Pflichtenheft Des Vorstandes Amtsmusikverband Fraubrunnen und Umgebung (AMFU)
|
|
- Vincent Grosser
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Pflichtenheft Des Vorstandes () 1
2 Anhang zu den Statuten des Pflichtenheft des Vorstandes Gemäss Art. 5 der Statuten regelt das Pflichtenheft die Aufgaben der Vorstandsmitglieder. Ausgabe vom 10. Januar 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Präsident 3 2. Vizepräsident 4 3. Kassierin 5 4. Sekretär 6 5. Assistenz 7 6. Vertreter BKMV 8 2
3 1. Präsident Vertretung des Verbandes nach aussen und innen, einzeln oder kollektiv mit andern Vorstandsmitgliedern. Teilnahme an Verbandssitzungen BKMV von Amtes wegen. Leitung der Delegiertenversammlung, ausserordentlichen Delegiertenversammlung, Präsidentensitzung und Vorstandssitzung. Erstellt zuhanden der Delegiertenversammlung einen schriftlichen Jahresbericht. Koordination in allen Belangen zwischen BKMV, Vorstand und Verbandssektionen sowohl Verbandsintern wie nach aussen. Verantwortlich für die termingerechte Einladung inkl. Zustellung der Besprechungsunterlagen für die Sitzungen und Versammlungen. Informiert rechtzeitig den Vorstand und die Verbandsmitglieder über Verbandsmitteilungen oder sonstige Informationen. Leitet die erhaltene Korrespondenz an die betreffenden Vorstandsmitglieder zur Kenntnisnahme oder Erledigung weiter. Verantwortlich für Einhaltung der gesetzten Verbandstermine. Kontaktperson zur Veteranenvereinigung. Überwacht die Anwendung der Statuten, Richtlinien und der gefassten Beschlüsse. Verantwortlich für die Einhaltung der Termine und Aufgaben gegenüber den Musikverbänden und Verbandssektionen. Vertritt den in den verschiedenen Verbänden. Ansprechperson für die -Sektionen. Verantwortlich für Geschenke und Besuch der Anlässe bei Jubiläen, Neuuniformierungen und Neuinstrumentierungen der Verbandssektionen Rekrutierung der Experten für den Musiktag Bereitstellen und versenden der Unterlagen, Expertiseblätter und Direktionsstimmen an die Musiktag Experten 3
4 2. Vizepräsident Unterstützung des Präsidenten Beratung des Präsidenten Vertreten des Präsidenten Leiten von Sitzungen im Verhinderungsfall des Präsidenten Führen von Versammlungen im Verhinderungsfall des Präsidenten Betreuung Parademusik Betreuung Veteranen Bindeglied Vorstand BKMV Musikkommission Besorgen der Veteranengeschenke Kontaktperson Sponsoring Veteranengeschenke Unterstützung des Präsidenten bei der Durchführung der Veteranenehrung am Musiktag 4
5 3. Kassierin Führen der Rechnung o Verbandsbeiträge in Rechnung stellen o Zahlungen auslösen Swisslose o Berechnung Swisslosverteilung je Verein erstellen o Bestellung der Lose (bis Ende August) o Lose je Verein bereit machen und verrechnen Musiktage o Spesenblätter für Experten vorbereiten o Zahlungen Experten und Kosten Schlagwerk auslösen o Kosten Experten / Schlagwerk an Vereine weiterverrechnen Musiklager W40 o Lagerbeiträge in Rechnung stellen o Zahlungen auslösen o Abrechnung Musiklager erstellen o Abrechnung an BKMV weiterleiten Buchhaltung o alle Belege kontieren und verbuchen o Zahlungskontrolle Beiträge, Swisslose, Musiktage / ev. Mahnungen versenden o Jahresabschluss erstellen o Budget erstellen Hauptversammlung o Jahresrechnungen und Budget präsentieren 5
6 4. Sekretär Verantwortlich für die administrativen Arbeiten die sich aus der Führung des Verbandes ergeben Verantwortlich für die Protokollführung von Versammlungen und Sitzungen o Vorstandssitzung o Delegiertenversammlung o Präsidentenkonferenz Erledigung der Verbandskorrespondenz nach innen und aussen im Auftrag des Präsidenten und des BKMV Betreuung des Webauftritts des unter Aufbewahrung der Verbandsakten 6
7 5. Assistenz Bindeglied zum Kernleitungsteam des Musiklagers W40 Übernimmt verschiedene Spezialaufgaben zur Entlastung des Vorstands 7
8 6. Vertreter BKMV Sind das Bindeglied zwischen dem und dem BKMV 8
Pflichtenheft Präsident
Pflichtenheft Präsident 1. Der Präsident vertritt die Thurgauer Unteroffiziersgesellschaft nach aussen. 2. Er sorgt für einen reibungslosen Ablauf der Geschäfte gemäss den Statuten der Dachverbände und
MehrPflichtenheft für Vorstandsmitglieder
Pflichtenheft für Vorstandsmitglieder Diese Broschüre listet die Aufgaben und Pflichten der einzelnen Vorstandsmitglieder des Kirchenmusikverbandes Olten-Gösgen auf. Der Aufgabenbereich umfasst alle ordentlichen
MehrVVB-Funktionsbeschreibungen Version 1.20
-en Version 1.20 Hinweis: Alle männlichen Bezeichnungen gelten sinngemäss auch für weibliche Personen. 1. Präsident 2 Jahre (nach 2 Jahren als Vizepräsident) 1.1 organisiert und leitet die Vorstandsitzungen
MehrTURNVEREIN STV Gebenstorf. Organisationsreglement Vernehmlassungsversion
TURNVEREIN STV Gebenstorf Organisationsreglement Vernehmlassungsversion Inhaltsverzeichnis Art. 1 Grundlage, Zweck... 3 Art. 2 Organisation... 3 Art. 2.1 Der Gesamtverein und seine Riegen... 3 Art. 2.1.1
MehrVerein Triesenberg-Malbun-Steg-Tourismus. Statuten
Verein Triesenberg-Malbun-Steg-Tourismus Statuten 1 FIRMA, SITZ UND DAUER. Art. 1 Unter dem Namen Verein Triesenberg-Malbun-Steg-Tourismus, im Weiteren dieser Statuten Verein genannt, besteht ein Verein
MehrArt. 20 Pflichten des Vorstandes (Aufgaben und Pflichten) Art. 15 Zusammensetzung und Bestand des Vorstandes (Kassier und Sekretär)
Pflichtenhefte Pflichtenhefte für: Präsident Vizepräsident Verwaltungskreisvertreter Leiter Feuerwehren Zentralvorstandsmitglied SFV Vertreter BFIV Sekretär Kassier Grundlage: Statuten Feuerwehrverband
MehrPflichtenheft Vorstand und weitere Funktionen VETERANEN-VEREINIGUNG DES SFV REGION NORDWESTSCHWEIZ
VETERANEN-VEREINIGUNG DES SFV REGION NORDWESTSCHWEIZ Stand: 4. 6. 2018 Präsident Peter Bochsler Bruno Schaub Vertritt die «Veteranen-Vereinigung NWS» nach aussen Vertritt die Interessen der «VV NWS» an
Mehr2.2 Organisation von Veranstaltungen, Vorträgen, Beratung der Sektionen bei Landmaschinenausstellungen sowie anderen Anlässen.
Statuten Art. 1 Name, Sitz, Organisation 1.1 Unter dem Namen "FREUNDE ALTER LANDMASCHINEN DER SCHWEIZ" (FALS) besteht ein Dachverband mit Sitz am jeweiligen Domizil des Präsidenten. Im FALS sind die nach
MehrKANTONALVERBAND DER ALTERSVEREINE BASELLAND
KANTONALVERBAND DER ALTERSVEREINE BASELLAND VERBANDSSTATUTEN, IN KRAFT SEIT 27. FEBRUAR 2016 Nachfolgend gilt die männliche auch für die weibliche Form I. Name und Sitz Unter dem Namen "Kantonalverband
Mehr1 Vorstand. 1.1 Präsident. 1.2 Vizepräsident. 1.3 Kassier
PFLICHTENHEFT FC LENZERHEIDE-VALBELLA 18. April 2010 1 Vorstand 1.1 Präsident Führung des Vereins Ansprechperson für Behörden, Verbände und Sponsoren Ansprechperson für den Partnerverein CB Surses Überwachung
MehrPflichtenheft. VEREIN GLH Glaris lueget häne. Gewaltprävention im Glarnerland
Pflichtenheft VEREIN GLH Glaris lueget häne Gewaltprävention im Glarnerland PRÄSIDENT Der Präsident ist vorbehältlich anderer statutarischer Regelungen für die gesamte Vereins und die Vorstandstätigkeit
MehrPflichtenheft der Verwaltung und der GPK
Pflichtenheft der Verwaltung und der GPK Verwaltung V1 Marcel Stocker V2 Beat Stocker V3 Guido Stocker V4 Cornelia Guler V5 Paul Emmenegger GPK V8a Christoph Stocker V8b Urs Stocker V8c Peter Stocker Inhaltsverzeichnis
MehrStatuten des. Weinbauvereins Zürcher Unterland. Gegründet am 8. Januar 2009
Statuten des Weinbauvereins Zürcher Unterland Gegründet am 8. Januar 2009 1 Statuten des Weinbauvereins Zürcher Unterland I. Zweck des Vereins Art. 1 Der Weinbauverein Zürcher Unterland bezweckt als politisch
MehrSTATUTEN Vereinigung Aargauischer Jagdaufseher
STATUTEN Vereinigung Aargauischer Jagdaufseher Beschlossen an der Generalversammlung vom 19.02.1994 in Brugg. Zweck des Vereins Art. 1 Der unter dem Namen Vereinigung Aargauischer Jagdaufseher (nachfolgend
MehrStatuten Sportanlagen Engi, Sektion Golf
Statuten Sportanlagen Engi, Sektion Golf I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen "golf engi" besteht ein Verein gemäss vorliegender Statuten und im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Engi, Glarus Süd.
MehrStatuten der Bowling Sektion Kanton Bern
Statuten der Bowling Sektion Kanton Bern 1. Kap. Benennung, Dauer, Zweck, Sitz, Zugehörigkeit Art. 1a Unter dem Namen Berner Bowling Sektion ( BBS ) ist am 7. 9. 1996 ein Verein im Sinne von Art. 60-79
MehrAufgaben und Funktionen. 01/01/2019 Informationsabend- Vorstand 1
Aufgaben und Funktionen? 01/01/2019 Informationsabend- Vorstand 1 Funktion Vorstand «-allgemeine Leitung des TVB gemäss Statuten, Reglementen und Pflichtenheften - Vertretung nach aussen - Erstellen der
MehrNatur- und Vogelschutzverein Wasseramsel Innerschwyz
Natur- und Vogelschutzverein Wasseramsel Innerschwyz Name und Zweck des Vereins Artikel 1 Unter dem Namen Natur- und Vogelschutzverein Wasseramsel Innerschwyz (NVV Wasseramsel) besteht ein Verein gemäss
MehrGeschäftsreglement des Turnvereins Müntschemier
des Turnvereins Müntschemier vom 3. Juli 2018 Die Vereinsversammlung des Turnvereins Müntschemier, gestützt auf Artikel 25 Absatz 3, Artikel 33 Absatz 2, Artikel 37 Absatz 2 und Artikel 50 der Statuten,
MehrStatuten. TCS Landesteil Bern-Mittelland
Statuten TCS Landesteil Bern-Mittelland vom 27.4.2010 Inhalt 1. Allgemeines...3 1.1. Name, Rechtsform und Sitz...3 1.2. Zweck...3 2. Mitgliedschaft...3 2.1. Aufnahme...3 2.2. Mitgliederbeiträge...3 2.3.
MehrAktivriege BTV Schiers. Pflichtenheft. Vorstand
Aktivriege BTV Schiers Pflichtenheft Vorstand 1. Inhaltsverzeichnis Titelblatt 1. Inhaltsverzeichnis 1.1 Zweck 1.2 Gültigkeit 1.3 Version 2. Präsident 2.1 Allgemeine Aufgaben 2.2 Detaillierte Aufgaben
MehrStatuten. Hauseigentümerverband Hinterthurgau. A u s g a b e
Statuten Hauseigentümerverband Hinterthurgau A u s g a b e 2 0 0 8 1 Statuten Hauseigentümerverband Hinterthurgau Einfachheitshalber wird in diesen Statuten auf weibliche Textformen verzichtet. I. Name,
MehrRichtlinien für die Durchführung der AMFU-Musiktage Beschlossen durch die AMFU-Delegiertenversammlung vom 30. Oktober 2015 in Koppigen
Richtlinien für die Durchführung der -Musiktage Beschlossen durch die -Delegiertenversammlung vom 30. Oktober 2015 in Koppigen Inhaltsverzeichnis 1. DATUM DES MUSIKTAGES 2 2. ORGANISATIONSKOMITEE 2 3.
MehrSTATUTEN DER SCHWEIZERISCHEN F18HT-VEREINIGUNG sail fast and light!
STATUTEN DER SCHWEIZERISCHEN F18HT-VEREINIGUNG sail fast and light! I. NAME UND ART 1. Die Schweizerische F18HT-Vereinigung ist ein Verein, für den die Bestimmungen von Art. 60ff ZGB gelten, soweit nicht
MehrOrganisationsreglement
BEILAGE 2 Stiftung ZHAW Organisationsreglement gültig ab 27. März 2013 Art. 1 Zweck Die Amtsdauer eines Mitgliedes des Dieses Reglement regelt gestützt auf Stiftungsrates beträgt vier Jahre; wiederholte
MehrSPORT- UND FREIZEITCLUB FÜR BEHINDERTE AMT UND LIMMATTAL. Statuten
SPORT- UND FREIZEITCLUB FÜR BEHINDERTE AMT UND LIMMATTAL Statuten Januar 2007 Allgemeines Im vorliegenden Text wird zur Vereinfachung nur die männliche Form verwendet. Es versteht sich, dass jeweils sowohl
MehrS T A T U T E N Mutschellen Gemeinden Bergdietikon, Berikon, Oberwil-Lieli, Rudolfstetten-Friedlisberg, Widen
S T A T U T E N Mutschellen Gemeinden Bergdietikon, Berikon, Oberwil-Lieli, Rudolfstetten-Friedlisberg, Widen B a h n h o f s t r a s s e 4, 8 9 6 5 B e r i k o n T e l. 0 5 6 6 4 8 2 4 8 0 F a x 0 5 6
MehrStellenbeschreibung / Pflichtenheft
Präsident von Swiss Bowling (SB) Vorsitzender des Vorstandes SB Vizepräsident des Vorstandes SB Vertritt SB gegenüber den verschiedenen Internationalen und Nationalen Verbänden. Ist Ansprechpartner für
MehrBernischer Verband für Landtechnik Statuten
Bernischer Verband für Landtechnik www.bvlt.ch Statuten Geschäftsstelle: Peter Gerber. Hardhof 633. 3054 Schüpfen. 031 879 17 45 www.bvlt.ch. bvlt@bluewin.ch Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen...
Mehr- Statuten -
- Statuten - http://www.natur-aare-rhein.ch - 1 - Inhaltsverzeichnis Seite 1. Name und Sitz 3 Art. 1 bis Art 3 2. Zweck Art. 4 bis Art. 5 3 3. Mitgliedschaft 3 Art. 6 bis Art. 8 4. Organisation 4 Art.
MehrStatuten. Gründung
Statuten Gründung 02.03.1984 Revisionen 23.04.1988 13.10.1995 27.09.2003 Homepage www.sogart.ch e-mail praesident@sogart.ch Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen "Schweizerische Offiziersgesellschaft der
MehrPFLICHTENHEFT FÜR VORSTANDSMITGLIEDER UND VEREINSFUNKTIONEN. Präsident 2 Vizepräsident 2 Aktuar 3 Kassier 3 Zuchtwart 4 Beisitzer 5
- 1 - PFLICHTENHEFT FÜR VORSTANDSMITGLIEDER UND VEREINSFUNKTIONEN Vorstand Seite Präsident 2 Vizepräsident 2 Aktuar 3 Kassier 3 Zuchtwart 4 Beisitzer 5 Funktion Rechnungsrevisoren 5 Bulletin-Redaktor 5
MehrLine Dance Wittenbach
Line Dance Wittenbach Statuten des Vereins Line Dance Wittenbach Art. 1: Name, Ort Der Verein lautet auf den Namen Line Dance Wittenbach. Der Sitz des Vereins befindet sich in Wittenbach. Art. 2: Sinn,
MehrBündner Skiverband BSV. Funktionsbeschreibungen und Stellenbeschreibung für:
Bündner Skiverband BSV Funktionsbeschreibungen und Stellenbeschreibung für: - Präsident - Ressortleiter Finanzen - Ressortleiter Marketing / Sponsoring - Ressortleiter Sport - Ressortleiter Dienste - Leiter/Inn
MehrStatuten. VFG - Freikirchen Schweiz
VFG Freikirchen Schweiz Sekretariat Hofwiesenstrasse 4 8057 Zürich Tel. 062 832 20 8 info@freikirchen.ch www.freikirchen.ch Statuten VFG - Freikirchen Schweiz Vom 6. September 206 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis
MehrStatuten des Vereins Altdorfer Wuchämärcht
Statuten des Vereins Altdorfer Wuchämärcht Name, Sitz und Zweck Artikel 1 Name und Sitz Unter dem Namen Altdorfer Wuchämärcht besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Altdorf UR. Artikel
MehrSTATUTEN TRÄGERVEREIN KINDERHORT CHUGLE
STATUTEN TRÄGERVEREIN KINDERHORT CHUGLE VEREIN Art. 1 Name, Sitz und Zweck Abs. 1 Unter dem Namen Trägerverein Kinderhort Chugle, nachfolgend Verein genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff.
Mehr3. berät und unterstützt seine Mitglieder und die angeschlossenen Verbände in allen Fragen seines Wirkungskreises;
KANTONALER GEWERBEVERBAND SCHAFFHAUSEN KGV Gegründet am 11. Dezember 1881 1. Name, Sitz, Zugehörigkeit und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Kantonaler Gewerbeverband Schaffhausen Dachverband
MehrSitz Art. 2 Sitz des Vereins ist Glarus Süd. Das Tätigkeitsgebiet umfasst den ganzen Kanton Glarus.
Statuten I. Name, Sitz und Zweck Name Art. 1 Unter dem Namen «Schuldenberatung Glarnerland» besteht ein Verein nach Artikel 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Er ist politisch und konfessionell
Mehrπ Statuten des Vereins «Musikschule Knonauer Amt»
π Statuten des Vereins «Musikschule Knonauer Amt» 1. Name, Zweck, Sitz und Dauer des Vereins 1.1. Unter dem Namen «Musikschule Knonauer Amt» besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im
MehrDACHVERBAND sportglarnerland.ch STATUTEN
DACHVERBAND sportglarnerland.ch STATUTEN 1. Rechtliche Grundlagen 1.1 Der Dachverband sportglarnerland.ch, gegründet am 13. September 2012, mit Sitz in Glarus, ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.
MehrStatuten Solothurner Mädchenchor Seite 1
Statuten Solothurner Mädchenchor Seite 1 Statuten des Vereins Solothurner Mädchenchor I. Name, Sitz, Zweck Art. 1. Name und Sitz Unter dem Namen «Solothurner Mädchenchor» besteht ein Verein im Sinne von
MehrVorsorgestiftung des Verbandes. bernischer Notare. Organisations- und Verwaltungsreglement 2005
Vorsorgestiftung des Verbandes bernischer Notare Organisations- und Verwaltungsreglement 2005 Organisations- + Verwaltungsregl 2005 genehmigt.doc Inhaltsverzeichnis 1 STIFTUNGSRAT 3 1.1 Oberstes Organ
MehrSTATUTEN. der REGIONALEN EISHOCKEY- MEISTERSCHAFT
STATUTEN der REGIONALEN EISHOCKEY- MEISTERSCHAFT 1. Name, Zweck, Organisation 1.1 Die Meisterschaft wird unter dem Namen REGIONALE EISHOCKEY-MEISTERSCHAFT (Rems) ausgetragen. Der Sitz der Rems ist immer
Mehr2.1 Jeder in der Schweiz gegründete und domizilierte Klub sowie einzelne Modellschiffbauer können dem SSMV beitreten.
1. Name, Sitz und Zweck 1.1 Unter dem Namen "Schweizerischer Schiff-Modell-Verband", im folgenden SSMV genannt, besteht ein freier, politisch und konfessionell neutraler Dachverband im Sinne von Art. 60ff.
MehrArt. 1. Unter dem Namen Arbeitgeberverband Sarganserland - Werdenberg (AGV) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB.
Arbeitgeberverband Sarganserland Werdenberg S t a t u t e n Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Arbeitgeberverband Sarganserland - Werdenberg (AGV) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB.
MehrStatuten. Inhaltsverzeichnis 1/10
Statuten Inhaltsverzeichnis I. Zusammensetzung des Verbandes Art. 1 Name und Sitz Art. 2 Zweck Art. 3 Mitgliedschaft Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft Art. 4-8 II. Organisation des Verbandes Art. 9
MehrStatuten der SVP Bischofszell und Umgebung
Statuten der SVP Bischofszell und Umgebung Name und Zweck Art. 1 Unter dem Namen SVP Bischofszell und Umgebung besteht eine selbständige politische Partei in der Rechtsform eines Vereins. Die SVP Bischofszell
MehrVerein Barmelweid. Statuten
Verein Barmelweid Statuten 14. Juni 2017 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Er ist im Handelsregister eingetragen.
MehrArt. 1. Art. 2. Art. 3
Statuten I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Appenzellischer Feuerwehrverband, nachstehend AFV genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Er ist
MehrArt. 1 Name Unter dem Namen Frauengemeinschaft Matzendorf besteht seit 1944 ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Matzendorf.
Statuten 10.03.2017 Frauengemeinschaft Matzendorf Matzendorf Statuten I. Name, Gründung, Sitz Art. 1 Name Unter dem Namen Frauengemeinschaft Matzendorf besteht seit 1944 ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB
MehrS t a t u t e n. Verband Schweizerischer Berufsorchester
S t a t u t e n Verband Schweizerischer Berufsorchester I. Name, Sitz und Zweck Artikel 1 - Name, Sitz Unter dem Namen Verband Schweizerischer Berufsorchester (VESBO) besteht ein Verein im Sinne von Art.
MehrArt. 3 Aufgaben Aufgaben des Vereins sind: 3.1 Bildung der Frauen in persönlichen, religiösen, politischen und kulturellen Bereichen
STATUTEN I. Name, Gründung, Sitz Art. 1 Name Unter dem Namen..* besteht ein Verein im Sinn von Art. 60ff ZGB mit Sitz in... Er ist ein Ortsverein des Kantonalen Katholischen Frauenbundes und somit dem
MehrGewerbe Industrie Dietlikon, gid
Gewerbe Industrie Dietlikon, gid Statuten Name, Sitz und Zweck Art. 1 Art. 2 Name und Sitz Zweck und Aufgaben Mitgliedschaft Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Allgemeine Bestimmungen Aufnahme in
MehrStatuten vom Loipenclub Heiden - Bodensee
Die Statuten wurden an der Hauptversammlung vom 20. November 2009 angepasst und genehmigt. Statuten vom Loipenclub Heiden - Bodensee I. Allgemeines Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Loipen-Club Heiden-Bodensee
MehrAlumni HfH Statuten. 20. August Angenommen von der Mitgliederversammlung vom 4. April 2018
Alumni HfH Statuten 0. August 08 Angenommen von der Mitgliederversammlung vom 4. April 08 Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Schaffhauserstrasse 9, Postfach 5850, CH-8050 Zürich, T +4 44 7, info@hfh.ch,
MehrStatuten Verein Jagd + Bündnerheimat
Statuten Verein Jagd + Bündnerheimat Vereinsgründung 1975 14. März 2015 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 3 Art. 1 Name und Sitz 3 Art. 2 Zweck und Aufgabe 3 Art. 3 Mittel 3 II. Mitgliedschaft
MehrHANDWERKER & GEWERBE VEREIN. Au-Heerbrugg STATUTEN
1 HANDWERKER & GEWERBE VEREIN Au-Heerbrugg STATUTEN 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Bestimmungen Seite Art. 1 Name 3 2 Dauer 3 3 Sitz 3 4 Zweck 3 2. Organe Art. 5 Organisation 4 6 Hauptversammlung 4
MehrSTATUTEN. des ORTSVEREINS ZOLLBRUECK
STATUTEN des ORTSVEREINS ZOLLBRUECK 1 Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Ortsverein Zollbrück genannt OVZ, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf
MehrVerein "xy" 1. Funktionsbeschreibungen für:
Verein "xy" 1 Funktionsbeschreibungen für: - Präsident/in - Ressortleiter/in Finanzen / Administration -... - Geschäftsleiter/in Genehmigt durch den Vorstand am x. xxxxxx xxxx 1 Die vorliegende Unterlage
MehrStatuten. des Verbands Aluminium-Verband Schweiz. besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs.
Statuten des Verbands Aluminium-Verband Schweiz I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Aluminium-Verband Schweiz besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs. Der Verband
MehrBURGDORFERPFERDEZUCHTVEREIN STATUTEN
Präambel STATUTEN Die Mitglieder des Burgdorferpferdezuchtvereins sind bestrebt den in den 60-er Jahren ausgestorbene Burgdorferschlag wieder zu züchten. Aufgrund der Nachfrage für ein mittel- bis schweres
MehrStatuten. Veloclub Landesgrenze Basel. Gründungsjahr Statuten VCL 2017 Seite 1 von Februar 2017/ gw
Statuten Veloclub Landesgrenze Basel Gründungsjahr 1909 Statuten VCL 2017 Seite 1 von 9 25. Februar 2017/ gw Inhaltsverzeichnis Name / Sitz / Zweck 4 Name / Sitz 4 Zweck 4 Mitgliedschaft 4 Gliederung 4
MehrGeneralversammlung v Statutenänderung
Generalversammlung v. 13.1.2018 Statutenänderung Art. 7 Abs. 1 Generalversammlung: Die GV entscheidet mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Stimmen über die Änderung der Statuten, die Auflösung, die
MehrStatuten des Elternvereins Utzenstorf (gegründet )
Statuten des Elternvereins Utzenstorf (gegründet 21.05.92) Überarbeitete Version 2005 Genehmigt durch die Hauptversammlung vom 25. Februar 2005 1 I. Name, Sitz und Zweck Art. 1: Name, Sitz Unter dem Namen
MehrSTATUTEN DER INTERNATIONALEN ÄRZTEGESELLSCHAFT FÜR ALTERNATIVE PSYCHIATRIE UND ECHTE PSYCHOTHERAPIE AVANTI
STATUTEN DER INTERNATIONALEN ÄRZTEGESELLSCHAFT FÜR ALTERNATIVE PSYCHIATRIE UND ECHTE PSYCHOTHERAPIE AVANTI I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Avanti - Internationale Ärztegesellschaft für Alternative
MehrSTATUTEN BTV CHUR LEICHTATHLETIK
STATUTEN BTV CHUR LEICHTATHLETIK I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen BTV Chur Leichtathletik besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Chur. Er ist eine Sektion des BTV (Bürgerturnvereins)
MehrStatuten Verein "Häädler Frauen"
Statuten Verein "Häädler Frauen" Inkraftsetzung: 10. Mai 2017 I. NAME, SITZ, DACHORGANISATION UND ZWECK Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen "Häädler Frauen" besteht ein parteipolitisch unabhängiger Verein
MehrSTATUTEN DES VEREINS KITS Kindertagesstätte für Schulkinder Sarnen
STATUTEN DES VEREINS KITS Kindertagesstätte für Schulkinder Sarnen 1. Name und Sitz Unter dem Namen KITS besteht ein politisch und konfessionell unabhängiger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB in Sarnen.
Mehr- 1 - VEREINSSTATUTEN
- 1 - VEREINSSTATUTEN vom 6. November 2013 - 2 - S tatuten d e s Vereins Chinderhus Brienz I. Name, Sitz und Zweck Unter dem Namen Chinderhus Brienz besteht ein konfessionell 1 und politisch neutraler
MehrStatuten. handwerker und gewerbeverein der gemeinde freienbach
Statuten handwerker und gewerbeverein der gemeinde freienbach 1 Statuten Inhaltsverzeichnis: 1. Name, Dauer und Sitz 2. Zweck 3. Mitgliedschaft 3.1 Arten der Mitgliedschaft 3.2 Aufnahme und Ernennung 3.3
MehrStatuten. des. HGV Handwerker- und Gewerbeverein Elgg
Statuten des HGV Handwerker- und Gewerbeverein 8353 Elgg gegründet am: 01.05.1892 Statutenänderung: 30.04.1924 Statutenänderung: 01.01.1955 Statutenänderung: 30.03.1987 Statutenänderung: 30.01.2008 Statutenänderung:
MehrDie Statuten des Triathlon Clubs Vaduz
Die Statuten des Triathlon Clubs Vaduz I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name Unter dem Namen Triathlon Club Vaduz (TriV) besteht ein Sportclub, welcher Mitglied des Triathlon Verbandes des Fürstentums Liechtenstein
MehrFunktionsbeschreibungen Vorstand EMHV
Funktionsbeschreibungen Vorstand EMHV 1 Inhaltsverzeichnis Funktionsbeschreibung Präsident EMHV 3 Funktionsbeschreibung Vize-Präsident EMHV 5 Funktionsbeschreibung Obmann EMHV 7 Funktionsbeschreibung Vize-Obmann
Mehrder Öffentlichkeit, den Behörden sowie kantonalen und nationalen Organisationen.
Statuten des Bündner Verbandes für Sport Art. 1 - Name und Sitz Der Bündner Verband für Sport (BVS) ist ein Verein gemäss Art 60 ff. ZGB. Der Sitz befindet sich am jeweiligen Wohnsitz des Präsidenten.
MehrArt. 2 Der Verein bezweckt den Betrieb von Fahrzeugen zum preisgünstigen Transport von Menschen mit einer Behinderung der Region Zofingen.
Statuten I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen "Verein Behindertenbus Region Zofingen (VBRZ)" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB. Der Sitz befindet sich am Wohnort des jeweiligen Präsidenten.
MehrSCHWYZER KANTONAL - CHORVERBAND STATUTEN
Statuten SCHWYZER KANTONAL - CHORVERBAND STATUTEN In den Statuten wird jeweils die männliche Schreibweise angewandt. Die weibliche Form ist darin eingeschlossen. I. Name, Sitz und Zusammensetzung Art.
MehrRegionalplanungsgruppe Frauenfeld
Regionalplanungsgruppe Frauenfeld S T A T U T E N A. Persönlichkeit Art. 1 Verein, Name und Sitz Die Regionalplanungsgruppe Frauenfeld ist ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Frauenfeld. Art.
MehrPflichtenheft 2011 für Vorstandsmitglieder und weitere Chargierte
Pflichtenheft 2011 für Vorstandsmitglieder und weitere Chargierte Inhalt 1. Präsident / Präsidentin... 2 2. Vize-Präsident / Vize-Präsidentin... 2 3. Sekretariat / Protokollführung... 2 3.1. Sekretariat...
MehrOrganisation der Arbeitswelt (OdA) in der Pferdewirtschaft. «Pferdeberufe Schweiz» Statuten
Organisation der Arbeitswelt (OdA) in der Pferdewirtschaft «Pferdeberufe Schweiz» Statuten 1 I Name, Zweck, Sitz Artikel 1: Name Unter dem Namen > (nachstehend genannt) besteht
MehrStatuten des Vereins SoLawi Mooshof
Statuten des Vereins SoLawi Mooshof I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen SoLawi Mooshof besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer.
MehrArt. 3 Der Sitz des Vereins befindet sich in Urtenen-Schönbühl. Der Verein besteht auf unbeschränkte
Statuten Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände (in der Folge KGTV ) besteht ein nichtgewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im
MehrStatuten der SAC Sektion Burgdorf des Schweizer Alpen-Club SAC
Statuten der SAC Sektion Burgdorf des Schweizer Alpen-Club SAC 1. Name und Sitz Die SAC Sektion Burgdorf, gegründet 1879, ist eine Sektion des Schweizer Alpen-Club SAC (im folgenden SAC ) mit Sitz in Burgdorf.
MehrPflichtenheft der MGB
Pflichtenheft der MGB Präsident o Personelle und organisatorische Leitung des Vereins o Kann Aufgaben delegieren o Vertritt den Verein nach aussen o Verantwortlich für sämtliche Anliegen der Vereinsmitglieder
MehrStatuten. Familiengärtner-Verband Bern FGVB. Präambel
Familiengärtner-Verband Bern FGVB Statuten Präambel Gemäss der Festschrift zum 50. Jubiläum des Familiengärtner-Verbandes Bern FGVB wurde der Verband für Familiengärten Bern im Jahre 1932 von 5 Gartenarealen
MehrStatuten der Schweizerischen Morbus Crohn / Colitis ulcerosa Vereinigung SMCCV
Statuten der Schweizerischen Morbus Crohn / Colitis ulcerosa Vereinigung SMCCV 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Unter dem Namen Schweizerische Morbus Crohn / 1.1 Colitis ulcerosa Vereinigung (SMCCV) besteht
MehrStatuten KMU THUNSTETTEN BÜTZBERG. Durch die Hauptversammlung vom 14. März 2007 beschlossen. In Kraft getreten mit diesem Datum.
Statuten KMU THUNSTETTEN BÜTZBERG Durch die Hauptversammlung vom 14. März 2007 beschlossen. In Kraft getreten mit diesem Datum. Inhalt I Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Art. 2 Zweck II Mitgliedschaft
MehrStatuten der Gesellschaft Waffen und Militaria (GWM)
Statuten der Gesellschaft Waffen und Militaria (GWM) 1. Name und Sitz Art 1 Unter dem Namen Gesellschaft Waffen und Militaria (GWM) besteht ein Verein im Sinne von Art 60 ff ZGB. Der Verein besteht auf
MehrSTATUTEN. Frauengemeinschaft Littau
STATUTEN Frauengemeinschaft Littau 1. Name und Sitz Art. 1.1 Unter dem Namen Frauengemeinschaft (FG) Littau besteht ein im Jahr 1914 gegründeter Verein im Sinn von Art. 60ff ZGB mit Sitz in Littau. Er
MehrStatuten. Verein Offene Kinder- und Jugendarbeit Zollikofen. gültig ab 1. Januar Beschlossen an der HV vom
Verein Offene Kinder- und Jugendarbeit Zollikofen Statuten gültig ab 1. Januar 2013 Beschlossen an der HV vom 28.11.2012 Statuten Verein Offene Kinder- und Jugendarbeit, gültig ab 1.1.2013 1 Inhalt Art.
MehrMINIGOLFCLUB RHONE S T A T U T E N
MINIGOLFCLUB RHONE S T A T U T E N I. Name, Sitz und Vereinszweck Art. 1 Der Minigolfclub Rhone (MC Rhone) mit Sitz in Gampel besteht als Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
MehrSTATUTEN. Der Verein bezweckt die Wahrnehmung und Förderung gemeinsamer Interessen der Vereinsmitglieder.
1. Name STATUTEN 1.1. Unter dem Namen GTS / FJR - Club Suisse besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB, soweit nicht nachstehend eine andere Regelung getroffen wird. 1.2. Die Dauer des Vereins ist
MehrStatuten. Verein Tagesstrukturen Cheschtenebaum. Name, Sitz und Zweck des Vereins Seite Name 1.2. Sitz 1.3. Zweck
Statuten Verein Tagesstrukturen Cheschtenebaum Inhalt Name, Sitz und Zweck des Vereins Seite 1-2 1.1. Name 1.2. Sitz 1.3. Zweck Mitgliedschaft Seite 2 2.1. Beitritt und Mitgliederbeitrag 2.2. Stimmrecht
MehrSTATUTEN. Inhaltsverzeichnis
STATUTEN Inhaltsverzeichnis Artikel 1 Name, Sitz und Zugehörigkeit... 2 Artikel 2 Zweck... 2 Artikel 3 Geschäftsjahr... 2 Artikel 4 Mitgliedschaft... 2 Artikel 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder...
MehrStatuten. Verein. Schloss Laupen
Statuten Verein Schloss Laupen Statuten Verein Schloss Laupen * I. NAME, SITZ UND ZWECK... 3 II. MITGLIEDER...4 III. ORGANISATION...5 IV. FINANZEN...7 V. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN...7 * Aus Gründen der besseren
MehrS T A T U T E N. Verein Gewerbe Speicher
S T A T U T E N Verein Gewerbe Speicher I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Name Art. 1 Der Verein Gewerbe Speicher ist ein Verein im Sinne von Art. 6off des ZGB. Er bildet eine Sektion des Gewerbeverbandes Kanton
MehrStatuten Hallau Tourismus. Version 1.0
Hallau Tourismus Version 1.0 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen Hallau Tourismus besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Art. 2 Sitz Der Sitz
MehrS T A T U T E N. Musikschule Horgen Seegartenstrasse Horgen
S T A T U T E N Musikschule Horgen Seegartenstrasse 12 8810 Horgen sekretariat@musikschule-horgen.ch www.musikschule-horgen.ch Der Einfachheit halber wurde in diesen Statuten für alle Personen die männliche
MehrVerein Landart Grindelwald
Verein Landart Grindelwald Statuten Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere
Mehr