Wirtschaftsförderung: aktuelle Förderprogramme und Ausblick. Ilmenau/Suhl 18./19. März

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1 Wirtschaftsförderung: aktuelle Förderprogramme und Ausblick Ilmenau/Suhl 18./19. März

2 Die Thüringer Aufbaubank Förderbank des Freistaates Thüringen Wirtschaftsförderung Technologieförderung Landwirtschaftsförderung Wohnungs- und Städtebauförderung Umwelt- und Infrastrukturförderung Gründung 1992, Sitz: Erfurt Anteilseigner: 100 % Freistaat Thüringen Kundencenter in Erfurt, Gera, Nordhausen, Suhl und Eisenach Bilanzsumme Ende 2013: 3,9 Mrd. Euro 368 Mitarbeiter (Ende 2013) 2

3 (Wirtschafts-) Förderung in Thüringen Zulagen / Zuschüsse Darlehen / Besicherungen Eigenkapital / Beteiligungen GRW Thüringer Technologieförderung Thüringen-Invest Energieeffizienzberatg. Tourismusprojekte Agrarinvestitionsförderung (AFP) Marktstruktur (MSV) Wasserwirtschaft Thüringen-Dynamik GuW Plus Thüringen Invest- Darlehen Bürgschaften Konsolidierungsfonds Kommunalkredite Global- u. Einzelrefinanzierungen Konsortialdarlehen Thüringen- Kapital bm-t Beteiligungsmanagement Thüringen GmbH MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbh

4 Gliederung I. Zuschüsse (1) Investitionsförderung (2) Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in KMU (3) Technologieförderung II. Darlehen / Bürgschaften (1) Zinsgünstige Weiterleitungsdarlehen (2) Konsortialfinanzierung (3) Thüringer Fonds zur Konsolidierung von Unternehmen in Schwierigkeiten Konsolidierungsfonds (4) Bürgschaften III. Beteiligungen / eigenkapitalähnliche Finanzierungen (1) Thüringen-Kapital (2) bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbh 4

5 II. Zuschüsse (1) Investitionsförderung Thüringen-Invest: für den kleinen Mittelstand Förderung von Investitionen von KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnaher und kreativwirtschaftlicher Freiberufler i. H. v. mindestens 10 TEUR über einen Zuschuss i. H. v. 20 % (maximal jedoch 20 TEUR) bei Bedarf in Kombination mit einem zinsgünstigen Darlehen in Höhe von maximal 100 TEUR mit 50 % Haftungsfreistellung für die Hausbank, Laufzeit 10 Jahre, Zinssatz 2,52 % eff. Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Förderung von Investitionen des herstellenden Gewerbes, überregional tätiger Dienstleister sowie des Tourismusgewerbes in Höhe von mind. 100 TEUR über einen Zuschuss 5

6 (1) Investitionsförderung Thüringen-Invest Förderung von Investitionen von KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnaher und kreativwirtschaftlicher Freiberufler über einen Zuschuss i. H. v. 20 % (maximal 20 TEUR) bei Bedarf in Kombination mit einem zinsgünstigen Darlehen in Höhe von maximal 100 TEUR mit 50 % Haftungsfreistellung für die Hausbank jetzt auch Investitionen, die sich aus einer qualifizierten Energieberatung ergeben bauliche Investitionen sowie Anlagen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Warmwasserversorgung sowie der Beleuchtungstechnik, wenn sie der ENEV entsprechen 6

7 Thüringen-Invest Förderschwerpunkte/Voraussetzungen: Arbeitsplatzschaffung: mind. 1 neuer Arbeitsplatz Arbeitsplatzsicherung - Investitionen dient zur Realisierung v. Energieeffizienzmaßnahmen - Investition im Rahmen einer Unternehmensnachfolge (bis zu zwei Jahre nach Übernahme) Existenzgründung (bis zu drei Jahre nach Gründung) Achtung: keine Förderung mehr für Ausbildungsplätze! wichtig: Investitionsende

8 Thüringen-Invest Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen Energieeffizienz gefördert werden unter Voraussetzung der Arbeitsplatzsicherung: 1. Investitionen die sich aus einer von einem qualifizierten Energieberater (gelistet bei KfW oder TAB) durchgeführten Energieeffizienzberatung ergeben 2. bauliche Investitionen sowie Anlagen und Einrichtungen der Heizungs- Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik und der Warm-wasserversorgung, wenn sie mindestens den Anforderungen Energie-einsparverordnung EnEV entsprechen 9

9 Die neue Förderperiode Was ist im Thüringen-Invest (Land/EFRE) geplant? bisherige Richtlinie geplante Richtlinie Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere des Handwerks, Handels, des Dienstleistungssektors, des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes sowie der wirtschaftsnahen und/oder kreativwirtschaftlichen Freien Berufe. Zukünftig ggf. Öffnung des EFRE und damit des Thüringen-Invest für die Ernährungswirtschaft, d.h. bspw. die Fleischer (ohne Schlachtung) könnten förderfähig werden. Antragsteller Ausgaben förderfähige Investitionssumme: Erhöhung der förderfähigen Investitionssumme auf damit können kleinere Förderfälle aus der GRW übernommen werden Umfang der Förderung Fördersatz: 20 % maximaler Zuschuss Darlehensbetrag: max Fördersatz 20% maximaler Zuschuss Erhöhung des Darlehensbetrages auf bis zur Finanzierung der erhöhten förderfähigen Investitionen 10

10 Förderbeispiel Thüringen-Invest Investitionen in neue Ausrüstung/Metallunternehmen Investitionen (T ) Finanzierung (T ) Messtechnik 50 Eigenmittel 30 Gabelstapler 35 Thüringen-Invest Darlehen 70 Zins 2,52 % Ausrüstung Maschine 35 Thüringen- Invest (Zuschuss) 20 Summe: Voraussetzung: 1 neuer Arbeitsplatz 11

11 Förderbeispiel Thüringen-Invest Erweiterungsinvestition Pension Investitionen (T ) Finanzierung (T ) Anbau 200 Eigenmittel 40 Einrichtung/Ausstattung 120 Thüringen-Invest (Zuschuss) 20 Thüringen- Dynamik (Kredit) 260 Summe: Voraussetzung: Arbeitsplatzsicherung bei Unternehmensnachfolge 12

12 Förderung von Energieeffizienzinvestitionen über Thüringen-Invest Unternehmen der Holzverarbeitung Auf Grundlage einer Energieberatung investierte das Unternehmen in ein besonders effizientes CNC-Bearbeitungszentrum. Der Produktionsprozess wird zeitlich optimiert und eine Energieeinsparung von mehr als zehn Prozent erzielt. Pension Auf Grundlage einer Energieberatung wurde in die Wärmedämmung und in neue Fenster investiert. Die Energieeinsparung beträgt über 15 Prozent p.a.. 13

13 (1) Investitionsförderung GRW-Förderung Gegenstand der Förderung Ansiedlung (erstmalige Errichtung einer neuen Betriebsstätte in Thüringen durch ein in Thüringen noch nicht ansässiges Unternehmen) sonstige Fälle der Errichtung einer neuen Betriebsstätte in Thüringen Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte grundlegende Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte 14

14 Investitionsförderung GRW-Förderung Wer wird gefördert? Betriebsstätten des verarbeitenden Gewerbes, deren Umsatz überwiegend aus Tätigkeiten gemäß Positivliste erzielt wird oder deren überregionale Tätigkeit im Einzelfall nachgewiesen wird Betriebsstätten des Dienstleistungsbereichs, deren Umsatz überwiegend überregional erfolgt oder deren Umsatz aus nachfolgenden Tätigkeiten erzielt wird: - Forschungs- und Entwicklungsleistungen für die Wirtschaft - Datenbe- und -verarbeitung einschl. Datenbanken und Softwareproduktion - Verlage - Laborleistungen für die gewerbliche Wirtschaft - Hauptverwaltungen von Industrieunternehmen und überregional tätigen Dienstleistungsunternehmen - Tourismusbetriebsstätten bei erheblichem tourismuspolitischen Interesse und wenn mind. 50 % des Umsatzes mit eigenen Beherbergungsgästen erzielt wird - Ausstellungs- und Messen-Einrichtungen als Unternehmen - Film-, Fernseh-, Video- und Audioproduktion - Informations- und Kommunikationsdienstleistungen 15

15 Investitionsförderung GRW-Förderung Wichtige Änderung zum 01. Januar 2014: Gültigkeit der alten GRW-Richtlinie bis zum 30. Juni 2014 (einschließlich altes EU-Beihilferecht) Voraussichtlich zum 01. Juli 2014: neue GRW-Richtlinie (einschließlich neues EU-Beihilferecht) 17

16 GRW Förderung: Subventionswerte alte Förderperiode Förderperiode Förderung von Investitionen des herstellenden Gewerbes sowie überregional tätiger Dienstleister in Höhe von mind Euro Zuschuss Maximale Subventionswerte (Summe aller Vorteile aus öffentlichen Finanzierungshilfen) Der maximale Subventionswert kann durch Kumulierung mit weiteren Fördermitteln (z.b. mit der Investitionszulage) erreicht werden. kleine Unternehmen bis 50 % mittlere Unternehmen bis 40 % Großunternehmen bis 30 % Ansiedlungsinvestitionen können bis zu dieser Höhe gefördert werden! GRW-Fördersätze für Nicht-Ansiedlungsinvestitionen: Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Basisfördersatz Zuschlagmöglichkeit Fördersatz 12,5 % 0,0-15,0 % = max. 27,5 % 12,5 % 0,0-15,0 % = max. 27,5 % Große Unternehmen 10,0 % 0,0-15,0 % = max. 25,0 % 18

17 Investitionsförderung GRW-Förderung GRW-Auswahlverfahren: Kriterien orientierte Förderung Verfahren: Stichtage in 2014: 30. April (einziger Stichtag zur Bewilligung nach alter Richtlinie), ab Abschaffung Stichtagsystem (geplant) Mittelaufteilung: 30. April: eventuell 50% der geplanten Mittel Halbjahr 2014: eventuell 50% der geplanten Mittel 2014 Am Auswahlverfahren nehmen alle Vorhaben teil, die zum Stichtag bewilligungsreif sind, d.h. die Anträge müssen vollständig sein. 19

18 Investitionsförderung GRW-Förderung GRW-Auswahlverfahren: Kriterien orientierte Förderung Rangfolge für zum jeweiligen Stichtag bewilligungsreife (vollständige) gewerbliche Investitionsvorhaben: 1. Vorhaben, die über einen Letter of Intent (LOI) verfügen. 2. Ansiedlungen und Existenzgründer 3. Sonstige Errichtungen und Erweiterungen, gestaffelt nach der Zahl der Zuschläge 3 Zuschläge 2 Zuschläge 1 Zuschlag 4. Vorhaben ohne Zuschlag Anhand der Rangfolge werden so viele Vorhaben ausgewählt, bis das für den Stichtag zur Verfügung stehende Bewilligungsvolumina aufgebraucht ist. 20

19 GRW-Förderung Erläuterungen zum Zuschlagsystem für produzierende Unternehmen/Dienstleister Der Basisfördersatz kann um bis zu 15 % bis zur Höhe des maximal zulässigen Subventionswertes angehoben werden. Die Zuschläge werden anhand eines Zuschlagsystems berechnet. Es setzt sich aus drei Kriterien mit jeweils zwei oder drei Merkmalen zusammen. Kriterium Merkmal Zuschlag bei Erfüllung Beschäftigung - zusätzliche Dauerarbeitsplätze in % und absolut - tarifgerechte Entlohnung /Branchentarifbindung - Qualifikationsniveau der zusätzl. Dauerarbeitsplätze 5,0 % Innovation - Unternehmenszertifikate - nachhaltiges Bauen bzw. Primärenergiebedarf nach aktueller EnEV (Neubau/Bestandsimmobilien) 5,0 % Unternehmen - Forschungs- und Entwicklungsintensität - Exportanteil vom Umsatz 5,0 % 21

20 Investitionsförderung GRW-Förderung Förderung Tourismusgewerbe Betriebsstätten können nur gefördert werden, wenn ein erhebliches tourismuspolitisches Interesse besteht Beherbergungsgewerbe: überwiegender Umsatz (mehr als 50 %) muss mit eigenen Beherbergungsgästen erbracht werden sonstige Tourismusbetriebsstätten: Umsatz muss überwiegend mit Gästen erzielt werden, deren Wohnsitz außerhalb der Region liegt keine Förderung von: Bars, Diskotheken und Gaststätten Saunaanlagen, Fitnesscenter, Kegelbahnen und Go-Kart-Bahnen Ausstellungen, Museen und kulturelle Einrichtungen (z.b. Kinos, Theater) Reit-, Golf- und Tennisanlagen einschließlich deren Nebeneinrichtungen Tierparks und zoologischen Einrichtungen mit den aufgezählten Einrichtungen vergleichbare Tourismusbetriebsstätten 23

21 Die neue Förderperiode Was ist in der gewerblichen GRW-Förderung geplant? bisherige Richtlinie geplante Richtlinie Ziel Erhöhung von Einkommen und nachhaltiger Beschäftigung sowie Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Keine Änderung Fördergegenstände/ -sätze Förderung von Ansiedlungen / Errichtungen Erweiterungen/Diversifizierungen grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens i. V. m. der Schaffung von Arbeitsplätzen. Subventionswertobergrenzen: 50 % für kleine Unternehmen 40 % für mittlere Unternehmen 30 % für große Unternehmen Notifizierung ab EUR 22,5 Mio. Zuschuss Keine Änderung, jedoch: Bei Großunternehmen künftig nur noch Ansiedlungsinvestitionen sowie Diversifizierung in engen Grenzen. Subventionswertobergrenzen sinken auf 35 % (30 %) für kleine Unternehmen 25 % (20%) für mittlere Unternehmen 15 % (10 %) für große Unternehmen Notifizierung ab EUR 11,25 Mio. (EUR 7,5 Mio.) Klammerangaben: ab

22 Die neue Förderperiode Was ist in der gewerblichen GRW-Förderung geplant? Förderfähige Ausgaben bisherige Richtlinie Investitionen ab 100 T geplante Richtlinie Investitionen ab 250 T (kleinere Vorhaben: Förderung über Thüringen-Invest) Herstellungskosten für bauliche Investitionen (einschließlich Planungsleistungen) keine Änderung Fördervoraussetzungen Anschaffungskosten für Maschinen und Einrichtungen Erfüllung AfA oder Beschäftigungskriterium und Leiharbeiterquote < 30 % Bund/Land/EU (EFRE) keine Änderung ggf. zusätzliche Voraussetzung geplant (z.b. Mindestjahresentgelte) Bund/Land, d.h. kein Einsatz von EU-Mitteln Finanzierung 26

23 Die neue Förderperiode Was ist in der gewerblichen GRW-Förderung geplant? Nachweisführung bisherige Richtlinie Originalbelegprüfung von Rechnungen und Zahlnachweisen : alle Rechnungen über TEUR % aller Abrufe nach Zufallsauswahl 10 % aller Vorhaben vor Ort geplante Richtlinie Ausrichtung der Belegnachweisführung verstärkt an Wirtschaftlichkeitsaspekten grundsätzlich: Nur noch Prüfung von Belegkopien Prüfungen Zusätzlich Prüfung eines %-Satzes aller Ausgaben vor Ort durch die EU- Prüfstelle der Internen Revision der TAB EU-Vor-Ort-Kontrollen entfallen Auswahlverfahren Priorisierung nach Ansiedlungen und Anzahl der erreichten Zuschläge Es ist zu erwarten, dass Fördermittelangebot und Nachfrage wieder in Einklang stehen. Somit besteht ab Mitte 2014 wieder Planungssicherheit für die Unternehmen. Sonstiges Einhaltung Publizitätsverordnung und sonstiger EU-Strukturfondsspezifischer Regelwerke entfällt 27

24 (2) Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in KMU Was wird gefördert? 1. messtechnisch gestützte, qualifizierte Beratung zur Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen 2. Beratung zur Vorbereitung und zum Abschluss von Contractingverträgen 3. Investitionen, die sich aus der Beratung ergeben 28

25 Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in KMU Wer wird gefördert? - KMU der gewerblichen Wirtschaft, die insbesondere dem verarbeitenden Gewerbe und den produktionsnahen Dienstleistungen zugeordnet sind - Einzelfallentscheidungen sind möglich z. B. im Bereich : - Beherbergung, - Wäschereien u. ä. Dienstleistungen - Freizeiteinrichtungen 29

26 Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in KMU Wie viel wird gefördert? Fördergegenstand Förderquote Max. Fördersumme messtechnisch gestützte Beratung Messtechnik Contractingberatung bis zu 70 % des förderfähigen Tageshonorars (Maximalzuschuss 560 pro Tag) bis zu 70 % für die Kosten der Messtechnik (Maximalzuschuss 200 pro Tag für Gerätenutzung) bis zu 70 % des förderfähigen Tageshonorars (Maximalzuschuss 560 pro Tag)

27 Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in KMU Förderung investiver Maßnahmen - Erweiterung des Programms um die Förderung investiver Maßnahmen - werden nach der Beratung im schriftlichen Abschlussbericht vom Energieberater Investitionen empfohlen, können diese mit einem Zuschuss gefördert werden - förderfähig sind alle zum Investitionsvorhaben gehörenden betrieblich genutzten Sachanlagen, die mindestens über die Zweckbindefrist (3 Jahre ab Investitionsende) im Unternehmen verbleiben 31

28 Förderung von Energieeffizienzinvestitionen in KMU Wie viel wird gefördert? kleine Unternehmen mittlere Unternehmen Förderquote bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Max. Fördersumme

29 Beispiel Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in KMU Kunststoff verarbeitendes Unternehmen 1) Förderung Situationsanalyse: Fördersatz 70 % 2) Aufbauberatung: Konzeptentwicklung für Kälteanlage; Fördersatz 70 % 3) Energieeffizienz-Investition: Neue Kälteanlage; Förderung Euro Ergebnis: ROI nach 3 Jahren (bei Energiepreisanstieg um 5 % p.a.) Senkung Stromverbrauch Kälteerzeugung um 78 %, Einsparung insgesamt Euro p.a. (Gas + Stromverbrauch) 33

30 Beispiel Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in KMU Tischlerei 1) Förderung Situationsanalyse: Fördersatz 70 %, mit Investitionsempfehlung 2) Energieeffizienz-Investition: Austausch der Heizungspumpe; Beleuchtung und Maschinenpark wurden optimiert, Fördersatz 50% auf Investitionsgüter Ergebnis: ROI nach weniger als 24 Monaten 34

31 (3) Thüringer Technologieförderung - Fördergegenstände - Einzelbetriebliche Technologieförderung, insbesondere Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Investitionen zur Einführung neuester Technologien Aufwendungen zum Technologietransfer / Auftragsforschung Achtung: Antragsstopp! Verbundförderung, insbesondere Förderung von Verbundprojekten Achtung: Antragsstopp! Förderung von Personal in Forschung & Entwicklung, insbesondere Thüringen-Stipendium Innovationsassistent Thüringen-Stipendium Plus Ausleihe und Entsendung von FuE-Personal Forschergruppen Förderung von Technologiescouts Einführung / Etablierung von Innovationen auf neuen Absatzmärkten 35

32 Förderung von Personal in FuE Förderkonditionen bis Fördergegenstand Antragsberechtigte maximale Förderquote Förderhöchstsumme/ Dauer Thüringen-Stipendium Student Thüringen-Stipendium Doktorand Thüringen-Stipendium Weiterbildungsmaster-Student KMU 80 % Große Unternehmen* 60 % KMU 80 % Große Unternehmen* 60 % KMU 80 % Große Unternehmen* 60 % 800 je Monat je Monat je Monat für 24 Monate (Ausnahme: 36 Monate), Laufzeit jedoch max. bis Innovationsassistent Thüringen-Stipendium Plus KMU 50 % 1. Jahr: 25 T *** / 24 T, 2. Jahr: 12,5 T *** / 12 T Großunternehmen* 35 % 1. Phase: Thüringen-Stipendium maximal 3 Jahre, davon Innovationsassistent maximal 2 Jahre, Laufzeit jedoch 2. Phase: Innovationsassistent max. bis Ausleihe von FuE-Personal KMU 50 % maximal 3 Jahre, Laufzeit jedoch max. bis Entsendung von FuE-Personal Anschubfinanzierung von Kooperations- und Netzwerkbeziehungen Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Große Unternehmen* Forschungseinrichtungen 100 %** Grundlagenforschung 70 %** industrielle Forschung 45 %** experimentelle Entwicklung 100 %** Grundlagenforschung 60 %** industrielle Forschung 35 %** experimentelle Entwicklung 100 %** Grundlagenforschung 50 %** industrielle Forschung 25 %** experimentelle Entwicklung 100% maximal 1 Jahr Förderung von Forschergruppen Forschungseinrichtungen 100% maximal 3 Jahre * im Ausnahmefall ** enthält 5 % Aufschlag für Projekte, die GreenTech-Feldern zugeordnet werden können *** bei FuE-Tätigkeiten, die Themenfelder im GreenTech-Bereich zugeordnet werden können 36

33 Die neue Förderperiode Was ist in der einzelbetrieblichen Technologieförderung und der Verbundförderung geplant? bisherige Richtlinie Richtlinie Zwei getrennte Richtlinie Gefördert wurde auf Basis der Thüringer Technologiefelder und des Trendatlas geplante Richtlinie Zusammenführung in einer Richtlinie Zusätzliche Berücksichtigung von RIS3 (Regionale Forschungs- und Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung) Fördergegenstände FuE-Projekte (einzelbetrieblich oder im Verbund) Einführung neuester Technologien Kaltmietfreistellungen für TGZ Zukünftig zusätzlich vorgesehen: Förderung von Durchführbarkeitsstudien bei FuE Managementleistungen im Verbund Innovationsgutscheine für Anmeldung von Schutzrechten Innovationsunterstützende Dienstleist. Vorbereitung von FuE Kooperationsprojekten sowie Prozess-/Verfahrensinnovationen) Innovationszentren Die Einführung neuester Technologien sowie Koordinierungsstellen von Netzwerken und Cluster werden nicht mehr gefördert. 37

34 Die neue Förderperiode Was ist in der einzelbetrieblichen Technologieförderung und der Verbundförderung geplant? bisherige Richtlinie Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Nicht-KMU, Hochschulen/Forschungseinrichtungen gemäß FuEuI-Gemeinschaftsrahmen, Technologie- und Gründerzentren, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen (Winafo) geplante Richtlinie grundsätzlich wie bisher, jedoch: Nicht-KMU nur in Verbundprojekten und bei FuE-Projekten nur, wenn das Projekt von herausragender Bedeutung für die energietechnologische Entwicklung in Thüringen ist. Antragsteller Förderbasis Umfang der Förderung Alternative Förderung auf Ausgaben- oder Kostenbasis je nach Fördergegenstand: bei kleinen Unternehmen bis 80 %, bei mittleren Unternehmen bis 75 %, bei großen Unternehmen bis 65 %, bei Hochschulen bis 100 % und bei Winafo bis 95 % Alternative Förderung auf Ausgaben- oder Kostenbasis grundsätzlich wie bisher, jedoch Durchführbarkeitsstudien generell zu 50 % Winafo: FuE sowie Investitionen bis 100 % Beratungen, Prozess- und Organisationsinnovationen 50 %, Kooperationsproj. 50 % 38

35 Die neue Förderperiode Was ist bei der FuE-Personalförderung und den Technologiescouts (Land/ESF) geplant? bisherige Richtlinie geplante Richtlinie Ziel Gewinnung und Weiterbildung von FuE-Personal Gewinnung und Weiterbildung von Personal für Gestaltung, Durchsetzung und Vermarktung von Innovationen Vernetzung von Innovationsketten Fördergegenstände Thüringen-Stipendium Innovationsassistent Thüringen-Stipendium Plus Ausleihe von Personal Entsendung von Personal Anschub von Kooperationen/Netzwerken Forschergruppen Unter dem Begriff innovatives Personal wird zusammengefasst bzw. sind inbegriffen: Technologiescout (die bisher separate Richtlinie entfällt) Patentscouts Kreativscouts Marketingassistent Entfallen wird der Fördergegenstand Anschubfinanzierung von Kooperations- und Netzwerkbeziehungen 39

36 Gliederung I. Zuschüsse (1) Investitionsförderung (2) Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in KMU (3) Technologieförderung II. Darlehen / Bürgschaften (1) Zinsgünstige Weiterleitungsdarlehen (2) Konsortialfinanzierung (3) Thüringer Fonds zur Konsolidierung von Unternehmen in Schwierigkeiten Konsolidierungsfonds (4) Bürgschaften III. Beteiligungen / eigenkapitalähnliche Finanzierungen (1) Thüringen-Kapital (2) bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbh 40

37 II. Darlehen / Bürgschaften (1) Zinsgünstige Weiterleitungsdarlehen Thüringen-Invest zinsgünstige Darlehenskomponente in Ergänzung zum Thüringen- Invest-Zuschuss Thüringen-Dynamik zinsgünstige Darlehen für KMU zur Finanzierung von Investitionen in neue Wirtschaftsgüter sowie des ersten Material- und Warenlagers i. H. v. max. 4 Mio. EUR wahlweise mit Haftungsfreistellung für die Hausbank i. H. v. 50 % GuW Plus Gründungs- und Wachstumsfinanzierung zinsgünstige Darlehen für KMU, insbes. zur Betriebsmittelfinanzierung, Finanzierung des Erwerbs von Unternehmensanteilen, Grundstücken und Immobilien, gebrauchter Wirtschaftsgüter Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten in H. v. max. 1 Mio. EUR 41

38 Thüringen-Invest Die Darlehenseckdaten Zweck: in Ergänzung zum Zuschuss zinsgünstige Darlehensfinanzierung von Investitionen für Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige wirtschaftsnaher oder kreativwirtschaftlicher freier Berufe Eckdaten: Höchstbetrag: Laufzeit: Zinssatz: Haftungsfreistellung: Besonderheiten: 100 T je Antragsteller und Vorhaben 10 Jahre, davon max. 2 tilgungsfrei z.zt. 2,52% p.a. e für den Endkreditnehmer 50 % für die Hausbank Die Wachstumsförderung für junge und kleine Unternehmen jederzeit Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigungen möglich 42

39 Thüringen-Dynamik Thüringen-Dynamik: Wer/Was/Wie zinsgünstiger Investitionskredit für neue Wirtschaftsgüter neben dem Investitionskredit kann zusätzlich für das erste Material- und Warenlager ein Betriebsmitteldarlehen gewährt werden Förderung von KMU und Angehörigen wirtschaftsnaher Freier Berufe sowie Ärzten in bestimmten unterversorgten Gebieten Investitionsdarlehen: - Darlehensbetrag max. 4 Mio. - Laufzeit 5/10/15/20 Jahre, davon 1/2/3 Jahre tilgungsfrei - Zinssatz gemäß risikogerechtem Zinssystem (analog KfW) Auf Wunsch Haftungsfreistellung für Hausbanken: 50 % 43

40 Thüringen Dynamik Konditionen 44

41 Förderbeispiel Thüringen-Dynamik Investition einer Tankstelle: neue Waschanlage Investitionen (T ) Finanzierung (T ) Neue Anlage Eigenmittel Thüringen-Dynamik Summe: Voraussetzung: neue Wirtschaftsgüter, keine Ersatzinvestition! 45

42 Förderbeispiel Thüringen-Dynamik Investition eines Maschinenbauers Investitionen (T ) Finanzierung (T ) Bau 700 Eigenmittel 400 Maschinen 900 Thüringen-Dynamik Summe:

43 GuW Plus Gründungs- und Wachstumsfinanzierung GuW Plus: Wer/Was/Wie Gefördert werden Investitionen in gebrauchte Wirtschaftsgüter und Betriebsmittel, immaterielle Investitionen, Kauf von Grundstücken und Immobilien, Kauf von Unternehmensanteilen, Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten Förderung von KMU und Angehörigen wirtschaftsnaher Freier Berufe Konditionen: - max. 1 Mio. - Laufzeit Investitionsdarlehen max. 5/10/15/20 Jahre - Laufzeit Betriebsmitteldarlehen max. 5 Jahre - je nach Laufzeit bis zu 1/2/3 tilgungsfreie Jahre - Zinssatz gemäß risikogerechtem Zinssystem (analog KfW) Auf Wunsch BBT-Bürgschaft 80 % 47

44 GuW Plus Konditionen 48

45 Förderbeispiel GuW Plus Übernahme eines Metallunternehmens/Nachfolge Investitionen (T ) Finanzierung (T ) Kaufpreis Anteile Eigenmittel 100 Übernahme bestehender ERP-Kapital für Gründer 500 Darlehen 390 Sonstige Kosten 110 GuW-Plus TAB (BBT-Bürgsch.) 950 Nachrangrangdarlehen 500 Alteigentümer Übernahme Darlehen Spark. 390 Summe:

46 Förderbeispiel GuW Plus Erwerb Gewerbeobjekt durch eine Spedition Investitionen (T ) Finanzierung (T ) Kauf 950 Eigenmittel 300 Umbau, Nebenkosten 200 GuW Plus 850 Summe:

47 (2) neu seit 2013: Konsortialfinanzierung Wer wird finanziert? Was wird finanziert? Wie wird finanziert? Wie erfolgt die Besicherung? Kleine, mittlere und große Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Thüringen Investitionen in Sachanlagen, immaterielle Werte und Betriebsmittel Innovationen und Markteinführungen Beteiligungen an Thüringer Unternehmen Errichtung v. Niederlassungen/Tochtergesellschaften in Deutschland gemeinsame Finanzierung TAB/Hausbank/weitere Kreditgeber im Rahmen eines Konsortialvertrages o. alternativ Risikobeteiligung in Form einer Bürgschaft max. 50% Finanzierungsanteil der TAB, vorwiegend zwischen 250 T bis T ; Zinssatz, Laufzeit, Zinsbindung analog Konsortialpartner Konsortialführer bestellt und verwaltet Sicherheiten für die Gesamtfinanzierung treuhänderisch, alle Sicherheiten haften gleichrangig und quotal 51

48 (3) Konsolidierungsfonds Thüringer Fonds zur Konsolidierung von Unternehmen in Schwierigkeiten Konsolidierungsfonds Darlehen als Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten i. H. v. maximal 1,0 Mio. EUR (im vereinfachten Verfahren maximal 250 TEUR) KMU des verarbeitenden Gewerbes und produktionsnaher Dienstleistungen Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität sowie Erbringung von Eigenbeiträgen / Beiträgen Dritter (mindestens 25 % / 40 % bei kleinen / mittleren Unternehmen) als wesentliche Voraussetzung 52

49 (4) Bürgschaften Bürgschaften Ausfallbürgschaften i. H. v. maximal 80 % zur Absicherung von Hausbank-Finanzierungen, soweit werthaltige Sicherheiten zur Aufnahme unverbürgter Bankdarlehen nicht zur Verfügung stehen Verbürgung von Darlehen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln / Avalen Bürgschaftsbeträge von 1,0 Mio. bis 2,5 Mio. EUR (Nicht-KMU: bis 2,5 Mio. EUR) 53

50 Gliederung I. Zuschüsse (1) Investitionsförderung (2) Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in KMU (3) Technologieförderung II. Darlehen / Bürgschaften (1) Zinsgünstige Weiterleitungsdarlehen (2) Konsortialfinanzierung (3) Thüringer Fonds zur Konsolidierung von Unternehmen in Schwierigkeiten Konsolidierungsfonds (4) Bürgschaften III. Beteiligungen / eigenkapitalähnliche Finanzierungen (1) Thüringen-Kapital (2) bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbh 54

51 III. Beteiligungen / eigenkapitalähnliche Finanzierungen (1) Thüringen-Kapital Nachrangdarlehen in Höhe von maximal 200 TEUR KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe Finanzierung von Investitionen, des Erwerbs von Unternehmensanteilen, Innovationen sowie Betriebsmitteln marktüblicher, risikoabhängiger Zinssatz keine dinglichen Sicherheiten erforderlich erweitert die Haftungsbasis und verbessert damit die Kapitalstruktur 55

52 Thüringen-Kapital Investitions- und Finanzierungsbeispiel: Kleines Unternehmen des produzierenden Gewerbes, Erweiterung der Betriebsstätte: Anbau Produktions- und Lagerhalle T 200 Neue Maschinen/Anlagen und Ausrüstungen T 100 Investitionssumme T 300 werthaltige Sicherheiten (Grundschuld) T 150 Finanzierungsmittel Betrag Risiko HB Eigenmittel T 30 0 Thüringen-Invest-Zuschuss T 20 0 Hausbankdarlehen T (Absicherung durch GS ) Thüringen Kapital T (Obligo TAB) T

53 Thüringen-Kapital Finanzierungsbeispiel: Kleines / mittleres Unternehmen plant Neubau einer Produktionshalle: Investitionssumme T Wertansatz Grundschuld T 550 Finanzierungsmittel Betrag Blankoanteil HB Eigenmittel (25 %) Thüringen-Dynamik- / HB-Darlehen (Grundschuld) Thüringen-Kapital (Obligo TAB) Alternative: Beantragung einer BBT-Bürgschaft für den nicht banküblich zu besichernden Darlehensteil (T 200): Thüringen-Dynamik- / HB-Darlehen (Grundschuld) Thüringen-Dynamik- / HB-Darlehen (80 % BBT-BÜ)

54 Thüringen-Kapital Konditionen 58

55 III. Beteiligungen / eigenkapitalähnliche Finanzierungen (2) bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbh Thüringer Gründerfonds anteilige Finanzierung junger innovativer Unternehmen in der Gründungsphase offene Minderheitsbeteiligungen über 200 TEUR; mit 30 % privatem Co-Investment bis zu 500 TEUR möglich Private Equity Thüringen GmbH & Co. 2. Beteiligungen KG (PET II) anteilige Finanzierung junger sowie etablierter technologieorientierter Unternehmen mit Sitz oder umfangreichen Aktivitäten in Thüringen in den Phasen Start-up und Wachstum (Expansion) sowie Finanzierung von MBO / MBI offene Minderheitsbeteiligungen bis maximal 4 Mio. EUR als Einzelinvestor, aber auch als Lead- und Co-Investor im Rahmen eines Konsortiums 59

56 bm-t Fondsübersicht mit neu geplanten Fonds nach Finanzierungsphasen Investitionsphasen MBO / MBI Nachfolge Expansion Diversifikation Marktentwicklung Thüringen Kapital (TAB) Thüringer Wachstumsfonds (TWF) Wachstumsbeteiligung Fonds (WBF) Private Equity Thüringen (PET & PET II) Thüringer Industriebeteiligungs GmbH & Co. KG (TIB) Start-up Markteinführung Prototyp F & E Seed Gründung Beteiligungsvolumen in Mio. Euro Thüringer Start-Up-Fonds (TSF) Thüringer Gründerfonds (ThGF) Beratung 0,25 0,5 1,0 2,0 4,0 60

57 bm-t 2014 geplante neue Fonds Thüringer Start-Up-Fonds (TSF) ca. 18,0 Mio. Wachstumsbeteiligungsfonds (WBF) ca. 40,0 Mio. Thüringer Wachstumsfonds (TWF) ca. 40,0 Mio. - EFRE Mittel mit nationaler Kofinanzierung - Fokus auf Start-Ups - Weiterentwicklung des ThGF-Konzepts - EFRE Mittel mit nationaler Kofinanzierung - Fokus auf Expansion - Fortführung des PET-Konzepts - überwiegend private Mittel - Fokus auf Expansion und Nachfolgeregelungen 61

58 Thüringer Aufbaubank Michael Klughardt Mauerstr Suhl Tel / Fax / michael.klughardt@aufbaubank.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 62

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