Gebührentarif In Kraft gesetzt mit GRB Nr. 438 vom 12. Dezember 2017 per 1. Januar 2018 Ersetzt denjenigen vom 19.

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1 POLITISCHE GEMEINDE Gemeinderat Gebührentarif 2018 In Kraft gesetzt mit GRB Nr. 438 vom 12. Dezember 2017 per 1. Januar 2018 Ersetzt denjenigen vom 19. Dezember 2016 Geschäftsnummer: Seite 1/11 Politische Gemeinde Ennetbürgen Telefon Friedenstrasse 6, 6373 Ennetbürgen Fax

2 Inhalt 1 Allgemeine Gebühren Verrechnung nach Aufwand Verfügungen und Beschlüsse Schriftliche Auskünfte Schreibgebühren Übermittlung Inkasso; Mahnung und Verzugszins Kopien Drucksachen Laminieren Beglaubigungen Handelsartikel Einwohnerkontrolle Ausweise Adressauskünfte/Personalienprüfung Anmeldung Arbeitsamt Us eysem Dorf Abonnementsgebühren Einbürgerungen Einbürgerungsgebühren Anlagen, Räume und Einrichtungen Fahrzeuge, Anhänger und Geräte der Gemeindewerkgruppe Bauwesen Gebühren im baurechtlichen Verfahren Hausnummern Drucksachen Benutzung von öffentlichem Grund Allgemeine Bestimmungen Vorübergehende Benutzung des öffentlichen kommunalen Grundes Abfallbewirtschaftung Verbandsgebühr Volumenabhängige Gebühr (Gebührensäcke) Gewichtsabhängige Gebühr (Gebührenpflichtige Container) Gemeindegebühr Bestattungswesen und Friedhöfe Friedhofgebühren Polizeiwesen Marktveranstaltungen Gastgewerbe Feuerwehr Parkieren Parkieren auf öffentlichem Grund Erbschaftswesen Gebühren Erbschaftswesen Steuern Steuerausweis Geschäftsnummer: Seite 2/11

3 16 Wasserversorgung Abwasserentsorgung Dienstleistungen (Gemeindeweibel) Gemeindeweibel Schule Zeugnisse / Bescheinigungen etc Musikschule Schlussbestimmungen Geschäftsnummer: Seite 3/11

4 1 Allgemeine Gebühren Die Bestimmungen des Abschnitts 1 gelten für alle Bereiche, sofern für diese keine besonderen Regelungen bestehen. 1.1 Verrechnung nach Aufwand Es gelten die Bestimmungen der Vollzugsverordnung zum Gesetz über die amtlichen Kosten (NG ) für: - Aufwandgebühr 1; pro Stunde (Auszubildende) CHF Aufwandgebühr 2; pro Stunde (Sachbearbeitung/ CHF Gemeindearbeiter/Hauswarte) - Aufwandgebühr 3; pro Stunde (Ressort-/Abteilungsleitung) CHF Aufwandgebühr 4; pro Stunde (Gemeindeschreiber) CHF Aufwandgebühr 5; pro Stunde (Reinigung bei Benutzung von CHF öffentlichen Anlagen) 1.2 Verfügungen und Beschlüsse Es gelten die Bestimmungen des Anhangs Gebührentarif des Gesetzes über die amtlichen Kosten (NG ) - Verfügung eines Ressortvorstand CHF Beschluss einer Behörde CHF ' Wird eine Sache ohne materiellen Entscheid erledigt, wird die Gebühr auf einen Drittel herabgesetzt. Sie beträgt mindestens CHF Schriftliche Auskünfte Es gelten die Bestimmungen des Anhangs Gebührentarif des Gesetzes über die amtlichen Kosten Ziff (NG ) - schriftliche Auskünfte besonderer Art CHF (exkl. Adressauskünfte CHF 10.00) - Den schriftlichen Auskünften sind Zeugnisse, Bestätigungsschreiben und ähnliches gleichgestellt. - Bescheinigung Bezug wirtschaftliche Sozialhilfe CHF Schreibgebühren Schreibgebühren sind in der Regel in der Gebühr inbegriffen. 1.5 Übermittlung - ordentliche Briefpostzustellung keine Gebühr - Dokumente, Bestätigungen, Ausweise etc., welche direkt am effektive Kosten Schalter vor Ort bezogen werden können und für welche die Möglichkeit der Barzahlung besteht, wird für die Zustellung der Rechnung das Porto verrechnet. - besondere Zustellungsarten (Charge, Nachnahme, Kurier etc.) effektive Kosten - polizeiliche Zustellung, pro Gang effektive Kosten - amtliche Zustellung effektive Kosten Geschäftsnummer: Seite 4/11

5 1.6 Inkasso; Mahnung und Verzugszins - Mahngebühr für Zahlungserinnerungen / 1. Mahnung keine Gebühr - Mahngebühr für 2. Mahnung CHF Mahngebühr für 3. Mahnung CHF Der Verzugszins ab Fälligkeitsdatum 5% nach Gebührenverordnung (NG , 5) - Erstellung einer Zahlungsvereinbarung keine Gebühr 1.7 Kopien schwarz/weiss Kopien - pro Kopie A4 und A3 einseitig CHF pro Kopie A4 und A3 doppelseitig CHF ab 100 Kopien jede weitere A4 Kopie CHF 0.10 für Ennetbürger Vereine und Arbeitnehmer Gemeinde - pro Kopie A4 einseitig CHF pro Kopie A4 doppelseitig CHF pro Kopie A3 einseitig CHF pro Kopie A3 doppelseitig CHF Fotokopien im Zusammenhang mit einer gebührenpflichtigen keine Gebühr Leistung in einem vernünftigen Mass - Gebühren für gemeindeeigene bzw. verwandte Betriebe keine Gebühr Farbkopien - pro Kopie A4 einseitig CHF pro Kopie A4 doppelseitig CHF pro Kopie A3 einseitig CHF pro Kopie A3 doppelseitig CHF 1.00 für Ennetbürger Vereine und Arbeitnehmer Gemeinde - pro Kopie A4 einseitig CHF pro Kopie A4 doppelseitig CHF pro Kopie A3 einseitig CHF pro Kopie A3 doppelseitig CHF Drucksachen - Verordnungen, Reglemente, Weisungen etc., Gratisabgabe soweit nicht gesondert geregelt, pro Exemplar - Dossier Mietvertrag CHF Formular Kündigung Mietvertrag CHF Formular Änderung Mietvertrag CHF Bau und Zonenreglement Gratisabgabe - Zonenplan Gratisabgabe - Broschüren allgemein (Tourismus, usw.) Gratisabgabe 1.9 Laminieren - A4 Folien CHF A3 Folien CHF 1.50 Geschäftsnummer: Seite 5/11

6 1.10 Beglaubigungen Es gelten 49 ff der Verordnung über die Beurkundungsgebühren (NG ) Beglaubigung einer Unterschrift/Handzeichen - Erste Unterschrift/Handzeichen CHF jede weitere Unterschrift/Handzeichen auf demselben Schriftstück CHF Beglaubigung von Kopien/Auszügen - erste Seite von Dritten hergestellten Kopien/Auszügen CHF jede weitere Seite von Dritten hergestellten Kopien/Auszügen CHF erste Seite von Urkundsperson hergestellten Kopien/Auszügen CHF jede weitere Seite von Urkundsperson hergestellten Kopien/Auszügen CHF 2.00 (das Erstellen der Kopien/Auszüge ist in dieser Gebühr nicht enthalten) 1.11 Handelsartikel Verkauf erfolgt vorwiegend am Schalter: - Buch Ein Dorf bekennt Farbe Gratisabgabe - Tonbildschau Ennetbürgen (Verleih) Gratisabgabe - Postkarten CHF Aufkleber Gemeindewappen CHF SBB-Tageskarte Gemeinde CHF Nicht abgeholte SBB-Tageskarte CHF Gutschein Kinospektakel CHF Einwohnerkontrolle 2.1 Ausweise Es gelten Art. 23 ff des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt (NAG; NG 122.1) sowie 6 Vollzugsverordnung zum Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt (NAV; NG ) - Ausstellung Heimatausweis CHF Verlängerung Heimatausweis CHF Wohnsitzbescheinigung (deutsch) / Abmeldebestätigung CHF Lebensbestätigung CHF Nachsenden nicht abgeholter Schriften (schriftliche Abmeldung) CHF Adressauskünfte/Personalienprüfung Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die amtlichen Kosten (Gebührengesetz; NG 265.5) bzw. des Gesetzes über den Datenschutz (Kantonales Datenschutzgesetz, kdsg; NG 232.1) für: - Adressauskunft einfach (Name, Adresse, Geschlecht) keine Gebühr - Adressauskunft erweitert (einfache Auskunft ergänzt mit Zivilstand, CHF Geburtsdatum, Heimatort) - Identitätsüberprüfung bei Gesuchen um Erteilung des Führer- keine Gebühr und Lernfahrausweises - Gebühren für gemeindeeigene bzw. verwandte Betriebe keine Gebühr Listenauskünfte pro Gesuch: - Kontrolle Adresslisten effektiver Aufwand* - Abgabe Adressetiketten und -listen effektiver Aufwand* *Vollständiger oder teilweiser Erlass der Gebühren bei ortsansässigen Vereinen oder Vereinigungen Geschäftsnummer: Seite 6/11

7 2.3 Anmeldung Arbeitsamt Anmeldung für Arbeitslosenentschädigung keine Gebühr 3 Us eysem Dorf 3.1 Abonnementsgebühren - Abonnement Schweiz 1 (1 Ausgabe) inkl. Porto CHF Abonnement Schweiz 2 (2 Ausgaben) inkl. Porto CHF Abonnement Schweiz 3 (3 Ausgaben) inkl. Porto CHF Abonnement Ausland 1 (1 Ausgabe) inkl. Porto CHF Abonnement Ausland 2 (2 Ausgaben) inkl. Porto CHF Abonnement Ausland 3 (3 Ausgaben) inkl. Porto CHF Einbürgerungen 4.1 Einbürgerungsgebühren Es gelten die Bestimmungen der Vollzugsverordnung zum Bürgerrechtsgesetz betreffend die Gebühren (Gebührentarif Bürgerrecht; NG ). 5 Anlagen, Räume und Einrichtungen Es gelten die Bestimmungen der Tarifordnung zum Benutzungsreglement vom 25. November Fahrzeuge, Anhänger und Geräte der Gemeindewerkgruppe Es gelten die Bestimmungen des Anhangs Gebührentarif des Gesetzes über die amtlichen Kosten Ziff. 3.5 bis 3.7 (NG ) 7 Bauwesen 7.1 Gebühren im baurechtlichen Verfahren Baubewilligungsverfahren Gebühren für Baubewilligungen, Reklamebewilligungen, für übrige Bewilligungen und Genehmigungen sowie für Vorentscheide gemäss 59 der Vollzugsverordnung zum Planungsund Baugesetz (Planungs- und Bauverordnung, PBV; NG ). Gebühren kantonaler Instanzen Gebühren für kantonale Bewilligungen und Begutachtungen; zusätzlich zur Gebühr gemäss Baubewilligungsverfahren (Erhebung durch Kanton, Einzug durch Gemeinde) gemäss 60 der Vollzugsverordnung zum Planungs- und Baugesetz (Planungs- und Bauverordnung, PBV; NG ). Gebührenfestlegung und Abrechnung Die Gebühren werden mit dem Baubewilligungsentscheid festgelegt. Die Gebühr wird mit Zustellung der separaten Rechnung innert 30 Tagen fällig. Geschäftsnummer: Seite 7/11

8 7.2 Hausnummern Kosten für Hausnummern (Lieferung und Montage) je Schild Ersatz Hausnummer je Schild keine Gebühr effektiver Aufwand 7.3 Drucksachen Zonenplan (gedruckt) siehe Punkt 1.8 Bau- und Zonenreglement (gedruckt) siehe Punkt 1.8 Reglemente (gedruckt) siehe Punkt 1.8 Merkblätter (gedruckt) siehe Punkt Benutzung von öffentlichem Grund 8.1 Allgemeine Bestimmungen Es gelten die Bestimmungen des Reglements über die Benutzung der öffentlichen Gebäude und Anlagen (Benutzungsreglement) vom 21. November 2014 sowie der Tarifordnung zum Benutzungsreglement vom 25. November Vorübergehende Benutzung des öffentlichen kommunalen Grundes Sonderzwecke baulicher Art (z.b. für Bauinstallationen, zur Ablagerung von Materialien) - Bis 2 Monate CHF Für jeweils zwei weitere Monate CHF Zu Sonderzwecken anderer Art - Gebühr für die Benutzung von öffentlichem Grund für wird durch GR festgelegt Sonderzwecke 9 Abfallbewirtschaftung 9.1 Verbandsgebühr Die Verbandsgebühr pro Kalenderjahr und pro bewohnte Wohneinheit gemäss Wohnungsregister, pro Ferienwohnung bzw. Ferienhaus sowie pro Gewerbe-, Dienstleistungs- und Industriebetrieb beträgt für: - eine Kehrichtabfuhr pro Woche (exkl. MwSt.) CHF zwei Kehrichtabfuhren pro Woche (exkl. MwSt.) CHF Volumenabhängige Gebühr (Gebührensäcke) Die Gebühren für die Entsorgung von Hauskehricht mittels Gebührensäcken betragen: - 17-Liter-Säcke (pro Rolle à 10 Stk.) (inkl. MwSt.) CHF Liter-Säcke (pro Rolle à 10 Stk.) (inkl. MwSt.) CHF Liter-Säcke (pro Rolle à 10 Stk.) (inkl. MwSt.) CHF Liter-Säcke (pro Rolle à 5 Stk.) (inkl. MwSt.) CHF Gebührenmarken (pro Bogen à 5 Marken) (inkl. MwSt.) CHF Marke pro 5 kg Sperrgut maximales Gewicht pro Stück: 25 kg Geschäftsnummer: Seite 8/11

9 9.3 Gewichtsabhängige Gebühr (Gebührenpflichtige Container) Die Gebühren für die Entsorgung von Hauskehricht aus Gewerbe- und Industriebetrieben mittels Gewerbecontainern betragen: - pro Kilogramm Abfall (exkl. MwSt.) CHF Andockpauschale pro Leerung (exkl. MwSt.) CHF Gemeindegebühr Die Gemeindegebühr pro Kalenderjahr und pro bewohnte Wohneinheit gemäss Wohnungsregister, pro Ferienwohnung bzw. Ferienhaus sowie pro Gewerbe-, Dienstleistungs- und Industriebetrieb beträgt für: - Ennetbürgen CHF Bestattungswesen und Friedhöfe 10.1 Friedhofgebühren Es gelten die Bestimmungen des Reglements über das Friedhof- und Bestattungswesen vom 19. November 2004 (Friedhofreglement) sowie der Tarifordnung zum Friedhofreglement vom 26. Mai Polizeiwesen 11.1 Marktveranstaltungen - Bewilligung für den Verkauf von Waren und für zirkusähnliche Darbietungen auf den Märkten im Rahmen des Gesetzes über die Märkte und das Reisendengewerbe vom 1 Juni 2005 (Markt- und Reisendengesetz, MRG; NG 863.1) keine Gebühr - Im Übrigen gilt das Gesetz über die Märkte und das Reisendengewerbe vom 1. Juni 2005 (Markt- und Reisendengesetz, MRG; NG 863.1) 11.2 Gastgewerbe Erteilung und Entzug (Verweigerung) Gelegenheitswirtschaftsbewilligungen Es gilt das Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbegesetz; NG 854.1). - kleiner Anlass (bis 100 Personen) sowie Ennetbürger Vereine und Ennetbürger Gewerbe CHF mittelgrosser Anlass (100-1'000 Personen) CHF grosser Anlass (ab 1'000 Personen) CHF Feuerwehr Es gilt die Gebührenordnung der Feuerwehr Buochs-Ennetbürgen (Feuerschutzreglement). Geschäftsnummer: Seite 9/11

10 13 Parkieren 13.1 Parkieren auf öffentlichem Grund - Das Abstellen von Gegenständen, Material, Maschinen, keine Gebühr Wohnwagen oder anderen Sachen auf den öffentlichen Parkierungsflächen mit besonderer Bewilligung des Gemeinderates - Vorübergehende Sperrung für besondere Veranstaltungen oder keine Gebühr Benutzungen - Bei sozialen und kulturellen Benutzungen ohne kommerziellen Verzicht auf Gebühr Charakter 14 Erbschaftswesen 14.1 Gebühren Erbschaftswesen Es gilt die Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch über die Gebühren und Entschädigungen im Zivilrecht (NG ) - 1. Original Erbbescheinigung CHF jedes weitere Original je CHF Eröffnung letztwillige Verfügung CHF Nachlass-/Steuerinventar keine Gebühr - Sicherung von Vermögenswerten, Siegelung pro Stunde/Person CHF Willensvollstreckerzeugnis CHF Steuern 15.1 Steuerausweis Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Steuern des Kantons und der Gemeinden (NG 521.1, Art. 178) für: - Bei Pflichtigen CHF Die Ansätze gelten pro Steuerausweis und Jahr. - Steuerauskünfte an Israelitische Kultusgemeinde Zürich, CHF pro Steuerpflichtiger und Jahr - Herausgabe von Steuerausweisen an Behörden, Amtsstellen sowie keine Gebühr an Institutionen mit einer im öffentlichen Interesse liegenden Tätigkeit 16 Wasserversorgung - Hydranten-Bauwasserzähler pro Tag (exkl. MwSt.) CHF 10. Des Weiteren gelten die Bestimmungen des Wasserreglements vom 22. November Abwasserentsorgung Es gelten die Bestimmungen des Siedlungsentwässerungsreglements vom 24. Mai Geschäftsnummer: Seite 10/11

11 18 Dienstleistungen (Gemeindeweibel) 18.1 Gemeindeweibel - Zeitaufwand je Stunde CHF Spesen und Auslagen effektive Kosten - Briefzustellung pauschal CHF oder nach Aufwand 19 Schule 19.1 Zeugnisse / Bescheinigungen etc. - Schulbestätigung für Kinderzulagen keine Gebühr - Schulbestätigung für Studium etc. für ehemalige Schüler CHF Erstellen Zeugniskopien nach Aufwand - Verfügungen der Schulleitung nach Aufwand - Urlaubsgesuche keine Gebühr - Auskünfte an Amtsstellen keine Gebühr 20 Musikschule Es gelten die Bestimmungen des Reglements über die Organisation der Musikschule Ennetbürgen (Musikschulreglement) vom 21. November 2014 sowie der Tarifordnung zum Musikschulreglement vom 25. November Schlussbestimmungen - Alle Gebühren in den mehrwertsteuerpflichtigen Bereichen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. - Gebührenänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. - Ungerechtfertigte Abzüge oder Skonti werden nachbelastet. Geschäftsnummer: Seite 11/11

GEBÜHRENTARIF. min. Fr. 5.-

GEBÜHRENTARIF. min. Fr. 5.- GEBÜHRENTARIF 1 Allgemeine Verwaltung 10 Auskünfte, Zeugnisse 100 mündliche Auskünfte unentgeltlich 101 schriftliche Auskünfte Fr. 10.- bis Fr. 100.- 102 Auskünfte, die ein zeitraubendes Aktenstudium erfordern

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