2. Entgeltschuldner Zur Zahlung des Entgeltes sind die Eltern sowie die Erziehungsberechtigten, die die Aufnahme beantragt haben, verpflichtet.
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- Karola Walter
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1 Entgeltregelung der Stadt Leinfelden-Echterdingen für Tageseinrichtungen für Kinder Klein- und Kindergartenkinder 1. Entgeltpflicht Die Stadt Leinfelden-Echterdingen erhebt für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder ein privatrechtliches Entgelt. 2. Entgeltschuldner Zur Zahlung des Entgeltes sind die Eltern sowie die Erziehungsberechtigten, die die Aufnahme beantragt haben, verpflichtet. Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner. 3. Entstehung und Fälligkeit der Zahlung Die Entgeltpflicht entsteht ab dem Tag, an dem eine Betreuung in Anspruch genommen wird. Für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtung werden monatliche Entgelte erhoben. Sie sind in voller Höhe zu entrichten, wenn das Kind vor dem 15. des jeweiligen Monats eintritt bzw. nach dem 15. des Monats ausscheidet. Beim Austritt vor dem 15. des jeweiligen Monats bzw. bei Eintritt nach dem 15. des jeweiligen Monats sind 50 % des Entgelts zu entrichten. Das Entgelt ist jeweils für einen vollen Kalendermonat im Voraus zu entrichten. Sollte die Betreuungsleistung streikbedingt oder durch höhere Gewalt an einzelnen oder aufeinanderfolgenden Tagen nicht erbracht werden, erhalten die Erziehungsberechtigten auf Antrag ab dem 8. Betreuungstag eine anteilige Rückerstattung der Entgelte gewährt. Das Entgelt ist für die Monate September bis Juli zu entrichten. Es ist eine verbindliche Anmeldung zur Inanspruchnahme der Öffnungszeiten erforderlich. Änderungen des Betreuungsumfangs oder der Betreuungszeiten aus persönlichen und beruflichen Gründen sind nach Rücksprache mit der Einrichtungsleitung zweimal innerhalb eines Kalenderjahres kostenfrei möglich. Für jede weitere Änderung wird eine Verwaltungspauschale in Höhe von 25,00 Euro erhoben. Für Stadtpassinhaber A entfällt die Verwaltungspauschale. Die Kernbetreuungszeit der Kindergarten- und Kleinkinder liegt in der Regel zwischen Uhr. Die Kernbetreuungszeit ist täglich (5 Tagewoche) zu buchen. Die Entgelte verstehen sich pro Monat für die in Anspruch genommenen Leistungen pro Woche. Eine Betreuung über Uhr hinaus ist nur mit Mittagstisch möglich. Die ausgewiesene Kinderzahl bezieht sich auf alle im Haushalt lebenden Kinder einer Familie, bzw. auf alle im Haushalt lebenden Kinder aus einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Auf Antrag der Eltern werden Kinder über 18 Jahre, die Kindergeld berechtigt sind, berücksichtigt.
2 Inhaber des Stadtpasses Leinfelden-Echterdingen erhalten auf dieses Entgelt eine Ermäßigung entsprechend der jeweils für den Stadtpass gültigen Regelung. Die Ermäßigung wird ab Gültigkeit des Stadtpasses und Vorlage in der Einrichtung oder beim Träger gewährt. Andere Ermäßigungsgrundlagen werden nicht berücksichtigt. Die Entgeltpflicht beginnt mit Beginn der Eingewöhnungsphase. Wenn aus betrieblichen Gründen eine Aufnahme zwischen dem 2,9-3. Lebensjahr erforderlich ist, wird das Entgelt für Kindergartenkinder erhoben. 4. Kündigung Die Eltern / Erziehungsberechtigten können das Vertragsverhältnis zum Ende eines Kalendermonats auf das Ende des Folgemonats schriftlich kündigen. Bei einer Kündigung vor dem 15. des Monats muss die Kündigung bis zum 15. des Vormonats erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Kündigung in der Tageseinrichtung oder beim Träger. Einer Kündigung bedarf es auch, wenn das Kind zum Ende des Kindergartenjahres in die Schule bzw. zum Ende des Schuljahres in eine weiterführende Schule wechselt. Das Betreuungsentgelt ist eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Einrichtung und ist deshalb auch während der Ferien (ausgenommen ist der Sommermonat, Ziffer III.Nr. 4), bei vorübergehender Schließung, bei längerem Fehlen des Kindes und bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu bezahlen. Der Träger der Tageseinrichtung für Kinder kann das Vertragsverhältnis zum Ende eines Kalendermonats auf das Ende des Folgemonates schriftlich kündigen. Kündigungsgründe können u.a. sein: * die wiederholte Nichtbeachtung der in der Benutzungsordnung aufgeführten Elternpflichten trotz Abmahnung; * die Nichtbeachtung des Entgeltes für zwei aufeinander folgende Monate; * nicht ausgeräumte erhebliche Auffassungsunterschiede zwischen Eltern / Erziehungsberechtigten und pädagogischem Erziehungspersonal über das Erziehungskonzept und/oder eine dem Kind angemessene Förderung in der Einrichtung trotz eines vom Träger anberaumten Elterngesprächs ; * Verhaltensweisen des Kindes, die die Aufsichtspflicht wesentlich erschweren oder unmöglich machen. 5. Inkrafttreten Die Entgeltregelung tritt zum 27. Oktober 2015 in Kraft.
3 Erhöhung ab Klein- und Kindergartenkinder Kindergartenkinder Baustein I Früh- oder Spätdienst Baustein II Grundstufe bis 30 Stunden Baustein III Ganztagesbetreuung ohne vor 8.00 Uhr bzw. nach 17.00Uhr ohne durchgehende durchgehende je angefangene halbe Stunde Betreuung über Betreuung über bis 35 bis bis Uhr hinaus Uhr hinaus Stunden 40 Stunden 45 Stunden bei einem Kind 12,40 123,90 136,30 159,00 198,20 223,00 bei zwei Kindern 9,50 96,00 105,60 123,20 153,60 172,80 bei drei Kindern 6,50 62,60 68,90 80,40 100,20 112,70 bei vier Kindern 2,00 19,90 21,90 25,60 31,80 35,80 bei fünf und mehr 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Kleinkinder 0-3 Jahre Baustein I Früh- oder Spätdienst Baustein II Grundstufe bis 30 Stunden Baustein III Ganztagesbetreuung vor 8.00 Uhr bzw. nach 17.00Uhr ohne durchgehende Betreuung über je angefangene halbe Stunde Uhr hinaus bis 35 bis bis Stunden 40 Stunden 45 Stunden bei einem Kind 26,50 265,10 340,30 424,10 477,20 bei zwei Kindern 20,30 205,40 263,60 328,70 369,80 bei drei Kindern 13,90 134,00 172,10 214,40 241,20 bei vier Kindern 4,30 42,60 54,80 68,10 76,60 bei fünf und mehr 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4 Feriendienst pro Tag Kindergartenkinder zwischen Uhr zwischen Uhr bei einem Kind 7,90 13,70 bei zwei Kindern 6,80 10,20 bei drei Kindern 4,50 7,90 bei vier Kindern 3,40 4,50 bei fünf und mehr 0,00 0,00 Feriendienst pro Tag Kleinkinder zwischen Uhr zwischen Uhr bei einem Kind 17,70 31,90 bei zwei Kindern 14,70 23,30 bei drei Kindern 9,20 17,70 bei vier Kindern 6,30 9,20 bei fünf und mehr 0,00 0,00
5 Entgeltregelung der Stadt Leinfelden-Echterdingen für Tageseinrichtungen für Schulkinder 1. Entgeltpflicht Die Stadt Leinfelden-Echterdingen erhebt für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder ein privatrechtliches Entgelt. 2. Entgeltschuldner Zur Zahlung des Entgeltes sind die Eltern / Personensorgeberechtigten, die die Aufnahme beantragt haben, verpflichtet. Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner. 3. Entstehung und Fälligkeit der Zahlung Die Entgeltpflicht entsteht ab dem Tag, an dem eine Betreuung in Anspruch genommen wird. Für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder werden monatliche Entgelte erhoben. Sie sind in voller Höhe zu entrichten, wenn das Kind vor dem 15. des jeweiligen Monats eintritt bzw. nach dem 15. des jeweiligen Monats ausscheidet. Beim Austritt vor dem 15. des jeweiligen Monats bzw. Eintritt nach dem 15. des jeweiligen Monats sind 50 % des Entgelts zu entrichten. Das Entgelt ist jeweils für einen vollen Kalendermonat im Voraus zu entrichten. Sollte die Betreuungsleistung streikbedingt oder durch höhere Gewalt an einzelnen oder aufeinanderfolgenden Tagen nicht erbracht werden, erhalten die Erziehungsberechtigten auf Antrag ab dem 8. Streiktag eine anteilige Rückerstattung der Entgelte gewährt. Das Entgelt ist für die Monate September bis Juli zu entrichten. Es ist eine verbindliche Anmeldung zur Inanspruchnahme der Öffnungszeiten erforderlich. Änderungen des Betreuungsumfangs oder der Betreuungszeiten aus persönlichen und beruflichen Gründen sind nach Rücksprache mit der Einrichtungsleitung zweimal innerhalb eines Kalenderjahres kostenfrei möglich. Für jede weitere Änderung wird eine Verwaltungspauschale in Höhe von 25,00 Euro erhoben. Für Stadtpassinhaber A entfällt die Verwaltungspauschale. Die ausgewiesene Kinderzahl bezieht sich auf alle im Haushalt lebenden Kinder einer Familie, bzw. auf alle im Haushalt lebenden Kinder aus einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Auf Antrag der Eltern werden Kinder über 18 Jahre, die Kindergeld berechtigt sind, berücksichtigt. Inhaber des Stadtpasses Leinfelden-Echterdingen erhalten auf dieses Entgelt eine Ermäßigung entsprechend der jeweils für den Stadtpass gültigen Regelung. Die Ermäßigung wird ab dem Zeitpunkt gewährt, ab dem der Stadtpass in der Einrichtung vorgelegt wird. Andere Ermäßigungsgrundlagen werden nicht berücksichtigt. 4. Kündigung Die Eltern/Personensorgeberechtigten können das Vertragsverhältnis zum Ende eines Kalendermonats auf das Ende des Folgemonats schriftlich kündigen. Bei einer Kündigung vor dem 15. eines Monats muss die Kündigung bis zum 15. des Vormonats erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Kündigung in der Tageseinrichtung. Einer Kündigung bedarf es auch, wenn das Kind zum Ende des Kindergartenjahres in die Schule bzw. zum Ende des Schuljahres in eine weiterführende Schule wechselt. Das Betreuungsentgelt ist eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Einrichtung und ist deshalb auch während der Ferien (ausgenommen ist der Sommerferienmonat, Ziffer 3.5),
6 bei vorübergehender Schließung, bei längerem Fehlen eines Kindes und bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu bezahlen. Der Träger der Tageseinrichtung für Kinder kann das Vertragsverhältnis zum Ende eines Kalendermonats auf das Ende des Folgemonats schriftlich kündigen. Kündigungsgründe können unter anderem sein: * das unentschuldigte Fehlen eines Kindes über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als vier Wochen; * die wiederholte Nichtbeachtung der in der Benutzungsordnung aufgeführten Elternpflichten trotz Abmahnung; * die Nichtbeachtung des Entgeltes für zwei aufeinander folgende Monate; * nicht ausgeräumte erhebliche Auffassungsunterschiede zwischen Eltern / Erziehungsberechtigten und pädagogischem Fachpersonal über das Erziehungskonzept und/oder eine dem Kind angemessene Förderung in der Einrichtung trotz eines vom Träger anberaumten Erziehungsgesprächs; * Verhaltensweisen des Kindes, die die Aufsichtspflicht wesentlich erschweren oder unmöglich machen. 5. Inkrafttreten Die Entgeltregelung tritt zum 27. Oktober 2015 in Kraft.
7 Erhöhung ab Schulkindbetreuung ohne Schulferienbetreuung pro Monat Baustein I Baustein II Baustein III Unterrichtsende bis 7.00 Uhr bis Unterrichtsbeginn Uhr Uhr Uhr Uhr für jede weitere Stunde Bei Inanspruchnahme an 1 Tag bei einem Kind 12,60 12,60 33,50 53,70 67,10 12,60 bei zwei Kindern 9,70 9,70 26,00 41,50 51,90 9,70 bei drei Kindern 6,30 6,30 16,90 27,10 33,90 6,30 bei vier Kindern 2,00 2,00 5,40 8,60 10,70 2,00 Bei Inanspruchnahme an 2 Tagen bei einem Kind 18,90 18,90 50,30 80,50 100,60 18,90 bei zwei Kindern 14,60 14,60 39,00 62,30 77,90 14,60 bei drei Kindern 9,50 9,50 25,40 40,70 50,80 9,50 bei vier Kindern 3,00 3,00 8,10 12,90 16,10 3,00 Bei Inanspruchnahme an 3 Tagen bei einem Kind 28,40 28,40 75,50 120,80 150,90 28,40 bei zwei Kindern 21,90 21,90 58,50 93,50 116,90 21,90 bei drei Kindern 14,30 14,30 38,10 61,10 76,20 14,30 bei vier Kindern 4,50 4,50 12,20 19,40 24,20 4,50 Bei Inanspruchnahme an 4 Tagen bei einem Kind 33,00 33,00 88,00 141,00 176,00 33,00 bei zwei Kindern 25,50 25,50 68,00 109,00 136,50 25,50 bei drei Kindern 16,50 16,50 44,50 71,00 89,00 16,50 bei vier Kindern 5,50 5,50 14,00 22,50 28,00 5,50 Bei Inanspruchnahme an 5 Tagen bei einem Kind 37,70 37,70 100,60 161,00 201,20 37,70 bei zwei Kindern 29,20 29,20 77,90 124,60 155,80 29,20 bei drei Kindern 19,00 19,00 50,80 81,30 101,60 19,00 bei vier Kindern 6,00 6,00 16,10 25,80 32,20 6,00
8 Schulkindbetreuung Feriendienst 7.30 bis 7.30 bis 7.30 bis 7.30 bis 1 Tag Uhr Uhr 2 Tage Uhr Uhr bei einem Kind 13,90 17,30 bei einem Kind 24,80 31,70 bei zwei Kindern 10,40 12,70 bei zwei Kindern 17,90 22,50 bei drei Kindern 8,10 10,40 bei drei Kindern 13,30 17,90 bei vier Kindern 4,60 5,80 bei vier Kindern 6,40 8,60 bei fünf und mehr 0,00 0,00 bei fünf und mehr 0,00 0, bis 7.30 bis 7.30 bis 7.30 bis 3 Tage Uhr Uhr 4 Tage Uhr Uhr bei einem Kind 35,70 46,10 bei einem Kind 46,70 60,50 bei zwei Kindern 25,30 32,30 bei zwei Kindern 32,90 42,00 bei drei Kindern 18,40 25,30 bei drei Kindern 23,60 32,90 bei vier Kindern 8,10 11,60 bei vier Kindern 9,90 14,40 bei fünf und mehr 0,00 0,00 bei fünf und mehr 0,00 0, bis 7.30 bis 5 Tage Uhr Uhr bei einem Kind 54,80 72,10 bei zwei Kindern 37,40 49,10 bei drei Kindern 26,00 37,40 bei vier Kindern 8,60 14,40 bei fünf und mehr 0,00 0,00
9 Betreuungsentgelte an der Zeppelinschule ab Frühbetreuung Stadtpass (Kinder in der Familie) A B C Nur komplett von Mo. - Fr. buchbar 1 Kind 25,00 10,00 16,30 18, Uhr Uhr 2 Kind 19,20 7,70 12,50 14,40 buchbar für alle Kinder der Schule 3 Kind 12,70 5,10 8,30 9,50 4 Kind 4,30 1,70 2,80 3,20 Betreuung nach Unterrichtsschluss (Kinder in der Familie) A B C von Mo. - Do. buchbar 1 Kind 100,40 40,20 65,30 75,30 Betreuung nach Unterrichtsschluss bis 13:45 Uhr 2 Kind 77,20 30,90 50,20 57,90 buchbar für alle Halbtagskinder 3 Kind 49,60 19,80 32,20 37,20 ohne Mittagessen! 4 Kind 16,40 6,60 10,70 12,30 Spätbetreuung (Kinder in der Familie) A B C nur von Mo. - Do. buchbar 1 Kind 30,10 12,00 19,60 22, Uhr Uhr 2 Kind 21,10 8,40 13,70 15,80 buchbar nur für Ganztagskinder 3 Kind 14,70 5,90 9,60 11,00 4 Kind 10,40 4,20 6,80 7,80 Betreuung freitags bis 16:00 Uhr (Kinder in der Familie) A B C 1 Kind 33,80 13,50 22,00 25,40 nach Unterrichtsschluss bis Uhr 2 Kind 23,70 9,50 15,40 17,80 Mittagessen wird separat berechnet 3 Kind 16,60 6,60 10,80 12,50 buchbar nur für Ganztagskinder 4 Kind 11,70 4,70 7,60 8,80 Stadtpass Betreuung freitags bis 17:00 Uhr (Kinder in der Familie) A B C 1 Kind 41,30 16,50 26,80 31,00 nach Unterrichtsschluss bis Uhr 2 Kind 28,90 11,60 18,80 21,70 Mittagessen wird separat berechnet 3 Kind 20,40 8,20 13,30 15,30 buchbar nur für Ganztagskinder 4 Kind 14,20 5,70 9,20 10,70 A B C Mittagessen Mo - Do 4x 55,00 14,20 21,60 43,20 Mo - Fr 5x 69,00 17,80 27,00 54,00 Ermäßigung für Stadtpassinhaber: A B C 60% 35% 25%
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