Regierung von Oberbayern

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1 Regierung von Oberbayern Regierung von Oberbayern München An alle staatlichen Gymnasien, Realschulen im Regierungsbezirk Oberbayern per OWA Bearbeitet von Telefon / Fax Zimmer Ursula Spitzauer +49 (89) / Ursula.Spitzauer@reg-ob.bayern.de Telefonische Erreichbarkeit Mo., Mi., Do. 9:00-12:00 u. 14:00-16:00 Uhr, Fr. 9:00-12:00 Uhr Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Geschäftszeichen München, 43-2a Ganztag 2017/2018; Neugestaltete Unterlagen und Verfahrensabläufe zur Beschäftigung von externem Personal im Rahmen der gebundenen und offenen Ganztagsschule Anlagen - Übersicht Zeitlicher Ablauf im Schuljahr 2017/2018 (Anlage 1) I. Unterlagen für Kooperationsvertrag mit einem Träger im gebundenen Ganztag - Kooperationsvertrag für die gebundene Ganztagsschule (Anlage 2) - Datenblatt für Kooperationsvertrag für die gebundene Ganztagsschule (Anlage 3) - Leistungsbeschreibung für die gebundene Ganztagsschule (Anlage 4a) - Ergänzungsblatt zur Leistungsbeschreibung (Anlage 4b) - Prüfvermerk mit Erklärungen (Anlage 5) II. Unterlagen für Kooperationsvertrag mit einem Träger im offenen Ganztag - Kooperationsvertrag für die offene Ganztagsschule (Anlage 6) - Datenblatt für Kooperationsvertrag für die offene Ganztagsschule (Anlage 7) - Leistungsbeschreibung für die offene Ganztagsschule bis 16 Uhr (Anlage 8a) - Ergänzungsblatt zur Leistungsbeschreibung (Anlage 4b) - Prüfvermerk mit Erklärungen (Anlage 5) III. Unterlagen für Einzelverträge (TV-L-Verträge) - Antrag auf Abschluss eines Arbeitsvertrages (Anlage 9) - Belehrungen/Erklärungen Hinweise auf tarifliche Ausschlussfrist (Anlage 10) - Erklärung GTS Verfassungstreue usw. Prüfvermerk mit Erklärungen (Anlage 5) - Erklärung Beschäftigte GTS zu Vorstrafen usw. (Anlage 11) - Erklärung Beschäftigte GTS Persönliche Angaben (Anlage 12) - Tätigkeitsbeschreibung GTS (Anlage 13) Dienstgebäude Telefon Vermittlung Maximilianstraße (89) poststelle@reg-ob.bayern.de München U4/U5 Lehel Telefax Internet Tram 18/19 Maxmonument +49 (89)

2 Seite 2 - Befristung Arbeitsverhältnis Vereinbarung (Anlage 14) - Niederschrift über Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz und über Vereidigung (Anlage 15) - Anlage zur Niederschrift über Verpflichtung Auszug aus dem Strafgesetzbuch (Anlage 16) - Niederschrift über die Belehrung über die Dienstpflichten (TV-L und EFZG) (Anlage 17) - Zustimmung örtlicher Personalrat vor Dienstantritt (Anlage 18) - Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis bei erneuter Beschäftigung (Anlage 19) - Excel Tabelle Abschlagszahlungen (Anlage 20) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben des Bayer. Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom Az. IV.8-BO4207-6a wurden Sie auf eine Reihe von Neuerungen zum Schuljahr 2017/18 hingewiesen. Bitte beachten Sie auch die beiliegende Übersicht zum zeitlichen Ablauf im Schuljahr 2017/2018 (Anlage 1). Ergänzend hierzu möchten wir Ihnen noch weitere Informationen und Hinweise geben. Zum Schuljahr 2017/18 wird ein erhöhter Förderbetrag zur Verfügung gestellt: Gebundene Ganztagsschule Budget alle Schularten Lehrerstunden GY/RS bisher ab SJ 2017/ Offene Ganztagsschule bis 16 Uhr GY/RS bisher ab SJ 2017/ Die kommunale Mitfinanzierung, die in den o.g. Förderbeträgen bereits beinhaltet ist, beträgt im gebundenen Ganztag sowie im offenen Ganztag bis 16 Uhr Im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets können Kooperationsverträge mit einem Träger als externem Kooperationspartner abgeschlossen oder einzelne Personen über einen TV-L-Einzelvertrag an der Regierung von Oberbayern beschäftigt werden.

3 Seite 3 Sollte an Ihrem Schulstandort ein Abschluss beider Vertragsformen (Kooperationsvertrag und Einzel-TV-L-Vertrag) relevant sein, ist dabei unbedingt zu beachten, dass das Gesamtbudget der Schule insgesamt nicht überschritten werden darf! Für den Abschluss Ihrer Kooperationsverträge mit einem externen Träger oder den Abschluss von TV-L-Einzelverträgen benötigen wir die nachstehend aufgeführten Unterlagen. Bitte verwenden Sie hierzu ausschließlich die neuen, diesem Rundschreiben beigefügten Formulare. Unser Internetauftritt unter php wird aktuell überarbeitet, so dass Ihnen die neuen Formulare dort auch in Kürze zur Verfügung stehen werden. Bitte informieren Sie unbedingt auch Ihren Kooperationspartner vom Inhalt dieses Schreibens! I. Unterlagen für einen Kooperationsvertrag mit einem externen Partner im gebundenen Ganztag Kooperationsvertrag in 2-facher Ausfertigung im Original (Anlage 2) Datenblatt in 2-facher Ausfertigung als Anlage zum Kooperationsvertag (Anlage 3) Leistungsbeschreibung, ggf. mit Ergänzungsblatt (Anlagen 4a und 4b) Prüfvermerk über die Vorlage von Erklärungen/Führungszeugnis im Original (Anlage 5) II. Unterlagen für einen Kooperationsvertrag mit einem externen Partner im offenen Ganztag Kooperationsvertrag in 2-facher Ausfertigung im Original (Anlage 6) Datenblatt in 2-facher Ausfertigung als Anlage zum Kooperationsvertag (Anlage 7) Leistungsbeschreibung, ggf. mit Ergänzungsblatt (Anlagen 8a und 4b) Prüfvermerk über die Vorlage von Erklärungen/Führungszeugnis im Original (Anlage 5)

4 Seite 4 Um eine möglichst rasche Bearbeitung und Auszahlung ermöglichen zu können, bitten wir Sie, folgende allgemeine Hinweise zu I. und II. zu beachten: 1. Bei mehreren Kooperationspartnern und/oder für jede Schulart sind alle Unterlagen jeweils gesondert vorzulegen. 2. Eine digitale Bearbeitung der Formulare dient der eindeutigen Lesbarkeit. 3. Der Kooperationsvertrag ist künftig durch den Kooperationspartner (also nicht mehr durch die Regierung von Oberbayern) möglichst im Juli auszufertigen. Nach Unterzeichnung durch die Schulleitung erfolgt ein direkter Versand durch den Kooperationspartner in 2-facher Ausfertigung im Original einschließlich des vollständig ausgefüllten Datenblattes als Vertragsbestandteil an die Regierung von Oberbayern, Arbeitsbereich Wir schicken eine gegengezeichnete Ausfertigung des Kooperationsvertrages im Juli/August an den Kooperationspartner zurück. Damit kann an den Kooperationspartner mit Beginn des Schuljahres Mitte September eine Abschlagszahlung i.h.v. einem Drittel des maximal möglichen Budgets auf Grundlage der beantragten und genehmigten Gruppenzahl erfolgen. 4. Bis spätestens 30. September legt der Kooperationspartner über die Schulleitung und den/die zuständige/n Ganztagskoordinator/in an der MB-Dienststelle die Leistungsbeschreibung ggf. mit Ergänzungsblatt an die Regierung vor. a. Die Leistungsbeschreibung soll die wesentlichen Inhalte des pädagogischen Angebots Ihres Kooperationspartners enthalten. Bitte beachten Sie, dass hier nur Bildungs- und Betreuungsangebote zu berücksichtigen sind. Daher beschränken sich die Angaben zum eingesetzten Personal bei den Leistungsbeschreibungen auf die sog. Leistungsstunden, also die tatsächlichen Einsatzzeiten des Personals in den Kernzeiten (vgl. Hinweise bei Ziffer 4 der Leistungsbeschreibungen). Wenn die vom Kooperationspartner erbrachten Leistungsstunden keine vollständige Auszahlung des in der Bekanntmachung festgelegten Budgets begründen, können im begrenzten Umfang (max. 10 % der erforderlichen Leistungsstunden) auch sonstige Leistungen des Kooperationspartners im Rahmen der Ganztagsschule (z.b. Organisations- oder Fortbildungsaufwand) berück-

5 Seite 5 sichtigt werden und ggf. daher das volle Budget ausbezahlt werden. Die Vergütung des Freistaates orientiert sich allerdings ausschließlich an den Leistungsstunden im Rahmen der Bildungsund Betreuungszeit und ist unabhängig von den anderweitigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Kooperationspartner und Personal zu sehen. b. Vom Kooperationspartner eingesetzte Personen müssen namentlich benannt werden, ein Platzhalter mit N.N. ist nicht zulässig. c. Bitte berücksichtigen Sie und Ihr Kooperationspartner den Grundsatz, dass für den Gegenwert von jeweils im gebundenen Ganztag bzw im offenen Ganztag im Durchschnitt eine Wochenstunde (à 60 Min.) als Betreuungsleistung erwartet wird (Richtwert). d. Für die Ermittlung der Gesamtstunden pro Schuljahr ist bei der Durchführung für ein ganzes Schuljahr von 38 Schuljahreswochen auszugehen. e. Abweichungen bezüglich der Einsatztage bzw. der Einsatzzeiten einzelner Personen sind der Regierung weder anzuzeigen noch ist hierfür eine Änderung der Leistungsbeschreibung notwendig, sofern der Zeitumfang insgesamt nicht reduziert wird. Ändert sich der Leistungsumfang und/oder das eingesetzte Personal, so ist in jedem Fall eine neue aktualisierte Leistungsbeschreibung einzureichen. In dieser sind wiederum alle seit Schuljahresbeginn tatsächlich eingesetzten Personen, Stunden und Einsatzzeiträume anzugeben. f. Das eingesetzte Personal darf grundsätzlich nicht bereits anderweitig staatlich gefördert werden ( Verbot der Doppelförderung ), insbesondere nicht im Rahmen anderweitiger staatlich geförderter Ganztagsangebote (vgl. Hinweise bei Ziffer 4 der Leistungsbeschreibungen). g. Eintragungen in die Leistungsbeschreibung über Zusatzangebote mit ergänzenden Betreuungszeiten nach 16 Uhr bzw. am fünften Wochentag (in der Regel Freitag) sind u.a. deshalb erforderlich, um das jeweilige Angebot durch Zustimmung der Schullei-

6 Seite 6 tung als schulische Veranstaltung anerkennen zu können (weitere Hinweise siehe bei Ziffer 6 der Leistungsbeschreibungen). 5. Bis spätestens 30. September müssen die Erklärungen des Personals (Anlage 5 Seiten 3 10) von Ihnen als Schulleitung inhaltlich und auf Vollständigkeit geprüft und durch Unterzeichnung eines Prüfvermerks (Anlage 5 Seiten 1 2) bestätigt werden. Diese Prüfvermerke sind jährlich neu zu erstellen und im Original der Regierung vorzulegen. Die Kopie des Prüfvermerks verbleibt bei Ihren Unterlagen. Die Erklärungen und Unterlagen sind nach Ihrer Prüfung an den Kooperationspartner zur Aufbewahrung zurückzugeben. Eine Aktenführung bei der Schulleitung oder der Regierung findet insoweit nicht statt. Für Personal, dessen Einsatz zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststand, hat der Kooperationspartner die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen unverzüglich nachzureichen, der Prüfvermerk ist anschließend unverzüglich der Regierung vorzulegen. Bitte achten Sie auf die richtige Adressierung. Kooperationsvertrag, Datenblatt und Prüfvermerke sind nach Unterzeichnung durch die Schulleitung vom Kooperationspartner direkt an die Regierung zu senden. Die Leistungsbeschreibung und ggf. das Ergänzungsblatt zur Leistungsbeschreibung sind über die Schulleitung und den/die zuständige/n Ganztagskoordinator/in an der MB-Dienststelle zu versenden an Regierung von Oberbayern Carsta Zischka Gz. 43-2b, Zi München III. Einzelverträge (TV-L-Verträge) 1. Neueinstellung Antrag auf Abschluss eines Arbeitsvertrages (Anlage 9) Belehrungen/Erklärungen Hinweise auf tarifliche Ausschlussfrist (Anlage 10) Erklärung GTS Verfassungstreue Prüfvermerk mit Erklärungen (Anlage 5)

7 Seite 7 Erklärung Beschäftigte GTS zu Vorstrafen (Anlage 11) Erklärung Beschäftigte GTS Persönliche Angaben (Anlage 12) Tätigkeitsbeschreibung GTS (Anlage 13) Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gem. 30a BZRG (bei Neueinstellung oder Wiedereinstellung nach einem Jahr) Zeugnisse/Ausbildungsnachweise Befristung Arbeitsverhältnis Vereinbarung (Anlage 14) Niederschrift über Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz und über Vereidigung (Anlage 15) Anlage zur Niederschrift über Verpflichtung Auszug aus dem Strafgesetzbuch (Anlage 16) Niederschrift über die Belehrung über die Dienstpflichten (TV-L und EFZG) (Anlage 17) Zustimmung örtlicher Personalrat (Anlage 18) 2. Nahtlose Weiterbeschäftigung Antrag auf Abschluss eines Arbeitsvertrages (Anlage 9) Tätigkeitsbeschreibung GTS (Anlage 13) Befristung Arbeitsverhältnis Vereinbarung (Anlage 14) Zustimmung örtlicher Personalrat (Anlage 18) Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis bei erneuter Beschäftigung (Anlage 19) Excel Tabelle Abschlagszahlungen (Anlage 20) An staatlichen gebundenen und offenen Ganztagsschulen, an denen externes Personal als Einzelperson auf Grundlage des Tarifvertrages (TV-L) für den öffentlichen Dienst befristet beschäftigt wird, werden Eingruppierung, Einstellung und Vertragsschluss direkt von der Regierung übernommen. Hier können grundsätzlich befristete Beschäftigungsverhältnisse mit einer Dauer von zwölf Monaten zugelassen werden. Wenn im Bereich der Ganztagsschule im kommenden Schuljahr 2017/2018 Mitarbeiter beschäftigt werden, die bereits bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017 mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt waren, kann für diese Mitarbeiter eine nahtlose bzw. schnelle Auszahlung des Gehalts sichergestellt werden, wenn Sie die

8 Seite 8 beigefügte Excel Tabelle Abschlagszahlungen ausfüllen und zeitnah an die Regierung von Oberbayern zurücksenden (s. u.). Bitte melden Sie uns nur Abschlagszahlungen für Mitarbeiter im Bereich der Ganztagsschule, die bis mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt sind und mit sicherer Wahrscheinlichkeit im direkten Anschluss ab wieder mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt werden sollen. Unabhängig von der ausgefüllten Excel Tabelle sind die notwendigen Unterlagen für die Weiterbeschäftigung der betreffenden Mitarbeiter weiterhin frühestmöglich an die Regierung von Oberbayern auf dem Postweg zu senden. Wenn Sie sich für eine Beschäftigung von Einzelpersonen und somit für einen Einzelvertrag (TV-L) entscheiden, dann wenden Sie sich bitte direkt an Regierung von Oberbayern Carsta Zischka Gz. 43-2b, Zi München carsta.zischka@reg-ob.bayern.de Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen gez. Spitzauer Regierungsrätin

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