1. ADRESSEN 1.1 Kantonale Prüfungskommission 1.2 Fachkommissionen 1.3 Kreiskommissionen 1.4 Sekretariat

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1 VERTEILER * Erziehungsrat * Kantonale Prüfungskommission * Fachkommissionen * Kreiskommissionen * Inspektorat * Rektorate Mittelschulen / Berufsmittelschulen * Schulleitungen Bezirksschulen * Prüfungsexaminatorinnen und-examinatoren * Prüfungsexpertinnen und -experten * Schulpflegen der Bezirksschulorte

2 INHALTSVERZEICHNIS 1. ADRESSEN 1.1 Kantonale Prüfungskommission 1.2 Fachkommissionen 1.3 Kreiskommissionen 1.4 Sekretariat 2. TERMINE 2.1 Übersicht 2.2 Schriftliche Prüfung / 1. Aufgabenserie 2.3 Nachprüfung / 2. Aufgabenserie 2.4 Kantonale Prüfungskommission Gesamtkommission Fachkommissionen 2.5 Kreiskommissionen 2.6 Schulleitungen 2.7 Weitere wichtige Daten 3. PRÜFUNGSORGANISATION 3.1 Prüfungsfächer Schriftliche Prüfungen Mündliche Prüfung 3.2 Allgemeine Weisungen Vorbereitungsarbeiten Krankheitsfälle Betrugsfälle 3.3 Durchführung der schriftlichen Prüfungen Aufsicht Organisation Prüfungsverlauf Beschriften der Arbeiten Korrekturen 3.4 Durchführung der mündlichen Prüfung in Französisch Prüfungsinhalt Prüfungsform 4. NOTENGEBUNG 4.1 Prüfungsbedingungen 4.2 Bedingungen für die Aufnahme in die Mittelschulen 4.3 Erfahrungsnoten 4.4 Prüfungsnote Mathematik 4.5 Prüfungsnote Deutsch 4.6 Prüfungsnote Französisch 4.7 Das Abschlusszeugnis 4.8 Die Abschlussnote (Mittelwert aller Erfahrungsund Prüfungsnoten) 4.9 Konferenz des Prüfungsausschusses 4.10 Schlussbericht 2

3 5. EXPERTINNEN 5.1 Orientierung UND EXPERTEN 5.2 Aufgaben und Pflichten 5.3 Entschädigung 6. AUSWEISE 6.1 Abgabe der Ausweise 6.2 Gültigkeitsdauer des Abschlusszeugnisses 7. SCHULORGANISATION 7.1 Schulausfall 7.2 Besoldung der Fachlehrpersonen und Stellvertretungen 7.3 Arbeiten im Zusammenhang mit der Prüfung 8. VERSCHIEDENES 8.1 Abänderung der Prüfungsbedingungen 8.2 Auflage der Arbeiten 8.3 Rechtliches Gehör 8.4 Prüfung der Arbeiten durch die Fachkommissionen 8.5 Publikation auf Internet 8.6 Aufbewahrung der Prüfungsarbeiten der Schülerinnen und Schüler 9. ANHANG 9.1 Formular "Spesenabrechnung" Redaktionelle Mitteilungen Die Verordnung über die Abschlussprüfung an den aargauischen Bezirksschulen finden Sie in der SAR, Band 4 / sowie im Internet Einzelne Exemplare der genannten Verordnung sind auch bei der Staatskanzlei, Sekretariat, Tel , erhältlich. 3

4 1. ADRESSEN 1.1 Kantonale Prüfungskommission Präsidium: Trottmann Beat, Alzbachstr. 48, 5734 Reinach, Tel Vize-Präsidium: Jenzer Andreas, Haufroosstr. 16, 5452 Oberrohrdorf (BLV), Tel Czaja Marlise, Unterer Wannenrain 4, 5502 Hunzenschwil (BLV), Tel Känzig Astrid, Tüelenweg 14, 5727 Oberkulm, (Schulrat) Tel Läuchli Alexander, Krebsgasse 7, 8001 Zürich (AMV), Tel Merki Gallus, Wegächerstr. 2, 5417 Untersiggenthal, (AMV) Tel Pfister Jörg, Neumattstr. 9, 5600 Lenzburg (BMS), Tel Scheuble Lara, Hofacherstr. 2, 5443 Niederrohrdorf (AMV), Tel Schibli Andreas, Sonnenweg 2, 5507 Mellingen (Inspektorat), Tel Vogt Hanspeter, Im Hof 10, 5405 Dättwil (BMS), Tel Wiehl Erhard, Bibenlosstr. 17, 5620 Bremgarten (BLV), Tel Eichenberger Urs, Departement Bildung, Kultur und Sport, 5001 Aarau, Tel Fachkommissionen DEUTSCH * Wiehl Erhard, Bibenlosstr. 17, 5620 Bremgarten, Tel Dubler Isabella, Alte Poststr. 4, 5612 Villmergen, Tel Kriener Christine, Imhofstr. 28, 5000 Aarau, Tel Läuchli Alexander, Krebsgasse 7, 8001 Zürich, Tel FRANZÖSISCH * Czaja Marlise, Unterer Wannenrain 4, 5502 Hunzenschwil, Tel Deppeler Marianne, Hardturmstr. 134a, 8005 Zürich, Tel Meier Andrea, Birräckerstrasse 24, 8966 Oberwil-Lieli, Tel Arleo Loredana, Lenzburgerstr. 74, 5033 Buchs, Tel MATHEMATIK *Jenzer Andreas, Haufroosstr. 16, 5452 Oberrohrdorf, Tel Dr. Guggenbühl Stefan, Allewindestr. 27, 5436 Würenlos, Tel Merki Gallus, Wegächerstr. 2, 5417 Untersiggenthal, Tel Welti Stefan, Stauseestr. 13, 5313 Klingnau, Tel * = Präsident(in) 4

5 1.3 Kreiskommissionen Bezirk Aarau Präsidentin: Siegenthaler Brigitte, Oberfeldweg 16, 5036 Oberentfelden, Tel Delegierte der Kantonalen Prüfungskommission: Scheuble Lara, Hofacherstr. 2, 5443 Niederrohrdorf (AMV), Tel Bezirk Baden Präsident: Meier Thomas, Kronengasse 35, 5400 Baden, Tel Delegierter der Kantonalen Prüfungskommission: Schibli Andreas, Sonnenweg 2, 5507 Mellingen, Tel Bezirk Bremgarten Präsidentin: Horat-Ender Elisabeth, Unterdorfstrasse 12, 5524 Niederwil, Tel Delegierter der Kantonalen Prüfungskommission: Wiehl Erhard, Bibenlosstr. 17, 5620 Bremgarten, Tel Bezirk Brugg Präsident: Hauri Christoph, Dorfsteig 2, 5223 Riniken, Tel Delegierter der Kantonalen Prüfungskommission: Läuchli Alexander, Krebsgasse 7, 8001 Zürich, Tel Bezirk Kulm Präsidentin: Hunziker Regula, Herrenacker 8, 5734 Reinach, Tel Delegierter der Kantonalen Prüfungskommission: Vogt Hanspeter, Im Hof 10, 5405 Dättwil, Tel Bezirk Laufenburg Präsidentin: Karina Haase, Bleumattstrasse 26, 5073 Gipf-Oberfrick, Delegierter der Kantonalen Prüfungskommission: Pfister Jörg, Neumattstr. 9, 5600 Lenzburg, Tel Bezirk Lenzburg Präsidentin: Robin-Lüthi Regula, Gartenstrasse 7a, 5600 Lenzburg, Tel Delegierte der Kantonalen Prüfungskommission: Czaja Marlise, Unterer Wannenrain 4, 5502 Hunzenschwil, Tel

6 Bezirk Muri Präsident: Bühler-Haller Roland, Fischäcker 2, 5630 Muri, Tel Delegierter der Kantonalen Prüfungskommission: Wiehl Erhard, Bibenlosstr. 17, 5620 Bremgarten, Tel Bezirk Rheinfelden Präsidentin: Kemp Barbara, Struveweg 4, 4310 Rheinfelden, Tel Delegierter der Kantonalen Prüfungskommission: Jenzer Andreas, Haufroosstr. 16, 5452 Oberrohrdorf, Tel Bezirk Zofingen Präsidentin: Liebhard Ursula, Kirchplatz 8, 4800 Zofingen, Tel Delegierter der Kantonalen Prüfungskommission: Merki Gallus, Wegächerstr. 2, 5417 Untersiggenthal, Tel Bezirk Zurzach Präsidentin: Romer Astrid, Achenbergweg 13, 5313 Klingnau, Tel Delegierte der Kantonalen Prüfungskommission: Känzig Astrid, Tüelenweg 14, 5727 Oberkulm, Tel Sekretariat Departement Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau (BKS) Sektion Ressourcen Bachstrasse Aarau Leiter: Eichenberger Urs Telefon: Sachbearbeitung: Baumann David Telefon:

7 2. TERMINE Für die einzelnen Termine und Sitzungen folgen keine weiteren Hinweise oder Einladungen! 2.1 Übersicht 30. Mai, 31. Mai, 1. Juni 2016 Schriftliche Prüfungen 31. Mai bis 10. Juni 2016 Mündliche Prüfungen in Französisch 6. Juni, 7. Juni, 8. Juni 2016 Nachprüfungen Bitte im Prüfungsplan den 3. Juni 2016 (Fragestunden) freihalten. 2.2 Schriftliche Prüfung / 1. Aufgabenserie Diese Termine sind auch für die Aufnahmeprüfungen an die Mittelschulen verbindlich, sofern die gleichen Aufgaben verwendet werden. Montag, 30. Mai h h Französisch-Prüfung Dienstag, 31. Mai h h Deutsch-Prüfung Mittwoch, 01. Juni h h Mathematik-Prüfung 2.3. Nachprüfung / 2. Aufgabenserie Montag, 06. Juni h h Französisch-Prüfung Dienstag, 07. Juni h h Deutsch-Prüfung Mittwoch, 08. Juni h h Mathematik-Prüfung 7

8 2.4 Kantonale Prüfungskommission Gesamtkommission Mittwoch, 2. März 2016 Auflage der Prüfungsaufgaben: Uhr Sitzungszimmer 0.99 Behmen 2 Süd Uhr Sitzung: Sitzungszimmer 0.99 Behmen 2 Süd Dienstag, 28. Juni Uhr Auflage Schlussberichte und der schriftlichen Stellungnahmen gemäss Uhr Sitzung, Behandlung der schriftlichen Stellungnahmen durch die Kantonale Prüfungskommission, Antragsstellung Erziehungsrat Sitzungszimmer 0.99 Behmen 2 Süd Donnerstag, 30. Juni 2016 Entscheid des Erziehungsrates über das Bestehen der Abschlussprüfung und die Erlangung der Übertrittsberechtigung an die Mittelschulen 8

9 2.4.2 Fachkommissionen bis Freitag, 26. Februar 2016 Ausarbeiten der Prüfungsaufgaben und Korrekturanweisungen; Einreichung an das Sekretariat (elektronisch) 03. Juni 2016 Fragestunden Uhr Uhr Deutsch Sitzungszimmer Suhre/Wyna Baudepartement, Entfelderstr. 22, 5000 Aarau Uhr Uhr Französisch Sitzungszimmer Aare Baudepartement, Entfelderstr. 22, 5000 Aarau Uhr Uhr Mathematik Sitzungszimmer Suhre/Wyna Baudepartement, Entfelderstr. 22, 5000 Aarau Es wird erwartet, dass von allen Schulen je eine Fachlehrperson an der Fragestunde teilnimmt. 2.5 Kreiskommission bis Samstag, 16. April 16 Genehmigung der Prüfungspläne durch die Präsidentin / den Präsidenten und die Delegierte / den Delegierten der Kantonalen Prüfungskommission; Einreichung der Pläne an das Sekretariat Freitag, 27. Mai Schulleitungen Abgabe des Notenblattes am Ende des 1. Semester (aus BAP EDV) bis Freitag, 26. Februar 16 bis Montag, 29. Februar Uhr Abholen der Prüfungsaufgaben durch eine Vertretung der Kreiskommission beim Departement Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Volksschule, Sektion Ressourcen, Bachstr. 15, 5001 Aarau Die Fachnoten, die bei der BAP den Erfahrungsteil bilden (Orientierungsnoten) sind laufbahnentscheidend und somit beschwerdefähig. Dem Zwischenbericht nach dem 1. Semester wird ein Notenblatt beigelegt (aus BAP-EDV-Programm: "Orientierungsnoten 1. Semester (Zwischenbericht)" ). Dieses Notenblatt muss gemäss Anpassung der Bestimmungen BAP an die neue Promotionsverordnung durch die Lehrperson unterzeichnet und von den Eltern gegengezeichnet werden. Meldung der Anzahl Kandidatinnen und Kandidaten und der benötigten Prüfungsblätter an das Sekretariat Online Anmeldung der Kandidatinnen und Kandidaten an die Kantonsschulen 9

10 bis Mittwoch, 2. März 16 bis Donnerstag, 31. März 16 bis spätestens Freitag, 27. Mai 16 Mittwoch, 1. Juni 16 bis h Freitag, 3. Juni 16 bis Mittwoch, 15. Juni 16 bis Donnerstag, 16. Juni 16 Freitag, 17. Juni 16 Weiterleiten aller Anmeldeformulare der Kandidatinnen und Kandidaten zusammen mit der Übermittlungsbestätigung und den entsprechenden Notenblättern des 1. Semesters an die Kantonsschulen. Einreichung der Prüfungspläne an die Kreiskommission Abgabe der verbindlichen Erfahrungsnoten an alle Schülerinnen und Schüler für die Gewährung des rechtlichen Gehörs (siehe Punkte 4.3 und 8.3) Meldung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Nachprüfung (mit Namensnennung) und der benötigten Prüfungsblätter an das Sekretariat Fragestunden (siehe Ziffer 2.4.2). Die ergänzenden Korrekturanweisungen mit definitiver Notenskala werden im Internet auf der BKS Seite publiziert: Zustellung der Klassenliste (BAP-EDV Programm 2. Semester Mittelschuleintritte) an die Abteilung Volksschule und der Eintrittsliste (BAP-EDV Programm 2. Semester Mittelschuleintritte) an die Kantonsschulen Auflage der Prüfungsarbeiten und Mitteilung der Prüfungsergebnisse an die Eltern mit Hinweis auf die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme an die Kantonale Prüfungskommission zuhanden des Erziehungsrates (siehe unter 8.2), unter Vorbehalt der Entscheidungskompetenz des Erziehungsrates gemäss 13a der Verordnung über die Abschlussprüfung an den Bezirksschulen und den ordentlichen Übertritt an die Mittelschulen (Verordnung Bezirksabschlussprüfung vom 13. November 1972, Änderung vom 10. Juni 1998). Einreichung des Schlussberichtes und der Sonderfälle an das Sekretariat. Bitte legen Sie ebenfalls die folgenden Listen bei: - "Schülerliste z.h. Erziehungsrat" (aus BAP-EDV) - "Prüfungsresultate/Klassenmittelwerte" (aus BAP-EDV) 17. Juni - 1. Juli 16 Bereithalten der Prüfungsarbeiten für ein allfälliges Zurückkommen auf das Prüfungsergebnis 2.7 Weitere wichtige Daten Mittwoch, 15. Juni 16 Aufnahmeprüfung Berufsmittelschulen (Verschiebung nur mit Arztzeugnis möglich) 10

11 3. PRÜFUNGSORGANISATION 3.1 Prüfungsfächer Schriftliche Prüfungen Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 Französisch Deutsch Mathematik Die effektive Prüfungsdauer, ohne Vorbereitungsarbeiten, beträgt 90 Minuten in Französisch und 120 Minuten in Deutsch und Mathematik Mündliche Prüfung - Französisch 3.2 Allgemeine Weisungen Vorbereitungsarbeiten - Es steht den Bezirks- und Mittelschulen frei, im Sinne gegenseitiger Kontaktpflege und in Einzelabsprachen Mittelschullehrkräfte als Expertinnen und Experten zu den mündlichen Prüfungen einzuladen. Es wird jedoch darauf verzichtet, deren Einsatz vom Sekretariat KPK aus zu organisieren. - Die Kreiskommissionen teilen die Expertinnen und Experten den einzelnen Schulleitungen zu, Bezirksschullehrpersonen dürfen nicht als Expertinnen und Experten an der eigenen Schule eingesetzt werden. - Die Schulleitungen erstellen den Prüfungsplan. Dieser umfasst: 1. Verzeichnis der Kandidatinnen und Kandidaten (klassenweise, jede Klasse mit 01 beginnend) 2. Verzeichnis der Aufsichtspersonen 3. Verzeichnis der Examinatorinnen und Examinatoren 4. Verzeichnis der Mitglieder des Prüfungsausschusses 5. Prüfungsprogramm, das sämtliche Termine einschliesst - Die Prüfungspläne sind wie folgt weiterzuleiten: Präsident/in der Kreiskommission: 2 Exemplare Delegierte/r der Kantonalen Prüfungskommission: 1 Exemplar Inspektor/in: 1 Exemplar Schulpflege: 1 Exemplar 11

12 - Die Prüfungspläne werden vom Präsidium der Kreiskommission und der Delegierten / dem Delegierten der Kantonalen Prüfungskommission genehmigt. Das Präsidium der Kreiskommission leitet ein Exemplar an das Sekretariat weiter. - Die Erfahrungsnoten sind vor Prüfungsbeginn in die Notenblätter einzutragen Krankheitsfälle - Die Schülerinnen und Schüler sind darauf aufmerksam zu machen, dass Absenzen sofort der Schulleitung gemeldet werden müssen. - Wer krank zu einer Prüfung antritt, kann diese nicht wiederholen Betrugsfälle - Unregelmässigkeiten sind sofort telefonisch dem Präsidenten der Kantonalen Prüfungskommission und dem Sekretariat zu melden. - In Fällen von Betrug oder Betrugsabsichten oder ordnungswidrigem Verhalten ist eine Untersuchung durchzuführen. - Die Schülerin / der Schüler setzt die Prüfung fort. Der Prüfungsausschuss der Bezirksschule und die Kreiskommission sind nicht befugt, den Ausschluss von der weiteren Prüfung anzuordnen. - An der Untersuchung nehmen teil: die Schulleitung als Vorsitzende/r die Delegierte / der Delegierte der Kantonalen Prüfungskommission die Aufsichtsperson, die zuständig ist die Klassenlehrperson die beschuldigte Schülerin / der beschuldigte Schüler - Der Schülerin / dem Schüler muss Gehör gegeben werden. - Über die Einvernahme ist ein Protokoll zu erstellen, welches von der beschuldigten Schülerin / vom beschuldigten Schüler, der Schulleitung und der Protokollführerin / dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. - Das Protokoll (und allfälliges Beweismaterial) muss sofort an das Sekretariat weitergeleitet werden. - Über das weitere Vorgehen entscheidet die / der Delegierte nach Rücksprache mit dem Präsidenten der Kantonalen Prüfungskommission. 12

13 3.3 Durchführung der schriftlichen Prüfungen Aufsicht - Die Schulleitung weist jeder Gruppe (Klasse) eine Aufsicht zu. Als Aufsichtspersonen können eingesetzt werden: - ein Kollege / eine Kollegin der eigenen oder einer anderen Bezirksschule - ein Kollege / eine Kollegin einer anderen Schulstufe - ein Mitglied der Schulpflege Nicht eingesetzt werden darf die Fachlehrperson der zu prüfenden Klasse. - Die Schulleitung ist verantwortlich dafür, dass die Schülerinnen und Schüler wissen, was sie für die einzelnen Prüfungsfächer mitzubringen haben. Die Schülerinnen und Schüler werden darauf aufmerksam gemacht, dass weder unerlaubte Hilfsmittel noch die bisher im Unterricht verwendeten Lehrmittel zur Prüfung mitgebracht werden dürfen. - Die Aufsichtsperson trägt die volle Verantwortung dafür, dass die Prüfung korrekt verläuft. Zeitvorgaben sind genau einzuhalten. - Die Aufsichtsperson soll sich uneingeschränkt der Aufsicht widmen. - Die zugewiesenen Aufsichtspersonen sind über den Artikel 10.2 der Verordnung zu orientieren: "Ausser den von der Prüfungskommission gebilligten, den Aufgaben schriftlich beigefügten Erklärungen dürfen keine nachhelfenden Anweisungen gegeben werden." - Die Aufsichtsperson macht die Schülergruppe vor der Verteilung der Prüfungsaufgaben nochmals darauf aufmerksam, dass keine unerlaubten Hilfsmittel (wie elektronische Hilfsmittel, Tintenkiller, Wörterbücher oder Tipp-Ex) verwendet werden dürfen und jeder Versuch unredlich zu arbeiten geahndet wird. - Die Schulleitung ist dafür verantwortlich, dass den Aufsichtspersonen alle Vorschriften zur Durchführung der Prüfung bekannt sind. - Die Schulleitung oder eine von ihr bestimmte Person hält sich auf Abruf bereit, um eine lückenlose Aufsicht durchgehend zu gewährleisten Organisation - In jeder Bank darf nur eine Schülerin/ein Schüler sitzen. - Zimmer mit ansteigender Bestuhlung sind nicht statthaft. - Unter der optimalen Ausnützung der räumlichen Gegebenheiten ist eine Sitzordnung (mit Schülernamen) auszuarbeiten und der zuständigen Aufsichtsperson zu Beginn der Prüfung abzugeben. Der Plan ist mit den Prüfungsarbeiten aufzubewahren. 13

14 3.3.3 Prüfungsverlauf - Es sind keine Pausen einzuschalten. - Schülerinnen und Schüler, die das Zimmer verlassen müssen, werden einzeln nacheinander freigegeben. - Die Prüfungsarbeiten müssen mit Tinte, Kugelschreiber oder Filzstift geschrieben, geometrische Konstruktionen mit Bleistift ausgeführt werden Beschriften der Arbeiten Die Blätter sind am Kopf wie folgt zu beschriften: Abschlussprüfung 20.. Name, Vorname, Klasse, Nr. Bezirksschule... Fach... Datum... Prüfungsdauer: Französisch 90 Minuten Mathematik 120 Minuten Deutsch 120 Minuten erlaubte Hilfsmittel: (z.b. Mathematik Taschenrechner) nicht erlaubte Hilfsmittel:.(z.B. Tintenkiller, Wörterbücher, Tipp Ex) Punkt- bzw. Fehlerzahl:... Note... Visum 1... Visum 2 :... Elektronische Geräte müssen vor Prüfungsbeginn abgegeben werden Korrekturen - Die Umschläge mit den Korrekturanweisungen werden mit den Prüfungsaufgaben verteilt. Sie dürfen jedoch nicht vor Ablauf der betreffenden Prüfung geöffnet werden. Die ergänzenden Korrekturhinweise mit definitiver Notenskala werden im Internet auf der BKS Seite publiziert (siehe Ziffer 2.6 Fragestunden): - Die Prüfungsaufgaben sind von zwei Fachlehrpersonen zu korrigieren und zu bewerten. Die korrigierten Arbeiten sind von beiden zu visieren. - Die definitive Lösung muss eindeutig als solche erkennbar sein, sonst wird sie nicht bewertet. 14

15 3.4 Durchführung der mündlichen Prüfung in Französisch Prüfungsinhalt - Die Fachlehrperson Französisch bestimmt die Prüfungsthemen in eigener Verantwortung. Die stoffliche Grundlage sind die modules der obligatorisch zu behandelnden unités. - Die Prüfungsthemen müssen unter den Schülerinnen und Schülern ausgelost werden und schriftlich vorliegen. - Die Prüfung soll folgende zu bewertende Teile umfassen: - Vorlesen des Textes - Beantworten der auf dem Textblatt aufgeführten Fragen (vorbereitetes Sprechen) - erweitertes Prüfungsgespräch (unvorbereitetes Sprechen) - Als Prüfungseinstieg oder - abschluss können Fotografien, Bilder oder Gegenstände verwendet werden Prüfungsform - An der mündlichen Prüfung wird die Schülerin / der Schüler von seiner/ihrer Fachlehrperson geprüft. Prüfungssprache ist ausschliesslich Französisch. - Eine Expertin / ein Experte wohnt der Prüfung bei und erstellt ein Protokoll für jede Schülerin / jeden Schüler, nimmt jedoch nicht aktiv am Prüfungsgespräch teil. In der Regel soll pro Klasse immer die gleiche Expertin / der gleiche Experte eingesetzt werden. Sie / er darf nicht über die Vorschlagsnote und / oder das Resultat der schriftlichen Prüfung informiert werden. - Die Schülerinnen und Schüler entscheiden bis Ende März, ob sie alleine oder zu zweit geprüft werden. Für das Zweiergespräch wählen sie ihren Gesprächspartner / ihre Gesprächspartnerin selber. Die Prüfung dauert 15 Minuten als Einzelgespräch und Minuten als Zweiergespräch. Nach Bekanntgabe des Prüfungsthemas hat die Schülerin / der Schüler 10 Minuten Zeit, sich auf die Prüfung vorzubereiten; diese Vorbereitungszeit ist nicht an die Prüfungsdauer anzurechnen. - In der Vorbereitungsphase notieren die Schülerinnen und Schüler Stichworte zum gestellten Thema (z.b. in Form eines Mindmap), die sie während der Prüfung verwenden können. Auch für das Zweiergespräch bereiten sich die Schülerinnen und Schüler einzeln vor. - Die Fachlehrperson und die Expertin / der Experte kontrollieren, dass keine Sätze aufgeschrieben und keine unerlaubten Hilfsmittel (elektronische Hilfsmittel, Wörterbücher) verwendet werden. - Wird die Note angefochten, erstellt der Experte / die Expertin einen schriftlichen Bericht zu Handen des Erziehungsrats. 15

16 4. NOTENGEBUNG 4.1 Prüfungsbedingungen Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Abschlussnote (Mittelwert der Erfahrungs- und Prüfungsnoten) wenigstens 4 beträgt. 4.2 Bedingungen für die Aufnahme in die Mittelschulen Im Zwischenbericht der 4. Klasse Bezirksschule berechtigt ein Notendurchschnitt der Orientierungsnoten von - mindestens 4.7 zum provisorischen Übertritt an die Maturitätsschule mit einer Probezeit von einem Semester. - mindestens 4.4 zum provisorischen Übertritt an die Wirtschaftsmittelschule, Fachmittelschule und Informatikmittelschule mit einer Probezeit von einem Semester. - mindestens 4.4 zum definitiven Übertritt an die Berufsmittelschule ohne Probezeit. Der Notendurchschnitt für das 1. Schulhalbjahr errechnet sich aus den Noten der Fächer, die unter Kapitel 4.3 aufgeführt sind. Diese sind laufbahnentscheidend und somit beschwerdefähig. Dem Zwischenbericht wird ein Notenblatt beigelegt (Notenblatt 1. Semester aus BAP EDV Programm). Dieses Notenblatt muss von der Lehrperson unterzeichnet und von den Eltern gegengezeichnet werden. Wird der Notendurchschnitt an der Bezirksabschlussprüfung (BAP) bestätigt oder erstmals erreicht, erfolgt die Aufnahme definitiv. Betreffend Gültigkeitsdauer des Abschlusszeugnisses verweisen wir auf Punkt Erfahrungsnoten Die Grundlage der Erfahrungsnoten bildet für jeden Schüler / jede Schülerin die im Jahreszeugnis der 4. Klasse eingetragenen Fachnoten in den Fächern Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik, Geschichte, Biologie, Chemie sowie Bildnerisches Gestalten und Musik. Bildnerisches Gestalten und Musik werden dabei zu einer Erfahrungsnote zusammengefasst. Auf Wunsch des Schülers / der Schülerin kann Latein als Erfahrungsnote mitgezählt werden, was der Klassenlehrperson bis spätestens zum Anmeldetermin an die Mittelschule bekannt gegeben werden muss. Die Erfahrungsnote der Prüfungsfächer ist vor dem Beginn der Prüfungen ins Notenblatt einzutragen. Nachträgliche Änderungen sind unzulässig. 16

17 Den Eltern des Schülers/der Schülerin muss das rechtliche Gehör gewährt werden. Allen Schülerinnen und Schülern werden die Erfahrungsnoten bis spätestens schriftlich und verbindlich abgegeben. Bis zum 6. Juni 2016 haben die Erziehungsberechtigten Zeit, Einwendungen gegen die Erfahrungsnoten schriftlich bei der kantonalen Prüfungskommission zu erheben. Die anschliessende Möglichkeit, Einwendungen gegen die Übertrittsberechtigung zu erheben (Ziff. 8.3), sollte nur in begründeten Fällen dazu benutzt werden, auch die Erfahrungsnoten zu beanstanden. Die Stellungnahmen sind zuhanden der Kantonalen Prüfungskommission an das Sekretariat, Departement Bildung, Kultur und Sport, Sektion Ressourcen, Bachstr. 15, 5001 Aarau, zu richten. 4.4 Prüfungsnote Mathematik Die Prüfungsnote der Mathematikprüfung wird als Viertelnote gesetzt. 4.5 Prüfungsnote Deutsch Im Fach Deutsch entspricht die Prüfungsnote dem arithmetischen Mittel der Noten aus Kurzaufsatz einerseits und Textverständnis/Sprachbetrachtung andererseits. Die Noten werden als Viertelnoten gesetzt, die Achtelnote wird aufgerundet. Kurzaufsatz Textverständnis / Sprachbetrachtung Prüfungsnote Bsp.: 4,75 5,00 5, Prüfungsnote Französisch Im Fach Französisch entspricht die Prüfungsnote dem arithmetischen Mittel der Note aus der schriftlichen und der mündlichen Prüfung. Sie wird als Viertelnote eingesetzt. Die Achtelnote wird aufgerundet. schriftlich mündlich Prüfungsnote Bsp.: Französisch ,00 4,25 - Die mündliche Prüfung wird mit ganzen, halben oder Viertelnoten bewertet. - Der Experte/die Expertin ist mitverantwortlich für die Notengebung. - Unmittelbar nachdem eine Gruppe die Prüfung beendet hat, diskutieren die Fachlehrperson und der Experte / die Expertin das Ergebnis und legen die Note gemeinsam fest. Sie tragen die Note in die Kandidatenliste und das Protokoll ein und visieren (beide) die Liste. - In Fällen, da die Fachlehrperson und der Experte / die Expertin sich in der Notengebung nicht finden können, entscheidet der Prüfungsausschuss. - Das Protokoll wird von der Schulleitung ein halbes Jahr aufbewahrt. 17

18 4.7 Das Abschlusszeugnis Die Schüler/Schülerinnen erhalten beim Austritt aus der 4. Klasse ein Abschlusszeugnis, das alle Erfahrungs- und Prüfungsnoten sowie die Abschlussnote enthält. Dazu kommen noch die drei Prüfungsnoten in Deutsch, Mathematik und Französisch (Französisch: Schnitt aus schriftlicher und mündlicher Teilprüfung, auf Viertelnote gerundet; Deutsch: Schnitt aus Noten für Kurzaufsatz einerseits und Textverständnis/Sprachbetrachtung andererseits, auf Viertelnote gerundet). 4.8 Die Abschlussnote (Mittelwert aller Erfahrungs- und Prüfungsnoten) Die Abschlussnote, die über das Bestehen der Prüfung und über die definitive, wie provisorische Aufnahme an die Mittelschule Auskunft gibt, entspricht dem Durchschnitt der acht im Jahreszeugnis eingetragenen (mit Latein neun) Erfahrungsnoten und den drei Prüfungsnoten des Abschlusszeugnisses (total 11, mit Latein 12 Noten). Sie wird nach dem normalen Rundungsverfahren auf 1/10 (1 Stelle nach dem Komma) gerundet. Sollte sich zeigen, dass bei Einbezug der Lateinnote der Schnitt von 4,7 bzw. 4,4 erreicht wird, obschon die Lateinnote nicht als Erfahrungsnote gewählt wurde, kann sie nachträglich einbezogen werden. Sollte sich zeigen, dass ohne Einbezug der Lateinnote der Schnitt von 4,7 bzw. 4,4 erreicht wird, obschon die Lateinnote als Erfahrungsnote gewählt wurde, kann sie nachträglich weggelassen werden. 4.9 Konferenz des Prüfungsausschusses - Die Konferenz des Prüfungsausschusses der Bezirksschule bereinigt die Noten zuhanden der Kantonalen Prüfungskommission. - Sonderfälle werden mit einem ausführlich begründeten Antrag der Kantonalen Prüfungskommission eingereicht (Termin beachten). - Im Anschluss an die Konferenz des Prüfungsausschusses dürfen den Schülern und Schülerinnen die Noten mitgeteilt werden, allerdings nur unter dem Vorbehalt der Entscheidungskompetenz des Erziehungsrates gemäss 13a Verordnung Bezirksabschlussprüfung Schlussbericht Die Ergebnisse der Prüfung werden durch die Schulleitung auf dem Formular "Schlussbericht 2016" zusammengefasst und anschliessend dem Sekretariat eingereicht (Termin beachten / Pt. 2.6). 18

19 5. EXPERTEN/EXPERTINNEN 5.1 Orientierung Die Schulleitungen der Bezirksschulen sind für die Orientierung der Experten/Expertinnen über Prüfungsablauf, Aufgaben und Pflichten verantwortlich. 5.2 Aufgaben und Pflichten Für die Experten und Expertinnen ist der Punkt 3.4 massgebend. 5.3 Entschädigung - Bezirkslehrpersonen und Schulpfleger/innen, die an der eigenen Schule eingesetzt sind, erhalten keine Entschädigung. - Mittelschul- und Bezirkslehrpersonen, die als Experten/Expertinnen an fremden Schulen eingesetzt sind, erhalten folgende Vergütungen: Fahrt: Billett 2. Kl. oder pro Autokilometer Fr Mittagessen: Fr. 20.-, sofern das Mittagessen auswärts eingenommen wird. Sitzungsgeld 1/2 Tag: Fr. 60.-, wenn ausserhalb der Unterrichtszeit. - Für die Teilnahme an den Fragestunden und Sitzungen der Kreiskommission und des Prüfungsausschusses werden keine Spesen vergütet. - Für die Abrechnung ist das Formular (APB/2016) im Anhang zu verwenden. 19

20 6. AUSWEISE 6.1 Abgabe der Ausweise - Schüler/innen, die am Ende der 4. Klasse austreten und die Prüfung abgelegt haben, erhalten das Jahres- sowie das Abschlusszeugnis. - Schülern/Schülerinnen, die unmittelbar vor der Prüfung austreten, muss im Jahreszeugnis bescheinigt werden, dass sie bis zu diesem Zeitpunkt die Klassen 1-3 und die 4. Klasse bis zur Abschlussprüfung besucht haben. 6.2 Gültigkeitsdauer des Abschlusszeugnisses - Das Abschlusszeugnis berechtigt zum einmaligen Eintritt in die 1. Klasse der Mittelschulen, sofern die entsprechende Abschlussnote oder der entsprechende Notendurchschnitt erreicht wurde. - Der Eintritt kann im Prüfungsjahr oder ein Jahr später erfolgen. - Wer im Lauf des Schuljahres aus der 1. Klasse der Maturitätsschule austritt, kann auf Beginn des nächstfolgenden Schuljahres in die Fachmittelschule, Wirtschaftsmittelschule oder Berufsmittelschule eintreten. 20

21 7. SCHULORGANISATION 7.1 Schulausfall - Der Unterricht der 4. Klasse schliesst mit der Abschlussprüfung ab. - Die Erziehungsberechtigten sind dahingehend zu informieren, dass für nach der BAP stattfindende Klassenanlässe ohne Lehrpersonen keine Verantwortung der Schule mehr besteht und jegliche Haftung seitens der Schule ausgeschlossen wird. - Während den Prüfungen ist der Schulbetrieb soweit wie möglich aufrecht zu erhalten. Es dürfen nur Lektionen der Experten/Expertinnen, Examinatoren/ Examinatorinnen und Aufsichtspersonen ausfallen. - Die Spezialstundenpläne müssen spätestens 3 Wochen vor Prüfungsbeginn der Schulpflege und dem Inspektorat eingereicht werden. - Die Schulleitungen sind ermächtigt, die Examinatorinnen/Examinatoren am Prüfungsdatum für Korrekturarbeiten freizustellen. Die an der Prüfung nicht beteiligten Lehrpersonen übernehmen den Unterricht. 7.2 Besoldung der Fachlehrpersonen und Stellvertretungen Für Fachlehrpersonen und Stellvertretungen, die an der Prüfung beteiligt sind, gilt der Stundenausfall durch die Mitarbeit an der Prüfung als kompensiert. 7.3 Arbeiten im Zusammenhang mit den Prüfungen Für Arbeiten im Zusammenhang mit den Prüfungen sind diejenigen Lehrpersonen einzusetzen, deren Stunden nach den Prüfungen ausfallen und die nicht an den Prüfungen beteiligt sind. Im Zusammenhang mit der gemäss GAL definierten Jahresarbeitszeit werden die Schulleitungen beauftragt, für ihre Schulen eine gerechte Lösung zu finden. 21

22 8. VERSCHIEDENES 8.1 Abänderung der Prüfungsbedingungen - Dabei geht es einerseits um Gesuche von im Laufe der Schulzeit zugereisten fremdsprachigen Kindern, für welche aufgrund der Verordnung über die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit speziellen schulischen Bedürfnissen (SAR ) individuelle Lernziele festgelegt werden und die aufgrund dessen von einzelnen Prüfungsfächern dispensiert werden können. Andererseits gibt es Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der Begabungsförderung (z.b. Spitzensport) ein einzelnes Fach nicht besuchen. Demzufolge kann in diesem Fach keine Erfahrungsnote gesetzt werden. Im Weitern gibt es auch gesundheitliche Gründe, die eine reguläre Teilnahme an der Bezirksschulabschlussprüfung verunmöglichen. - Gesuche mit den notwendigen Unterlagen (Zeugnisse der letzten Jahre, Arztzeugnisse usw.) sind bis 19. Februar 2016 an das Sekretariat, Departement Bildung, Kultur und Sport, Sektion Ressourcen, Bachstrasse 15, 5000 Aarau, zu richten. - Die Prüfungskommission beschliesst über alle Gesuche um Abänderung der Prüfungsbedingungen. In diesem Fall wird der Prüfungsausweis vom Sekretariat der Prüfungskommission ausgestellt und vom Präsidenten unterschrieben. - Dieser Prüfungsausweis berechtigt nicht zum Übertritt an weiterführende Schulen, da eine solche Prüfung nicht der Verordnung über die Abschlussprüfung an den Bezirksschulen entspricht. Aufnahmegesuche an weiterführende Schulen müssen in diesem Fall direkt an die betreffenden Schulen gestellt werden. 8.2 Auflage der Arbeiten - Die Arbeiten und Prüfungsaufgaben müssen den Eltern und Schulbehörden unmittelbar nach Prüfungsende zur Einsicht aufgelegt werden. - Schüler/innen und Eltern dürfen Einsicht in die Arbeiten nehmen. - Die Schulleitung bestimmt den Zeitpunkt (spätestens bis Donnerstag, 16. Juni 2016) und orientiert Eltern und Schulpflege. - Die Eltern sind auf das rechtliche Gehör und auf die Frist zur Einreichung einer schriftlichen Stellungnahme aufmerksam zu machen. 22

23 8.3 Rechtliches Gehör - Den Eltern des Schülers/der Schülerin muss das rechtliche Gehör gewährt werden. Allen Schülerinnen und Schülern werden die Erfahrungsnoten bis spätestens schriftlich und verbindlich abgegeben. Bis zum 6. Juni 2016 haben die Erziehungsberechtigten Zeit, Einwendungen gegen die Erfahrungsnoten schriftlich bei der kantonalen Prüfungskommission zu erheben. Gegen die von der Schule vorgeschlagene Übertrittsberechtigung (Prüfungsnoten und Erfahrungsnoten) können innert einer Frist von 5 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung Einwendungen erhoben werden. Die Stellungnahmen sind zuhanden der Kantonalen Prüfungskommission an das Sekretariat, Departement Bildung, Kultur und Sport, Sektion Ressourcen, Bachstr. 15, 5001 Aarau, zu richten. Das rechtliche Gehör für die Übertrittsberechtigung wird nur gewährt bei Nichtbestehen der Prüfung, beziehungsweise bei Nichterreichen der zum Eintritt in eine Mittelschule berechtigenden Abschlussnote von 4,7, bzw. 4, Prüfung der Arbeiten durch die Fachkommissionen Die Fachkommissionen werden beauftragt, nach der Abschlussprüfung die Arbeiten einzelner Klassen oder Bezirksschulen anzufordern und im Hinblick auf die Beachtung der Korrekturanweisungen durchzusehen. Die Resultate der Durchsicht werden der Kantonalen Prüfungskommission zur Kenntnis gebracht. 8.5 Publikation auf Internet Die früheren Prüfungsaufgaben der 1. Serie sind ab Mitte Januar im Internet abrufbar unter: Aufbewahrung der Prüfungsarbeiten der Schüler/innen Sämtliche Prüfungsarbeiten sind während mindestens fünf Jahren aufzubewahren, die Notenblätter während zehn Jahren. 23

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