ANSCHRIFTENVERZEICHNIS UND TERMINKALENDER KREIS AACHEN 2018/19. Stand: 1. August 2018

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1 ANSCHRIFTENVERZEICHNIS UND TERMINKALENDER KREIS AACHEN 2018/19 Stand: 1. August 2018

2 So gut kann Erfrischung schmecken.

3 4. Schiedsrichter INHALTSVERZEICHNIS SEITE Kreisschiedsrichterausschuss Allgemeine Anordnungen 1-11 Ein Anschriftenverzeichnis der aktiven und inaktiven Schiedsrichter wird aus datenrechtlichen Gründen nicht mehr veröffentlicht Anschriftenverzeichnis und Terminkalender 2018/2019

4 1 Kreisschiedsrichterausschuss Aachen ( MITARBEITER DES KREISSCHIEDSRICHTER-AUSSCHUSSES (KSA) Anschriftenverzeichnis Kreisvorstand/Kreismitarbeiter siehe Anfang (ab Seite 3) 1. Zusammensetzung und Aufgabenverteilung im KSA Michael Herpers Vorsitzender Leitung des Kreisschiedsrichterausschusses Aachen Ansprechpartner für Schiedsrichter und Vereine Mitglied im Kreisvorstand Terminkoordination aller KSA-Veranstaltungen Organisation der SR-Betreuung bei der Kreisseniorenspruchkammer Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben Genehmigungen für Spielleitungen im Ausland o. für kommerzielle Anbieter Berechnung des Schiedsrichter-Untersolls Ehrungen Vertreterin: Ruth Butzen Ansetzungsbereich Senioren Ruth Butzen Beisitzerin stellv. Vorsitzende des KSA Aachen Ansetzungen der Kreisliga A Ansetzungen aller Frauen- und Mädchenspiele im Kreis (Meisterschaft, Pokal, Turniere, Freundschafts- und Qualifikationsspiele) sowie auf FVM-Ebene bis zur MRL Freundschafts- und Turnierspiele der Herren aller Kreisklassen der Veranstalter im Raum Eschweiler, Stolberg, Eifel Ansetzungen von Freundschaftsspielen für Mannschaften auf Verbandsebene Einteilung und Weiterbildung der Beobachter im Seniorenbereich auf Kreisebene Ansetzungen von Schiedsrichtern zu Schulfußballspielen Ansetzungen von Schiedsrichtern zu Fußballspielen der Liga Inklusiv Vertreter: Karl-Heinz Mund Karl-Heinz Mund Beisitzer Ansetzungen der Kreisligen B Freundschafts- und Turnierspiele der Herren aller Kreisklassen der Veranstalter im Raum Stadt Aachen Ansetzungen Senioren-Pokalspiele (Herren) auf Kreisebene Vertreter: Ruth Butzen

5 2 Dirk Welters Beisitzer (berufen) Ansetzungen Kreisligen C und D Freundschafts- und Turnierspiele der Herren aller Kreisklassen der Veranstalter im Raum Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath, Würselen Vertreterin: Ruth Butzen Organisation und Verwaltung Maurice Groth Vertreter der jungen Generation Eingaben AM-Online Passangelegenheiten für Schiedsrichter, Vereinswechsel für Schiedsrichter Führen der Ehrungsdatei, administrative Vorbereitung Ehrungen SR-Statistik, Stammdatenverwaltung, Freistellungswünsche der Kreis-SR Ordnungsgelder gegen Vereine und Schiedsrichter Protokollführung Ansprechpartner für SR bei Fragen zum Online-Spielbericht Vertreter: Michael Herpers Lothar Peters Beisitzer für Öffentlichkeitsarbeit Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mitglied in Arbeitskreisen des Verbandes bei ÖA-Projekten Versand der Geburtstagsglückwünsche und der SR-Zeitung Öcher Anpfiff Veröffentlichung SR-Handbuch 2. Jungschiedsrichterausschuss Richard Geyer Vorsitzender des Kreisjungschiedsrichterausschusses (kommissarisch) Ansetzungen der Schiedsrichterassistenten und Gespannszusammenstellungen Leiter des Kreisförderkaders Zusammenarbeit mit dem Bereich Nachwuchsförderung im FVM Vertreter: Marlon Ganser Marlon Ganser Ansetzungen Meisterschafts-, Pokal- und Freundschaftsspiele (A- und B-Jugend) Ansetzungen der Paten für neue SR nach dem Anwärterlehrgang

6 3 Vertreter: Richard Geyer Marco Weber Ansetzungen Meisterschafts-, Pokal- und Freundschaftsspiele (C-Jugend) Ansetzungen Meisterschaftsspiele auf Verbandsebene (D-Jugend) Vertreter: Marlon Ganser 3. Kreislehrstab Alexander Pohl Kreislehrwart Leiter des Kreislehrstabes Gesamtverantwortung für alle Weiterbildungen Gesamtverantwortung für alle Leistungsprüfungen Gesamtverantwortung für alle Anwärterlehrgänge Zusammenarbeit mit dem Verbandslehrstab Trainerausbildung und Ansprechpartner Übungsleitergemeinschaft Ansprechpartner für Vereinsschulungen Futsalbeauftragter (Ansprechpartner für Vereine und SR), Ansetzungen Vertreter: Marco Weber Marco Weber Kreislehrstab Vertreter des Kreislehrwartes Durchführung von Anwärterlehrgängen Durchführung von Senioren-Weiterbildungen Durchführung von Jungschiedsrichter-Weiterbildungen Durchführung von Leistungsprüfungen Durchführung von Vereinsschulungen Vertreter: Aaron Haas Aaron Haas Kreislehrstab Durchführung von Senioren-Weiterbildungen Durchführung von Jungschiedsrichter-Weiterbildungen Durchführung von Leistungsprüfungen Erstellung von Regeltests für Weiterbildungen, Leistungsprüfungen und die Homepage Vertreter: Alexander Pohl

7 4 4. Spielabsagen / Urlaubsmeldungen Senioren und Junioren: Spielabsagen sind ausschließlich an den jeweiligen Ansetzer zu richten. Urlaubsmeldungen und Anträge auf Freistellung aller Schiedsrichter sind an Maurice Groth (fussball@mgr-online.de, Tel.: ) zu richten. Grundsätzliche Informationen: Die Durchführungsbestimmungen für Schiedsrichter im Fußballkreis Aachen wurden auf der Homepage ( unter Organisatorisches) veröffentlicht und können bei Bedarf bei jedem Ansetzer angefordert werden. Weitere Informationen bzw. die Rechtsgrundlagen sind in der Schiedsrichterordnung des WDFV zu finden. 5. Ansetzungen im Seniorenbereich im Austausch Ansprechpartner für die Schiedsrichter des Kreises Aachen, die in den Austauschkreisen Heinsberg und Düren sind: a) für Düren: Wilfried Hahn, Zum Heistert 9 in Niederzier-H.-Stammeln, Tel oder und b) für Heinsberg: Dennis Schmitz, Hermann-Josef-Claeßen-Straße 46 in Gangelt, Tel oder Spielberichte Bei allen Meisterschafts- und Pokalspielen im Fußballkreis Aachen wird der Online-Spielbericht genutzt. Bei technischen Problemen oder anderen Spielen sind die vom Heimverein zur Verfügung gestellten Spielberichtsformulare zu verwenden. 7. Weiterbildungen für Schiedsrichter und Jungschiedsrichter 7.1 Termine Seniorenschiedsrichter Die Weiterbildungen für Seniorenschiedsrichter finden jeweils mittwochs ab Uhr statt. Der Ort der Weiterbildung ist stets der Saal Kommer, Forster Linde 57, Aachen. Die Termine werden zusätzlich in den Amtlichen Mitteilungen veröffentlicht. TERMINE: / / / / / die Termine für das erste Halbjahr 2019 werden über die AM bekannt gegeben Leistungsprüfung (LP) Regel-Termine Die Termine werden zeitnah bei den Weiterbildungen, in der AM und über die Homepage der Aachener Schiedsrichter unter veröffentlicht. Für alle Schiedsrichter ist das Bestehen der Leistungsprüfung Voraussetzung für die Spielleitung in den Spielklassen der Kreisliga A und B.

8 5 7.2 Termine Beobachter Für alle Beobachter, sei dies nun auf Kreis- oder auf Verbandsebene, gelten die Termine der Schiedsrichter (7.1). Zudem sind die Weiterbildungen auch für alle Beobachter Pflichtveranstaltungen. 7.3 Termine Jungschiedsrichter Die Weiterbildungen für Jungschiedsrichter finden jeweils dienstags ab Uhr im Vereinsheim von Eintracht Verlautenheide, Heider-Hof-Weg 32, Aachen statt. TERMINE: / / / / zusammen mit SEN/ die Termine für das erste Halbjahr 2019 werden über die AM bekannt gegeben 7.4. Termine Kreisförderkader Die Termine der Weiterbildungen werden den Schiedsrichtern des Kreisförderkaders gesondert bekannt gegeben. 7.5 Begründete Absagen von Weiterbildungen Absagen zur Teilnahme an den Weiterbildungsterminen sind für alle Seniorenschiedsrichter an ein Mitglied des Kreisschiedsrichterausschusses zu richten. Für alle Jungschiedsrichter ist Marco Weber (marco.weber@fvm.de) der alleinige Ansprechpartner. 8. Kostenpauschalen für die Spielzeit 2018/2019 Im Fußballkreis Aachen werden folgende Kostenpauschalen zu Grunde gelegt: Senioren Kreisliga A,B, C, D Freundschaftsspiele Pokalspiele Frauenspiele Frauen Landesliga Frauen-Verbandsliga Frauen-Pokalspiele auf Verbandsebene Austausch Düren mit Gespann Austausch Heinsberg 19,00 EUR + 0,30 EUR/km 20,00 EUR + 0,30 EUR/km pauschal 35,00 EUR pauschal 65,00 EUR 17,00 EUR + 0,30 EUR/km Bei Spielausfall im Kreis Aachen wird jeweils die halbe Kostenpauschale (9,50 EUR) gezahlt, zuzüglich 0,30 EUR je km Fahrtkosten.

9 6 Sind neutrale Schiedsrichterassistenten vom KSA angesetzt, soll die Anreise gemeinsam in einem PKW mit dem Schiedsrichter erfolgen. Der Pauschalsatz beträgt hierfür 57,00 EUR zuzüglich 0,30 EUR je km Fahrtkosten des Fahrers(bei Spielausfall 28,50 EUR zuzüglich 0,30 EUR je km Fahrtkosten). Bei Seniorenturnieren betragen die Kosten je Schiedsrichter und angefangener Stunde 8,50 EUR zuzüglich 0,30 EUR je km als Fahrtkosten. Jugend Pauschalbetrag Meisterschaft / Pokal / Freundschaft A- und B-Bezirksliga 25,00 EUR (Ausfall 12,50 EUR) A- und B-Juniorinnen 25,00 EUR (Ausfall 12,50 EUR) Mittelrhein/Bezirksliga C- Juniorinnen Mittelrhein/Bezirksliga 22,00 EUR (Ausfall 11,00 EUR) A-Junioren/innen 21,00 EUR (Ausfall 16,00 EUR) B-Junioren/innen 19,00 EUR (Ausfall 14,00 EUR) C-Junioren/innen 16,00 EUR (Ausfall 12,00 EUR) D-Junioren/innen 14,00 EUR (Ausfall 10,00 EUR) Sind neutrale Schiedsrichterassistenten vom KSA angesetzt, soll die Anreise gemeinsam in einem PKW mit dem Schiedsrichter erfolgen. Der Pauschalsatz beträgt hierfür: bei A- und B-Junioren/innen: 54,00 EUR (Ausfall 33,00 EUR) bei C- und D-Junioren/innen: 39,00 EUR (Ausfall 24,00 EUR) Bei A+B-Junioren-/-innen-Turnieren betragen die Kosten je Schiedsrichter und angefangener Stunde 7,00 EUR zuzüglich 8,00 EUR als Fahrtkosten. Bei Turnieren der C-, D-, E-, und F-Junioren/innen und Bambini betragen die Kosten je Schiedsrichter und angefangener Stunde 6,00 EUR zuzüglich 8,00 EUR als Fahrtkosten. Wichtiger Hinweis: Bei Qualifikationsspielen der Jugendmannschaften auf Kreisebene sind die Kostenpauschalen analog der oben angeführten Tabelle anzuwenden. Sind die Qualifikationsspiele auf Verbandsebene, so gelten die Verbandsspesensätze. Für ein Schiedsrichtergespann im A- und B-Jugendbereich beträgt die Kostenpauschale 54,00 EUR (bei Ausfall 33,00 EUR), im C- und D-Jugendbereich 39,00 EUR (bei Ausfall 24,00 EUR). Wird z.b. bei einem Turnier ein Spiel um Uhr und ein Spiel um Uhr angepfiffen, so werden zwei Schiedsrichter gestellt, welche die Kostenpauschale für Freundschaftsspiele erhalten (pro Spiel). Schiedsrichteranforderungen zu Turnier-, Hallen- und Freundschaftsspielen siehe Punkt Kostenpauschale Futsalbereich FUTSAL Einzelschiedsrichter Gespann 3. Schiedsrichter Zeitnehmer Freundschaftsspiel,, paus hal, paus hal, paus hal Senioren/Frauen

10 7 Meisterschaftsspiel FVM je SR:, zzgl., je gefahre e KM, paus hal (wenn Aachener SR angesetzt sind), paus hal (wenn Aachener SR angesetzt sind) Meisterschafts-/ Pokalspiel WDFV je SR:, zzgl., je gefahre e KM, paus hal (wenn Aachener SR angesetzt sind), paus hal (wenn Aachener SR angesetzt sind) Turnier Senioren/Frauen Kreis Turnier Junioren/Juniorinnen Kreis Turnier im FVM halbe Stunde, halbe Stunde, hal e Stu de, hal e Stu de, hal e Stu de, hal e Stu de, hal e Stu de, hal e Stu de, hal e Stu de, 9. Amtliche Mitteilungen für Schiedsrichter Die Vereine sind verpflichtet, jedem ihrer Schiedsrichter einen Zugang zur AM-Online oder eine Fotokopie der Seiten (Kreis Aachen) bzw. für FVM-Schiedsrichter auch die entsprechenden Verbandsseiten zur Verfügung zu stellen, damit der Schiedsrichter auch über Bekanntmachungen informiert ist, die nicht auf den Weiterbildungen etc. publiziert wurden. Verantwortlich für die Umsetzung dieser Maßgabe sind die Geschäftsführer. 10. Vereinswechsel von Schiedsrichtern Für die Spielzeit 2018/2019 werden die auf den folgenden Seiten aufgeführten Schiedsrichter benannt. Schiedsrichter, die in der Spielzeit 2019/2020 bei einem anderen Verein tätig sein wollen, müssen sich bis zum bei ihrem bisherigen Verein per Einschreibekarte abmelden und dem KSA (Maurice Groth, Anschrift s. Punkt 1) dieses unverzüglich (bis zum ) schriftlich - unter Hinzufügung einer Durchschrift/Ablichtung der Abmeldung und Aufnahmebescheinigung des neuen Vereins sowie des Einschreibebelegs der Abmeldung - mitteilen. Bei Nichtbeachtung wird jeder Schiedsrichter dem bisherigen Verein auch für die nächste Spielzeit angerechnet. Diese Regelung gilt für alle Schiedsrichter. (Siehe auch unter: Ordnungsgelder 11.1 Schiedsrichterweiterbildung Schiedsrichter, die unentschuldigt fehlen, werden - unter Haftung ihres Vereins - mit einem Ordnungsgeld von Euro 10,-- belegt. Jungschiedsrichter werden bei unentschuldigtem Fehlen - unter Haftung ihres Vereins - mit einem Ordnungsgeld von Euro 5,-- belegt.

11 Informationspflicht der Vereine Eine Information an den Schiedsrichter hat wie in Punkt 12 beschrieben telefonisch zu erfolgen, bei Unterlassung wird ein Ordnungsgeld bei Senioren in Höhe von 30,-- Euro und bei Junioren in Höhe von 10,-- Euro verhängt Nichtantreten zu Spielleitungen Schiedsrichter, die unentschuldigt zu Spielleitungen nicht antreten, werden - unter Haftung ihres Vereins mit einem Ordnungsgeld von Euro 20,-- bei Senioren und Euro 10,-- bei Junioren belegt Spielleitungen ohne Spielauftrag seitens des KSA Schiedsrichter, die ohne Genehmigung Spiele leiten (Selbstansetzung oder durch Vereine), werden unter Haftung ihres Vereins - mit einem Ordnungsgeld von Euro 15,-- je Spiel belegt Nichtanforderung von Schiedsrichtern Vereine, die Spiele (Freundschaftsspiele und Turniere) ohne Anforderung von Schiedsrichtern austragen, werden mit einem Ordnungsgeld von Euro 30,-- je Spiel belegt Kurzfristige Spielrückgabe Schiedsrichter, die aufgrund fehlender Freistellung, ein Spiel an den entsprechenden Ansetzer nach Fixierung zurückgeben, werden unter Haftung ihres Vereins, mit einem Ordnungsgeld von Euro 10,- bei Senioren und Euro 5,- bei Junioren belegt Nichtbestätigung von Spielen Schiedsrichter, die ihre Spiele nicht spätestens fünf Tage vor Spieltag bestätigen, werden unter Haftung ihres Vereins mit einem Ordnungsgeld von Euro 10,- bei Senioren und Euro 5,- bei Junioren belegt Ausfüllen Spielbericht Schiedsrichter, die ihren Spielbericht nicht ordnungsgemäß ausfüllen, werden unter Haftung ihres Vereins mit einem Ordnungsgeld von Euro 10,- bei Senioren und Euro 5,- bei Junioren belegt Schiedsrichtersoll Jeder Verein hat den Satzungen entsprechend für jede gemeldete Seniorenmannschaft (Frauen und Herren sowie für gewisse Jugendmannschaften gemäß der Ergänzung der Verwaltungsanordnung zur Schiedsrichtermeldefrist AM 4/2011 vom ) einen aktiven Schiedsrichter (Senioren) zu stellen. Vereine, die keine oder zu wenig Schiedsrichter stellen, werden für jeden fehlenden Schiedsrichter monatlich mit einem Ordnungsgeld entsprechend den

12 9 Verwaltungsanordnungen zur Schiedsrichter-Meldepflicht gemäß 37 Abs. 5 SpO/WDFV belastet. Die Belastung erfolgt monatlich im Nachhinein. Stichtag für die Festlegung des zu zahlenden Ordnungsgeldes ist jeweils der Erste des Monats. Zur Anrechnung kommen zwei Jungschiedsrichter, wenn ein Seniorenschiedsrichter aktiv ist. Seit der Saison 2016/17 tritt folgende Änderung in Kraft: Jeder Schiedsrichter ist verpflichtet, die erforderlichen Spielleitungen pro Spielzeit (1.7. bis 30.6.) gemäß 37 Abs. 5 SpO/WDFV durchzuführen, um für das Schiedsrichtersoll für seinen Verein angerechnet zu werden. Ebenso ist der regelmäßige Besuch der Weiterbildungen Pflicht. Die Erhebung erfolgt rückwirkend am Ende der Saison 2018/2019 für die dann abgelaufene Spielzeit. Jungschiedsrichter werden wie bisher gemäß der Verwaltungsanordnung bei Erreichen der erforderlichen Mindestspielzahl angerechnet Änderung der amtlichen Anstoßzeit, Spielverlegungen Siehe hierzu Hinweise zur Spiel-/Jugendspielordnung! Bei Verstoß hiergegen sind zusätzlich die entstandenen Kosten des Schiedsrichters durch den Heimverein zu erstatten. 12. Einladung der Schiedsrichter Senioren und Junioren: Die Einladung an den Schiedsrichter zu den Meisterschafts- und Pokalspielen erfolgt automatisch durch die im DFBnet hinterlegten Spieldaten (Datum/Uhrzeit/Spielort/Spielpaarung). Eine telefonische Information an den Schiedsrichter durch den Heimverein ist nur notwendig, falls sich an den Spieldaten innerhalb einer Woche (7 Tage) vor dem beabsichtigten Termin eine Änderung ergibt. Auf jeden Fall muss der Schiedsrichter durch den Heimverein benachrichtigt werden, wenn der neue Spieltermin vor dem ursprünglichen Termin liegt und der neue Zeitraum weniger als 7 Tage beträgt! Entscheidend für den Beginn der 7-Tages-Frist ist der Tag der Änderung im DFBnet bzw. durch den zuständigen Staffelleiter! 13. Änderung der im DFBnet hinterlegten Spieldaten Bei Änderung der amtlichen Anstoßzeit und bei Spielverlegungen ist umgehend der KSA (entsprechender Ansetzer) zu informieren. Diese Informationspflicht gilt für alle Spiele und Klassen nur bei Senioren. Bei Nichtbeachtung erfolgt eine Ordnungsmaßnahme (siehe Punkt 11.10). 14. Schiedsrichteranforderungen für Turnier-, Hallen- und Freundschaftsspiele Senioren-Spiele: Schiedsrichter für o. a. Spiele sind bei den nachfolgend aufgeführten Ansetzern (siehe Punkt 1. bzw. 2.) rechtzeitig (spätestens 21 Tage vor Turnierbeginn), nach erfolgter Genehmigung durch den Spielausschuss bzw. Jugendausschuss, unter Abgabe des Turnierplans unter anzufordern. Schiedsrichterassistenten bis einschließlich Mittelrheinliga sind bei Marcel Poschen anzufordern. Bei allen Spielen im Herrenbereich zwischen einer Mannschaft aus der Landes- und Mittelrheinliga und einer Mannschaft der Kreisliga A aufwärts automatisch ein Schiedsrichtergespann angesetzt. Es wird gemäß der gültigen Spesenordnung vergütet. Ist der Spielpartner eine Mannschaft aus der 1. oder 2. Bundesliga, 3. Liga, Regionalliga oder handelt es sich um einen ausländischen Amateur- oder Profiverein, so ist der Schiedsrichter bei

13 10 VVSA Peter Oprei, Auf dem Bend 10, Roetgen-Rott, Telefon 0152/ ; anzufordern. Jugend-Spiele: Schiedsrichter für alle Jugendspiele sind über die Homepage des Kreises Aachen im Bereich: Schiedsrichter / SR Anforderungen für Vereine ( spätestens 2 Wochen vor dem Spieltermin anzufordern. Abweichungen der Anforderung sind mit Richard Geyer oder Marlon Ganser abzustimmen. 15. Benachrichtigung bei Spielausfall Bei Spielausfall sind der Schiedsrichter und der entsprechende Senioren-Ansetzer sofort (telefonisch) zu informieren. Bei Jugendspielen nur der Schiedsrichter. 16. Nichterscheinen des angesetzten Schiedsrichters bei den Junioren / Senioren (Kreisliga B, C und D) und Frauenkreisliga Kein Pflichtspiel in den o. g. Klassen darf wegen Fehlens eines Schiedsrichters ausfallen. Fehlt der angesetzte Schiedsrichter und kann für die Kreisliga B der Notdienst nicht erreicht werden, so hat man sich auf einen neutralen oder, falls dieser nicht zur Verfügung steht, auf einen anwesenden Schiedsrichter zu einigen. Ist kein Schiedsrichter anwesend, so hat der Betreuer der Gastmannschaft das Vorrecht das Spiel zu leiten. Lehnt er es ab, muss der Betreuer der Heimmannschaft das Spiel leiten. Die Einigung ist vor dem Spiel gegenüber dem Spielleiter durch die beiden Mannschaftsführer mündlich zu erklären und durch den Spielleiter im OSB unter "Sonstige Vorkommnisse" zu vermerken. Das Nichterscheinen eines angesetzten Schiedsrichters ist im Spielbericht zu vermerken. An dieser Stelle sei auf 5 (6) der Schiedsrichterordnung des WDFV hingewiesen. Der SR muss Mitglied eines Vereins der dem WDFV angeschlossenen Landesverbände sein. Er ist wie ein geprüfter Schiedsrichter anzusehen. Eine Spielübernahme im Seniorenbereich kann nur von Personen übernommen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wird ein amtlicher Schiedsrichter als Gastbegleiter aktiv, braucht er den KSA nicht zu informieren und bekommt auch keine Spesen vom Heimverein. Der Einigungsvermerk ist im Spielbericht vorzunehmen. Wenn bei einem angesetzten Spiel kein Schiedsrichter vor Ort ist, aber ein amtlicher neutraler Schiedsrichter anwesend ist, hat er vor Übernahme der Spielleitung sich das Einverständnis eines Ausschussmitgliedes einzuholen. Nur in diesem Falle ist er berechtigt, Spesen zu verlangen. Eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter ist nicht ausreichend! 17. Offizielle Homepage des Kreisschiedsrichterausschusses Aachen Unter der Internetadresse finden Sie alle Neuigkeiten rund um das Schiedsrichterwesen im Fußballkreis Aachen. 18. Grundsätzliches/Sonstiges

14 Der KSA behält sich das Recht vor, in besonderen Fällen von den vorstehend genannten Ausführungen, abweichende Entscheidungen zu treffen. 11

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