Benutzungs- und Gebührensatzung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Benutzungs- und Gebührensatzung"

Transkript

1 Benutzungs- und Gebührensatzung für den Kindergarten des Landkreises Stade (Seminarkindergarten) Aufgrund des 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG) in der Fassung vom (Nds. GVBl., S. 307) in Verbindung mit 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) vom (Nds. GVBl., Nr. 3/2007, Seite 41) in der Fassung vom (Nds. GVBl., S. 279) hat der Kreistag des Landkreises Stade in seiner Sitzung vom beschlossen: 1 Gegenstand Der Landkreis Stade unterhält den Seminarkindergarten als öffentliche Einrichtung. Durch die Inanspruchnahme entsteht ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis. 2 Aufgaben (1) Kindertageseinrichtungen dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Sie haben einen eigenen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Tageseinrichtungen sollen insbesondere die Kinder in ihrer Persönlichkeit stärken, sie in sozial verantwortliches Handeln einführen, ihnen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die eine eigenständige Lebensbewältigung im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten des einzelnen Kindes fördern, die Erlebnisfähigkeit, Kreativität und Fantasie fördern, den natürlichen Wissensdrang und die Freude am Lernen pflegen, die Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen erzieherisch fördern und den Umgang von behinderten und nicht behinderten Kindern sowie Kindern unterschiedlicher Herkunft und Prägung untereinander fördern. (2) Der Seminarkindergarten steht nach Abstimmung mit der Leitung des Seminarkindergartens den Berufsbildenden Schulen I im notwendigen Umfang für Unterrichtszwecke und zur Praxisanleitung zur Verfügung. 3 Anmeldung und Abmeldung (1) Die Anmeldungen sind bei der Kindergartenleitung vorzunehmen. Die Anmeldung soll mindestens drei Monate vor Betreuungsbeginn erfolgen. 1

2 (2) Ein Kind kann nur zum Ende eines Monats abgemeldet werden, wobei die schriftliche Kündigung drei Monate vor Betreuungsende bei der Einrichtungsleitung vorliegen muss. Diese Frist kann im Falle vorliegender außerordentlicher Kündigungsgründe (z.b. wesentliche kurzfristige Veränderungen der Lebens- und oder Familiensituation) verkürzt werden. 4 Aufnahme (1) In der Kindertageseinrichtung des Landkreises Stade können Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Einschulung aufgenommen werden. Es sollen Kinder aufgenommen werden, deren Eltern ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Stade haben. Ausnahmen bezogen auf das Alter und den Wohnsitz der Kinder sind möglich, über entsprechende Anträge entscheidet der Landkreis Stade. (2) Mit der Aufnahme in die Kindertageseinrichtung ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgehen muss, dass das Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist. Die Untersuchung sollte frühestens 14 Tage vor dem ersten Betreuungstag stattfinden. Grundlage hierfür ist 33 des Infektionsschutzgesetzes. (3) Ein Rechtsanspruch auf einen Platz in dieser Einrichtung besteht nicht. 5 Ausschluss vom Besuch (1) Vom Besuch der Kindertageseinrichtung können Kinder ausgeschlossen werden, die erhebliche Erziehungs- / Betreuungsschwierigkeiten bereiten. 12 (2) Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) vom (Nds. GVBL 2002, S. 57) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung ist entsprechend zu berücksichtigen. (2) Ferner können Kinder ausgeschlossen werden, für die ein Gebührenrückstand von zwei Monatsbeträgen besteht. 6 Betreuungsangebot / Öffnungszeiten (1) Die Kindertageseinrichtung ist werktäglich montags bis freitags von Uhr bis Uhr geöffnet. Darüber hinaus wird ein Frühdienst ab Uhr und ein Spätdienst bis Uhr angeboten. (2) Der regelmäßige Besuch der Kindertageseinrichtung und ein strukturierter Tagesablauf sind Voraussetzung für eine kontinuierliche Förderung der Kinder. Deshalb sind die festgesetzten Betreuungszeiten zu beachten. (3) Die Kinder müssen einer Bediensteten, einem Bediensteten der Kindertageseinrichtung übergeben werden. (4) Für den Weg zu und von der Kindertageseinrichtung sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Die Aufsichtpflicht des Personals beginnt mit dem Empfang des Kindes in 2

3 der Einrichtung und endet mit der Übergabe der Kinder an die Erziehungsberechtigten bzw. schriftlich von ihnen beauftragte Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, die Kinder nach Hause zu bringen. (5) Es besteht die Möglichkeit, auf Anmeldung ein Mittagessen einzunehmen. Kinder, die länger als 5 Stunden betreut werden, müssen am gemeinsamen Mittagessen teilnehmen. 7 Fehlen / Krankheiten der Kinder (1) Kann ein Kind wegen Krankheit oder aus anderen Gründen die Kindertageseinrichtung nicht besuchen, ist das Kindertageseinrichtungspersonal umgehend zu informieren. (2) Erkrankte Kinder dürfen grundsätzlich die Kindertageseinrichtung nicht besuchen. Bei Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz - auch im häuslichen Bereich - ist die Leitung der Kindertageseinrichtung umgehend zu informieren, damit geeignete Maßnahmen zum Schutze der anderen Kinder getroffen werden können. (3) Die Einrichtung darf erst nach Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung wieder besucht werden. (4) Wird in der Kindertageseinrichtung bei einem Kind eine Krankheit festgestellt, die eine weitere Betreuung nicht ermöglicht, sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, das Kind unverzüglich abzuholen. 8 Elternvertretung und Beirat (1) Die Erziehungsberechtigten der Kinder wählen aus ihrer Mitte eine Gruppensprecherin/einen Gruppensprecher sowie deren Vertretung. Die Gruppensprecherin oder der Gruppensprecher sowie die Leitung des Kindertageseinrichtung und eine Vertretung des Trägers bilden den Beirat der Kindertagesstätte. (2) Wichtige Entscheidungen des Trägers und der Leitung erfolgen im Benehmen mit dem Beirat. Das gilt insbesondere für die Aufstellung und Änderung der Konzeption für die pädagogische Arbeit, die Änderung der Betreuungsangebote, die Festlegung der Gruppengröße und Grundsätze für die Aufnahme von Kindern, die Öffnungs- und Betreuungszeiten. (3) Der Beirat kann Vorschläge zu den in Abs. 2 genannten Angelegenheiten sowie zur Verwendung der Haushaltsmittel und zur Regelung der Benutzungsgebühren machen. 3

4 9 Schließungszeiten (1) Mögliche Schließungszeiten der Kindertageseinrichtung erfolgen im Benehmen mit dem Beirat. (2) Wegen außergewöhnlicher betrieblicher Gründe kann die Kindertageseinrichtung kurzfristig geschlossen werden. 10 Benutzungsgebühren (1) Die Gebühren für die Kindertagesbetreuung werden entsprechend der Anlage dieser Satzung erhoben. (2) Die Gebühren für die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen ergeben sich aus der Anlage der Satzung (3) Im Jahr werden, unabhängig von den Schließzeiten, 12 Monatsbeiträge erhoben. (4) Die Geschwisterermäßigung beträgt für das zweite betreute Kind 30 % und für jedes weitere Kind 60 % der Gebühren nach Absatz 1 bezogen auf die tatsächliche Betreuungszeit. (5) Im beitragsfreien Kindergartenjahr entstehen keine Gebühren für die Kindertagesbetreuung. Unabhängig davon werden Gebühren für die Inanspruchnahme von Essen und Getränke weiterhin erhoben. 11 Gebührenpflichtiger, Entstehen, Änderung und Erlöschen der Gebührenpflicht, Fälligkeit (1) Gebührenpflichtig sind die Eltern oder Sorgeberechtigten oder die Person, die die Anmeldung vornimmt. (2) Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn des Monats, in dem das Kind das erste Mal im Seminarkindergarten betreut wird. Sie endet mit Ablauf des letzten Monats, in dem das Kind im Seminarkindergarten betreut wird. (3) Die Gebührenschuld entsteht mit Beginn des Erhebungszeitraumes. Erhebungszeitraum ist der Monat. Die monatliche Gebühr wird jeweils zum 01. eines jeden Monats fällig und ist dann zu entrichten. (4) Die Gebühren sind grundsätzlich auch zu entrichten für die Schließzeiten gemäß 8 KiTaG sowie kurzfristig betriebsbedingten Schließungen der Kindertageseinrichtung. Bei Teilnutzung der Kindertageseinrichtung ist die volle monatliche Gebühr zu entrichten. (5) Die Gebührenveranlagung und die Festsetzung der Gebührenhöhe erfolgen durch schriftlichen Bescheid. 4

5 12 Allgemeines Für persönliche Gegenstände, die in die Einrichtung mitgebracht werden, übernimmt der Landkreis Stade keine Haftung. 13 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Benutzungs- und Gebührenordnung in der Fassung vom außer Kraft. Stade, den Landkreis S t a d e Der Landrat 5

6 Anlage zu 10 Benutzungs- und Gebührensatzung für den Kindergarten des Landkreises Stade (Seminarkindergarten) Für die Betreuung von Kindern im Seminarkindergarten werden folgende Gebühren erhoben Täglicher Betreuungsumfang Gebühr pro Monat in Euro 5,0 Stunden 130,00 5,5 Stunden 135,00 6,0 Stunden 140,00 6,5 Stunden 145,00 7,0 Stunden 150,00 7,5 Stunden 155,00 Für die Teilnahme am Essen wird ein monatlicher Betrag in Höhe von 54,50 Euro erhoben. 6

Benutzungssatzung für die KinderTagesstätten der Samtgemeinde Apensen

Benutzungssatzung für die KinderTagesstätten der Samtgemeinde Apensen Benutzungssatzung für die KinderTagesstätten der Samtgemeinde Apensen 1 Aufgrund der 6, 8 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBL. S. 473) in der

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätte Pusteblume der Gemeinde Bargstedt

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätte Pusteblume der Gemeinde Bargstedt Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätte Pusteblume der Gemeinde Bargstedt Aufgrund der 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl.

Mehr

Satzung über den Betrieb und die Benutzung. von Kindertagesstätten der Stadt Seelze. in der Fassung der 2. Änderungssatzung

Satzung über den Betrieb und die Benutzung. von Kindertagesstätten der Stadt Seelze. in der Fassung der 2. Änderungssatzung Satzung über den Betrieb und die Benutzung von Kindertagesstätten der Stadt Seelze in der Fassung der 2. Änderungssatzung Aufgrund der 6,8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung, in der zur Zeit

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für den Kindergarten der Gemeinde Estorf

Benutzungs- und Gebührensatzung für den Kindergarten der Gemeinde Estorf Benutzungs- und Gebührensatzung für den Kindergarten der Gemeinde Estorf In der Fassung der 1., 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8. und 9. Änderungssatzung vom 01.08.2011. Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen

Mehr

Satzung für die Kindergärten der Gemeinde Holle

Satzung für die Kindergärten der Gemeinde Holle Satzung für die Kindergärten der Gemeinde Holle Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 22.08.1996 (Nieders. GVBl. S. 382) in der zur Zeit gültigen Fassung und der 1,2,4 und 5 des

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für den Kindergarten der Gemeinde Oederquart

Benutzungs- und Gebührensatzung für den Kindergarten der Gemeinde Oederquart Benutzungs- und Gebührensatzung für den Kindergarten der Gemeinde Oederquart - unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung vom 09.03.1999 Inkrafttreten 01.08.1999 2. Änderungssatzung vom 09.05.2000

Mehr

Richtlinien für den Betrieb des kommunalen Kindergartens der Gemeinde Bockhorn

Richtlinien für den Betrieb des kommunalen Kindergartens der Gemeinde Bockhorn Richtlinien für den Betrieb des kommunalen Kindergartens der Gemeinde Bockhorn Die Betreuung und Erziehung im Kindergarten soll die Kinder in ihrer Persönlichkeit stärken, sie in sozial verantwortliches

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für den Kindergarten der Gemeinde Krummendeich

Benutzungs- und Gebührensatzung für den Kindergarten der Gemeinde Krummendeich Benutzungs- und Gebührensatzung für den Kindergarten der Gemeinde Krummendeich unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung vom 23.02.2010 (Amtsblatt für den Landkreis Stade Nr. 12/2010 vom 25.03.2010

Mehr

STADT LEER (OSTFRIESLAND)

STADT LEER (OSTFRIESLAND) STADT LEER (OSTFRIESLAND) Satzung der Stadt Leer (Ostfriesland) über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen der Kindergärten der Stadt Leer Stand: 01.08.2018 Das Amtsblatt

Mehr

Lesefassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya

Lesefassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya Lesefassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya Aufgrund der 10, 13, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz

Mehr

GEMEINDE BRÜHL S A T Z U N G. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Haus der Kinder der Gemeinde Brühl. vom

GEMEINDE BRÜHL S A T Z U N G. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Haus der Kinder der Gemeinde Brühl. vom S A T Z U N G über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Haus der Kinder der Gemeinde Brühl vom 11.07.2011 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2 und 9 des

Mehr

S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde

S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde Der Bürgermeister S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Aufgrund der 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung

Mehr

Satzung der Gemeinde Schashagen über die Benutzung der Kindertagesstätte in Merkendorf

Satzung der Gemeinde Schashagen über die Benutzung der Kindertagesstätte in Merkendorf Satzung der Gemeinde Schashagen über die Benutzung der Kindertagesstätte in Merkendorf Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und des 25 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in eseinrichtungen

Mehr

Satzung der Stadt Vechta über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen der Stadt Vechta. 1 Gebührenerhebung

Satzung der Stadt Vechta über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen der Stadt Vechta. 1 Gebührenerhebung Satzung der Stadt Vechta über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen der Stadt Vechta Aufgrund der 10, 13, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 57)

Mehr

SATZUNG. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen

SATZUNG. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber.

Mehr

SATZUNG über die Benutzung der Kindertagesstätten und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten der Samtgemeinde Nenndorf

SATZUNG über die Benutzung der Kindertagesstätten und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten der Samtgemeinde Nenndorf SATZUNG über die Benutzung der Kindertagesstätten und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten der Samtgemeinde Nenndorf Aufgrund 10, 58 und 111 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

S a t z u n g der Stadt Friesoythe über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen

S a t z u n g der Stadt Friesoythe über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen S a t z u n g der Stadt Friesoythe über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen Aufgrund der 10 Abs. 1, 11, 58 Abs. 1 Nr. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz

Mehr

STADT LEER (OSTFRIESLAND)

STADT LEER (OSTFRIESLAND) STADT LEER (OSTFRIESLAND) Satzung der Stadt Leer (Ostfriesland) über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen der Kindergärten der Stadt Leer Stand: 01.08.2016 Die Satzung

Mehr

Satzung der Gemeinde Wardenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten-, Krippen- und Hortplätzen

Satzung der Gemeinde Wardenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten-, Krippen- und Hortplätzen Satzung der Gemeinde Wardenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten-, Krippen- und Hortplätzen Aufgrund der 10, 11, 58 und 111 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

S A T Z U N G. über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde Algermissen. Präambel

S A T Z U N G. über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde Algermissen. Präambel S A T Z U N G über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde Algermissen Präambel Aufgrund der 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit

Mehr

Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kindertagesstättensatzung)

Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kindertagesstättensatzung) Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kindertagesstättensatzung) Aufgrund der 10, 11, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und der

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Monstab

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Monstab Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Monstab Beschluss Nr.: Ausgefertigt: Bekanntmachung Amtsblatt Inkrafttreten:

Mehr

Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg

Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen vom 7. Juli 2016 Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung) Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung. Gebührenerhebung. (1) Die Stadt Brake (Unterweser) unterhält Kindertagesstätten als öffentliche Einrichtungen in ihrer Trägerschaft.

Satzung. Gebührenerhebung. (1) Die Stadt Brake (Unterweser) unterhält Kindertagesstätten als öffentliche Einrichtungen in ihrer Trägerschaft. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagestätten der Stadt Brake (Unterweser) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 10.12.2015 Aufgrund der 10, 58 und 111 des Niedersächsischen

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht Übersicht: 1 Aufgaben 2 Benutzungsgebühren 3 Gebührenpflicht 4 Gebührenpflichtige 5 Gebührenfälligkeit

Mehr

SATZUNG. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen

SATZUNG. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber.

Mehr

Gebührensatzung für die Benutzung der KinderTagestätten der Samtgemeinde Apensen. 1 Allgemeines

Gebührensatzung für die Benutzung der KinderTagestätten der Samtgemeinde Apensen. 1 Allgemeines Gebührensatzung für die Benutzung der KinderTagestätten der Samtgemeinde Apensen Aufgrund der 10,13 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung) Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntmachungsvermerk Bekanntmachungsvermerk Der nachstehend abgedruckten Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten

Mehr

Satzung der Stadt Vechta über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Kindertagesstätteneinrichtungen der Stadt Vechta

Satzung der Stadt Vechta über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Kindertagesstätteneinrichtungen der Stadt Vechta Satzung der Stadt Vechta über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Kindertagesstätteneinrichtungen der Stadt Vechta Aufgrund der 10, 13, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz

Mehr

Satzung. Geltungsbereich. Diese Satzung gilt für alle Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Schmölln. 2 Gebührenerhebung

Satzung. Geltungsbereich. Diese Satzung gilt für alle Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Schmölln. 2 Gebührenerhebung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Schmölln vom 26. Januar 2012 Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der

Mehr

Gebührensatzung. für die Kindertagesstätte der Gemeinde Flintbek erlassen:

Gebührensatzung. für die Kindertagesstätte der Gemeinde Flintbek erlassen: Gebührensatzung für die Kindertagesstätte der Gemeinde Flintbek Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung, der 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

BENUTZUNGSORDNUNG. für die Kindertagesstätten der Stadt Geesthacht

BENUTZUNGSORDNUNG. für die Kindertagesstätten der Stadt Geesthacht BENUTZUNGSORDNUNG für die Kindertagesstätten der Stadt Geesthacht 1. Aufgabe 1.1 Die Stadt Geesthacht betreibt in eigener Verantwortung und im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Kindertageseinrichtungen.

Mehr

Satzung der Gemeinde Heringsdorf für die Kindertagesstätte Zwergenburg in Heringsdorf

Satzung der Gemeinde Heringsdorf für die Kindertagesstätte Zwergenburg in Heringsdorf Satzung der Gemeinde Heringsdorf für die Kindertagesstätte Zwergenburg in Heringsdorf Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und den 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land

Mehr

Satzung. Gebührengegenstand. (1) Für den Besuch der Kinder in den Kindergärten der Stadt Aurich wird keine Gebühr erhoben.

Satzung. Gebührengegenstand. (1) Für den Besuch der Kinder in den Kindergärten der Stadt Aurich wird keine Gebühr erhoben. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten und Spielkreise der Stadt Aurich (Kindertagesstätten-Gebührensatzung) Satzung vom 12.05.2005; Inkrafttreten: 01.08.2005

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 30.

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 30. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 30. Juni 2017) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung für die Kindertagesstätten in der Stadt Wittmund (Kindertagesstättensatzung)

Satzung für die Kindertagesstätten in der Stadt Wittmund (Kindertagesstättensatzung) Satzung für die Kindertagesstätten in der Stadt Wittmund (Kindertagesstättensatzung) Aufgrund der 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576),

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Rödermark

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Rödermark 1 Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. I S.

Mehr

Satzung der Stadt Cloppenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen vom

Satzung der Stadt Cloppenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen vom Satzung der Stadt Cloppenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen vom 25.06.2018 Aufgrund der 10, 13, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder 1

Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder 1 1 Stadt Bad Rappenau Landkreis Heilbronn Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder 1 1 Öffentliche Einrichtung Die Stadt

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die vorschulischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Winnenden

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die vorschulischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Winnenden Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die vorschulischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Winnenden Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000

Mehr

Satzung für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Isernhagen

Satzung für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Isernhagen 5.4.2 Satzung für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Isernhagen Aufgrund der 6, 8 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) vom

Mehr

Stadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen.

Stadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen. Satzung zur Erhebung der Gebühren für die Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte) in Trägerschaft der Großen Kreisstadt Eilenburg und Kindertagespflege ab 01.01.2015 1 41 In der Fassung

Mehr

Satzung über die Benutzung von Betreuenden Grundschulen der Stadt Dillenburg

Satzung über die Benutzung von Betreuenden Grundschulen der Stadt Dillenburg Satzung über die Benutzung von Betreuenden Grundschulen der Stadt Dillenburg Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142),

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Rödermark

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Rödermark 1 Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Rödermark Neufassung Stavo-Beschluss vom 18.03.2008 In Kraft seit 28.03.2008 1. Änderung Stavo-Beschluss vom

Mehr

Satzung. der Gemeinde Garrel über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten- und Krippenplätzen

Satzung. der Gemeinde Garrel über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten- und Krippenplätzen Gemeinde Garrel Satzung der Gemeinde Garrel über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten- und Krippenplätzen Aufgrund der 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Satzung. der Gemeinde Emtinghausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte (Benutzungsgebührensatzung)

Satzung. der Gemeinde Emtinghausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte (Benutzungsgebührensatzung) Satzung der Gemeinde Emtinghausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte (Benutzungsgebührensatzung) Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

1 1. Die Gemeinde Saterland unterhält im Gemeindeteil Ramsloh an der Mootzenstraße eine Kindertagesstätte als öffentliche Einrichtung.

1 1. Die Gemeinde Saterland unterhält im Gemeindeteil Ramsloh an der Mootzenstraße eine Kindertagesstätte als öffentliche Einrichtung. Satzung der Gemeinde Saterland über die Nutzung der gemeindlichen Kindertagesstätte und die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen vom 15.07.1998 in der Fassung der 4. Änderung

Mehr

Satzung für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Isernhagen

Satzung für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Isernhagen 5.4.2 Satzung für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Isernhagen Aufgrund der 6, 8 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) vom

Mehr

Satzung der Gemeinde Emstek über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Krippenplätzen

Satzung der Gemeinde Emstek über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Krippenplätzen Seite - 1 Satzung der Gemeinde Emstek über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Krippenplätzen Aufgrund der 10, 13, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG für die Kindertagesstätten der Stadt Dissen am Teutoburger Wald. (Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück Nr. 15 vom , S.

GEBÜHRENORDNUNG für die Kindertagesstätten der Stadt Dissen am Teutoburger Wald. (Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück Nr. 15 vom , S. GEBÜHRENORDNUNG für die Kindertagesstätten der Stadt Dissen am Teutoburger Wald (Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück Nr. 15 vom 15.08.2014, S. 193) Aufgrund der 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Donaueschingen vom 30.

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Donaueschingen vom 30. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Donaueschingen vom 30. April 2015 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung für die Benutzung der Tageseinrichtungen der Stadt Barsinghausen für Kinder

Satzung für die Benutzung der Tageseinrichtungen der Stadt Barsinghausen für Kinder Satzung für die Benutzung der Tageseinrichtungen der Stadt Barsinghausen für Kinder Aufgrund der 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktfleckens Merenberg

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktfleckens Merenberg Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktfleckens Merenberg Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN

STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Bietigheim-Bissingen (Kita-Satzung - Kita-S) Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für

Mehr

Nutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Bohmte

Nutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Bohmte Nutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Bohmte Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 28. Oktober 2006 (Nieders. GVBl.

Mehr

Gebührenordnung über die Erhebung von Gebühren für die Kernzeitenbetreuung in der Gemeinde Freudental

Gebührenordnung über die Erhebung von Gebühren für die Kernzeitenbetreuung in der Gemeinde Freudental Gebührenordnung über die Erhebung von Gebühren für die Kernzeitenbetreuung in der Gemeinde Freudental Der Gemeinderat der Gemeinde Freudental hat am 24.07.2013 die folgende Neufassung der Gebührenordnung

Mehr

1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenhöhe

1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenhöhe Satzung der Stadt Cloppenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen vom 12. September 1995 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 16.09.2013 Aufgrund der 6,

Mehr

S a t z u n g. über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Rotterode. 1 Träger und Rechtsform

S a t z u n g. über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Rotterode. 1 Träger und Rechtsform S a t z u n g über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Rotterode Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung

Mehr

Gebührensatzung für die Kindertagesstätten und Kostenbeiträge für die Tagespflege in der Gemeinde Ostercappeln. A. Gebühren für Kindertagesstätten

Gebührensatzung für die Kindertagesstätten und Kostenbeiträge für die Tagespflege in der Gemeinde Ostercappeln. A. Gebühren für Kindertagesstätten Seite 1 Gebührensatzung für die Kindertagesstätten und Kostenbeiträge für die Tagespflege in der Gemeinde Ostercappeln Aufgrund der 6, 40 und 83 Abs. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO in der

Mehr

Die Bezeichnungen in dieser Satzung stehen jeweils für die weibliche und männliche Form. Präambel

Die Bezeichnungen in dieser Satzung stehen jeweils für die weibliche und männliche Form. Präambel Satzung der Stadt Cloppenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Krippenplätzen bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres vom 25.06.2018 Aufgrund der 10, 13, 58 und 111 des Niedersächsischen

Mehr

Satzung für die kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Sibbesse

Satzung für die kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Sibbesse Satzung für die kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Sibbesse Aufgrund der 10 und 11 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Donaueschingen vom 27.

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Donaueschingen vom 27. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Donaueschingen vom 27. Juni 2017 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Geltungsbereich. 2 Gebührenerhebung

Geltungsbereich. 2 Gebührenerhebung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal vom 20.07.2018 Aufgrund der 19 Abs. 1, 20

Mehr

- Durchgeschriebene Fassung - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

- Durchgeschriebene Fassung - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen - Durchgeschriebene Fassung - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Stadt

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Ilsede (Kindertagesstättensatzung)

Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Ilsede (Kindertagesstättensatzung) Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Ilsede (Kindertagesstättensatzung) Aufgrund der 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17

Mehr

1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenhöhe

1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenhöhe Satzung der Stadt Cloppenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen vom 12. September 1995 in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 15.12.2014 Aufgrund der 6,

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindeeigenen Tageseinrichtungen für Kinder

Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindeeigenen Tageseinrichtungen für Kinder Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindeeigenen Tageseinrichtungen für Kinder Der Gemeinderat der Gemeinde Freudental hat auf Grund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg,

Mehr

Satzung über die Benutzung der städt. Kindertagesstätten 4/0

Satzung über die Benutzung der städt. Kindertagesstätten 4/0 4/0 Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten Auf Grund der 4 und 10 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und 2, 13, 14 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Gebührenordnung der Stadt Wittmund für die Benutzung der Kindertagesstätten

Gebührenordnung der Stadt Wittmund für die Benutzung der Kindertagesstätten Gebührenordnung der Stadt Wittmund für die Benutzung der Kindertagesstätten Aufgrund der 10, 11, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Mörlenbach (Kindergartenbenutzungssatzung)

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Mörlenbach (Kindergartenbenutzungssatzung) Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Mörlenbach (Kindergartenbenutzungssatzung) Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.f. der

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung. der Gemeinde Hardisleben. vom

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung. der Gemeinde Hardisleben. vom Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Hardisleben vom 18.08.2000 Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeindeund Landkreisordnung (Thüringer

Mehr

Benutzungsgebühr

Benutzungsgebühr 4.40.2 Satzung der Gemeinde Stuhr über die Erhebung von en bei der Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Stuhr in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 19.04.2016 Aufgrund des

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (aktuelle Fassung unter Berücksichtigung der 2. Änderungssatzung zum 01.01.2017) 1 Allgemeines Für die Benutzung

Mehr

Satzung der Gemeinde Emstek über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen

Satzung der Gemeinde Emstek über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen Seite - 1 Satzung der Gemeinde Emstek über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen Aufgrund der 10, 13, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)

Mehr

Satzungsform Tag der Beschlussfassung In-Kraft-Treten Satzung

Satzungsform Tag der Beschlussfassung In-Kraft-Treten Satzung Ortsrecht der Samtgemeinde Brome Stand: 2017-06-08 Aktenzeichen: 10 20 13/30 Satzungsform Tag der Beschlussfassung In-Kraft-Treten Satzung 29.06.2017 01.08.2017 Satzung über die Benutzung von Angeboten

Mehr

Gebührensatzung. für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg

Gebührensatzung. für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Gebührensatzung für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Präambel: Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

STADT HOCKENHEIM Rhein-Neckar-Kreis. S a t z u n g über die städtischen Kindertageseinrichtungen

STADT HOCKENHEIM Rhein-Neckar-Kreis. S a t z u n g über die städtischen Kindertageseinrichtungen STADT HOCKENHEIM Rhein-Neckar-Kreis S a t z u n g über die städtischen Kindertageseinrichtungen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und die 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung

Mehr

Satzung. über Betreuungsangebote. im Rahmen der Verlässlichen Grundschule. und über die Erhebung von Benutzungsgebühren

Satzung. über Betreuungsangebote. im Rahmen der Verlässlichen Grundschule. und über die Erhebung von Benutzungsgebühren Satzung über Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule und über die Erhebung von Benutzungsgebühren Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000

Mehr

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils

Mehr

über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg

über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg gültig ab 01.03.2015 der Stadt Ludwigsburg vom 24.06.2015, gültig ab 01.03.2015 1/8 Satzung über

Mehr

Satzung über die Benutzung der städt. Kindertagesstätten 4/0

Satzung über die Benutzung der städt. Kindertagesstätten 4/0 4/0 Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBL. S 581) in Verbindung mit 2, 13, 14, 19 des

Mehr

S A T Z U N G. 1 Öffentliche Einrichtung. Die Gemeinde Bondorf betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des KiTagG als öffentliche Einrichtung.

S A T Z U N G. 1 Öffentliche Einrichtung. Die Gemeinde Bondorf betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des KiTagG als öffentliche Einrichtung. Gemeinde Bondorf Kreis Böblingen S A T Z U N G über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die ertagesbetreuungseinrichtungen vom 19.05.2011, 22.05.2015 und zuletzt geändert am 15.07.2016 Aufgrund von

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen 1 - Öffentliche Einrichtung Die Stadt Öhringen betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des KiTaG als öffentliche

Mehr

Gebührensatzung für die Kindertagesstätte der Gemeinde Flintbek

Gebührensatzung für die Kindertagesstätte der Gemeinde Flintbek Gebührensatzung für die Kindertagesstätte der Gemeinde Flintbek Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung, der 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Gebührensatzung für die evangelische Kindertagesstätte der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Flintbek

Gebührensatzung für die evangelische Kindertagesstätte der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Flintbek Gebührensatzung für die evangelische Kindertagesstätte der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Flintbek Nach Artikel 2 Abs. 2 des Vertrags zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den evangelischen Landeskirchen

Mehr

Satzung der Gemeinde Edewecht über die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten in der Gemeinde Edewecht

Satzung der Gemeinde Edewecht über die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten in der Gemeinde Edewecht Satzung der Gemeinde Edewecht über die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten in der Gemeinde Edewecht Übersicht: 1 Grundsatz und Aufgaben 2 Trägerschaft 3 Aufnahme und Anmeldefristen 4 Aufnahmekriterien

Mehr

Satzung. gültig ab

Satzung. gültig ab Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg gültig ab 01.09.2017 der Stadt Ludwigsburg vom 27.07.2016, gültig ab 01.09.2017 1/6 Satzung über

Mehr

Kindertagesstätten-Gebührensatzung der Gemeinde Künzell

Kindertagesstätten-Gebührensatzung der Gemeinde Künzell Kindertagesstätten-Gebührensatzung der Gemeinde Künzell Auf Grund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.f. vom 01.04.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2010

Mehr

SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Waghäusel

SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Waghäusel SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Waghäusel Aufgrund der 4 und 10 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der 2 und 9

Mehr