Selektionskonzept Ski Alpin für die Teilnahme an den Olympischen Winterspielen PyeongChang 2018
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- Nikolas Frei
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1 Selektionskonzept Ski Alpin für die Teilnahme an den Olympischen Winterspielen PyeongChang 2018 Version: definitiv, 18. November 2016 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermassen für beide Geschlechter. 1 Grundlage Grundlage des vorliegenden Selektionskonzeptes bilden die vom internationalen Fachverband und dem IOC definierten Qualifikationsrichtlinien ( Qualification System ) sowie die Swiss Olympic Leistungsrichtlinien für die Olympischen Winterspiele PyeongChang 2018 Höchstleistungen ermöglichen, Bestleistungen erreichen. 2 Datum der Veranstaltung Olympische Winterspiele PyeongChang 2018: Wettkämpfe Ski Alpin: Teilnehmerzahlen / Quoten 3.1 IOC-Quotenplatzbestimmungen Maximal 22 Quotenplätze pro Nation (Damen und Herren) Maximal 14 pro Geschlecht Maximal 4 pro Disziplin und Geschlecht 3.2 Qualifikationsvoraussetzungen gemäss IF/IOC Richtlinien Es gelten die Regelungen der IF/IOC gemäss Qualification System Games of the XXIII Olympiad, International Ski Federation, Skiing Alpine. 4 Selektionen 4.1 Allgemeine Bestimmungen Den endgültigen Selektionsentscheid fällt der Selektionsausschuss von Swiss Olympic. 4.2 Selektionszeitraum und wettkämpfe Alle vom nationalen Verband bestimmten Wettkämpfe, die in der nachfolgenden Periode stattfinden, dienen dem nationalen Verband zur Beurteilung und Begründung des Selektionsantrages an Swiss Olympic. Selektionszeitraum: erster Weltcup-Wettkampf Oktober Für Alpine Team Event (ATE) gilt der Selektionszeitraum Oktober (Weltcup und Weltmeisterschaften). Selektionskonzept Ski Alpin, PyeongChang
2 Vom nationalen Verband bestimmte Wettkämpfe: Alle Weltcuprennen im Selektionszeitraum. Für ATE zusätzlich die Weltmeisterschaften im Selektionszeitraum. Sollte ein vorgesehener Selektionswettkampf ausfallen, kann der Fachverband in Absprache mit Swiss Olympic einen neuen Wettkampf bezeichnen, an dem die Leistungsanforderung erbracht werden kann. Sollte ein Wettkampf schwach besetzt sein, kann Swiss Olympic in Absprache mit dem Fachverband die Anerkennung dieses Anlasses als Selektionswettkampf rückgängig machen oder anders gewichten. 4.3 Selektionskriterien Hauptkriterien: Es gelten folgende Kriterien (pro Disziplin) die erfüllt sein müssen, damit ein Athlet zur Selektion vorgeschlagen werden kann: Resultate in WC 2017 / 2018 Disziplinen Abfahrt / Super G / Riesenslalom / Slalom: o 1 x Top 7 oder o 2 x Top 15 (in der gleichen Disziplin!) Disziplin Alpine Kombination: o 1 x Top 7 oder o 2 x Top 10 Falls weniger als 2 Alpine Kombinationsrennen durchgeführt werden, kann die WCSL (bis Top 10) als zusätzliches Selektionskriterium herangezogen werden. Im Falle von Nachwuchsathleten mit ausserordentlich hohem Potential kann Swiss-Ski auch einen Selektionsantrag einreichen, wenn die oben genannten Leistungsanforderungen knapp verpasst wurden. Dabei wird bewusst darauf verzichtet, hierfür Jahrgänge festzulegen und das Kriterium knapp verpasst näher zu definieren. Voraussetzung ist das Potential für Medaille-/Diplomgewinn in Peking 2022 und das entsprechende Commitment des Athleten. Ob und für welche(n) Athleten ein entsprechender Selektionsantrag gestellt wird, liegt im Ermessen der Selektionskommission von Swiss-Ski. Athleten mit erfüllten Haupt-Kriterien werden gegenüber Nachwuchsathleten (Potential Peking 2022) prioritär selektioniert. Das Erreichen der Leistungsanforderungen bedeutet nicht automatisch die Selektion für die Olympischen Winterspiele PyeongChang Zusatzkriterien: Falls mehr Athleten die Hauptkriterien erfüllen als Quotenplätze zur Verfügung stehen, entscheidet die Selektionskommission des Fachverbands aufgrund der unten aufgeführten Zusatzkriterien, welche Athleten zur Selektion beantragt werden: - Resultate im WC (Einzeldisziplinen) - Formkurve - Potential - Gesundheit Selektionskonzept Ski Alpin, PyeongChang
3 Die Nichtbeanspruchung eines Quotenplatzes durch eine andere Nation führt nicht automatisch zum Nachrücken. Die Annahme eines nachträglich zugesprochenen Quotenplatzes (Reallocation) setzt die Erfüllung der entsprechenden Selektionskriterien voraus. 4.4 Zusätzliche Bestimmungen für den Start in einer zweiten Disziplin Über die definitiven Einsätze der selektionierten Athleten wird vor Ort in Absprache mit Swiss Olympic (Chef de Mission) entschieden. Die Selektion erfolgt demgemäss nicht für eine spezifische Disziplin, sondern generell für die Olympischen Winterspiele. Primär startet der Athlet mindestens in jener Disziplin, über die er sich für die Spiele qualifiziert hat (unter Vorbehalt von internen Ausscheidungen). Jeder Start in einer weiteren Disziplin muss im Gesamtkontext Sinn machen. 4.5 Selektion für Teamwettkampf Der Antrag für die Selektion für den Teamwettkampf erfolgt durch die Selektionskommission Swiss-Ski. Als Kriterien werden folgende Punkte herangezogen: - Resultate der letzten Teamwettkämpfe - Potential - Gesundheit Die Selektionskommission Swiss-Ski kann bei Bedarf 1-2 zusätzliche, nicht für eine Einzeldisziplin selektionierte Athleten für den ATE zur Selektion vorschlagen, wenn diese Athleten das Potential des Teams positiv beeinflussen. 4.6 Medizinalklausel Für Athleten mit erwiesenem Medaillen- oder Diplompotential kann aus medizinischen Gründen eine Sonderregelung getroffen werden. Der medizinische Nachweis muss unmittelbar nach Krankheits oder Verletzungsbeginn erfolgen. Der Fachverband macht Swiss Olympic gleichzeitig einen Vorschlag für entsprechende Alternativwettkämpfe oder Beurteilungsmöglichkeiten. 4.7 Selektionskommissionen Die Selektionskommission des Fachverbandes setzt sich zusammen aus: - Markus Wolf, Direktor Sport - Stéphane Cattin, Direktor Ski Alpin - Thomas Stauffer, Cheftrainer Herren Alpin - Hans Flatscher, Cheftrainer Damen Alpin Der Selektionsausschuss von Swiss Olympic setzt sich zusammen aus: - Jürg Stahl, Präsident Swiss Olympic - Ruth Wipfli Steinegger, Exekutivrat Swiss Olympic - Ralph Stöckli, Chef de Mission Der Selektionsausschuss von Swiss Olympic stellt sicher, dass der Selektionsantrag des Fachverbands die oben genannten Kriterien und Richtlinien berücksichtigt und einhält und fällt den Selektionsentscheid basierend auf dem Antrag des Fachverbandes endgültig. Selektionskonzept Ski Alpin, PyeongChang
4 5 Kommunikation Das Selektionskonzept wird in zweifacher Ausführung unterschrieben. Das Konzept wird nach Genehmigung durch den Teamchef am 9. Februar 2017 gleichzeitig mit den Dokumenten aus allen anderen Sportarten veröffentlicht. Dies im Rahmen einer Medienkonferenz sowie auf der Website von Swiss Olympic. Der Fachverband stellt sicher, dass die involvierten Athleten und Trainer das Selektionskonzept gesehen, gelesen und zur Kenntnis genommen haben. Nachdem der Selektionsausschuss Swiss Olympic die Selektion genehmigt hat, informiert der Chef de Mission den Teamchef mündlich. Der Teamchef orientiert die betroffenen Athleten (auch bei einem negativen Entscheid) ebenfalls mündlich. Der Chef de Mission und der Teamchef vereinbaren den Zeitpunkt des Communiqués, das von Swiss Olympic vorbereitet und publiziert wird. Die Kommunikation innerhalb des Fachverbandes ist Aufgabe des Teamchefs, der dabei die Sperrfrist beachten muss. 6 Termine - Beginn Selektionszeitraum (gem. 4.2): 1. Oktober 2017 (für ATE Beginn Oktober 2016) - Ende Selektionszeitraum (gem. 4.2): , Uhr CET (Koreazeit 23.00) - Erhalt der Quotenplätze durch den internationalen Fachverband: Bestätigung der Quotenplätze durch Swiss Olympic beim internationalen Fachverband: Der Fachverband reicht den Selektionsantrag bei Swiss Olympic ein am: Offizielles Selektionsdatum: (Sports entries , Korean Time) Selektionskonzept Ski Alpin, PyeongChang
5 Bern, SWISS OLYMPIC Ralph Stöckli Christof Baer Chef de Mission & Head Coach 2018 Assistant Head Coach 2018 Muri, SWISS-SKI Dr. Urs Lehmann Markus Wolf Stéphane Cattin Präsident Direktor Sport, Teamchef Ski Alpin Vorsitzender der Geschäftsleitung Selektionskonzept Ski Alpin, PyeongChang
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