Baurechtliche Anforderungen im Denkmal
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- Reiner Müller
- vor 6 Jahren
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1 Barrierefreiheit im Baudenkmal Architekturerbe erhalten für alle Baurechtliche Anforderungen im Denkmal Stuttgart, den 29. Oktober 2015 Dipl.- Ing. Isabella Bailly, Architektin, Friedrichshafen Hammetschwand- Lift, Luzern CH 1904 erbaut saniert
2 Baurecht Öffentliches Baurecht Bauplanungsrecht Bauordnungsrecht (Privates Baurecht Zivilrecht, Nachbarrecht, Werkverträge etc.)
3 Baugesetzbuch BauGB Landesbauordnung für Baden-Württemberg LBO Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale Denkmalschutzgesetz DSchG Gesetzliche Grundlagen BauGB 35 BauGB Bauen im Außenbereich Außenbereichsverträgliche Nutzung eines vorhandenen Gebäudes 35 (4) 1a) BauGB a) das Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz, b) die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im wesentlichen gewahrt.
4 LBO (Ba-Wü) 35 (1) Wohnungen 35 Wohnungen (1) In Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. Villa Linprun, Starnberg um 1840 Aufzug von 2001 ammann + ballauf architekten München
5 Stadtvilla München Bogenhausen erbaut 1896 Aufzug 2012 Fa. Riedl aus Feldkirch bei München LBO (Ba-Wü) 35 (1) Wohnungen 35 (1) in diesen Wohnungen müssen die Wohnund Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche oder Kochnische barrierefrei nutzbar und mit dem Rollstuhl zugänglich sein.
6 LBO (Ba-Wü) 35 (1) Wohnungen 35 (1) Wohnungen Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Anforderungen insbesondere wegen schwieriger Geländeverhältnisse, wegen des Einbaus eines sonst nicht erforderlichen Aufzugs oder wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden können. LBO (Ba-Wü) 39 Barrierefreie Anlagen 39 Barrierefreie Anlagen (1) Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen, die überwiegend von Menschen mit Behinderung oder alten Menschen genutzt werden sind so herzustellen, dass sie von diesen Personen zweckentsprechend ohne fremde Hilfe genutzt werden können..
7 LBO (Ba- Wü) 39 Barrierefreie Anlagen (2) Die Anforderungen nach Absatz 1 gelten auch für (Liste Nr. 1 20) ( z.b. öffentliche Bauten, Museen, Schulen, Bürogebäude, Beherbergungsbetriebe ) LBO (Ba-Wü 56 (1) 56 Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen (1) Abweichungen von technischen Bauvorschriften sind zuzulassen, wenn auf andere Weise dem Zweck dieser Vorschriften nachweislich entsprochen wird.
8 LBO Ba-Wü) 56 (2) (2) Ferner sind Abweichungen von den Vorschriften in den 4 bis 37 dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zuzulassen 1. zur Modernisierung von Wohnungen und Wohngebäuden, Teilung von Wohnungen oder Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Ausbau, Anbau, ( ) LBO (Ba-Wü) 56 (2) 2 2. zur Erhaltung und weiteren Nutzung von Kulturdenkmalen.
9 erbaut 1897 Berliner Hütte Zillertal (A) denkmalgeschützt 2. Rettungs weg
10 Das Denkmalschutzgesetz für Baden- Württemberg (DSchG) Das Denkmalschutzgesetz für Baden- Württemberg 1 Aufgabe (1) Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Kulturdenkmale zu schützen und zu pflegen, insbesondere den Zustand der Kulturdenkmale zu überwachen sowie auf die Abwendung von Gefährdungen und die Bergung von Kulturdenkmalen hinzuwirken. ( )
11 DSchG 2 Gegenstand des Denkmalschutzes (1) Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. DSchG 3 Denkmalschutzbehörden (1) Denkmalschutzbehörden sind das Wirtschaftsministerium als oberste Denkmalschutz B. die Regierungspräsidien als höhere Denkmalschutz B. die unteren Baurechtsbehörden als untere Denkmalschutzbehörden. - und das Landesamt für Denkmalpflege beim RP Stuttgart in Esslingen
12 DSchG 3 (4) Die unteren Denkmalschutzbehörden entscheiden nach Anhörung der höheren Denkmalschutzbehörde ( ) DSchG 6 Erhaltungspflicht Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen haben diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln. ( )
13 DSchG 7 Maßnahmen und Zuständigkeiten der Denkmalbehörden 7 (2) Soweit ein Vorhaben einer Genehmigung nach diesem Gesetz bedarf, kann diese mit Bedingungen oder Auflagen verknüpft werden. Denkmalschutzrechtliche Genehmigungsverfahren die Baugenehmigung mit denkmalschutzrechtlicher Zustimmung
14 Denkmalschutzrechtliche Genehmigungsverfahren die denkmalschutzrechtliche Genehmigung Friedrichshafen Schlosshafensteg errichtet um 1850 saniert 2010/11 DSchG 8 Allgemeiner Schutz von Kulturdenkmalen (1) Ein Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde - zerstört oder beseitigt werden, - in seinem Erscheinungsbild beeinträchtigt werden - oder aus seiner Umgebung entfernt werden, soweit diese für den Denkmalwert von wesentlicher Bedeutung ist ( )
15 DSchG 12 Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung 12 (1) Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung genießen zusätzlichen Schutz durch Eintragung in das Denkmalbuch (...) DSchG 27 Ordnungswidrigkeiten... wer durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln den Bestimmungen dieses Gesetzes zuwiderhandelt
16 Weltkulturerbe Kathedrale Notre Dame, Paris erbaut
17 Kathedrale Notre Dame, Paris Kathedrale Notre Dame, Paris
18 Nur wem ein Werk der früheren Zeit lebendige Gegenwart ist, wer gelernt hat, seine Sprache zu hören und ihr mit dem eigenen Werk zu antworten, wird ihm gerecht. ( ) Ihm ist die Denkmalbehörde keine Behörde, mit der man sich zankt. Rudolf Schwarz (1958) Architekt, geb in Straßburg gest in Köln Mediziner und Ingenieure forschen längst intensiv an innovativen Lösungen: ein Rollstuhl, der Treppen steigen kann
19 ein Roboteranzug, der Bewegungen unterstützt.
B. II. 1. Menschen mit Behinderung
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