Einfluss der Flight Level 80-Regel auf den ZFI

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1 Empa Überlandstrasse 129 CH-8600 Dübendorf T F Amt für Verkehr des Kantons Zürich Abteilung Flughafen und Luftverkehr Neumühlequai 10 Postfach 8090 Zürich Flughafen Zürich Zürcher Fluglärm-Index ZFI im Jahre 2011 Einfluss der Flight Level 80-Regel auf den ZFI Auftrags-Nr.: 461'359 int Bericht-Nr.: 461'359 Auftraggeber: Amt für Verkehr des Kantons Zürich Anzahl Seiten: 26 Beilagen: 1 Karte (A4-Format) Die Verfasser: B. Schäffer C. Zellmann Status: genehmigter Bericht Dübendorf, 25. Oktober 2012 Der Projektleiter: Abteilung Akustik / Lärmminderung Der Abteilungsleiter: Dr. Beat Schäffer Kurt Eggenschwiler Anmerkung: Bericht und Unterlagen werden 10 Jahre archiviert.

2 Empa, Abteilung: Akustik / Lärmminderung Seite 2 von 26 Zusammenfassung Am 30. Juni 2011 wurde als Lärmschutzmassnahme die Flight Level 80-Regel (FL80-Regel) eingeführt, nach welcher Flugzeuge während der Nacht (22 06 h) erst nach Erreichen von Flight Level 80, d.h. einer Flughöhe von 8000 Fuss, die vorgeschriebene Abflugroute verlassen dürfen. Dies hat zur Folge, dass am Abend die auf den Pisten 32 und 34 nach Norden startenden Flugzeuge länger als bisher auf den vorgegebenen Routen bzw. den sogenannten Standard Instrument Departures (SIDs) gebündelt bleiben und somit um dicht besiedelte Gebiete geführt werden können. Ziel der FL80-Regel ist, die negativen Wirkungen von Fluglärm auf die Bevölkerung in der Nacht und somit die Anzahl der nachts im Schlaf durch Fluglärm stark gestörten Personen (HSD) sowie den Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) zu senken. In der Berechnung des ZFI für das Jahr 2011 zeigten sich entsprechende Änderungen, welche durch die FL80-Regel hervorgerufen wurden (vgl. Empa-Berichte Nr. 460'539-1 und 460'539-2). Allerdings wurde die Regel mitten im Kalenderjahr 2011 eingeführt, so dass die Fluglärmbelastungen des Jahres 2011 sowohl Zeitperioden vor ( bis ) als auch nach der Einführung der Regel enthalten ( bis ). Zudem wurde anfänglich eine starke Änderung in den Routen- und SID-Belegungen der Starts Richtung Norden verzeichnet. So wurde in den ersten vier Monaten nach Einführung der Regel ein Grossteil der Flugzeuge über die Routen N32/N34 geführt. Dementsprechend wurden viele Flugverbindungen mit Destinationen im Osten über eine Westschleife geleitet, um anschliessend südlich über den Flughafen hinweg ihren geplanten Kurs anzusteuern. Die FL80-Regel wurde erst im Verlauf des 4. Quartals 2011 so umgesetzt, wie es den Annahmen für die Lärmberechnungen im vorläufigen Betriebsreglement des Flughafens Zürich entspricht. Daher konnten die alleine auf die FL80-Regel zurückzuführenden Änderungen in den HSD und im ZFI des Jahres 2011 nicht isoliert ausgewiesen werden (vgl. Empa Bericht Nr. 460'539-2). Deren isolierter Einfluss auf den ZFI ist jedoch von Interesse, damit die Wirkung dieser Lärmminderungsmassnahme evaluiert werden kann und Ansätze für eine mögliche Verbesserungen identifiziert werden können. Im Juli 2012 beauftragte deshalb das Amt für Verkehr des Kantons Zürich die Empa, Abteilung Akustik / Lärmminderung, den isolierten Einfluss der FL80-Regel auf die HSD und somit den ZFI des Jahres 2011 zu berechnen. (Der HA-Wert wird aus Empa Bericht Nr. 460'539-1 übernommen.) Um den Einfluss der FL80- Regel auf den ZFI isoliert ausweisen zu können, sollen die Fluglärmbelastungen für das erste und letzte Quartal des Jahres 2011, also vor und nach Einführung der FL80-Regel, getrennt ermittelt und durch Hochrechnung zwei hypothetische Jahresbelastungen berechnet werden, welche der Fluglärmbelastung vor und nach der Einführung der FL80-Regel entsprechen. Der Vergleich der so ermittelten HSD- und ZFI-Werte des vierten mit dem ersten Quartal 2011 ergab, dass die FL80-Regel bis anhin (Stand Ende 2011) keine Verminderung, sondern gar eine Erhöhung der HSD um 8% und des ZFI um 3% bewirkte. Die nach der Einführungsphase erfolgreiche Umsetzung der FL80- Regel zeigte jedoch, dass das Instrument griffig und funktionsfähig ist und zur gewünschten Konzentration, d.h. zur starken Bündelung, der Flugbahnen von Flugzeugen mit schwacher Steigleistung führt, insbesondere des A Durch diese Konzentration birgt die FL80-Regel durchaus Potenzial, die Beeinträchtigung der Bevölkerung resp. den ZFI zu reduzieren. So ergaben sich lokal z.t. grosse Lärmminderungen resp. geringere HSD- und ZFI-Werte. Beispielsweise wurde in Wettingen AG (Abflugrouten N32/N34 im Westen des Flughafens) eine deutliche Abnahme des ZFI erreicht, da die Flugzeuge nun konzentriert östlich

3 Empa, Abteilung: Akustik / Lärmminderung Seite 3 von 26 der Stadt durchfliegen, statt wegen starker Flugbahnstreuung vielfach über die Stadt zu verkehren. Ebenfalls wurden auf den Abflugrouten O32/O34 im Nordosten des Flughafens geringere HSD- und ZFI-Werte verzeichnet. Diese positiven Effekte werden jedoch bis anhin durch die Zunahme des Flugverkehrs auf der Westschleife sowie im Bereich Winterthur im Osten des Flughafens mehr als kompensiert, was die beobachtete Zunahme der HSD und des ZFI durch die Einführung der FL80-Regel erklärt. Um insgesamt die HSD und den ZFI mit dieser Massnahme zu vermindern, muss der Verlauf der Flugrouten resp. SIDs raumordnerisch bezüglich Lärmimmissionen und Bevölkerung optimiert werden. So müsste erstens die Westschleife der Routen N32/N34 strikte vermieden werden, da diese über dicht besiedeltes Gebiet führt, d.h. es müsste wieder die Belegung der Routen O32/O34 erhöht werden. Zweitens müsste der Abdrehpunkt der Routen O32/O34 im Nordosten in Richtung Osten verschoben werden, damit der Flugverkehr mittig zwischen Winterthur und Frauenfeld verläuft. Heute führt die Route über dicht besiedeltes Gebiet am Rande von Winterthur. Die dem SIL-Objektblatt folgende Erarbeitung des Betriebsreglements wird das richtige Instrument wie auch den idealen Zeitpunkt für eine solche Optimierung darstellen. Können die Westschleife und der ungünstigen Verlauf der Routen O32/O34 vermieden werden, so kann von einer positiven Wirkung der FL80-Regel auf die HSD und den ZFI ausgegangen werden. Die Grösse des Minderungspotenzials auf den ZFI kann zum heutigen Zeitpunkt allerdings noch nicht zuverlässig abgeschätzt werden, da dieses stark von der realisierbaren Optimierung des Betriebs und der SIDs abhängt.

4 Empa, Abteilung: Akustik / Lärmminderung Seite 4 von 26 Inhalt 1. Auftrag Hintergrund Methodik Fluglärmbelastung vor und nach Einführung der FL80-Regel Ermittlung der HSD und des ZFI Eingabedaten Unsicherheit der Berechnungen Ergebnisse Fluglärmbelastungen in der Nacht Einfluss der FL80-Regel auf die HSD und den ZFI Diskussion und Schlussfolgerungen Abkürzungen, Literatur Abkürzungen und Begriffe Literatur Verzeichnisse Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Anhang Bewegungsstatistiken ZFI aufgeschlüsselt nach Gemeinden und Kantonen HSD aufgeschlüsselt nach Gemeinden und Kantonen Abschätzung des Verbesserungspotenzials der FL80-Regel bezüglich ZFI... 26

5 Empa, Abteilung: Akustik / Lärmminderung Seite 5 von Auftrag Am 30. Juni 2011 wurde am Flughafen Zürich die Flight Level 80-Regel (FL80-Regel) eingeführt, welche sich stark auf die Anzahl der durch Fluglärm nachts im Schlaf stark gestörten Personen (HSD) sowie den Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) auswirkt. Aus verschiedenen Gründen (vgl. Kap. 2) konnten die alleine auf die FL80- Regel zurückzuführenden Änderungen in den HSD jedoch nicht isoliert ausgewiesen werden. Im Sinne einer Sensitivitätsanalyse soll daher der Einfluss der FL80-Regel auf die HSD resp. den ZFI detailliert untersucht werden. Grundlage hierzu bildet der Flugbetrieb des ersten Quartals des Jahres 2011 (Q1; Jan. bis März), also vor der Einführung der FL80-Regel, wie auch des letzten Quartals (Q4), da in diesem Zeitraum die FL80-Regel bezüglich der Routenbelegung teilweise (Okt.) resp. vollständig (Nov. bis Dez.), wie es den Annahmen für die Lärmberechnungen im vorläufigen Betriebsreglement des Flughafens Zürich entspricht, umgesetzt wurde. Im Juli 2012 beauftragte das Amt für Verkehr des Kantons Zürich die Empa, Abteilung Akustik / Lärmminderung, den isolierten Einfluss der FL80-Regel auf die HSD und somit den ZFI für das Jahr 2011 zu ermitteln. Dazu sollen Fluglärmbelastungen separat für das erste (Q1) und letzte Quartal (Q4) des Jahres 2011 ermittelt und durch Hochrechnung auf die Gesamtbewegungszahlen des Jahres 2011 zwei hypothetische Jahresbelastungen berechnet werden. Deren Unterschiede sind hauptsächlich auf die Effekte der FL80-Regel zurückzuführen, ebenso deren Einfluss auf die HSD und den ZFI. Die Berechnungen der HSD und des ZFI sollen nach dem in [1] dokumentierten Verfahren und unter Anwendung der neuen ZFI-VO von Dezember 2011 [7] mit Berücksichtigung von Komfort- und Schalldämmlüftungen durchgeführt werden. Die Resultate sollen in einzelne Gemeinden, Regionen und Kantone sowie in deutsches und Schweizer Hoheitsgebiet aufgelöst werden. Zudem sollen die Unterschiede in den HSD vor (Q1) und nach (Q4) der Einführung der FL80-Regel räumlich auf einer Karte dargestellt werden. Schliesslich sollen die Gründe für die durch die FL80-Regel hervorgerufenen Veränderungen diskutiert werden. Die Resultate sollen in einem technischen Bericht zuhanden des Auftraggebers dokumentiert werden.

6 Empa, Abteilung: Akustik / Lärmminderung Seite 6 von Hintergrund Am 30. Juni 2011 wurde am Flughafen Zürich die Flight Level 80-Regel (FL80-Regel) für den Flugbetrieb des Flughafens Zürich eingeführt. Ziel dieser als Nacht-Lärmminderungsmassnahme konzipierten Regel ist eine längere Bündelung der Nordabflüge während der Nachtzeit, was die negativen Auswirkungen von Fluglärm auf die Bevölkerung in der Nacht vermindern und damit zur Senkung der Anzahl der durch Fluglärm nachts im Schlaf stark gestörten Personen (HSD) sowie des Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) beitragen soll. Die Anzahl der durch Fluglärm während des Wachzustands am Tag stark belästigten Personen (HA) bleibt von der FL80-Regel unbeeinflusst, da es sich um eine Nachtregelung handelt. Die Einführung der FL80-Regel trug denn auch wesentlich zu den Veränderungen in den HSD und im ZFI zwischen den Jahren 2010 und 2011 bei und wird entsprechend in den Sensitivitätsanalysen diskutiert [4]. In letzterer Untersuchung, welche jeweils ganze Kalenderjahre berücksichtigt, kann der Einfluss der FL80- Regel auf die HSD und den ZFI jedoch nicht isoliert betrachtet werden. So wurde die Regel mitten im Jahr eingeführt, sodass die für die HSD und den ZFI massgebenden Fluglärmbelastungen Zeitperioden vor ( bis ) als auch nach Einführung der Regel enthalten ( bis ). Zudem wurde anfänglich eine starke Änderung in den Routen- und SID-Belegungen der Starts Richtung Norden verzeichnet. Die FL80-Regel wurde erst im Verlauf des 4. Quartals 2011 so umgesetzt, wie es den Annahmen für die Lärmberechnungen im vorläufigen Betriebsreglement des Flughafens Zürich entspricht. Abbildung 2-1 illustriert die sich mit der Einführung der FL80-Regel ergebenden starken Veränderungen in der Routenbelegung der Starts Richtung Norden. Um Konflikte mit den auf Piste 28 anfliegenden Flugzeugen zu vermeiden, wurden in den ersten drei Monaten nach Einführung der Regel (entspricht dem 3. Quartal 2011) über 80% der Flugzeuge über die Routen N32/N34 geführt. Dementsprechend wurden viele Flugverbindungen mit Destinationen im Osten über eine Westschleife geleitet, um anschliessend südlich über den Flughafen hinweg ihren geplanten Kurs anzusteuern, so dass letztere SID im dritten Quartal viel stärker belegt wurde als vor der Einführung der FL80-Regel in Q1 (Abbildung 2-2). Die Routenbelegung variierte daher über das Jahr 2011 stark. Nach der Einführungsphase pendelte sich die Routenbelegung, wie auch die Belegung der Westschleife in Q wieder näherungsweise auf den Stand vor Einführung der FL80- Regel ein (Abbildung 2-1 und Abbildung 2-2), wobei im Vergleich zum Zeitraum vor Einführung der Regel noch immer mehr Flüge über Nordwesten als über Nordosten abgewickelt wurden. Flugbewegungen in % 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% FL80-Regel Monate Quartal Route O34 O32 N34 N32 Abbildung 2-1 Relative Routenbelegung der Abflüge in der Nacht (22 06 h), aufgeteilt nach Monaten des Jahres 2011 (aus [4]).

7 Empa, Abteilung: Akustik / Lärmminderung Seite 7 von 26 [ZFI11_FL80_Flugspuren.mxd/png] Abbildung 2-2 Veränderung der Verteilung der Starts der A Richtung Norden auf die verschiedenen SIDs der Routen N34 und O34 mit der Einführung der FL80-Regel im Jahr 2011 (modifiziert von Karte 7 aus [4]).

8 Empa, Abteilung: Akustik / Lärmminderung Seite 8 von 26 Die Westschleife spiegelt sich auch in der Lärmbelastung wieder, wie der Vergleich der Untersuchungsperimeter (UP: Leq N 37 db) für die HSD der Jahre 2010 und 2011 zeigt (Abbildung 2-3). Letzterer Vergleich enthält jedoch die drei stark unterschiedlichen Betriebsphasen vor, während und nach Einführung der FL80- Regel und lässt keine quantitative Aussage über den isolierten Effekt der FL80-Regel auf die HSD und den ZFI zu. [Vgl_UP_HSD_11_10.mxd/png] Abbildung 2-3 Untersuchungsperimeter (UP) für die HSD der Jahre 2010 und Der isolierte Einfluss der FL80-Regel auf die HSD und den ZFI konnte somit in [4] nicht quantifiziert werden. Er ist jedoch von Interesse, um die Wirkung dieser Nacht-Lärmminderungsmassnahme evaluieren sowie Hinweise auf mögliche Verbesserungen identifizieren zu können. Der isolierte Einfluss der FL80-Regel auf den ZFI wird daher untersucht, indem die auf hypothetischen Jahresbelastungen 2011 vor und nach Einführung der FL80-Regel basierenden HSD- und ZFI-Werte miteinander verglichen werden. Der vorliegende Bericht stellt somit eine ergänzende Untersuchung zur Berechnung des ZFI des Jahres 2011 [4, 5] dar.

9 Empa, Abteilung: Akustik / Lärmminderung Seite 9 von Methodik 3.1. Fluglärmbelastung vor und nach Einführung der FL80-Regel Grundlage für die Untersuchung bildet der Flugbetrieb von Q1 (Jan. bis März), also vor der Einführung der FL80-Regel, wie auch von Q4 des Jahres 2011, da in diesem Zeitraum die FL80-Regel bezüglich der Routenbelegung teilweise (Okt.) resp. vollständig (Nov. bis Dez.), wie es den Annahmen für die Lärmberechnungen im vorläufigen Betriebsreglement des Flughafens Zürich entspricht, umgesetzt wurde. Simulation und Footprints: Für die Untersuchung werden für die Nacht (22 06 h) neue, separate Simulationen mit dem Fluglärmberechnungsprogramm FLULA2 Version 004 [3] zur Ermittlung der sog. L AE - Footprints von Q1 und Q4 durchgeführt, unter Verwendung der Radardaten genau dieser Monate. Als Simulation bezeichnet man die Berechnung der Footprints, indem die Schallquellen rechnerisch entlang der Flugbahnen bewegt werden und daraus die resultierende Fluglärmbelastung am Boden bestimmt wird. Ein L AE -Footprint entspricht dem typen- und routenspezifischen energetischen Mittelwert der Ereignispegel der entsprechenden simulierten Einzelflüge, normiert auf eine Bewegung. Gleichzeitig werden auch die energetisch gemittelten Maximalpegel pro Flugzeugtyp und Flugroute ermittelt (sog. L max -Footprint). Hypothetische Jahresbelastungen (Leq N und Maximalpegelverteilungen resp. AWR): Basierend auf den resultierenden Footprints werden hypothetische Jahresbelastungen für die Nacht ermittelt (Leq N sowie Maximalpegelverteilungen resp. AWR: vgl. [1]). Für die Leq N werden aus der Bewegungsliste des Flughafens für das Jahr 2011 [6] Bewegungsstatistiken für Q4 erstellt und separat für Starts und Landungen auf die Gesamtbewegungszahlen des Jahres 2011 hochgerechnet. Eine Bewegungsstatistik ist eine Kreuztabelle, welche in den Spaltenköpfen die An- oder Abflugrouten, in den Zeilenköpfen die verschiedenen Flugzeugtypen und in den Feldern die Anzahl Flugbewegungen je Typ und Route enthält. Die resultierenden Bewegungsstatistiken (vgl. Kap. 8.1) weisen streng genommen eine Flugzeugflotte auf, welche nicht genau der Flotte des gesamten Jahres 2011 entspricht. Der Flottenmix ist jedoch ähnlich wie derjenige des Kalenderjahres 2011 (vgl. Kap. 8.1 und [6]). Mit diesen Bewegungsstatistiken werden die L AE -Footprints gewichtet und energetisch zu Gesamtbelastungen addiert (sog. Superposition). Für die Belastungen von Q1 und Q4 werden dieselben Bewegungsstatistiken (von Q4) verwendet. Mit dieser Berechnung unterscheiden sich die resultierenden hypothetischen Jahresbelastungen lediglich in der Streuung und Lage der zu Grunde liegenden Flugbahnen (d.h. im gewünschten Effekt der FL80-Regel) sowie in den verbleibenden Veränderungen in den anteilsmässigen Belegungen der SIDs (vgl. Abbildung 2-2), nicht aber in der Belegung der Flugrouten, was kein gewünschter Effekt der Regel ist. Es werden die Bewegungsstatistiken von Q4, d.h. nach Einführung der FL80-Regel, verwendet, um zu berücksichtigen, dass im Vergleich zum Betrieb vor der Einführung der Regel eine etwas stärkere Belegung der N32/N34 Routen resultierte, was auch in den ersten Monaten des Jahres 2012 beobachtet wurde. Die Maximalpegelverteilungen resp. AWR werden aus den Bewegungsstatistiken und L max -Footprints ermittelt (Details siehe [1]). Vergleiche: Die resultierende Nachtbelastung für Q1 ist die Schätzung dafür, wie der Fluglärm im Jahr 2011 ohne FL80-Regel gewesen wäre. Die Nachtbelastung für Q4 zeigt, wie die Belastung im Jahre 2011 gewesen wäre, wenn die FL80-Regel bereits ab ohne Einführungsphase in Kraft getreten wäre. Der Vergleich der resultierenden HSD resp. des ZFI von Q4 mit den Werten von Q1 zeigt, welche Änderungen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die FL80-Regel zurückzuführen sind. Zum Vergleich wird im Folgenden zudem die Jahresbelastung 2011 aufgeführt (Mischbetrieb vor und nach Einführung der FL80-Regel).

10 Empa, Abteilung: Akustik / Lärmminderung Seite 10 von Ermittlung der HSD und des ZFI Details zur Berechnungsvorschrift der HSD, welche über die Anzahl durch Fluglärm induzierte zusätzliche Aufwachreaktionen (AWR) ermittelt werden, finden sich in [1, 5]. Seit dem aktuellen Berichtjahr 2011 werden gemäss neuer ZFI-Verordnung (ZFI-VO [7]) bei der Ermittlung der offiziellen HSD-Werte passive Schallschutzmassnahmen, d.h. die lärmmindernde Wirkung von Gebäuden mit Minergie-Standard oder Schalldämmlüftungen, berücksichtigt. Dazu werden die aus den Fluglärmberechnungen resultierenden Aussenpegel in für die AWR und HSD massgebende Innenpegel umgerechnet, mit einer Einfügungsdämpfung D = 25 db für Gebäude mit Minergie-Standard oder Schalldämmlüftungen (Annahme: geschlossenes Fenster) und D = 15 db für die übrigen Gebäude (Annahme: gekipptes Fenster, vgl. [5]). Als Vergleichswerte werden zudem die HSD ohne Berücksichtigung passiver Massnahmen berechnet (D = 15 db). Da die HA durch die FL80-Regeln nicht beeinflusst werden, wird im vorliegenden Bericht der offizielle Wert des Jahres 2011 von 35'685 [5] verwendet. Der ZFI ergibt sich aus der Summe der HA und der HSD Eingabedaten Bewegungsliste zur Erstellung der Bewegungsstatistiken: aus [6] Flugbahndaten zur Ermittlung der L AE -Footprints und L max -Footprints: aus [6] Bevölkerungsdaten 2011: aus [5] HA-Werte: aus [5] 3.4. Unsicherheit der Berechnungen Einzelne Szenarien weisen Berechnungsunsicherheiten der HA von 10 35% und der HSD von rund 40% auf [2], was in der Summe einer Unsicherheit im ZFI von 10 30% entspricht. Die Unsicherheit für Vergleiche verschiedener Szenarien reduziert sich auf rund 10% [2]. Letzterer Wert wird dann relevant, wenn es darum geht, zu entscheiden, ob sich zwei Belastungszustände im ZFI signifikant unterscheiden oder nicht.

11 Empa, Abteilung: Akustik / Lärmminderung Seite 11 von Ergebnisse Die Berechnung der HSD und des ZFI werden in einer ACCESS-Datenbank [ZFI11_FL80.mdb] Hektarpunktspezifisch berechnet und verwaltet. Die pro Gemeinde zusammengefassten Daten sind in einer EXCEL-Datei [ZFI11_FL80.xlsx] abgelegt Fluglärmbelastungen in der Nacht Abbildung 4-1 zeigt die Untersuchungsperimeter (UP) für die HSD der Berechnungen für Q1 und Q4 sowie der offiziellen ZFI-Berechnung (UP für das ganze Kalenderjahr 2011 [5]), innerhalb welcher die HSD ermittelt werden. Der UP von Q1 ist sehr ähnlich wie der UP der offiziellen Berechnung. Allerdings zeigt sich, dass in Q1 die Flugbahnen noch viel weniger gebündelt waren (breiterer Perimeter westlich des Flughafens im Fernbereich) als im offiziellen Perimeter des Jahres In Q4 ist die Bündelung sehr stark ausgeprägt. Deutlich sichtbar ist jedoch sowohl im UP von Q4 wie im offiziellen UP für die HSD die Westschleife (westlich des Flughafens). Wie erwartet enthält der offiziellen UP für die HSD einen verschmierten Flugbetrieb vor, während und nach Einführung der FL80-Regel. Durch Vergleich von Q4 mit Q1 kann der Effekt der FL80-Regel auf den ZFI somit isoliert betrachtet werden. [Vgl_UP_HSD_11Q1_11Q4_11.mxd/png] Abbildung 4-1 Untersuchungsperimeter (UP) für die HSD des ersten (Q1) und letzten Quartals (Q4) sowie des gesamten Jahres 2011 (offizielle ZFI-Berechnung [5]). Die für die Berechnung der HSD resp. AWR benötigten Maximalpegelhäufigkeitsverteilungen lassen sich nicht auf Karten darstellen. Die AWR könnte man zwar als Isolinien zeigen. Da sie sich aber direkt in die HSD umwandeln lassen [1], wird auf deren kartografische Darstellung verzichtet. Auch auf die Darstellung des Leq N wird verzichtet, da dieser lediglich für die Festlegung des UP für die HSD verwendet wird.

12 Empa, Abteilung: Akustik / Lärmminderung Seite 12 von Einfluss der FL80-Regel auf die HSD und den ZFI Abbildung 4-2 zeigt die Flächen der UP für die HSD und die Einwohnerzahlen innerhalb der UP für die offizielle Berechnung (2011) sowie für Q1 und Q4. Die Werte für 2011 und Q1 sind ähnlich und geringer als diejenigen von Q ' '000 Fläche (km 2 ) Anzahl Personen 200' ' ' ' ' ' ' Q1 Q Q1 Q4 [ZFI11_FL80.xlsx/Übersicht] Abbildung 4-2 Flächen und Anzahl Personen der Untersuchungsperimeter für die HSD. Abbildung 4-3 zeigt die HSD und den ZFI des Kalenderjahres 2011 sowie von Q1 und Q4. In Tabelle 4-1 und Tabelle 4-2 sind die dazugehörigen Zahlenwerte aufgeführt. Es wird einerseits der offiziell gültige Monitoringwert nach ZFI-VO [7] unter Berücksichtigung passiver Schallschutzmassahmen (HA+HSD) als auch der ZFI-Wert (HA+HSD+ HSD) nach alter Berechnungsvorschrift ohne Berücksichtigung passiver Schallschutzmassnahmen dargestellt. Die Höhe der HSD und des ZFI, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Gemeinden und Kantonen, kann den Kapiteln 8.2 und 8.3 entnommen werden (für die HA siehe [5]). 25'000 HSD HSD 60'000 HSD HSD HA 20'000 50'000 15'000 40'000 30'000 10'000 20'000 5'000 10' Q1 Q Q1 Q4 [ZFI11_FL80.xlsx/Übersicht] Abbildung 4-3 HSD (orange Balken, links) unter Berücksichtigung passiver Schallschutzmassnahmen und Kombination der HA (grüne Säulen, aus [5]) und HSD zum ZFI (rechts). Zusätzlich dargestellt sind der Richtwert von 47'000 Personen (rote Linie) und die Differenz HSD mit und ohne Berücksichtigung passiver Schallschutzmassnahmen.

13 Empa, Abteilung: Akustik / Lärmminderung Seite 13 von 26 Tabelle 4-1 Offizielle Werte HA, HSD und ZFI für 2011 sowie Q1 und Q4, berechnet unter Berücksichtigung passiver Schallschutzmassnahmen nach ZFI-VO [7] Jahr HA HSD ZFI '685 18'019 53'704 Q1 35'685 18'168 53'853 Q4 35'685 19'553 55'239 Veränderung Q Veränderung Q Veränderung Q4 Q1 absolut prozentual 1% 0% absolut 1'534 1'534 prozentual 9% 3% absolut 1'385 1'385 prozentual 8% 3% Tabelle 4-2 HSD und ZFI ohne Berücksichtigung passiver Schallschutzmassnahmen (inoffizielle Werte gemäss alter Berechnungsvorschrift) Jahr HSD in % zum ZFI HSD ZFI % 18'584 54'269 Q % 18'721 54'406 Q % 20'162 55'847 Der ZFI aller drei Szenarien überschreitet den Richtwert deutlich, um mehr als 6'700 (ZFI 2011) bzw (ZFI Q1) und Personen (ZFI Q4). Die HSD und der ZFI des Jahres 2011 und von Q1 sind vergleichbar, während diejenigen von Q4 deutlich darüber liegen. Im ZFI 2011 hatte die FL80-Regel somit nur einen geringen Einfluss auf die Gesamtwerte der HSD und des ZFI. Lokal traten jedoch durchaus grosse durch die FL80-Regel verursachte Veränderungen in der Fluglärmbelastung (und somit auch in den HSD und im ZFI) auf, dies namentlich in den Bereichen starker Flugbahnbündelung (Routen N32/N34 und O32/ O34 im Flughafenfernbereich, sowie im Bereich der Westschleife, siehe Abbildung 4-1). Isolierter Einfluss der FL80-Regel auf die HSD und den ZFI (Vergleich Q4 und Q1): Wie Abbildung 4-3 und Tabelle 4-1 zeigen, bewirkte die FL80-Regel bis anhin (Stand Ende 2011) keine Verminderung, sondern gar eine Erhöhung der HSD um 8% und des ZFI um 3%. Die (nach der Einführungsphase) erfolgreiche Einführung der FL80-Regel zeigt jedoch, dass das Instrument griffig und funktionsfähig ist und zur gewünschten Konzentration, d.h. zur starken Bündelung, der Flugbahnen von Flugzeugen mit schwacher Steigleistung führt, insbesondere des A (Abbildung 2-2). Durch diese Konzentration birgt die FL80- Regel durchaus Potenzial, die Beeinträchtigung der Bevölkerung resp. den ZFI zu reduzieren. So ergaben sich lokal z.t. grosse Lärmminderungen resp. geringere HSD- und ZFI-Werte. Beispielsweise wurde in Wettingen AG (Routen N32/N34 im Westen des Flughafens) eine deutliche Abnahme des ZFI erreicht, da die Flugzeuge nun konzentriert östlich der Stadt durchfliegen, statt wegen starker Flugbahnstreuung vielfach über die Stadt zu verkehren. Ebenfalls wurden auf den Routen O32/O34 im Nordosten des Flughafens geringere HSD- und ZFI-Werte verzeichnet (Abbildung 4-4 und Karte 1). Diese positiven Effekte werden

14 Empa, Abteilung: Akustik / Lärmminderung Seite 14 von 26 jedoch durch die Zunahme des Flugverkehrs auf der Westschleife sowie im Bereich Winterthur im Osten des Flughafens mehr als kompensiert. Um insgesamt die HSD und den ZFI mit dieser Massnahme zu vermindern, muss der Verlauf der Flugrouten resp. SIDs raumordnerisch bezüglich Lärmimmissionen und Bevölkerung optimiert werden. So müsste erstens die Westschleife der Routen N32/N34 strikte vermieden werden, da diese über dicht besiedeltes Gebiet führt. Es müsste somit wieder die Belegung der Routen O32/O34 erhöht werden. Zweitens müsste der Abdrehpunkt der Routen O32/O34 im Nordosten in Richtung Osten verschoben werden, damit der Flugverkehr mittig zwischen Winterthur und Frauenfeld verläuft. Heute führt die Route über dicht besiedeltes Gebiet am Rande von Winterthur. Könnten diese durch die Westschleife und den ungünstigen Verlauf der Routen O32/O34 verursachten Erhöhungen der HSD- und ZFI-Werte vermieden, also in den betroffenen Gemeinden zumindest keine Verschlechterung der heutigen Situation bewirkt werden, so könnte die FL80-Regel bei ansonsten gleichbleibendem Betrieb die HSD resp. den ZFI um etwas mehr als 600 senken (vgl. Kap. 8.4). Letztere Abschätzung ist jedoch mit Vorsicht zu geniessen. Je nach Optimierung des Betriebs und der SIDs kann die Massnahme auch ein deutlich höheres Minderungspotenzial auf die HSD resp. den ZFI aufweisen. [Diffplot.png] Abbildung 4-4 Differenzen in den HSD innerhalb der Untersuchungsperimeter (UP) für die HSD, für das erste (Q1) und letzte Quartal (Q4) des Jahres Rot bedeutet eine Zunahme, blau eine Abnahme in den HSD (Q4 minus Q1). Details siehe Karte 1 am Ende des Berichts.

15 Empa, Abteilung: Akustik / Lärmminderung Seite 15 von Diskussion und Schlussfolgerungen Bis anhin (Stand Ende 2011) bewirkte die FL80-Regel keine Verminderung, sondern gar eine Erhöhung des ZFI um mehr als Personen (+3%). Die erfolgreiche Einführung der FL80-Regel zeigte jedoch, dass das Instrument griffig und funktionsfähig ist und zur gewünschten Konzentration, d.h. zur starken Bündelung, der Flugbahnen von Flugzeugen mit schwacher Steigleistung führt, insbesondere des A Durch diese Konzentration birgt die FL80-Regel durchaus das Potenzial, die Beeinträchtigung der Bevölkerung resp. den ZFI zu reduzieren. So wurden bereits heute durch die Bündelung lokal deutliche Abnahmen im ZFI erreicht, beispielsweise in Wettingen AG im Westen des Flughafens. Um insgesamt jedoch den ZFI zu vermindern, muss der Verlauf der Flugrouten resp. SIDs raumordnerisch bezüglich Lärmimmissionen und Bevölkerung optimiert werden, um dadurch die konzentrierten und somit lärmintensiven Flugrouten resp. SIDs möglichst über schwach oder nicht besiedeltes Gebiet zu führen. Die dem SIL-Objektblatt folgende Erarbeitung des Betriebsreglements wird das richtige Instrument wie auch den idealen Zeitpunkt für eine solche Optimierung darstellen. Die Grösse des Minderungspotenzials auf den ZFI kann zum heutigen Zeitpunkt allerdings noch nicht zuverlässig abgeschätzt werden; es kann aber von mindestens einigen 100 Personen ausgegangen werden.

16 Empa, Abteilung: Akustik / Lärmminderung Seite 16 von Abkürzungen, Literatur 6.1. Abkürzungen und Begriffe AWR D db FLULA2 HA HSD HSD Durch Fluglärm induzierte zusätzliche Aufwachreaktionen Einfügungsdämpfung für den Übergang vom Aussen- zum Innenpegel zur Berechnung der AWR, für gekipptes Fenster rund 15 db, bei Komfort- und Schalldämmlüftungen mit geschlossenem Fenster rund 25 db Dezibel Fluglärmberechnungsprogramm der Empa Highly Annoyed; Anzahl der durch Fluglärm während des Wachzustands am Tag stark belästigten Personen Highly Sleep Disturbed; Anzahl der durch Fluglärm im Schlaf während der Nacht stark gestörten Personen Differenz der HSD-Werte ohne und mit Berücksichtigung passiver Schallschutzmassnahmen Leq N 8h-Mittelungspegel in der Nacht (22 06 h) Q1 Q4 Route SID UP ZFI 1. Quartal 2011 (Januar bis März) 4. Quartal 2011 (Oktober bis Dezember) Eine Route umfasst mehrere SIDs mit derselben Startrichtung. Im vorliegenden Bericht teilt sich die Route N34 beispielsweise in unterschiedliche SIDs auf. Standard Instrument Departure: Standardisierte Abflugrouten eines Flughafens für den Instrumentenflug zwischen Startpiste und Luftstrasse. Untersuchungsperimeter Zürcher Fluglärm-Index

17 Empa, Abteilung: Akustik / Lärmminderung Seite 17 von Literatur [1] Empa, Zürcher Fluglärmindex ZFI, Berechnungsvorschrift. Version 2. Bericht Nr Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa), Abteilung Akustik / Lärmminderung, Dübendorf, Switzerland. lt/zuercher_fluglaermindexzfi.html. [2] Empa, Zürcher Fluglärmindex ZFI, Technische Umsetzung der Machbarkeitsstudie. Version 2. Bericht Nr. 441' Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa), Abteilung Akustik / Lärmminderung, Dübendorf. [3] Empa, FLULA2, Ein Verfahren zur Berechnung und Darstellung der Fluglärmbelastung. Technische Programm-Dokumentation. Version 4. Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa), Abteilung Akustik / Lärmminderung, Dübendorf. [4] Empa, Flughafen Zürich, Zürcher Fluglärm-Index ZFI im Jahre 2011, Sensitivitätsbetrachtungen. Bericht Nr. 460' Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa), Abteilung Akustik / Lärmminderung, Dübendorf. [5] Empa, Flughafen Zürich, Zürcher Fluglärm-Index ZFI im Jahre Bericht Nr. 460' Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa), Abteilung Akustik / Lärmminderung, Dübendorf. [6] Empa, Flughafen Zürich, Fluglärmbelastung im Jahre Bericht Nr. 459'899. Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa), Abteilung Akustik / Lärmminderung, Dübendorf. [7] ZFI-Verordnung, Verordnung zum Zürcher Fluglärm-Index (ZFI-VO) vom 7. Dezember LS

18 Empa, Abteilung: Akustik / Lärmminderung Seite 18 von Verzeichnisse 7.1. Abbildungsverzeichnis Abbildung 2-1 Relative Routenbelegung der Abflüge in der Nacht (22 06 h), aufgeteilt nach Monaten des Jahres 2011 (aus [4])... 6 Abbildung 2-2 Veränderung der Verteilung der Starts der A Richtung Norden auf die verschiedenen SIDs der Routen N34 und O34 mit der Einführung der FL80-Regel im Jahr 2011 (modifiziert von Karte 7 aus [4])... 7 Abbildung 2-3 Untersuchungsperimeter (UP) für die HSD der Jahre 2010 und Abbildung 4-1 Untersuchungsperimeter (UP) für die HSD des ersten (Q1) und letzten Quartals (Q4) sowie des gesamten Jahres 2011 (offizielle ZFI-Berechnung [5]) Abbildung 4-2 Flächen und Anzahl Personen der Untersuchungsperimeter für die HSD Abbildung 4-3 HSD (orange Balken, links) unter Berücksichtigung passiver Schallschutzmassnahmen und Kombination der HA (grüne Säulen, aus [5]) und HSD zum ZFI (rechts). Zusätzlich dargestellt sind der Richtwert von 47'000 Personen (rote Linie) und die Differenz HSD mit und ohne Berücksichtigung passiver Schallschutzmassnahmen Abbildung 4-4 Differenzen in den HSD innerhalb der Untersuchungsperimeter (UP) für die HSD, für das erste (Q1) und letzte Quartal (Q4) des Jahres Rot bedeutet eine Zunahme, blau eine Abnahme in den HSD (Q4 minus Q1). Details siehe Karte 1 am Ende des Berichts Tabellenverzeichnis Tabelle 4-1 Offizielle Werte HA, HSD und ZFI für 2011 sowie Q1 und Q4, berechnet unter Berücksichtigung passiver Schallschutzmassnahmen nach ZFI-VO [7] Tabelle 4-2 HSD und ZFI ohne Berücksichtigung passiver Schallschutzmassnahmen (inoffizielle Werte gemäss alter Berechnungsvorschrift) Tabelle 8-1 Für die Berechnung der Gesamt-Nachtbelastungen des ersten (Q1) und letzten Quartals (Q4) des Jahres 2011 verwendete Bewegungsstatistiken Tabelle 8-2 ZFI der einzelnen Gemeinden der Kantone Aargau, Schaffhausen und Thurgau sowie von Deutschland (* : seit 2011 unter Berücksichtigung passiver Schallschutzmassnahmen nach ZFI-VO [7]) Tabelle 8-3 ZFI der einzelnen Gemeinden des Kantons Zürich Teil 1 ( * : seit 2011 unter Berücksichtigung passiver Schallschutzmassnahmen nach ZFI-VO [7]) Tabelle 8-4 ZFI der einzelnen Gemeinden des Kantons Zürich Teil 2 ( * : seit 2011 unter Berücksichtigung passiver Schallschutzmassnahmen nach ZFI-VO [7]) Tabelle 8-5 HSD der einzelnen Gemeinden der Kantone Aargau, Schaffhausen und Thurgau ( * : seit 2011 unter Berücksichtigung passiver Schallschutzmassnahmen nach ZFI-VO [7]) Tabelle 8-6 HSD der einzelnen Gemeinden des Kantons Zürich Teil 1 ( * : seit 2011 unter Berücksichtigung passiver Schallschutzmassnahmen nach ZFI-VO [7]) Tabelle 8-7 HSD der einzelnen Gemeinden des Kantons Zürich Teil 2 ( * : seit 2011 unter Berücksichtigung passiver Schallschutzmassnahmen nach ZFI-VO [7]) Tabelle 8-8 Abschätzung des Potenzials der FL80-Regel zur Verminderung des ZFI... 26

19 Empa, Abteilung: Akustik / Lärmminderung Seite 19 von Anhang 8.1. Bewegungsstatistiken Tabelle 8-1 Für die Berechnung der Gesamt-Nachtbelastungen des ersten (Q1) und letzten Quartals (Q4) des Jahres 2011 verwendete Bewegungsstatistiken Jährliche Starts Grossflugzeuge, 4. Quartal 2011, h Jährliche Landungen Grossflugzeuge, 4. Quartal 2011, h RWY16 RWY32 RWY34 RWY14 RWY16 RWY28 RWY34 RC-Typ E16 N32 O32 N34 O34 Total Anteil: RC-Typ S14 T16 P28 Q34 Total Anteil: A % A '176 23% A % A ' '434 47% A % A % A % A % A % B73F % A ' '834 41% B73S % B73F % B % B73S % C % B % CL % B % D % C % DA % C % DH % CL % E % DA % F2TH % DA % FK % DH % FK % E % HS % F2TH % LR % FK % LR % FK % RJ % HS % Total '353 1'176 5'158 LR % Route 12% 0% 65% 23% 100% LR % Piste 12% 0% 65% 23% 100% MD % File: ZRH11_4Q_G8T_22-06_l_rout.txt RJ % Total 8 1' '695 1'080 4'454 N g,n = 9'612 Route 0% 26% 11% 38% 24% 100% d = 365 Piste 0% 38% 62% 100% n* g,n = 26 File: ZRH11_4Q_G8T_22-06_s_rout.txt T = 8 h n g,n = 3 [ZFI_FL80_BEWSTAT_Q1_Q4_22-06.xlsx/ZRH11_4Q_G8T_22-06]

20 Empa, Abteilung: Akustik / Lärmminderung Seite 20 von ZFI aufgeschlüsselt nach Gemeinden und Kantonen Tabelle 8-2 ZFI der einzelnen Gemeinden der Kantone Aargau, Schaffhausen und Thurgau sowie von Deutschland (* : seit 2011 unter Berücksichtigung passiver Schallschutzmassnahmen nach ZFI-VO [7]) Kanton Gemeinde BFS ZRH11* ZRH11 Q1* ZRH11 Q4* Aargau Bellikon Bergdietikon Dintikon Eggenwil Egliswil Ehrendingen Ennetbaden Fischbach-Göslikon Fisibach Hägglingen Kaiserstuhl Killwangen Künten Neuenhof Niederrohrdorf Niederwil (AG) Oberrohrdorf Remetschwil Rudolfstetten-Friedlisberg Schneisingen Seengen Siglistorf Spreitenbach '029 1'005 1'108 Stetten (AG) Villmergen Wettingen Widen Wohlen (AG) Würenlos Aargau Total 3'028 4'132 3'295 Deutschland Hohentengen am Hochrhein Küssaberg Lauchringen Deutschland Total Schaffhausen Buchberg Rüdlingen Schaffhausen Total Thurgau Bichelsee-Balterswil Frauenfeld Gachnang Uesslingen-Buch Thurgau Total [ZFI11_FL80_fuerBericht.xlsx/ZFI_fuerBer]

21 Empa, Abteilung: Akustik / Lärmminderung Seite 21 von 26 Tabelle 8-3 ZFI der einzelnen Gemeinden des Kantons Zürich Teil 1 ( * : seit 2011 unter Berücksichtigung passiver Schallschutzmassnahmen nach ZFI-VO [7]) Kanton Gemeinde BFS ZRH11* ZRH11 Q1* ZRH11 Q4* Zürich Adlikon Altikon Andelfingen Bachenbülach Bachs Bassersdorf 52 2'133 1'919 2'075 Berg am Irchel Bertschikon Boppelsen Brütten Buch am Irchel Buchs (ZH) Bülach 53 1'900 1'945 1'923 Dägerlen Dällikon Dänikon Dättlikon Dielsdorf Dietikon 243 1'772 1'772 1'772 Dietlikon Dinhard Dorf Dübendorf Egg Eglisau Elgg Ellikon an der Thur Elsau Embrach Fällanden Flaach Freienstein-Teufen Geroldswil Glattfelden Henggart Hettlingen Hochfelden Hofstetten (ZH) Höri Humlikon Hüttikon Illnau-Effretikon Kloten 62 5'647 5'243 5'406 Küsnacht (ZH) Kyburg Lindau Lufingen Maur Meilen [ZFI11_FL80_fuerBericht.xlsx/ZFI_fuerBer]

22 Empa, Abteilung: Akustik / Lärmminderung Seite 22 von 26 Tabelle 8-4 ZFI der einzelnen Gemeinden des Kantons Zürich Teil 2 ( * : seit 2011 unter Berücksichtigung passiver Schallschutzmassnahmen nach ZFI-VO [7]) Kanton Gemeinde BFS ZRH11* ZRH11 Q1* ZRH11 Q4* Neerach Neftenbach Niederglatt 89 1'081 1'108 1'099 Niederhasli 90 1'378 1'362 1'386 Niederweningen Nürensdorf 64 1'336 1'180 1'267 Oberembrach Oberengstringen Oberglatt 92 1'623 1'659 1'650 Oberweningen Oetwil an der Limmat Opfikon 66 4'657 4'857 4'913 Otelfingen Regensberg Regensdorf 96 2'544 2'340 2'768 Rickenbach (ZH) Rorbas Rümlang 97 1'801 1'796 1'815 Schlatt (ZH) Schleinikon Schlieren Schöfflisdorf Seuzach Stadel Steinmaur Thalheim an der Thur Turbenthal Unterengstringen Urdorf Volken Wallisellen 69 1'741 1'802 1'888 Wangen-Brüttisellen Weiach Weiningen (ZH) Weisslingen Wiesendangen Wila Wildberg Winkel Winterthur Zell (ZH) Zollikon Zumikon Zürich 261 7'791 8'090 8'146 Zürich Total 50'539 49'590 51'735 Total 53'704 53'853 55'239 [ZFI11_FL80_fuerBericht.xlsx/ZFI_fuerBer]

23 Empa, Abteilung: Akustik / Lärmminderung Seite 23 von HSD aufgeschlüsselt nach Gemeinden und Kantonen Tabelle 8-5 HSD der einzelnen Gemeinden der Kantone Aargau, Schaffhausen und Thurgau ( * : seit 2011 unter Berücksichtigung passiver Schallschutzmassnahmen nach ZFI-VO [7]) Kanton Gemeinde BFS ZRH11* ZRH11 Q1* ZRH11 Q4* Aargau Bellikon Dintikon Eggenwil Egliswil Ehrendingen Ennetbaden Fischbach-Göslikon Fisibach Hägglingen Killwangen Künten Neuenhof Niederrohrdorf Niederwil (AG) Oberrohrdorf Remetschwil Schneisingen Seengen Siglistorf Spreitenbach Stetten (AG) Villmergen Wettingen Wohlen (AG) Würenlos Aargau Total 1'977 3'081 2'244 Schaffhausen Buchberg Rüdlingen Schaffhausen Total Thurgau Bichelsee-Balterswil Frauenfeld Gachnang Uesslingen-Buch Thurgau Total [ZFI11_FL80_fuerBericht.xlsx/HSD_fuerBer]

24 Empa, Abteilung: Akustik / Lärmminderung Seite 24 von 26 Tabelle 8-6 HSD der einzelnen Gemeinden des Kantons Zürich Teil 1 ( * : seit 2011 unter Berücksichtigung passiver Schallschutzmassnahmen nach ZFI-VO [7]) Kanton Gemeinde BFS ZRH11* ZRH11 Q1* ZRH11 Q4* Zürich Adlikon Altikon Andelfingen Bachenbülach Bachs Bassersdorf Berg am Irchel Bertschikon Boppelsen Brütten Buch am Irchel Buchs (ZH) Bülach 53 1'299 1'344 1'322 Dägerlen Dällikon Dänikon Dättlikon Dielsdorf Dietikon Dietlikon Dinhard Dorf Dübendorf Egg Eglisau Elgg Ellikon an der Thur Elsau Embrach Fällanden Flaach Freienstein-Teufen Geroldswil Glattfelden Henggart Hettlingen Hochfelden Hofstetten (ZH) Höri Humlikon Hüttikon Illnau-Effretikon Kloten 62 2'886 2'481 2'644 Küsnacht (ZH) Kyburg Lindau Maur Neerach Neftenbach Niederglatt Niederhasli Niederweningen Nürensdorf Oberglatt [ZFI11_FL80_fuerBericht.xlsx/HSD_fuerBer]

25 Empa, Abteilung: Akustik / Lärmminderung Seite 25 von 26 Tabelle 8-7 HSD der einzelnen Gemeinden des Kantons Zürich Teil 2 ( * : seit 2011 unter Berücksichtigung passiver Schallschutzmassnahmen nach ZFI-VO [7]) Kanton Gemeinde BFS ZRH11* ZRH11 Q1* ZRH11 Q4* Oberweningen Oetwil an der Limmat Opfikon '069 1'124 Otelfingen Regensberg Regensdorf Rickenbach (ZH) Rorbas Rümlang Schlatt (ZH) Schleinikon Schöfflisdorf Seuzach Stadel Steinmaur Thalheim an der Thur Turbenthal Volken Wallisellen Wangen-Brüttisellen Weiach Weiningen (ZH) Weisslingen Wiesendangen Wila Wildberg Winkel Winterthur Zell (ZH) Zollikon Zumikon Zürich '038 Zürich Total 16'000 15'051 17'196 Total 18'019 18'168 19'553 [ZFI11_FL80_fuerBericht.xlsx/HSD_fuerBer]

26 Empa, Abteilung: Akustik / Lärmminderung Seite 26 von Abschätzung des Verbesserungspotenzials der FL80-Regel bezüglich ZFI Tabelle 8-8 Abschätzung des Potenzials der FL80-Regel zur Verminderung des ZFI Gemeinden mit Zunahmen durch FL80 a) aufgrund Westschleife Gemeinde HSD4Q-1Q Bassersdorf 157 Buchs 221 Dällikon 152 Dänikon (teilweise) 44 Geroldswil 23 Kloten 163 Lindau 35 Niederhasli teilweise +/- 24 Nürendorf 86 Oetwil an der Limmat 83 Otelfingen 27 Regensdorf 428 Rümlang 19 Turbenthal 68 Weisslingen 21 Zell 155 Summe 1'706 b) aufgrund Bündelung im Osten, die verlegt werden sollte Gemeinde HSD4Q-1Q Seuszach 75 Winterthur 233 Summe 308 (1) Verminderungspotenzial: Summe a) + b) 2'014 (2) Heutiger Einfluss FL80-Regel auf den ZFI 1'385 max. Effekt FL80-Regel: (2) - (1) 629 [Gemeinden_Verbesserungspotential_fuerBericht.xlsx]

27 Abteilung Akustik / Lärmminderung Bericht-Nr.: 461'359 Flughafen Zürich Zürcher Fluglärm-Index ZFI im Jahre 2011 Karte 1 ZFI 2011 Differenzen der HSD zwischen dem 4. Quartal und 1. Quartal wegen Unterschieden in den Fluggeometrien (Q4 minus Q1) Legende UP HSD 1. Quartal UP HSD 4. Quartal Differenz in den HSD (in Anzahl Personen pro Hektare) > 0 +1 < Massstab: 1:250'000 3'000 0 Impressum Übersichtskarte: 3'000 Meter PK200: Reproduziert mit Bewilligung von swisstopo (JA100116) Auftraggeber: Amt für Verkehr Kt. ZH Version / Datum / 1 / / zec177 Ersteller: [01_ZRH_ZFI11_FL80_V1.mxd] [up_hsd_zrh11_1q, up_hsd_zrh11_4q, hsd_4qm1q]

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