Geschäftsordnung der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) vom gemäß Beschluss der 30. LAV vom

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1 Seite 1 Geschäftsrdnung der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) vm gemäß Beschluss der 30. LAV vm Präambel In der LAV wirken die für den Verbraucherschutz zuständigen bersten Landesbehörden zusammen. Aufgabe ist insbesndere eine Krdinierung des Vllzuges der Rechtsvrschriften. 1. Zuständigkeiten der LAV und Anbindung an Ministerknferenzen 1.1 Zu den Zuständigkeiten der LAV gehören die Themenfelder Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, swie Bedarfsgegenstände-, Ksmetik- und Tabaküberwachung, Tiergesundheit, Tierseuchen, Tierarzneimittel, Tierschutz, Qualitätsmanagement im gesundheitlichen Verbraucherschutz swie das einschlägige Berufsrecht und die vn der VSMK wahrgenmmenen Themenfelder des wirtschaftlichen und rechtlichen Verbraucherschutzes swie der Ernährung. 1.2 Die LAV berät die Verbraucherschutzministerknferenz (VSMK) und die Agrarministerknferenz (AMK), bearbeitet deren Aufträge und kann eigene Beschlussvrlagen in die VSMK / AMK einbringen. 2. Vrsitz und Geschäftsführung 2.1 Der Vrsitz der LAV (Vrsitz) wechselt mit dem Beginn eines neuen Kalenderjahres auf dasjenige Land über, welches den Vrsitz der VSMK übernimmt. 2.2 Der Vrsitz vertritt die LAV nach außen swie in anderen Gremien. Er vertritt in den Fachministerknferenzen die Themen der LAV. 2.3 Sfern der Vrsitz verhindert ist, werden seine Aufgaben durch seine Stellvertretung im Vrsitzland wahrgenmmen.

2 Seite 2 3. Mitglieder, ständige Gäste, Einladungen 3.1 Die LAV besteht aus den für die in Nummer 1.1 benannten Themenfelder des Verbraucherschutzes zuständigen Abteilungsleitungen in den Fachressrts der Länder. Sfern die Abteilungsleitungen verhindert sind, wird vn den Ländern eine Vertretung benannt. 3.2 Ständige Gäste der LAV sind die Vertretungen der für den Verbraucherschutz zuständigen Bundesministerien. Bei Bedarf werden auch weitere Bundesministerien zu den Sitzungen eingeladen. Einladungen können auf einzelne Tagesrdnungspunkte beschränkt werden. 3.3 Sweit es für die Beratungen zweckmäßig erscheint, können vm Vrsitz Persnen vn Behörden, Organisatinen, Verbänden, wissenschaftlichen Einrichtungen u.a. eingeladen werden. Einladungen können auf einzelne Tagesrdnungspunkte beschränkt werden. 4. Termine und Fristen zur Vrbereitung der Sitzungen 4.1 Der Vrsitz beruft in der Regel zweimal jährlich eine rdentliche Sitzung aller Mitglieder und ständigen Gäste ein. Die Vrbereitung der Sitzung, insbesndere die Aufstellung der Tagesrdnung bliegt dem Vrsitz. Die Einladung ist mindestens sechs Wchen vr der Sitzung mit einer vrläufigen Tagesrdnung vn der Geschäftsstelle der LAV (Geschäftsstelle) zu versenden. Aus aktuellem Anlass können außerrdentliche Sitzungen (auch im Wege einer Vide-, Web- der Telefnschaltknferenz) kurzfristig, spätestens drei Tage vr dem Sitzungstermin einberufen werden. 4.2 Für die inhaltliche Vrbereitung wird ausschließlich das Knferenzsystem auf der VSMK-Website genutzt. Themenanmeldungen werden vn den Mitgliedern und ständigen Gästen über das Knferenzsystem bis spätestens vier Wchen vr dem Sitzungstermin eingestellt. Der Versand des Entwurfes der aktuellen Tagesrdnung durch die Geschäftsstelle erflgt für die rdentlichen Sitzungen spätestens vier Wchen vr der Sitzung.

3 Seite Ständige Themen der Sitzung sind: Bericht über die Tätigkeit des Vrsitzlandes seit der letzten Sitzung, Berichte der LAV-Arbeitsgruppen (nur Herbst-Sitzung), Infrmatin aus den Bundesministerien unter besnderer Berücksichtigung anstehender Rechtssetzungsvrhaben des Bundes und der EU. Bei Bedarf können die Tagesrdnungspunkte (TOPs) Aktuelle Schwerpunktthemen auf die Tagesrdnung gesetzt werden, anlassbezgen und zum Erfahrungsaustausch der TOP Bericht aus den Ländern angemeldet werden. Eine Bedarfsabfrage hierzu erflgt mit Versand der vrläufigen Tagesrdnung durch die Geschäftsstelle. 4.4 Die Mitglieder und ständigen Gäste stellen ihre Beschlussunterlagen bis spätestens drei Wchen vr der Sitzung in das Knferenzsystem ein. Die Beschlussunterlagen sind vn der anmeldenden Stelle mit einer schriftlichen Erläuterung und einem ausfrmulierten Beschlussentwurf swie ggf. weiteren Anlagen einzustellen. Das anmeldende Mitglied der der anmeldende ständige Gast ist zugleich Berichterstatter in der Sitzung. Berichte des Bundes und der Länder sind grundsätzlich in schriftlicher Frm zu erstatten. Änderungsanträge können bis eine Wche vr der Sitzung in das Knferenzsystem eingestellt werden. Der Vrsitz unterbreitet einen Vrschlag für die Grüne Liste, über die eine Abstimmung im Blck empfhlen wird.

4 Seite 4 5. Beschlussfassung 5.1. Jedes Land hat eine Stimme. Gäste haben kein Stimmrecht. Beschlüsse kmmen mit einer Mehrheit vn mindestens dreizehn Stimmen zustande. Bei Beschlüssen vn besnderer Bedeutung ist Einstimmigkeit anzustreben. Das Abstimmungsverhalten der Mitglieder ist zu prtkllieren Beschlüsse können auf Antrag eines Mitglieds der ständigen Gastes im schriftlichen Umlaufverfahren herbeigeführt werden. Sachverhalt und Beschlussvrschlag werden den Mitgliedern und ständigen Gästen unter Vrgabe des Termins der Stimmabgabe schriftlich mitgeteilt. Ziffer 5.1. gilt entsprechend. Das Abstimmungsergebnis ist schriftlich zur Kenntnis zu geben und im Knferenzsystem einzustellen..5.3 Auf einstimmigen Beschluss können Beschlüsse der LAV veröffentlicht werden. In diesem Fall sind Adressaten und Art und Weise der Veröffentlichung festzulegen. Mit der Veröffentlichung wird der Vrsitz betraut Die Länder beziehen die Beschlüsse bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ein. 6. Niederschrift Das Vrsitzland fertigt einen Entwurf der Niederschrift über die wesentlichen Inhalte der Beratung, die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis der LAV. Die Berichterstatter werden aufgeführt. Der Entwurf der Ergebnisniederschrift sll spätestens vier Wchen nach der Sitzung den Mitgliedern und ständigen Gästen zugesandt werden. Einwendungen sind der Geschäftsstelle, den weiteren Mitgliedern und ständigen Gästen innerhalb vn 14 Tagen mitzuteilen. Die Geschäftsstelle übersendet das endgültige Prtkll an die Mitglieder, ständigen Gäste und die AMK- Geschäftsstelle. Die endgültige Niederschrift wird auf der LAV/VSMK-Website im internen Bereich eingestellt.

5 Seite 5 7. Arbeitsgruppen 7.1. Die LAV hat flgende ständige Arbeitsgruppen: Tierseuchen, Tiergesundheit (AG TT), Futtermittel (AFU), Tierarzneimittel (AG TAM), Tierschutz (AGT), Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen vn Lebensmitteln tierischer Herkunft (AFFL), Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, Wein und Ksmetika (ALB), Ein- und Durchfuhr (AGED), Ausbildungs- und Berufsangelegenheiten der im Rahmen des Lebensmittel und Veterinärrechts tätigen Persnen (AfAB), Infrmatin und Kmmunikatin (AG IuK), Gesunde Ernährung und Ernährungsinfrmatin (AG GEE), Wirtschaftlicher Verbraucherschutz (AG WV), Qualitätsmanagement im gesundheitlichen Verbraucherschutz (AG QM). Jedes Land hat in jeder Arbeitsgruppe eine Stimme Die Vrsitzenden der Arbeitsgruppen werden vn den Arbeitsgruppenmitgliedern für einen Zeitraum vn zwei Jahren gewählt und der LAV angezeigt. Wiederwahl ist möglich Der jeweilige Vrsitz der Arbeitsgruppe leitet die Sitzung, vertritt das Fachgebiet der Arbeitsgruppe und erstattet der LAV jährlich einen Tätigkeitsbericht. Im Verhinderungsfall wird er durch eine Vertretung seines Landes, hilfsweise durch ein anderes Arbeitsgruppenmitglied, vertreten Der Tagungsrt liegt grundsätzlich im Land des Arbeitsgruppenvrsitzes. Arbeitstreffen an anderen Orten (z. B. zu Bund-Länder-Besprechungen) sllen möglichst auch für Arbeitsgruppensitzungen genutzt werden Der jeweilige Vrsitz der Arbeitsgruppe lädt unter Beifügung der vn ihm erstellten Tagesrdnung mit mindestens zweiwöchiger Frist ein. Die Termine der Arbeitsgruppensitzungen werden der Geschäftsstelle regelmäßig mitgeteilt und in den Terminkalender im internen Bereich der Website eingetragen.

6 Seite Die Beratungsgegenstände einer Arbeitsgruppe werden festgelegt: durch LAV-Beschluss, durch Überweisung durch den LAV-Vrsitz, auf Antrag eines Landes unmittelbar an den Vrsitz der Arbeitsgruppe, durch den Arbeitsgruppenvrsitz. Die vn der LAV überwiesenen Themen sind auf die Tagesrdnung der nächsten Sitzung zu bringen. 7.7 Die Ergebnisse der Arbeitsgruppensitzungen sind in Niederschriften festzuhalten und der Geschäftsstelle zuzuleiten, die diese im internen Bereich der Website einstellt. Ergebnisse der Arbeitsgruppen bedürfen nur dann der Bestätigung durch die LAV, wenn sie vn dieser zur Bearbeitung überwiesen wrden sind. In diesem Fall ist das Vtum der LAV entscheidend Diese Geschäftsrdnung ist im Übrigen sinngemäß vn den Arbeitsgruppen anzuwenden. Abweichende Regelungen bedürfen der Bestätigung der LAV Für die zeitlich begrenzte Bearbeitung bestimmter Themen können vn der LAV der vn den Arbeitsgruppen mit Zustimmung des Vrsitzes Prjektgruppen gebildet werden. Auftrag und Dauer sind hinreichend zu definieren und ein Abschlussbericht der jeweiligen Arbeitsgruppe zur Beschlussfassung vrzulegen. Prjektgruppen werden nach Aufgabenerledigung wieder aufgelöst. Unterarbeitsgruppen werden nicht gebildet Die Vrsitzenden der Arbeitsgruppen übermitteln dem Vrsitz regelmäßig mindestens einmal jährlich eine aktualisierte Übersicht der bestehenden Prjektgruppen. Der Vrsitz pflegt eine Gesamtübersicht im internen Bereich der VSMK-Website. 8. Inkrafttreten Die Geschäftsrdnung tritt auf Beschluss der 30. LAV ab dem in Kraft.

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