WEILER OBERSULM - Landkreis Heilbronn. Büro für Bauforschung und Denkmalschutz. Historische Ortsanalyse. Übersicht

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1 Übersicht Topographie Naturraum Siedlungsgeschichte Historische Ortsstruktur Primärkatasterplan 1834 Überlagerung Primärkataster - Historische Bauten und Räume Denkmalpflegerischer Quellen/Literatur Büro für Bauforschung und Denkmalschutz OBERSULM - WEILER Landkreis Heilbronn Historische Ortsanalyse NUMBERGER BBD B Oktober 2007 im Auftrag des Regierungspräsidium Stuttgart Referat 25 - Denkmalpflege Markus Numberger - Rosmarinweg Esslingen am Neckar

2 Topographie / Naturraum Weiler (220m ü. NN.) liegt als Ortsteil der Gemeinde Obersulm ca. 3 km nordöstlich von Löwenstein. Südlich und östlich von den Hängen der Löwensteiner Berge begrenzt, befindet sich der Ort am Beginn der Weinbaulandschaft des Sulmtals im Schlierbachtal. Westlich unweit des Ortes befindet sich der zwischen 1975 und 1980 künstlich aufgestaute Breitenauer See, welcher als beliebtes Ausflugsziel wahrgenommen wird. Der Ort liegt abseits größerer mittelalterlicher Handelswege. Lediglich die nächst gelegenen Herrschaftssitze Löwenstein, Weinsberg und Öhringen hatten möglicherweise untereinander Verbindungsstraßen, welche auch Weiler tangiert haben könnten. Der inzwischen nur noch sehr wenig landwirtschaftlich orientierte Ort wird vorwiegend von Pendlern, die in den umliegenden Städten, speziell Heilbronn und Neckarsulm arbeiten, bewohnt. Landschaftlich wird Weiler durch die östlich des Ortes gelegenen Weinberge an den Abhängen der Löwensteiner Berge geprägt. Auf der Hochfläche der Löwensteiner Berge finden sich ausgedehnte Waldflächen. In den Talauen von Nonnen- und Schlierbach, rings um den Ort, herrschen dagegen fruchtbare Ackerflächen und Wiesen vor. Abb. 1 - Ausschnitt TK 1:25000 (verkleinert) In der waldreichen Region der umgebenden Löwensteiner Berge stellt das dort kultivierte Nadelholz eine der wesentlichen Baumaterialien für die hiesigen Gebäude dar. Darüberhinaus findet der anstehende Keupersandstein Verwendung für die zumeist massiv erbauten Sockelgeschosse. Startseite

3 Siedlungsgeschichte Die erste Nennung des Ortes steht im Öhringer Stiftungsbrief von 1037, wonach Weiler (Wilare) unter den Besitzungen vorkommt, die Bischof Gebhard von Regensburg dem Stift widmete. Der im Allgemeinen recht häufig vorkommende Ortsname verweist auf eine mittelalterliche Gründung, wobei Wilare vom lateinischen villa, also Landgut bzw. Dorf abgeleitet wird. In direkter Nachbarschaft des Dorfes gab es jedoch schon eine ältere Besiedlung. So bestand ca. 400 m südwestlich von Weiler eine Siedlung mit Namen Neidlingen, welche um 1400 nicht mehr besiedelt war und abging. Aufgrund der Ortsnamensendung -ingen kann hier von einer alamannischen Gründung ausgegangen werden. Die Herrschaft über den Ort Weiler und die Oberlehnsherrschaft über den adeligen Gutshof stand ursprünglich den Herren von Weinsberg und den Grafen von Löwenstein zu. Inhaber des adeligen Gutshofes waren die Herren von Weiler, welche um 1130 erstmals genannt wurden und 1394 durch Heinrich von Löwenstein mit einem Teil der Burg Weiler belehnt wurden. Zusammen mit der Grafschaft Löwenstein dürfte Weiler 1277 an den Bischof Berthold von Würzburg und 1281 an König Rudolf von Habsburg gelangt sein wurde die Grafschaft an die Kurpfalz verkauft, wodurch Weiler pfälzisch wurde. Durch die Hochzeit der Pfalzgrafenwitwe Margarethe mit Ulrich von Württemberg im Jahr 1453 fiel Weiler als Mitgift an Württemberg. Durch Streitigkeiten scheint der Ort wieder an die Pfalz zurückgefallen zu sein bis er schließlich durch den Pfälzischen Erbfolgekrieg 1504 endgültig an Württemberg gelangt. Zur Zeit der reichsunmittelbaren Ritterschaften waren die Herren von Weiler Mitglieder des Ritterkantons Odenwald und somit auch deren adliger Gutsbesitz wurde der Ritterkanton aufgelöst und kam unter württembergische Oberhoheit. Abb. 2 - Ortsansicht von dem südöstlich gelegenen Nachbarort Eichelberg aus (2007) Kirchlich gehörte Weiler mit seiner 1399 erstmals erwähnten Pfarrkirche ursprünglich wohl zur Pfarrei Sülzbach. Nach Errichtung einer Pfarrei in Löwenstein wurde Weiler eine geistliche Filiale von Löwenstein wurde die bisherige Filiale in Weiler zur eigenständigen Pfarrei erhoben. Nach Aufhebung der reichsfreien Ritterschaft im Jahr 1806 wurde Weiler zusammen mit Eichelberg 1807 dem Dekanat Weinsberg zugeteilt. Das Patronat verblieb aber wie bisher bei der Weiler'schen Gutsherrschaft. Startseite

4 Historische Ortsstruktur Weiler dürfte sich als hochmittelalterliche Siedlung am Zusammenfluss von Nonnen- und Schlierbach gebildet haben. Nur unweit der auf einem Bergsporn errichteten Burg Löwenstein könnte das Dorf schon früh unter dem Einfluß der dortigen Grafen gestanden haben. Als Siedlungskern dürfte der Bereich des heutigen Schlosses Weiler angesehen werden, an dessen Stelle seit dem 14. Jahrhundert eine Burganlage bezeugt ist und wohl auch schon zuvor der Ortsadel residierte. Entlang der heutigen Heilbronner Straße erstreckte sich die Siedlung in Form eines Straßendorfes in Richtung Osten. Wohl erst später entstand mit der Erbauung der Schlosskapelle (heute Pfarrkirche) außerhalb des eigentlichen Burgareals um 1399 und mit der Entstehung einer eigenen Pfarrei im 15. Jahrhundert eine Ausdehnung in südliche Richtung, welcher der herrschaftliche Wirtschaftshof folgte und die Anlage der Hinteren Gasse. In der Beschreibung des Oberamtes wird die Ortsgestalt 1861 wie folgt dargestellt: An der den Ort durchschneidenden, auf beiden Ufern des Baches leicht ansteigenden, einerseits nach Eichelberg und andererseits nach Reisach hinauf führenden Hauptstraße, lagern ziemlich unansehnliche, mit wenigen Ausnahmen die frühere Armuth der Bewohner verrathende Wohngebäude, selten mit steinernen Unterstöcken versehen.... Fortsetzung, siehe Folgeseite Abb. 3 - Ausschnitt des Primärkatasterplans von Weiler (1834) Startseite

5 Historische Ortsstruktur Was sich 1861 noch als unansehnlich und ärmlich darstellte, zeigt sich heute als eine große Anzahl erhalten gebliebener historischer Gebäude im Ortskern. Entlang der Hauptdurchgangsachse, der Heilbronner Straße, stehen die Gebäude zumeist giebelständig. Nur an der zentralen, nördlichen Aufweitung der Straße zu einem Dorfplatz finden sich zwei traufständige Gebäude (Heilbronner Straße 43 und 45), welche möglicherweise ursprünglich eine Sondernutzung für sich beanspruchten. Die Heilbronner Straße wird im historischen Ortskern durch Gebäude des 17./18. Jahrhunderts geprägt. In der heute vermehrt durch jüngere Bebauung des 20. Jahrhunderts geprägten Hinteren Gasse herrscht dagegen die Traufstellung vor. Als ehemals östliche Abgrenzung des Dorfes lässt sich noch heute der ursprüngliche Ortsetter bzw. Dorfgraben in Verlängerung des Leinwegs erkennen, zudem ist auf dem Primärkatasterplan von 1834 noch eine Art Dorftor zwischen den Gebäuden Heilbronner Straße 55 und 56 auszumachen. Auf nebenstehendem Luftbild läßt sich auch deutlich die flächenmäßige Gewichtung zwischen herrschaftlicher Gutsanlage (Schloss mit Schlosspark) im Westen und dem eigentlichen Dorf im Osten erkennen. Zudem wird hieraus die klare Trennung zwischen Herrschaft und Untertanen im Siedlungsbild offenbar. Seit mittelalterlicher Zeit hat sich der Siedlungsgrundriss nahezu unverändert erhalten. Die erste Ausdehnung dürfte sich im 19. Jahrhundert vollzogen haben, als östlich des Ortsetters erste Gebäude und 1876 schließlich das neue Rat- und Schulhaus erbaut wurde. Erst in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts entstanden die nordwestlich und südlich des historischen Ortskernes befindlichen Wohngebiete. Abb. 4 - Satellitenaufnahme (um 2003) mit Hervorhebung des historischen Ortskernes Startseite

6 Mühle Friedhof Kelter Kelter Armenhaus Primärkatasterplan 1834 Schloss Schul- und Rathaus Wirtschaftshof Pfarrhaus Quelle: Regierungspräsidium Stuttgart Denkmalpflege Startseite Obersulm - Weiler Büro für Bauforschung und Denkmalschutz Markus Numberger (Oktober 2007) Historische Ortsanalyse Regierungspräsidium Stuttgart Referat 25 - Denkmalpflege

7 / / Heilbronner Straße / / / / Nonnenbach Seestraße Kellerstraße Heilbronner Straße Herrengasse Teichstraße Schlierbach Entengasse Hintere Gasse Leinweg Reisacher Straße / Überlagerung von Primärkatasterplan 1834 mit 2007 Startseite 40 40/ Obersulm - Weiler /1 20/ Büro für Bauforschung und Denkmalschutz Markus Numberger (Oktober 2007) / Quelle: Historische Ortsanalyse Regierungspräsidium Stuttgart Referat 25 - Denkmalpflege Regierungspräsidium Stuttgart Denkmalpflege

8 Historische Bauten und Räume Wie aus der Überlagerung des Primärkatasterplans von 1834 mit dem heutigen Katasterplan ersichtlich wird, konnte sich der historische Ortsgrundriss Weilers in weiten Teilen bis heute gut erhalten. Es sind so gut wie keine baulichen Lücken in der Ortsstruktur entstanden, dagegen kam es im Bereich der Hinteren Gasse zu Nachverdichtungen die auf die 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts zurückzuführen sind. Die größten Grundrissveränderungen fanden im Bereich der herrschaftlichen Güter statt. So wurden im Bereich der Kelter (Kellerstraße 3) mehrere südlich und westlich gelegene Gebäude abgebrochen. Ebenso wurde am Ende des 19. Jahrhunderts ein Nebengebäude im herrschaftlichen Wirtschaftshof durch die heutige große Scheune ersetzt. Die städtebaulichen Dominanten konzentrieren sich um die herrschaftlichen Güter. Allen voran das imposante Schloss Weiler mit seiner ausgedehnten Parkanlage. Ebenso die dazu gehörigen Wirtschaftsgebäude mit Kelter (Kellerstraße 3) und Wirtschaftshof (Herrengasse 11), bestehend aus Rentamtei, Meierei und zwei Scheunen. Nicht zuletzt bildet die Pfarrkirche einen städtebaulichen Fixpunkt am Übergang zwischen dem Schlossareal und der dörflichen Siedlung. Bei der aufgehenden Gebäudestruktur des Ortes finden sich neben wenigen Gebäuden, die im Kern auf das 15./16. Jahrhundert zurückgehen dürften (Heilbronner Straße 34 und ehemaliges Gasthaus Zur Sonne Heilbronner Straße 48) vorwiegend Gebäude des 17./18. Jahrhunderts, in überwiegend schlichter, ländlicher Gestaltung. Jedoch fallen vereinzelt sehr stattliche Gebäude auf, die den durch Weinbau gewonnenen Reichtum mancher Eigentümer widerspiegeln. Positiv fällt auf, dass nahezu keine jüngeren Dachaufbauten die historischen Gebäude und deren Dachlandschaft im Ort entstellen. Abb. 5 - Ansicht des Weiler'schen Schlosses von Norden, welches eine der baulichen Dominanten des Ortes darstellt (2007)... Fortsetzung, siehe Folgeseite Startseite

9 Historische Bauten und Räume Die im Ort befindlichen Kulturdenkmäler erstrecken sich im wesentlichen entlang des Straßenabschnitts der Heilbronner Straße innerhalb des historischen Ortskerns. Daneben finden sich die bedeutendsten Kulturdenkmäler mit den herrschaftlichen Gütern am westlichen Ortsrand sowie die Wallfahrtskapelle mit den Grabmälern der Herren von Weiler am nordwestlichen Ortsrand. Neben diesen Kulturdenkmälern gibt es weitere Gebäude, Straßen- und Freiräume, welche in nicht unwesentlichem Umfang das historische Erscheinungsbild Weilers mittragen und daher als erhaltenswert einzustufen sind. Besonders in der Herrengasse sowie am östlichen Ortsrand finden sich einige gut überlieferte, wenngleich unscheinbare und vereinzelt auch sanierungsbedürftige Bauzeugen, die den zumeist einfachen und bäuerlichen Baustil des Ortes repräsentieren. Weiler vermittelt noch ein sehr authentisch überliefertes historisches Erscheinungsbild eines Dorfes am oberen Sulmtal, das in weiten Teilen auch von seiner historischen Grundrissstruktur und den bedeutenden herrschaftlichen Großbauten lebt. Wenngleich vereinzelt Änderungen am Aufriss der historischen Baustruktur zu erkennen sind, so wird die Geschichte eines württembergischen Dorfes unter reichsritterschaftlichem Einfluß dennoch anschaulich dokumentiert. Abb. 6 - Blick nach Osten in die Heilbronner Straße auf Höhe der Pfarrkirche (2007) Startseite

10 Startseite Nonnenbach / Seestraße / Kellerstraße Heilbronner Straße Obersulm - Weiler / Büro für Bauforschung und Denkmalschutz Markus Numberger (Oktober 2007) Herrengasse 20/ Teichstraße / / / / / / Schlierbach Entengasse Heilbronner Straße Hintere Gasse 12 Leinweg 9 19 Reisacher Straße Historische Ortsanalyse Regierungspräsidium Stuttgart Referat 25 - Denkmalpflege Denkmalpflegerischer Kulturdenkmal gemäß 2/12/28 (Gebäude) 18 Kulturdenkmal gemäß 2/12/28 (Kleindenkmal) Kulturdenkmal gemäß 10/1 2/12/28 (Freifläche) 10 Kulturdenkmal gemäß 2/12/28 (Garten) Kulturdenkmal gemäß 2/12/28 (Archäologie) Kulturdenkmal - Prüffall Erhaltenswertes historisches Gebäude Erhaltenswerte historische Wasserfläche 66 Erhaltenswerter historischer Straßenraum Erhaltenswerter historischer Fußweg Erhaltenswerter historischer Ortsrand Ortsbegehung 10/2007 Kartierung 10/2007

11 Straße Nr. Objekt Status Entengasse Entengasse 10 Wohnhaus erhaltenswertes historisches Gebäude Heilbronner Straße Südöstlicher Straßenabschnitt erhaltenswerter historischer Straßenraum Heilbronner Straße 30 Evangelische Pfarrkirche Kulturdenkmal gemäß (28) 2 DSchG Heilbronner Straße 33 Doppelwohnhaus erhaltenswertes historisches Gebäude Heilbronner Straße 34 Wohnhaus Kulturdenkmal gemäß 2 DSchG Heilbronner Straße 36 Backhaus Kulturdenkmal gemäß 2 DSchG Heilbronner Straße 37 Quergeteiltes Einhaus Kulturdenkmal - Prüffall Heilbronner Straße 42 Wohnhaus erhaltenswertes historisches Gebäude Heilbronner Straße 43 Wohnhaus Kulturdenkmal gemäß 2 DSchG Heilbronner Straße 45 Wohnhaus Kulturdenkmal gemäß 2 DSchG Heilbronner Straße 46 Ehemaliges Schul- und Rathaus Kulturdenkmal gemäß 2 DSchG Heilbronner Straße 48 Ehemaliges Gasthaus Zur Sonne Kulturdenkmal gemäß 2 DSchG Heilbronner Straße 53 Wohnhaus erhaltenswertes historisches Gebäude Heilbronner Straße 56 Wohn- und Weingärtnerhaus Kulturdenkmal gemäß 2 DSchG Heilbronner Straße 58 Rat- und Schulhaus erhaltenswertes historisches Gebäude Heilbronner Straße Ecke Nordstraße Flstnr. 2/10 Brunnen erhaltenswerter historischer Brunnen Herrengasse erhaltenswerter historischer Straßenraum Herrengasse 2 Schloss Weiler Kulturdenkmal gemäß 2/28 (12) DSchG Herrengasse 2, Flstnr. 55 Schlosspark Kulturdenkmal gemäß 2/28 (12) DSchG Herrengasse Ecke Hintere Gasse Flstnr. 45 Werkstatt- und Scheunengebäude erhaltenswertes historisches Gebäude Startseite

12 Herrengasse 5 Wohnhaus erhaltenswertes historisches Gebäude Herrengasse 7 Wohnhaus erhaltenswertes historisches Gebäude Herrengasse 11 Wirtschaftshof Kulturdenkmal gemäß 2/28 (12) DSchG Hintere Gasse Hintere Gasse 1 Weingärtnerhaus erhaltenswertes historisches Gebäude Hintere Gasse 30 Pfarrhof Kulturdenkmal - Prüffall Kellerstraße Kellerstraße 3 Kelter Kulturdenkmal gemäß 2/28 (12) DSchG Kellerstraße 18 Ehemalige herrschaftliche Kelter Kulturdenkmal gemäß 2 DSchG Leinweg Leinweg 9 Wohnhaus und Scheune erhaltenswertes historisches Gebäude Reisacher Straße 8 Wohnhaus und Scheune erhaltenswertes historisches Gebäude Reisacher Straße - Leinweg Ehemaliger Dorfgraben erhaltenswerter historischer Fußweg Seestraße 2 Wallfahrtskapelle und Grabmäler Kulturdenkmal gemäß 2/28 DSchG Teichstraße 14 Mühle mit Mühlteich erhaltenswertes historisches Gebäude Mittelalterlicher Ortskern Mittelalterliche Vorgängerbauten Kulturdenkmäler gemäß 2 DSchG Ortsbereich Bachläufe erhaltenswerte historische Wasserfläche Südwestliche Ortsrandlage Historischer Ortsrand erhaltenswerter historischer Ortsrand Startseite

13 Quellen / Literatur Literatur Beschreibung des Oberamts Weinsberg hrsg. Königliches statistisch-topographisches Bureau Stuttgart, 1861 Obersulm Sechs Dörfer - eine Gemeinde hrsg. Gemeinde Obersulm Obersulm, 1997 Abbildungsnachweis Abb. 1 - Ausschnitt TK 1:25000 aus: TOP25 - Baden-Württemberg Software des Landesvermessungsamtes Baden-Württemberg Abb. 3 - Ausschnitt des Primärkatasterplans von Weiler (1834) Kopie beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 25, Denkmalpflege Abb. 4 - Satellitenaufnahme (um 2003) Google-Earth Internet: alle übrigen Abbildungen stammen vom Verfasser im Oktober 2007 Startseite

14 Entengasse Die Entengasse verläuft vom mittig im Ort gelegenen Dorfplatz als Sackgasse in Richtung Norden. Die kleine Stichstraße dient der Erschließung kleiner Wohnhäuser des 18./19. Jahrhunderts am nördlichen Ortsrand. In Verlängerung der Entengasse lagen die Auwiesen im Bereich des Schlierund Nonnenbaches. Entsprechend könnte sich der Name der Gasse vom Gänse- und Ententrieb dorthin abgeleitet haben. Entengasse auf Höhe des Gebäudes Nr. 1 mit Blick Richtung Norden

15 Entengasse 10 erhaltenswertes historisches Gebäude Wohnhaus Zweigeschossiges, verputztes Fachwerk-Wohngebäude mit zwei Dachgeschossebenen unter einem Satteldach. Südlich vorgelagerter zweigeschossiger Anbau. 1. Hälfte 19. Jahrhundert. Das Wohnhaus prägt mit seiner giebelseitigen, gestaffelten Ansicht den Abschluss der Entengasse. Während der dörfliche Charakter des Ortes ursprünglich durch landwirtschaftlich Hofanlagen geprägt wurde, zeigt sich hier ein Vertreter eines kleinbürgerlichen Wohnhauses, welches als erhaltenswertes Gebäude anzusehen ist. Ansicht des Wohngebäudes von Süden

16 Heilbronner Straße erhaltenswerter historischer Straßenraum Südöstlicher Straßenabschnitt innerhalb des Dorfkerns Die Heilbronner Straße verläuft als Hauptdurchgangsstraße von Nordwesten kommend in L-förmigem Verlauf durch den Ort. Die Straße knickt im Bereich der Pfarrkirche ab von wo aus sie sowohl nach Norden als auch nach Osten leicht und stetig ansteigt. Der südöstliche Straßenabschnitt, welcher sich in nahezu geradem Verlauf durch den historischen Ortskern erstreckt, wird beidseitig durch weitgehend giebelständige Fachwerkgebäude des 17./18. Jahrhunderts geprägt. Während der mittig gelegene Dorfplatz durch die teils stattlichen Gebäude von ehemaligem Schulhaus (Nr. 46) und Gasthaus (Nr. 48) sowie den Wohnhäusern (Nr. 43 und Nr. 45) beherrscht wird, werden die Straßenenden im Osten durch das neue Schul- und Rathaus und im Westen durch die Pfarrkirche als Endpunkte des historischen Ortskerns dominiert. Der im historischen Dorfkern verlaufende Abschnitt der Heilbronner Straße bildet als zentrale Erschließungsachse des Ortes und in gerader Zuführung auf das Schloss hin in Verbindung mit dem hohen Bestand an historischer Bebauung den bedeutendsten historischen Straßenraum für Weiler. Heilbronner Straße auf Höhe des Gebäudes Nr. 60 mit Blick nach Westen

17 Heilbronner Straße 30 Kulturdenkmal gemäß (28) 2 DSchG Evangelische Pfarrkirche Evangelische Pfarrkiche, Saalbau mit Chorturm und Sakristeianbau. Die verhältnismäßig kleine Dorfkirche soll 1399 als Schlosskapelle erbaut wurden sein wurde die Kirche renoviert und erweitert. An der südlichen Seite hat sich bis 1844 die Familiengruft der Herren von Weiler befunden, welche damals abgebrochen und in die Wallfahrtskapelle auf dem nordöstlich des Ortes gelegenen Friedhof verlegt wurde wurde das baufällige Kirchenschiff abgebrochen und der heutige Saalbau errichtet. Die Pfarrkirche prägt in direkter Nachbarschaft zum Schloss Weiler den westlichen Eingang des historischen Ortskernes. Sie bildet sowohl aus baulicher wie auch aus kirchengeschichtlicher Sicht ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Schlossareal und dem Dorf und stellt aus heimatgeschichtlichen Gründen ein Kulturdenkmal dar. Ansicht der Pfarrkirche von Osten

18 Heilbronner Straße 33 erhaltenswertes historisches Gebäude Doppelwohnhaus Eingeschossiges, verputztes Fachwerk-Doppelwohnhaus, welches über einem hohen, massiv gemauerten Kellergeschoss giebelständig errichtet wurde. Mit traufseitig liegendem Treppenaufgang. Nach oben schließt das Gebäude mit zwei Dachgeschossebenen unter einem Satteldach ab. 18./19. Jahrhundert. In Nähe der Pfarrkirche stehend bildet das Gebäude einen Vertreter eines kleinbäuerlichen gestelzten Wohnstallhauses des 18./19. Jahrhunderts, welches das historische Erscheinungsbild des Dorfkerns mitprägt und als erhaltenswert anzusehen ist. Gegenüber der Pfarrkirche stehendes Wohngebäude; Blick von Südosten

19 Heilbronner Straße 34 Kulturdenkmal gemäß 2 DSchG Wohnhaus Zweigeschossiges, stattliches Wohngebäude, welches traufständig in zweiter Reihe zur Straße steht. Das modern verkleidete Gebäude wurde mit massiv gemauertem Erdgeschoss und Fachwerkobergeschoss errichtet und schließt nach oben mit einem zweigeschossigen Dachtragwerk unter einem Halbwalmdach ab. 15./16. Jahrhundert, im 18. Jahrhundert in den Vollgeschossen überformt. Bei dem Gebäude dürfte es sich um den wohl ältesten Profanbau der Dorfes handeln. Aufgrund seiner Stellung und Nähe zur Kirche kann hier eine ehemalige Sondernutzung angenommen werden. Angesichts seiner wissenschaftlichen Bedeutung und des hohen Alterswertes handelt es sich bei dem Gebäude um ein Kulturdenkmal. Wohngebäude in direkter Nachbarschaft zur Pfarrkirche; Blick von Norden

20 Heilbronner Straße 36 Kulturdenkmal gemäß 2 DSchG Backhaus Eingeschossiges, massiv aus Werksteinen errichtetes Backhaus unter einem Satteldach. Mit großem, backhaustypischem Schornstein und noch weitestgehend originalen Fenstern und Türe. 2. Hälfte 19. Jahrhundert. Das giebelständige an der Straße errichtete Backhaus demonstriert den dörflichen Typus eines Gemeindebackhauses. Ab der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts waren die württembergischen Gemeinden verpflichtet öffentliche Backhäuser anzulegen, um so die Brandgefahr in Privathäusern zu reduzieren. Das Backhaus stellt daher aus wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen ein Kulturdenkmal dar. Ansicht des Backhauses von Norden

21 Heilbronner Straße 37 Kulturdenkmal - Prüffall Quergeteiltes Einhaus Zweigeschossiges, verputztes Fachwerkgebäude mit straßenseitiger Erweiterung des Erdgeschosses und Klebdächern über dem Obergeschoss und dem ersten Dachgeschoss. Das giebelständige Wohnhaus mit Scheune schließt mit einem zweigeschossigen Dachtragwerk unter einem Satteldach ab. 18. Jahrhundert. Das direkt neben dem Schlierbach errichtete Bauernhaus repräsentiert in eindrucksvollerweise den einst landwirtschaftlich geprägten Charakter des Dorfes und ist ein anschauliches Beispiel eines Einhauses aus dem 18. Jahrhundert. Ansicht des bäuerlichen Anwesens von Südosten

22 Heilbronner Straße 42 erhaltenswertes historisches Gebäude Wohnhaus Zweigeschossiges, verputztes Wohngebäude mit massiv gemauerter Erdgeschosszone und Fachwerkobergeschoss. Zweigeschossiges Dachtragwerk unter einem verhältnismäßig flach geneigten Satteldach. Mit giebelseitigen Stockwerksvorstößen über jedem Geschoss. Im Kern 17./18. Jahrhundert, später überformt. Das giebelständige Wohngebäude bildet die nördliche Haushälfte eines ehemaligen Doppelwohnhauses mit landwirtschaftlicher Hofanlage. Das Gebäude prägt mit seiner Giebelfront das historische Erscheinungsbild des Dorfkernes. Ansicht des Wohngebäudes von Nordwesten

23 Heilbronner Straße 43 Kulturdenkmal gemäß 2 DSchG Wohnhaus Zweigeschossiges, verputztes Wohngebäude über einem niederen Kellersockel und massiv gemauerter Erdgeschosszone mit Fachwerkobergeschoss errichtet. Traufseitig vorgelagerter Treppenaufgang. Nach oben mit drei Dachgeschossebenen unter einem Satteldach abschließend. 17. Jahrhundert. Das stattliche Wohnhaus steht als einziges traufständig in der Straßenflucht. Daher kann hier von einer einstigen Sondernutzung oder von einer hohen Stellung seiner Bewohner ausgegangen werden. Aufgrund der zentralen Lage des Gebäudes im Ortskern, direkt an der nördlichen Aufweitung der Heilbronner Straße - dem Dorfplatz - dominiert das Gebäude die Ortsdurchfahrt Weilers in erhöhtem Maße. Hinsichtlich seiner wissenschaftlichen Bedeutung stellt das Gebäude ein Kulturdenkmal dar. Ansicht des zentral stehenden Wohngebäudes von Südosten

24 Heilbronner Straße 45 Kulturdenkmal gemäß 2 DSchG Wohnhaus Zweigeschossiges, modern verkleidetes Wohngebäude mit massiv gemauerter Erdgeschosszone und Fachwerkobergeschoss. Traufseitig, zur Straße hin weite Überkragung des Fachwerkaufbaus. Giebelseitige Stockwerksvorstöße über den Geschossen. Nach oben mit zwei Dachgeschossebenen unter einem Satteldach abschließend. 17. Jahrhundert (laut neuer Inschrift 1632) mit Überformungen um Das aufgrund des Dorfplatzes aus der Straßenflucht zurückgesetzte Wohngebäude steht traufständig zu diesem Platz und prägt in erheblichem Maße den zentralen Dorfplatz diente das Gebäude als Schultheißen-Wohnhaus. Aus wissenschaftlichen Gründen stellt das Gebäude ein Kulturdenkmal und Dokument eines ehemaligen Sondergebäudes im Ort dar.. Ansicht des zentral gelegenen Wohngebäudes von Südwesten

25 Heilbronner Straße 46 Kulturdenkmal gemäß 2 DSchG Ehemaliges Schul- und Rathaus Eingeschossiges, verputztes Fachwerkgebäude über einem hohen, massiv gemauerten Kellergeschoss. Mit traufseitig liegendem Treppenaufgang und zwei Dachgeschossebenen unter einem Satteldach erbaut, 2003 saniert. Das bis 1876 als Rat- und Schulhaus dienende, giebelständige Gebäude beherbergt heute, zusammen mit dem Nachbargebäude Nr. 48 ein Schulmuseum. Das zentral im historischen Ortskern gelegene ehemalige Schul- und Rathaus stellt aufgrund seiner heimatgeschichtlichen Bedeutung ein Kulturdenkmal dar. Es dokumentiert die dörfliche Emanzipation von der Herrschaft und zeugt vom Schulwesen des 19. Jahrhunderts. Ansicht der als Museum genutzten Alten Schule von Nordosten

26 Heilbronner Straße 48 Kulturdenkmal gemäß 2 DSchG Ehemaliges Gasthaus Zur Sonne Zweigeschossiges, verputztes Fachwerkgebäude über einer massiv gemauerten Erdgeschosszone mit straßenseitig vorgelagertem Kellerhals. Traufseitige und giebelseitige Stockwerksvorstöße. Nach oben schließt das ehemalige Gasthaus mit drei Dachgeschossebenen unter einem Krüppelwalmdach ab. 16. Jahrhundert. In dem giebelständigen Gebäude ist heute, zusammen mit dem Nachbargebäude Nr. 46 ein Schulmuseum untergebracht. Das ehemalige Gasthaus Zur Sonne prägt in wesentlichem Maße das innerörtliche Dorfbild. Mit seinen stattlichen Dimensionen hebt es sich von der Bebauung in der Heilbronner Straße ab und ist ein anschauliches Beispiel für ein historisches Dorfgasthaus. Aus wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen stellt das Gebäude ein Kulturdenkmal dar. Ansicht des ehemaligen Gasthauses von Nordosten

27 Heilbronner Straße 53 erhaltenswertes historisches Gebäude Wohnhaus Zweigeschossiges, verputztes Wohngebäude mit massiv gemauertem Erdgeschoss und Fachwerkobergeschoss. Nach oben mit einer Dachgeschossebene unter einem Satteldach abschließend. 18./19. Jahrhundert. Das kleine, giebelständige Wohnhaus bildete ursprünglich ein Nebengebäude (Gesindehaus) zu Hausnummer 55. Das Gebäude stellt als landwirtschaftliches Nebengebäude ein erhaltenswertes Gebäude dar, das den dörflichen Charakter des Ortes und seine historische Sozialstruktur mitprägt. Ansicht des Wohngebäudes von Südosten

28 Heilbronner Straße 56 Kulturdenkmal gemäß 2 DSchG Wohn- und Weingärtnerhaus Zweigeschossiges, stattliches Wohngebäude über einem hohen Kellergeschosssockel und massiv gemauerter Erdgeschosszone mit fachwerksichtigem Obergeschoss errichtet. Auf der östlichen Traufseite weite Auskragung des Obergeschosses, welche auf profilierten Holzstützen abgetragen wird. Darunter außenliegender Treppenaufgang über vorgelagertem Kellerhals. Nach oben mit zwei Dachgeschossebenen unter einem Satteldach abschließend. 18. Jahrhundert mit älterem Kern. Das eindrucksvolle Wohn- und Weingärtnerhaus bezeugt den wirtschaftlichen Wohlstand des Bauherren und prägt mit seiner Sichtfachwerkfassade den östlichen Eingang in den historischen Ortskern. Aus wissenschaftlichen Gründen stellt das Gebäude ein Kulturdenkmal dar. Ansicht des stattlichen Wohngebäudes am östlichen Eingang in den historischen Ortskern

29 Heilbronner Straße 58 erhaltenswertes historisches Gebäude Rat- und Schulhaus Zweigeschossiges, stattliches Rat- und Schulhaus über einem niederen Kellersockel, massiv gemauertes, teils werksteinsichtiges, teils verputztes Gebäude. Mit zwei Dachgeschossebenen unter einem Satteldach. Laut Türsturzinschriften 1876 erbaut. Das langgestreckte, traufständige neue Rat- und Schulhaus befindet sich östlich, außerhalb des historischen Ortsetters und dokumentiert die Erweiterung der Siedlung im 19. Jahrhundert. Als Schul- und Rathaus in Nachfolge des Gebäudes Heilbronner Straße 46 ist es ein typischer Vertreter seiner Zeit und erhaltenswertes Zeugnis für das öffentliche Bauen in Weiler. Ansicht des neuen Rat- und Schulhauses von Nordwesten

30 Heilbronner Straße Ecke Nordstraße (Flstnr. 2/10) erhaltenswerter historischer Brunnen Laufbrunnen Sandsteinerner Laufbrunnen mit rechteckigem Brunnentrog und massiver, quaderförmiger Brunnensäule. 19. Jahrhundert. Der an der Straßenecke zwischen Heilbronner- und Nordstraße gelegene Brunnen stellt als Vertreter der einstigen dörflichen Wasserversorgung mit ursprünglich mehreren Pump- und 3 Laufbrunnen einen erhaltenswerten Brunnen dar. Brunnen an der Kreuzung von Heilbronner Straße und Nordstraße

31 Herrengasse erhaltenswerter historischer Straßenraum Die Herrengasse verläuft als Stichstraße von der Heilbronner Straße kommend in Richtung Südwesten zum Herrschaftlichen Wirtschaftshof. Die in geradem Verlauf bei der Pfarrkirche beginnende und vor dem Weiler'schen Schloss vorbei führende Straße hat ihren Namen von den adligen, hier residierenden Herren erhalten. Die östliche Straßenseite wird von kleinbäuerlichen Anwesen des 18. und 19. Jahrhunderts geprägt. Die westliche Straßenseite und der südliche Abschluss wird hingegen durch stattliche herrschaftliche Gebäude wie das Schloss Weiler mit umgebendem Schlosspark sowie dem Wirtschaftshof mit Rentamtei und Meierei dominiert. Die Herrengasse bildet als Erschließungsstraße des herrschaftlichen Wirtschaftshofes und zugleich als Bindeglied zwischen adeligem Herrschaftsbereich und Dorf einen bedeutenden historischen Straßenraum. Blick in die Herrengasse auf Höhe der Pfarrkirche

32 Herrengasse 2 Schloss Weiler Kulturdenkmal gemäß 28 (12) DSchG (Sachgesamtheit mit Schlosspark, Herrengasse 11, Kellerstraße 3) Schloss Weiler bestehend aus zweigeschossigem, verputztem Hauptbau, teils massiv, teils mit Fachwerk über hohem Sockel errichtet. Nach oben mit Halbwalmdach abschließend über älterem Kern erbaut, im 1. Drittel des 19. Jahrhunderts umgestaltet. Nordöstlich anschließend zweigeschossiges verputztes Torgebäude mit rundbogiger Durchfahrt. Laut Inschriftentafel Im Nordosten ein dreigeschossiger, verputzter Eckturm mit Zeltdach. Die oberen Geschosse im 1. Drittel 19. Jahrhundert erneuert. Nördlicher Gebäudeflügel mit Remise und Pferdestall, teils massiv, teils mit Fachwerk errichtet. 1. Drittel 19. Jahrhundert. An der Südwestseite des Hauptgebäudes eingeschossiger massiver Anbau, wohl mit mittelalterlichen Teilen, im westlichen Abschnitt mit pavillonartigem Fachwerkaufbau des 20. Jahrhunderts und Walmdach, einschließlich Ummauerung mit Wehrgang und Zinnen (1833 renoviert). Brückenzufahrt über den im Gelände noch andeutungsweise nachvollziehbaren ehemaligen Graben um das Hauptgebäude. Das Schloss Weiler stellt aus heimatgeschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung dar. Es ist für die Ortsgeschichte das herausragendste Bauzeugnis. Ansicht des Schlosses von Osten

33 Herrengasse 2 (Flstnr. 55) Schlosspark Kulturdenkmal gemäß 2/28 (12) DSchG (Sachgesamtheit mit Schloss, Herrengasse 11, Kellerstraße 3) Schlosspark im englischen Stil als Landschaftsgarten angelegt mit gewundener Wegeführung und Solitärbäumen neu gestaltet und erweitert. Mit ehemaliger Orangerie (später Brennerei) nordwestlich des herrschaftlichen Wirtschaftshofes. 19. Jahrhundert. Der als Sachgesamtheit mit dem Schloss und den Wirtschaftsgebäuden eine Einheit bildende Schlosspark wurde zwischen 1834 und 1853 durch den württembergischen Oberhofgärtner Johann Wilhelm Bosch erweitert und in seiner heutigen Form neu gestaltet. Johann Wilhelm Bosch zeichnete sich unter anderem auch für den Rosensteinpark in Stuttgart und den Schlosspark Fachsenfeld verantwortlich. Der Schlosspark stellt aufgrund seiner heimatgeschichtlichen und wissenschaftlichen (gartenbaugeschichtlichen) Bedeutung in Sachgesamtheit mit dem Schloss ein Kulturdenkmal dar. Aufgrund der herausragenden Bedeutung seines Gartenarchitekten des 19. Jahrhunderts, ist dieses Gartendenkmal als überregional bedeutendes Objekt seiner Gattung anzusehen. Blick in den als Landschaftsgarten angelegten Schlosspark Blick auf die ehemalige Orangerie von der Meierei aus

34 Herrengasse Ecke Hintere Gasse (Flstnr. 45) erhaltenswertes historisches Gebäude Werkstatt- und Scheunengebäude Eingeschossiges, teils verputztes Werkstatt- und Scheunengebäude unter einem Satteldach. 19./20. Jahrhundert. Das giebelständig zur Herrengasse und traufständig zur Hinteren Gasse stehende Gebäude, nimmt im westlichen Bereich einen Werkstattraum auf. Östlich schließt sich eine zweitennige Scheune mit massiv gemauerten Stallzonen und fachwerksichtigem Heuboden an. Ursprünglich handelte es sich hierbei um die Ökonomiegebäude zu Herrengasse 5. Das langgestreckte Gebäude repräsentiert zum einen den landwirtschaftlichen Charakter des Dorfes zeigt aber zum anderen erste Ansätze einer kleinindustriellen Entwicklung. Ansicht des Werkstatt- und Scheunengebäudes von Südwesten

35 Herrengasse 5 erhaltenswertes historisches Gebäude Doppelwohnhaus Zweigeschossiges, verputztes Doppelwohnhaus mit traufseitigem Zwerchhaus. Mit massiv gemauerter Erdgeschosszone und Fachwerkobergeschoss. Nach oben mit zwei Dachgeschossebenen unter einem Satteldach abschließend. 19. Jahrhundert. Das Wohngebäude stellt einen typischen Vertreter einer kleinbäuerlichen Hofanlage dar und besitzt Bedeutung für das geschlossene historische Straßenbild der Herrengasse gegenüber dem Schloss. Es repräsentiert den landwirtschaftlichen Charakter des Dorfes und ist als erhaltenswertes Gebäudes anzusehen. Ansicht des Wohngebäudes von Norden

36 Herrengasse 7 erhaltenswertes historisches Gebäude Wohnhaus Zweigeschossiges, teils verputztes, teils fachwerksichtiges Wohngebäude. Mit zwei Dachgeschossebenen unter einem Satteldach abschließend. 19. Jahrhundert mit Überformungen im 20. Jahrhundert. Das Wohngebäude stellt einen typischen Vertreter einer kleinbäuerlichen Hofanlage dar und besitzt Bedeutung für das geschlossene historische Straßenbild der Herrengasse gegenüber dem Schloss. Es repräsentiert den landwirtschaftlichen Charakter des Dorfes und ist als erhaltenswertes Gebäudes anzusehen. Ansicht des Wohngebäudes von Nordwesten

37 Herrengasse 11 Herrschaftlicher Wirtschaftshof Kulturdenkmal gemäß 2/28 (12) DSchG (Sachgesamtheit mit Herrengasse 2, Kellerstraße 3) Herrschaftlicher Wirtschaftshof des Weiler'schen Schlosses bestehend aus Rentamtei, einem zweigeschossigen Sichtfachwerkbau mit massivem Erdgeschoss, Kellerhalsüberbau und Satteldach, im Türsturz auf 1558 datiert; Meierei, einem ein- bis zweigeschossigen, verputzten Fachwerkbau der Zeit um 1800 über älterem Keller; Schweine- und Hühnerstall des ausgehenden 19. Jahrhunderts sowie zwei Scheunen, die kleinere nördlich der Meierei aus dem 18. Jahrhundert, die große, südöstlich befindliche Scheune aus der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Der noch eindrucksvoll erhaltene Wirtschaftshof vermittelt das Bild einer herrschaftlichen Hofanlage, welche für die Versorgung und den Lebensstandard der Herren von Weiler zu Sorgen hatte. Als wichtiges bauliches Zeugnis für den Ort bildet die Hofanlage in Sachgesamtheit mit dem Schloss ein Kulturdenkmal. Blick vom Meiereigebäude in Richtung Osten auf die Rentamtei Ansicht der Meierei von Nordosten Ansicht der südöstlichen Scheune

38 Hintere Gasse Die Hintere Gasse erstreckt sich L-förmig als Erschließungsstraße des südlichen Dorfbereiches. Die möglicherweise erst ab dem 15. Jahrhundert angelegte Straße dürfte ihren Namen durch die hintere Lage zur Hauptstraße, der Heilbronner Straße, erhalten haben. Die überwiegend traufständige Bebauung entlang der Gasse wird heute vermehrt durch Gebäude des 20. Jahrhunderts geprägt. Lediglich in den Einmündungsbereichen, speziell im Bereich des Pfarrhofes (Hausnr. 30) findet sich noch ältere Bebauung. Südwestlicher Abschnitt der Hinteren Gasse mit Blick in Richtung Nordwesten zur Pfarrscheune

39 Hintere Gasse 1 erhaltenswertes historisches Gebäude Weingärtnerhaus Eingeschossiges, verputztes Fachwerkgebäude über einem massiv gemauerten, hohen Kellergeschoss. Zur Hinteren Gasse hin orientierter Anbau über einem rundbogigen Kellertor. Nach oben mit einem Satteldach abschließend. 18. Jahrhundert. Das an der Einmündung der Hinteren Gasse in die Heilbronner Straße stehende Weingärtnerhaus ist mit seinem Haupthaus giebelständig zur Heilbronner Straße orientiert. Der westliche Anbau über einem, möglicherweise älteren Kellerhals steht giebelständig zur Hinteren Gasse. Das Gebäude stellt einen, für eine Weinbaugemeinde wichtigen Vertreter eines dörflichen Weingärtnerhauses dar und ist daher ein erhaltenswertes historisches Gebäude. Ansicht des Weingärtnerhauses von Westen

40 Hintere Gasse 30 Kulturdenkmal - Prüffall Pfarrhof Zweigeschossiges, verputztes ehemaliges Pfarrhaus mit massiv gemauerter Erdgeschosszone und Fachwerkobergeschoss. Nach oben mit zwei Dachgeschossebenen unter einem Satteldach abschließend. Im Türsturz auf 1777 datiert. Daneben stehende ehemalige Pfarrscheune, teils massiv gemauert, teil fachwerksichtig, mit Krüppelwalmdach. 18. Jahrhundert. Der ehemalige Pfarrhof in direkter Nachbarschaft zur Pfarrkirche dürfte noch auf einen mittelalterlichen Vorgängerbau zurück gehen. Als typischer Vertreter eines Pfarrhofes in charakteristischer Nähe zur Kirche ist das Gebäude ein wichtiges Bauzeugnis am Übergangsbereich zwischen Schlossareal und Dorf. Ansicht des Pfarrhauses von Süden Ansicht der Pfarrscheune von Süden

41 Kellerstraße Die Kellerstraße erstreckt sich in gewundenem, stetig ansteigendem Verlauf von der Schlosskelter (Hausnr. 3) kommend in Richtung Nordwesten. Die Straße hat ihren Namen von den zwei Keltern bzw. deren Weinkellern. Geprägt wird die Straße durch die zwei Großbauten der Schlosskelter und der herrschaftlichen Kelter (Hausnr. 18), welche sich beide traufständig entlang der Straße erstrecken. Die restliche Bebauung stammt weitestgehend aus der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts und ist zumeist giebelständig orientiert. Blick nach Nordwesten in die Kellerstraße

42 Kellerstraße 3 Kelter Kulturdenkmal gemäß 2/28 (12) DSchG (Sachgesamtheit mit Herrengasse 2, Herrengasse 11) Eingeschossige, stattliche Kelter mit massiver, verputzter Erdgeschosszone, steinsichtigen Eckquadern und kleinen Strebepfeilern. Nach oben unter einem großen Walmdach abschließend. Straßenseitig mit Aufzugsgaube. Laut Inschrift auf 1832 datiert. Die Kelter demonstriert in eindrucksvoller Weise den Charakter des ländlichen Weinbaudorfes Weiler. Die ehemals zum Schloss gehörige Kelter stellt aus heimatgeschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen ein Kulturdenkmal in Sachgesamtheit mit dem Schloss und dessen Wirtschaftshof dar. Sie bildet ein Pendant zur Schlossökonomie im Süden der Herrengasse und komplettiert den herrschaftlichen Bereich des Schlossareals. Ansicht der Kelter von Norden

43 Kellerstraße 18 Kulturdenkmal gemäß 2 DSchG Ehemalige herrschaftliche Kelter Eingeschossige, fachwerksichtige ehemalige herrschaftliche Kelter über einem massiv gemauerten Kellergeschoss mit giebelseitiger großer Kellereinfahrt. Mit zwei Dachgeschossebenen unter einem Satteldach abschließend. Wappenstein über Kellereingang mit 1587 bezeichnet, Fachwerkaufbau 19. Jahrhundert, um 1985 umgebaut. Die ehemals außerhalb des Ortes gelegene herrschaftliche Kelter bildet ein wichtiges Zeugnis für den hier schon seit dem Mittelalter stattfindenden Weinbau. Das Gebäude stellt daher aus heimatgeschichtlichen Gründen ein Kulturdenkmal dar. Ansicht der ehemals herrschaftlichen Kelter von Süden Wappenstein des Dietrich von Weiler 1587 über dem Kellerportal

44 Leinweg Der Leinweg verläuft als kleine Stichgasse von der Heilbronner Straße in nördliche Richtung parallel zum ehemaligen Dorfgraben. Der Leinweg wird heute vermehrt durch jüngere, sowohl trauf- als auch giebelständige Bebauung des 20. Jahrhunderts geprägt. Heimatgeschichtlich interessant ist jedoch neben dem hier verlaufenden ehemaligen Ortsetter auch das am Ende des Weges stehende ehemalige Armenhaus und Ortsgefängnis (Hausnr. 9). Blick nach Norden in den Leinweg

45 Leinweg 9 erhaltenswertes historisches Gebäude Wohnhaus und Scheune Eingeschossiges, fachwerksichtiges Wohnhaus über niederem, massiv gemauertem Sockel. Mit traufseitig liegendem Treppenaufgang. Nach oben mit zwei Dachgeschossebenen unter einem Satteldach abschließend. Anfang 19. Jahrhundert. Daneben stehende fachwerksichtige Scheune unter einem Satteldach. 18./19. Jahrhundert. Laut Primärkataster von 1834 befand sich in diesem Wohngebäude das einstige Armenhaus des Dorfes. Zudem soll sich im Armenhaus auch das Ortsgefängnis befunden haben. Die Hofanlage bestehend aus Wohnhaus und Scheune stellt ein für die Orts- und Sozialgeschichte erhaltenswertes historisches Objekt dar. Ansicht des ehemaligen Armenhauses von Süden mit nebenstehender Scheune

46 Reisacher Straße 8 erhaltenswertes historisches Gebäude Wohnhaus und Scheune Eingeschossiges, verputztes Fachwerkgebäude mit giebelseitigem Erdgeschossanbau. Mit zwei Dachgeschossebenen unter einem Satteldach. 18./19. Jahrhundert. Daneben stehende fachwerksichtige Scheune mit massiv gemauertem, ehemaligem Stallbereich und großer, traufseitiger Tenneneinfahrt. Ende 19. Jahrhundert. Das in zweiter Reihe zur Reisacher Straße, am ehemals südlichen Ortsrand stehende, kleinbäuerliche Anwesen, vermittelt noch gut den landwirtschaftlichen Charakter des Dorfes. Die Hofanlage bestehend aus Wohnhaus und Scheune stellt daher ein erhaltenswertes Objekt dar. Ansicht des kleinbäuerlichen Anwesens von Osten

47 Reisacher Straße - Leinweg erhaltenswerter historischer Fußweg Ehemaliger Dorfgraben Der ehemalige Dorfgraben bzw. Ortsetter verläuft am östlichen Rand des historischen Ortskernes in nord-südliche Richtung. Im Süden beim natürlichen Graben des Schlierbachs beginnend, verlief der Dorfgraben im Bereich des heutigen Fußweges der Reisacher Straße nach Norden. Parallel zum Leinweg läßt sich der Verlauf noch heute deutlich erkennen. Der Verlauf des ehemaligen Dorfgrabens markiert noch heute den mittelalterlichen Ortsrand Weilers. Inzwischen weitestgehend verfüllt, ist er ein erhaltenswerter Fußweg, welcher ein wichtiges ortsgeschichtliches Dokument nachzeichnet. Blick auf Höhe von Leinweg Nr. 9 nach Norden entlang des ehemaligen Dorfgrabens

48 Seestraße 2 (Flstnr. 645/3) Wallfahrtskapelle und Grabmäler Kulturdenkmal gemäß 2/28 DSchG (Sachgesamtheit) Eingeschossige, verputzte, massiv erbaute Wallfahrtskapelle mit abschließendem Satteldach. Im 19. Jahrhundert zur Friedhofskapelle mit Gruft der Herren von Weiler umgestaltet. Im Kern wohl 16./17. Jahrhundert. Dazu gehören die Epitaphien an der Außenseite der Kapelle sowie die Grabstätten der Herren von Weiler im Norden des Friedhofs Jahrhundert. Nachdem 1844 die Weiler'sche Familiengruft an der Pfarrkirche abgebrochen wurde, entstand die neue Familiengruft unter der Wallfahrtskapelle auf dem 1846 erweiterten Friedhof am nordwestlichen Ortsrand. In dieser Wallfahrtskapelle sollen die Weiler'schen Familienmitglieder schon von Alters her beigesetzt worden sein. Die Wallfahrtskapelle stellt aus heimatgeschichtlichen Gründen in Sachgesamtheit mit den Grabdenkmälern ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung dar. Ansicht der Wallfahrtskapelle mit Epitaphien von Westen Grabmäler der Herren von Weiler

49 Teichstraße 14 erhaltenswertes historisches Gebäude Mühle mit Mühlteich Zweigeschossiges, verputztes, massiv erbautes Mühlengebäude mit zwei Dachgeschossebenen unter einem Satteldach. 19./20. Jahrhundert mit Überformungen in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts. Auf der südöstlichen Seite befindlicher Mühlkanal mit südlich vorgelagertem Mühlteich. Seit dem frühen 19. Jahrhundert ist dieser Mühlenstandort bezeugt, jedoch ist davon auszugehen, dass hier auch schon früher eine Mühle gestanden hat. Zusammen mit dem Mühlteich stellt das Gebäude ein wichtiges Dokument für die gewerbliche Geschichtes des Ortes dar. Ansicht des Mühlengebäudes von Westen

50 Mittelalterlicher Ortskern Kulturdenkmäler gemäß 2 DSchG Mittelalterliche Vorgängerbauten Im Bereich des mittelalterlichen Ortskerns sowie des Schlosses Weiler ist mit Resten von mittelalterlichen Vorgängerbauten zu rechnen. Bereich Heilbronner Straße 30: abgegangene ev. Pfarrkirche: ehem. Schlosskirche, 1399 genannt, 1758 renoviert und erweitert; Kirchenschiff nach Brand 1930 neu erbaut. Bereich Herrengasse 2, 11, Kellerstraße 3: Die Herren von Weiler werden 1127 erstmals genannt. Im Bereich der Burg ab 1588 das heutige Wasserschloss errichtet. Bereich Hintere Gasse 30: 1777 neu erbautes Pfarrhaus; möglicherweise bis ins Mittelalter zurückreichende Vorgängerbauten vorhanden. Prüffall Bereich Leinweg 9: 1834 hier erwähntes Armenhaus, in dem sich auch das Gefängnis befand. Prüffall Die Pfarrkirche vor dem Schloss Weiler an der Stelle mittelalterlicher Vorgängerbauten

51 Ortsbereich erhaltenswerte historische Wasserfläche Bachläufe Der von Südosten kommende Schlierbach durchfließt den historischen Ortskern und versorgt die Weiler Mühle, bevor er das Dorf in nördliche Richtung verlässt. Der von Südwesten kommende Nonnenbach verläuft westlich parallel zum Schlosspark und mündet schließlich nördlich des Ortskernes in den Schlierbach. Die innerhalb des Dorfes teilweise mit älteren Böschungsmauern gefassten Bachläufe bildeten ursprünglich die zentrale Wasserversorgung und dienten zudem für den Betrieb der Mühle. Nicht zuletzt waren sie möglicherweise auch ein wesentlicher Grund für die mittelalterliche Anlage der Siedlung. Die Bachläufe innerhalb des Ortes werden als erhaltenswerte historische Wasserflächen angesehen. Blick auf den Schlierbach südöstlich der Hinteren Gasse Natürlicher Verlauf des Nonnenbaches westlich des Schlossparkes

52 Südwestliche Ortsrandlage erhaltenswerter historischer Ortsrand Historischer Ortsrand Die südwestliche Ansicht des Ortes, welche durch den ausgedehnten Schlosspark gebildet wird, hat sich noch vollständig erhalten. Der als Landschaftsgarten angelegte Park geht bewußt in die ihn umgebende Natur über. Eine bauliche Freihaltung dieses historischen Ortsrandes ist für das Siedlungsbild von Weiler unabdingbar. Südwestlicher Ortsrand geprägt durch den Schlosspark; Blick von Südwesten

53 Denkmalschutzgesetz (DSchG) Baden-Württemberg 2 Gegenstand des Denkmalschutzes (1) Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. (2) Zu einem Kulturdenkmal gehört auch das Zubehör, soweit es mit der Hauptsache eine Einheit von Denkmalwert bildet. (3) Gegenstand des Denkmalschutzes sind auch 1. die Umgebung eines Kulturdenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung ist ( 15 Abs. 3), sowie 2. Gesamtanlagen ( 19). 12 Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung (1) Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung genießen zusätzlichen Schutz durch Eintragung in das Denkmalbuch. (2) Bewegliche Kulturdenkmale werden nur eingetragen, 1. wenn der Eigentümer die Eintragung beantragt oder 2. wenn sie eine überörtliche Bedeutung haben oder zum Kulturbereich des Landes besondere Beziehung aufweisen oder 3. wenn sie national wertvolles Kulturgut darstellen oder 4. wenn sie national wertvolle oder landes- oder ortsgeschichtlich bedeutsame Archive darstellen oder 5. wenn sie auf Grund internationaler Empfehlungen zu schützen sind. (3) Die Eintragung ist zu löschen, wenn ihre Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.... Fortsetzung, siehe Folgeseite

54 Denkmalschutzgesetz (DSchG) Baden-Württemberg 28 Übergangsbestimmungen (1) Als Eintragung in das Denkmalbuch gemäß 12 gilt die Eintragung in 1. das Denkmalbuch und das Buch der Bodenaltertümer nach dem badischen Landesgesetz zum Schutz der Kulturdenkmale, 2. das auf Grund von Artikel 97 Abs. 7 der württembergischen Bauordnung angelegte Landesverzeichnis der Baudenkmale, 3. das auf Grund von 34 der badischen Landesbauordnung angelegte Verzeichnis der Baudenkmale, 4. das Verzeichnis der Denkmäler nach Artikel 8 und 10 des hessischen Gesetzes den Denkmalschutz betreffend vom 16. Juli 1902 (RegBl. S. 275), 5. das Denkmalverzeichnis gemäß Verfügung des württembergischen Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, betreffend den Schutz von Denkmalen und heimatlichem Kunstbesitz, vom 25. Mai 1920 (RegBl. S. 317). (2) Die Eintragungen nach Absatz 1 sollen in das nach diesem Gesetz anzulegende Denkmalbuch nach den für Neueintragungen geltenden Bestimmungen übertragen werden. (3) Straßen-, Platz- und Ortsbilder, die nach dem badischen Denkmalschutzgesetz geschützt waren, behalten diese Eigenschaft gemäß 19, soweit der Schutz im Einvernehmen mit der Gemeinde verfügt worden ist. Gebiete, die nach dem badischen Denkmalschutzgesetz zu Grabungsschutzgebieten erklärt waren, werden Grabungsschutzgebiete gemäß 22. (4) Kulturdenkmale im Eigentum des Staates und öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen, die nicht in das Denkmalbuch eingetragen sind, aber eine besondere Bedeutung besitzen, stehen bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes den eingetragenen Kulturdenkmalen gleich. (5) Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Fideikommissauflösung zum Schutz von Gegenständen und Sachgesamtheiten von besonderem künstlerischen, wissenschaftlichen, geschichtlichen oder heimatlichen Wert getroffen sind, werden durch dieses Gesetz nicht berührt. Solche Maßnahmen können geändert, an die Vorschriften dieses Gesetzes angepaßt oder aufgehoben werden. Zuständig hierfür sind die höheren Denkmalschutzbehörden. Sie haben auch die zur Durchsetzung der Maßnahmen erforderlichen Anordnungen zu treffen. Soweit zur Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes oder zur Vornahme einer Handlung die Genehmigung des Fideikommissgerichts erforderlich war, geht die Genehmigungszuständigkeit auf die höhere Denkmalschutzbehörde über.

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