Wasgau-Anzeiger. mit den amtlichen Bekanntmachungen. Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland

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1 »Wasgau-Anzeiger«02. November Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 44. Jahrgang / Woche 44 / Ausgabetag: Donnerstag, 02. November 2017 Kostenlose Zustellung an die Haushaltungen der Gemeinden: Bobenthal Bruchweiler-Bärenbach Bundenthal Busenberg Dahn Erfweiler Erlenbach bei Dahn Fischbach bei Dahn Hirschthal Ludwigswinkel Niederschlettenbach Nothweiler Rumbach Schindhard Schönau

2 2»Wasgau-Anzeiger«02. November 2017 Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in Dahn, Schulstr Tel.-Nr. ( ) (00) Montag - Freitag Uhr, Bürgerservice Uhr, Dienstagnachmittag Uhr, Donnerstagnachmittag Uhr Telefon-Durchwahl: Grund- und Gewerbesteuer -166; Kasse -189; Meldeamt -219; Standesamt -221; Touristik -222; Ordnungsamt -244; Bauleitplanung -333 Werksgebühren Tel. Nr. ( ) , Notruf (ohne Vorwahl) 1 10 Feuerwehrruf 1 12 Polizeiinspektion Dahn ( ) Notarzt, Unfallrettung und DRK-Leitstelle sowie Notarzt bei lebensbedrohlicher Erkrankung 1 12 Notfall-Telefax (ohne Vorwahl) 1 12 THW Technisches Hilfswerk Hauenstein Telefon ( ) Mobil (0 17 4) Ärztlicher Bereitschaftsdienst Zuständig für die Bewohner der Ortschaften Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Dahn, Erfweiler, Fischbach, Hirschthal, Ludwigswinkel, Rumbach, Schindhard und Schönau ist die Bereitschaftsdienstzentrale Pirmasens, Pettenkofer Straße 19, Pirmasens Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale Pirmasens: Montag: Uhr bis Dienstag Uhr Dienstag: Uhr bis Mittwoch Uhr Mittwoch: Uhr bis Donnerstag Uhr Donnerstag: Uhr bis Freitag Uhr Freitag: Feiertags: Uhr bis Montag Uhr vom Vorabend des Feiertages, ab Uhr bis zum nachfolgenden Werktag, Uhr Zuständig für die Bewohner der Ortschaften Bobenthal (mit St. Germanshof), Erlenbach, Niederschlettenbach und Nothweiler ist grundsätzlich die Bereitschaftsdienstzentrale in Bad Bergzabern, Danziger Straße 25, Bad Bergzabern. Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale Bad Bergzabern: Mittwoch: ab Uhr bis Uhr Samstag: Uhr bis Uhr Sonntag: Uhr bis Uhr Feiertags: von Uhr bis Uhr Sollte die Bereitschaftsdienstzentrale in Bad Bergzabern nicht geöffnet sein, ist für die Bewohner der Ortschaften Bobenthal (mit St. Germanshof), Erlenbach, Niederschlettenbach und Nothweiler die Bereitschaftsdienstzentrale Landau, Cornichonstraße 4, Landau zuständig. Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale Landau: Montag: Uhr bis Dienstag Uhr Dienstag: Uhr bis Mittwoch Uhr Mittwoch: Uhr bis Donnerstag Uhr Donnerstag: Uhr bis Freitag Uhr Freitag: Feiertags: Notrufe Notdienste Uhr bis Montag Uhr vom Vorabend des Feiertages, ab Uhr bis zum nachfolgenden Werktag, Uhr Alle Bereitschaftsdienstzentralen in Rheinland-Pfalz sind unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu erreichen. Die wird ohne Vorwahl gewählt und ist für den Anrufer kostenfrei. Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen ist der Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 anzurufen. Zahnärztlicher Notdienst Samstag, Uhr bis Montag, Uhr An gesetzl. Feiertagen von Uhr bis Uhr des darauf folgenden Werktages Sprechzeiten: samstags von Uhr bis Uhr sonn- und feiertags von Uhr bis Uhr ansonsten Rufbereitschaft / Dr. A. Riegel, Queichstraße 10a, Hauenstein, Tel.-Nr. ( ) Tierärztlicher Notdienst / Kleintiere (Hunde-Katzen-Heimtiere): TA. Dr. F. Brunck, Danziger Platz 11, Landau Tel.-Nr. ( ) Großtiere: Bitte unter der Nummer Ihres Tierarztes erfragen!! Apothekennotdienst Der Ansagedienst ist über die landeseinheitliche Rufnummer wie folgt zu erreichen: Deutsches Festnetz: plus Postleitzahl d. Standortes (0,14 EUR/Min.) Mobilfunknetz: plus Postleitzahl d. Standortes (max. 0,42 EUR/Min.) Auf der Webseite der Landesapothekenkammer ( steht der aktuelle Notdienstplan allen Interessierten zur Verfügung. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen. An den Apotheken sind zusätzlich immer die Tel.Nr. oder die Postleitzahl oder die nächste diensthabende Apotheke bekannt gemacht. Bereitschaftsdienste Kanalwerk Bereitschaftsdienst für die Abwasserbeseitigungseinrichtung Das Kanalwerk ist während der normalen Arbeitszeit zu erreichen: von Uhr unter der Tel.-Nr. ( ) Für dringende Fälle außerhalb der normalen Arbeitszeit des Klärwärterpersonals ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser ist unter der Tel.-Nr. ( ) zu erreichen. Der Bereitschaftdienst ist nicht zuständig für Entleerungen von Abwassergruben! Entleerung der Abwassergruben Telefonische Anmeldung unter der Tel.-Nr. ( ) Wasserwerk Bereitschaftsdienst des Verbandsgemeindewasserwerkes Das Wasserwerk ist während der normalen Arbeitszeit zu erreichen: von Uhr unter der Tel.-Nr. ( ) Für dringende Fälle außerhalb der normalen Arbeitszeit des Wasserwerkpersonals ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser ist unter der Tel.-Nr. ( ) zu erreichen.

3 »Wasgau-Anzeiger«02. November 2017 Elektrizitätswerk Bereitschaftsdienst für die Stromversorgung der Stadt Dahn, Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Erfweiler u. Schindhard Während der normalen Arbeitszeit ist das Elektrizitätswerk unter der Tel.-Nr. ( ) zu erreichen. Für dringende Fälle außerhalb der normalen Arbeitszeit des Personals des Elektrizitätswerkes der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland ist für die Stadt Dahn sowie die Gemeinden Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Erfweiler u. Schindhard ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser ist unter der Tel.-Nr. ( ) zu erreichen. Für die übrigen Gemeinden der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland ist der Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG, Ludwigshafen, zuständig. Bereitschaftsdienst der Pfalzgas GmbH Frankenthal Zuständig für die Gasversorgung in der Stadt Dahn und den Gemeinden Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Erfweiler u. Schindhard: Störungsannahme rund um die Uhr unter Tel. (0800) Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG Ludwigshafen Die Stromversorgung der Gemeinde Erlenbach, Niederschlettenbach, Bobenthal, Nothweiler, Rumbach, Fischbach, Ludwigswinkel, Schönau und Hirschthal ist durch den Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG, Netzteam Hinterweidenthal, Tel. ( ) stets sichergestellt. Bei Störungen im Stromnetz: Tel. (0800) Herzlichen Glückwunsch! Zum Geburtstag Katharina Prochazka (90 Jahre), Dahn Rosa Kolb (95 Jahre), Bruchweiler-Bärenbach Margot Peddinghaus (90 Jahre), Dahn Zur Diamantenen Hochzeit Maria und Julius Schreiber, Fischbach Elisabeth und Felix Grün, Dahn Zur Gnadenhochzeit Maria und Friedrich Cornet, Fischbach Ihr Michael Zwick Bürgermeister der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland 3 Aus der Verbandsgemeinde Sitzung des Werksausschusses für das Verbandsgemeinde-Elektrizitätswerk Dahner Felsenland Es wird hiermit bekannt gegeben, dass am Montag, dem 6. November 2017, Uhr, im Bürgersaal des Rathauses der Verbandsgemeinde in Dahn, Schulstraße 29, eine Sitzung des Werksausschusses für das Verbandsgemeinde-Elektrizitätswerk Dahner Felsenland stattfindet. TAGESORDNUNG A) Öffentlicher Teil der Sitzung 1. Auftragsvergaben; 1.1 Austausch der 20 kv-schaltanlage und des Trafos in der Station Talstraße Busenberg" 1.2 Erneuerung einer 20 kv-leitung von der Trafostation Neuhof Schindhard bis zur Trafostation am Ortseingang von Schindhard 2. Informationen B) Nichtöffentlicher Teil der Sitzung 3. Strompreise Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Entwicklung des Vermögensplanes 2017 in der Elektrizitätsversorgung 5. Niederschlagungen von Forderungen 6. Informationen Hinweis: Mitglieder des Verbandsgemeinderates, die nicht gleichzeitig Mitglied im oben genannten Ausschuss sind und stellvertretende Mitglieder dieses Ausschusses, die dem Rat nicht angehören, können an der Sitzung als Zuhörer teilnehmen. Dahn, den gez. Zwick Bürgermeister Aus den Ortsgemeinden Bundenthal Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Wolfgang Morio, montags, Uhr, im Rathaus, Hauptstr. 45, Tel Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Bundenthal vom Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (Gem0) in Verbindung mit den 2 Absatz 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des 33 der Friedhofssatzung in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Allgemeines Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden für Leistungen nach der Friedhofssatzung Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung. 2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind 1. bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen haben und der Antragsteller, 2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit 1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung.

4 4»Wasgau-Anzeiger«02. November Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. 4 Inkrafttreten 1. Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft. 2. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Bundenthal vom außer Kraft. Bundenthal, den gez. Morio Ortsbürgermeister Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Bundenthal vom I. Reihengrabstätten a) Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene (Nutzungsdauer 30 Jahre) 0540,00 Euro b) Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene (Nutzungsdauer 20 Jahre) 0200,00 Euro c) Überlassung einer Rasenurnenreihengrabstätte (1 Asche, Nutzungsdauer 20 Jahre) 0500,00 Euro II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten 1. a) Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für aa)eine Einzelgrabstätte (Nutzungsdauer 40 Jahre) 0720,00 Euro ab)eine Doppelgrabstätte (Nutzungsdauer 40 Jahre) 1.440,00 Euro ac)jede weitere Grabstätte (Nutzungsdauer 40 Jahre) 0720,00 Euro b) Verlängerung des Nutzungsrechts nach Buchst. a bei späteren Bestattungen je Jahr für ba)eine Einzelgrabstätte 0018,00 Euro bb)eine Doppelgrabstätte 0036,00 Euro bc)jede weitere Grabstätte 0018,00 Euro c) Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechts nach Ablauf der ersten Nutzungszeit werden die gleichen Gebühren wie nach Buchstabe a erhoben. 2. a) Verleihung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte für die Dauer der Nutzungszeit an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung (2 Aschen, Nutzungsdauer 20 Jahre) 0200,00 Euro b) Verlängerung des Nutzungsrechts bei späteren Beisetzungen je Jahr ba)2 Aschen 0010,00 Euro c) Bei Wiederverleihung des Nutzungsrechts nach Ablauf der ersten Nutzungszeit wird die gleiche Gebühr wie nach Buchstabe a) und b) erhoben. 3. a) Verleihung des Nutzungsrechts an einer Rasenurnengrabstätte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für aa)eine Rasenurnenwahlgrabstätte (Nutzungsdauer 20 Jahre, 2 Aschen) 0500,00 Euro b) Verlängerung des Nutzungsrechts (Rasenurnenwahlgräber) nach Buchstabe a bei späteren Bestattungen je Jahr für ba)eine Rasenwahlgrabstätte (2 Aschen) 0025,00 Euro c) Wiederverleihung des Nutzungsrechts an einer Rasenurnen-Grabstätte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für ca)eine Rasenurnenwahlgrabstätte (Nutzungsdauer 20 Jahre, 2 Aschen) 0500,00 Euro III.Anonyme Urnengrabstätten Überlassung einer anonymen Urnengrabstätte nach 15 Abs. 1 der Friedhofssatzung (Nutzungsdauer 20 Jahre) 0500,00 Euro IV.Beistellung von Urnen in Wahlgrabstätten für Erdbestattungen Beistellung einer Urne in Wahlgrabstätten für Erdbestattungen 0200,00 Euro V. Ausheben und Schließen der Gräber 1. Reihengräber für Verstorbene ( 13 der Friedhofssatzung) a) für Verstorbene 0450,00 Euro b) Urnenbeisetzung, je Beisetzung 0230,00 Euro 2. Wahlgräber - Einfachgräber - ( 14 Abs. 3 der Friedhofssatzung) a) Einzelgrabstelle 0450,00 Euro b) Doppelgrabstelle für die erste Bestattung 0450,00 Euro für die zweite Bestattung 0450,00 Euro c) Urnenbeisetzung je Beisetzung 0230,00 Euro 3. Wahlgräber - Tiefgräber - ( 14 Abs. 3 der Friedhofssatzung) a) Einzelgrabstelle für die erste Bestattung in der Tiefe 0750,00 Euro für die zweite Bestattung 0450,00 Euro b) Doppelgrabstellen für Beisetzungen in der Tiefe je 0750,00 Euro für weitere Bestattungen je 0450,00 Euro c) Urnenbeisetzung je Beisetzung 0230,00 Euro 4. Urnenreihen- und -wahlgräber ( 15 Abs. 1 Nr. 2 und 3) 0230,00 Euro 5. Anonyme Urnengrabstätten ( 15 Abs. 1 Nr. 1) 0230,00 Euro 6. Bei Bestattungen und Beisetzungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen wird ein Zuschlag berechnet von v.h. VI. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen 1. bei Reihen- und Wahlgrabstätten für das Ausgraben einer Leiche a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr bei einer Liegezeit aa) bis zu 20 Jahren 0660,00 Euro ab) von mehr als 20 Jahren 0530,00 Euro b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab bei einer Liegezeit ba) bis 5 Jahre 1.650,00 Euro bb) von 5 bis 20 Jahren 1.320,00 Euro bc) von mehr als 20 Jahren 0900,00 Euro Das Ausgraben und Umbetten von Leichen mit einer Liegezeit unter 5 Jahren ist innerhalb der Gemeinde nicht gestattet. Ausnahmen erfolgen nur auf Anordnung der Gerichte. In diesem Falle ist die Gebühr nach Buchstabe aa) und ba) zu berechnen. c) für das Ausgraben von Aschen 0530,00 Euro 2. Bei Tiefgräbern erhöhen sich die Gebühren nach Nr. 1 beim Ausgraben aus der Tiefe um v.h. 3. Für die Wiederbestattung von Leichen und die Wiederbeisetzung von Aschen werden Gebühren nach Abschnitt V erhoben. VII. Benutzung der Leichenhalle 1. Für die Aufbewahrung a) einer Leiche bis zu 4 Tagen 0200,00 Euro für jeden weiteren Tag 0035,00 Euro b) einer Urne bis zu 10 Tagen 0130,00 Euro für jeden weiteren Tag 0030,00 Euro Die Gebühr für die Reinigung der Leichenhalle ist im Betrag, den der Bürgerverein Bundenthal erhält, enthalten.

5 »Wasgau-Anzeiger«02. November VIII. Sonstige Gebühren Neuanlage einer Grabstelle mit Platten 0230,00 Euro Neuanlage einer Grabstelle mit Platten (Urnengräber) ,00 Euro Neuanlage einer Grabstelle mit Rasenbordsteinen 0100,00 Euro IX. Entfernung von Grabmalen Gebühr für Entfernen, Abtransport und Entsorgung von Grabmalen, Grabeinfassungen und sonstigen baulichen Anlagen pro Arbeitsstunde 0040,00 Euro X. Aufstellen von Grabmalen Gebühr für die Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmales gemäß 21 der Friedhofssatzung 0030,00 Euro Hinweis zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Bundenthal vom Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird gemäß 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wie folgt hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Dahn, den Verbandsgemeindeverwaltung gez. Zwick Bürgermeister Busenberg Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Christof Müller, montags, Uhr, im Bürgerhaus Drachenfels Reduzierung der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder Der Wahlvorschlag der FWG umfasste insgesamt 18 Bewerber, von denen 16 auf dem Stimmzettel verzeichnet waren. Die beiden weiteren Bewerber waren Ersatzmitglieder, die nach der Reihenfolge der Benennung im Wahlvorschlag in den Gemeinderat hätten nachrücken können. Da nach dem Ausscheiden des Herrn Elmar Dauenhauer aus dem Gemeinderat weder Frau Isabelle Peter noch Herr Franz Burkart den Eintritt in den Gemeinderat Busenberg angenommen haben, steht kein weiterer Nachrücker mehr zur Verfügung. Gemäß 29 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) gilt jetzt die Zahl der besetzten Sitze als gesetzliche Zahl der Mitglieder. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder des Gemeinderates Busenberg reduziert sich ab sofort auf 15. gez. Zwick Bürgermeister Verbandsgemeindeverwaltung in Dahn, Schulstraße 29 UNSERE ÖFFNUNGZEITEN: Montag - Freitag Bürgerservice Dienstagnachmittag Donnerstagnachmittag Uhr, Uhr, Uhr, Uhr Stadtratssitzung Dahn Sprechstunde des Stadtbürgermeisters, Alexander Fuhr, nach Vereinbarung, Tel Es wird hiermit bekannt gegeben, dass am Mittwoch, dem 8. November 2017, Uhr, im Bürgersaal des Rathauses der Verbandsgemeinde in Dahn, Schulstraße 29, eine Sitzung des Stadtrates der Stadt Dahn stattfindet. TAGESORDNUNG A) Öffentlicher Teil der Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Ausbau der Hohlgasse; Vorstellung der Planung 3. Darlehensaufnahme aufgrund der haushaltsrechtlichen Ermächtigung des Haushaltsjahres Vollzug der Baugesetze; 5. Änderung des Bebauungsplanes "Eybergstraße" der Stadt Dahn a) Abwägung der öffentlichen und privaten Belange b) Aufstellungsbeschluss c) Vorstellung der Planung d) Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB sowie die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB e) Kosten 5. Wahl des Umlegungsausschusses der Stadt Dahn 6. Vollzug der Baugesetze; Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Gerstel V" der Stadt Dahn; Auftragsvergabe für die Erstellung des Bebauungsplanes 7. Vollzug der Baugesetze; Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Pirminiusstraße" der Stadt Dahn; Auftragsvergabe für die Erstellung des Bebauungsplanes 8. Sanierung der Aussegnungshalle der Stadt Dahn; Auftragsvergaben 9. Teilerschließung in der Pirmasenser Straße - 2. Teilabschnitt a) Abrechnung der Umrüstung der vorhandenen Straßenbeleuchtung auf LED b) Kostenspaltungsbeschluss 10. Wiederkehrende Beiträge Verkehrsanlagen; Straßenausbauprogramm Grundstücksangelegenheiten 12. Antrag der Fraktion "FÜR DAHN"; Beleuchtung des Felsens "Burgblick" 13. Antrag der Fraktion "FÜR DAHN"; Freistellung des "Römerfelsens" 14. Bauanträge und Bauvoranfragen 15. Informationen des Stadtbürgermeisters B) Nichtöffentlicher Teil der Sitzung 16. Grundstücksangelegenheiten 17. Vertragsangelegenheiten 18. Informationen des Stadtbürgermeisters Dahn, den gez. Alexander Fuhr Stadtbürgermeister Erhebung von Wiederkehrenden Beiträgen; Beitragsbescheide werden versandt Das Straßenausbauprogramm der Stadt Dahn für die Jahre wurde abgerechnet. Die Beitragsbescheide gehen den Grundstückseigentümern in den nächsten Tagen zu. Letztmalig wurden 2013 wiederkehrende Beiträge in Form von Vorausleistungen erhoben. Diese Beiträge sowie vorhandene Mehreinnahmen aus früheren Jahren wurden bei der Ermittlung der Beitragshöhe angerechnet. Der Beitragssatz beträgt 0,13 Euro/m² beitragsfähiger Fläche.

6 6»Wasgau-Anzeiger«02. November 2017 Im Straßenausbauprogramm wurden folgende Arbeiten abgerechnet: Maßnahme Nr. Planzahlen tatsächliche Kosten 3001, Tannstraße Euro ,65 Euro 3002, Garten-/Pestalozzistraße Euro ,91 Euro 3009, Am Kreuzstein ,60 Euro 3086, Gehweg Hauensteiner Straße Euro 3099, Erwerb Straßenflächen 5.767,73 Euro 3230, Umrüstung auf LED Euro ,16 Euro Gesamtsumme Euro ,05 Euro Gemäß der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Dahn ist hiervon der Gemeindeanteil (= 45 %) der Stadt Dahn in Höhe von ,52 Euro abzuziehen, so dass für den Zeitraum ein Beitragsbedarf von insgesamt ,53 Euro entstanden ist. Hierauf erhoben wurden in 2012 und 2013 Beiträge in Höhe von ,50 Euro Die Mehreinnahmen aus den Vorjahren 2010/2011 beliefen sich auf ,68 Euro Somit ist mit dem Abrechnungsbescheid für das Jahr 2016 ein Restbetrag von ,35 Euro zu erheben, dies entspricht einem Beitragssatz von 0,13 Euro/m² beitragspflichtiger Fläche. Im Jahr 2016 musste der Stadtrat der Stadt Dahn aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben sowie verschiedener Gerichtsurteile eine neue Ausbaubeitragssatzung beschließen. In dieser Satzung ist u.a. eine Änderung des Gemeindeanteils im Bereich des Stadtgebietes von bisher 45 % auf 40 % festgelegt, so dass bei der Erhebung der Vorausleistung auf den Ausbaubeitrag für das Jahr 2017 ein neuer, geringerer Gemeindeanteil berücksichtigt werden musste. Den Beitragsbescheiden für die Erteilung von neuen Abbuchungsaufträgen sind entsprechende Formulare beigefügt. Sofern die Abbuchung der fälligen Beitragszahlungen gewünscht wird, bitten wir Sie, dies mit den übersandten Abbuchungsvordrucken neu zu beantragen. Fischbach Sprechstunden des Ortsbürgermeisters, Michael Schreiber, montags Uhr, mittwochs Uhr, im Gemeindehaus, Hauptstr. 37, Tel. 204 Gemeinderatssitzung Es wird hiermit bekannt gegeben, dass am Mittwoch, dem 8. November 2017, Uhr, im Ratssaal des "Alten Rathauses" in Fischbach, Hauptstr. 37, eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn stattfindet. TAGESORDNUNG A) Öffentlicher Teil der Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Vollzug der Baugesetze; Bauleitplanung der Ortsgemeinde Fischbach; Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Unterpetersbächlerhof" a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB b) Beratung und Beschlussfassung über die Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB c) Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB und die Durchführung der Bürgerbeteiligung nach 3 Abs. 2 BauGB 3. Bauanträge und Bauvoranfragen 4. Wiederkehrende Beiträge Verkehrsanlagen; Erlass einer Änderungssatzung 5. Auftragsvergaben für den Umbau und die Erweiterung der Kindertagesstätte Fischbach 6. Neuregelung der Zustellung von Einladungen 7. Biosphärenhaus Pfälzerwald- Nordvogesen; Sachstandsbericht über Zuweisungsangelegenheiten 8. Breitbandversorgung in Fischbach; Sachstandsbericht 9. Informationen des Ortsbürgermeisters B) Nichtöffentlicher Teil der Sitzung 10. Grundstücksangelegenheiten 11. Informationen des Ortsbürgermeisters Fischbach, den gez. Michael R. Schreiber Ortsbürgermeister Bekanntmachung Bauleitplanung der Ortsgemeinde Fischbach; 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 'Fischbacher Weg' nach 13 Baugesetzbuch (BauGB) In Kraft treten des Bebauungsplanes Gemäß 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom (BGBl I S. 2414) in Verbindung mit der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom (GVB S. 365) und der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom (GVBl. S. 153), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, wird Folgendes bekannt gemacht: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Fischbach hat in seiner Sitzung am , die 11 vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan "Fischbacher Weg" mit Begründung auf Grund des 24 GemO als Satzung gemäß 10 Abs. 1 BauGB i.v.m. 88 Abs. 6 LBauO beschlossen. Der Bebauungsplan wurde am vom Ortsbürgermeister ausgefertigt. Diese Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebene Veröffentlichung. Die 11. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan "Fischbacher Weg" der Gemeinde Fischbach mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung tritt mit dieser Bekanntmachung nach 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Die 11. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan "Fischbacher Weg" der Gemeinde Fischbach kann einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung ab sofort von montags bis einschließlich freitags von 9.00 Uhr bis Uhr und zusätzlich dienstags von bis Uhr und donnerstags von Uhr bis Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstraße 29, Zimmer-Nr. 207, Dahn, von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über alle Einzelheiten Auskunft gegeben. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 (Vertrauensschaden), 40 (Entschädigungen in Geld oder durch Übernahme), 41 (Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahrtund Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen) und 42 (Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung) des BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches herbeiführen, indem er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstraße 29, Dahn) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vorbezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. 215 Abs. 1 BauGB i. V. m. 233 BauGB: 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsund Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde (Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstraße 29, Dahn) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

7 »Wasgau-Anzeiger«02. November Eine Verletzung der Bestimmungen über a) Ausschließungsgründe nach 22 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates nach 34 GemO ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde (Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstraße 29, Dahn) geltend gemacht worden ist. gez. Zwick Bürgermeister Grünschnitt und Gartenabfälle gehören nicht in den Wald!! Wer Grünschnitt und Gartenabfälle einfach in Feld und Flur entsorgt begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann für den Verursacher ein Bußgeld von mehreren hundert Euro, in extremen Fällen bis zu ,- Euro zur Folge haben. Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Was banal klingt ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Diese Art der Entsorgung ist nicht erlaubt. Gartenabfälle und Grünschnitt sind gem. der Abfallentsorgung ordnungsgemäß zu entsorgen. Entweder kann man kostenlos seinen Grünschnitt an den bekannten Stellen (z.b. Gewerbepark Fischbach) abgeben oder kompostiert im eigenen Garten. Da vermehrt illegale Entsorgungen durch die Forstverwaltung und das Ordnungsamt festgestellt wurden, wird die Bevölkerung um Beachtung geben. gez. Michael R. Schreiber Ortsbürgermeister Ludwigswinkel Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Sebald Liesenfeld, montags, Uhr, im Rathaus, Landgrafenstr. 25, oder nach Vereinbarung Tel. 217 Einladung zum Seniorentag 2017 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, zu unserem diesjährigen Seniorentag am Sonntag, dem 5. November 2017, ab Uhr, im Daniel-Theyson-Haus, lade ich alle Seniorinnen und Senioren ab dem 65. Lebensjahr mit ihrem Ehegatten oder Lebenspartner, im Namen der Gemeinde Ludwigswinkel, recht herzlich ein. Wenn Sie gehbehindert sind, bitte ich um Nachricht, damit Sie an der Wohnung abgeholt werden können. Allen, die wegen Krankheit an der Veranstaltung nicht teilnehmen können, wünsche ich eine baldige Genesung. im Sitzungszimmer des Gasthauses "Altes Schulhaus" in Niederschlettenbach, Weißenburger Straße 3, eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Niederschlettenbach stattfindet. TAGESORDNUNG A) Öffentlicher Teil der Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Neuregelung der Zustellung von Einladungen 3. Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Pfalzgas GmbH für die Versorgung mit Gas in der Ortsgemeinde Niederschlettenbach 4. Vollzug der Baugesetze; 1. Änderungs- und Erweiterungsplan des Bebauungsplanes "Hofgut" der Ortsgemeinde Niederschlettenbach a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB b) Beratung und Beschlussfassung über die Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB c) Satzungsbeschluss 5. Darlehensaufnahme aufgrund der haushaltsrechtlichen Ermächtigung des Haushaltsjahres Bauanträge und Bauvoranfragen 7. Informationen des Ortsbürgermeisters B) Nichtöffentlicher Teil der Sitzung 8. Informationen des Ortsbürgermeisters Niederschlettenbach, den gez. Roman Mertz Ortsbürgermeister Nothweiler Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Kurt Görtler, nach Vereinbarung, Tel Beteiligung der Einwohner an der Haushaltsplanung der Gemeinde gemäß 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) Der Entwurf der Haushaltssatzung der Haushaltsjahre 2018 und 2019 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt gem. 97 Abs. 1 GemO bis zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat jeweils Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis Uhr, sowie zusätzlich Dienstag von Uhr bis Uhr und Donnerstag von Uhr bis Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstraße 29, Zimmer 108, zur Einsichtnahme durch die Einwohner aus. Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen können bis durch die Einwohner bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstr. 29, Zimmer 108, eingereicht werden. Ihr Sebald Liesenfeld Ortsbürgermeister Niederschlettenbach Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Roman Mertz, jederzeit, nach Vereinbarung, Tel Gemeinderatssitzung Es wird hiermit bekanntgegeben, dass am Donnerstag, dem 9. November 2017, Uhr, Öffnungszeiten im Biosphärenhaus Mai, Juni, Juli, August, September Mo-So, Feiertage Uhr April, Oktober Mo-So, Feiertage Uhr Tolle Sommerveranstaltung unter

8 8»Wasgau-Anzeiger«02. November 2017 Gemeinderatssitzung Die Sitzung ist öffentlich. TAGESORDNUNG 1. Einwohnerfragestunde 2. Forstwirtschaftsplan 3. Anschaffung von Fahnen für die Ortsgemeinde 4. Vollzug des 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Erlass einer 1. Satzung über die Ausübung des besonderen Vorkaufsrechtes 5. Bauanträge und Bauvoranfragen 6. Vollzug der Baugesetze; Bauleitplanung der Ortsgemeinde Rumbach; 5. Änderung des Bebauungsplanes 'In den Schafäckern' gemäß 13 BauGB a) Vorstellung der Planung b) Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB und die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach 3 Abs. 2 BauGB 7. Neuregelung der Zustellung von Einladungen 8. Informationen des Ortsbürgermeisters Rumbach, den gez. Ralf Weber Ortsbürgermeister Rumbach Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Ralf Weber nach Vereinbarung, Tel Es wird hiermit bekannt gegeben, dass am Dienstag, dem 7. November 2017, Uhr, im Sitzungssaal des Gemeindehauses in Rumbach, Kirchdöll 1, eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Rumbach stattfindet. Schindhard Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Joachim Burkhart, nach Vereinbarung, Tel Aus der letzten Gemeinderatssitzung Revierförster Nikolaus stellte dem Gemeinderat eine geplante Durchforstung im Bereich Fischwoog vor. Dem Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Ausstellen von Zeugnissen über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines Vorkaufsrechts nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und dem Denkmalschutzgesetz (DSchG) sowie für die Erteilung von Genehmigungen und Negativtesten nach dem Baugesetzbuch stimmte der Gemeinderat nicht zu. Zur Finanzierung des Eigenanteils für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung stimmte der Gemeinderat der Aufnahme eines KfW-Darlehens in Höhe von ,00 Euro zu. Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Schindhard die Jahresabschlüsse 2010 bis 2012 geprüft hat, stellte der Gemeinderat die geprüften Jahresabschlüsse zum , und fest und nahm die geprüften Anlagen zum Jahresabschluss zur Kenntnis. Weiterhin erteilte der Gemeinderat dem damaligen Ortsbürgermeister Joachim Burkhart und den damaligen Beigeordneten der Ortsgemeinde Schindhard, die ihn vertreten hatten, Entlastung für die Haushaltsjahre 2010 bis Ebenso wurde dem damaligen Bürgermeister und den damaligen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland, soweit diese für die Ausführung der Haushaltspläne 2010 bis 2012 zuständig waren, Entlastung erteilt. Der Gemeinderat stimmte der Auftragsvergabe für eine digitale Schließanlage für das Dorfgemeinschaftshaus zu. Ortsbürgermeister Burkhart wurde ermächtigt, mit dem Bezirksverband Pfalz die Verträge a) zur Pflege von bestehenden Steuobstbäumen und/ oder Neupflanzung von Streuobstbäumen und b) zur Pflege von Streuobst-, Mager- und Feuchtwiesen abzuschließen. Bei der Straßenverkehrsbehörde wird der Vorstitzende die Einführung einer Tempo-30-Zone in der Landauer Straße abklären und informiert über den geplanten Ausbau der Ortsdurchfahrt im Anschluss an den Ausbau der Ortsdurchfahrt in Busenberg. Schönau Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin, Sabrina Müller nach Vereinbarung, Tel Liebe Bürgerinnen und Bürger, mit Wirkung zum 2. November 2017 verliere ich umzugsbedingt mein Amt als Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Schönau. Bereits in der letzten Ratssitzung hatte ich angekündigt, dass ich Schönau aus privaten Gründen, spätestens zum Ende des Jahres verlassen werde. Dieser Zeitraum war von mir sehr vorsichtig geschätzt und nun hat es sich so entwickelt, dass ich bereits jetzt umziehen werde. Dieser Schritt ist mir nicht leichtgefallen und ich möchte nochmals betonen, dass der Umzug aus rein privaten Gründen erfolgt. Ich bin nicht der Mensch, der Sachen anfängt und nicht zu Ende bringt. Als ich das Bürgermeisteramt vor drei Jahren angenommen habe, habe ich mir vorgenommen, auf jeden Fall eine ganze Amtsperiode das Amt auszuüben. Doch mein privates Lebensumfeld hat sich derart verändert, dass ich dieses selbstgesteckte Ziel leider nicht erreichen kann. Als ich vor 20 Jahren nach Schönau kam, konnte ich mir nicht vorstellen, was ich hier einmal alles lernen würde. Ich bekam die Gelegenheit, wunderbare Menschen kennenzulernen, Freunde zu finden und mich weiterzuentwickeln. Dankbar bin ich für die Zeit im Karnevalsverein und der Möglichkeit, in der dörflichen Gemeinschaft mitzuhelfen - nicht nur an der Kerwe. Als Stadtkind war mir das damals völlig fremd. Diese Erfahrungen haben mich bis heute geprägt. Dass ich einmal in die Kommunalpolitik einsteige, war damals eher Zufall. Doch schnell habe ich erkannt, dass es für mich das Richtige ist. Selbst die Kandidatur für das Bürgermeisteramt war für mich keinesfalls vorhersehbar, es hat sich einfach entwickelt. Hierbei habe ich festgestellt, dass ich Freude daran habe, das Dorf zu repräsentieren, Jubilare zu besuchen und sie besser kennenzulernen und nicht zuletzt zusammen mit dem Gemeinderat und den Beigeordneten die Gemeinde zu führen. Gerne blicke ich dabei auch auf den Austausch mit den Bürgermeisterkollegen, insbesondere im Sauertal, aber auch in der übrigen Verbandsgemeinde und im benachbarten Elsass, zurück. Diese Zeit wird mir fehlen, aber ich habe mir fest vorgenommen nach vorne zu schauen. So beginnt für mich wieder einmal ein neuer Lebensabschnitt. Dennoch werde ich meine Zeit in Schönau nicht vergessen und auch weiterhin das eine oder andere Fest besuchen oder einfach nur so vorbeischauen. An dieser Stelle danke ich allen, die mich stets unterstützt haben und in der Zeit des Lernens verständnisvoll und geduldig mit mir waren. Ein besonderer Dank geht an den Gemeinderat, die Beigeordneten und selbstverständlich auch an die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung, die mich nie im Stich gelassen haben. Ihnen, liebe Schönauer Bürgerinnen und Bürger, wünsche ich ein friedvolles Leben in ihrem schönen Dorf. Erhalten Sie die dörfliche Gemeinschaft und das Vereinsleben, das in Schönau wirklich großgeschrieben wird. Ihre Sabrina Müller

9 »Wasgau-Anzeiger«02. November HINWEIS: Veranstaltungen Eingabeschluss per Internet 1 Woche vorm Erscheinungstermin, 12 Uhr SONNTAG 5/11 Ortsgemeinde Erfweiler Halbtageswanderung 7km Beginn: 13:30 Uhr Veranstalter: PWV Erfweiler Heldenfriedhof - Hochstein zurück nach Erfweiler Einkehr beim TC Schlossberg Treffpunkt: Belmontplatz SAMSTAG 4/11 Ortsgemeinde Fischbach (Dahn) Wellfleischessen Beginn: 11:00 Uhr Veranstalter: Förderverein der Feuerwehreinheit Fischbach e.v. Wellfleischessen bei der Feuerwehr Treffpunkt: Feuerwehrgerätehaus SAMSTAG 4/11 Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach Schlachtfest Beginn: 11:30 Uhr Veranstalter: Pfälzerwald-Verein Bruchweiler Wellfleisch vom Buffet Treffpunkt: PWV-Hütte Am Schmalstein SAMSTAG 4/11 Stadt Dahn Abendwanderung ins Blaue Beginn: 16:00 Uhr Veranstalter: Pfälzerwald-Verein Dahn e.v. Wanderung nach Lust und Laune des Wanderführers. Wegstrecke: ca km, Wanderführer: Vorstandschaft Treffpunkt: Stadt Dahn SAMSTAG 4/11 Stadt Dahn *Des Kaisers neue Kleider* Beginn: 17:00 Uhr Veranstalter: Stadt Dahn Ist Kaiser Klemens verrückt geworden? Er stolziert auf dem Schlossplatz in Unterhosen! Was ist geschehen? Kaiser Klemens ist kleidersüchtig! Er glaubt, nur durch prächtige Kleider könne er sein Volk beeindrucken. Treffpunkt: Ottfried-von-Weißenburg-Thater Kosten: [10 ] Erwachsene SAMSTAG 4/11 Ortsgemeinde Schindhard Wanderplanerstellung für 2018 Beginn: 19:30 Uhr Veranstalter: Pfälzerwaldverein Schindhard Für die Wanderplanerstellung für das Wanderjahr 2018 laden wir hiermit alle eifrigen Mitwanderer ein, um für das neue Jahr wieder einige interessante Wanderziele anbieten zu können. Treffpunkt: Dorfgemeinschaftshaus, Sitzungszimmer SAMSTAG 4/11 Ortsgemeinde Fischbach (Dahn) Benefizveranstaltung Beginn: 19:30 Uhr Veranstalter: Fasnachts-Club-Felsenland e.v. Benefizveranstaltung zugunsten von Laura Frary aus Fischbach. Schirrmherrschaft: Christian Baldauf MdL.Motto: *EINER FÜR ALLE,ALLE FÜR EI- NEN* Moderation: Frank Baumann, Mit den Stars der badisch-pfälzischen Fastnacht, zb.kättl Feierdaach;Elsbeth Scheidle;Wasentrio-Plus;Günter Dudenhöffer;De Maddin; Treffpunkt: Mehrzweckhalle Kosten: 15 SONNTAG 5/11 Ortsgemeinde Niederschlettenbach Zur Wasgauhütte Beginn: 10:00 Uhr Veranstalter: PWV Niederschlettenbach Änderung: Wir wandern von Darstein zur Wasgauhütte des PWV Schwanheim. Dort Mittagsrast und Aufstellung des Wanderplanes Treffpunkt: Niederschlettenbach SONNTAG 5/11 Ortsgemeinde Busenberg Ehrungen Blumenschmuckwettbewerb 2017 Beginn: 14:00 Uhr Veranstalter: OGV Busenberg Der OGV Herschberg hat den diesjährigen Blumenschmuck in Busenberg bewertet und die Sieger gekürt. Bei Kaffee und Kuchen werden die entsprechenden Urkunden und Preise übergeben. Hierzu laden wir recht herzlich ein. Treffpunkt: Kelterhaus Busenberg SONNTAG 5/11 Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach Konzert mit ZIGANIMO live auf dem Reinighof Beginn: 18:00 Uhr Veranstalter: Europäische Pioniersiedlung e.v. Mit Stimmen, Geige, Gitarre, Mandoline, Klarinette, Akkordeon und Kontrabass, mit Spielfreude und ungezügeltem Appetit machen sich Ziganimo bereits seit 2006 über verschiedene europäische Musiktraditionen her. Musik, die wärmt und mitreißt spannend, jazzig und beseelt. Mehr Infos siehe homepage! Treffpunkt: Reinighof Kosten: auf Spendenbasis MITTWOCH 8/11 Ortsgemeinde Niederschlettenbach Dahner Felsenpfad Beginn: 13:30 Uhr Veranstalter: PWV Niederschlettenbach Unsere Mittwochswanderung führt uns zum Dahner Felsenpfad, vom Schillerplatz zum Reitplatz und Felsengraf, dort Einkehr. Treffpunkt: Niederschlettenbach MITTWOCH 8/11 Stadt Dahn Geführte Wanderung Beginn: 13:30 Uhr Veranstalter: Stadt Dahn in Zusammenarbeit mit dem PWV Dahn Schloßstraße - Zimmerböhl - Erfweiler - Breitenbachtal - Kahlenberg - Schafsteine - * -Mülleräcker Breitenbachtal um den Hahnberg Erfweiler. Einkehr im Jägerhof - Dahn 9 km bzw. 11 km Treffpunkt: Tourist-Information MITTWOCH 8/11 Ortsgemeinde Busenberg Geführte Senioren- und Gästewanderung Beginn: 13:30 Uhr Veranstalter: Pfälzerwald-Verein Wanderung: Geierstein - Lourdesgrotte Treffpunkt: Busenberg MITTWOCH 8/11 Ortsgemeinde Schönau (Pfalz) Heilungsweg des Evangeliums Beginn: 14:00 Uhr Veranstalter: Heilsbach Bildungs- und Freizeitstätte Ein Seminar für Kranke und Gesunde Treffpunkt: Heilsbach Bildungs- und Freizeitstätte MITTWOCH 8/11 Stadt Dahn Eine etwas andere November-Andacht Beginn: 16:30 Uhr Veranstalter: Katholische Frauengemeinschaft Dahn (kfd) Aus dem Dunkel erwächst neues Leben - eine etwas andere November-Andacht. Herzliche Einladung hierzu an die ganze Gemeinde. Treffpunkt: Friedhofskapelle (Leichenhalle) Dahn

10 10»Wasgau-Anzeiger«02. November 2017 DONNERSTAG 9/11 Ortsgemeinde Nothweiler Gemeindenachmittag: Ein Schicksalstag der Deutschen Beginn: 15:00 Uhr Veranstalter: Prot. Kirchengemeinde Schönau-Rumbach Historische Ereignisse am 9. November werden beleuchtet. Treffpunkt: Dorfgemeinschaftshaus DONNERSTAG 9/11 Ortsgemeinde Nothweiler Gemeindenachmittag mit Kaffee und Kuchen Beginn: 15:00 Uhr Veranstalter: Prot. Kirchengemeinde Schönau-Rumbach Pfarrer Walter spricht über den 9. November als Schicksalstag der Deutschen. Treffpunkt: Dorfgemeinschaftshaus FREITAG 10/11 Fischbach Ortsgemeinde bei Dahn Fischbach bei Dahn 1,5 tägiger Pflanzenfarbenworkshop mit Peter Reichenbach Beginn: 0:00 Uhr Veranstalter: NaturErlebnisZentrum Wappenschmiede der GNOR e.v. Das NEZ Wappenschmiede freut sich ein 1,5-tägiges, grenzüberschreitendes und sogar zweisprachiges Planzenfarbenseminar!!!, vom 10. bis 11. November 2017 mit Peter Reichenbach anzubieten. Weitere Informationen unter 06393/ oder Treffpunkt: NaturErlebnisZentrum Wappenschmiede der GNOR e.v. Kosten: 25,- für Verpflegung FREITAG 10/11 Stadt Dahn Erste Hilfe Kurs Beginn: 9:00 Uhr Veranstalter: DRK Kreisverband SWP Erste Hilfekurs für Führerscheinerwerber, JuLeikas und Betriebshelfer. Für Betriebshelfer werden über die BD abgerechnet. Anmeldung zwingend erforderlich unter Tel oder Treffpunkt: DRK Ortsvereinshaus Kosten: 40.- Euro für den Kurs FREITAG 10/11 Ortsgemeinde Fischbach (Dahn) Sankt Martin Beginn: 17:30 Uhr Veranstalter: Karnevalverein Heggeschlubber mit der Kindertagesstätte St. Hildegard Die Kita St. Hildegard lädt zum Sankt Martin ein. Treffpunkt: 17:30 Uhr an der Kindertagesstätte zum Laternenumzug; anschließend gemeinsamer Abschluss in gemütlicher Atmosphäre im Ruth-Theysohn-Park. Bewirtung durch den Karnevalverein Heggeschlubber. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Treffpunkt: Ruth-Theysohn-Park FREITAG 10/11 Ortsgemeinde Bundenthal St.Martinsumzug Beginn: 17:30 Uhr Veranstalter: Kita Nardini Die Kita Nardini lädt zum Martinsfest ein. Beginn: Uhr in der Kirche St.Peter und Paul, anschließend Laternenumzug zur Kita. Mit Worschd, Weck un Woi ist für das leibliche Wohl gut gesorgt! Treffpunkt: Kita Nardini SAMSTAG 11/11 Ortsgemeinde Schönau (Pfalz) Kesselfleischessen Beginn: 11:30 Uhr Veranstalter: Sportverein Schönau Traditionelles Kesselfleischessen - es ist genug für alle da! Treffpunkt: Sportheim Schönau SAMSTAG 11/11 Stadt Dahn Alttierschau Beginn: 18:30 Uhr Veranstalter: P126 Tradionelles Hasenessen Treffpunkt: E-Werk Dahn SAMSTAG 11/11 Ortsgemeinde Fischbach (Dahn) Inthronisierung und Eröffnung der Karnevalskampagne 2017/2018 Beginn: 20:01 Uhr Veranstalter: Karnevalverein Heggeschlubber Wir eröffnen unsere Karnevalskampagne mit der Verabschiedung unserer jetzigen Prinzessin Annika I. und der Krönung unserer neuen Heggeschlubber Tollität. Anschließend feiern wir noch zusammen mit dem Gesangsduo *Die Saarspatzen*. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Der Eintritt ist frei. Treffpunkt: Haus der Vereine Kunstausstellungen Atelier ART-Burkhart Lauterstraße 8, Bruchweiler-Bärenbach, Tel. (0176) Bilder - Holzobjekte - Akustikelemente in ständiger Ausstellung Öffnungszeiten: nach Vereinbarung Kreisgalerie Dahn Schulstraße 14, Dahn, Telefon: ( ) 32 22, Dauerausstellung: Stiftung Ludwig Schindler, Stiftung Emil Knöringer und Stiftung Petzinger Wechselausstellung: Sensibles - Ingrid Lebong Ausstellung bis Öffnungszeiten: während der Wechselausstellung täglich von bis Uhr. Zwischen den Wechselausstellung ist die Kreisgalerie geschlossen Eintritt frei! Kunstverein Dahn im Alten Rathaus, Marktstraße 7, Dahn, Kunstvereinigung Wasgau e.v. Tel. ( ) Grenzland / Traumland - Malerin Conny Luley und Sibylle Möndel sowie der Bildhauer Bernd Zimmer Ausstellung von bis Öffnungszeiten: Mittwoch, Donnerstag, Sonntag von bis Uhr. Atelier-Galerie, Manfred Lehrmann Burgenring 7, Dahn, Tel. ( ) Aquarelle und Ölgemälde in ständiger Ausstellung Öffnungszeiten: nach Vereinbarung Atelier-Galerie, Lilo Kreft-Hirschinger Frühlingstr. 1, Dahn, Tel. ( ) lud.kreft-hirschinger@online.de Aquarell - Acryl - Zeichnung - Farbradierung - Ständige Ausstellung Öffnungszeiten: Donnerstag Uhr u. n. Vereinbarung MAGU Kunsthaus Hasenbergstraße 3, Dahn, Tel. ( ) In ständiger Ausstellung: Farb - Raum - Malerei von Frank G. Claudius und Schamanische Kunst von Friederike Claudius Öffnungszeiten: Donnerstag, Freitag bis Uhr und nach Vereinbarung Eintritt frei!

11 »Wasgau-Anzeiger«02. November Galerie Die Werkstatt Friedhofstraße 7, Erfweiler, Tel. ( ) Katzen, Hühner und andere Menschen Malerei von Lilo Kreft-Hirschinger Ausstellung bis Öffnungszeiten: Mittwoch, Donnerstag und Sonntag von bis Uhr Eintritt frei! HolzArt Atelier Erwin Würth Sandbuckel 2, Fischbach-Petersbächel, Tel. ( ) Zum neuem Leben - ständige Ausstellung im Atelier Bilder & Skulpturen aus Strandgut und einheimischen Hölzern Öffnungszeiten: Mittwoch von Uhr, und nach Absprache Vereinbarung Eintritt frei! Galerie ipad-malerei, Torsten Hennig, Bitscher Straße 23c, Fischbach, Tel. ( ) Ständige Ausstellung von Bildern, die auf dem ipad gemalt und auf unterschiedlichsten Medien ausgedruckt sind Öffnungszeiten: nach Vereinbarung oder Aushang am Haus Eintritt frei! Art Café - Galerie Schützenstraße 5, Nothweiler, Tel.: ( ) Malerei und Bildhauerei von Rosa Klar Öffnungszeiten: Freitag, Samstag, Sonn- und Feiertage von Uhr Eintritt frei! Galerie Drechslerei ohne Grenzen Roman Dörholt, Wengelsbacher Str. 32, Schönau, Tel.: , Ständige Ausstellung von gedrechselten Kunstobjekten Öffnungszeiten: nach Vereinbarung Eintritt frei! Beratungsstellen TelefonSeelsorge Tel.: (0800) oder (0800) anonym - kompetent - rund um die Uhr homepage: Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Südwestpfalz 22er Straße 66, Zweibrücken Tel. ( ) , Fax ( ) Rettungsdienst: 112 Leistungen: Rettungsdienst, Krankentransporte, Behindertenfahrdienst, ambulanter Pflegedienst, Menüservice, Hausnotruf, Kurzzeitpflege in Mörsbach, Kleiderkammer, Blutspendedienste, Jugendrotkreuz, Ausbildungen in Erster Hilfe Arthrose-Selbsthilfe Hilfe für Rheumakranke bietet die Arthrose-Selbsthilfegruppe in der Kath. Familienbildungsstätte am Sommerwald an. Info und Anmeldung: Inge Hammerschmidt, Tel.: ( ) Termine im Internet unter: Wasgau-Sozialstation Zentrale: Dahn, Schulstr. 11, Tel. ( ) , Fax Stunden-Notfallbereitschaftsdienst unter Tel. ( ) Beratung und Auskunft: Sylvia Thoss und Susanne Hitpass Leistungen: Grund- u. Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Betreuung, Beratung, Schulung u. Krankenhausüberleitung, tägl. Essen auf Rädern (warm oder gefroren) Pflegestützpunkt Dahn Beratungsstelle für pflegebedürftige, kranke und behinderte Menschen und deren Angehörige Schulstr. 4, Dahn Ansprechpartner: Frau Elke Weyandt, Tel. ( ) , Fax ( ) Telefonische Sprechzeiten: montags, dienstags und donnerstags Uhr, Termine nach Vereinbarung Aidsberatung und Durchfühung HIV-Test Kreisverwaltung Südwestpfalz Frau Ute Mayer, Telefon ( ) nach telefonischer Vereinbarung Krebsberatungsstelle Pirmasens Pirmasens, Kaiserstr. 49, Tel. ( ) Frauenselbsthilfe nach Krebs - Gruppe Dahn auffangen-informieren-begleiten Gruppentreffen: Jeden ersten Donnerstag des Monats im Haus des Gastes, Dahn Monatliches Chemopatientenfrühstück: Termine erfragen Auch Männer sind willkommen! Beratung und Gespräch - persönlich oder am Telefon: Andrea Gnirss fsh.andreagnirss@t-online.de Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Kreisverband Pirmasens Zentrale: Pettenkoferstr , Pirmasens, Tel. ( ) Leistungen: ASB-Hausnotruf - Hilfe per Knopfdruck - Menüservice für Senioren Essen auf Rädern (tägl. heiße Auslieferung) - Rollstuhlfahrdienst - Ausbildungen für Führerscheinbewerber, Vereine + Betriebe - Sozialstation - Hauswirtschaft und Betreuung - kostenlose Beratung Sozialverband VdK Pirmasens Kreisverband Pirmasens Sozialrechtliche Beratung (Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung u.a.) Kontakt: Zweibrücker Straße 3-7, Pirmasens Tel. ( ) von Uhr (Mo, Di, Do, Fr) Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung Johanniter-Sozialstation Ambulanter Pflegedienst Zentrale 24h erreichbar unter Tel. ( ) Beratung und Auskunft: Bettina Wegmann und Dominik Tretter Oder Beratung über unseren Pflegestützpunkt: Frau Rohr und Frau Kuntz, Tel. ( ) Leistungen: Häusliche Pflege, medizinische Versorgung, Familienpflege, Hauswirtschaft, Betreuung, Hausnotruf, mobile Fußpflege, Demenzbegleitung Ambulanter Hospiz- und Palliativ- Beratungsdienst Südwestpfalz Häusliches Unterstützungsangebot für schwerkranke Menschen und ihre Angehörigen. Was wir für einen schwerkanken Menschen tun können? Ein Netz knüpfen aus Fürsorge, Pflege und Zuwendung, das ist alles - nicht mehr. Was wir für einen schwerkranken Menschen tun wollen? - Nicht weniger! Büro Rodalben, Hauptstr. 135, Tel.: 06331/ Büro Zweibrücken, Poststr. 35, Tel.: 06332/ hospiz-suedwestpfalz@web.de

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