Nominierungsrichtlinien. 29. Winter-Universiade 2019
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- Fritz Koch
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1 Nominierungsrichtlinien 29. Winter-Universiade März 2019 in Krasnoyarsk/Russland Biathlon, Eiskunstlauf, Freestyle Skiing, Ski alpin, Skilanglauf, Snowboard Dieburg, August 2018
2 Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 2 Die im Folgenden aufgeführten Nominierungsrichtlinien für die 29. Winter-Universiade in Krasnoyarsk/Russland 2019 (Universiade) teilen sich in zwei Arten von Nominierungsvoraussetzungen auf. Zuerst werden die allgemeinen Nominierungsvoraussetzungen aufgeführt. Diese sind unabhängig von den einzelnen Sportarten von allen BewerberInnen zu erfüllen. Die allgemeinen Nominierungsvoraussetzungen basieren auf den Vorgaben des Internationalen Hochschulsportverbands (FISU) sowie den Vereinbarungen zwischen dem adh und dem BMI/Bereich Leistungssport (BL) im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Im zweiten Abschnitt werden die sportfachlichen Nominierungsvoraussetzungen für die einzelnen Sportarten aufgeführt. Diese dienen dazu, über die Definition zu erbringender Leistungsvorgaben die Auswahl leistungsfähiger Athletinnen und Athleten zu ermöglichen. Dabei ist es das Ziel des adh, möglichst junge Athletinnen und Athleten, die innerhalb ihres Fachverbandes noch nicht die nationale Spitze erreicht haben, jedoch durchaus über die entsprechende Perspektive verfügen, zu fördern und über die studentischen Wettkämpfe zu motivieren. Für diese jungen Athletinnen und Athleten stellen die internationalen Studierenden-Wettkämpfe bei Universiade eine hervorragende Plattform dar, um weitere wichtige Erfahrungen in ihrer leistungssportlichen Entwicklung zu sammeln. Weiter sollen die sportfachlichen Nominierungskriterien garantieren, dass nur leistungsstarke BewerberInnen, die bei der Universiade eine berechtigte Endkampfchance (mindestens Platz 8) haben, zur Nominierung vorgeschlagen werden. Die sportfachlichen Nominierungsvoraussetzungen sind in Zusammenarbeit mit den zuständigen Sportfachverbänden entwickelt und nach Rücksprache mit dem BMI/BL im DOSB vom adh-vorstand verabschiedet worden. I. Nominierungsverfahren Das Nominierungsverfahren gliedert sich in mehrere Verfahrensabschnitte: Alle interessierten SportlerInnen richten ihre Bewerbung für die Teilnahme an der Universiade formlos per E- Mail an huetsch@adh.de. Anschließend erhalten sie eine Rückantwort-Mail mit weiteren Meldeunterlagen, die fristgerecht an den adh zu senden sind. Bewerbungsschluss ist der 15. Oktober Später eintreffende Bewerbungen können nur im Einzelfall berücksichtigt werden. Entweder die verantwortlichen Disziplinchefs/-chefinnen des adh oder, bei Sportarten die nicht zum Sportartenkanon des adh gehören, das für den Hochschulsport in dem jeweiligen Bundesfachverband verantwortliche Personal (also etwa Bundestrainer, Sportdirektor usw.) schlagen die BewerberInnen auf der Grundlage dieser Kriterien erbrachten Ergebnisse und Leistungen zur Nominierung vor. Vorschläge der adh Disziplinchefs/ -chefinnen müssen grundsätzlich ebenfalls vom zuständigen Bundesfachverband befürwortet werden. BewerberInnen, welche die Nominierungskriterien bedingt durch nachvollziehbare Gründe (z. B. Krankheit/ Verletzung im Qualifikationszeitraum) nicht erfüllen konnten, jedoch aufgrund ihres Leistungspotentials die Möglichkeit einer Finalplatzierung im Universiade-Wettkampf haben, können durch die verantwortlichen Disziplinchefs/-chefinnen oder die Verantwortlichen der Bundesfachverbände zur Nominierung vorgeschlagen werden. Die Bundestrainer der zuständigen Bundesfachverbände haben in begründeten Ausnahmefällen grundsätzlich die Möglichkeit, BewerberInnen zur Nominierung vorzuschlagen. Letztendlich werden die TeilnehmerInnen in Absprache mit dem zuständigen Bundesfachverband sowie nach Information des Bereichs Leistungssport im DOSB vom Vorstand des adh nominiert. Die Nominierung jedes/r Teilnehmers/in steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass die Finanzierung der Entsendung gesichert sein muss. Der Vorstand des adh kann nach eigenem Ermessen eine Nominierung widerrufen, wenn zwischen der Nominierung und dem Beginn der Universiade Umstände eintreten, die eine Nominierung als nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen (beispielsweise Krankheit, Leistungsabfall, Vorwurf eines Dopingverstoßes, auch wenn ein Verfahren darüber noch nicht abgeschlossen ist, soziales Fehlverhalten, verbandsschädigendes Verhalten, Wegfall einer der allgemeinen Nominierungsvoraussetzungen).
3 Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 3 II. Allgemeine Nominierungsvoraussetzungen Die folgenden Voraussetzungen sind von allen BewerberInnen zu erfüllen, hiervon kann nur in den genannten Ausnahmefällen abgewichen werden: Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit; Eingeschriebene Vollzeitstudentin/eingeschriebener Vollzeitstudent oder Examensabschluss nach dem ; Geburtsdatum zwischen und ; Mitgliedschaft im jeweilig zuständigen Bundesfachverband; Mitgliedschaft im Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs- oder Nachwuchskader 1 (Bundeskader) des zuständigen Bundesfachverbandes. Von dieser Voraussetzung kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden (beispielsweise bei realistischer Finalplatzierungschance, Ergänzung von Teams, kurzfristiges Ausscheiden aus dem Bundeskader wegen Krankheit, Studiums o. ä.); Mitgliedschaft in einem Dopingkontroll-Testpool einer Nationalen Anti-Doping Agentur (Stichtag: ) oder Unterwerfung unter den NADA-/WADA-Code durch Unterzeichnung der Anti- Doping-Erklärung des adh; Teilnahme an den jeweils letzten vor der Universiade stattfindenden Deutschen Hochschulmeisterschaften. In begründeten Ausnahmefällen können BewerberInnen auf entsprechenden Antrag von dieser Voraussetzung befreit werden (bspw. Studium im Ausland, Krankheit, Kadermaßnahme). Sportarten, in denen keine Deutschen Hochschulmeisterschaften stattfinden, sind von dieser Nominierungsvoraussetzung ausgenommen; Teilnahme an der Grunduntersuchung/Leistungsdiagnostik des zuständigen Fachverbandes oder einer vergleichbaren medizinischen Untersuchung von Beginn der Saison bis spätestens zum Zeitpunkt der Nominierung; Teamfähigkeit. Diese Voraussetzungen schränken den Kreis potentieller Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Universiade ein. Eine sinnvolle Darstellung umfassender Nominierungsrichtlinien entsteht aber nur in Kombination mit sportfachlichen Anforderungen und einer Definition der Veranstaltungen, bei denen die Leistungsfähigkeit nachzuweisen ist. Dies soll im Folgenden geschehen. Unter der Überschrift der einzelnen Sportarten werden die spezifischen sportlichen Leistungsanforderungen dargestellt, die eine Nominierung zur Folge haben können. III. Sportfachliche Nominierungsvoraussetzungen für die einzelnen Sportarten 1. Biathlon a) Mitglieder des DSV-Bundeskaders: Sie erfüllen die sportfachlichen Nominierungsvoraussetzungen aufgrund ihres Kaderstatus. b) Nicht-Mitglieder im DSV-Bundeskader: Einmaliges Erreichen einer Top 25-Platzierung in einem der im Terminkalender Winter 2018/2019 der Internationalen Biathlon-Union (IBU) festgelegten Qualifikationswettkämpfe (IBU-Cup). c) Ehemalige Mitglieder des DSV-Bundeskaders: Sie müssen in den Deutschlandpokal-Wettkämpfen einen Leistungsstand nachweisen, der einer Top 25 IBU- Cup-Platzierung vergleichbar ist. 2. Eiskunstlauf a) Anzahl der Startplätze: Jeder teilnehmenden Nation stehen maximal drei Startplätze in den einzelnen Disziplinen zur Verfügung, sofern die Gesamtteilnehmerzahl von 30 nicht überschritten wird. In letzterem Fall wird die Zahl der Startplätze auf zwei pro Nation und Disziplin reduziert. Folgende Startplätze können vom adh beschickt werden: Herren 3 bzw. 2 Damen 3 bzw. 2 Paarlaufen 3 bzw. 2 Eistanzen 3 bzw. 2
4 Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 4 b) Erforderliche Mindestpunktzahl: Voraussetzung für den Vorschlag zur Nominierung ist der Nachweis der folgenden Mindestpunktzahl in einem von der Internationalen Skating Union (ISU) für die Saison 2017/2018 gelisteten Wettbewerb: Herren 200 Damen 160 Paare 155 Eistanz 140 Zusätzlich muss in der laufenden Saison 2018/2019 ein Leistungsnachweis erbracht werden, der bei 90 % der o. g. erforderlichen Mindestpunktzahl liegt. Alle BewerberInnen, die in der Saison 2017/2018 die Mindestpunktzahl nicht erreicht haben, Paare, die neu zusammengestellt wurden, und BewerberInnen, die in der Saison 2018/2019 mit dem Studium beginnen, müssen in der laufenden Saison 2018/ % der o. g. Mindestpunktzahl nachweisen. 3. Freestyle Skiing Ski Cross a) Mitglieder des DSV-Bundeskaders, die Zugang zu den Weltcuprennen haben In Anlehnung an die DSV-Kaderkriterien Ski Cross 2018/2019 müssen sie folgende Platzierungen in der Saison Männer: Weltcuprennen: 1 x Platz 32 oder Europacuprennen: 1 x Platz 4 oder 2 x Platz 12, Frauen: Weltcuprennen: 1 x Platz 24 oder Europacuprennen: 1 x Platz 4 und 2 x Platz 8. b) Nichtmitglieder des DSV-Bundeskaders In Anlehnung an die DSV-Kaderkriterien Ski Cross 2018/19 müssen sie folgende Platzierungen in der Saison Männer: Europacuprennen: 1 x Platz 4 oder 2 x Platz 12, Frauen: Europacuprennen: 1 x Platz 4 und 2 x Platz 8. In Härtefällen können auch Platzierungen bei den Qualifikationen berücksichtigt werden. Darüber hinaus müssen sich alle BewerberInnen der spezifischen Leistungsdiagnostik des DSV unterziehen und die für Bundeskaderathletinnen und athleten vorgegebenen Leistungsanforderungen erfüllen. Freeski a) Mitglieder des DSV-Bundeskaders, die Zugang zu den Weltcuprennen haben In Anlehnung an die DSV-Kaderkriterien Freeski 2018/19 müssen sie folgende Platzierungen in der Saison Männer: Weltcuprennen: 1 x Platz 32 oder Europacuprennen: 1 x Platz 8 oder 2 x Platz 16, Frauen: Weltcuprennen: 1 x Platz 24 oder Europacuprennen: 1 x Platz 4 und 2 x Platz 8. b) Nichtmitglieder des DSV-Bundeskaders In Anlehnung an die DSV-Kaderkriterien Freeski 2018/19 müssen sie folgende Platzierungen in der Saison Männer: Europacuprennen: 1 x Platz 8 oder 2 x Platz 16, Frauen: Europacuprennen: 1 x Platz 4 und 2 x Platz 8. In Härtefällen können auch Platzierungen bei den Qualifikationen berücksichtigt werden. Darüber hinaus müssen sich alle BewerberInnen der spezifischen Leistungsdiagnostik des DSV unterziehen und die für Bundeskaderathletinnen und athleten vorgegebenen Leistungsanforderungen erfüllen Moguls a) Mitglieder des Bundeskaders Freestyle Team Moguls Germany, die Zugang zu den Weltcuprennen haben In Anlehnung an die Kaderkriterien Moguls 2018/19 müssen sie folgende Platzierungen in der Saison 18/19 (bis einschließlich 15. Januar 2019) erreichen:
5 Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 5 Männer: Weltcuprennen: 1 x Platz 32 oder Europacuprennen: 1 x Platz 8 oder 2 x Platz 16, Frauen: Weltcuprennen: 1 x Platz 24 oder Europacuprennen: 1 x Platz 4 und 2 x Platz 8. b) Nichtmitglieder des Bundeskaders Freestyle Team Moguls Germany In Anlehnung an die Kaderkriterien Moguls 2018/19 müssen sie folgende Platzierungen in der Saison 18/19 (bis einschließlich 15. Januar 2019) erreichen: Männer: Europacuprennen: 1 x Platz 8 oder 2 x Platz 16, Frauen: Europacuprennen: 1 x Platz 4 und 2 x Platz 8. In Härtefällen können auch Platzierungen bei den Qualifikationen berücksichtigt werden. Alle BewerberInnen müssen bis 15. Januar 2019 auf einem vom Freestyle Team Moguls Germany zu benennenden internationalen Rennen der laufenden Saison 2018/2019 ihren Leistungstand der Saison 2017/2018 bestätigen. Zudem müssen sich alle BewerberInnen der spezifischen Leistungsdiagnostik des Freestyle Team Moguls Germany unterziehen und die für Kaderathletinnen und athleten des Freestyle Team Moguls Germany vorgegebenen Leistungsanforderungen erfüllen. 4. Ski Alpin Für eine Nominierung müssen zwei der folgenden Punktelimits in der FIS-Liste (Stand ) erreicht sein: SG SC GS SL Frauen FIS-Punkte Männer FIS-Punkte Die BewerberInnen müssen hierfür im November und Dezember 2018 entsprechende FIS-Rennen bestreiten. Die Kombinationswertung betreffend: Mit Blick auf die Kombination sollte es möglich sein, vielseitigen BewerberInnen, auch wenn sie in den einzelnen Disziplinen mit ihren FIS-Punkten über den oben genannten Punktelimits liegen, eine Teilnahmechance einzuräumen. Allerdings sollten dann in allen vier Disziplinen (SG, SC, GS und SL) FIS-Punkte notiert sein, die maximal jeweils 20 % über den o. g. Punktelimits liegen. Darüber hinaus können junge Athletinnen und Athleten (U-23 Jahrgänge), welche die Nominierungskriterien nicht erreicht haben, jedoch über ein entsprechendes Entwicklungspotential verfügen, vom Bundesfachverband zur Nominierung vorgeschlagen werden. 5. Skilanglauf a) Anzahl der Startplätze Der adh kann der FISU maximal sechs Teilnehmer pro Geschlecht melden. Falls mehr als sechs BewerberInnen pro Geschlecht die Nominierungskriterien erfüllen, findet ein nationales Ausscheidungsrennen im Rahmen des FIS-Continentalcups im Dezember 2018/Januar 2019 statt. b) Erforderliche Mindestkriterien - Mitglieder des DSV-Bundeskaders Sie erfüllen die sportfachlichen Nominierungsvoraussetzungen aufgrund ihres Kaderstatus. - Nichtmitglieder des DSV-Bundeskaders Es müssen bis zum die folgenden Werte erreicht werden: Frauen: Unter 80 FIS-Punkte oder eine Platzierung unter den TOP 20 in einem Continentalcuprennen der laufenden Saison 2018/2019. Männer: Unter 60 FIS-Punkte oder eine Platzierung unter den TOP 30 in einem Continentalcuprennen der laufenden Saison 2018/2019.
6 Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 6 Zur Nominierung können auch BewerberInnen vorgeschlagen werden, die wegen ihres Auslandsstudiums keine FIS-Punkte erreichen konnten, ebenso Sprintspezialisten. 6. Snowboard a) Nachweiszeitraum für die Leistungskriterien b) Zu erfüllende Leistungskriterien - Mitgliedschaft in der Nationalmannschaft (SVD-Kader) oder - Finalteilnahme bei einem FIS Weltcup, Europacup oder vergleichbaren Event oder - FIS Rangliste unter Top 100 (Männer) bzw. Top 50 (Frauen) (nicht FIS WC Rangliste!) oder - eine Platzierung bei der nationalen Rennserie (D, A und CH) Männer Top 16, Frauen Top 8. c) Weiter ist zu beachten: Der Leistungsnachweis muss in mindestens einer Disziplin erbracht werden. Starts in weiteren Disziplinen sind möglich. Grundsätzlich wird auch die Leistungsentwicklung im Zeitraum 04/18 bis 12/18 in Betracht gezogen. Für alle sportartspezifischen Nominierungsvoraussetzungen gilt, dass für den Fall des Ausfalls einer oder mehrerer als Qualifikationswettkampf bestimmten Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt, der dazu führt, dass die erforderlichen Qualifikationsleistungen nicht erbracht werden können, die Disziplinchefs/-chefinnen des adh bzw. das jeweils zuständige Personal des Bundesfachverbands nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der in der laufenden Saison 2018/2019 erbrachten Trainings- und Wettkampfleistungen dennoch BewerberInnen zur Nominierung vorschlagen können. gez. Thorsten Hütsch Sportdirektor
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