Allgemeine Mietbedingungen MEIER Krantechnik GmbH

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Allgemeine Mietbedingungen MEIER Krantechnik GmbH"

Transkript

1 Allgemeine Mietbedingungen MEIER Krantechnik GmbH 1 Vorbemerkungen, Vertragsschluss 1. Durch Erteilung eines Auftrags erkennt der Mieter die Mietkonditionen des Vermieters ausdrücklich an. 2. Die beigefügte Bedienungs- und Wartungsanleitung der Maschine sowie weitere allgemeingültige gesetzliche und sonstige verbindliche Regeln zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz (z. B. UVV- / VDE- Vorschriften etc.), müssen beachtet werden und sind ebenfalls Vertragsbestandteil dieser Mietkonditionen. Für geliefertes Zubehör (z. B. Funksteuerung etc.) gelten ebenfalls die Vorschriften und Bedienungsanleitungen der jeweiligen Hersteller. 3. Der Mieter gilt als Unternehmer i. S. der UVV Krane (DGUV Vorschrift 52) 2 Mietzeit - Miete 1. Die Miete wird als Monatspreis angegeben. Kürzere Zeiträume werden pro Tag abgerechnet. Pro Tag fallen 1/30 des Monatspreises an. 2. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Montage. 3. Kommt der Vermieter mit der Bereitstellung um mehr als eine Woche in Verzug, so ist der Mieter unter Ausschluss weitergehender Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung von 25 % pro vollendeter Woche, höchstens aber in Höhe des Zweifachen der für den betreffenden Mietumfang vereinbarten Monatsmiete zu verlangen. Diese Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters. 4. Der Vermieter ist berechtigt, die voraussichtlichen Kosten für Demontage/Rücktransport vorab zu berechnen. 3 Übergabe, Mangelrüge und Haftung 1. Nach Vollendung der Montage durch den Vermieter und Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter, geht die Gefahr auf den Mieter über. Der Mieter gilt als Betreiber i. S. der UVV Krane (DGUV Vorschrift 52). Die Gefahr geht auch dann Vollendung der Montage auf den Mieter über, wenn die Übergabe des Mietgegenstandes nicht erfolgen konnte. 2. Wird die Lieferung auf Wunsch des Mieters verzögert, so kann der Vermieter ab dem Tage des ursprünglich vereinbarten Liefertermins Miete berechnen. 3. Äußerlich sichtbare Mängel sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen schriftlich anzuzeigen. 4. Mängel während des Betriebes sind ebenfalls innerhalb von zwei Werktagen schriftlich mitzuteilen. 5. Der Vermieter erhält zwei Werktage Gelegenheit, angezeigte Mängel zu beseitigen. Die Frist beginnt mit dem auf den Zugang der schriftlichen Mangelrüge folgenden Tag.

2 6. Während der Ausfallzeit wird keine Miete geschuldet. Gegenansprüche stehen dem Mieter nicht zu. Diese Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters. 7. Für alle Schäden am Kran, die auf elektrische Einflüsse zurückzuführen sind (z. B. bei Verwendung eines Stromaggregates, unzureichender Stromversorgung, bei Abweichung der Vorgaben für Anschlusskabel und Absicherungen etc.), hat der Mieter die Kosten zu tragen. 8. Ist der Mangel vom Mieter zu vertreten, so haftet er für die Kosten der Reparatur. 9. Zur Abdeckung von Schäden am Kran (z. B. durch Sturm, Blitzschlag, Unterspülung, Kollisionen mit Nachbarkranen, Bedienfehler etc.) schließt der Vermieter eine Maschinenbruchversicherung ab. Der Vermieter berechnet dem Mieter einen Beitragsanteil der Maschinenbruchversicherung. Im Schadensfall hat der Mieter die unter Ziffer 11 aufgeführte Selbstbeteiligung zu übernehmen. 10. Bei Maschinenbruchschäden beträgt die Selbstbeteiligung des Mieters 10% der gesamten Schadenssumme, mindestens aber 1.500,-- pro Schadensfall (steuerfrei). Bei Schäden bis 1.500,-- ist maximal die volle Schadenssumme zu entrichten. 11. Der Vermieter ist grundsätzlich berechtigt, gemäß den technischen Anforderungen des Mieters einen gleichwertigen oder leistungsfähigeren Kran zu liefern. 4 Arbeitszeit 1. Basis der Mietberechnung ist eine Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag bei durchschnittlich 30 Arbeitstagen im Monat. 2. Die Miete ist auch zu zahlen, wenn die normale Schichtzeit oder die normalen Arbeitstage nicht ausgenutzt werden. 3. Wird über die normale Arbeitszeit hinaus gearbeitet, so hat dies der Mieter dem Vermieter mitzuteilen. Die Miete erhöht sich entsprechend. Unterlässt er die Mitteilung, so ist der Vermieter in jedem Fall berechtigt, die doppelte Vergütung zu verlangen. 5 Mietberechnung und Mietzahlung 1. Die Miete ist monatlich im Voraus bis spätestens zum dritten Werktag des Monates auf das Konto des Vermieters zu bezahlen. 2. Gegen Mietansprüche kann der Mieter nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder solchen Gegenansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht begründen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. 3. Ist der Mieter in Zahlungsverzug, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand abzuholen oder stillzulegen, sofern der Zahlungsrückstand mehr als 14 Kalendertage beträgt. Diese Stillliegezeit gilt ebenfalls als Mietzeit.

3 6 Stillliegeklausel 1. Ruhen die Arbeiten am Einsatzort in Folge von Umständen, die weder vom Mieter, noch vom Vermieter zu vertreten sind, so gilt diese Zeit als Stillliegezeit. 2. Der Mieter hat für die Stillliegezeit für die ersten zehn Werktage die volle und ab dem elften Stillliegetag 75 % der vereinbarten Miete zu zahlen. 3. Der Mieter hat von der Einstellung der Arbeit, wie auch von der Wiederaufnahme, unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen. Die Stillliegezeit beginnt mit Zugang der schriftlichen Mitteilung. 4. Die Berechnung der anteiligen Maschinenbruchversicherung wird während der Stillliegezeit nicht unterbrochen. 7 Montage, Inbetriebsetzung, Demontage, Nebenkosten 1. Die Montage und die Demontage erfolgen durch den Vermieter. Witterungsbedingte Unterbrechungszeiten und transportbedingte Verzögerungen sind vom Mieter zu zahlen. 2. Montageverzögerungen aufgrund von Verletzungen, der dem Mieter obliegenden Bereitstellungspflichten, sind vom Mieter zu tragen. 3. Vor Montage des Krans teilt der Mieter dem Vermieter den verantwortlichen Kranführer oder Bediener, unter Nachweis dessen Sachkunde, mit. Vor Mitteilung und Nachweis ist die Vermieterin nicht zur Übergabe verpflichtet. Hierdurch bedingte Wartezeiten sind Mietzeit. 4. Der verantwortlich benannte Kranführer oder Bediener darf die Bedienung des Mietgegenstandes keinem anderen überlassen. 8 Wartungs- und Instandhaltungspflicht des Mieters 1. Der Mieter ist verpflichtet, a. für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Gerätes gem. dem ihm übergebenen Betriebshandbuch des Herstellers Sorge zu tragen; b. notwendige Instandsetzungsarbeiten, auch wenn sie durch höhere Gewalt verursacht worden sind, sofort sach- und fachgerecht unter Verwendung von Original-Ersatzteilen auf seine Kosten durch den Vermieter vornehmen zu lassen, wenn nicht der Vermieter schriftlich eine anderweitigen Instandsetzung zustimmt; c. Schmierstoffe, Reinigungsmittel und sonstige Betriebsstoffe nur in einwandfreier Beschaffenheit und wie vom Hersteller vorgeschrieben zu verwenden; d. die Geräte außerhalb der Arbeitszeit gegen Witterungseinflüsse soweit wie möglich zu schützen und für ausreichend Bewachung zu sorgen; e. auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass während der Mietzeit die behördlich und fabrikseitig vorgeschriebenen Untersuchungen und Inspektionen an den Geräten stattfinden und dem Vermieter die dazu erforderlichen Meldungen rechtzeitig zugehen.

4 2. Die für eine Wartung oder Instandsetzung notwendigen Ersatz- und Verschleißteile sind über den Vermieter zu beziehen, es sei denn, der Vermieter erklärt schriftlich, dass die Ersatz- und Verschließteile anderweitig beschafft werden können. 3. Der Vermieter hat das Recht, die Einhaltung der Wartungs- und Instandhaltungspflicht des Mieters zu überwachen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand seines Eigentums zu überzeugen. Der Vermieter ist berechtigt, das vermietete Gerät jederzeit selbst zu untersuchen, durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen und/oder Hilfsmittel zur Aufzeichnung und Übertragung von relevanten Daten des Betriebszustandes einzusetzen. 9 Versicherungspflicht des Mieters 1. Der Mieter hat auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessenen Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden abzuschließen. 2. Wird das Gerät außergewöhnlichen Sondergefahren ausgesetzt, so sind diese Sondergefahren zusätzlich zu versichern. 3. Auf Nachweis hat der Mieter dem Vermieter den Abschluss der benannten Versicherungen nachzuweisen. 10 Pflichten des Mieters in Schadens- und sonstigen Fällen 1. Tritt ein Schadensfall ein, so hat der Mieter dem Vermieter hiervon unverzüglich Kenntnis zu geben, unter Angabe des Zeitpunkts und der Ursache des Schadensfalls sowie des Umfanges der Beschädigungen. Der Mieter muss eventuelle Regressansprüche gegen Dritte wahren und im Übrigen seiner gesetzlichen Schadensminderungspflicht nachkommen. 2. Die Beseitigung von Schäden ist vom Mieter dem Vermieter in Auftrag zu geben, wenn der Vermieter nicht einer anderweitigen Schadensbehebung zustimmt. 3. Der Mieter darf einem Dritten keine Rechten an dem Gerät einräumen (z.b. Verpfändung, Sicherungsübereignung), noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten. 4. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Gerät geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten und den Dritten vom Eigentum des Vermieters schriftlich zu benachrichtigen. 11 Beendigung der Mietzeit 1. Die Mietzeit endet 10 (zehn) volle Arbeitstage nach Zugang der schriftlichen Anzeige des Mieters, dass der Kran demontiert werden kann. 2. Muss der Kran aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, repariert werden, so verlängert sich die Mietzeit um die Reparaturzeit.

5 12 Kündigung 1. Der Mietvertrag verlängert sich nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit nicht automatisch. 2. Fristlos kann der Vermieter kündigen, wenn a. der Mieter mit der Miete für mehr als 14 Tage in Zahlungsverzug ist, eine erhebliche Vermögensverschlechterung auf Seiten des Mieters eintritt, in sein Vermögen die Zwangsvollstreckung betrieben wird, Insolvenzantrag gegen ihn gestellt wird, er die eidesstattliche Versicherung abgeben muss; b. wenn der Mietgegenstand oder einen Teil davon, an einen anderen Ort, als den vereinbarten Einsatzort, verbracht wird; c. wenn der Mieter trotz Abmahnung keine Erklärung zur Arbeitszeit abgegeben hat; d. wenn der Mieter gegen seine Wartungs- und Instandhaltungspflichten, trotz Abmahnung, verstößt; e. wenn er seiner Versicherungspflicht oder seinen Pflichten aus 9 nicht nachkommt. 3. Die Kündigung erfolgt schriftlich. 13 Verlust des Mietgegenstandes 1. Kann der Mieter den Mietgegenstand nicht zurückgeben, so hat er dem Vermieter Schadensersatz in Geld in Höhe des Betrages zu leisten, der zur Beschaffung eines gleichwertigen Gerätes erforderlich ist. Ihm bleibt der Nachweis offen, dass er die Unmöglichkeit zur Rückgabe nicht zu vertreten hat. 2. Zwischen Beendigung des Mietverhältnisses und Eingang der vollwertigen Ersatzleistung, ist die Miete in Höhe von 75 % weiter zu zahlen. Dem Mieter steht hier der Nachweis offen, dass dem Vermieter durch die Verspätung der Ersatzleistung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 14 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand 1. Auf den Mietvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche der Hauptsitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Vermieter kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Mieters klagen. 15 Schlussbestimmungen 1. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 2. Sollte eine Formularbedingung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. 3. Ergänzend gelten die Bedingungen gem. Angebot, Auftrag bzw. Vertrag.

Allgemeine Mietvertragsbedingungen für die Vermietung von Arbeitsbühnen, Baumaschinen, Baugeräten und Industriemaschinen

Allgemeine Mietvertragsbedingungen für die Vermietung von Arbeitsbühnen, Baumaschinen, Baugeräten und Industriemaschinen 1 Allgemeine Mietvertragsbedingungen für die Vermietung von Arbeitsbühnen, Baumaschinen, Baugeräten und Industriemaschinen 1. Allgemeines - Geltungsbereich 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Mietvertragsbedingungen

Mehr

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, 56587 Straßenhaus I. Geltung der Bedingungen Unsere Mietbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende

Mehr

Mietvertragsregelung

Mietvertragsregelung Mietvertragsregelung Allgemeines Für die Vermietung von Maschinen und -Geräten gelten die nachfolgenden Bedingungen. Die Bedingungen sind nicht nur Bestandteil einer Vereinbarung mit dem Mieter, sie gelten

Mehr

ALLGEMEINE MIETVERTRAGSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE MIETVERTRAGSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE MIETVERTRAGSBEDINGUNGEN DER IBS-INDUSTRIE-BATTERIE-SERVICE GMBH 1. Allgemeines und Anwendungsbereich 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen (nachfolgend Mietbedingungen genannt) gelten

Mehr

1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung.

1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung des Conference Centers (TP-CC) im Technologiepark Heidelberg (Stand: August 2015) 1 Anwendungsbereich 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen

Mehr

Geschäftsbedingungen des Mietvertrages für Baumaschinen und Baugeräte

Geschäftsbedingungen des Mietvertrages für Baumaschinen und Baugeräte Geschäftsbedingungen des Mietvertrages für Baumaschinen und Baugeräte 1 Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragspartner 1.) Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte

Mehr

Digital-Signage Ausgabemedien Mietgeräte Katalog 2018

Digital-Signage Ausgabemedien Mietgeräte Katalog 2018 Messen Tagungen Empfänge Events Kongresse Symposium Digital-Signage Ausgabemedien Mietgeräte Katalog 2018 Zu Fragen über das Thema Mietgeräte für Ihr Projekt bieten wir Ihnen kompetente und individuelle

Mehr

Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen Allgemeine Mietbedingungen 1. Allgemeines Die nachstehenden Bedingungen werden Inhalt des Mietvertrages. Änderungen und Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Abweichende

Mehr

Kälte-Vertrieb. lge- meines

Kälte-Vertrieb. lge- meines Allgemeine Mietbedingungen ingungen Firma tkv Transport-Kälte Kälte-Vertrieb GmbH ( AGB Vermietung ) 1.0 Ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Mietbedingungen gegenüber Unternehmern, Personen des

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 15.01.2019 Version: 201901-01 SEITE 2 VON 5 Teil 1 Vermietungen 1 Übergabe und Rückgabe (1) Das Mietverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Mietvertrages, sofern

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Miete

Allgemeine Geschäftsbedingungen Miete Allgemeine Geschäftsbedingungen Miete I. Mietgegenstand Der Vermieter vermietet dem Mieter Arbeitsgeräte, Werkzeuge oder Hilfsmittel zur Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit. Der Mietgegenstand wird

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für Miete von Geräten Tierphysio-Shop Helle Kleven UG (haftungsbeschränkt)

Allgemeine Vertragsbedingungen für Miete von Geräten Tierphysio-Shop Helle Kleven UG (haftungsbeschränkt) Allgemeine Vertragsbedingungen für Miete von Geräten Tierphysio-Shop Helle Kleven UG (haftungsbeschränkt) 1. Geräteüberlassung; Verwendung 1.1 Dem VERTRAGSPARTNER wird das im Mietvertrag ausgewiesene Gerät

Mehr

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag. Allgemeine Bestimmungen zum Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur Erstellung von Arbeitsergebnissen (Werkvertrag) der Firma (Einzelfirma). 1. Art und Umfang der Leistungen, Arbeitsergebnisse 1.1.

Mehr

GERÄTEMIETVERTRAG. Mietgegenstand

GERÄTEMIETVERTRAG. Mietgegenstand GERÄTEMIETVERTRAG zwischen der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim vertreten durch die Landrätin, - nachfolgend Vermieter genannt - und Herrn/Frau/Firma wird folgender

Mehr

Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen 1 Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragspartner 1. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit in Miete zu

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Winterlager- und Sommerlagerplätzen der Hunte Marina in Elsfleth

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Winterlager- und Sommerlagerplätzen der Hunte Marina in Elsfleth Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Winterlager- und Sommerlagerplätzen der Hunte Marina in Elsfleth Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten für

Mehr

Fon Fax Mietvertrag. zwischen

Fon Fax Mietvertrag. zwischen Fon 02161.200868 Fax 02161.206616 www.blasinstrumente-radermacher.de Mietvertrag zwischen Blasinstrumente Ralf Radermacher GmbH, Eickener Straße 353, 41063 Mönchengladbach nachfolgend Vermieter genannt

Mehr

Werkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend "BHTC" genannt -

Werkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend BHTC genannt - Seite: 1/4 zwischen der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeugeigentum 1.1 Sämtliche im beigefügten

Mehr

Geschäftsbedingungen des Mietvertrages für Baumaschinen und Baugeräte

Geschäftsbedingungen des Mietvertrages für Baumaschinen und Baugeräte Geschäftsbedingungen des Mietvertrages für Baumaschinen und Baugeräte I. Dauer des Mietverhältnisses 1. Das Mietverhältnis beginnt mit dem Tag der vertraglich vereinbarten Übergabe des Mietobjektes. 2.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen der Kölner Sportstätten GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen der Kölner Sportstätten GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen der Kölner Sportstätten GmbH RheinEnergieSTADION Südstadion Öffentl. Golfanlage Roggendorf Reit- & Baseballstadion Albert-Richter-Radbahn Sportpark

Mehr

2 Rügepflicht des Auftraggebers, Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge

2 Rügepflicht des Auftraggebers, Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge Allgemeine Geschäftsbedingungen Rohr-Service-Kunz GmbH 1 Sorgfaltspflichten des Auftraggebers (1) Für die Arbeit notwendige Zugänge zum Rohrnetz, insbesondere Revisionsschächte, Verschlüsse, Sanitärobjekte

Mehr

M I E T V E R T R A G

M I E T V E R T R A G M I E T V E R T R A G abgeschlossen zwischen A.) Name, Geburtsdatum bzw. Firmenbuch-Nummer Adresse als VERMIETER in der Folge kurz so genannt und B.) Name, Geburtsdatum bzw. Firmenbuch-Nummer Adresse als

Mehr

2. Der Auftraggeber bzw. sein Beauftragter erhält auf Wunsch eine Durchschrift des Auftragsscheins.

2. Der Auftraggeber bzw. sein Beauftragter erhält auf Wunsch eine Durchschrift des Auftragsscheins. Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Auftragserteilung 1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet und auf Wunsch des Auftraggebers der voraussichtliche

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIMELIGHT VERANSTALTUNGSTECHNIK GmbH ( LIMELIGHT )

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIMELIGHT VERANSTALTUNGSTECHNIK GmbH ( LIMELIGHT ) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIMELIGHT VERANSTALTUNGSTECHNIK GmbH ( LIMELIGHT ) 1. Haftung a. Limelight haftet für unmittelbare oder mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden und /oder Verschuldens

Mehr

Allgemeine Mietvertragsbedingungen der Stapler Service Schütze KG

Allgemeine Mietvertragsbedingungen der Stapler Service Schütze KG Allgemeine Mietvertragsbedingungen der Stapler Service Schütze KG 1 Allgemeines und Anwendungsbereich 1.1 Die hier vorliegenden Allgemeinen Mietvertragsbedingungen (nachfolgend Mietbedingungen genannt)

Mehr

Untermietvertrag. Folgende Wohnräume. gelegenen Wohnung werden zu Wohnzwecken und ausschließlichen Benutzung an den Untermieter vermietet.

Untermietvertrag. Folgende Wohnräume. gelegenen Wohnung werden zu Wohnzwecken und ausschließlichen Benutzung an den Untermieter vermietet. Untermietvertrag Zwischen Name, Vorname Vollständige Anschrift Telefonnummer und - nachfolgend Hauptmieter genannt Name, Vorname Vollständige Anschrift Telefonnummer - nachfolgend Untermieter genannt 1

Mehr

Bootsliegeplatz Mietvertrag

Bootsliegeplatz Mietvertrag Bootsliegeplatz Mietvertrag Zwischen der Interessengemeinschaft der Olper Angler e. V., als Vermieter und (Name, Vorname) (Anschrift) (Telefon) als Mieter wird folgender Mietvertrag geschlossen: 1 Mietobjekt

Mehr

Mietbedingungen der CoolEnergy GmbH (Stand Juli 2012)

Mietbedingungen der CoolEnergy GmbH (Stand Juli 2012) Mietbedingungen der CoolEnergy GmbH (Stand Juli 2012) 1 Allgemeines 1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für sämtliche Mietverträge der CoolEnergy GmbH, soweit der Mieter Unternehmer im Sinne des 14

Mehr

Hardware-Kaufvertrag

Hardware-Kaufvertrag 1 Hardware-Kaufvertrag zwischen der Landesbank Baden-Württemberg 70144 Stuttgart - nachfolgend Auftraggeber/LBBW genannt - und Firma und Name PLZ und Ort - nachfolgend Auftragnehmer genannt - 2 1 VERTRAGSGEGENSTAND

Mehr

(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von

(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeines, Kundenkreis (1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen, welche nicht über unseren Online-Shop abgewickelt

Mehr

Allgemeine Mietbedingungen der Paal Baugeräte GmbH

Allgemeine Mietbedingungen der Paal Baugeräte GmbH Allgemeine Mietbedingungen der Paal Baugeräte GmbH 1.0 Ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Mietbedingungen 1.1 In den Mietvertrag über den Mietgegenstand werden ausschließlich diese allgemeinen

Mehr

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN MIETBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN MIETBEDINGUNGEN 1. ANWENDUNGS- UND GELTUNGSBEREICH 1.1 Allen unseren Mietverträgen liegen ausschließlich diese Allgemeinen Mietbedingungen Geschäftsbereich Baumaschinen und Geräte zugrunde. Diese Bedingungen gelten auch

Mehr

Allgemeine Mietvertragsbedingungen der J. Helmke & Co. Elektrische Maschinen und Antriebe

Allgemeine Mietvertragsbedingungen der J. Helmke & Co. Elektrische Maschinen und Antriebe Allgemeine Mietvertragsbedingungen der J. Helmke & Co. Elektrische Maschinen und Antriebe Stand Januar 2005 1 Allgemeine Bestimmungen 1. Die allgemeinen Mietvertragsbedingungen der J. Helmke & Co. Elektrische

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Miete) für die Vermietung von Baumaschinen der BKL Baukran Logistik GmbH Stand

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Miete) für die Vermietung von Baumaschinen der BKL Baukran Logistik GmbH Stand Allgemeine Geschäftsbedingungen (Miete) für die Vermietung von Baumaschinen der BKL Baukran Logistik GmbH Stand 01.02.2013 1. Allgemeines - Geltungsbereich 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Mietvertragsbedingungen

Mehr

Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz

Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz zwischen Hener & Hener Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, handelnd durch Herrn Jochen Hener und Frau Betina Hener, Am Winterhafen 7, 55131

Mehr

M I E T B E D I N G U N G E N

M I E T B E D I N G U N G E N M I E T B E D I N G U N G E N Wolfgang Goldacker Bau- und Industriemaschinen Spinnereistraße 13 04179 Leipzig Mietzeit 1 Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag oder der vereinbarten Stunde, spätestens

Mehr

der Firma ARTec360 GmbH im Folgenden ARTec genannt Stand:

der Firma ARTec360 GmbH im Folgenden ARTec genannt Stand: Seite 1 von 5 der Firma 1 Geltung der Bedingung 1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für das Erbringen von Dienstleistungen durch ARTec und Ihren Partnern. 1.2 Unsere gelten ausschließlich, entgegenstehende

Mehr

Mietvertrag für Garagen und Stellplätze

Mietvertrag für Garagen und Stellplätze Weitere Formulare, Verträge, Arbeitshilfen etc. erhalten Sie unter www.arbeitshilfen-online.de WiSoft, jegliche Haftung für die Nutzung ist ausgeschlossen. Das Kopieren ist nicht erlaubt. WiSoft formularservice

Mehr

NOLDEN - SCHLEPÜTZ Baumaschinen - Industriebedarf

NOLDEN - SCHLEPÜTZ Baumaschinen - Industriebedarf Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Maschinen, Geräten und Anhängern der Firma Nolden-Schlepütz Baumaschinen + Industriebedarf GmbH & Co. KG 1. Geltungsbereich 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen

Mehr

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen der WODE GmbH, nachfolgend Verkäufer genannt und dem Käufer abgeschlossenen

Mehr

2. Bis zur Annahme bzw. Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von TERLATEC ENGINEERING GmbH freibleibend.

2. Bis zur Annahme bzw. Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von TERLATEC ENGINEERING GmbH freibleibend. Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Allgemeine Bestimmungen Die Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Anmietung von Drachenbooten bei den Kanufreunde 1929 e.v. Mainz-Mombach. 1 Abschluss des Mietvertrages

Allgemeine Bedingungen für die Anmietung von Drachenbooten bei den Kanufreunde 1929 e.v. Mainz-Mombach. 1 Abschluss des Mietvertrages Allgemeine Bedingungen für die Anmietung von Drachenbooten bei den Kanufreunde 1929 e.v. Mainz-Mombach 1 Abschluss des Mietvertrages Der Mietvertrag kommt durch die verbindliche Zusage des Mieters des

Mehr

Vertrag über die Vermietung eines Fahrschulraumes

Vertrag über die Vermietung eines Fahrschulraumes Vertrag über die Vermietung eines Fahrschulraumes Der Fahrschulinhaber nachfolgend Vermieter genannt, schließt mit dem Fahrschulinhaber nachfolgend Mieter genannt, folgenden Mietvertrag 1 Mietgegenstand

Mehr

AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 2006 AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen Vorbemerkung Allen Miet- und Lieferverträgen in Deutschland liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. (nachfolgend Vermieter genannt) zugrunde.

Mehr

bbi-mietvertragsbedingungen zur Verwendung gegenüber Verbrauchern

bbi-mietvertragsbedingungen zur Verwendung gegenüber Verbrauchern Bitte lesen Sie vor Verwendung dieser AGB auch unbedingt das Erläuterungspapier zu den bbi-mietvertragsbedingungen zur Verwendung gegenüber Verbrauchern bbi-mietvertragsbedingungen zur Verwendung gegenüber

Mehr

Cairon MEA GmbH Einkaufsbedingungen

Cairon MEA GmbH Einkaufsbedingungen Cairon MEA GmbH Einkaufsbedingungen 1 Geltung (1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil

Mehr

Aerifizierer. Holzspalter. Rasenmäher. Gartenfräsen. Rasentraktoren. Stockfräse. Motorsägen. Stromerzeuger

Aerifizierer. Holzspalter. Rasenmäher. Gartenfräsen. Rasentraktoren. Stockfräse. Motorsägen. Stromerzeuger Holzspalter Gartenfräsen Rasenmäher Rasentraktoren Aerifizierer E-Bikes Vertikutierer Stockfräse Motorsägen Stromerzeuger 1 2 50,- (min. 40,- ) 50,- (min. 40,- ) 3 4 5 6 30,- (min. 20,- ) 7 30,- (min.

Mehr

A LLGEMEINE Nima Light & Sound Veranstaltungstechnik GmbH Güterstrasse Ostermundigen

A LLGEMEINE Nima Light & Sound Veranstaltungstechnik GmbH Güterstrasse Ostermundigen A LLGEMEINE M I E T - B E D I N G U N G E N 01.01.2014 3 Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINES... 3 2 MIETGEGENSTAND... 3 3 MIETZEIT... 3 4 MIETZINS... 3 5 TERMINE... 3 6 HÖHERE GEWALT... 3 7 VERSAND... 4 8

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: Februar 2009 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen HERZOtranslations Sandra Haagen (Übersetzer)

Mehr

RAHMENMIETVERTRAG für Gerüstmaterial

RAHMENMIETVERTRAG für Gerüstmaterial RAHMENMIETVERTRAG für Gerüstmaterial zwischen der Firma Gerüstvermietung Horst GmbH, geschäftsansässig Max-Planck-Str. 4, 25358 Horst, vertreten durch den Prokuristen Herrn Dieter Oppermann - nachfolgend

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1 Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1. Allgemeines und Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für den gesamten Geschäftsverkehr

Mehr

Geschäftsbedingungen des Mietvertrages für Baumaschinen und Baugeräte

Geschäftsbedingungen des Mietvertrages für Baumaschinen und Baugeräte Geschäftsbedingungen des Mietvertrages für Baumaschinen und Baugeräte Der Seegardel Produktions- und Vertriebs GmbH Stand: 01.03.2017 1 Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragspartner 1. Der Vermieter

Mehr

Lesen/Schreiben: UNTERMIETVERTRAG. 1 Mietsache. nachfolgend Vermieter genannt folgende Wohnung angemietet:... Anschrift der Wohnung

Lesen/Schreiben: UNTERMIETVERTRAG. 1 Mietsache. nachfolgend Vermieter genannt folgende Wohnung angemietet:... Anschrift der Wohnung UNTERMIETVERTRAG Zwischen Vorname, Name Anschrift: nachfolgend Hauptmieter genannt und Vorname, Name Anschrift: nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1. Der Hauptmieter

Mehr

Allgemeine Geschäfts Bedingungen

Allgemeine Geschäfts Bedingungen Allgemeine Geschäfts Bedingungen OBI - Mietgeräte 1 Allgemeine Pflichten Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den umseitig aufgeführten Mietgegenstand für die Dauer der festgelegten Mietzeit mietweise

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand

Mehr

Allgemeine Mietbedingungen. der Firma. TGB schweißtechnischer Fachhandel GmbH

Allgemeine Mietbedingungen. der Firma. TGB schweißtechnischer Fachhandel GmbH Allgemeine Mietbedingungen der Firma TGB schweißtechnischer Fachhandel GmbH 1 Geltung der Bedingungen Die allgemeinen Mietbedingungen (im folgenden "AMB" genannt) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen

Mehr

- im Folgenden als SPOBU bezeichnet - - im Folgenden als Nutzer bezeichnet -

- im Folgenden als SPOBU bezeichnet - - im Folgenden als Nutzer bezeichnet - WERKZEUGLEIHVERTRAG zwischen der Firma Spohn & Burkhardt GmbH & Co. KG Mauergasse 5 D-89143 Blaubeuren - im Folgenden als SPOBU bezeichnet - und der Firma - im Folgenden als Nutzer bezeichnet - wird folgender

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen 1 Geltung Allgemeine Einkaufsbedingungen (1) Alle Verkäufe, Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil

Mehr

MIETBEDINGUNGEN. Allgemeine Mietvertragsbedingungen der Firma Carlos Beineke Mietgeräte

MIETBEDINGUNGEN. Allgemeine Mietvertragsbedingungen der Firma Carlos Beineke Mietgeräte MIETBEDINGUNGEN Allgemeine Mietvertragsbedingungen der Firma Carlos Beineke Mietgeräte (1) Geltung, Angebot und Vertragsabschluss 1.1 Unsere Vermietungen an gewerbliche Kunden erfolgen ausschließlich auf

Mehr

Nutzungsvereinbarung

Nutzungsvereinbarung Nutzungsvereinbarung zwischen MOOHN GmbH Werdauer Str. 1-3 01069 Dresden im Folgenden Vermieter genannt und (Name) (Anschrift) (ggf. abweichende Lieferanschrift) (Telefonnummer / Faxnummer) im Folgenden

Mehr

Die Miete beträgt pro Monat

Die Miete beträgt pro Monat 1/5 Die Miete beträgt pro Monat 2/5 13. Kündigungsfrist Die Kündigung muss spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Vertrages erfolgen 14. Salvatorische Klausel 3/5 15. Rechtswahl 4/5 Allgemeine Geschäftsbedinungen

Mehr

Mietbedingungen für Kalibriergeräte und Leihbedingungen für Demogeräte der Firma WIKA Alexander Wiegand SE & Co. KG

Mietbedingungen für Kalibriergeräte und Leihbedingungen für Demogeräte der Firma WIKA Alexander Wiegand SE & Co. KG Mietbedingungen für Kalibriergeräte und Leihbedingungen für Demogeräte der Firma WIKA Alexander Wiegand SE & Co. KG 1a. Mietgegenstand (1) Der Vermieter überlässt dem Mieter den in der Auftragsbestätigung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAT Clean Air Technology GmbH A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Vertragsarten 1. Preisstellung Alle Preise verstehen sich stets netto zuzüglich Umsatzsteuer

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen der Kölner Sportstätten GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen der Kölner Sportstätten GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen der Kölner Sportstätten GmbH RheinEnergieSTADION Südstadion Öffentl. Golfanlage Roggendorf Reit- & Baseballstadion Albert-Richter-Radbahn Sportpark

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Service-Verträge sowie Werk- und Dienstleistungen der Tomra Systems GmbH, Langenfeld (Stand: Dezember 2011)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Service-Verträge sowie Werk- und Dienstleistungen der Tomra Systems GmbH, Langenfeld (Stand: Dezember 2011) Service - AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für Service-Verträge sowie Werk- und Dienstleistungen der Tomra Systems GmbH, Langenfeld (Stand: Dezember 2011) 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Onlineshop der Privatbrauerei Herrenhausen GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Onlineshop der Privatbrauerei Herrenhausen GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Onlineshop der Privatbrauerei Herrenhausen GmbH 1 Geltungsbereich Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche

Mehr

AGB s. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Übernehmer. 1. Geltungsbereich...

AGB s. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Übernehmer. 1. Geltungsbereich... Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Übernehmer Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 2 2. Auftragserteilung... 2 3. Gewährleistung und Nachbesserung...

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der nitschmahler&friends GmbH (nachfolgend nitschmahler&friends

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Your-Immobilien.de - Group bmci UG (haftungsbeschränkt) Strehlener Str. 14 01069 Dresden Tel: +49 (0) 0351 / 27 499 839 Mob.: +49 (0) 160 / 5432 096 Fax: +49 (0) 0351 /

Mehr

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in" genannt-

Mehr

Mietvertrag. Dorfgemeinschaftshaus

Mietvertrag. Dorfgemeinschaftshaus Mietvertrag Dorfgemeinschaftshaus Das Tambourcorps Oberwichterich, vertreten durch Herrn Bernd Wilms, Oberwichterichstr. 10, 53881 Euskirchen, Tel.: 02251/59180 (E-Mail: marika@oberwichterich.de) nachfolgend

Mehr

UNTERMIETVERTRAG. Zwischen. Name, Vorname: Anschrift: - nachfolgend Hauptmieter genannt. und. Name, Vorname: Anschrift:

UNTERMIETVERTRAG. Zwischen. Name, Vorname: Anschrift: - nachfolgend Hauptmieter genannt. und. Name, Vorname: Anschrift: UNTERMIETVERTRAG Zwischen - nachfolgend Hauptmieter genannt und - nachfolgend Untermieter genannt - wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1 Mietgegenstand 1. Der Hauptmieter hat von - nachfolgend

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH 1 Geltungsbereich; Vertragsabschluss 1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( Allgemeine Einkaufsbedingungen ) gelten für alle

Mehr

Mietvertrag über die Anmietung eines Ferienhauses

Mietvertrag über die Anmietung eines Ferienhauses Mietvertrag über die Anmietung eines Ferienhauses zwischen Hotel Europas Rosengarten GmbH & Co. KG Rosengartenstraße 60 D-66482 Zweibrücken -nachfolgend: Vermieterund -nachfolgend: Mieter- 1 Mietgegenstand

Mehr

V. (ZDK) Stand: 05/2008. I. Zahlung

V. (ZDK) Stand: 05/2008. I. Zahlung Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) Stand: 01/2002 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Maschinen, Geräten und Anhängern der Giebels + Strack Baumaschinen GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Maschinen, Geräten und Anhängern der Giebels + Strack Baumaschinen GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Maschinen, Geräten und Anhängern der Giebels + Strack Baumaschinen GmbH 1. Geltungsbereich 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für

Mehr

Geschäftsbedingungen des Mietvertrages für Baumaschinen und geräte inkl. Wartung

Geschäftsbedingungen des Mietvertrages für Baumaschinen und geräte inkl. Wartung Geschäftsbedingungen des Mietvertrages für Baumaschinen und geräte inkl. Wartung 1 Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragspartner 1. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand

Mehr

1 Geltungsbereich. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 Abs. 1 BGB.

1 Geltungsbereich. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 Abs. 1 BGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Herrn Torsten Däbler 1 Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen

Mehr

Gastlieger Mietvertrag über einen Wasser- Liegeplatz

Gastlieger Mietvertrag über einen Wasser- Liegeplatz Gastlieger Mietvertrag über einen Wasser- Liegeplatz zwischen AF Rostock GmbH & Co. KG Langenort 1b 18147 Rostock - im folgenden Vermieter genannt - und -im folgenden Mieter genannt- 1 Mietgegenstand Der

Mehr

Mietvertrag. 1. Mietgegenstand. 2. Mietdauer. Zwischen. Herrn/Frau. FeWo Brenner M-V GbR, vertreten durch

Mietvertrag. 1. Mietgegenstand. 2. Mietdauer. Zwischen. Herrn/Frau. FeWo Brenner M-V GbR, vertreten durch Mietvertrag Zwischen Herrn/Frau FeWo Brenner M-V GbR, vertreten durch Dietmar und Brit Brenner, Heynstr. 8, 13187 Berlin (Vermieter) und Organisation: Vorname: Name: Straße: Wohnort: Telefon: E-mail: (Mieter)

Mehr

Mietvertrag für Messeausrüstung

Mietvertrag für Messeausrüstung Mietvertrag für Messeausrüstung Vermieter: Mieter: ZukunftsRegion Westpfalz e.v. (ZRW), Bahnhofstraße 26 28, 67655 Kaiserslautern Organisation: Ansprechpartner: Straße: PLZ/Ort: Tel.-Nr.: Den Mietgegenstand

Mehr

Allgemeine Bedingungen für Selbsteinlagerung der deutschen Möbelspedition (ABSdM)

Allgemeine Bedingungen für Selbsteinlagerung der deutschen Möbelspedition (ABSdM) Allgemeine Bedingungen für Selbsteinlagerung der deutschen Möbelspedition (ABSdM) 1. Geltung der Bedingungen Die Leistungen des Vermieters werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen erbracht.

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich

Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH 1 Geltungsbereich (1) Unsere AGB gelten für den Einkauf von Waren und die Beauftragung von Leistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Lieferanten

Mehr

Konferenz Katalog im Hause Continental Schwalbach

Konferenz Katalog im Hause Continental Schwalbach Konferenz Katalog im Hause Continental Schwalbach Sehr geehrte Gäste, Gordon Schüppel Betriebsleiter Benjamin Weiss Küchenleiter Telefon: 06196 / 87 2372 Fax: 06196 / 87 2377 E-Mail: 97100108@aramark.de

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MR SecurityPartner GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MR SecurityPartner GmbH & Co. KG Allgemeine Geschäftsbedingungen der MR SecurityPartner GmbH & Co. KG 1. Präambel und Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem

Mehr

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN DER MASCHINENHANDEL JUNG GMBH

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN DER MASCHINENHANDEL JUNG GMBH ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN DER MASCHINENHANDEL JUNG GMBH I. Allgemeines Die Mietbedingungen gelten für alle Vermietungen/ Überlassungen von Maschinen und Geräten. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere

Mehr

(2) In keinem Fall bietet AZ/IC Leistungen der Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung

(2) In keinem Fall bietet AZ/IC Leistungen der Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung AGB AZ International & IC Industrial Contracting GmbH I. Allgemeine Vorschriften, Geltung (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich zwischen AZ International bzw. der IC Industrial

Mehr

Mietvertrag für Arbeitsbühnen September 2007

Mietvertrag für Arbeitsbühnen September 2007 Mietvertrag für Arbeitsbühnen September 2007 Mietvertrag für Arbeitsbühnen / September 2007 / Seite 1 Mietvertrag für Arbeitsbühnen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern,

Mehr

Maschinenbau GmbH Konstruktion Fertigung. Blatt 1 von 4 Erstellt

Maschinenbau GmbH Konstruktion Fertigung. Blatt 1 von 4 Erstellt Blatt 1 von 4 Erstellt 04.04. 2010 Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Vertragsparteien 1.1 rosas bedeutet oder solchen Personen, deren sich rosas zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten gegenüber

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermietung Baumaschinen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermietung Baumaschinen Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermietung Baumaschinen 1. Allgemeines 1. Für die Vermietung von Baumaschinen und -geräten gelten die nachfolgenden Bedingungen (AGB), sowie ergänzend für die Maschinenversicherung

Mehr