Fachbeirat der SoPHI Greifswald GmbH (SoPHi) Kaushaltsrechtliche Jafl Jafl
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1 Universitats- und Hansestadt Greifswald HA-Beschluss HA-308/18 öffentl ich: Drucksachen-Nr.: Erfassungsdatum: Ja 06/ Beschlussdatum: Ein bri nger: Dez. 1, Beteiligungsmanagenient Beratungsgegenstand: Geschäftsrdnung für den Fachbeirat der SPHI Greifswald GmbH (SPHi) Beratungsflge Verhandelt - beschlssen am TOP Senat Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen Hauptausschuss Abst. ja nein enth mehrheitlich 1 2 Beschlusskntrlle: Beschlussvrschlag Haushalt E rgeb n isha usha lt Finanzhaushalt Kaushaltsrechtliche Jafl Jafl Auswirkungen? Nein: Nein: Haushaltsjahr Der Hauptausschuss stimmt der Geschäftsrdnung für den Fachbeirat der S0PH1 gemäß Anlage zu. Sachdarstellung/ Begründung Am 27. Dezember 2016 wurde die Gründung der S0PH1 ntariell beurkundet; die Gesellschaft wurde am 9. Februar 2017 im Handelsregister eingetragen. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit erflgte nach Zulassung des ambulanten Pflegedienstes durch die Pflege- und Krankenkassen zum 1. Juni Im Gesellschaltsvertrag ist als beratendes Gremium ein Fachbeirat vrgesehen (13). Zusammensetzung, Aufgaben und Sitzungsablauf sllen in einer Geschäftsrdnung geregelt werden, die vn der Gesellschafterversammlung zu beschließen ist. Die Geschäftsrdnung bedarf der vrherigen Zustimmung des Hauptausschusses. Seite 1. vn 2
2 Allgemeines zu einem Fachbeirat Ein fachlicher Beirat unterscheidet sich vn einem Aufsichtsrat der einem anderem Geselischaftsrgan in der GmbH. Er ist auch nicht vergleichbar mit einem Betriebsausschuss eines Eigenbetriebes, welcher ein Fachausschuss der Bürgerschaft in Angelegenheiten des Eigenbetriebes ist. Ein Fachbeirat ist ein Gremium mit beratender Funktin und hat keine Entscheidungs- und Budgetbefugnisse und keine Kntrllfunktinen, sndern beschränkt sich auf Beratungen und Empfehlungen in fachlicher Hinsicht. Er sll insbesndere die Geschäftsführung und den Gesellschafter (hier die WVG) bei der Umsetzung ihres Gesellschaftszweckes und vn Unternehmensknzepten unterstützen swie entsprechende Entscheidungshilfen geben. Insbesndere können mit dem Fachbeirat Fragestellungen der täglichen Unternehmenspraxis, des perativen Bereiches der auch spezielle Themen/Prjekte swie die strategische Ausrichtung des Unternehmens erörtert und diskutiert werden. Anders als bei gesetzlich vrgeschriebenen Kntrllgremien gibt es für den Unternehmensbeirat keine gesetzliche Nrmierung und ebenfalls keine paritätische Besetzung nach KV M-V. Die mögliche Besetzung mit Vertretern bestimmter Interessengruppen, Institutinen der anderer Unternehmen als Impulsgeber der Netzwerkpartner und die Nutzung externen Sachverstandes kann zusätzliches Wissen in das Unternehmen bringen. Die Zahl der Beiratsmitglieder ist völlig frei bestimmbar. Die Festlegung sllte sich an der Größe der Gesellschaft und an den Aufgaben des Beirats rientieren. Im Hinblick auf die Aufgabenstellung sllte sich die Auswahl an der unternehmerischen Qualifikatin der möglichen Mitglieder rientieren. Ebenfalls ist keine Amtsdauer, wie etwa die Kmmunalwahlperide, vrgesehen. Auch die Frmalien müssen nicht s streng vrgegeben werden, weil Empfehlungen keine Bindungswirkung haben. Für den Fachbeirat vn S0PHi hat die Geschäftsleitung dem Aufsichtsrat die Geschäftsrdnung im Entwurf vrgelegt, die dieser der Gesellschafterversammlung einstimmig empfhlen hat unter Vrbehalt der Zustimmung durch den Hauptausschuss der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Ebenfalls sind die flgenden Vrschläge der Geschäftsleitung zur Besetzung des Fachbeirates psitiv bewertet wrden. Die Gespräche mit einzelnen Institutinen, Vereinen, Unternehmen der Persnen lauten nch bzw. ist die Bereitschaft zur Mitarbeit bereits signalisiert wrden: Wirtschaftsakademie Nrd ggmbh Landkreis Vrpmmern Greifswald, Beigerdneter des Dezernates für Sziales, Jugend, Gesundheit, Sicherheit und Ordnung Senirenbeirat der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Verein zur Förderung der Präventin Aufsichtsratsvrsitzender der Whnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbh Greifswald 0 - Anlagen: Entwurf der GO des Fachbeirates der SPHi Seite 2 vn 2
3 Geschäftsrdnung für den Fachbelrat der SPHI Greifswald GmbH Präam bei Zur Unterstützung der Arbeit der SPH1 Greifswald GmbH (SPH1) und Gewährleistung einer im Bereich Gesundheits- und Szialwesen kmpetenten Arbeit wird ein Fachbeirat gebildet. Der Fachbeirat bildet ein integratives und verbindendes Element hinsichtlich der Zielsetzung der Gesellschaft. Er steht der Gesellschaft bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beratend bei und ergänzt die Arbeit des Gesellschatters und der Geschäftsführung durch Empfehlungen. 1 Aufgaben des Fachbeirates (1) Der Fachbeirat übt eine beratende und empfehlende Funktin gegenüber der Geschättsführu?g und dem Gesellschafter in pflegefachlichen und szialen Belangen und insbesndere bei Fragen, die sich bei der Umsetzung des Gesellschaftszweckes und der Unternehmensknzepte ergeben, qus. Zu diesem Zweck wird die Geschäftsführung dem Fachbeirat regelmäßig in den Sitzungen über alle wesentlichen Gesellschaftsangelegenheitn, die für die Arbeit des Beirats vn Interesse und Nutzen sein können, berichten. (2) Der Fchbeirat sll insbesndere:. der Gehäftsführung in perativen und strategischen Fragen beratend zur Seite stehen und der Unternehmensausrichtung und -entwicklung Impulse geben; b. die Wahrnehmung und das Ansehen der Gesellschaft nach außen stärken; c. den Dialg mit Wirtschaft, Verwaltung, Gesundheitswesen, Vereinen, Verbänden und Plitik fördern. (3) Der Fachbeirat gibt Empfehlungen gegenüber der Geschäftsführung und dem Gesellschafter ab. Er besitzt keine entscheidende Funktin und hat insbesndere kein Budgetrecht.
4 Die Empfehlungsbeschlüsse des Fchbeirats sind für die Geschäftsführung nicht bindend. 2 Zusammensetzung (1) Der Fachbeirt besteht aus höchstens sieben Mitgliedern. (2) 52 Abs. 1 GmbHG und die drt genannten Vrschriften des Aktienrechts für den Aufsichtsrat finden auf den Fachbeirat keine Anwendung. (3) Ständiger Vertreter im Beirat ist der Vrsitzende des Aufsichtsrates. (4) Weiterhin sllen slche Vertreter vn Behi Verbänden dem Beirat als Mitglied ähge Beirates und seiner Aufgaben dienlich sind. Geschäftsführung in Abstimmung mit dem Aul und Verwaltungsgesells t mbii Grifswald. und des agsrecht hat die (4) Die Beiratsmitglie4h sllen ersichkeiten sein, die die nach ihrem Beruf der ihrer Stel( in Jr4ii?ibhaft der im öffentlichen Leben für das FachbeiratsarW besnders eebnet iqcheinen. Sie sllen über die erfrderliche %enntnisse. Fähigkhn tnd fachlichen Erfahrungen verfüg (5) Geschäftsführer und liende Angestellte der Gesellschaft swie Persnen, die an einem wesentlichen Wettbewerber der Gesellschaft beteiligt sind der für einen slchen als Angestellter tätig sind der bei einem slchen Organfunktinen der Beratungsaufgaben ausüben der einem slchen snst nahe stehen, können nicht Mitglieder des Fachbeirats sein. (6) Bdircitsmitglieder sind dem Unternehmensinteresse der SPHi verpflichtet. Sie sllen regelmäßig an den Sitzungen des Fachbeirates teilzunehmen und sich lyal gegenüber dem Unternehmen verhalten. (7) Jedes Fachbeiratsmitglied ist verpflichtet, über vertrauliche Angaben und Geheimnisse, die ihm durch seine Tätigkeit im Fachbeirat bekannt gewrden sind, während der Mitgliedschaft im Beirat und nach Ausscheiden gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Jedes Beiratsmitglied hat Unterlagen, die es in dieser Eigenschaft erhält, spätestens nach Ausscheiden der Gesellschaft zu übergeben.
5 Verwaltungsgesellschaft mbh Greifswald bestellt und abberufen. Empfehlung des Aufsichtsrates der Whnungsbau- und (1) Die Beiratsmitglieder werden durch die Gesellschfterversmmlung auf Sitzung vrzunehmen. Fachbeirt eine Neuwahl für den Ausgeschiedenen in der nächsten (3) Scheidet der Vrsitzende der der Stellvertreter aus, s hat der dem Fachb&rat. Gesellschafterversammlung, Amtsniederlegung der Ausscheiden aus Stellvertreters enden mit Abberufung des Fachbeiratsmitglieds durch die ein Vrschlgsrecht als auch eine Stimme. Die einfache Mehrheit der Stimmen entscheidet. Die Funktinen des Vrsitzenden und seines Lebensjahren älteste Mitglied des Fachbeirats. Jedes Mitglied hat swhl (2) Die Wahl des Vrsitzenden und seines Stellvertreters leitet das an Vrsitzenden dessen Aufgaben übernimmt. seiner Mitte ebenfalls einen Stellvertreter, der im Verhinderungsfall des den Fachbeirat aus seiner Mitte gewählt wird. Der Fchbeirat wählt aus (1) Den Vrsitz in den Beratungen des Fachbeirats führt ein Mitglied, das durch Vrsitz des Fachbeirats 4 Gesellschafterversammlung aus wichtigem Grunde ist möglich. (4) Die Abberufung eines Seirtsmitgliedes durch die zurückgezgen werden. (3) Ein Beiratsmitglied kann vn Demjenigen, den es vertritt, jederzeit niederlegen. (2) Jedes Beiratsmitglied kann sein Amt jederzeit hne Angabe vn Gründen Bestellung und Abberufung der Belratsmltglleder 3
6 5 Aufgaben des Vrsitzenden (1) Der Vrsitzende vertritt den Fachbeirat und hält regelmäßigen Kntakt zur Geschäftsführung. (2) Der Vrsitzende lädt gemeinsam mit der Geschäftsführung den Fachbeircit zu den Sitzungen ein und bereitet diese gemeinsam mit der Geschäftsführung vr. (3) Der Vrsitzende leitet die Fachbeiraissitzungen. (4) Der Vrsitzende gibl Erklärungen für den Fachbeirt ab und nimmt Erklärungen an den Fchbeirt an. (5) Ist der Vrsitzende verhindert, übernimmt sein Stellvertreter die Aufgaben. 6 Sitzungsrganisatin und -durchführung (1)Der Fachbeirt tagt mindestens zweimal im Jahr. Weitere Sitzungen finden statt, wenn dies nach Ansicht des Vrsitzenden der der Geschäftsführung erfrderlich erscheint. Die Sitzungen des Fachbeirats finden am Sitz der Gesellschaft der einem anderen, in der Einladung zu bestimmenden Tagungsrt statt. (2) Ober die Einberufung des Fchbeirats entscheidet der Vrsitzende im Einvernehmen mit der Geschäftsführung. (3) Die Fachbeiratsmitglieder sind unter Bekanntgabe einer Tagesrdnung schriftlich durch die Geschäftsführung zu laden. Die Ladung sll den Mitgliedern mindestens zehn Tage vr dem Sifzungstermin zugehen. (4) Die Geschäftsführung ist zur Teilnahme an der Sitzung berechtigt und verpflichtet. (5) Die Gesellschaftervertreter der SPHi und der Whnungsbau- und Verwallungsgesellschaft mbh Greifswald werden ebenfalls zu den Fachbeiratssitzungen eingeladen. Sie haben Teilnahme- und Rederecht.
7 anwesenden Mitgheder ab. (7) Der Beirat gibt Empfehlungen mit der Mehrheit der Stimmen der Geseflschafterversammlung herbeigeführt werden. Gesellschafterversammlung in Kraft. 8 Fahrtkstenerstattung der snstige Aufwandsentschädigung. 7 enthalten. Die Niederschrift ist einschließlich etwaiger Anlagen auen wesentlichen Inhalt der Sitzung und eventuelle Empfehlungsbeschlüsse fachkundige Berater und Gäste eingeladen werden. (6) Zu einzelnen Themen der Fachbeiratssitzungen können weitere (8) Über jede Sitzung des Fachbeirats ist eine Niederschrift zu fertigen, die vm Vrsitzenden zu unterzeichnen ist. Sie sll den Ort und Tag der Sitzung, die Teilnehmer, die Gegenstände der Tagesrdnung swie den Mitgliedern des Fachbeirats und den Gesellschaftern zu übermitteln. Snstige Regelungen (1) Fachbeiratsmitglieder erhalten kein Sitzungsgeld und keine (2) Die Sitzungen sind nichtöffentlich. Inkrafttreten und GültIgkeit 1) Die Geschäftsrdnung tritt mit Beschlussfassung durch die (2) Sie gilt auf unbestimmte Zeit bis zur Änderung bzw. bis zum Widerruf durch die Gesellschcifterversammlung. (3) Änderungen und Ergänzungen können jederzeit durch Beschluss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
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