Statuten Golfclub Fricktal

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1 Statuten Golfclub Fricktal Version 4.0 vom Marco Sänger

2 Golfclub Fricktal 2 Inhaltsverzeichnis A Name, Sitz, Dauer, Zweck, Regeln Name Sitz Dauer Zweck Regeln / Etikette... 4 B Mitgliedschaft Mitgliederkategorien Formen der Mitgliedschaften Aktivmitglieder Junioren Ehrenmitglieder Passivmitglieder Erwerb der Mitgliedschaft, Aufnahmeverfahren Verpflichtung der Mitglieder Beiträge Grundsatz Dauerspielrecht und Jahresspielgebühr Jahresbeitrag / ASG-Beitrag Austritt und Ausschluss Austritt Ausschluss Wirkungen Übertritt Dauerspielrecht... 6 C Organisation Organe Mitgliederversammlung Vorstand Zusammensetzung und Wahl Einberufung Beschlussfassung Zeichnungsbefugnis / Aufgaben Revisionsstelle Rechnungsabschluss... 7 D Rechtliche und finanzielle Grundlagen... 8

3 Golfclub Fricktal 3 19 Golf Fricktal AG Haftungsbeschränkung... 8 E Schlussbestimmungen Statutenänderungen Auflösung Inkrafttreten... 8

4 Golfclub Fricktal 4 A Name, Sitz, Dauer, Zweck, Regeln 1 Name Unter dem Namen Golfclub Fricktal besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. 2 Sitz Der Sitz des Vereins ist in Frick 3 Dauer Der Verein wird auf unbestimmte Dauer gegründet. 4 Zweck Zweck des Vereins ist die Ausübung und die Förderung des Golfsportes im Fricktal sowie die Organisation von Wettspielen, bei welchen in der Regel auch Nichtmitglieder zugelassen sind. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Betreiber der Golf Fricktal AG. 5 Regeln / Etikette Der Verein und jedes seiner Mitglieder unterziehen sich in jeder Beziehung den Regeln des The Royal and Ancient Golfclub of St. Andrews. Jedes Mitglied verpflichtet sich insbesondere zur Einhaltung der Golfetikette, wie sie in den ob genannten Regeln umschrieben sind. B Mitgliedschaft 6 Mitgliederkategorien 6.1 Aktivmitglieder 6.2 Junioren 6.3 Ehrenmitglieder 6.4 Passivmitglieder 7 Formen der Mitgliedschaften 7.1 Aktivmitglieder Aktivmitglieder sind natürliche Personen ab dem 19. Altersjahr und juristische Personen, die aufgrund eines Spielrechtvertrages mit der Golf Fricktal AG (Betreiberin) zur Nutzung der von dieser Gesellschaft betriebenen Golfanlage in Frick berechtigt ist. Die Aktivmitglieder werden der ASG gemeldet, sofern sie nicht als Mitglied eines anderen Golfclubs gemeldet sind Jahresmitgliedschaft Aktivmitglieder ohne Dauerspielrecht zu einem sep. Ansatz der von der Golf Fricktal AG festgelegt wird. 7.2 Junioren Die Mitgliedschaft eines Juniors dauert bis Ende des Kalenderjahres, indem das Mitglied das 18. Altersjahr vollendet hat. Sie haben kein Stimm- und Wahlrecht. 7.3 Ehrenmitglieder Natürliche Personen, die sich besonders um den Golfclub Fricktal verdient gemacht haben, können auf Antrag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Aktivmitglieder, sind jedoch von der Leistung des Jahresbeitrags befreit.

5 Golfclub Fricktal Passivmitglieder Personen, welche den Golfclub Fricktal und seine Aufgaben fördern, ohne selber über einen Spielrechtsvertrag bzw. Spielrecht verfügen. Sie haben kein Stimm- und Wahlrecht. 8 Erwerb der Mitgliedschaft, Aufnahmeverfahren Als Clubmitglied kann jedermann aufgenommen werden. Der Antrag um Aufnahme erfolgt durch schriftliches Gesuch an die Golf Fricktal AG. Die Aufnahme in den Golfclub Fricktal ist rechtsgültig, sobald mit der Betreiberin der entsprechende Dauerspielrechtsvertrag abgeschlossen ist und die fälligen Zahlungen geleistet worden sind. Über die Ausgabe und Art der Dauerspielrechte entscheidet die Golf Fricktal AG. 9 Verpflichtung der Mitglieder Mit der Aufnahme in den Golfclub Fricktal verpflichtet sich jedes Mitglied, die Statuten und die Clubbeschlüsse einzuhalten, dem Betriebsreglement der Golf Fricktal AG Folge zu leisten, vorgeschriebenen und beschlossenen finanziellen Leistungen zugunsten des Golfclub Fricktal zu erbringen, die mit dem Spielrecht verbundenen finanziellen Leistungen an die Golf Fricktal AG zu entrichten sowie den Anordnungen des Vorstandes, seiner Kommissionen oder Beauftragten nachzukommen. 10 Beiträge Grundsatz Die Beiträge der verschiedenen Mitgliederkategorien setzen sich zusammen aus dem Jahresbeitrag und dem ASG-Beitrag Dauerspielrecht und Jahresspielgebühr Der Betrag für das Dauerspielrecht und die Jahresspielgebühr werden von der Golf Fricktal AG festgelegt Jahresbeitrag / ASG-Beitrag Der Jahresbeitrag wird jeweils von der Mitgliederversammlung des Golfclub Fricktal festgelegt. Er hat die Kosten des Club-Betriebes für das laufende Kalenderjahr einschliesslich der Äufnung eines Reserve-Fonds als Clubvermögen zu decken. Der Jahresbeitrag steht dem Golfclub Fricktal vollständig zur Verfügung und unterliegt der Budgetkompetenz des Vorstandes. Der Golfclub Fricktal bestreitet daraus die Aufwendungen für den Club-Spielbetrieb und das gesellschaftliche Clubleben. Den Mitgliedern wird der notwendige ASG-Beitrag verlangt. Die Beiträge werden zusammen mit der Jahresspielgebühr durch die Golf Fricktal AG erhoben und dem Golfclub Fricktal resp. der ASG überwiesen. 11 Austritt und Ausschluss 11.1 Austritt Jedes Mitglied kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten auf Ende des Kalenderjahres schriftlich seinen Austritt aus der Golf Fricktal AG erklären und somit erlischt auch die Mitgliedschaft beim Golfclub Fricktal Ausschluss Mitglieder, welche den statutengemässen Verpflichtungen nicht nachkommen, die gegen das Betriebsreglement der Betreiberin, die Spielvorschriften oder die Regeln des Anstandes (Etikette) verstossen, können durch Vorstandsbeschluss ohne Angabe des Grundes verwarnt oder vom Golfclub Fricktal ausgeschlossen werden. Die Betreiberin meldet dem Golfclub Fricktal die Nichterfüllung der finanziellen Verpflichtung des Mitglieds. Dies hat den automatischen Ausschluss des Mitglieds aus dem Golfclub Fricktal zu Folge. Der Golf Club Fricktal meldet den Ausschluss der ASG.

6 Golfclub Fricktal Wirkungen Mit dem Austritt oder dem Ausschluss erlischt jeder Anspruch des Mitglieds gegenüber dem Golfclub Fricktal. Insbesondere hat das austretende oder ausgeschlossene Mitglied keinen Anspruch auf das Vermögen des Golfclub Fricktal oder auf Rückerstattung bereits bezahlter Beiträge. 12 Übertritt Übertritte von einer Mitgliederkategorie in die andere sind möglich. Die Beiträge für das ganze Geschäftsjahr sind weiterhin gemäss der Mitgliederkategorie zu Beginn des Jahres geschuldet. Erwirbt ein Passivmitglied ein Dauerspielrecht, so wird er zum Aktivmitglied bzw. Junior. Die Beiträge für das ganze Geschäftsjahr sind gemäss der neuen Mitgliederkategorie geschuldet. 13 Dauerspielrecht Die Aufnahme als Mitglied in den Golfclub Fricktal steht unter der Bedingung des nachfolgenden Erwerbs von mindestens einem Dauerspielrecht. Höhe und Zahlungsmodalitäten dieses einmalig zu entrichtenden Betrags werden zwischen dem Mitglied und der Golf Fricktal AG in einem Dauerspielrechtsvertrag festgelegt. Die Betreiberin legt die verschiedenen Möglichkeiten der Dauerspielrechtsverträge (Dauer- Senioren- Wochentags- Firmen und Jugendspielrecht) fest. C Organisation 14 Organe Die Organe des Clubs sind: 14.1 die Mitgliederversammlung 14.2 der Vorstand 14.3 die Kontrollstelle 15 Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand einmal im Jahr einzuberufen und zwar in der Regel vor Beginn der Spielsaison. Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit vom Vorstand einberufen werden. Auf schriftlich begründetem Verlangen von mindestens einem Fünftel aller Mitglieder ist der Vorstand verpflichtet, eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss mindestens 20 Tage vor dem festgesetzten Datum und unter Bekanntgabe der Traktanden schriftlich (Post oder elektronisch) erfolgen; sie geht an alle Clubmitglieder. Anträge von Mitgliedern sind schriftlich (Post oder elektronisch), spätestens 8 Tage nach Versand der Einladung an den Vorstand zu richten. Der Mitgliederversammlung hat folgende Befugnisse: 1. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung 2. Abnahme des Jahresberichtes 3. Abnahme der Jahresrechnung 4. Revisionsbericht und Entlastung des Vorstandes 5. Festsetzen des Clubbeitrages 6. Wahl der Vorstandsmitglieder 7. Wahl des Präsidenten aus den Reihen des Vorstandes 8. Wahl der Revisionsstelle 9. Statutenänderungen 10. Beschlussfassung über Anträge der Mitglieder 11. Auflösung des Clubs Bei Abstimmungen und Wahlen gilt das relative Mehr.

7 Golfclub Fricktal 7 16 Vorstand 16.1 Zusammensetzung und Wahl Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern und wird auf 2 Jahre gewählt. Nach Ablauf der Amtszeit sind die bestehenden Vorstandsmitglieder wieder wählbar. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung einzeln gewählt. Bewerbungen auf die zu besetzenden Vorstandssitze (z.b. Präsident) werden den Mitgliedern vor der Wahl vollumfänglich vorgestellt und damit transparent gemacht. Die Betreiberin hat Anrecht auf drei Sitze im Vorstand. Für die während der Amtsdauer ausscheidenden Mitglieder werden in den nächsten Mitgliederversammlungen Ersatzmitglieder gewählt, die in die Amtsdauer ihrer Vorgänger eintreten Einberufung Der Vorstand versammelt sich auf Einladung des Präsidenten, so oft es die Geschäfte erfordern oder wenn es ein Mitglied verlangt. Die Einberufung der Vorstandssitzungen hat schriftlich, in der Regel zehn Tage im Voraus, zu erfolgen und hat über die Verhandlungsgeschäfte Auskunft zu geben. Über die Verhandlungen wird ein Protokoll geführt Beschlussfassung Der Vorstand ist beschlussfähig, sofern die absolute Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Er fasst seine Beschlüsse und nimmt seine Wahlen mit dem absoluten Mehr der anwesenden Mitglieder vor. Der Präsident stimmt mit; im Falle der Stimmengleichheit gibt der Präsident den Stichentscheid. Wenn nötig können Beschlüsse auch auf dem Zirkulationsweg gefasst werden. Solche Beschlüsse sind gültig, sofern die absolute Mehrheit sämtlicher Vorstandsmitglieder zugestimmt hat. Diese Beschlüsse sind ebenfalls zu protokollieren. Über nicht auf der Traktandenliste aufgeführte Verhandlungsgeschäfte kann nur Beschluss gefasst werden, sofern alle Vorstandsmitglieder zustimmen Zeichnungsbefugnis / Aufgaben Der Vorstand leitet den Club und vertritt ihn nach Aussen. Er bestimmt die Zeichnungsberechtigung, wobei Kollektivzeichnung die Regel ist. In seinen Kompetenzbereich fallen alle laufenden Geschäfte, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Er regelt und unterzeichnet die Vereinbarung und Nutzungsrechte mit dem Betreiber der Golfanlage Golf Fricktal AG. Der Vorstand kann gewisse Aufgaben an einzelne Clubmitglieder oder von ihm bestimmte Komitees übertragen. 17 Revisionsstelle Die ordentliche Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von 3 Jahren zwei Rechnungsrevisoren und einen Ersatzmann. Diese prüfen die Jahresrechnung und erstellen zuhanden der Mitgliederversammlung einen schriftlichen Bericht über die Jahresrechnung und Ergebnisse ihrer Revisorentätigkeit. 18 Rechnungsabschluss Das Vereinsjahr und das Rechnungsjahr werden jeweils auf den 31. Dezember abgeschlossen.

8 Golfclub Fricktal 8 D Rechtliche und finanzielle Grundlagen 19 Golf Fricktal AG Erstellung, Unterhalt und Betrieb der Golfanlage und dessen Infrastruktur ist ausschliesslich Sache der Golf Fricktal AG. 20 Haftungsbeschränkung Für die Verbindlichkeiten des Golfclub Fricktal haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. E Schlussbestimmungen 21 Statutenänderungen Statutenänderungen können an der Mitgliederversammlung nur mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder vorgenommen werden. 22 Auflösung Die Auflösung des Golfclub Fricktal kann durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder zustimmen. Über die Verwendung des Clubvermögens beschliesst die Mitgliederversammlung. 23 Inkrafttreten Die Statuten treten am Tag der Eintragung des Clubs in das Vereinsregister in Kraft. Sie wurden an den Mitgliedversammlungen vom , , und geändert und treten sofort in Kraft. Golfclub Fricktal sig. Marco Sänger, Präsident sig. Thomas Jakob, Vizepräsident/Aktuar

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