EU-Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger Ziele und Prioritäten des Programms
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- Frank Knopp
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1 Landeshauptstadt Dresden Die Oberbürgermeisterin Büro der Oberbürgermeisterin Abteilung Europäische und Internationale Angelegenheiten Dr.-Külz-Ring Dresden Telefon (03 51) Telefax (03 51) europa@dresden.de EU-Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger Ziele und Prioritäten des Programms Alle Projekte müssen in Einklang mit den Programmzielen stehen. Projekte, die darüber hinaus auch die jährlichen Programmprioritäten berücksichtigen, werden vorrangig behandelt. - allgemeine Ziele Verbesserung des Informationsstandes der Bürgerinnen und Bürger über die Europäische Union, ihre Geschichte und Vielfalt Förderung der Unionsbürgerschaft und Verbesserung der Voraussetzungen für eine demokratische Bürgerbeteiligung auf Unionsebene - Einzelziele Stärkere Sensibilisierung für das Geschichtsbewusstsein, die gemeinsame Geschichte und gemeinsamen Werte sowie für das Ziel der Europäischen Union, den Frieden, die Werte der Union und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern, indem Debatten, Reflexion und die Bildung von Netzen angeregt werden. Stärkung der demokratischen Bürgerbeteiligung auf Unionsebene, indem den Bürgerinnen und Bürgern der politische Entscheidungsprozess in der Union näher gebracht wird und Möglichkeiten für gesellschaftliches und interkulturelles Engagement und Freiwilligentätigkeit auf Unionsebene gefördert werden. - jährliche Prioritäten Die Antragstellenden werden ermutigt, Projekte in Übereinstimmung mit den Programmzielen zu entwickeln, die die jährlichen Prioritäten berücksichtigen. Die jährlichen Prioritäten werden auf der Website der Agentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) bekanntgegeben. Programmbereiche Programmbereich 1: Europäisches Geschichtsbewusstsein: Sensibilisierung für das Geschichtsbewusstsein, die gemeinsame Geschichte und die gemeinsamen Werte sowie für die Ziele der Union - Was wird unterstützt? Aktivitäten die zum Nachdenken über die kulturelle Vielfalt Europas und über gemeinsame Werte im weitesten Sinne einladen Projekte die sich mit den Ursachen totalitärer Regime in der neueren Geschichte Europas und dem Gedenken an die Opfer beschäftigen Maßnahmen die zu Toleranz, gegenseitigem Verständnis, interkulturellem Dialog und Versöhnung aufrufen
2 2 Es wird erwartet, dass unterschiedliche Organisationen zusammenarbeiten (lokale Behörden, NRO, Forschungseinrichtungen usw.) bzw. verschiedene Arten von Aktivitäten vorgesehen sind (Forschung, nichtformale Bildung, öffentliche Diskussionen, Ausstellungen usw.) oder Bürgerinnen und Bürger aus verschiedenen Zielgruppen eingebunden werden. Die Projekte müssen auf transnationaler Ebene umgesetzt werden oder eine eindeutige europäische Dimension aufweisen. öffentliche lokale/regionale Behörden oder Organisationen ohne Erwerbszweck, zivilgesellschaftliche Organisationen, Überlebensverbände, Kultur-, Jugend-, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, sowie Verbände von Städtepartnerschaften An jedem Projekt müssen Organisationen aus mindestens einem Mitgliedstaat teilnehmen. Vorrang erhalten transnationale Projekte. maximal EUR pro Projekt Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder durchgeführt werden. längstens 18 Monate. Programmbereich 2: Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung: Förderung der demokratischen Bürgerbeteiligung auf Unionsebene Dieser Programmbereich umfasst folgende Maßnahmen: Städtepartnerschaften Netze von Städtepartnerschaften Zivilgesellschaftliche Projekte I. Städtepartnerschaften - Was wird unterstützt? Projekte bei denen die unterschiedlichsten Bürgerinnen und Bürger aus Partnerstädten zusammenkommen, um gemeinsam an einem den Zielen des Programms entsprechenden Themen zu arbeiten. Vorrang erhalten Projekte, die sich an den jährlich für diese Maßnahme festgelegten Prioritäten orientieren. Städte/Gemeinden oder deren Partnerschaftsausschüsse oder andere Organisationen ohne Erwerbszweck, die lokale Behörden vertreten Am Projekt müssen Kommunen aus mindestens zwei förderfähigen Ländern - mindestens - Anzahl der Teilnehmer Am Projekt müssen mindestens 25 eingeladene Personen teilnehmen. maximal EUR pro Projekt
3 3 Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder durchgeführt werden, die am Projekt teilnehmen. maximale Dauer des Treffens: 21 Tage II. Netze von Partnerstädten Das Potenzial der Netzwerke soll genutzt werden, eine thematische und dauerhafte Zusammenarbeit zwischen Städten zu etablieren. Vorrang erhalten Netzwerke, die die jährlichen prioritären Themen berücksichtigen. - Welche Erwartungen werden an die Netzte gestellt? Integration einer ganzen Reihe von Aktivitäten rund um die Frage(n) von gemeinsamem Interesse definierte Zielgruppen Grundlage für zukünftige Initiativen und Aktionen Städte/Kommunen, Partnerschaftsvereine, Netzwerke, andere lokale und regionale Verwaltungsebenen, lokale Gemeindeverbände, Organisationen ohne Erwerbszweck in Vertretung lokaler Behörden, zivilgesellschaftliche Organisationen ohne Erwerbszweck (zusätzlich zum Antragsteller) Am Projekt müssen Kommunen aus mindestens vier förderfähigen Ländern - mindestens - Anzahl der Teilnehmer Am Projekt müssen mindestens 30% eingeladene Personen teilnehmen. maximal EUR pro Projekt - Ort/Anzahl der Aktivitäten Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder durchgeführt werden. Pro Projekt sind mindestens vier Veranstaltungen vorzusehen. längstens 24 Monate III. Zivilgesellschaftliche Projekte Ein zivilgesellschaftliches Projekt muss mindestens zwei der folgenden drei Arten von Aktivitäten beinhalten: Förderung von gesellschaftlichem Engagement und Solidarität Einholen von Meinungen Freiwilligentätigkeit
4 4 Organisationen ohne Erwerbszweck, einschließlich zivilgesellschaftlicher Organisationen, Bildungs-, Kultur- oder Forschungseinrichtungen Partner: öffentliche lokale/regionale Behörden oder Organisationen ohne Erwerbszweck, einschließlich zivilgesellschaftlicher Organisationen, Bildungs-, Kultur- oder Forschungseinrichtungen, Städtepartnerschaftsausschüsse und Netzwerke Am Projekt müssen Organisationen aus mindestens drei förderfähigen Ländern - mindestens / Projektlaufzeit maximal EUR pro Projekt längstens 18 Monate Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder durchgeführt werden. Finanzhilfe Die Finanzhilfe der Union deckt nicht die gesamtem Projektkosten ab. Die Finanzhilfe wird auf der Basis eines Pauschalbetragssystems berechnet. Die Pauschalbeträge decken alle förderfähigen Kosten der Aktionen ab. - Pauschalbetrag Städtepartnerschaften Pauschalbetrag basiert auf der Anzahl der eingeladenen Personen. - Pauschalbetrag übrige Maßnahmen Pauschalbetrag basiert auf Anzahl der Teilnehmer, der beteiligten Länder und der konzipierten Veranstaltungen Die Höhe der Pauschalbeträge kann dem Programmleitfaden entnommen werden. - Vorfinanzierung Städtepartnerschaftsprojekte werden nicht vorfinanziert Projekte in den übrigen Maßnahmen können mit bis zu 50% der Finanzhilfe vorfinanziert werden Einreichfristen - Programmbereich 1: Europäisches Geschichtsbewusstsein 2. März 2015 für Projektbeginn zwischen 1. August 2015 und 31. Januar Programmbereich 2: Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung Städtepartnerschaften 2. März 2015 für Projektbeginn zwischen 1. Mai 2015 und 31. März September 2015 für Projektbeginn zwischen 1. Januar und 30. September 2016 Netze von Partnerstädten 2. März 2015 für Projektbeginn zwischen 1. Juli 2015 und 31. Dezember September 2015 für Projektbeginn zwischen 1. Januar und 30. Juni 2016 Zivilgesellschaftliche Projekte 2. März 2015 für Projektbeginn zwischen 1. August 2015 und 31. Januar 2016
5 5 Antragsverfahren Für alle Programmbereiche/-maßnahmen wurde ein elektronisches Antragssystem eingerichtet. Die Projektvorschläge sind mit Hilfe eines elektronischen Formulars einzureichen. Für die Einreichung eines Antrags benötigen Antragsteller sowie alle Partner einen Teilnehmercode (Participant Identification Code - PIC). Dieser PIC wird bei Anmeldung beim zentralen Registrierungssystem zugeteilt. Informationen/Kontakt Alle maßgeblichen Informationen zum Programm sowie Hinweise für eine erfolgreiche Antragstellung sind im Programmleitfaden enthalten. Fragen zum Programm beantworten auch die Exekutivagentur EACEA sowie die Kontaktstelle Deutschland. - Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) EACEA - Referat P7 Bürgerschaft Avenue du Bourget, 1 B-1140 Brüssel Internet: - Kontaktstelle Deutschland Europa für Bürgerinnen und Bürger Kontaktstelle EfBB Weberstr. 59a Bonn Tel.: info@kontaktstelle-efbb.de Internet:
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