Netznutzung Gas. Ansprechpartner

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1 Netznutzung Gas Ansprechpartner Telefon: (0431) Netznutzungsmanagement Fax: (0431) Uhlenkrog Kiel Internet: Ein Untenehmen der Stadtwerke Kiel AG.

2 Preisblätter Netznutzung Gas Dieses Preisblatt steht unter dem Vorbehalt, dass eine weiterreichende Anpassung der Netzentgelte für das Jahr 2014 auf Grund von Anpassungen des vorgelagerten Netzbetreibers, von Rechtsvorschriften sowie durch behördliche oder gerichtliche Entscheidungen nicht erforderlich wird. Die weist darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Preisblattes noch keine Festlegung der Erlösobergrenze für 2014 durch die Regulierungsbehörde erfolgt ist. Die Entgeltkalkulation wurde entsprechend den Vorgaben der Regulierungsbehörde vom und durchgeführt. Preisblatt 1 Netznutzung für Lastprofilkunden (SLP) (bis 1,5 Mio. kwh / Jahr) Preisblatt 2 Netznutzung für leistungsgemessene Kunden (LGK) Preisblatt 2(a) Netzentgeltformel und Preistabelle der Arbeit Preisblatt 2(b) Netzentgeltformel und Preistabelle der Leistung Preisblatt 3 Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung Preisblatt 4 Konzessionsabgabe (Anlage 4(a): Konzessionsabgaben nach Kommunen) Preisblatt 5 Händlerdienstleistungen Seite 2 von 13 Seiten

3 Preisblatt 1: Netznutzung für Lastprofilkunden (SLP) (bis 1,5 Mio. kwh / Jahr) Die Netzentgelte der bestehen aus dem Grundpreis in pro Jahr, dem Arbeitsentgelt für die abgenommene Jahresenergie in ct/kwh und verstehen sich zzgl. den angegebenen Entgelten für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung (siehe entsprechendes Preisblatt), der Konzessionsabgabe (siehe entsprechendes Preisblatt) sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Netzentgelte beinhalten sämtliche Netzkosten der vorgelagerten Netzebenen bzw. Netzbetreiber. Die berechnet die Netzentgelte für Lastprofilkunden (SLP) auf Grundlage der folgenden Preistabelle in Abhängigkeit der abgenommenen Jahresenergie. Jahresarbeit [kwh] Grundpreis (netto) Arbeitspreis (netto) Gruppe Minimal Maximal [ /Monat] [ /Jahr] [ct/kwh] G1 1, ,000 0,00 0,00 3,1205 G , ,000 1,00 12,00 2,0502 G , ,000 2,20 26,40 1,4787 G , ,000 7,50 90,00 1,1779 G , ,000 26,00 312,00 0,9961 G , , , ,00 0,7974 Anwendungsbeispiel SLP (netto) Annahme Kunden: abgenommenen Jahresenergie = kwh/a Gruppenzugehörigkeit: G3 Grundpreis: 26,40 Arbeitspreis: 1,4787 ct/kwh * kwh/a = 369,68 Netzentgelt: 26, ,68 = 396,08 Seite 3 von 13 Seiten

4 Preisblatt 2: Netznutzung für leistungsgemessene Kunden (LGK) Die Netzentgelte der bestehen aus dem Jahresleistungsentgelt für die Jahreshöchstleistung in /kw(preisblatt 2b), dem Arbeitsentgelt für die abgenommene Jahresenergie in ct/kwh (Preisblatt 2a) und verstehen sich zzgl. den angegebenen Entgelten für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung (siehe entsprechendes Preisblatt), der Konzessionsabgabe (siehe entsprechendes Preisblatt) sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Netzentgelte beinhalten sämtliche Netzkosten der vorgelagerten Netzebenen bzw. Netzbetreiber. Die rechnet die Netzentgelte für leistungsgemessene Kunden (LGK) auf Basis einer Preistabelle für Leistung und Arbeit ab. Für die Preistabellen wird das Zonenmodell verwendet. Für Anlagen, deren gemessene Jahresmengen kwh überschreiten und die noch nicht über eine registrierende Leistungsmessung verfügen, wird zur Ermittlung der individuellen maximalen Jahresleistung P hilfsweise folgende Formel zur Anwendung gebracht: 0,8164 W[ kwh] P = 2,241*, P in kw 1000 Seite 4 von 13 Seiten

5 Preisblatt 2 (a): Netzentgeltformel der Arbeit NE iw ( W ) = W i i ( BM OT W + 1+ BM W WP OV W i ( ) w E W ) Netzentgeltformel der Arbeit Beschreibung Ausprägung (netto) Briefmarke Arbeit Ortstransportnetz 0,0734 ct/kwh Briefmarke Arbeit Ortsverteilnetz 0,3574 ct/kwh Wendepunkt Arbeit ,32 MWh Exponent Arbeit 2,84 Individuelles Netzentgelt Arbeit *** EUR/a Individuelle Jahresarbeit *** MWh/a Seite 5 von 13 Seiten

6 Preisblatt 2 (a): Preistabelle der Arbeit Die Zuordnung zu einer Zone erfolgt über die entnommene Jahresenergiemenge in kwh. Arbeitsbereich Jahresarbeit Jahresarbeit Sockelbetrag durch Sockelbetrag Arbeitspreis der nicht abgegoltene Arbeit abgegoltenen Arbeit Untergrenze Obergrenze (netto) (netto) [ID-Nummer] [in kwh] [in kwh] [in /Jahr] [in kwh] [in ct/kwh] AB ,00 0 0,4308 AB , ,4255 AB , ,4119 AB , ,3939 AB , ,3696 AB , ,3493 AB , ,3262 AB , ,2872 AB , ,2306 AB , ,1729 AB , ,1068 AB , ,0397 Seite 6 von 13 Seiten

7 Preisblatt 2 (a): Berechnung des Entgeltes der Arbeit Die Berechnung des Entgeltes für die Arbeit erfolgt nach dem folgenden Schema: ((Jahresenergiemenge [in kwh] durch Sockelbetrag abgegoltene Arbeit [in kwh]) * Arbeitpreis der nicht abgegoltenen Arbeit [in ct/kwh] / 100) + Sockelbetrag [in /Jahr] Anwendungsbeispiel Arbeit (netto) Annahme Kunde n: Wi = kwh/a Pi = kw/a Zuordnung zur Zone: AB03 durch Sockelbetrag abgegoltene Arbeit: kwh Sockelbetrag: ,72 Arbeitpreis der nicht abgegoltenen Arbeit: 0,4290 ct/kwh Entgelt für die Arbeit: (( kwh/a kwh) * 0,4290 ct/kwh / 100) ,72 = ,72 Seite 7 von 13 Seiten

8 Preisblatt 2 (b): Netzentgeltformel der Leistung NE ip ( P ) = P i i ( BM OT P + 1+ BM P WP OV P i ( ) P E P ) Netzentgeltformel der Leistung Beschreibung Ausprägung (netto) Briefmarke Leistung Ortstransportnetz 2,7108 /kw Briefmarke Leistung Ortsverteilnetz 13,6112 /kw Wendepunkt Leistung kw Exponent Leistung 2,03 Individuelles Netzentgelt Leistung *** EUR/a Seite 8 von 13 Seiten

9 Preisblatt 2 (b): Preistabelle der Leistung Die Zuordnung zu einer Zone erfolgt über die Jahreshöchstleistung in kw. Leistungsbereich Leistung Leistung Sockelbetrag durch Sockelbetrag Leistungspreis der nicht abgegoltene Leistung abgegoltenen Leistung Untergrenze Obergrenze (netto) (netto) [ID-Nummer] [in kw] [in kw] [in ] [in kw] [in /kw] LB01 0, ,474 0,00 0,000 16,29 LB02 789, , ,49 789,474 16,09 LB , , , ,000 15,42 LB , , , ,000 14,27 LB , , , ,000 13,09 LB , , , ,000 11,79 LB , , , ,000 10,44 LB , , , ,000 9,10 LB , , , ,000 7,24 LB , , , ,000 5,16 LB , , , ,000 3,59 LB , , ,000 1,95 Seite 9 von 13 Seiten

10 Preisblatt 2 (b): Berechnung des Entgeltes der Leistung Die Berechnung des Entgeltes für die Leistung erfolgt nach dem folgenden Schema: ((Jahreshöchstleistung [in kw] durch Sockelbetrag abgegoltene Leistung [in kw]) * Leistungspreis der nicht abgegoltenen Leistung [in /kw]) + Sockelbetrag [in /Jahr] Anwendungsbeispiel Leistung (netto) Annahme Kunde n: Wi = kwh/a Pi = kw/a Zuordnung zur Zone: LB02 durch Sockelbetrag abgegoltene Leistung: 789,4737 kw Sockelbetrag: ,49 Leistungspreis der nicht abgegoltenen Leistung: 16,09 /kw Entgelt für die Leistung: ((1.000 kw/a 789,474 kw) * 16,09 /kw ) ,49 = ,86 Seite 10 von 13 Seiten

11 Preisblatt 3: Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung Preise für Lastprofilkunden (SLP) und leistungsgemessene Kunden (LGK) (zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer): Zählergröße Zählertyp Preis für MSB Preis für MDL Preis für die (netto) (netto) Abrechnung (netto) G2,5 bis G6 Balgenzähler 14,06 /a 5,68 /a 12,00 /a G10 bis G25 Balgenzähler 27,16 /a 5,68 /a 12,00 /a G40 bis G100 Balgenzähler 136,74 /a 5,68 /a 12,00 /a G40 bis G100 Drehkolbenzähler 136,74 /a 5,68 /a 12,00 /a G160 bis G400 Drehkolbenzähler 272,66 /a 322,20 /a 154,80 /a G650 bis G2500 Drehkolbenzähler 370,81 /a 322,20 /a 154,80 /a G65 bis G400 Schraubenradzähler 302,11 /a 322,20 /a 154,80 /a G650 bis G1600 Schraubenradzähler 763,41 /a 322,20 /a 154,80 /a G2500 bis G4000 Schraubenradzähler 1.254,16 /a 322,20 /a 154,80 /a LGK Lastgangmessung mit durchwahlfähigen Telefonanschluss 874,01 /a LGK Lastgangmessung mit GSM-Modem 1.414,01 /a Für Kunden mit einer Jahresenergiemenge über 1,5 Mio. kwh und einer Jahreshöchstleistung über 500 kw (Lastgangkunden) ist zusätzlich zum Zähler eine Lastgangmessung erforderlich. Die Lastgangmessung beinhaltet sämtliche Zusatzgeräte wie z.b. Mengenumwerter und Modem. Der Preis für die Lastgangmessung ist abhängig von der Datenfernübertragung. Seite 11 von 13 Seiten

12 Preisblatt 4: Konzessionsabgabe Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der gültigen Konzessionsabgabenverordnung (KAV) und den bestehenden Verträgen mit der Stadt Kiel, der Stadt Preetz bzw. den entsprechenden Umlandgemeinden. Nach 2 Abs. 3 KAV sind Tarifkunden im konzessionsabgabenrechtlichen Sinn solche Kunden, die auf der Grundlage von Verträgen nach 36 und 38 sowie 115 Abs. 2 und 116 Energiewirtschaftsgesetz beliefert werden. Damit werden Lieferungen an Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt beziehen oder an sonstige Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen, soweit der Verbrauch nicht kwh übersteigt (vgl. 3 Nr. 22 EnWG), konzessionsabgabenrechtlich als Tariflieferungen angesehen. Gleiches gilt für Lieferungen im Rahmen der Ersatzversorgung nach 36 EnWG. Schließlich sollen zur Absicherung des KA-Aufkommens weiterhin die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Energiewirtschaftsgesetzes im Rahmen der allgemeinen Versorgungspflicht bestehenden Verträge über die Belieferung von Letztverbrauchern mit Energie ( 115 Abs. 2) sowie bestehende Tarifkundenverträge, die nicht mit Haushaltskunden abgeschlossen wurden, den für Tarifkunden geltenden konzessionsabgabenrechtlichen Bestimmungen unterfallen. Die Belieferung sonstiger Kunden, die nicht zum Kreis der durch 2 Abs. 3 KAV definierten Tarifkunden gehören, gilt konzessionsabgabenrechtlich als Belieferung von Sondervertragskunden. Für Lieferungen an Sondervertragskunden, die pro Jahr und Abnahmefall 5 Millionen Kilowattstunden übersteigen (Grenzmenge), dürfen aufgrund 2 Abs. 5 Nr. 1 KAV Konzessionsabgaben nicht vereinbart oder gezahlt werden. Liegt der Durchschnittspreis des Endkunden unter dem gemäß 2 Abs. 5 Nr. 2 KAV anzusetzenden Grenzpreis, erfolgt die Vergütung des als Konzessionsabgabe bezahlten Betrages. Für die Berechnung des Grenzpreises beim Gas für Gasversorgungsunternehmen, die vor dem keine Sonderkunden versorgt haben, ist als Basis der Durchschnittserlös aus den Lieferungen an alle Letztverbraucher gemäß amtlicher Statistik im Jahr der Aufnahme der Versorgung von Sonderkunden maßgebend. Für alle übrigen Gasversorgungsunternehmen ist derzeit die Basis für die Berechnung des Grenzpreises 1,5 ct/kwh, wo dieser Preis im Verhältnis der Durchschnittserlöse des Versorgungsunternehmens aus der Belieferung von Sondervertragskunden im Jahr 1989 und im jeweiligen Kalenderjahr zu verändern ist. Die Grenzpreisunterschreitung ist nach 2 Abs. 6 KAV vorab der durch Vorlage des Gasliefervertrages oder eines Wirtschaftsprüfertestats nachzuweisen. Die Konzessionsabgaben nach Kommunen finden Sie in der Anlage (Preisblatt 4 (a): Konzessionsabgaben nach Kommunen) Seite 12 von 13 Seiten

13 Preisblatt 5: Händlerdienstleistungen Entgelte, gültig ab: Dienstleistung Zählerstandsermittlung (Sonderablesungen) Preis (netto) a) ohne Lastgangmessung 25,00 [ / Ablesung] b) mit Lastgangmessung und Fernauslesung 15,00 [ / Ablesung] Bereitstellung von Lastgangdaten a) Bereitstellung von historischen Lastgangdaten für einen Monat 15,00 [ / Monat] b) Bereitstellung von historischen Lastgangdaten für ein Jahr 49,50 [ / Jahr] c) Bereitstellung der aktuellen Lastgangdaten (monatlich) 180,00 [ / Jahr] Sperrungen a) Sperrung einer Abnahmestelle 38,50 [ / Sperrung] b) Entsperrung einer Abnahmestelle 38,50 [ / Entsperrung] Differenzmengen bei Kunden ohne Lastgangmessung a) Entgelt für Mehrlieferung (Mehrmenge) Die verwendet zur Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen die beim Bilanzkreisnetzbetreiber b) Entgelt für Minderlieferung (Mindermenge) veröffentlichten Preise. Im Internet unter Die Dienstleistungen verstehen sich zuzüglich: gesetzlicher Umsatzsteuer (19%). Seite 13 von 13 Seiten

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