Fragebogen zum Steuerberatungsvertrag Personalien

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1 Fragebogen zum Steuerberatungsvertrag Personalien Titel: Familienstand: ledig: ja / nein Name: Vorname: Geburtsdatum: verheiratet seit: verwitwet seit: geschieden seit: Religion: getrennt lebend seit: Gewerbeanmeldung ab: (bitte in Kopie beifügen) Wohnanschrift Straße, Nr: PLZ: Straße, Nr.: Betriebsanschrift Kommunikation Telefon, privat: Fax, privat: Funktelefon: Ehegatte Ort: (gemäß Gewerbeanmeldung) Ort: Telefon, gesch.: Fax, gesch.: PLZ: Name: Vorname: Kinder Geburtsdatum: Religion: Beruf: Name, Vorname: Name, Vorname: Name, Vorname: Bankverbindung Geburtsdatum: Geburtsdatum: Geburtsdatum: Name der Bank: Kontonummer: Bankleitzahl: Steuern Wohnsitz-Finanzamt: Steuernummer: Ansprechpartner: Telefon: Betriebstätten-Finanzamt: Steuernummer: Ansprechpartner: Telefon: Bearbeitung Ihrer Unterlagen ab: Abgegebene Steuererklärung : Bitte beifügen: Steuererklärungen, -bescheide, Jahresabschlüsse des Vorjahres Es ist unbedingt notwendig, dass Sie den Fragebogen bitte vollständig ausfüllen.

2 Steuerberatungsvertrag Herr/Frau Name: Vorname: Straße: PLZ, Ort: (im Folgenden kurz als "Auftraggeber" bezeichnet) erteilt der ECOVIS Hannover Steuerberater Berliner Allee Hannover (im Folgenden kurz als "Auftragnehmerin" bezeichnet) den Auftrag, folgende Leistungen zu erbringen: 1 Auftragsumfang Der Auftrag erstreckt sich auf die in den Anlagen genannten Tätigkeiten, sofern diese angekreuzt oder gesondert aufgeführt sind: 1. Finanzbuchführungsarbeiten gemäß Anlage 2. Lohnbuchführung und Zusatzleistungen Personal gemäß Bestellformular Lohn 3. Abschlussarbeiten gemäß Anlage 4. Einkunftsermittlung und Steuererklärungen gemäß Anlage 5. Sonstige Arbeiten gemäß Anlage

3 Steuerberatungsvertrag 2 Vertragsdauer, Kündigung 1. Das Vertragsverhältnis wird für die Dauer von einem Jahr ab dem Tag der Unterzeichnung geschlossen. 2. Es verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. 3. Das Recht zur jederzeitigen Kündigung nach 627 BGB ist ausgeschlossen. Das Recht einer jeden Partei, das Vertragsverhältnis nach 626 BGB ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. 3 Vergütung, Auslagenersatz 1. Die Vergütung bemisst sich nach der jeweils gültigen Fassung der Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatervergütungsverordnung - StBVV), sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. 2. Gleiches gilt für den Ersatz von Auslagen, die dem Steuerberater auf Grund seiner Tätigkeit für den Mandanten entstehen. 3. Die Gebühren werden jeweils nach Ausführung der Leistung/Teilleistung erhoben. 4 Pauschalgebühr 1. Für die unter 1 Nr. 1, 3 und 4 aufgeführten Leistungen wird für jedes beauftragte Veranlagungsjahr eine Pauschalgebühr vereinbart (genaue Leistungseinschlüsse siehe Preistabelle). Als mit der Erstellung beauftragtes Veranlagungsjahr gilt das Jahr der Erstbeauftragung, siehe Anlage. Die Pauschalgebühr bemisst sich nach der jeweils gültigen Preistabelle, welche dem Auftrag beiliegt und welche durch den Auftragnehmer angepasst werden kann. Die unter 1 Nr. 2 und 5 aufgeführten Leistungen sind in der Pauschalgebühr nicht enthalten und werden gesondert abgerechnet. 2. Die Pauschalgebühr ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste. Diese ist Bestandteil des Vertrags. 3. Die Pauschalgebühr wird ab dem Jahr der Unterzeichnung vereinbart und ist in monatlichen Teilbeträgen (siehe Preistabelle) jeweils zum Monatsende vorschüssig fällig. Bei Unterzeichnung des Steuerberatungsvertrages im Laufe des Veranlagungsjahres werden die in der Preistabelle aufgeführten mtl. Vorschüsse ab der Unterzeichnung fällig. Die Endabrechnung erfolgt am Jahresende (siehe Nr. 4). 4. Die endgültige Abrechnung der Gebühr erfolgt nach Fertigstellung der davon betroffenen Leistung. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Vorschüsse zur Pauschalgebühr an die voraussichtliche Gebührenentwicklung anzupassen. Bei vorzeitiger Kündigung (siehe 5.) ist der Auftraggeber verpflichtet die Höhe der Betriebseinnahmen/Umsatzerlöse dem Auftragnehmer zu übermitteln, damit dieser eine Abrechnung vornehmen kann. 5. Sollte der Vertrag im Laufe eines Veranlagungsjahres und somit nicht zum eines Jahres gekündigt werden und verlangt der Auftraggeber nicht mehr die Durchführung der Steuerberatungsleistungen für dieses Veranlagungsjahr, hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf die anteilige Pauschalgebühr des jeweiligen Jahres gem. der Preistabelle als Schaden- und Auslagenersatz. Der Anteil bemisst sich nach den abgelaufenen Monaten im Jahr bis zum zulässigen Kündigungstermin. Dem Auftraggeber verbleibt der Nachweis eines geringeren Schadens oder höherer ersparter Aufwendungen. 6. Gerät der Auftraggeber mit drei monatlichen Teilbeträgen mehr als 14 Tage in Verzug wird die restliche Jahresgebühr sofort fällig. Seite 2

4 Steuerberatungsvertrag 5 Sonstiges 1. Sofern in diesem Vertrag keine ausdrücklich entgegenstehende Regelung enthalten ist, gelten die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen. 2. Die Allgemeinen Auftragsbedingungen wurden dem Auftragsgeber zur Kenntnisnahme ausgehändigt und sind wirksamer Bestandteil dieses Vertrages. 3. Personenbezogene Daten werden gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetztes erhoben, genutzt und gespeichert. Die Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte ist ausgeschlossen. 6 Anzuwendendes Recht, Gerichtstand 1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Gerichtsstand ist für beide Vertragsparteien soweit gesetzlich zulässig der Sitz der Auftragsnehmerin. 3. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Abweichungen von dem Schriftformerfordernis. Mögliche Nebenabreden bestehen nicht. 7 Salvatorische Klausel 1. Wenn einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine wirksame Regelung zu treffen, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung ursprünglich verfolgten Zweck möglichst nahe kommt. 2. Die Regelung des Abs. 1 gilt entsprechend, sofern der Vertrag eine Regelungslücke enthält oder eine solche entsteht, welche die Parteien bei Kenntnis durch eine entsprechende Regelung geschlossen hätten., den (Unterschrift der Auftragnehmerin/ Firmenstempel) (Unterschrift des Auftraggebers/ Firmenstempel) Unterschrift des Auftraggebers AGB zur Kenntnis genommen und ausgehändigt Seite 3

5 Allgemeine Auftragsbedingungen (Stand: ) Die folgenden "Allgemeinen Auftragsbedingungen" gelten für Verträge zwischen Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Steuerberatungsgesellschaften sowie steuerberatend tätig werdenden Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten, die Gesellschafter, Angestellte oder Freie Mitarbeiter des Auftragnehmers (im folgenden Steuerberater genannt) sind, und ihren Auftraggebern, sowie für Ansprüche sonstiger Personen aus der Tätigkeit der Steuerberater des Auftragnehmers auf Grund des Steuerberatungsvertrages, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. 1. Umfang und Ausführung des Auftrags (1) Für den Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten (StBerG, BOStB) ausgeführt. (2) Dem Steuerberater sind die benötigten Unterlagen und Aufklärungen vollständig zu geben. Der Steuerberater wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Soweit er offensichtliche Unrichtigkeiten feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist. (3) Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Sie ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht möglich, ist der Steuerberater im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet. 2. Urheberschutz Für die Leistungen des Auftragnehmers gelten die Vorschriften über den Schutz des geistigen Eigentums. Der Auftraggeber erhält die erforderlichen Exemplare der schriftlichen Arbeitsergebnisse zur vereinbarten Verwendung. Eine anderweitige Verwendung insbesondere eine Weitergabe an Dritte für nicht steuerliche Zwecke - bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftragnehmers. Die Folgen bei Verstößen richten sich nach Nr. 7 Abs Verschwiegenheitspflicht (1) Der Steuerberater ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Steuerberaters. (2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist. Der Steuerberater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist. (3) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach 102 AO, 53 StPO, 383 ZPO bleiben unberührt. (4) Der Steuerberater ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen. (5) Der Steuerberater darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. Darüber hinaus besteht keine Verschwiegenheitspflicht, soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Steuerberaters erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass durch den Zertifizierer/Auditor Einsicht in seine vom Steuerberater abgelegte und geführte Handakte genommen wird. (6) Der Steuerberater hat beim Versand bzw. der Übermittlung von Unterlagen, Dokumenten, Arbeitsergebnissen etc. auf Papier oder in elektronischer Form die Verschwiegenheitsverpflichtung zu beachten. Der Auftraggeber stellt seinerseits sicher, dass er als Empfänger ebenfalls alle Sicherungsmaßnahmen beachtet, dass die ihm zugeleiteten Papiere oder Dateien nur den hierfür zuständigen Stellen zugehen. Dies gilt insbesondere auch für den Fax- und E- Mail-Verkehr. Zum Schutz der überlassenen Dokumente und Dateien sind die entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Sollten besondere über das normale Maß hinausgehende Vorkehrungen getroffen werden müssen, so ist eine entsprechende schriftliche Vereinbarung über die Beachtung zusätzlicher sicherheitsrelevanter Maßnahmen zu treffen, insbesondere ob im -Verkehr eine Verschlüsselung vorgenommen werden muss. 4. Mitwirkung Dritter (1) Der Steuerberater ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen. Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und datenverarbeitenden Unternehmen hat der Steuerberater dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 3 Abs. 1 verpflichten. (2) Der Steuerberater ist berechtigt, allgemeinen Vertretern ( 69 StBerG) sowie Praxistreuhändern ( 71 StBerG) im Falle ihrer Bestellung Einsichtnahme in die Handakten i.s.d. 66 Abs. 2 StBerG zu verschaffen. (3) Der Steuerberater ist berechtigt, in Erfüllung seiner Pflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz, einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Sofern der Beauftragte für den Datenschutz nicht bereits nach Nr. 3 Abs. 1 S. 3 der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat der Steuerberater dafür Sorge zu tragen, dass der Beauftragte für den Datenschutz sich mit Aufnahme seiner Tätigkeit auf das Datengeheimnis verpflichtet. 5. Mängelbeseitigung (1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Der Nachbesserungsanspruch muss unverzüglich nach Kenntniserlangung geltend gemacht werden. Die Mängelbeseitigung kann nur binnen einer angemessenen Frist verlangt werden. Soweit der Mangel durch den Mandanten verursacht wurde, ist der Steuerberater berechtigt, die Kosten zur Beseitigung der Mängel in angemessenem Umfang in Rechnung zu stellen. (2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ungerechtfertigt ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Hat der Steuerberater bereits eine Teilleistung bewirkt, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des gesamten Vertrags nur verlangen, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Die Rückgängigmachung des Vertrags ist ausgeschlossen, wenn die geltend gemachten Mängel unwesentlich sind oder der Auftraggeber allein oder überwiegend die Verantwortung für die Mangelhaftigkeit zu vertreten hat. (3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigten. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen. 6. Haftung (1) Der Steuerberater haftet für eigenes sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. (2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Steuerberater auf Ersatz eines nach Abs. 1 fahrlässig verursachten Schadens wird auf Euro ,00 begrenzt. Als einzelner Schadensfall ist die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten zu verstehen, die sich aus ein und derselben Handlung ergeben, die von demselben Anspruchsberechtigten aus verschiedenen Handlungen gegen den Steuerberater oder seine Mitarbeiter geltend gemacht werden, soweit ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang besteht. (3) Ist der Steuerberater, Herr Timo Skowronek, Mitglied der Sozietät ECOVIS Hannover Steuerberater, besteht gemäß 67a StBerG der Anspruch des Auftraggebers in der in Abs. 2 genannten Höhe nur gegenüber der Person des Steuerberaters der Sozietät ECOVIS Hannover Steuerberater, Herrn Timo Skowronek, soweit dieser den Auftrag im Rahmen seiner eigenen beruflichen Befugnisse bearbeitet. Weitergehende Ansprüche gegenüber der Sozietät ECOVIS Hannover Steuerberater bestehen nicht. Der Auftraggeber zeigt durch eine gesondert abzugebende und von ihm zu unterschreibende Zustimmungserklärung an, dass er mit dieser Regelung einverstanden ist. Für in der Sozietät ECOVIS Hannover Steuerberater als Angestellte oder Freie Mitarbeiter arbeitende Steuerberater gilt Abs. 2. (4) Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen, insbesondere die Haftung auf einen geringeren als den in Abs. 2 genannten Betrag begrenzt werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll. (5) Soweit ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, und der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von seiner Entstehung an, Seite 1

6 ohne Rücksicht auf seine Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis an. Maßgeblich ist die früher endende Frist (6) Die in den Absätzen 1 bis 5 getroffenen Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber, soweit ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche oder außervertragliche Beziehungen auch zwischen dem Steuerberater und diesen Personen begründet worden sind. (7) Von den Haftungsbegrenzungen ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (8) Eine Haftung des Auftragnehmers wegen Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts ist ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht im Rahmen eines ausdrücklich übernommenen Auftrages, zu dessen Erledigung die Anwendung des ausländischen Rechts erforderlich und die Haftung des Auftragnehmers schriftlich auch auf Schäden wegen Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts ausgedehnt worden ist. 7. Pflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Steuerberater unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Steuerberater eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des Steuerberaters zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten. (2) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Steuerberaters oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigten könnte. (3) Setzt der Steuerberater beim Auftraggeber in dessen Räumen Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Hinweisen des Steuerberaters zur Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet und berechtigt, die Programme nur in dem vom Steuerberater vorgeschriebenen Umfang zu vervielfältigen. Der Auftraggeber darf die Programme nicht verbreiten. Der Steuerberater bleibt Inhaber der Nutzungsrechte. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was der Ausübung der Nutzungsrechte an den Programmen durch den Steuerberater entgegensteht. (4) Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 7 Abs. 1 bis 3 oder sonst wie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Steuerberater angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Steuerberater berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf der Steuerberater den Vertrag fristlos kündigen (vgl. Nr. 9 Abs. 2). Unberührt bleibt der Anspruch des Steuerberaters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Steuerberater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. 8. Bemessung der Vergütung, Vorschuss (1) Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Steuerberaters für seine Berufstätigkeit nach 33 StBerG bemisst sich nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften, es sei denn, es wäre eine Vereinbarung gemäß 4 StBVV über eine höhere Vergütung getroffen worden. (2) Für Tätigkeiten, die in der Vergütungsverordnung keine Regelung erfahren (z. B. 57 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 StBerG) oder bei Abschluss einer Honorarvereinbarung, gilt die vereinbarte Vergütung, anderenfalls die übliche Vergütung ( 612 Abs. 3 und 632 Abs. 2 BGB). (3) Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Steuerberaters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. (4) Für bereits entstandene und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen kann der Steuerberater einen Vorschuss fordern. Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann der Steuerberater nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Der Steuerberater ist verpflichtet, seine Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt zu geben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können. (5) Rechnungen sind sofort fällig. Alternativ dazu kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein SEPA-Basis-Mandat bzw. SEPA-Firmen-Mandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 10 Tage nach Rechnungsdatum, wobei eine Vorabankündigungsfrist (Pre-Notification) von mindestens 5 Tage eingehalten wird. Der Auftraggeber sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurde. 9. Beendigung des Vertrags (1) Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung. (2) Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag kann wenn und soweit er einen Dienstvertrag im Sinne der 611, 675 BGB darstellt von jedem Vertragspartner nach Maßgabe der 626 ff. BGB gekündigt werden; die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll. (3) Bei Kündigung des Vertrags durch den Steuerberater sind zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf). Auch für diese Handlungen haftet der Steuerberater nach Nr. 6. (4) Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen. (5) Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die bei ihm zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. von der Festplatte zu löschen. (6) Nach Beendigung des Mandatsverhältnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen. 10. Vergütungsanspruch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags (1) Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerberaters nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll. (2) Wird der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, vorzeitig beendet, so hat der Steuerberater Anspruch auf mindestens 100 v.h. der ihm für die Ausführung des gesamten Auftrages zustehenden Vergütung. (3) Weitergehende Ansprüche des Steuerberaters auf Schadenersatz bleiben unberührt. 11. Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlagen (1) Der Steuerberater hat die Handakten auf die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Steuerberater den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem sie ihm zugegangen sind, nicht nachgekommen ist. (2) Zu den Handakten im Sinne dieser Vorschrift gehören alle Schriftstücke, die der Steuerberater aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen dem Steuerberater und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere. (3) Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrags, hat der Steuerberater dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der Steuerberater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten. (4) Der Steuerberater kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Bis zur Beseitigung vom Auftraggeber rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils der Vergütung berechtigt. 12. Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort (1) Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. (2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung bzw. der Ort der weiteren Beratungsstelle des Steuerberaters, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird. 13. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit; Änderungen und Ergänzungen (1) Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt. (2) Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Seite 2

7 Steuerberatungsvertrag Anlage Übersicht der Standardleistungen der Systemberatung (im Pauschalpreis enthalten) Buchführungsarbeiten ab Quartal/Jahr a) Zeitraum Die vereinbarten Buchführungsarbeiten werden jeweils für den folgenden Zeitraum ausgeführt: - vierteljährlich - monatlich - jährlich b) Finanzbuchführung - nach Grundaufzeichnungen inkl. USt-Voranmeldung (nur bei monatlicher/vierteljährlicher Fibu) - betriebswirtschaftlicher Auswertung und Summen- und Saldenliste c) Sonstige Buchführung - Anlagenbuchführung Abschlussarbeiten ab. a) Aufstellung eines Jahresabschlusses - Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nebst Erläuterungsbericht ohne Prüfungshandlung b) Erstellung der Einnahme-Überschuss-Rechnung nach 4 Abs. 3 EStG mit Erstellungsbericht ohne Prüfungshandlungen Steuererklärungen ab. a) Anfertigung von Steuererklärungen b) alle regelmäßig wiederkehrenden Steuererklärungen c) Einkommensteuererklärung d) Gewerbesteuererklärung e) Umsatzsteuererklärung f) Erklärungen zur einheitlichen und gesonderten Feststellung Vertretung gegenüber den Finanzbehörden ab a) Entgegennahme als Empfangs- und Zustellungsbevollmächtigter in Steuersachen b) Prüfung von Steuerbescheiden Ort, Datum Unterschrift des Auftraggebers

8 Steuerberatungsvertrag Anlage Ergänzende Aufträge zum Steuerberatungsvertrag Die in 1 Nr. 5 des Steuerberatungsvertrags genannten Dienstleistungen umfassen folgende Leistungen: Sonstige Buchführung Sortieren von Belegen (80,00 EURO pro Stunde zzgl. USt) Ermittlung von weiteren Einkünften ab Veranlagungszeitraum. Ermittlung des Überschusses von weiteren gewerblichen Einkünften oder freiberuflichen Einkünften Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Ermittlung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften Sonstige: Anträge Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage Antrag auf Eigenheimzulage Sonstige Anträge Stundungs- und Ratenzahlungsanträge, Erlassanträge, Anpassungsanträge (Vorauszahlungen), Aussetzungsanträge etc. (zutreffenden Antrag unterstreichen oder gesondert aufführen) Prüfung von Steuerbescheiden Vertretung Vertretung gegenüber Finanzbehörden (Rechtsbehelfsverfahren) Mitwirkung und Vertretung in Außenprüfungen Vertretung in sonstigen Fällen (z. B. vor Finanzgerichten) Sonstiges Betriebswirtschaftliche Beratung Gutachten erstellen Steuerplanungen und Jahreshochrechnungen Turnusgemäße Überprüfung von Verträgen aus steuerlicher Sicht Mithilfe in Finanzierungsfragen Turnusgemäße Überprüfung von Testamenten, Erbverträgen aus steuerlicher Sicht Bescheinigungen (Einkommen, Wohnsitz, Vermögen etc.) Die Abrechnung erfolgt nach der Steuerberatervergütungsverordnung unter Berücksichtigung des Aufwandes und in Bezug auf die Mittelgebühr. Auf Wunsch werden gesonderte Angebote erstellt. Erfolgt eine Abrechnung nach der Zeitgebühr, so gelten folgende Stundensätze: Steuerberater/Partner: 120,00 EURO pro Stunde; Beraterassistenten: 80,00 EURO pro Stunde; Steuerfachangestellte und sonstige Fachkräfte: 80,00 EURO pro Stunde; Die Abrechnung unserer Zeitgebühr erfolgt je angefangener Viertelstunde. Ort, Datum Unterschrift des Auftraggebers

9 Erklärung zur Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht gemäß 203 Strafgesetzbuch (StGB) und Einwilligung zur Weitergabe elektronisch gespeicherter Daten nach 4, 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie Erklärung zur Kommunikation mittels Internet- (Mandant: Name/Unternehmen, Straße, PLZ Ort) Gesetzlich vertreten durch:... Die persönlichen Daten des Mandanten sowie die persönlichen Daten aller gesetzlichen Vertreter des Mandanten werden soweit es zur ordnungsmäßigen Bearbeitung des Mandats erforderlich ist beim Berater mittels elektronischer Medien gespeichert und bearbeitet. Das gleiche gilt für die zur Erstellung der Buchführung, der Jahresabschlüsse sowie der Lohnbuchhaltung übermittelten Daten. Außerdem können im Rahmen einer Beratung personenbezogene Daten über den Mandanten gespeichert und bearbeitet werden. Der/die gesetzliche/n Vertreter des Mandanten erklärt/erklären sein/ihr Einverständnis damit, dass der Berater sich in Bezug auf alle Daten elektronischer Medien bedient. Der Berater darf sich auch bei der Besorgung der ihm anvertrauten Arbeiten fachkundiger Dritter sowie datenverarbeitender Unternehmen bedienen. Wenn er fachkundige Dritte und/oder datenverarbeitende Unternehmen heranzieht, hat er dafür zu sorgen, dass diese sich ebenfalls zur Verschwiegenheit, mind. in gleichem Umfang, verpflichten. Dem Mandant ist bekannt, dass jeder Betroffene ein Auskunftsrecht gemäß 34 Bundesdatenschutzgesetz bezüglich der über ihn gespeicherten Daten hat. Der Mandant erteilt außerdem seine Einwilligung, dass im Falle der Aufnahme eines Sozietätspartners, der Einbringung der Praxis in eine Gesellschaft oder einer Praxisübertragung mandantenbezogene Daten sowie die Handakten an zur Verschwiegenheit verpflichtete Interessenten oder Nachfolger offenbart bzw. übergeben werden. Insbesondere ist der Berater berechtigt, allgemeinen Vertretern ( 69 StBerG) sowie Praxistreuhändern ( 71 StBerG) im Falle ihrer Bestellung Einsichtnahme in die Handakten im Sinne des 66 Abs. 2 StBerG zu verschaffen. Für den Fall, dass sich der Berater zur Sicherung und Fortentwicklung der Qualität seiner Praxis einem Zertifizierungsverfahren (z.b. nach ISO 9000) unterziehen will, erteilt der Mandant schon heute seine Zustimmung, dass zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte über die von ihm vorhandenen Daten Kenntnis erhalten. Sofern der Mandant mit dem Berater mittels Daten austauschen will, erfolgt die Kommunikation per in unverschlüsselter Form. Die einzelnen s können ausdrücklich auch vertrauliche oder sonst sensible Daten enthalten. Dem Mandant ist bekannt, dass s beim Versand über das Internet nicht ausreichend vor unbefugtem Zugriff durch Dritte geschützt sind. Der Berater übernimmt keinerlei Haftung dafür, dass Dritte Kenntnis vom Inhalt einzelner s nehmen, die zwischen Mandant und Berater ausgetauscht wurden oder solche s manipulieren. Ansprüche, gleich welcher Art, bestehen gegen den Berater insofern nicht. Dies gilt selbstverständlich nicht, soweit ein Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Beraters oder eines seiner Mitarbeiter oder durch die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verursacht wurde. Diese Erklärung ist Bestandteil des bestehenden Vertrages vom Widerruf. und gilt bis zu ihrem schriftlichen.., den, den. Unterschrift Berater Unterschrift Mandant

10 SEPA-Basis- Lastschrift-Mandat Namen und genaue Anschrift des Kontoinhabers Ich ermächtige/ Wir ermächtigen den unten genannten Zahlungsempfänger, Zahlungen von meinem/unserm Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/ unser Kreditinstitut an, die von unten genannten Zahlungsempfänger auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/ Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsempfänger: Firma: ECOVIS Hannover Steuerberater Straße und Hausnummer: Berliner Allee 19 Postleitzahl und Ort: Hannover Gläubiger-Identifikationsnummer: Mandatsreferenz: DE88ZZZ Zahlungspflichtiger: Kontoinhaber:: Kreditinstitut: Kontonummer: Bankleitzahl: IBAN: BIC: Ort, Datum und Unterschrift(en) des Kontoinhabers Verteiler: 1.) Mandant 2.) ECOVIS

11 Vollmachtgeber/-in 1 IdNr. 2, 3 Geburtsdatum Vollmacht 4 zur Vertretung in Steuersachen ECOVIS Hannover Steuerberater, Berliner Allee 19, Hannover Bevollmächtigte/r 5 - in diesem Verfahren vertreten durch die nach bürgerlichem Recht dazu befugten Berufsträger/innen - wird hiermit bevollmächtigt den/die Vollmachtgeber/in in allen steuerlichen und sonstigen Angelegenheiten im Sinne des 1 StBerG zu vertreten 6. Der/Die Bevollmächtigte ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen und zu widerrufen. Diese Vollmacht gilt nicht für: Einkommensteuer. Umsatzsteuer. Gewerbesteuer. Feststellungsverfahren nach 180 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 AO. Körperschaftsteuer. Lohnsteuer. Grundsteuer. Grunderwerbsteuer. Erbschaft-/Schenkungsteuer. das Umsatzsteuervoranmeldungsverfahren. das Lohnsteuerermäßigungsverfahren. Investitionszulage. das Festsetzungsverfahren. das Erhebungsverfahren (einschließlich des Vollstreckungsverfahrens). die Abfrage bzw. den Abruf von bei der Finanzverwaltung gespeicherten steuerlichen Daten. die Vertretung im außergerichtlichen Rechts- behelfsverfahren. die Vertretung im Verfahren der Finanzge- richtsbarkeit. die Vertretung im Straf- und Bußgeldverfah- ren (Steuer). Bekanntgabevollmacht: Die Vollmacht erstreckt sich auch auf die Entgegennahme von Steuerbescheiden und sonstigen Verwaltungsakten. Die Vollmacht erstreckt sich auch auf die Entgegennahme von Vollstreckungsankündigungen und Mahnungen. Die Vollmacht gilt grundsätzlich zeitlich unbefristet, aber nicht für Veranlagungszeiträume bzw. Veranlagungsstichtag/e vor. nur für den/die Veranlagungszeitraum/-zeiträume bzw. Veranlagungsstichtag/e 7. Die Vollmacht gilt, solange ihr Widerruf den Verfahrensbeteiligten nicht angezeigt worden ist 8. Bisher erteilte Vollmachten erlöschen. 10 oder nur soweit diese dem/der o.a. Bevollmächtigten erteilt wurden. Ich bin damit einverstanden, dass alle Daten dieser Vollmacht elektronisch in einer Vollmachtsdatenbank gespeichert und an die Finanzverwaltung übermittelt werden., _ Ort Datum Unterschrift Vollmachtgeber/-in 9

12 1 Bei Ehegatten bzw. Lebenspartnern sind zwei Vollmachten ab- bzw. einzugeben. 2 Bei Körperschaften, Vermögensmassen und Personengesellschaften/-gemeinschaften sind bis zur Vergabe der WIdNr. die derzeitig gültigen Steuernummern anzugeben. 3 Die Steuernummern der/des Vollmachtgeber/s sind in der Vollmachtsdatenbank zu erfassen. 4 Diese Vollmacht regelt das Außenverhältnis zum Finanzamt und gilt im Auftragsverhältnis zwischen Bevollmächtigtem und Mandant, soweit nichts anderes bestimmt ist. 5 Person oder Gesellschaft, die nach 3 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist 6 Die Vollmacht umfasst insbesondere die Berechtigung zur Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen jeder Art, zur Stellung von Anträgen in Haupt-, Neben- und Folgeverfahren, zur Einlegung und Rücknahme außergerichtlicher Rechtsbehelfe jeder Art sowie zum Rechtsbehelfsverzicht, zu außergerichtlichen Verhandlungen jeder Art. Die Berechtigung zur Entgegennahme von Steuerbescheiden und sonstigen Verwaltungsakten im Steuer- schuldverhältnis ist in der Regel nur gegeben, soweit der/die Vollmachtgeber/in hierzu ausdrücklich bevollmächtigt hat (Hinweis auf 122 Abs. 1 Satz 3 AO). 7 Soweit für einen künftigen Veranlagungszeitraum/-stichtag von einer allgemeinen Verlängerung der Abgabefristen profitiert werden soll, ist dies nur möglich, wenn erneut ein zur Hilfeleistung in Steuersachen Befugter ( 3, 4 StBerG) beauftragt (und ggf. bevollmächtigt) wird. 8 Ein Widerruf der erteilten Vollmacht wird dem Finanzamt gegenüber erst wirksam, wenn er ihm zugeht (vgl. 80 Abs. 1 Satz 4 AO). 9 Das Erlöschen von Vollmachten, die nicht mittels einer Vollmachtsdatenbank der Kammern an das automationsgestützte Berechtigungsmanagement der Finanzverwaltung übermittelt worden sind, ist gesondert anzuzeigen. 10 Bei Körperschaften, Vermögensmassen und Personengesellschaften/-gemeinschaften ist die Vollmacht vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben.

13 Vollmachtgeber/-in 1 IdNr. 2, 3 Geburtsdatum Vollmacht 4 zur Vertretung in Steuersachen (Ehegatte) ECOVIS Hannover Steuerberater, Berliner Allee 19, Hannover Bevollmächtigte/r 5 - in diesem Verfahren vertreten durch die nach bürgerlichem Recht dazu befugten Berufsträger/innen - wird hiermit bevollmächtigt den/die Vollmachtgeber/in in allen steuerlichen und sonstigen Angelegenheiten im Sinne des 1 StBerG zu vertreten 6. Der/Die Bevollmächtigte ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen und zu widerrufen. Diese Vollmacht gilt nicht für: Einkommensteuer. Umsatzsteuer. Gewerbesteuer. Feststellungsverfahren nach 180 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 AO. Körperschaftsteuer. Lohnsteuer. Grundsteuer. Grunderwerbsteuer. Erbschaft-/Schenkungsteuer. das Umsatzsteuervoranmeldungsverfahren. das Lohnsteuerermäßigungsverfahren. Investitionszulage. das Festsetzungsverfahren. das Erhebungsverfahren (einschließlich des Vollstreckungsverfahrens). die Abfrage bzw. den Abruf von bei der Finanzverwaltung gespeicherten steuerlichen Daten. die Vertretung im außergerichtlichen Rechts- behelfsverfahren. die Vertretung im Verfahren der Finanzge- richtsbarkeit. die Vertretung im Straf- und Bußgeldverfah- ren (Steuer). Bekanntgabevollmacht: Die Vollmacht erstreckt sich auch auf die Entgegennahme von Steuerbescheiden und sonstigen Verwaltungsakten. Die Vollmacht erstreckt sich auch auf die Entgegennahme von Vollstreckungsankündigungen und Mahnungen. Die Vollmacht gilt grundsätzlich zeitlich unbefristet, aber nicht für Veranlagungszeiträume bzw. Veranlagungsstichtag/e vor. nur für den/die Veranlagungszeitraum/-zeiträume bzw. Veranlagungsstichtag/e 7. Die Vollmacht gilt, solange ihr Widerruf den Verfahrensbeteiligten nicht angezeigt worden ist 8. Bisher erteilte Vollmachten erlöschen. 10 oder nur soweit diese dem/der o.a. Bevollmächtigten erteilt wurden. Ich bin damit einverstanden, dass alle Daten dieser Vollmacht elektronisch in einer Vollmachtsdatenbank gespeichert und an die Finanzverwaltung übermittelt werden., _ Ort Datum Unterschrift Vollmachtgeber/-in 9

14 1 Bei Ehegatten bzw. Lebenspartnern sind zwei Vollmachten ab- bzw. einzugeben. 2 Bei Körperschaften, Vermögensmassen und Personengesellschaften/-gemeinschaften sind bis zur Vergabe der WIdNr. die derzeitig gültigen Steuernummern anzugeben. 3 Die Steuernummern der/des Vollmachtgeber/s sind in der Vollmachtsdatenbank zu erfassen. 4 Diese Vollmacht regelt das Außenverhältnis zum Finanzamt und gilt im Auftragsverhältnis zwischen Bevollmächtigtem und Mandant, soweit nichts anderes bestimmt ist. 5 Person oder Gesellschaft, die nach 3 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist 6 Die Vollmacht umfasst insbesondere die Berechtigung zur Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen jeder Art, zur Stellung von Anträgen in Haupt-, Neben- und Folgeverfahren, zur Einlegung und Rücknahme außergerichtlicher Rechtsbehelfe jeder Art sowie zum Rechtsbehelfsverzicht, zu außergerichtlichen Verhandlungen jeder Art. Die Berechtigung zur Entgegennahme von Steuerbescheiden und sonstigen Verwaltungsakten im Steuer- schuldverhältnis ist in der Regel nur gegeben, soweit der/die Vollmachtgeber/in hierzu ausdrücklich bevollmächtigt hat (Hinweis auf 122 Abs. 1 Satz 3 AO). 7 Soweit für einen künftigen Veranlagungszeitraum/-stichtag von einer allgemeinen Verlängerung der Abgabefristen profitiert werden soll, ist dies nur möglich, wenn erneut ein zur Hilfeleistung in Steuersachen Befugter ( 3, 4 StBerG) beauftragt (und ggf. bevollmächtigt) wird. 8 Ein Widerruf der erteilten Vollmacht wird dem Finanzamt gegenüber erst wirksam, wenn er ihm zugeht (vgl. 80 Abs. 1 Satz 4 AO). 9 Das Erlöschen von Vollmachten, die nicht mittels einer Vollmachtsdatenbank der Kammern an das automationsgestützte Berechtigungsmanagement der Finanzverwaltung übermittelt worden sind, ist gesondert anzuzeigen. 10 Bei Körperschaften, Vermögensmassen und Personengesellschaften/-gemeinschaften ist die Vollmacht vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben.

15 Informationsbrief/ Vereinbarung zur Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen auf elektronischem Wege Sehr geehrte Damen und Herren, möglicherweise haben Sie schon aus den Medien erfahren, dass die Finanzverwaltung ab 2011 die Abgabe der Steuererklärungen auf elektronischem Wege forciert und gesetzlich festgeschrieben hat, eventuell haben wir auch für Sie schon diesen Weg durchführen müssen. Hierfür ist das Programm Elster entsprechend erweitert und auf der Internetseite der Finanzverwaltung aktuell zur Verfügung gestellt worden. Es reicht also die Übersendung der Steuererklärung in Papierform nicht mehr aus. Vielmehr muss eine Datei erzeugt und übersandt werden. Gegebenfalls erforderliche Belege sind separat zu übersenden. Dabei gilt, dass die Übersendung der Datei durch den Steuerberater als von Ihnen unterschriebene Erklärung zu werten ist. Sie sind im Gegenzug verpflichtet, die Daten unverzüglich zu überprüfen ( 6 Abs. 2 S. 2 Steuerdaten Übermittlungsverordnung). Damit ist die bisherige Vorgehensweise, nämlich die Übersendung in Papierform an Sie und Weiterleitung an die Finanzverwaltung durch Sie nach Unterschrift, nicht mehr zulässig. Wir schlagen daher vor, künftig wie folgt zu verfahren (bzw. sind schon so verfahren): 1.) Sie erhalten von uns wie bisher einen Ausdruck der normalen Erklärung nebst einer Freigabeerklärung mit den gewohnten Erläuterungen hinsichtlich Steuernachzahlung- oder -erstattung. 2.) Nach Durchsicht der Steuererklärung unterzeichnen Sie ggf. gemeinsam mit Ihrem Ehegatten die Freigabeerklärung und senden diese im Original an unser Haus zurück. 3.) Dabei bestimmen Sie auch zeitlich, wann die Steuererklärungs-Datei an das Finanzamt übermittelt werden soll. 4.) Erst nach Eingang der unterschriebenen Freigabeerklärung bei uns, senden wir die Daten zum beauftragten Zeitpunkt an das Finanzamt. Damit wir so vorgehen können, bitten wir Sie die in der Anlage beigefügte Rahmenvereinbarung (2-fach) zu unterzeichnen (bei Ehegatten bitte von beiden) und senden diese im Original an uns zurück. Sie erhalten dann eine gegengezeichnete Kopie für Ihre Unterlagen. Anschließend werden wir das elektronische Verfahren für Sie einrichten und künftig alle Steuererklärungen in elektronischer Form der Verwaltung zur Verfügung stellen. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir für diesen Service eine zusätzliche Gebühr erheben müssen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihr ECOVIS-Team Anlage zum Informationsbrief Rahmenvereinbarung

16 Rahmenvereinbarung Zwischen - nachfolgend auch Mandant genannt - und ECOVIS Hannover Steuerberater Berliner Allee 19, Hannover - nachfolgend auch ECOVIS genannt - 1. Der Mandant beauftragt den Steuerberater bis auf Widerruf, Steuererklärungen des Mandanten ab dem Veranlagungsjahr 2011 entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen auf elektronischem Wege beim Finanzamt einzureichen. 2. Der Steuerberater verpflichtet sich, die Steuererklärungen für den Mandanten beim Finanzamt elektronisch einzureichen, sobald das vom Mandanten unterzeichnete Einverständnis zur Datenübermittlung in Form der unterzeichneten Freigabeerklärung in seiner Kanzlei eingegangen ist und soweit dies möglich ist. 3. Wünscht der Mandantausnahmsweise eine spätere Übertragung der Daten, teilt er das Datum der Einreichung der Steuererklärung dem Steuerberater mit der Rücksendung der unterzeichneten Freigabeerklärung schriftlich mit. Unterlässt der Mandant dies, werden die Daten sofort nach Eingang der Freigabeerklärung übertragen. 4. Der Mandant erhält für seine Akten weiterhin die Steuererklärungen auf Papier. 5. Für den zusätzlichen Organisationsaufwand, der durch die zusätzliche Verpflichtung zur elektronischen Datenübertragung entsteht, wird eine Vergütung von EUR 25,00 brutto inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von z. Zt. 19% pro Erklärung vereinbart. 6. Bei Erfüllung dieser Vereinbarung ist die Haftung des Steuerberaters auf vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen beschränkt. Ort, Datum Hannover, den.. Ort, Datum Unterschrift(en) Mandant (und ggf. Ehegatte) Steuerberater Auf die Pluralform bei Ehegatten haben wir im Text aus Vereinfachungsgründen verzichtet.

17 Faxbestellung eines Pendelordner Fax: Sollten Sie sich für eine steuerliche Beratung durch ECOVIS Hannover entscheiden, erhalten Sie ein auf Ihre persönlichen Belange zugeschnittenes Beratungspaket. Für Ihre regelmäßige Korrespondenz mit ECOVIS Hannover und eine geordnete Verwaltung Ihrer Finanzunterlagen können Sie gegen eine Schutzgebühr einen Pendelordner für Belege, Verträge, Kontoauszüge und betriebswirtschaftliche Auswertungen bei uns bestellen. Ja, ich bestelle die Register ohne Aktenordner. Schutzgebühr in Höhe von 10,00 Euro (inkl. 19 % USt) Ja, ich bestelle die Register mit Aktenordner. Schutzgebühr in Höhe von 17,50 Euro (inkl. 19 % USt) Zahlungsweise Ich überweise den Betrag auf das angegebene Konto. Eine Kopie des Kontoauszuges füge ich der Bestellung bei. Empfänger: Ecovis Hannover Steuerberater, Hannover Bankverbindung: Hannoversche Volksbank eg, IBAN: DE , BIC: VOHADE2HXXX Verwendungszweck: "Pendelordner" Nach Zahlungseingang erhalten Sie die bestellten Unterlagen samt Rechnung. Mandantennummer: Name, Vorname: Straße, Nr.: PLZ, Ort:..., den Unterschrift(en) des Zahlungspflichtigen

18 Einzelauftrag: Steuerliche Anmeldung Name: Vorname: Firma: Privatanschrift: Mobiltelefon erteilt der ECOVIS Hannover Steuerberater - Berliner Allee 19, Hannover vertreten durch Herrn André Strunz und Herrn Timo Skowronek einmalig den Auftrag, folgende Leistungen zu erbringen: Auftrag: Mithilfe bei der Erledigung der steuerlichen Anmeldung beim zuständigen Finanzamt insbesondere beim Ausfüllen des Fragebogens des Finanzamtes. Der Auftraggeber hat dabei den vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten steuerlichen Erfassungsbogen ausgefüllt zur Verfügung zu stellen. Vergütung: Die Gebühr beträgt 99,00 (inkl. 19% gesetzl. USt.). Zahlung: Die Vergütung ist sofort nach Auftragserteilung fällig, die entsprechende Rechnung wird durch den Auftragnehmer nach Zahlung der Vergütung erstellt. Bis zum vollständigen Eingang der Gebühr wird keine Leistung des Auftragnehmers erbracht. Überweisung durch den Auftraggeber an Hannoversche Volksbank eg, BIC: VOHADE2H IBAN: DE , Unter Angabe von Name und als Betreff: steuerliche Anmeldung Einzureichende Unterlagen: Zahlungsnachweis (Kontoauszug) Ort, Datum (Unterschrift des Auftraggebers)

19 Einzelauftrag: Gründungszuschuss Name: Vorname: Firma: Privatanschrift: Mobiltelefon erteilt der ECOVIS Hannover Steuerberater - Berliner Allee 19, Hannover vertreten durch Herrn André Strunz und Herrn Timo Skowronek einmalig den Auftrag, folgende Leistungen zu erbringen: Auftrag: Durchführung einer Stellungnahme zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Existenz zum Zwecke der Beantragung eines Gründungszuschusses gem. den amtlichen Formularen. Die Unterlagen zur Wirtschaftlichkeitsdarstellung (Kapitalbedarfsplanung, Liquiditätsplanung, Rentabilitätsplanung) werden vom Auftraggeber erstellt, der Auftragnehmer ist dabei behilflich und prüft diese. Vergütung: Die Gebühr beträgt 199,00 (inkl. 19% gesetzl. USt.). Zahlung: Die Vergütung ist sofort nach Auftragserteilung fällig, die entsprechende Rechnung wird durch den Auftragnehmer nach Zahlung der Vergütung erstellt. Bis zum vollständigen Eingang der Gebühr wird keine Leistung des Auftragnehmers erbracht. Überweisung durch den Auftraggeber an Hannoversche Volksbank eg, BIC: VOHADE2H, IBAN: DE Unter Angabe von Name und als Betreff: Gründungszuschuss Einzureichende Unterlagen: Zahlungsnachweis (Kontoauszug) Ort, Datum (Unterschrift des Auftraggebers)

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