Informationen für Erst-Delegierte

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1 Informationen für Erst-Delegierte Du... bist zum ersten Mal Delegierte oder Delegierter einer Juso-Landeskonferenz geworden. Damit Du Dich im Dschungel der Ereignisse auf der Landeskonferenz etwas besser zurecht findest, sollen nachfolgend einige Infos zum besseren Verständnis des Ablaufs gegeben werden. 1. Was ist der Juso-Landesverband? Der Landesverband ist die höchste Gliederungsebene der JungsozialistInnen im Bundesland Rheinland-Pfalz. Mitglieder des Juso-Landesverbandes sind alle Mitglieder der SPD Rheinland- Pfalz im Alter von 14 bis 35 Jahren sowie alle Jugendlichen, die eine Mitarbeitserklärung bei den JungsozialistInnen unterschrieben haben. Der Landesverband gliedert sich in 28 Unterbezirke und 3 Regionalverbände. 2. Was ist eine Juso-Landeskonferenz? Die Landeskonferenz ist das höchste beschlussfassende Gremium des Juso-Landesverbandes. Sie setzt sich aus derzeit 120 Delegierten der 28 Unterbezirke (UB) zusammen. Die Zahl der Delegierten richtet sich nach der Zahl der SPD-Mitglieder von 14 bis 35 Jahren in den einzelnen Unterbezirken. Die Zahl der Delegierten variiert von 8 (UB Mainz-Stadt) bis 2 (z.b. UB Cochem-Zell). Die Landeskonferenz findet derzeit jährlich statt. Sie diskutiert und beschließt über politische Anträge und legt damit die politischen Inhalte sowie die weitere Arbeit der JungsozialistInnen in Rheinland-Pfalz fest. Die Landeskonferenz wählt außerdem jährlich den Landesvorstand der JungsozialistInnen, die Vertreterin bzw. den Vertreter sowie die Ersatzvertreterin bzw. den Ersatzvertreter im Juso-Bundesausschuss, die Delegierten und Ersatzdelegierten zum Juso-Bundeskongress. Vorgeschlagen werden die KandidatInnen für die Funktionen in der Regel von den Unterbezirken, Regionalverbänden und Arbeitsgemeinschaften (Nominierung) oder durch TeilnehmerInnen der Konferenz. 3. Präsidium, Geschäftsordnung, Tagesordnung, Mandatsprüfungs- und Zählkommission Zum Gelingen einer Landeskonferenz sind leider eine Reihe von bürokratischen Dingen nötig, die im nachfolgenden kurz erläutert werden sollen. Das Präsidium wird für die Dauer der Konferenz gewählt. Es leitet die Konferenz, d.h. es ruft Tagesordnungspunkte auf, erteilt DiskussionsrednerInnen das Wort, führt Protokoll etc. Die Geschäftsordnung wird ebenfalls zu Beginn der Konferenz beschlossen. Sie regelt den Ablauf der Konferenz: wann sie beschlussfähig ist, wer wann wie lange reden kann, wer wann Anträge stellen kann und dass im Tagungsraum Rauchverbot ist usw. Die Tagesordnung, die von der Konferenz bestätigt oder in veränderter Form beschlossen wird, regelt die Reihenfolge und den zeitlichen Ablauf der Konferenz. Die Mandatsprüfungs- und Zählkommission klärt, wer auf der Konferenz stimmberechtigt ist (Mandatsprüfung) und ist für die Durchführung und Auszählung der Wahlen verantwortlich. 4. Anträge Wichtigster Bestandteil der Konferenz ist die Beratung von Anträgen, d.h. die Festlegung politischer Inhalte und Arbeitsschwerpunkte der Jusos in Rheinland-Pfalz. Alle Arbeitsgemeinschaften, Unterbezirke, Regionalverbände, der Landesvorstand, Projekt-gruppen auf Landesebene, Landesarbeitskreise, Juso-Hochschulgruppen sowie jede Einzelperson können Anträge an die Landeskonferenz stellen. Beschlüsse der Landeskonferenz sind für die weiteren Gremien des Landesverbandes (Landesvorstand, Landesausschuss) bindend. Es gibt eine Vielzahl verschiedener Anträge. Normale Anträge: Diese Anträge werden im Antragspaket verschickt und enthalten Vorschläge zur politischen Positionierung des Landesverbandes. Sie können alle politisch relevanten! 1

2 Themen behandeln. Für diese Anträge gilt ein Antragsschluss, d.h. sie müssen spätestens drei Wochen vor der Konferenz beim Juso-Landesverband eingegangen sein. Satzungsanträge (S): Diese Anträge müssen ebenfalls drei Wochen vor der Konferenz ein gereicht worden sein. Sie beinhalten die Forderung nach Veränderung, Ergänzung oder Streichung dieses oder jenes Punktes der Satzung der Jusos Rheinland-Pfalz) oder die völlige Neufassung der Satzung. Sie müssen mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden. Arbeitsprogramm (A): Das Arbeitsprogramm regelt die Arbeitsvorhaben des Juso- Landesverbandes für das nächste Jahr (bis zur nächsten Landeskonferenz). Es ist die Arbeitsgrundlage für die Arbeit des gewählten Juso-Landesvorstandes. Initiativanträge (I): Sie können nach Antragsschluss gestellt werden, jedoch vor Beginn des entsprechenden Tagesordnungspunktes. Sie werden erst während der Konferenz eingereicht und behandeln vor allem aktuelle Themen. Damit sie behandelt werden können, müssen sie von einer Mindestzahl von Delegierten unterstützt werden. Das nähere regelt die Geschäftsordnung, die zu Beginn der Konferenz beschlossen wird. 25 Änderungsanträge (Ä zu xy): Alle Delegierten können zu vorliegenden Anträgen Änderungen beantragen, die entweder von dem/der Antragsteller/in übernommen werden oder von der Konferenz abgestimmt werden, bevor der (eventuell geänderte) Antrag abgestimmt wird. Geschäftsordnungsanträge : Diese werden auch GO -Anträge genannt und durch das Heben beider Arme signalisiert. Sie können während der Debatte gestellt werden, jedoch nicht mitten in einer Rede. Sie können gestellt werden, um die Tagesordnung oder die Geschäftsordnung zu ändern, die Debatte zu beenden oder die Redeliste zu schließen. Wenn einem GO-Antrag niemand widerspricht, gilt er als angenommen. Zu jedem GO-Antrag darf es eine Für- und eine Gegen- Rede geben. Die Gegen-Rede kann mit Begründung oder formal (d.h. ohne Begründung) erfolgen. Alle Anträge werden offen abgestimmt durch Hochhalten der Stimmkarte. Sie sind bei ei-ner einfachen Mehrheit angenommen, d.h. wenn mehr Ja- als Nein-Stimmen abgegeben werden (unabhängig von der Zahl der Enthaltungen). Bei Satzungsänderungen sowie Änderungen der Tages- und der Geschäftsordnung sind sogar zwei Drittel der Stimmen der anwesenden Delegierten notwendig. 5. Wahlen und Nominierungen Neben den Anträgen geht es auf der Konferenz um Wahlen. Sie sind hin und wieder langwierig, schließlich sind eine Menge Stimmzettel auszuzählen. Zunächst finden die Wahlen zum Landesvorstand statt. Hierbei werden in getrennten Wahlvorgängen gewählt: die oder der Landesvorsitzende sowie die weiteren Mitglieder des Juso-Landesvorstandes. Außerdem werden auf der Konferenz in der Regel gewählt: die Delegierten und Ersatzdelegierten zum Juso- Bundeskongress, der/die VertreterIn und der/die ErsatzvertreterIn im Bundesausschuss. KandidatInnen können von jeder/m Delegierten der Konferenz vorgeschlagen werden. Bei allen Wahlen ist im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen notwendig, d.h. wer im ersten Wahlgang gewählt werden will, muss mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben. 6. Frauenquote Eine wichtige Errungenschaft der Jusos ist die sog. Frauenquote. Sie besagt, dass in Vorständen und Delegationen Frauen zu mindestens 40% vertreten sein müssen.! 2

3 Außerdem gibt es auf der Konferenz eine quotierte Redeliste, d.h. Frauen und Männer kommen abwechselnd zu Wort. 7. Was dürfen Delegierte? Delegierte dürfen so ziemlich alles. Sie dürfen sich bei Diskussionen zu Wort meldenv und Anträge stellen (Rede- und Antragsrecht recht hat aber auch jede/r andere Jungsozialist/in aus Rheinland-Pfalz), sowie sich an Wahlen und Abstimmungen beteiligen. Bei Abstimmungen kann man mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen. 8. Rechenschaftsberichte Es gibt auf der Landeskonferenz unterschiedliche Berichte. Der Rechenschaftsbericht wird von der/dem Juso-Landesvorsitzenden gehalten und beinhaltet einen politischen Rückblick über das vergangene Jahr. Der Organisationspolitische Bericht gibt Auskunft über die organisatorische Entwicklung des letzten Jahres und wird in der Regel von dem Juso-Landesgeschäftsführer gehalten. Die anschließende Aussprache zu den Berichten ermöglicht Kritik und Bemerkungen der Delegierten zur Arbeit des Juso-Landesvorstandes. 9. Viel Erfolg! Nun bist Du hoffentlich gut gerüstet für die Arbeit auf der Landeskonferenz. Solltest Du 35 dennoch Hilfe benötigen, wendest Du Dich einfach an den Juso-Landesvorstand oder den Juso- Landessekretär. In diesem Sinne: Viel Erfolg! Dein Juso-Landesbüro! 3

4 Ordentliche Landeskonferenz der Jusos Rheinland-Pfalz September 2015, Rockenhausen Vorläufige Tagesordnung Uhrzeit TOP Inhalt Samstag Bis 9:30 Anreise und Anmeldung 1 Eröffnung & Begrüßung 10:00 2 Konstituierung: Wahl eines Präsidiums Wahl einer Mandatsprüf & -zählkommission (MPZK) Beschlussfassung über Geschäftsordnung Beschlussfassung über Tagesordnung 3 Grußworte 4 Bericht MPZK 5 Satzungsändernde Anträge 6 Rechenschaftsbericht des Landesvorstands 7 Bericht: Gremien Aussprache Ca. Mittagspause 12:30 13:30 8 Einbringung und Diskussion Arbeitsprogramm 2015/16 9 Wahlen: Landesvorsitz (Weitere Antragsberatung) Abstimmung über die Anzahl der Stellvertreter*innen 10 Wahlen: Stellvertreter*innen (Weitere Antragsberatung) 11 Antragsberatung 18:00 Abendessen 18:45 12 Antragsberatung 20:30 13 Verabschiedung ausscheidender Vorstandsmitglieder und Alt- Jusos Ca. 21:30 Ende des ersten Tages Konferenzparty Sonntag 9:30 Eröffnung & Begrüßung 14 Antragsberatung 12:30 Mittagessen 13:15 15 Wahlen: Delegierte für den Bundeskongress und Bundesausschuss (Weitere Antragsberatung) 15:00 Schlusswort der/des neuen Landesvorsitzenden Die Internationale Ende der Konferenz

5 Vorläufige Geschäftsordnung 1. Stimmberechtigte Mitglieder sind die Delegierten. 2. Die Landeskonferenz ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend sind. 3. Die Landeskonferenz wählt aus ihrer Mitte ein Tagungspräsidium und eine Mandatsprüfungs- und Zählkommission sowie eine Antragskommission. 4. Die Beschlüsse der Landeskonferenz werden in einfacher Mehrheit gefasst. 5. Die Redezeit für DiskussionsrednerInnen beträgt drei Minuten. 6. Die DiskussionsrednerInnen erhalten in der Reihenfolge ihrer Wortmeldungen das Wort. Die Wortmeldungen sind schriftlich beim Präsidium einzureichen( nach Männern und Frauen getrennt, Reißverschluss-Prinzip). 7. Initiativanträge können nur behandelt werden, wenn Sie von mindestens 15 Delegierten aus zwei verschiedenen Unterbezirken unterstützt werden und sie einen nach Antragsschluss eingetretenen Bezug haben. 8. Anträge zur Geschäftsordnung können mündlich gestellt und begründet werden. Die Antragsteller_nnen erhalten außer der Reihenfolge der DiskussionsrednerInnen das Wort. 9. Zu einem Geschäftsordnungsantrag kann ein/e Gegner_in gehört werden. Danach ist über den Geschäftsordnungsantrag abzustimmen. 10. Wahlen finden geheim statt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen hat. Haben die Kandidat_innen diese Mehrheit nicht erhalten, so findet ein weiterer Wahlgang statt. Gewählt sind dann die Kandidat_innen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.!

6 Satzung der Jusos Rheinland-Pfalz Geändert auf der Juso-Landeskonferenz in Ingelheim Name und Sitz 1. Die Unterbezirke der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD bilden den Landesbezirk der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten Rheinland-Pfalz. Dieser führt den Namen Juso-Landesverband Rheinland-Pfalz. 2. Sein Tätigkeitsgebiet ist das Land Rheinland-Pfalz. 3. Sitz des Landesverbandes ist Mainz. 2 Organe Die Organe des Landesverbandes sind: a) die Landeskonferenz b) der Landesvorstand c) der Landesausschuss 3 Landeskonferenz 1. Die Landeskonferenz ist das oberste Organ des Landesverbandes. 2. Die Landeskonferenz besteht aus 120 Delegierten, die in den Unterbezirken zu wählen sind. Hierbei entfallen auf jeden Unterbezirk 2 Grundmandate. Die übrigen Mandate werden nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren verteilt. Hierbei bleiben die Unterbezirke unberücksichtigt auf deren Delegiertenzahl bei der Anwendung von Hare-Niemeyer auf die Gesamtdelegiertenzahl lediglich 2 oder weniger Mandate entfallen würden. Die Delegierten sind dem Landesvorstand spätestens acht Wochen vor der Landeskonferenz zu melden. 3. Die ordentliche Landeskonferenz findet jährlich statt. Sie ist vom Landesvorstand spätestens 6 Wochen vor dem vorgesehenen Termin mit Angabe der vorläufigen Tagesordnung einzuberufen. 4. Alle Mitglieder der Jusos RLP haben Rede- und Antragsrecht. 5. Anträge sind spätestens 4 Wochen vor der Landeskonferenz beim Landesvorstand einzureichen und spätestens zwei Wochen vor der Landeskonferenz den Delegierten zuzusenden. 6. Zu den Aufgaben der Landeskonferenz gehören: a) Entgegennahme der Berichte und Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes b) Beschlussfassung über Anträge und Entschließungen c) Wahl des Landesvorstandes d) Wahl der Delegierten für den Bundeskongress. Die Wahl erfolgt nach den Regelungen für die Wahl der Delegierten in der Wahlordnung der Partei unter Berücksichtigung der für die Arbeitsgemeinschaft der JungsozialistInnen geltenden Regelungen über die Frauenquote. Die Ausgewogenheit unter den Regionalverbänden soll hierbei Berücksichtigung finden. e) Wahl der Delegierten für den Bundesausschuss. 4 Außerordentliche Landeskonferenz 1. Eine außerordentliche Landeskonferenz ist einzuberufen: 2. auf Antrag von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Landesvorstandes 3. auf Beschluss des Landesausschusses 4. auf Antrag von mindestens der Hälfte der Unterbezirke 5. auf Antrag einer Regionalverbandskonferenz 6. Die außerordentliche Landeskonferenz muss 6 Wochen nachdem sie ordnungsgemäß beantragt wurde, stattfinden. Der Landesvorstand hat unverzüglich unter Angabe der 1

7 Satzung der Jusos Rheinland-Pfalz Geändert auf der Juso-Landeskonferenz in Ingelheim 2014 vorläufigen Tagesordnung einzuladen. Der Wortlaut des Einberufungsbeschlusses einschließlich der Begründung ist beizufügen. 7. Anträge zur außerordentlichen Landeskonferenz sind spätestens drei Wochen vorher beim Landesvorstand einzureichen. Dieser hat sie spätestens eine Woche vor der Landeskonferenz an die Delegierten weiterzureichen. 8. Auf der außerordentlichen Landeskonferenz können Nachwahlen zum Landesvorstand stattfinden, sofern dies in der vorläufigen Tagesordnung bekannt gegeben wurde. 9. Im Übrigen gelten die Bestimmungen zu 3. 5 Landesvorstand 1. Der Landesvorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden und acht oder zehn gleichberechtigten StellvertreterInnen. Die Anzahl der StellvertreterInnen legt die Landeskonferenz mit einfacher Mehrheit vor dem Wahlgang der Wahl der StellvertreterInnen fest. 2. Aufgaben des Landesvorstandes sind insbesondere: a) die politische und organisatorische Führung des Landesverbandes b) die Vertretung des Landesverbandes nach innen und außen und die Koordination und Vernetzung mit den Unterbezirken und Arbeitsgemeinschaften. Hierbei wird der Landesvorstand von den Regionalverbandsvorständen unterstützt, die im permanenten Austausch mit den Unterbezirken stehen sollen. c) die Einberufung und Vorbereitung der Landeskonferenz in Zusammenarbeit mit dem Landesausschuss d) die Durchführung der Beschlüsse der Landeskonferenz und des Landesausschusses e) die Koordinierung der politischen und organisatorischen Tätigkeit im Landesverband f) die politische Information der Jungsozialistinnen/ Jungsozialisten in Rheinland-Pfalz g) die Vertretung der Jusos Rheinland-Pfalz beim Bundesverband der Jusos. 3. Finanzen: Die ordentliche Landeskonferenz kann durch gesonderten Beschluss über die Verwendung von max. 30% der Mittel entscheiden ( LV-Projekttopf ). Diesbezügliche Anträge können nur behandelt werden, wenn sie gemäß 3 Abs. 6 fristgemäß eingereicht wurden und einen konkreten Kostenrahmen mit Verwendungszweck enthalten; der Verwendungszweck muss den Richtlinien zur Verwendung von RPJ - Geldern entsprechen. Solche Anträge bedürfen einer 2/3- Mehrheit. Die restlichen Mittel (mindestens 70%) werden wie folgt verteilt: Zur Durchführung dieser Aufgaben stehen den Organen des Landesverbands 3/6 dem Bildungsausschuss 2/6 sowie dem Innovationsfonds 1/6 der Mittel zur Verfügung. Von den 3/6 der Mittel, die dem Landesverband zur Durchführung seiner Aufgaben zur Verfügung stehen, tritt dieser den Regionalverbänden am Anfang eines jeden Kalenderjahres folgende Beträge ab: Für das Rheinland 2000,- Euro, die Pfalz 1800,- Euro und Rheinhessen 1080,- Euro. Die Ausgaben der Regionalverbände müssen RPJ - abrechnungsfähig sein. 4. Der Landesvorstand bestimmt auf seiner konstituierenden Sitzung eine/n für Finanzen Verantwortliche/n. 5. Der Landesvorstand bestimmt auf seiner konstituierenden Sitzung je drei Personen und deren StellvertreterInnen, die als Vertreterinnen/ Vertreter des Landesvorstandes in den Bildungsausschuss bzw. Innovationsfondsausschuss entsandt werden. 2

8 Satzung der Jusos Rheinland-Pfalz Geändert auf der Juso-Landeskonferenz in Ingelheim Der Landesvorstand bestimmt auf seiner konstituierenden Sitzung eine/n Geschäftsführerin/ Geschäftsführer, die/der nicht Mitglied des Landesvorstandes oder des Landesausschusses ist. 6 Landesausschuss 1. Der Landesausschuss ist das höchste beschlussfassende Gremium der JUSOS Rheinland- Pfalz zwischen den Landeskonferenzen. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens zehn Unterbezirke mit mindestens einer/m Delegierten anwesend sind. Er kontrolliert die Arbeit des Landesvorstandes. Die Landesausschussarbeit hat folgende Schwerpunkte: a) Informationsaustausch zwischen Landesvorstand und Unterbezirken, b) der Landesvorstand gibt bei jeder Sitzung einen Tätigkeitsbericht ab, der Bildungsausschuss gibt regelmäßig Tätigkeitsberichte ab und am Ende des Jahres einen Rechenschaftsbericht. c) er bereitet die Landeskonferenz inhaltlich & organisatorisch vor, kontrolliert die Umsetzung ihrer Beschlüsse durch den Landesvorstand und berät und beschließt - für den Landesvorstand bindend - über die Anträge, welche auf der Landeskonferenz nicht mehr beraten werden konnten. Dem Landesausschuss wird zu Beginn der Legislaturperiode des Landesvorstandes zu seiner Aufgabenerfüllung - der Haushaltsplan und das Arbeitsprogramm vorgelegt. d) Ein Finanzbericht des Landesvorstands ist in Kurzform vierteljährlich dem Landesausschuss vorzulegen. Als Revisoren fungieren die Mitglieder des Landesausschussvorstandes. e) Legt eine/ einer der Bundesausschussdelegierten oder eine/ einer der Stellvertreterinnen/ Stellvertreter während ihrer/ seiner Amtsperiode ihr/ sein Mandat nieder, so kann der Landesvorstand eine/ einen Kandidatin/ Kandidaten für die Nachfolge benennen, die/ der vom Landesausschluss gewählt wird. f) Entsendung dreier Personen und deren StellvertreterInnen in den Innovationsfondsausschuss. g) Entscheidung über die Vergabe der Mittel aus dem Innovationsfonds an die Unterbezirke. h) Entsendung dreier Personen und deren StellvertreterInnen in den Bildungsausschuss. 2. Der Landesausschuss besteht aus je einem/r VertreterIn pro Unterbezirk bei einer Mitgliederzahl von unter 200; Unterbezirke mit mehr als 200 Mitgliedern entsenden zwei Delegierte. Landesausschuss-Delegierte dürfen keine gewählten Mitglieder des Landesvorstands sein. 3. Der Landesausschuss tagt mindestens sechsmal pro Jahr sowie auf Verlangen der Mehrheit der LA - Delegierten. 4. Der Landesausschuss wählt eine/n Landesausschussvorsitzende/n und dessen/deren StellvertreterIn. Beide dürfen keine Mitglieder des Landesvorstands sein. Deren Aufgabe ist: a) Vorbereitung der und Einladung zu den Landesausschusssitzungen, b) Leitung der Landesausschusssitzungen, c) Teilnahme an den Sitzungen des Landesvorstandes mit beratender Stimme. 3

9 Satzung der Jusos Rheinland-Pfalz Geändert auf der Juso-Landeskonferenz in Ingelheim Weitere Gremien 1. Zu Beginn der Amtszeit des Landesvorstands sowie des Landesausschusses konstituieren sich folgende Gremien: a) Innovationsfondsausschuss (dieser sichtet die Anträge auf Gelder aus dem Innovationsfond und erarbeitet eine Vorschlagsliste für den Landesausschuss.) b) Bildungsausschuss (dieser entscheidet über das Seminarprogramm der Jusos in Rheinland-Pfalz) 2. Der Innovationsfondsausschuss setzt sich wie folgt zusammen: Drei Vertreterinnen/ Vertreter und deren StellvertreterInnen gewählt vom Landesausschuss, drei Vertreterinnen/ Vertreter und deren StellvertreterInnen gewählt vom Landesvorstand und die/ der LandesgeschäftsführerIn (beratend). Im Innovationsfondsausschuss muss mindestens ein Vertreter aus jedem Regionalverband Mitglied sein. 3. Der Bildungsausschuss setzt sich wie folgt zusammen: Drei Vertreterinnen/ Vertreter und deren StellvertreterInnen gewählt vom Landesausschuss, drei Vertreterinnen/ Vertreter und deren StellvertreterInnen gewählt vom Landesvorstand und die/ der LandesgeschäftsführerIn (beratend). Jeder Unterbezirk hat das Recht mind. eine Person pro Kommission mit Stimmrecht zu melden, eine weitergehende Regelung kann durch den Landesausschuss entschieden werden. 8 Parteiöffentlichkeit 1. Landesvorstand und Landesausschuss tagen parteiöffentlich. 2. Die Parteiöffentlichkeit kann mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder des jeweiligen Gremiums ausgeschlossen werden. 9 Schlussbestimmungen 1. Diese Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung durch die Landeskonferenz am Tag nach der Landeskonferenz in Kraft. Vorherige Fassungen verlieren gleichzeitig ihre Gültigkeit. 2. Satzungsänderungen können von der Landeskonferenz mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden. Im Übrigen gilt das Organisationsstatut der SPD. 4

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