerin und dem Bundeskanzleramt eingeladen wurden. Das Bundeskanzleramt hatte geltend gemacht, es plane die Gespräche zwar, dokumentiere ihre spätere Durchführung aber nicht. Die vom Antragsteller gewünschten Informationen lägen der Behörde daher nicht vor. Das Verwaltungsgericht hatte dem Eilantrag des Antragstellers weitgehend stattgegeben. Auf die hiergegen gerichtete Beschwerde des Bundeskanzleramtes hat der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts den erstinstanzlichen Beschluss geändert. Zur Begründung hat er ausgeführt: Die Arbeitsabläufe im Bundeskanzleramt bei der Planung, Durchführung und Dokumentation von Gesprächen mit Medienvertretern müssten erst näher aufgeklärt werden. Deshalb sei derzeit offen, ob die begehrten Auskünfte erteilt werden könnten. Mit Rücksicht hierauf könne der Antragsteller die Erteilung der von ihm erbetenen Auskünfte im Eilverfahren nicht verlangen, sondern sei auf das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht zu verweisen. Zudem sei eine Eilentscheidung zugunsten des Antragstellers nicht möglich, weil sein Auskunftswunsch nicht den hierfür erforderlichen starken Gegenwartsbezug aufweise. Er bekunde zwar, er interessiere sich besonders für Gespräche über bestimmte aktuelle Themen. Im Kern ziele er aber auf die seit vielen Jahren bestehende Praxis des Hintergrundgesprächs mit Medienvertretern als solche und die dabei nach seiner Auffassung erfolgende Ungleichbehandlung von Journalisten ab. Hieraus ergebe sich nicht, warum er sogleich Auskunft benötige und seine Berichterstattung ansonsten in nicht hinzunehmender Weise erschwert werde. (ps) Plattform-Betreiber müssen auf gleiche Einspeise-Konditionen achten Der ZAK-Vorsitzende Siegfried Schneider setzt die Gleichbehandlung aller Programm-Anbieter durch Foto: die medienanstalten Der Plattform-Betreiber NetCologne hat im Zuge der Einführung eines neuen Geschäftsmodells die Einspeise-Verträge mit den Rundfunk-Anbietern sukzessive umgestellt. Das hat dazu geführt, dass einige Sender für die Verbreitung ihrer Programme bezahlen mussten - andere hingegen nicht. Daraufhin haben sich einige Rundfunk-Veranstalter bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) in Düsseldorf über NetCologne beschwert. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) stellte klar, dass Plattform- Betreiber zwar neue Verträge und damit neue Geschäftsmodelle Fortsetzung auf Seite 2 Über archivierte Titel! Recherchieren Sie kostenlos unter Inhalt Seite Titelübersicht... 2 Titelschutzanzeigen: 28 Neue Titel geschützt. 3-5 Impressum Fon: +49 (40) Fax: +49 (40)

2 Die 28 neuen Titel dieser Woche 1 1,2 oder 3 Die große Jubiläumsshow A A Party B Bruhrain Morgen Bruhrainer Zeitung D Das Trödel-Duell Der Kreuzwort Profi DER WUNSCHBAUM KINDER MACHEN TRÄUME WAHR Die Abenteuer eines Honiglebkuchenpferdchens Die Hure Gottes E Ein schrecklich reiches Paar Essen in Essen H Harald Glööckler Der Prinzessinnenmacher Hessisch Gebabbel K KaDeWe Kaufhaus des Westens Kreuzwort für Aufgeweckte Kreuzwort für Ausgeschlafene Kreuzwort Pause Kreuzwort Pfiffikus L Luther Das Projekt der 1000 Stimmen M MÜNCHNER FREIHEIT MÜNCHNER FREIHEIT `75 R Rätsel für Aufgeweckte Rätsel für Ausgeschlafene Rätsel Pfiffikus T Topf und Tafel W Wer hat den Schönsten? Wie die Deutschen weiß wurden. Die nächste Ausgabe erscheint am Der Titelschutz Anzeiger Der Titelschutz Anzeiger mit Der Software Titel , Woche 12, Nr , Woche 13, Nr Anzeigenschluss: , 10 Uhr Anzeigenschluss: , 10 Uhr Fortsetzung von Seite 1 einführen können. Es darf aber keine Übergangsphase geben, in der einige Rundfunk-Anbieter schon für die Verbreitung ihrer Programme durch den Plattformbetreiber bezahlen müssen und andere nicht. Der ZAK-Vorsitzende Siegfried Schneider erklärt dazu: Eine solche Praxis der Vertragsumstellung widerspricht dem Verbot der Diskriminierung. Gleichartige Programm-Anbieter müssen auch gleich behandelt werden. NetCologne ist deshalb gefordert, die Gleichbehandlung aktiv wiederherzustellen. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass sich die Ungleichbehandlung gerade auch kleinerer privater Programmanbieter weiter verfestigte. Die Beanstandung der ZAK sowie die entsprechende Aufforderung zur Gleichbehandlung von Programm- Anbietern wurden NetCologne Ende vergangener Woche durch die LfM übermittelt: (ps) 2

3 A Party in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. Kreuzwort Pause in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. Bärenverlag Lischka & Oertel GbR, Robert-Bosch-Straße 10, Darmstadt Bastei Lübbe AG, Schanzenstraße 6-20, Köln Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch Topf und Tafel in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, grafischen Gestaltungen, Abwandlungen, Abkürzungen, Untertiteln sowie Kombinationen für alle Medien, insbesondere für Printmedien, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Tonund Datenträger, elektronische und digitale Medien, Softwareerzeugnisse, Netzwerke, Offline- und Online-Dienste sowie sonstige Online-Medien. Wie die Deutschen weiß wurden. Eine(Heimat)Geschichte des Rassismus in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere Printmedien, elektronische und digitale Medien, Netzwerke, Offlineund Onlinedienste sowie sonstige Online-Medien, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger. Rechtsanwalt Thomas Bendel, Im Gefierth 13d, Dreieich Springer-Verlag GmbH, Uhlandstraße 14, Stuttgart Die Hure Gottes Wer hat den Schönsten? DER WUNSCHBAUM KINDER MACHEN TRÄUME WAHR in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Onlineund Offline-Dienste). Bruhrain Morgen Bruhrainer Zeitung in allen denkbaren Schreibweisen, Schriftarten und -größen, Darstellungsformen, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, Untertiteln und/oder Zusammensetzungen in allen Medien, insbesondere Zeitungen, Zeitschriften, Büchern sowohl im Print- als auch im digitalen Bereich und/oder sonstigen Onlinediensten sowie Internet. ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH, Medienallee 7, Unterföhring Schwetzinger Zeitungsverlag GmbH & Co. KG, Carl-Theodor-Straße 1, Schwetzingen 3

4 Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch MÜNCHNER FREIHEIT 75 MÜNCHNER FREIHEIT KaDeWe Kaufhaus des Westens Essen in Essen in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke sowie Softwareerzeugnisse. Rechtsanwalt Dr. Patrick Baronikians, Hofstetter, Schurack & Partner, Balanstraße 57, München Harald Glööckler Der Prinzessinnenmacher Das Trödel-Duell in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-i, Offline- und Online-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art. Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Brienner Straße 9, München Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch Rätsel für Aufgeweckte Rätsel für Ausgeschlafene Kreuzwort für Aufgeweckte Kreuzwort für Ausgeschlafene Kreuzwort Pfiffikus Rätsel Pfiffikus Der Kreuzwort Profi in allen Schreibweisen, Wortverbindungen, Titelkombinationen und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger sowie elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste). 1,2 oder 3 Die große Jubiläumsshow Ein schrecklich reiches Paar in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckerzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM; DVDs; CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien. Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch Luther Das Projekt der 1000 Stimmen in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM; DVDs; CD-I, Offlineund Online-Dienste und sonstige Online-Medien. Schieder und Partner Rechtsanwälte, Prinzregentenufer 3, Nürnberg Anwaltskanzlei Bettina Krause, Hauptstraße 23, Tutzing Über archivierte Titel! Recherchieren Sie kostenlos unter 4

5 Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für ein Weihnachtsmusical: Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch Die Abenteuer eines Honiglebkuchenpferdchens Honey Das Weihnachtsmusical in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. Hessisch Gebabbel In allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Kombinationen für alle Printmedien, insbesondere Serien- und Einzelbandtitel,Bild-, Daten- und Tonträger, insbesondere Video/DVD und Hörbücher, sowie Online-Medien und Mutimedia-Anwendungen, insbesondere Internet-Seiten und Apps. Franz Spengler, Ihrener Straße 264, Westoverledingen Gudrun Toska Henrich, Josef-Eicher-Straße 4, Frankfurt/Main Top News aus Werbung, Marketing und Medien Impressum: DER Presse Fachverlag GmbH & Co. KG Nebendahlstr Hamburg Fon: (040) Fax: (040) titelschutz-anzeiger@presse-fachverlag.de Verleger/Herausgeber: Peter Strahlendorf (v.i.s.d.p.) PS Titelschutzanzeigen verantwortlich: Silke Reyher-Timmann, -61 Redaktion: Ralf Deppe (RD), -80 Erscheinungsweise: wöchentlich (dienstags) Druckauflage: Verbreitete Auflage: Der Titelschutz Anzeiger mit Software Titel: monatlich Druckauflage: Verbreitete Auflage: Empfängerkreis: Medienanwälte/Fachjuristen, Justitiare, Geschäftsführer und Entscheider in Verlagen, Hörfunk- und TV-Anstalten, Produzenten von audiovisuellen, digitalen und elektronischen Medien (Film, Fernsehen, Video, Tonträger, Software). Bezugspreis: Für Empfänger aus dem o.g. Verkehrskreis kostenlos. (Ausland: zzgl. Versandkosten) Preis Titelschutzanzeige: Standard mit einem Titel 150,- Euro jeder weitere Titel innerhalb einer Anzeige plus 35,- Euro jeweils zzgl. USt. Anzeigenschluss: Bankverbindung: Druck: jeweils Freitag, 10 Uhr Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 8 vom IBAN: DE BIC/SWIFT: HASPDEHHXXX Handelsregister HRA , Ust.-Id-Nr. DE Lehmann Offsetdruck GmbH, Gutenbergring 39, Norderstedt 2017 Presse Fachverlag, Hamburg Alle Rechte beim Verlag. Auch der auszugsweise Nachdruck oder Vervielfältigungen, die ganze oder teilweise Übernahme der systematischen Einteilung sowie die gewerbliche Nutzung der Adressenoder Namensmaterialien sind nicht gestattet. Anzeigenentwürfe des Verlages sind urheberrechtlich geschützt. Der Verlag hat die alleinigen Nutzungsrechte für die von ihm erstellten Anzeigen. Übernahme nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung. Die Rechte für die Nutzung von Artikeln für elektronische Pressespiegel erhalten Sie über die PMG Presse-Monitor GmbH, Tel. 030/ oder 5

6 FAX-NACHRICHT FÜR DEN PRESSE-FACHVERLAG TELEFAX: 040/ VON: FIRMA: NAME: ANSCHRIFT: TELEFON: FAX: ICH MÖCHTE EINE ANZEIGE AUFGEBEN: Bitte nehmen Sie den folgenden Text in die nächst erreichbare Nummer des auf. des mit SOFTWARE TITEL (Heft Nr. ) auf. Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme(n) ich/wir Titelschutz in Anspruch für pro Titel bitte eine Zeile (Adresse) Preis pro Titelschutzanzeige im Standardformat: 150, (zzgl. USt.) Preis für jeden weiteren Titel innerhalb dieser Anzeige: 35, (zzgl. USt.). DATUM UND UNTERSCHRIFT:

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