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1 Mustergasfirma Herrn Max Mustermann Mustergasse Musterstadt So erreichen Sie uns: Mo - Fr von 7:30-18:00 Telefon: Fax: rechnung@mustergasvertrieb.at Ihre Rechnungsdaten: Kundennummer Lieferant: Rechnungsnummer: Rechnungsdatum: Abrechnungszeitraum: Kontakt für Störfälle beim Netzbetreiber: Gasnotruf bei Gasgeruch: Jahresabrechnung - Gas (Energielieferung und Netznutzung) Anlagenadresse: Max Mustermann, Mustergasse 4, 1111 Musterstadt Zählpunktbezeichnung: AT Abrechnung für kwh Energie [Produktname] Netznutzung Steuern und Abgaben Betrag in 554,70 233,18 135,76 6 Ihre Gesamtkosten im Abrechnungszeitraum inkl. USt abzüglich bisherige Teilbetragszahlungen Summe exkl. USt +20% USt 12 Teilbeträge à 85,00 inkl. USt 923,64 184, , ,00 Offene Forderungen inkl. USt 88,37 7 zuzüglich erster monatlicher Teilbetrag inkl. USt zu zahlender Betrag Der Betrag wird am von Ihrem Konto Nummer bei der Bank Muster abgebucht. 101,88 190,25 8 Ihr neuer monatlicher Teilbetrag berechnet auf Basis eines geschätzten Ihre persönliche Verbrauchsentwicklung 9 Jahresverbrauchs von kwh. Jahresverbrauch in kwh Zusammensetzung Betrag in Energielieferung Netznutzung Steuern und Abgaben Zwischensumme +20% USt 50,74 21,70 12,46 84,90 16,98 Neuer monatlicher Teilbetrag 101,88 Der neue Teilbetrag wird bis zur nächsten Jahresabrechnung noch weitere 11-mal eingehoben, erstmals am , und jeweils zum 8. jeden Monats von Ihrem Konto abgebucht EUR 998,40 Vorjahr (360 Tage) Veränderung zum Vorjahr: kwh EUR 1.108,37 aktuell (365 Tage) 70 m² 100 m² kwh kwh 120 m² 150 m² kwh kwh Durchschnittsverbrauch für Heizkunden nach Wohnungsgröße 10 Die Rechnungslegung für den Netznutzungsanteil erfolgt im Namen des Netzbetreibers Mustergas Netzbetreiber GmbH, Netzstraße 1, 1112 Netzstadt. Mustergas Vertrieb GmbH Vertriebsplatz Vertriebsstadt Postfach 00 Tel.: Fax: office@mustergasvertrieb.at Web: Konto: Bank BLZ: FN: Gerichtsstand: Vertriebsstadt DVR: UID: ATU Seite 1 von 4 Rechnungsnr.:

2 Detailblatt zur Jahresabrechnung Gas (Energielieferung und Netznutzung) Zählpunktbezeichnung: AT Ablesedaten Zählernummer: 3439 ; Zählertyp: G4; Zählereinbauort: innen; zugrunde liegende Höhe: 200 m; Druck: 22 mbar; Standardlastprofil Heizgas Einfamilienhaus 11 Abrechnungs- Tage Zählerstand alt lesung stand neu lesung Ab- Zähler- Ab- Differenz Umrech- Verbrauch 12 zeitraum nungsfaktor NB NB m³ 10, kwh RE... Rechnerische Ermittlung NB... Ablesung durch Netzbetreiber S... Selbstablesung 13 Berechnung Energie [Produktname] Energiepreis Energie-Grundpreis Energie-Verbrauchspreis Zeitraum Verrechnungsbasis Tage kwh Verrechnungspreis 1,10 3,61 /Monat Cent/kWh Nettobetrag in 13,20 541,70 Summe Energie kwh 554,70 15 Berechnung Netznutzung Netzebene: 3; nicht gemessene Leistung, Standardlastprofil Heizgas Einfamilienhaus Netznutzung Netznutzung-Pauschale Netznutzung-Arbeitspreis Zone 1 Entgelt für Messleistungen Zeitraum Verrechnungsbasis Tage kwh Tage Verrechnungspreis 2,50 1,2729 1,02 /Monat Cent/kWh /Monat Nettobetrag in 30,00 190,94 12,24 14 Summe Netz kwh 233,18 Berechnung Steuern und Abgaben 16 Position Zeitraum Verrechnungsbasis Verrechnungspreis Nettobetrag in Erdgasabgabe Gebrauchsabgabe Energie Gebrauchsabgabe Netz kwh 0,5898 Cent/kWh 88,49 33,28 13,99 Summe Steuern und Abgaben kwh 135,76 Gesamtbetrag Energie, Netznutzung, Steuern und Abgaben (exkl. USt) +20% USt 923,64 184,73 Gesamtbetrag (inkl. USt) 1.108,37 Mustergas Vertrieb GmbH Vertriebsplatz Vertriebsstadt Postfach 00 Tel.: Fax: office@mustergasvertrieb.at Web: Konto: Bank BLZ: FN: Gerichtsstand: Vertriebsstadt DVR: UID: ATU Seite 2 von 4 Rechnungsnr.:

3 Kundeninformationsblatt des Netzbetreibers gemäß 127 Abs. 1 GWG 2011 Name und Anschrift des Unternehmens: Mustergas Netzbetreiber GmbH Netzstraße 1, 1112 Netzstadt Kontaktdaten: Web: Tel.: office@mustergasnetzbetreiber.at Kontakt für Störfälle: Gasnotruf bei Gasgeruch: 128 Leistungen und Qualität: Ihr Gasnetzbetreiber sorgt für die technische Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Gasnetzes, ermöglicht Netzbenutzern einen diskriminierungsfreien Netzzugang und erbringt Messleistungen. Dies alles geschieht unter der Einhaltung von technischen und kommerziellen Qualitätsstandards. Der Grad der Einhaltung der Qualitätsstandards (Verordnung der E-Control gemäß 30 GWG 2011) ist auf unserer Homepage unter nachzulesen. Erstanschluss und Änderung: Neuerrichtung und Änderung von Netzanschlüssen sind beim Gasnetzbetreiber zu beantragen. Innerhalb von 14 Arbeitstagen ab Einlangen eines vollständigen Antrags hat dieser mit einem konkreten Vorschlag für die weitere Vorgangsweise zu reagieren. Er hat dabei in beiden Fällen insbesondere eine Ansprechperson zu benennen und über die voraussichtliche Dauer der Herstellung oder Änderung des Anschlusses zu informieren. Reparaturen und Wartungen: Ist für die Durchführung von Reparaturen und Wartungen sowie Ablesungen die Anwesenheit des Netzbenutzers erforderlich, hat der Gasnetzbetreiber mit dem Netzbenutzer Zeitfenster von zwei Stunden zu vereinbaren und dabei Terminwünsche des Netzbenutzers möglichst zu berücksichtigen. Informationen über aktuelle Netznutzungstarife: Netznutzungstarife werden in einer Verordnung der Regulierungskommission geregelt. Informationen über die geltenden Tarife und Preisblätter sind auf der Homepage des Gasnetzbetreibers veröffentlicht bzw. finden Sie die aktuellen Verordnungen auch auf der Homepage der Regulierungsbehörde E-Control unter de/recht/bundesrecht/gas/verordnungen. Vertragsdauer und Beendigung des Vertrages: Der Netzzugangsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann vom Netzkunden zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Das Recht beider Vertragspartner zur Auflösung des Vertragsverhältnisses aus wichtigen Gründen bleibt davon unberührt. Rücktrittsrecht gemäß 3 und 5e KSchG: Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür bei einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages erklärt werden, der Rücktritt vom bereits abgeschlossenen Vertrag ist binnen einer Woche (Datum der Postaufgabe) auszuüben. Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn der Verbraucher diesen Vertragsabschluss selbst angebahnt hat oder wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen vorangegangen sind. Gemäß 5e KSchG kann der Verbraucher von einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung binnen 7 Werktagen nach Lieferbeginn zurücktreten. Vorgehen zur Einleitung von Streitbeilegungsverfahren: Für etwaige Beschwerden steht Ihnen unsere kostenlose Hotline sowie unsere Homepage zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie ein Streitbeilegungsverfahren bei der Regulierungsbehörde E-Control beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf Zähler-Selbstablesung: Beim Lieferantenwechsel, bei Energiepreis- und Netztarifänderungen und bei einem Auszug aus einer Wohnung wird der Zählerstand normalerweise geschätzt. Sie haben als Kunde aber die Möglichkeit, die Zählerstände zum jeweiligen Stichtag abzulesen und dem Netzbetreiber bzw. bei Energiepreisänderungen dem Lieferanten bekannt zu geben. Damit wird Ihnen periodengenau die exakte Energiemenge zu den jeweils gültigen Preisen in Rechnung gestellt. Die Zählerstandsbekanntgabe kann per Post oder elektronisch erfolgen. Erläuterungen zu Ihrer Gasabrechnung Umrechnung des Gasverbrauches von m³ in kwh: Aufgrund der geltenden Rechtslage wird die gelieferte Erdgasmenge in kwh verrechnet. Die vom Gaszähler erfasste verbrauchte Erdgasmenge in Bm³ (Betriebskubikmeter) muss daher mit einem Umrechnungsfaktor multipliziert und in kwh umgerechnet werden. Die wesentlichen Größen zur Bestimmung dieses Umrechnungsfaktors sind der behördlich festgesetzte Verrechnungsbrennwert, die zugrunde gelegte Höhe und der Einbauort des Zählers. Netznutzungsentgelt: Das Netznutzungsentgelt deckt die Kosten des Netzbetreibers für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzsystems. Es setzt sich aus einem verbrauchsunabhängigen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen. Der Arbeitspreis für Netznutzung ist in verschiedene Zonen eingeteilt. Die Zone 1 umfasst den Verbrauch von 0 bis kwh und die Zone 2 von bis kwh. Bis war der Arbeitspreis für einen Verbrauch bis kwh noch in 3 Zonen unterteilt. Entgelt für Messleistungen: Das Messentgelt deckt die Kosten ab, die dem Netzbetreiber bei der Errichtung und dem Betrieb von Mess- und Zähleinrichtungen und der Eichung entstehen. Gebrauchsabgabe: Die Gebrauchsabgabe ist die von einigen Gemeinden vorgeschriebene Abgabe für die Benutzung von öffentlichem Grund. Die Gebrauchsabgabe wird grundsätzlich als Prozentsatz von den mit der Netznutzung und der Energielieferung in Zusammenhang stehenden Einnahmen berechnet. Erdgasabgabe: bundesweit einheitliche generelle Abgabe für die Lieferung von Erdgas. Zählpunktbezeichnung: eindeutige Identifikationsnummer für die Entnahmestelle von Energie im Netz. Mustergas Vertrieb GmbH Vertriebsplatz Vertriebsstadt Postfach 00 Tel.: Fax: office@mustergasvertrieb.at Web: Konto: Bank BLZ: FN: Gerichtsstand: Vertriebsstadt DVR: UID: ATU Seite 3 von 4 Rechnungsnr.:

4 Kundeninformationsblatt des Energielieferanten gemäß 127 Abs. 2 GWG 2011 Name und Anschrift des Unternehmens: Mustergas Vertrieb GmbH, Vertriebsplatz 10, 1111 Vertriebsstadt Kontaktdaten: Tel office@mustergasvertrieb.at Informationen über aktuelle Energiepreise: Informationen über die aktuellen Energiepreise und die entsprechenden Preisblätter finden Sie auf unserer Homepage unter Gerne schicken wir Ihnen die Preisblätter auch persönlich zu. Vertragsdauer und Beendigung des Vertrages: Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann vom Kunden unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen und von Mustergas Vertrieb GmbH unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von acht Wochen gekündigt werden. Sind Bindungsfristen vertraglich vereinbart, so ist die ordentliche Kündigung zum Ende des ersten Vertragsjahres und in weiterer Folge zum Ende des jeweiligen Monatsletzten unter Einhaltung der oben genannten Kündigungsfristen möglich. Rücktrittsrecht gemäß 3 und 5e KSchG: Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür bei einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages erklärt werden, der Rücktritt vom bereits abgeschlossenen Vertrag ist binnen einer Woche (Datum der Postaufgabe) auszuüben. Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn der Verbraucher diesen Vertragsabschluss selbst angebahnt hat oder wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen vorangegangen sind. Gemäß 5e KSchG kann der Verbraucher von einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung binnen 7 Werktagen nach Lieferbeginn zurücktreten. Vorgehen zur Einleitung von Streitbeilegungsverfahren: Für etwaige Beschwerden steht Ihnen unsere kostenlose Hotline sowie unsere Homepage zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie ein Streitbeilegungsverfahren bei der Regulierungsbehörde E-Control beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf Recht auf Grundversorgung gemäß 124 GWG: Mustergas Vertrieb GmbH muss jene Verbraucher im Sinne des KSchG und Kleinunternehmen, die sich schriftlich auf eine Versorgung in letzter Instanz berufen, unabhängig von der Höhe der Altschulden zum Tarif für die Versorgung in letzter Instanz mit elektrischer Energie beliefern, sofern die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erfüllt sind. Dem Verbraucher im Sinne des KSchG, der sich auf die Grundversorgung beruft, darf im Zusammenhang mit der Aufnahme der Belieferung keine Sicherstellung oder Vorauszahlung abverlangt werden, welche die Höhe der Teilbetragszahlung für einen Monat übersteigt. Gerät der Verbraucher während 6 Monaten nicht in weiteren Zahlungsverzug, so ist die Sicherheitsleistung rückzuerstatten und von einer Vorauszahlung abzusehen, solange nicht erneut ein Zahlungsverzug eintritt. Weiterführende Informationen dazu finden Sie in unseren Allgemeinen Bedingungen für die Belieferung mit elektrischer Energie sowie auf Zähler-Selbstablesung: Beim Lieferantenwechsel, bei Energiepreis- und Netztarifänderungen und bei einem Auszug aus einer Wohnung wird der Zählerstand normalerweise geschätzt. Sie haben als Kunde aber die Möglichkeit, die Zählerstände zum jeweiligen Stichtag abzulesen und dem Netzbetreiber bzw. bei Energiepreisänderungen dem Lieferanten bekannt zu geben. Damit wird Ihnen periodengenau die exakte Energiemenge zu den jeweils gültigen Preisen in Rechnung gestellt. Die Zählerstandsbekanntgabe kann per Post oder elektronisch erfolgen. Erläuterungen zur Ihrer Energierechnung Energiepreis: Der Energiepreis setzt sich aus einem verbrauchsabhängigen Energiepreis in Cent/kWh plus eines allfälligen verbrauchsunabhängigen Grundpreises zusammen. Mustergas Vertrieb GmbH Vertriebsplatz Vertriebsstadt Postfach 00 Tel.: Fax: office@mustergasvertrieb.at Web: Konto: Bank BLZ: FN: Gerichtsstand: Vertriebsstadt DVR: UID: ATU Seite 4 von 4 Rechnungsnr.:

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6 Erläuterungen zur Musterrechnung Gas Jedes Energieunternehmen gestaltet seine Rechnung anders. Daher kann es sein, dass Sie einzelne Informationen auf Ihrer Rechnung an anderer Stelle finden oder eine andere Darstellungsform gewählt wird. Die verwendeten Zahlen für Energiepreise und Netznutzungstarife wurden willkürlich ausgewählt. Sie sind daher nicht für einen Energiepreisvergleich bzw. eine zahlenmäßige Überprüfung Ihrer Gasrechnung geeignet. 1 Infobox In der Infobox finden Sie die Kontaktdaten Ihres Energieunternehmens sowie die Rechnungsdaten. Auf die Rechnungsdaten sollten Sie sich beziehen, wenn Sie sich mit Ihrem Energieunternehmen in Verbindung setzen. Der Abrechnungszeitraum gibt Aufschluss darüber, für welchen Verbrauchszeitraum die Rechnung gelegt wurde. An die Kontaktstelle für Störfälle beim Netzbetreiber können Sie sich bei Problemen mit dem Gasnetz, beispielsweise bei Gasausfällen oder sonstigen Störungen wenden. Bei Gasgeruch rufen Sie bitte sofort die Nummer Jahresabrechnung für Energielieferung und Netznutzung Als Bezieher von Gas schließen Sie einen Vertrag über die Netznutzung mit Ihrem Netzbetreiber und über die Energielieferung mit Ihrem Energielieferanten ab. Grundsätzlich würden Sie daher auch zwei getrennte Rechnungen erhalten. Die meisten Energielieferanten bieten ihren Kunden aber das Service der gemeinsamen Rechnungslegung an. Dies bedeutet, dass der Netzbetreiber die Netzrechnung an Ihren Energielieferanten übermittelt und dieser eine gemeinsame Rechnung für die Netznutzung und die Energielieferung erstellt. Es sind aber auch getrennte Rechnungen für die Netznutzung und die Energielieferung möglich, sodass Sie zwei Rechnungen erhalten. 3 Anlagenadresse Diese Information ist wichtig, wenn die Rechnungsadresse von der Anlagenadresse abweicht, weil es sich beispielsweise um einen Zweitwohnsitz handelt. 4 Zählpunktbezeichnung Die Zählpunktbezeichnung ist die eindeutige Nummer zur Identifizierung Ihrer Gasbezugsanlage im Netz. 5 Abrechnung für kwh Hier finden Sie die Information, welche Menge Gas Sie im Abrechnungszeitraum verbraucht haben. Der Verbrauch wird in Kilowattstunden (kwh) angegeben. 6 Gesamtkosten im Abrechnungszeitraum Hier finden Sie die Höhe der Gesamtkosten für die im Abrechnungszeitraum verbrauchte Gasmenge. Ihre Gasrechnung setzt sich aus den Kosten für die Energie, die Nutzung des Gasnetzes und Steuern und Abgaben zusammen. 7 Zu zahlender Betrag Hier finden Sie die Summe der während des Abrechnungszeitraumes von Ihnen geleisteten Teilbetragszahlungen. Die entrichteten Teilbetragszahlungen werden von den Gesamtkosten abgezogen, und es errechnet sich daraus die offene Forderung bzw. Gutschrift aus der Jahresabrechnung. Mit der Jahresabrechnung wird Ihnen gleichzeitig auch der erste Teilbetrag für die zukünftige Abrechnungsperiode vorgeschrieben. Erläuterungen Musterrechnung Gas Seite 1 von 3

7 8 Ihr neuer monatlicher Teilbetrag Ihr neuer monatlicher (bzw. viertel- oder halbjährlicher) Teilbetrag wird auf Basis des Verbrauches in der letzten Abrechnungsperiode berechnet. Die für die laufende Abrechnungsperiode geschätzte Verbrauchshöhe sollte auf der Rechnung angegeben werden. Wenn Sie glauben, in der laufenden Abrechnungsperiode weniger Gas zu verbrauchen als in der vorangegangenen und dies auch begründen können, dann wenden Sie sich bezüglich Anpassung der Teilbeträge an Ihr Energieunternehmen. Der erste monatliche Teilbetrag wird Ihnen zusammen mit der Jahresabrechnung in Rechnung gestellt. 9 Ihre persönliche Verbrauchsentwicklung Hier können Sie sehen, ob Sie im Abrechnungszeitraum im Vergleich mit dem Vorjahr mehr oder weniger Gas verbraucht haben und welche Gesamtkosten im Vorjahr und im aktuellen Abrechnungszeitraum angefallen sind. Zusätzlich finden Sie die Anzahl der Tage der jeweiligen Abrechnungszeiträume. 10 Die Rechnungslegung für den Netznutzungsanteil erfolgt im Namen des Netzbetreibers Ihr Energielieferant bietet Ihnen das Service einer gemeinsamen Rechnungslegung an. Das bedeutet, dass Ihr Netzbetreiber die Rechnung für die Netznutzung an Ihren Energielieferanten übermittelt und dieser eine gemeinsame Rechnung für Netznutzung und Energielieferung legt. Daher erfolgt die Rechnungslegung für den Netznutzungsanteil im Namen Ihres Netzbetreibers. 11 Ablesedaten Hier finden Sie die jeweiligen Anfangs- und Endzählerstände des Zeitraumes, für den die Abrechnung erstellt wurde. Die Differenz zwischen Anfangs- und Endzählerstand ergibt die in Rechnung gestellte Energiemenge. Ihr Netzbetreiber ist verpflichtet, für die Jahresabrechnung den Zählerstand einmal jährlich zu ermitteln. Hierzu kann er den Zählerstand selbst vor Ort ablesen, Ihnen eine Selbstablesekarte übermitteln oder den Zählerstand rechnerisch ermitteln. Eine rechnerische Ermittlung ist allerdings nur dann möglich, wenn Ihnen eine Selbstablesekarte übermittelt wurde (und Sie den Zählerstand nicht gemeldet haben) und ein Ableseversuch durch den Netzbetreiber aus einem Grund, der Ihrem Verantwortungsbereich zuzuordnen ist, erfolglos blieb. Mindestens alle 3 Jahre muss der Netzbetreiber den Zählerstand vor Ort selbst ablesen. Wie der Zählerstand ermittelt wurde, ist bei den Ablesedaten anzugeben. 12 Umrechnungsfaktor Ihr Gaszähler erfasst den Energieverbrauch in Kubikmeter (m³). Aufgrund der geltenden Rechtslage wird die gelieferte Erdgasmenge in kwh verrechnet. Die vom Gaszähler in Kubikmeter erfasste Erdgasmenge muss daher mit einem Umrechnungsfaktor multipliziert und in kwh umgerechnet werden. Die wesentlichen Größen zur Bestimmung dieses Umrechnungsfaktors sind der behördlich festgesetzte Verrechnungsbrennwert, die zugrunde gelegte Höhe und der Einbauort des Zählers. 13 Energiepreis Dies ist der Teil Ihrer Gasrechnung, den Sie durch einen Wechsel des Lieferanten beeinflussen können. Der Energiepreis unterliegt der freien Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Energielieferanten. Ihr Energiepreis setzt sich aus einem vom Verbrauch unabhängigen Grundpreis pro Monat und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in Cent pro verbrauchter Kilowattstunde zusammen. Der Arbeitspreis muss als Nettopreis in Cent pro Kilowattstunde angegeben werden. Erläuterungen Musterrechnung Gas Seite 2 von 3

8 14 Standardlastprofil Wenn Ihre Gasbezugsanlage nicht mit einem Lastprofilzähler ausgestattet ist, finden Sie hier das von Ihrem Netzbetreiber vergebene Standardlastprofil. Ein Standardlastprofil ist eine repräsentative Lastkurve, welche pro Kundengruppe für jede Abrechnungsperiode einen standardisierten Leistungswert definiert. Als Gaskunde ist dieses Standardlastprofil unter Umständen beim Lieferantenwechsel von Bedeutung, weil Lieferanten je nach Standardlastprofil verschiedene Energietarife anbieten. 15 Netznutzung Die Netznutzungstarife entrichten Sie für die Benutzung des Gasnetzes an Ihren Netzbetreiber. Im Gegensatz zu den Energiekosten werden die Netznutzungskosten in einer Verordnung der Regulierungskommission zahlenmäßig exakt geregelt, sodass Ihnen Ihr Netzbetreiber nur diese betraglich fixierten Kosten in Rechnung stellen darf. Das Netznutzungsentgelt setzt sich aus einem verbrauchsunabhängigen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen. Der Arbeitspreis für die Netznutzung ist in verschiedene Zonen eingeteilt. Die Zone 1 umfasst den Verbrauch von 0 bis kwh und die Zone 2 von bis kwh. Bis war der Arbeitspreis für einen Verbrauch bis kwh noch in 3 Zonen unterteilt. Das Entgelt für Messleistungen deckt die Kosten für den Betrieb und die Wartung des Zählers und wird in Euro/Monat angegeben. Die Anschlusspunkte im Gasnetz sind in drei verschiedene Netzebenen unterteilt. Die Systemnutzungsentgelte-Verordnung der Regulierungskommission sieht für die unterschiedlichen Netzebenen unterschiedlich hohe Netznutzungsgebühren vor. Haushaltskunden sind normalerweise auf Netzebene 3 angeschlossen. 16 Steuern und Abgaben Neben den Kosten für die Energielieferung und die Netznutzung sind mit der Gasrechnung auch Steuern und Abgaben zu entrichten. Diese werden von Ihrem Netzbetreiber bzw. von Ihrem Energielieferanten eingehoben und an die jeweiligen Behörden weitergeleitet. Die Erdgasabgabe wird bundesweit einheitlich eingehoben und beträgt 0,5898 Cent/kWh. In manchen Gemeinden wird für die Nutzung von öffentlichem Grund (beispielsweise für die Verlegung von Gasleitungen) eine Gebrauchsabgabe eingehoben. Die Gebrauchsabgabe wird entweder in Cent pro verbrauchter Kilowattstunde oder als Prozentsatz von den erzielten Einnahmen aus der Energielieferung und der Netznutzung verrechnet. Erläuterungen Musterrechnung Gas Seite 3 von 3

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