Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur auf Deutsch verfügbar. Die Vertragssprache ist Deutsch. Las Condiciones generales de la contratación solamente están disponibles en alemán. La lengua del contrato es alemán. Les Conditions générales de vente sont seulement disponibles en allemand. La langue du contrat est l allemand. 1. Anwendungsbereich 1.1. Diese AGB legen den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen zwischen der/dem Auftraggeber/in (im Folgenden kurz: Kunde/in ) und der Sprachdienstleisterin als Auftragnehmerin fest Die Abschnitte 3.1., 3.2., , 5.3. und 9.3. sowie die Haftungsbeschränkungen in Abschnitt 8 gelten nicht für Verbraucher-Verträge nach dem KSchG. 2. Kooperation zwischen Kunde/in und Sprachdienstleisterin 2.1. Der/die Kunde/in verpflichtet sich, der Sprachdienstleisterin bereits vor Angebotslegung folgende Informationen zur gewünschten Sprachdienstleistung mitzuteilen: Für Übersetzungsdienstleistungen: gesamtes zu übersetzendes Dokument benötigte Sprache(n) Verwendungszweck der Übersetzung gewünschter Liefertermin Für Dolmetschdienstleistungen: Datum, Dauer und Ort der Veranstaltung Art der Veranstaltung Thema Sprachen Anzahl der (fremdsprachigen) Teilnehmer/innen 2.2. Darüber hinaus muss der/die Kunde/in der Sprachdienstleisterin im Voraus eine/n kompetente/n Ansprechpartner/in benennen, der/die für Rückfragen zur Verfügung steht. 1 10

2 2.3. Der/die Kunde/in hat die Sprachdienstleisterin, so weit wie möglich und für den Auftrag sinnvoll, durch Bereitstellung der zur Erbringung der Sprachdienstleistung notwendigen Unterlagen sowie Informationen zu unterstützen. Diese müssen der Sprachdienstleisterin mit angemessener Vorlaufzeit vor Erbringung der Leistung übermittelt werden Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die von dem/der Kunden/in der Sprachdienstleisterin zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Beendigung des Auftrages bei der Sprachdienstleisterin. Diese hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen für eine Dauer von vier Wochen nach Beendigung des Auftrages verwahrt werden. Danach ist die Sprachdienstleisterin berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterlagen zu vernichten Für die Dauer der Aufbewahrung ist die Sprachdienstleisterin verpflichtet, die Unterlagen so zu verwahren, dass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können Für Übersetzungsdienstleistungen gilt des Weiteren: Die Sprachdienstleisterin hat offensichtliche Mängel (z. B. widersprüchliche Angaben) des Ausgangstextes mit dem/der Kunden/in zu klären und kann ihn/sie auf eventuelle Tippfehler und sonstige Fehler aufmerksam machen Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortung des/der Kunden/in. Für Mängel, die sich z. B. aufgrund unzureichender Spezifizierung, oder sprachlichen und terminologischen Ungenauigkeiten des Ausgangstextes ergeben, ist eine Haftung der Sprachdienstleisterin ausgeschlossen Die Zahlenwiedergabe durch die Sprachdienstleisterin erfolgt nur nach dem Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist ausschließlich der/die Kunde/in verantwortlich Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, hat der/die Kunde/in vorab die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen in einem gesonderten Dokument in lateinischer Schrift vorzugeben Die Übermittlung der Zieltexte erfolgt standardmäßig mittels Datentransfer (per E- Mail) in einer passwortgeschützten ZIP-Datei Nach erbrachter Leistung ist es der Sprachdienstleisterin gestattet, den/die Kunden/in in ihrer Referenzenliste (on- und offline) anzuführen. 2 10

3 3. Angebot, Auftrag, Leistungsumfang 3.1. Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich (im Original per Post oder ) und nach Zurverfügungstellung der unter 2.1. angegebenen Informationen, sowie bei Übersetzungsdienstleistungen nach Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen erstellt wurde. Andere Kostenvoranschläge gelten immer nur als unverbindliche Richtlinie. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen der Sprachdienstleisterin erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird die Sprachdienstleisterin den/die Kunden/in davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich, und diese Kosten können von der Sprachdienstleisterin ohne Rücksprache mit dem/der Kunden/in in Rechnung gestellt werden Die Sprachdienstleisterin verpflichtet sich, alle ihr übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen, zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. im vereinbarten Zeitraum durchzuführen Die Sprachdienstleisterin hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte Sprachdienstleister/innen in Substitution weiterzugeben. In diesem Falle bleibt die Sprachdienstleisterin jedoch ausschließliche Vertragspartnerin des/der Kunden/in Für Übersetzungsdienstleistungen gilt des Weiteren: Der Leistungsumfang gegenüber dem/der Kunden/in umfasst, sofern nicht anders vereinbart, grundsätzlich nur das Übersetzen Bei Texten, die mit den gängigen Office-Anwendungen bearbeitbar sind, wird die Formatierung des Ausgangstextes beibehalten. Übersetzungen sind von der Sprachdienstleisterin, so nichts anderes vereinbart ist, in elektronischer Form zu liefern Etwaige Sonderwünsche sind getrennt zu vereinbaren und zu honorieren (z. B. Sonderformate, Fahnenkorrektur oder Projektmanagement) Der/Die Kunde/in darf die Übersetzung nur zu dem von ihm/ihr angegebenen Zweck (2.1.1) verwenden. Sollte er/sie die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwenden wollen, hat er mit der Sprachdienstleisterin darüber eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. Für den Fall, dass der/die Kunde/in die Übersetzung ohne Zustimmung der Sprachdienstleisterin für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, ist eine diesbezügliche Haftung der Sprachdienstleisterin ausgeschlossen. 3 10

4 3.5. Für Dolmetschdienstleistungen gilt des Weiteren: Der Leistungsumfang gegenüber dem/der Kunden/in umfasst, sofern nicht anders vereinbart, grundsätzlich nur das Dolmetschen Erschwerte Bedingungen oder das Erbringen bestimmter Leistungen nach Absprache, wie z. B. Aufzeichnung der Dolmetschung, werden gesondert in Rechnung gestellt Der/die Auftraggeber/in verpflichtet sich, für adäquate und dem Stand der Technik entsprechende technische, akustische und räumliche Bedingungen für die Dolmetschung im Veranstaltungsraum und in den Dolmetschkabinen, falls solche in Verwendung sind, zu sorgen. Dies gilt auch für Dolmetschungen per Telefon oder über Video- oder Internettelefonie Der/Die Sprachdienstleister/in muss direkte Sicht auf alle Redner/innen, in den Diskussionsraum und auf Projektionswände haben. Die Verwendung von Fernsehmonitoren ersetzt die direkte Sicht nicht. Die Verwendung von Fernsehmonitoren als Ersatz für die direkte Sicht in den Raum ist spätestens bei Auftragserteilung mit der Sprachdienstleisterin zu besprechen. Personenführungsanlagen (sog. Flüsteranlagen) sind kein geeigneter Ersatz für Simultandolmetschanlagen Die Sprachdienstleisterin wird von ihrer Leistungspflicht entbunden, wenn sie die räumlichen und technischen Bedingungen für objektiv unzumutbar befindet und trotz ihrer diesbezüglichen Hinweise keine Abhilfe erfolgt. Die Pflichten des/der Kunden/in bleiben hiervon unberührt. 4. Lieferung von Übersetzungen sowie von korrigierten und/oder vereinheitlichten Fassungen bestehender Übersetzungen 4.1. Hinsichtlich der Frist für die Lieferung von Übersetzungen bzw. von korrigierten und/oder vereinheitlichten Fassungen bestehender Übersetzungen ist die jeweilige Vereinbarung zwischen dem/der Kunden/in und der Sprachdienstleisterin maßgebend. Ist das Lieferdatum ein unabdingbarer, nicht durch eine angemessene Nachfrist verlängerbarer Bestandteil des von der Sprachdienstleisterin angenommenen Auftrages und hat der/die Kunde/in an einer verspäteten Lieferung kein Interesse ( Fixgeschäft ), so hat der/die Kunde/in dies im Vorhinein bekannt zu geben Kunde/in und Sprachdienstleisterin müssen folgende Termine vereinbaren: Eingang des Ausgangstextes und aller zur Hintergrundinformation notwendigen Unterlagen bei der Sprachdienstleisterin; Eingang eines Korrekturexemplars bei dem/der Kunden/in (sofern erwünscht); Retournierung des Korrekturexemplars an die Sprachdienstleisterin; Eingang der Übersetzung bei dem/der Kunden/in in der vereinbarten Lieferform. 4 10

5 4.3. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist sowie des Liefertermins, auch bei einem Fixgeschäft, ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher von dem/der Kunden/in zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Unterlagen zur Hintergrundinformation) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den der Sprachdienstleisterin die erforderlichen Unterlagen verspätet zur Verfügung gestellt wurden; für den Fall eines Fixgeschäfts obliegt es der Sprachdienstleisterin zu beurteilen, ob auch bei verspäteter Zurverfügungstellung von Unterlagen durch den/die Kunden/in der vereinbarte Liefertermin eingehalten werden kann. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den/die Kunden/in nur im Falle der oben eingehaltenen Voraussetzungen und eines ausdrücklich vereinbarten Fixgeschäftes zum Rücktritt vom Vertrag Die mit der Übermittlung der Übersetzung bzw. der korrigierten und/oder vereinheitlichten Fassung bestehender Übersetzungen und der Unterlagen verbundenen Gefahren trägt der/die Kunde/in. 5. Honorar und Zahlungsbedingungen 5.1. Die Preise für Sprachdienstleistungen bestimmen sich, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, nach den Tarifen (Preisliste) der Sprachdienstleisterin, die für die jeweilige Art der Sprachdienstleistung anzuwenden sind Als Berechnungsbasis gilt die jeweils vereinbarte Grundlage, z. B.: Normzeilen (à 55 Zeichen inkl. Leerzeichen), Tagessatz oder Stundensatz Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden Für Mehrwertdienstleistungen, wie z. B. die Betreuung spanisch- oder französischsprachiger Gäste, Korrektur und Vereinheitlichung bestehender Übersetzungen oder Terminologieverwaltung, wird ein angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt Für Express-, Feiertags- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, welche vorab zu vereinbaren sind Bei Dolmetscheinsätzen können Zuschläge, z. B. bei Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit oder Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr in Rechnung gestellt werden Die Leistungen der Sprachdienstleisterin sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. 5 10

6 5.5. Die Sprachdienstleisterin ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen Tritt Zahlungsverzug ein, so ist die Sprachdienstleisterin berechtigt, Übersetzungen sowie beigestellte Auftragsunterlagen (z. B. Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahnspesen in Anrechnung gebracht Wurden zwischen dem/der Kunden/in und der Sprachdienstleisterin Teilzahlungen (z. B. eine Akontozahlung) vereinbart, ist die Sprachdienstleisterin bei Zahlungsverzug des/der Kunden/in berechtigt, die Arbeit an den bei ihr liegenden Aufträgen ohne Rechtsfolgen für sie und ohne Präjudiz für ihre Rechte so lange einzustellen, bis der/die Kunde/in seinen/ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (Fixgeschäft nach den Punkten 4.1. und 4.3.) Bei Storno eines Dolmetschauftrages seitens des/der Kunden/in bezahlt diese/r nachweislich bereits entstandene Kosten, wie z. B. Flug- oder Zugreservierungen, und bereits erbrachte Leistungen, wie z. B. Telefongebühren oder Übersetzungen, sowie: 50 % des vereinbarten Honorars bei Absage vier bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, 75 % des vereinbarten Honorars bei Absage zwei bis eine Woche(n) vor Veranstaltungsbeginn, 100 % des vereinbarten Honorars bei Absage weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn. 6. Höhere Gewalt 6.1. Im Falle des Eintritts höherer Gewalt hat die Sprachdienstleisterin den/die Kunden/in, soweit möglich, unverzüglich davon zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Sprachdienstleisterin als auch den/die Kunden/in, vom Vertrag zurückzutreten. Der/Die Kunde/in hat jedoch der Sprachdienstleisterin Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen und ein angemessenes Honorar für die bereits erbrachten Leistungen zuzubilligen Als Fall höherer Gewalt sind insbesondere anzusehen: Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Stillstand der Rechtspflege und/oder Verwaltung; Abbruch der Kommunikationsmittel; Eintritt von anderen durch die Sprachdienstleisterin selbst nicht beeinflussbarer, unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der Sprachdienstleisterin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen. 6 10

7 7. Gewährleistung und Schadenersatz 7.1. Die Sprachdienstleisterin haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein Alle Schadenersatzansprüche gegen die Sprachdienstleisterin, auch für Mangelfolgeschäden, sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen davon sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich von der Sprachdienstleisterin verursacht und verschuldet wurde oder Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegen Für von dem/der Kunden/in bereitgestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet die Sprachdienstleisterin, sofern diese nicht mit der Lieferung des/der Kunden/in zurückgegeben werden, als Verwahrerin im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches lediglich für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 2.4. sinngemäß Für Übersetzungen sowie Korrektur und Vereinheitlichung bestehender Übersetzungen gilt des Weiteren: Sämtliche Mängel müssen von dem/der Kunden/in in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Der/Die Kunde/in hat offensichtliche Fehler einer Übersetzung innerhalb einer Woche nach Eingang der Übersetzung zu beanstanden Zur Mängelbeseitigung hat der/die Kunde/in der Sprachdienstleisterin eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung ihrer Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist von der Sprachdienstleisterin behoben, so hat der/die Kunde/in weder einen Anspruch auf Preisminderung noch auf Wandlung des Vertrages Wenn die Sprachdienstleisterin eine Verbesserung verweigert oder die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, bzw. die Verbesserung für den/die Kunden/in mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wäre, kann der/die Kunde/in vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder eine Herabsetzung des Honorars (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht zur Wandlung des Vertrages ( 932 Abs. 4 ABGB) Gewährleistungsansprüche berechtigen den/die Kunden/in nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages. Der/Die Kunde/in verzichtet auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung. 7 10

8 Für Übersetzungen, die für Druckwerke in welcher Form auch immer verwendet werden, besteht eine Haftung der Sprachdienstleisterin für Mängel nur dann, wenn der/die Kunde/in in ihrem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er/sie beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen, und wenn der Sprachdienstleisterin dafür Korrekturfahnen bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der von dem/der Kunden/in keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden, vorgelegt werden Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen, für auftragsspezifische Abkürzungen, die von dem/der Kunden/in bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchenbzw. firmeneigenen Termini) und die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, besteht keinerlei Mängelhaftung. Aus diesen Gründen tritt bei nicht fristgerechter Übersetzung auch kein Verzug ein. Dies gilt auch für Überprüfungen von fremden Übersetzungen Aufgrund der technischen Gegebenheiten wird von der Sprachdienstleisterin für die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie z. B. ) keine Haftung für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten oder Beschädigung von Dateien) übernommen, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit vorliegt Für den Fall, dass der/die Kunde/in die Übersetzung zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwendet, ist eine Haftung der Sprachdienstleisterin aus dem Titel des Schadenersatzes ausgeschlossen. 8. Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht und Verschwiegenheitsverpflichtung 8.1. Alle dem/der Kunden/in überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum der Sprachdienstleisterin Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen, wie z..b selbst erstellte Translation Memories, Terminologielisten oder Skripten, bleiben geistiges Eigentum der Sprachdienstleisterin. Die Weitergabe und Vervielfältigung der Unterlagen darf nur mit Zustimmung der Sprachdienstleisterin erfolgen. Eine Übergabe von Translation Memories, Terminologielisten u. Ä. m. an den/die Kunden/in auf deren Wunsch stellt einen von dem/der Kunden/in zu vergütenden Zusatzauftrag dar Bei Übersetzungsaufträgen ist die Sprachdienstleisterin nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem/der Kunden/in an sich das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen und ist daher berechtigt, anzunehmen, dass dem/der Kunden/in alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen. Der/Die Kunde/in sichert daher 8 10

9 ausdrücklich zu, dass er/sie über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind Der/Die Kunde/in ist verpflichtet, die Sprachdienstleisterin gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schadund klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der/die Kunde/in keinen Verwendungszweck angegeben hat bzw. eine Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet. Die Sprachdienstleisterin wird solche Ansprüche des/der Kunden/in unverzüglich anzeigen und ihm/ihr bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der/die Kunde/in nach Streitverkündigung nicht als Streitgenosse/in der Sprachdienstleisterin dem Verfahren bei, so ist die Sprachdienstleisterin berechtigt, den Anspruch des/der Klägers/in anzuerkennen und sich bei dem/der Kunden/in ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten Die Sprachdienstleisterin bleibt als geistige Schöpferin der Übersetzung Urheberin derselben und es steht ihr daher das Recht zu, als Urheberin genannt zu werden. Der/Die Kunde/in erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars die jeweils vereinbarten Werknutzungsrechte an der Übersetzung. Der Name der Übersetzerin darf nur dann einem veröffentlichten Text bzw. Textteil beigefügt werden, wenn die gesamte Leistung unverändert von dieser stammt bzw. bei deren nachträglicher Zustimmung Dolmetschungen sind grundsätzlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Ihre Aufzeichnung bzw. Live-Streaming ist ohne die vorherige Zustimmung der Sprachdienstleisterin unzulässig. Die Urheberrechte der Sprachdienstleisterin bleiben vorbehalten. Der/Die Kunde/in haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte. Für die Aufzeichnung bzw. das Live-Streaming der Dolmetschung bedarf es einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung Die Sprachdienstleisterin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat auch von ihr Beauftragte zur Verschwiegenheit im selben Umfang zu verpflichten. Sämtliche ihr bei der Ausführung des Vertrags zur Kenntnis gelangte Informationen werden streng vertraulich behandelt und es wird kein Nutzen daraus gezogen. 9. Allgemeines 9.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel). 9 10

10 9.2. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem/der Kunden/in und der Sprachdienstleisterin bedürfen der Schriftform, d. h. der beidseitigen Originalunterschrift oder der elektronischen Signatur Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der berufliche Sitz der Sprachdienstleisterin. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtstreitigkeiten ist das am beruflichen Sitz der Sprachdienstleisterin sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig Es gilt österreichisches materielles Recht als vereinbart. Die Vertragssprache ist Deutsch. Stand 05. September

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