Stand: Palliative Behandlung mit. Prednisolon oder Methylprednisolon sowie "Best Supportive Care" (z.b. adäquate Schmerztherapie)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stand: Palliative Behandlung mit. Prednisolon oder Methylprednisolon sowie "Best Supportive Care" (z.b. adäquate Schmerztherapie)"

Transkript

1 Übersicht (Frühe) nach 35a SGB V - Arzneimittel mit, Arzneimittel mit nicht quantifizierbarem, Orphan Drugs (Beschlüsse gekürzt) Brilique Ticagrelor Instabile Angina pectoris (IA)/Myokardinfarkt ohne ST-Strecken-Hebung (NSTEMI) Clopidogrel plus ASS Beträchtlicher Mrz 12 Brilique Ticagrelor Myokardinfarkt mit ST-Streckenhebung (STEMI), perkutane Koronarintervention (PCI): Ausnahmen: Patienten 75 Jahre, die nach einer individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung nicht für eine Therapie mit Prasugrel plus ASS infrage kommen: nicht quantifizierbarer Patienten mit transitorischer ischämischer Attacke oder ischämischem Schlaganfall in der Anamnese: nicht quantifizierbarer Prasugrel plus ASS kein belegt, Ausnahmen Mrz 12 Victrelis Boceprevir In Kombination mit Peginterferon + Ribavirin gegenüber PegInterferon + Ribavirin bei therapienaiven Patienten mit chronischer Hepatitis-C-Virus (chcv) Infektion (Genotyp 1) Peginterferon plus Ribavirin Hinweis auf einen, Ausmaß nicht quantifizierbar Apr 12 Victrelis Boceprevir In Kombination mit Peginterferon + Ribavirin gegenüber PegInterferon + Ribavirin bei therapieerfahrenen Patienten mit chcv-infektion (Genotyp 1) Peginterferon plus Ribavirin Hinweis auf einen, Ausmaß nicht quantifizierbar Apr 12 Gilenya Fingolimod Patienten mit einer rasch fortschreitenden schweren hochaktiver schubförmig-remittierender Multipler Sklerose (RRMS) IFN-β 1a Es liegt ein Anhaltspunkt für einen geringen vor Befristung des Die Vorgaben der Fachinformationen sind zu Beschlusses bis zum berücksichtigen. Für Fingolimod ist zusätzlich der Rote ; 2. Beschluss am Hand-Brief vom 26. Januar 2012 des pharma- zeutischen Unternehmers zu beachten. Der Hersteller weist in seinem Rote-Hand-Brief darauf hin, dass wegen der Risiken einer Bradykardie und eines AV-Blocks innerhalb der ersten sechs Stunden nach Behandlungs-beginn mit Fingolimod eine intensivere Überwachung der kardiovaskulären Funktionen erforderlich ist und ggf. noch länger weitergeführt werden sollte. Bei allen Patienten, die mit der Behandlung beginnen, sollte eine die Überwachung während der ersten sechs Stunden nach Verabreichung von Gilenya stattfinden. Mai 12 Jevtana Cabazitaxel Patienten mit hormonrefraktärem metastasiertem Prostatakarzinom, die während oder nach einer Docetaxel-haltigen Chemotherapie progredient sind und für die eine erneute Behandlung mit Docetaxel nicht mehr infrage kommt. Palliative Behandlung mit Hinweis auf einen Dexamethason, Prednison, geringen Prednisolon oder Methylprednisolon sowie "Best Supportive Care" (z.b. adäquate Schmerztherapie) Die Anwendung von Cabazitaxel sollte auf Einrichtungen beschränkt sein, die auf die Gabe von zytotoxischen Substanzen spezialisiert sind, und sollte nur durch einen im Umgang mit antineoplastischer Chemotherapie erfahrenen Arzt erfolgen (Fachinformation Jevtana, Abschnitt 4.2). Besondere Sorgfalt bei der Indikations-stellung ist bei Patienten mit ECOG (Eastern Cooperative Oncology Group)-Performance-Status größer 1 anzuwenden. Mai 12 1 von 19

2 Übersicht (Frühe) nach 35a SGB V - Arzneimittel mit, Arzneimittel mit nicht quantifizierbarem, Orphan Drugs (Beschlüsse gekürzt) Zytiga Abirateronacetat Zytiga ist indiziert mit Prednison oder Prednisolon zur Behandlung des metastasierten kastrationsresistenten Prostatakarzinoms bei erwachsenen Männern, deren Erkrankung während oder nach einer Docetaxel-haltigen Chemotherapie progredient ist. Mai 12 Zytiga Abirateronacetat Patienten mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom, die während oder nach einer Docetaxel-haltigen Chemotherapie progredient sind und für die eine erneute Behandlung mit Docetaxel nicht mehr infrage kommt Palliative Behandlung mit Hinweis für einen Dexamethason, Prednison, Prednisolon oder Methylprednisolon sowie Best Supportive Care (z. B. adäquate Schmerztherapie) Mai 12 Zytiga Abirateronacetat In Kombination mit Prednison oder Prednisolon zur Behandlung des metastasierten kastrationsresistenten Prostatakarzinoms bei erwachsenen Männern mit asymptomatischem oder mild symptomatischem Verlauf der Erkrankung nach Versagen der Androgenentzugstherapie, bei denen eine Chemotherapie noch nicht klinisch indiziert ist. Abwartendes Vorgehen unter Beibehaltung der bestehenden konventionellen Androgendeprivation oder gegebenenfalls die kombinierte, maximale Androgenblockade mit einem nichtsteroidalen Antiandrogen (Flutamid, Bicalutamid). Hinweis für einen Seitens EMA werden im öffentlichen Beurteilungsbericht (EPAR Assessment Report Variation) mineralkortikoide Nebenwirkungen (wie Flüssigkeitsretention/Ödeme, Hypokaliämie, Bluthochdruck), Hepatotoxizität und kardiovaskuläre Nebenwirkungen (wie Arrhythmien, Angina pectoris, Herzinsuffizienz) als unerwünschte Ereignisse von besonderem Interesse adressiert. Aug 13 Esbriet Pirfenidon Esbriet wird angewendet bei Erwachsenen zur Behandlung von leichter bis mittelschwerer idiopathischer pulmonaler Fibrose (IPF). Pirfenidon ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/ 2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden. Gemäß 35a Absatz 1 Satz 10 gilt der medizinische durch die Zulassung als belegt. keine Ausmaß des s nicht quantifizierbar Status: Orphan Drug Mai 12 Incivo Telaprevir Incivo ist in Kombination mit Peginterferon alfa und Ribavirin zur Behandlung der chronischen Hepatitis C vom Genotyp 1 bei erwachsenen Patienten mit kompensierter Lebererkrankung (einschließlich Zirrhose) indiziert: a) die nicht vorbehandelt sind b) die entweder mit Interferon alfa (pegyliert oder nicht-pegyliert) allein oder in Kombination mit Ribavirin vorbehandelt wurden, einschließlich Patienten, die einen Rückfall (Relaps) erlitten haben, Patienten mit partiellem Ansprechen oder Patienten mit fehlendem Ansprechen (Null-Responder). Mai 12 + Jun 12 Incivo Telaprevir a) in Kombination mit Peginterferon + Ribavirin gegenüber Peginterferon + Ribavirin bei therapienaiven Patienten mit chronischer Hepatitis-C-Virus Infektion (Genotyp 1) Peginterferon plus Ribavirin Hinweis auf einen, Ausmaß nicht quantifizierbar Jun 12 Incivo Telaprevir b) in Kombination mit Peginterferon + Ribavirin gegenüber Peginterferon + Ribavirin bei therapieerfahrenen Patienten mit chronischer Hepatitis-C-Virus Infektion (Genotyp 1) Peginterferon plus Ribavirin Hinweis auf einen, Ausmaß nicht quantifizierbar Jun 12 Halaven Eribulin Das Arzneimittel Halaven mit dem Wirkstoff Eribulin ist als Monotherapie für die Behandlung von Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Brustkrebs, bei denen nach mindestens zwei Chemotherapien zur Behandlung einer fortgeschrittenen Brustkrebserkrankung eine weitere Progression eingetreten ist, zugelassen. Die Vortherapien sollen ein Anthrazyklin und ein Taxan enthalten haben, es sei denn, diese Behandlungen waren ungeeignet für den Patienten. Halaven Eribulin Für Patientinnen, die nicht mehr mit Taxanen oder Anthrazyklinen behandelt werden können. patientenindividuell bestimmte Es liegt ein Anhaltspunkt Chemotherapie unter Verwendung für einen geringen der Wirkstoffe als Monotherapie mit vor Capecitabin, Vinorelbin Befristung des Beschlussses bis zum Jun 12 Jun 12 Halaven Eribulin Für Patientinnen, die für eine erneute Anthrazyklin- oder Taxan-haltige Behandlung infrage kommen. patientenindividuell bestimmte Chemotherapie mit einer erneuten Anthrazyklin- oder Taxan-haltigen Therapie Es liegt ein Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen vor Befristung des Beschlussses bis zum Jun 12 2 von 19

3 Übersicht (Frühe) nach 35a SGB V - Arzneimittel mit, Arzneimittel mit nicht quantifizierbarem, Orphan Drugs (Beschlüsse gekürzt) Eliquis Apixaban Eliquis ist zur Prophylaxe venöser Thromboembolien (VTE) bei erwachsenen Patienten nach elektiven Hüftgelenksersatzoperation zugelassen. Niedermolekularen Heparine, die für Hinweis für einen geringen diese Indikation zugelassenen sind (z.b. Enoxaparin). Die Wirkstoffe sollen in den für den Schweregrad zugelassenen Dosierungen gegeben und patientenindividuell optimiert werden Jul 12 Eliquis Apixaban Zur Prophylaxe von Schlaganfällen und systemischen Embolien bei erwachsenen Patienten mit nicht-valvulärem Vorhofflimmern (NVAF) und einem oder mehreren Risikofaktoren, wie Schlaganfall oder TIA (transitorischer ischämischer Attacke) in der Anamnese, Alter 75 Jahren, Hypertonie, Diabetes mellitus, symptomatische Herzinsuffizienz (NYHA Klasse II). Vitamin-K-Antagonisten Hinweis für einen geringen Patienten, die ungeeignet für eine VKA-Therapie sind, sind von der Zulassung nicht umfasst. Es ist kein Antidot für Apixaban verfügbar. Aug 13 Vyndaqel Tafamidis Meglumin Vyndaqel ist indiziert zur Behandlung der Transthyretin-Amyloidose bei erwachsenen Patienten mit symptomatischer Polyneuropathie im Stadium 1, um die Einschränkung der peripheren neurologischen Funktionsfähigkeit zu verzögern. Tafamidis Meglumin ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/ 2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden. Gemäß 35a Absatz 1 Satz 10 gilt der medizinische durch die Zulassung als belegt. keine geringer Status: Orphan Drug Jul 12 Sativex Extrakt aus Cannabis sativa L., folium Sativex wird angewendet zur Symptomverbesserung bei Patienten mit mittelschwerer bis cum flore (Wirkstoffkombination Delta-9- schwerer Spastik aufgrund von Multipler Sklerose (MS), die nicht angemessen auf eine Tetrahydrocannabinol (THC) und andere antispastische Arzneimitteltherapie angesprochen haben und die eine klinisch Cannabidiol (CBD) erhebliche Verbesserung von mit der Spastik verbundenen Symptomen während eines Anfangstherapieversuchs aufzeigen. Optimierte Standardtherapie mit Anhaltspunkt für einen Baclofen oder Tizanidin oder geringen Wirkstoffen, die zur Behandlung von Spastik bei neurologischer Grunderkrankung zugelassen sind, unter Berücksichtigung der zugelassenen Dosierungen. Es sollen mindestens zwei vorangegangene Therapieversuche erfolgt sein, in denen jeweils verschiedene orale Spasmolytika, davon mindestens ein Arzneimittel mit Baclofen oder Tizanidin, optimiert eingesetzt sind Befristung des Beschlusses bis zum Aug 12 3 von 19

4 Übersicht (Frühe) nach 35a SGB V - Arzneimittel mit, Arzneimittel mit nicht quantifizierbarem, Orphan Drugs (Beschlüsse gekürzt) NULOJIX Belatacept a) Patienten, die ein Transplantat eines Spenders nach Standardkriterien (SCD) erhielten. Ciclosporin in Kombination mit Corticosteroiden und Mycophenolatmofetil. Hinweis für einen geringen Befristung des Beschlusses bis zum Die Anwendung von Belatacept ist beschränkt auf Patienten mit De-novo-Nierentransplantation. Von der Anwendung nicht umfasst ist eine Therapieumstellung von einem anderen Immunsuppressivum bei nierentransplantierten Patienten. Aug 12 NULOJIX Belatacept b) Patienten, die ein Transplantat eines Spenders mit erweiterten Kriterien (ECD) erhielten. Ciclosporin in Kombination mit Corticosteroiden und Mycophenolatmofeti Hinweis für einen geringen Befristung des Beschlusses bis zum Die Anwendung von Belatacept ist beschränkt auf Patienten mit De-novo-Nierentransplantation. Von der Anwendung nicht umfasst ist eine Therapieumstellung von einem anderen Immunsuppressivum bei nierentransplantierten Patienten. Aug 12 Edurant Rilpivirin Edurant in Kombination mit anderen antiretroviralen Arzneimitteln ist indiziert für die Behandlung von Infektionen mit dem humanen Immundefizienz-Virus Typ 1 (HIV-1) bei antiretroviral nicht vorbehandelten erwachsenen Patienten mit einer Viruslast von HIV-1-RNA-Kopien/ml. Efavirenz in Kombination mit zwei Nukleosid-/Nukleotidanaloga (Tenofovir plus Emtricitabin oder Abacavir plus Lamivudin) Beleg für einen geringen Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen, insbesondere die Beschränkung der Zulassung auf Patienten mit einer Viruslast von HIV-1-RNA- Kopien/ml. Aufgrund des Risikos für die Bildung von Kreuzresistenzen, die den Einsatz anderer Nichtnukleosidischer Reverse-Transkriptase-Inhibitoren (NNRTI) nicht mehr möglich machen und damit zur Einengung der verbleibenden Therapieoptionen führen, soll Rilpivirin nur Patienten verordnet werden, bei denen eine regelmäßige Medikamenteneinnahme gesichert ist. Aug 12 Eviplera Emtricitabin, Rilpivirin, Tenofovirdisoproxil Eviplera wird zur Behandlung von Infektionen mit dem Humanen Immundefizienz-virus Typ 1 (HIV-1) bei antiretroviral nicht vorbehandelten erwachsenen Patienten mit einer Viruslast von HIV-1-RNA-Kopien/ml angewendet. Efavirenz in Kombination mit zwei Nukleosid-/Nukleotidanaloga (Tenofovir plus Emtricitabin oder Abacavir plus Lamivudin) Beleg für einen geringen Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen, insbesondere die Beschränkung der Zulassung auf Patienten mit einer Viruslast von HIV-1-RNA- Kopien/ml. Aufgrund des Risikos für die Bildung von Kreuzresistenzen, die den Einsatz anderer Nichtnukleosidischer Reverse-Transkriptase-Inhibitoren (NNRTI) nicht mehr möglich machen und damit zur Einengung der verbleibenden Therapieoptionen führen, soll die Wirkstoffkombination Emtricitabin, Rilpivirin, Tenofovirdisoproxil nur Patienten verordnet werden, bei denen eine regelmäßige Medikamenteneinnahme gesichert ist. Aug 12 4 von 19

5 Übersicht (Frühe) nach 35a SGB V - Arzneimittel mit, Arzneimittel mit nicht quantifizierbarem, Orphan Drugs (Beschlüsse gekürzt) Yervoy Ipilimumab Yervoy ist zur Behandlung von fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen bei Erwachsenen, die bereits zuvor eine Therapie erhalten haben, indiziert. Behandlung Hinweis für einen von fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen bei Erwachsenen, die bereits zuvor eine Therapie erhalten haben, ist Best-Supportive- Care. Best-Supportive-Care ist die Therapie, die eine bestmögliche, patientenindividuell optimierte unterstützende Behandlung zur Linderung von Symptomen und Verbesserung der Lebensqualität gewährleistet Befristung des Beschlusses bis zum Zudem sind die zu jeder Packung zusätzlich bereitgestellten Kommunikationsmaterialien entsprechend den Anforderungen an die Aktivitäten zur Risikominimierung zu beachten. Die Bedingungen oder Einschränkungen für den sicheren und wirksamen Einsatz von Yervoy sind hinterlegt im öffentlich zugänglichen Anhang IV des EPAR (European Public Assessment Report). Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Ipilimumab muss durch einen auf dem Gebiet der Onkologie und in der Therapie von Patienten mit Melanomen erfahrenen Facharzt erfolgen (Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Facharzt/Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten sowie weitere an der Onkologie- Vereinbarung teilnehmende Ärzte aus anderen Fachgruppen). Sep 12 Benlysta Belimumab Benlysta ist indiziert als Zusatztherapie bei erwachsenen Patienten mit aktivem, Autoantikörper-positiven systemischen Lupus erythematodes (SLE), die trotz Standardtherapie eine hohe Krankheitsaktivität (z.b. positiver Test auf Anti-dsDNA-Antikörper und niedriges Komplement) aufweisen. Optimierte Standardtherapie (Chloroquin/Hydroxychloroquin, nichtsteroidale Antirheumatika (NSAIDs), Glukokortikoide, Azathioprin, ggf. Cyclophosphamid) unter Berücksichtigung der zugelassenen Dosierungen und des jeweiligen Zulassungsstatus der Wirkstoffe. Hinweis für einen Sep 12 Zelboraf Vemurafenib Zelboraf ist angezeigt als Monotherapie zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit BRAF-V600 Mutation-positivem nicht resezierbarem oder metastasiertem Melanom. Die zweckmäßige Vergleichstherapie für die Behandlung von Patienten mit BRAF-V600-Mutation-positivem nicht-resezierbarem oder metastasiertem Melanom ist Dacarbazin. Hinweis für einen Befristung des Beschlusses bis zum Aufgrund der für Vemurafenib in der Fachinformation vorgeschriebenen umfangreichen besonderen Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen, die unerwünschte Reaktionen an verschiedenen Organsystemen betreffen (Überempfindlichkeitsreaktionen, dermatologische Reaktionen, kardiologische Reaktionen, ophthalmologische Reaktionen, Auftreten von kutanen und nicht-kutanen Plattenepithelkarzinomen und neuen primären Melanomen, Leberschädigungen und - funktionsstörungen, Nierenfunktionsstörungen sowie Lichtempfindlichkeit), soll bei der Behandlung mit Vemurafenib durch den behandelnden Arzt eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit und Mitbetreuung mit weiteren Fachärzten koordiniert werden. Bevor mit der Anwendung von Vemurafenib begonnen wird, muss bei den Patienten ein bestätigter BRAF-V600-Mutationpositiver Tumorstatus vorliegen. Der Nachweis dieser Mutation muss durch einen validierten, hochsensitiven Test erfolgen. Okt 12 Zelboraf Vemurafenib Apr 14 5 von 19

6 Übersicht (Frühe) nach 35a SGB V - Arzneimittel mit, Arzneimittel mit nicht quantifizierbarem, Orphan Drugs (Beschlüsse gekürzt) Signifor Pasireotid Signifor ist indiziert für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit Morbus Cushing, für die ein chirurgischer Eingriff keine Option ist oder bei denen ein chirurgischer Eingriff fehlgeschlagen ist. Der Wirkstoff Pasireotid ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden. Gemäß 35a Absatz 1 Satz 10 gilt der medizinische durch die Zulassung als belegt. keine Geringer Status: Orphan Drug Pasireotid muss durch einen in der Behandlung des Morbus Cushing erfahrenen Endokrinologen oder durch einen in der Behandlung des Morbus Cushing in sonstiger Weise vergleichbar qualifizierten Arzt erfolgen. Zwei Monate nach Beginn der Behandlung mit Pasireotid sollte entsprechend der Beurteilung des klinischen Nutzens entschieden werden, ob die Behandlung fortgeführt oder abgesetzt wird. Feb 13 Kalydeco Ivacaftor Kalydeco wird angewendet zur Behandlung der zystischen Fibrose (CF) bei Patienten im Alter von 6 Jahren oder älter mit einer G551D-Mutation im CFTR-Gen. Kalydeco ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden. Gemäß 35a Absatz 1 Satz 10 SGB V gilt der medizinische durch die Zulassung als belegt. keine a) Patientengruppe Kinder (6 bis 11 Jahre): Gering (aufgrund eines fehlenden Nachweises zu pulmonalen Exazerbationen) b) Patientengruppe Jugendliche (ab 12 Jahre) und Erwachsene: Beträchtlich Status: Orphan Drug Vier Wochen nach Beginn der Behandlung mit Ivacaftor ist entsprechend der Beurteilung des klinischen Nutzens zu entscheiden, ob die Behandlung fortgeführt oder abgesetzt wird. Die Behandlung sollte von CF- Einrichtungen initiiert und regelmäßig überwacht werden, die besondere Erfahrung in der Diagnostik und Behandlung von diesen Patienten haben. In den Tragenden Gründen wird konkretisiert, dass dies zum Beispiel Einrichtungen nach 116, 116b oder 117 SGB V sein können. Mit dieser offenen Formulierung werden auch ambulante, vertragsärztliche Praxen, die nicht am Krankenhaus angegliedert sind, umfasst. Mrz 13 6 von 19

7 Übersicht (Frühe) nach 35a SGB V - Arzneimittel mit, Arzneimittel mit nicht quantifizierbarem, Orphan Drugs (Beschlüsse gekürzt) Jakavi Ruxolitinib Jakavi ist angezeigt für die Behandlung von krankheitsbedingter Splenomegalie oder Symptomen bei Erwachsenen mit primärer Myelofibrose (auch bekannt als chronische idiopathische Myelofibrose), Post-Polycythaemiavera- Myelofibrose oder Post-Essentieller-Thrombozythämie-Myelofibrose. Der Wirkstoff Ruxolitinib ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates über Arzneimittel für seltene Leiden. Gemäß 35a Absatz 1 Satz 10 SGB V gilt der medizinische durch die Zulassung als belegt. keine Geringer Status: Orphan Drug Seitens der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) werden im Europäischen Öffentlichen Beurteilungsbericht (EPAR) Myelosuppression, Infektionen und Blutungen als unerwünschte Ereignisse von besonderer Bedeutung adressiert. Die Patienten sind über das erhöhte Risiko für Blutungen und für Infektionen zu informieren und sorgfältig auf Anzeichen von Blutungen oder von Infektionen hin zu beobachten. Die Behandlung sollte nach 6 Monaten entsprechend der Fachinformation beendet werden, falls es zu keiner Reduktion der Milzgröße oder Verbesserung der Symptome seit dem Beginn der Therapie gekommen ist. Für Patienten, die eine gewisse Verbesserung der klinischen Symptomatik zeigen, wird empfohlen, die Therapie mit Ruxolitinib zu beenden, wenn sich ihre Milz um 40% (Milzlänge) oder 25% (Milzvolumen) im Vergleich zum Ausgangswert vergrößert hat und nicht länger eine spürbare Verbesserung der krankheitsbedingten Symptome festzustellen ist. Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Ruxolitinib soll durch einen in der Anwendung onkologischer Arzneimittel und in diesem Krankheitsbild erfahrenen Arzt erfolgen. Apr 13 Jakavi Ruxolitinib Für die vom Anwendungsgebiet umfassten Patienten mit primärer Myelofibrose oder Post- Polycythämia-vera-Myelofibrose sind die Voraussetzungen zur Durchführung einer allogenen Stammzelltransplantation zu prüfen. Kommt die allogene Stammzelltransplantation nicht als Therapieoption infrage, erfolgt die Behandlung, wie auch die Behandlung der Post-essentiellen- Thrombocythämie-Myelofibrose symptomorientiert palliativ mit Best- Supportive-Care. Als Best- Supportive-Care wird die Therapie verstanden, die eine bestmögliche, patientenindividuell optimierte, unterstützende Behandlung zur Linderung von Symptomen und Verbesserung der Lebensqualität gewährleistet. Anhaltspunkt für einen gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie, weil der Umsatz des Orphan Drugs einen Betrag von 50 Millionen Euro/ Jahr übersteigt. Dez 14 7 von 19

8 Übersicht (Frühe) nach 35a SGB V - Arzneimittel mit, Arzneimittel mit nicht quantifizierbarem, Orphan Drugs (Beschlüsse gekürzt) Inlyta Axitinib Inlyta ist angezeigt zur Behandlung des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms bei erwachsenen Patienten nach Versagen von vorangegangener Therapie mit Sunitinib oder einem Zytokin. Inlyta Axitinib Nach vorangegangener Therapie mit einem Zytokin Sorafenib Hinweis für einen geringen Beschluss befristet bis zum Die Behandlung mit Axitinib soll durch einen in der Anwendung onkologischer Arzneimittel erfahrenen Arzt durchgeführt werden. Die EMA beschreibt im Europäischen Öffentlichen Beurteilungsbericht (EPAR) für Axitinib die folgenden Nebenwirkungen als von besonderem Interesse: Hypertonie, Schilddrüsenfunktionsstörungen, arterielle embolische und thrombotische Ereignisse, Anstieg von Hämoglobin und Hämatokrit, Blutungen, gastrointestinale Perforation, Wundheilungsstörungen, posteriores reversibles Enzephalopathiesyndrom, Proteinurie, Leberassoziierte unerwünschte Ereignisse, Leberfunktionsstörung, Asthenie, Ausschlag, Hand-Fuß- Syndrom, Diarrhoe. Die Patienten sind über die genannten Risiken zu informieren und sorgfältig auf entsprechende Anzeichen hin zu beobachten. Mai 13 Mai 13 Dacogen Decitabin Dacogen ist indiziert zur Behandlung erwachsener Patienten ab einem Alter von 65 Jahren mit neu diagnostizierter de novo oder sekundärer akuter myeloischer Leukämie (AML) gemäß der Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO), für die eine Standard- Induktionstherapie nicht in Frage kommt. Decitabin ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden. Gemäß 35a Abs. 1 SGB V gilt der medizinische durch die Zulassung als belegt. keine Geringer Status: Orphan Drug Seitens der EMA werden im Europäischen Öffentlichen Beurteilungsbericht (EPAR) Myelosuppression, Infektionen, Blutungen, kardiale, dermatologische sowie neurologische Nebenwirkungen als unerwünschte Ereignisse von besonderer Bedeutung adressiert. Die Patienten sind über die genannten Risiken zu informieren und sorgfältig auf entsprechende Anzeichen hin zu beobachten. Die Einleitung und Überwachung der Therapie muss durch einen in der Therapie dieser Erkrankung erfahrenen Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie erfolgen. Jun 13 8 von 19

9 Übersicht (Frühe) nach 35a SGB V - Arzneimittel mit, Arzneimittel mit nicht quantifizierbarem, Orphan Drugs (Beschlüsse gekürzt) Xalkori Crizotinib Xalkori wird angewendet bei Erwachsenen zur Behandlung des vorbehandelten Anaplastische-Lymphom-Kinase (ALK)-positiven, fortgeschrittenen nicht kleinzelligen Bronchialkarzinoms (non small cell lung cancer, NSCLC). Jun 13 Xalkori Crizotinib Patienten, bei denen eine Chemotherapie angezeigt ist (dies können insbesondere Patienten mit ECOG-Performance-Status 0, 1 und gegebenenfalls 2 sein) Docetaxel oder Pemetrexed Anhaltspunkt für einen Jun 13 Befristung des Die Vorgaben der Fachinformationen sind zu Beschlusses bis zum berücksichtigen. Entsprechend der Anforderungen an die Aktivitäten zur Risikominimierung im EPAR (European Public Assessment Report) muss vom pharmazeutischen Unternehmer den Ärzten ein Informationspaket zur Verfügung gestellt werden, dass Sicherheitsinformationen in Bezug auf QTc-Verlängerungen, Sehstörungen sowie CYP3A4-abhängige Wechselwirkungen enthält. Zudem ist jedem Patienten Informationsmaterial sowie ein Patienten- Notfallausweis zu übergegeben. Die Behandlung mit Xalkori sollte durch einen Arzt, der Erfahrung in der Behandlung von Krebspatienten mit antineoplastischen Arzneimitteln hat (Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie oder Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie oder Fachärztin/Facharzt für Lungenheilkunde sowie weitere, an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmende Ärzte aus anderen Fachgruppen) veranlasst und begleitet werden oder auf Beschluss einer interdisziplinären Tumorkonferenz hin verordnet werden. Komboglyze Saxagliptin und Metformin Komboglyze ist als Ergänzung zu Diät und Bewegung angezeigt, um die Blutzuckerkontrolle bei erwachsenen Patienten im Alter von 18 Jahren und älter mit Typ-2-Diabetes mellitus zu verbessern, die mit der maximal verträglichen Dosis von Metformin allein nicht ausreichend kontrolliert sind, oder die bereits mit der Kombination von Saxagliptin und Metformin als separate Tabletten behandelt werden. Komboglyze ist auch in Kombination mit Insulin (d. h. als Dreifach- Kombinationstherapie) als Ergänzung zu Diät und Bewegung angezeigt, um die Blutzuckerkontrolle bei erwachsenen Patienten im Alter von 18 Jahren und älter mit Typ-2-Diabetes mellitus zu verbessern, wenn Insulin und Metformin allein den Blutzucker nicht ausreichend kontrollieren. Die Vorgaben der Fachinformationen sind zu berücksichtigen. Im Rahmen der Erfahrungen mit Saxagliptin seit Markteinführung sind unerwünschte Arzneimittelwirkungen von akuter Pankreatitis spontan berichtet worden. Die Patienten sollten über charakteristische Symptome einer akuten Pankreatitis informiert werden. Jun 13 Komboglyze Saxagliptin und Metformin a) Zweifachkombinationstherapie Saxagliptin/Metformin bei erwachsenen Patienten im Alter von 18 Jahren und älter, die mit der maximal verträglichen Dosis von Metformin allein nicht ausreichend kontrolliert sind: Sulfonylharnstoff (Glibenclamid, Glimepirid) + Metformin Anhaltspunkt für einen geringen Befristung des Beschlusses bis zum Jun 13 9 von 19

10 Übersicht (Frühe) nach 35a SGB V - Arzneimittel mit, Arzneimittel mit nicht quantifizierbarem, Orphan Drugs (Beschlüsse gekürzt) Adcetris Brentuximabvedotin Adcetris wird angewendet bei der Behandlung von erwachsenen Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem CD30+ Hodgkin-Lymphom. 1. nach einer autologen Stammzelltransplantation und 2. nach mindestens zwei vorangegangenen Therapien, wenn eine autologe Stammzelltransplantation oder eine Kombinationschemotherapie nicht als Behandlungsoption in Frage kommt. Adcetris wird angewendet bei der Behandlung von erwachsenen Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem systemischen anaplastischen großzelligen Lymphom. Brentuximabvedotin ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden. Gemäß 35a Absatz 1 Satz 10 gilt der medizinische durch die Zulassung als belegt. keine nicht quantifizierbar Status: Orphan Drug Die Einleitung und Überwachung der Therapie mit Brentuximabvedotin darf nur durch eine(n) in der Therapie dieser Erkrankung erfahrene(n) Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie erfolgen. Jul 13 Dificlir Fidaxomicin Dificlir ist indiziert bei Erwachsenen zur Behandlung von Clostridium-difficile-Infektionen (CDI), auch bekannt unter der Bezeichnung Clostridium-difficile-assoziierte Diarrhö (CDAD). Offizielle Leitlinien zum angemessenen Gebrauch von Antibiotika sollten berücksichtigt werden. Für Patienten mit fulminanter Clostridium-difficile-Infektion und mehrfach rekurrenten Krankheitsverläufen liegen keine Studiendaten vor. Aug 13 Dificlir Fidaxomicin Patienten mit schweren und/ oder rekurrenten Krankheitsverläufen von Clostridium-difficileassoziierten-Diarrhöen. Vancomycin Beleg für einen Aug 13 Zaltrap Aflibercept Zaltrap ist in Kombination mit einer Chemotherapie bestehend aus Irinotecan/ 5- Fluorouracil/Folinsäure (FOLFIRI-Regime) bei Erwachsenen mit metastasiertem kolorektalem Karzinom, das unter oder nach einem Oxaliplatin-haltigen Regime fortgeschritten ist, zugelassen. Kombinations-Chemotherapie aus 5- Hinweis für einen geringen Fluorouracil, Folinsäure und. Irinotecan Zaltrap soll durch einen in der Therapie von Patienten mit metastasiertem kolorektalem Karzinom erfahrenen Facharzt erfolgen (Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie sowie weitere, an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmende Ärzte aus anderen Fachgruppen). Alternativ ist eine Verordnung auf Empfehlung einer interdisziplinären Tumorkonferenz hin möglich. Sep 13 Calpresa Vandetanib Caprelsa ist indiziert für die Behandlung von aggressivem und symptomatischem medullärem Schilddrüsenkarzinom (MTC) bei Patienten mit nicht resektabler, lokal fortgeschrittener oder metastasierter Erkrankung. Bei Patienten, deren Rearranged during Transfection-(RET)-Mutationsstatus nicht bekannt oder negativ ist, sollte vor der Entscheidung über eine individuelle Behandlung ein möglicherweise geringerer Nutzen berücksichtigt werden. Best-Supportive-Care: Als Best- Supportive-Care wird die Therapie verstanden, die eine bestmögliche, patientenindividuell optimierte, unterstützende Behandlung zur Linderung von Symptomen und Verbesserung der Lebensqualität gewährleistet (z. B. Bisphosphonate bei schmerzhaften Knochenmetastasen, externe Strahlentherapie). Anhaltspunkt für einen geringen Befristung des Beschlusses bis zum Caprelsa soll durch einen in der Therapie von Patienten mit dieser Erkrankung erfahrenen Facharzt erfolgen. Diese sind: Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, sowie Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie, sowie weitere, an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmende Ärzte aus anderen Fachgruppen. Oder die Verordnung erfolgt auf Empfehlung einer interdisziplinären Tumorkonferenz. Okt von 19

11 Übersicht (Frühe) nach 35a SGB V - Arzneimittel mit, Arzneimittel mit nicht quantifizierbarem, Orphan Drugs (Beschlüsse gekürzt) Perjeta Pertuzumab Perjeta ist zur Anwendung in Kombination mit Trastuzumab und Docetaxel bei erwachsenen Patienten mit HER2-positivem metastasiertem oder lokal rezidivierendem, inoperablem Brustkrebs indiziert, die zuvor noch keine anti-her2-therapie oder Chemotherapie zur Behandlung ihrer metastasierten Erkrankung erhalten haben. Nov 13 Perjeta Pertuzumab HER2-positiver metastasierter Brustkrebs (Patienten mit viszeraler Metastasierung) Trastuzumab in Kombination mit Anhaltspunkt für einen einem Taxan (Paclitaxel, Docetaxel) Nov 13 Befristung des Beschlusses bis zum Perjeta soll durch einen in der Therapie von Patienten mit metastasiertem Brustkrebs erfahrenen Facharzt erfolgen (Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie sowie Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, der an der Onkologie-Vereinbarung teilnimmt und weiteren, an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmenden Ärzten anderer Fachgruppen, soweit die regionale Versorgung anderweitig nicht sichergestellt werden kann). Die Verordnung kann auf Empfehlung einer interdisziplinären Tumorkonferenz erfolgen. Onglyza Bestandsmarkt Saxagliptin Erwachsenen Patienten ab 18 Jahren mit Typ-2-Diabetes-mellitus zur Verbesserung der Blutzuckerkontrolle. Als orale Zweifachtherapie in Kombination mit Metformin, wenn eine Metformin-Monotherapie, zusammen mit einer Diät und Bewegung, den Blutzucker nicht ausreichend kontrolliert. Metformin + Sulfonylharnstoff (Glibenclamid oder Glimepirid) Anhaltspunkt für einen geringen Befristung des Beschlusses bis zum Im Rahmen der Erfahrungen nach Markteinführung von Saxagliptin sind Nebenwirkungen von akuter Pankreatitis spontan berichtet worden. Die Patienten sollen über charakteristische Symptome einer akuten Pankreatitis informiert werden. Nov 13 Januvia Xelevia Bestandsmarkt Sitagliptin Bei erwachsenen Patienten mit Typ-2-Diabetes-mellitus zur Verbesserung der Sulfonylharnstoff (Glibenclamid Blutzuckerkontrolle. Als Monotherapie bei Patienten, bei denen Diät und Bewegung allein den oder Glimepirid) Blutzucker nicht ausreichend senken und für die Metformin aufgrund von Gegenanzeigen oder Unverträglichkeit nicht geeignet ist. Anhaltspunkt für einen geringen Befristung des Beschlusses bis zum Nach Markteinführung gab es Spontan-berichte von Fällen akuter Pankreatitis als Nebenwirkung von Sitagliptin. Die Patienten sollen über charakteristische Symptome einer akuten Pankreatitis informiert werden. Nov 13 Januvia Xelevia Bestandsmarkt Sitagliptin Bei erwachsenen Patienten mit Typ-2-Diabetes-mellitus zur Verbesserung der Blutzuckerkontrolle. Als orale Zweifach-Kombinationstherapie mit Metformin, wenn Diät und Bewegung plus eine Metformin-Monotherapie den Blutzucker nicht ausreichend senken. Sulfonylharnstoff (Glibenclamid oder Glimepirid) + Metformin Anhaltspunkt für einen geringen Befristung des Beschlusses bis zum Nach Markteinführung gab es Spontan-berichte von Fällen akuter Pankreatitis als Nebenwirkung von Sitagliptin. Die Patienten sollen über charakteristische Symptome einer akuten Pankreatitis informiert werden. Nov 13 Janumet Velmetia Bestandsmarkt Sitagliptin/ Metformin Behandlung des erwachsenen Patienten mit Typ-2-Diabetes-mellitus. Zusätzlich zu Diät und Bewegung zur Verbesserung der Blutzuckerkontrolle bei Patienten, bei denen eine Monotherapie mit Metformin in der höchsten vertragenen Dosis den Blutzucker nicht ausreichend senkt oder die bereits mit der Kombination von Sitagliptin und Metformin behandelt werden. Metformin + Sulfonylharnstoff (Glibenclamid oder Glimepirid) Anhaltspunkt für einen geringen Befristung des Beschlusses bis zum Nach Markteinführung gab es Spontanberichte von Fällen akuter Pankreatitis als Nebenwirkung von Sitagliptin. Die Patienten sollen über charakteristische Symptome einer akuten Pankreatitis informiert werden. Nov von 19

12 Übersicht (Frühe) nach 35a SGB V - Arzneimittel mit, Arzneimittel mit nicht quantifizierbarem, Orphan Drugs (Beschlüsse gekürzt) Jetrea Ocriplasmin Jetrea wird zur Behandlung der vitreomakulären Traktion (VMT) bei Erwachsenen angewendet, auch im Zusammenhang mit einem Makulaloch kleiner oder gleich 400 Mikrometer. Für die vitreomakuläre Traktion mit leichter Symptomatik (z. B. geringe Visusverschlechterung, geringfügige Sehstörung, keine Progression der Symptomatik): beobachtendes Abwarten. Anhaltspunkt für einen Befristung des Beschlusses bis zum Das Arzneimittel darf nur von einem qualifizierten Ophthalmologen zubereitet und verabreicht werden, der mit intravitrealen Injektionen vertraut ist. Bei Patienten/innen mit einer asymptomatischen vitreomakulären Traktion besteht im Regelfall keine Behandlungsnotwendigkeit. Die Patienten/innen sollen über Therapiealternativen einschließlich eines beobachtenden Abwartens und insbesondere über die Möglichkeit der seitengetrennten Selbstbeobachtung informiert werden. Dez 13 Bosulif Bosutinib Bosulif ist angezeigt zur Behandlung von Erwachsenen mit Philadelphia-Chromosompositiver chronischer myeloischer Leukämie (Ph+ CML) in der chronischen Phase (CP), akzelerierten Phase (AP) und Blastenkrise (BK), die mit mindestens einem Tyrosinkinaseinhibitor vorbehandelt wurden und bei denen Imatinib, Nilotinib und Dasatinib nicht als geeignete Behandlungsoption angesehen werden. Bosulif ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden. Gemäß 35a Abs. 1 S. 10 SGB V gilt der medizinische durch die Zulassung als belegt. keine Ein ist nicht quantifizierbar Status: Orphan Drug Befristung des Beschlusses bis zum Die Einleitung und Überwachung der Therapie sollte durch einen in der Therapie dieser Erkrankung erfahrenen Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie erfolgen. Seitens der Europäischen Arzneimittelagentur werden Myelosuppression, hepatische, gastrointestinale, kardiale und immunologische Nebenwirkungen als unerwünschte Ereignisse von besonderer Bedeutung adressiert. Die Patienten sind über die genannten Risiken zu informieren und sorgfältig auf entsprechende Anzeichen hin zu beobachten. Dez 13 Iclusig Ponatinib a) Iclusig ist indiziert bei erwachsenen Patienten mit chronischer myeloischer Leukämie (CML) in der chronischen Phase, akzelerierten Phase oder Blastenkrise, die behandlungsresistent gegenüber Dasatinib bzw. Nilotinib sind, die Dasatinib oder Nilotinib nicht vertragen und bei denen eine anschließende Behandlung mit Imatinib klinisch nicht geeignet ist, oder bei denen eine T315I-Mutation vorliegt. keine a) Ausmaß des s ist nicht quantifizierbar Status: Orphan Drug Befristung des Beschlusses bis zum Ponatinib soll nur durch in der Therapie von Patienten mit CML und Ph+ ALL erfahrene Fachärzte (Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie) erfolgen. Mrz 14 Iclusig Ponatinib b) Iclusig ist indiziert bei erwachsenen Patienten mit Philadelphia-Chromosom positiver akuter Lymphoblastenleukämie (Ph+ ALL), die behandlungsresistent gegenüber Dasatinib sind, die Dasatinib nicht vertragen und bei denen eine anschließende Behandlung mit Imatinib klinisch nicht geeignet ist, oder bei denen eine T315I-Mutation vorliegt. b) Ausmaß des s ist nicht quantifizierbar Mrz 14 Iclusig Ponatinib Ponatinib ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden. Gemäß 35a Absatz 1 Satz 10 SGB V gilt der medizinische durch die Zulassung als belegt. Mrz von 19

13 Übersicht (Frühe) nach 35a SGB V - Arzneimittel mit, Arzneimittel mit nicht quantifizierbarem, Orphan Drugs (Beschlüsse gekürzt) Erivedge Vismodegib Erivedge wird angewendet bei erwachsenen Patienten mit symptomatischem metastasiertem Basalzellkarzinom und lokal fortgeschrittenem Basalzellkarzinom, bei denen eine Operation oder Strahlentherapie nicht geeignet ist Befristung des Beschlusses bis zum Die Abwägung der Möglichkeit einer Operation, Strahlentherapie oder Be-handlung mit Vismodegib sollte interdisziplinär erfolgen unter Einbeziehung von Fachärzten aus den Fachrichtungen der Chirurgie, der Strahlentherapie, der Haut- und Geschlechtskrankheiten, der Inneren Medizin und Hämatologie und Onkologie sowie je nach Lokalisation ggf. von Fachärzten aus weiteren Fachrichtungen. Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Vismodegib soll durch einen in der Therapie von Patienten mit dieser Indikation erfahrenen Facharzt erfolgen (Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Facharzt/Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten sowie weitere an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmende Ärzte aus anderen Fachgruppen). Apr 14 Erivedge Vismodegib b) Erivedge wird angewendet bei lokal fortgeschrittenem Basalzellkarzinom, bei denen eine Operation oder Strahlentherapie nicht geeignet ist. Best-Supportive-Care b) Anhaltspunkt für einen geringen Apr 14 Xtandi Enzalutamid Xtandi ist angezeigt zur Behandlung erwachsener Männer mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom, deren Erkrankung während oder nach einer Chemotherapie mit Docetaxel fortschreitet. Best-Supportive-Care (z.b. adäquate Schmerztherapie) Hinweis für einen Enzalutamid soll nur durch in der Therapie von Patienten mit Prostatakarzinom erfahrene Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie sowie Fachärzte für Urologie und weitere an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmende Ärzte anderer Fachgruppen erfolgen. Apr von 19

14 Übersicht (Frühe) nach 35a SGB V - Arzneimittel mit, Arzneimittel mit nicht quantifizierbarem, Orphan Drugs (Beschlüsse gekürzt) Imnovid Pomalidomid Imnovid ist in Kombination mit Dexamethason indiziert für die Behandlung des rezidivierten oder refraktären multiplen Myeloms bei erwachsenen Patienten, die mindestens zwei vorausgegangene Therapien, darunter Lenalidomid und Bortezomib, erhalten haben und unter der letzten Therapie eine Progression gezeigt haben. keine Beträchtlicher Status: Orphan Drug Pomalidomid darf nur durch in der Therapie von Patienten mit multiplem Myelom erfahrene Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie erfolgen. Der verschreibende Arzt muss weibliche und männliche Patienten über das zu erwartende teratogene Risiko und die strengen Schwangerschafts-verhütungsmaßnahmen aufklären und mit Materialien gemäß dem national implementierten Patientenkartensystem ausstatten. Die Behandlung mit Pomalidomid soll bei Fortschreiten der Erkrankung abgebrochen werden. Apr 14 Imnovid Pomalidomid Pomalidomid ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden. Gemäß 35a Abs.1 SGB V gilt der medizinische durch die Zulassung als belegt. Apr 14 Stivarga Regorafenib Stivarga ist angezeigt zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit metastasiertem Kolorektalkarzinom (KRK), die zuvor mit verfügbaren Therapien behandelt wurden oder die für diese nicht geeignet sind. Diese Therapien umfassen Fluoropyrimidin-basierte Chemotherapie, eine Anti-VEGF-Therapie und eine Anti-EGFR-Therapie. Best-Supportive- Care Anhaltspunkt für einen Dabei wird in Bezug auf das geringen vorliegende Anwendungsgebiet von einem fortgeschrittenen Behandlungsstadium ausgegangen, in dem die derzeit empfohlenen und zugelassenen Standardtherapien für die Behandlung im metastasierten Stadium bereits ausgeschöpft worden sind und für das weitere antineoplastische Therapien nicht regelhaft infrage kommen. Mit der Bestimmung von Best-Supportive-Care als zweckmäßige Vergleichstherapie wird von einer ausschließlich palliativen Zielsetzung der Behandlung ausgegangen Befristung des Beschlusses bis zum Regorafenib soll durch einen in der Therapie von Patienten mit metastasiertem kolorektalem Karzinom erfahrenen Facharzt erfolgen (Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie sowie weitere, an der Onkologie- Vereinbarung teilnehmende Ärzte aus anderen Fachgruppen). Mai von 19

15 Übersicht (Frühe) nach 35a SGB V - Arzneimittel mit, Arzneimittel mit nicht quantifizierbarem, Orphan Drugs (Beschlüsse gekürzt) Giotrif Afatinib Giotrif als Monotherapie wird angewendet zur Behandlung von EGFR-TKI-naiven erwachsenen Patienten mit lokal fortgeschrittenem und/oder metastasiertem nichtkleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) mit aktivierenden EGFR-Mutationen Befristung des Beschlusses bis zum Afatinib darf nur durch in der Therapie von Patienten mit nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom erfahrene Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie sowie durch Fachärzte für Innere Medizin und Pneumologie oder Fachärzte für Lungenheilkunde und weitere, an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmende Ärzte anderer Fachgruppen erfolgen. Vor Beginn einer Behandlung mit Afatinib sollte regelhaft der EGFR-Mutationsstatus vorliegen. Die Bestimmung des EGFR-Mutationsstatus muss in einer qualitätsgesicherten Laboreinrichtung und mit einem validierten und robusten Verfahren erfolgen, um falsch negative oder falsch positive Ergebnisse zu vermeiden. Jul 14 Giotrif Afatinib 1.) Noch nicht vorbehandelte Patienten mit ECOG-Performance-Status 0 oder 1 Gefitinib oder Erlotinib oder Cisplatin in Kombination mit einem Drittgenerationszytostatikum (Vinorelbin, Gemcitabin, Docetaxel, Paclitaxel, Pemetrexed) unter Beachtung des jeweils zugelassenen Anwendungsgebietes Jul 14 Giotrif Afatinib a) Patientengruppe mit EGFR-Mutation Del19 Cisplatin in Kombination mit Pemetrexed Giotrif Afatinib b) Patientengruppe mit EGFR-Mutation L858R Cisplatin in Kombination mit Pemetrexed Giotrif Afatinib c) Patientengruppe mit anderen EGFR-Mutationen Cisplatin in Kombination mit Pemetrexed Hinweis für einen Anhaltspunkt für einen geringen Hinweis für einen geringeren Nutzen Jul 14 Jul 14 Jul 14 Ultibro Breezhaler / Xoterna Breezhaler Indacaterol/Glycopyrronium Die Arzneimittel sind für die bronchialerweiternde Erhaltungstherapie zur Symptomlinderung bei erwachsenen Patienten mit chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) angezeigt Jul 14 Ultibro Breezhaler / Xoterna Breezhaler Indacaterol/Glycopyrronium 1.) Patienten mit COPD Stufe II: Anhaltspunkt für einen langwirksame Beta-2- geringen Sympathomimetika (Formoterol oder Salmeterol) oder langwirksame Anticholinergika (Tiotropium) oder die Kombination beider Wirkstoffklassen Jul 14 Ultibro Breezhaler / Xoterna Breezhaler Indacaterol/Glycopyrronium 2.) Patienten mit COPD Stufe III mit Hinweis für einen geringen höchstens einer Exazerbation pro Jahr: langwirksame Beta-2- Sympathomimetika (Formoterol oder Salmeterol) oder langwirksame Anticholinergika (Tiotropium) oder die Kombination beider Wirkstoffklassen Jul von 19

16 Übersicht (Frühe) nach 35a SGB V - Arzneimittel mit, Arzneimittel mit nicht quantifizierbarem, Orphan Drugs (Beschlüsse gekürzt) Kadcyla Trastuzumab Emtansin Trastuzumab Emtansin ist als Einzelsubstanz zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit HER2-positivem, inoperablem lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Brustkrebs indiziert, die zuvor, einzeln oder in Kombination, Trastuzumab und ein Taxan erhalten haben. Die Patienten sollten entweder eine vorherige Behandlung gegen die lokal fortgeschrittene oder metastasierte Erkrankung erhalten haben oder ein Rezidiv während oder innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der adjuvanten Behandlung entwickelt haben Kadcyla soll durch in der Therapie von Patienten mit metastasiertem Brustkrebs erfahrene Fachärzte erfolgen (Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie sowie Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmen und weiteren, an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmenden Ärzten anderer Fachgruppen). Bevor mit der Anwendung von Trastuzumab Emtansin begonnen wird, muss bei den Patienten ein HER2-positiver Tumorstatus vorliegen. Der Nachweis muss durch einen validierten, hochsensitiven Test erfolgt sein. Für Patienten 75 Jahre oder mit reduziertem Allgemeinzustand (ECOG- Status 2) liegen bislang nur unzureichende Daten zur Beurteilung des s von Kadcyla vor. Kadcyla Trastuzumab Emtansin Teilpopulation b): Patientinnen mit HER2-positivem, metastasiertem Brustkrebs, nach vorangegangener Therapie, Anthrazykline, Taxane und Trastuzumab enthaltend. Lapatinib in Kombination mit Capecitabin Hinweis auf einen Xofigo Radium-223-dichlorid Xofigo wird angewendet zur Behandlung von Erwachsenen mit kastrationsresistentem Prostatakarzinom, symptomatischen Knochenmetastasen ohne bekannte viszerale Metastasen Radium-223-dichlorid soll nur durch in der Therapie von Patienten mit metastasiertem Prostatakarzinom erfahrene Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie sowie durch Fachärzte für Urologie und weitere, an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmende Ärzte aus anderen Fachgruppen erfolgen. Die Durchführung der Behandlung darf nur durch Fachärzte für Nuklearmedizin erfolgen. Das Arzneimittel darf nur von Personen, die für den Umgang mit radioaktiven Arzneimitteln autorisiert sind, in einem dafür vorgesehenen klinischen Bereich angewendet werden. Die Vorschriften der Strahlenschutzverordnung sind zu beachten. Patienten mit einer begleitenden Bisphosphonat-Therapie profitieren von einem höheren Nutzen hinsichtlich skelettaler Ereignisse, als solche ohne begleitende Therapie. Xofigo Radium-223-dichlorid b) Patienten, für die eine Behandlung mit Docetaxel nicht infrage kommt b) Best-Supportive-Care (insbesondere adäquate Schmerztherapie, Behandlung mit Bisphosphonaten und/oder Radionukliden) b) Hinweis für einen 16 von 19

Stand: Palliative Behandlung mit. Prednisolon oder Methylprednisolon sowie "Best Supportive Care" (z.b. adäquate Schmerztherapie)

Stand: Palliative Behandlung mit. Prednisolon oder Methylprednisolon sowie Best Supportive Care (z.b. adäquate Schmerztherapie) Übersicht (Frühe) nach 35a SGB V - Arzneimittel mit, Arzneimittel mit nicht quantifizierbarem, Orphan Drugs (Beschlüsse gekürzt) Brilique Ticagrelor Instabile Angina pectoris (IA)/Myokardinfarkt ohne ST-Strecken-Hebung

Mehr

Stand: Beschlussdatum Hinweise. Mrz Befristung des Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung:

Stand: Beschlussdatum Hinweise. Mrz Befristung des Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung: Übersicht (Frühe) nach 35a SGB V - Arzneimittel mit, Arzneimittel mit nicht quantifizierbarem, Orphan Drugs (Beschlüsse gekürzt) Brilique Ticagrelor Instabile Angina pectoris (IA)/Myokardinfarkt ohne ST-Strecken-Hebung

Mehr

Stand: Beschlussdatum Hinweise. Mrz Befristung des Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung:

Stand: Beschlussdatum Hinweise. Mrz Befristung des Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung: Brilique Ticagrelor Instabile Angina pectoris (IA)/Myokardinfarkt ohne ST-Strecken-Hebung (NSTEMI) Clopidogrel plus ASS Beträchtlicher 19.01.12 Mrz 12 Brilique Ticagrelor Myokardinfarkt mit ST-Streckenhebung

Mehr

Nutzenbewertung nach 35a SGB V: Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses im 4. Quartal 2013

Nutzenbewertung nach 35a SGB V: Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses im 4. Quartal 2013 Foto: istockphoto.com Verordnung Aktuell Arzneimittel Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Stand: Nutzenbewertung nach 35a

Mehr

Stand: 16.07.2015. Beschlussdatum Hinweise. Mrz 12. 29.03.12 Anforderungen an eine qualitätsgesicherte

Stand: 16.07.2015. Beschlussdatum Hinweise. Mrz 12. 29.03.12 Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Übersicht (Frühe) nach 35a SGB V - Arzneimittel mit, Arzneimittel mit nicht quantifizierbarem, Orphan Drugs (Beschlüsse gekürzt) Brilique Ticagrelor Instabile Angina pectoris (IA)/Myokardinfarkt ohne ST-Strecken-Hebung

Mehr

Statement Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Wolf-Dieter Ludwig

Statement Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Wolf-Dieter Ludwig Statement Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Wolf-Dieter Ludwig HELIOS Klinikum Berlin-Buch Klinik für Hämatologie, Onkologie und Tumorimmunologie Statement AkdÄ 3 Jahre frühe Nutzenbewertung

Mehr

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Osimertinib wie folgt ergänzt:

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Osimertinib wie folgt ergänzt: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Nutzenbewertung nach 35a SGB V: Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses im 4. Quartal 2016

Nutzenbewertung nach 35a SGB V: Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses im 4. Quartal 2016 Foto: istockphoto.com Verordnung Aktuell Arzneimittel Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen Stand: Nutzenbewertung nach 35a SGB V:

Mehr

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

BAnz AT B3. Beschluss

BAnz AT B3. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB V

Mehr

Nutzenbewertung nach 35a SGB V: Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses im 1. Quartal 2015

Nutzenbewertung nach 35a SGB V: Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses im 1. Quartal 2015 Foto: istockphoto.com Verordnung Aktuell Arzneimittel Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen Stand: Nutzenbewertung nach 35a SGB V:

Mehr

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM- RL): Anlage XII Beschlüsse über die Nutzenbewertung

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM- RL): Anlage XII Beschlüsse über die Nutzenbewertung Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM- RL): Anlage XII Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

AWMF in Dialog. Wissenschaftliche Medizin und die frühe Nutzenbewertung neuer Medikamente 29.Juni 2015

AWMF in Dialog. Wissenschaftliche Medizin und die frühe Nutzenbewertung neuer Medikamente 29.Juni 2015 AWMF in Dialog Wissenschaftliche Medizin und die frühe Nutzenbewertung neuer Medikamente 29.Juni 2015 Wissenschaftlichkeit und Notwendigkeit von Subgruppen aus Sicht des G-BA Thomas Müller Arzt und Apotheker,

Mehr

BAnz AT B1. Beschluss

BAnz AT B1. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Beschluss. im Alter von 5 Jahren und älter)

Beschluss. im Alter von 5 Jahren und älter) Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die utzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Beschluss vom: 15. Dezember 2016 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 15. Dezember 2016 BAnz AT B6

Beschluss vom: 15. Dezember 2016 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 15. Dezember 2016 BAnz AT B6 Beschluss vom: 15. Dezember 2016 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 15. Dezember 2016 BAnz AT 23.01.2017 B6 Zugelassenes Anwendungsgebiet 1 : Für erwachsene Patienten mit Typ-2-Diabetes mellitus:

Mehr

Nutzenbewertung nach 35a SGB V: Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses im 4. Quartal 2015

Nutzenbewertung nach 35a SGB V: Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses im 4. Quartal 2015 Foto: istockphoto.com Verordnung Aktuell Arzneimittel Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen Stand: Nutzenbewertung nach 35a SGB V:

Mehr

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Qualitätsgesteuerte Informationsumsetzung unter AMNOG. Richtige Behandlung durch aktuelle Informationen

Qualitätsgesteuerte Informationsumsetzung unter AMNOG. Richtige Behandlung durch aktuelle Informationen Qualitätsgesteuerte Informationsumsetzung unter AMNOG Richtige Behandlung durch aktuelle Informationen Gesundheitspolitisches Forum Frankfurt, 8. 5. 2017 Häufigkeit (n) Frühe Nutzenbewertung neuer Arzneimittel

Mehr

Nutzenbewertung nach 35a SGB V: Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses im 3. Quartal 2016

Nutzenbewertung nach 35a SGB V: Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses im 3. Quartal 2016 istockphoto.com/deliormanli Verordnung Aktuell Arzneimittel Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen Stand: Nutzenbewertung nach 35a

Mehr

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Vandetanib wie folgt ergänzt:

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Vandetanib wie folgt ergänzt: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM- RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Nutzenbewertung nach 35a SGB V: Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im 3. Quartal 2015

Nutzenbewertung nach 35a SGB V: Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im 3. Quartal 2015 Foto: istockphoto.com Verordnung Aktuell Arzneimittel Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen Stand: Nutzenbewertung nach 35a SGB V:

Mehr

BAnz AT B2. Beschluss

BAnz AT B2. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB V

Mehr

Zugelassenes Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 11. Mai 2016):

Zugelassenes Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 11. Mai 2016): Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Ponatinib wie folgt ergänzt:

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Ponatinib wie folgt ergänzt: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Anlage 1.1a zum 1. Nachtrag vom zur Prüfvereinbarung vom

Anlage 1.1a zum 1. Nachtrag vom zur Prüfvereinbarung vom Praxisbesonderheiten: Nutzenbewertete Arzneimittel Bereich Arznei- und Verbandmittel Voraussetzung: Verordnung in Indikationen, in denen ein Zusatznutzen festgestellt wurde und ab dem Zeitpunkt, ab dem

Mehr

ICLUSIG erweitert die Therapieoptionen der Chronischen Myeloischen Leukämie und der Philadelphia-C

ICLUSIG erweitert die Therapieoptionen der Chronischen Myeloischen Leukämie und der Philadelphia-C ICLUSIG erweitert die Therapieoptionen der Chronischen Myeloischen Leukämie und der Philadelphia-C ICLUSIG erweitert die Therapieoptionen der Chronischen Myeloischen Leukämie und der Philadelphia-Chromosom

Mehr

Bundesministerium für Gesundheit

Bundesministerium für Gesundheit BAnz. Nr. (S. 54) vom 9.0.0 Bundesministerium für Gesundheit Bekanntmachung [40 A] eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII

Mehr

BAnz AT B4. Beschluss

BAnz AT B4. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

1. Die Angaben zu Crizotinib in der Fassung des Beschlusses vom 2. Mai 2013 (BAnz AT B2) werden aufgehoben.

1. Die Angaben zu Crizotinib in der Fassung des Beschlusses vom 2. Mai 2013 (BAnz AT B2) werden aufgehoben. Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Extrakt aus Cannabis Sativa L., folium cum flore (Wirkstoffkombination Delta-9- Tetrahydrocannabinol und Cannabidiol)

Extrakt aus Cannabis Sativa L., folium cum flore (Wirkstoffkombination Delta-9- Tetrahydrocannabinol und Cannabidiol) Sativa L., folium cum flore (Wirkstoffkombination Delta-9- Tetrahydrocannabinol und Cannabidiol) Beschluss vom: 21. Juni 2012 / 16. März 2017 gültig bis: 01.05.2018 In Kraft getreten am: 21. Juni 2012

Mehr

BAnz AT B2. Beschluss

BAnz AT B2. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII- Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um die Wirkstoffkombination Empagliflozin/Metformin wie folgt ergänzt:

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um die Wirkstoffkombination Empagliflozin/Metformin wie folgt ergänzt: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Nutzenbewertung nach 35a SGB V: Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses im 2. Quartal 2016

Nutzenbewertung nach 35a SGB V: Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses im 2. Quartal 2016 Foto: istockphoto.com Verordnung Aktuell Arzneimittel Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen Stand: Nutzenbewertung nach 35a SGB V:

Mehr

für Patienten mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom, die während oder nach

für Patienten mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom, die während oder nach Seite 1 von 10 Abirateronacetat (Zytiga ) 29.03.2012 04.07.2013 a), b) Kombinationstherapie mit Prednison oder Prednisolon bei metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom Aclidiniumbromid (Bretaris

Mehr

Anlage 1 Beschlüsse des G-BA über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie

Anlage 1 Beschlüsse des G-BA über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie Anlage Beschlüsse des G-BA über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie BAnz. Nr. 6 (S. ) vom. 0. 0 Bekanntmachung [47 A] eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie

Mehr

Frühe Nutzenbewertung nach 35a SGB V Ergebnisse und Fakten Berlin, 30. April 2014

Frühe Nutzenbewertung nach 35a SGB V Ergebnisse und Fakten Berlin, 30. April 2014 Frühe Nutzenbewertung nach 35a SGB V Ergebnisse und Fakten Berlin, 30. April 2014 Dr. Antje Behring Abteilung Arzneimittel des Gemeinsamen Bundesausschusses Wichtige Meilensteine seit Beginn des Verfahrens

Mehr

Beschluss. Vom 6. Februar 2014

Beschluss. Vom 6. Februar 2014 Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

BAnz AT B4. Beschluss

BAnz AT B4. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Bosutinib wie folgt ergänzt:

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Bosutinib wie folgt ergänzt: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die utzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

BAnz AT B6. Beschluss

BAnz AT B6. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

BAnz AT B2. Beschluss

BAnz AT B2. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um die Wirkstoffkombination Indacaterol/Glycopyrronium wie folgt ergänzt:

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um die Wirkstoffkombination Indacaterol/Glycopyrronium wie folgt ergänzt: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Dossierbewertung A16-25 Version 1.0 Nivolumab (nicht plattenepitheliales NSCLC)

Dossierbewertung A16-25 Version 1.0 Nivolumab (nicht plattenepitheliales NSCLC) 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Nivolumab gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf Basis eines

Mehr

BAnz AT B4. Beschluss

BAnz AT B4. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Decitabin Beschluss vom: 2. Mai 2013 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 2. Mai 2013 BAnz AT B6

Decitabin Beschluss vom: 2. Mai 2013 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 2. Mai 2013 BAnz AT B6 Beschluss vom: 2. Mai 2013 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 2. Mai 2013 BAnz AT 29.05.2013 B6 Zugelassenes Anwendungsgebiet Dacogen ist indiziert zur Behandlung erwachsener Patienten ab einem

Mehr

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Lixisenatid wie folgt ergänzt:

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Lixisenatid wie folgt ergänzt: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Neoadjuvante Pertuzumab-Gabe bei HER2-positivem Brustkrebs

Neoadjuvante Pertuzumab-Gabe bei HER2-positivem Brustkrebs Anhaltspunkt für geringeren Nutzen Neoadjuvante Pertuzumab-Gabe bei HER2-positivem Brustkrebs - Keine positiven Effekte belegt / Mehr Therapieabbrüche wegen Nebenwirkungen Köln (1. Dezember 2015) - Pertuzumab

Mehr

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um die Wirkstoffkombination Insulin degludec/liraglutid wie folgt ergänzt:

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um die Wirkstoffkombination Insulin degludec/liraglutid wie folgt ergänzt: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

(neues Anwendungsgebiet: Prostatakarzinom, nach Versagen einer Androgenentzugstherapie, vor Chemotherapie)

(neues Anwendungsgebiet: Prostatakarzinom, nach Versagen einer Androgenentzugstherapie, vor Chemotherapie) Abirateronacetat (neues Anwendungsgebiet: Prostatakarzinom, nach Versagen einer Androgenentzugstherapie, vor Chemotherapie) Beschluss vom: 4. Juli 2013 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 4.

Mehr

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die utzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Bundesministerium für Gesundheit

Bundesministerium für Gesundheit BAnz. Nr. 5 (S. 69) vom 0.0.0 Bundesministerium für Gesundheit Bekanntmachung [40 A] eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII

Mehr

Bundesministerium für Gesundheit. Bekanntmachung

Bundesministerium für Gesundheit. Bekanntmachung Seite 1 von 5 Bundesministerium für Gesundheit eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII Beschlüsse über die Nutzenbewertung

Mehr

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Ciclosporin in Kombination mit Corticosteroiden und Mycophenolatmofetil:

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Ciclosporin in Kombination mit Corticosteroiden und Mycophenolatmofetil: Belatacept Beschluss vom: 7. Januar 2016 / 21. April 2016 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 7. Januar 2016 / 21. April 2016 BAnz AT 16.02.2016 B3 / BAnz AT 17.05.2016 B2 Zugelassenes Anwendungsgebiet:

Mehr

BAnz AT B4. Beschluss

BAnz AT B4. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

BAnz AT B3. Beschluss

BAnz AT B3. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

BAnz AT B3. Beschluss

BAnz AT B3. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die utzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Patientenindividuelle Therapie als zweckmäßige Vergleichstherapie

Patientenindividuelle Therapie als zweckmäßige Vergleichstherapie Beratung für Hersteller von Arzneimitteln, Diagnostika und Medizinprodukten Malte Kühl, Dr. Birgit Ohlendorf, Dr. Claudia Pütz TU Berlin, den 15.03.2016 Patientenindividuelle Therapie als zweckmäßige Vergleichstherapie

Mehr

BAnz AT B4. Beschluss

BAnz AT B4. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie Fidaxomicin Beschluss vom: 4. Juli 2013 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 4. Juli 2013 BAnz AT 02.08.2013 B7 Zugelassenes Anwendungsgebiet1 (Stand Januar 2013): DIFICLIR ist indiziert bei Erwachsenen

Mehr

Beschluss vom: 2. August 2012 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 2. August 2012 BAnz AT B3

Beschluss vom: 2. August 2012 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 2. August 2012 BAnz AT B3 Beschluss vom: 2. August 202 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 2. August 202 BAnz AT 9.09.202 B3 Zugelassenes Anwendungsgebiet: Benlysta ist indiziert als Zusatztherapie bei erwachsenen Patienten

Mehr

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um die Wirkstoffkombination Dapagliflozin/Metformin wie folgt ergänzt:

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um die Wirkstoffkombination Dapagliflozin/Metformin wie folgt ergänzt: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

BAnz AT B4. Beschluss

BAnz AT B4. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Dossierbewertung A14-01 Version 1.0 Trastuzumab Emtansin Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V

Dossierbewertung A14-01 Version 1.0 Trastuzumab Emtansin Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Trastuzumab Emtansin gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf

Mehr

BAnz AT B1. Beschluss

BAnz AT B1. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Bundesministerium für Gesundheit. Bekanntmachung

Bundesministerium für Gesundheit. Bekanntmachung Seite 1 7 Bundesministerium für Gesundheit eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII Beschlüsse über die Nutzenbewertung Arzneimitteln

Mehr

Beschluss vom: 21. Januar 2016 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 21. Januar 2016 BAnz AT B4

Beschluss vom: 21. Januar 2016 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 21. Januar 2016 BAnz AT B4 Edoxaban Beschluss vom: 21. Januar 2016 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 21. Januar 2016 BAnz AT 23.02.2016 B4 Zugelassenes Anwendungsgebiet 1 : Prophylaxe von Schlaganfällen und systemischen

Mehr

Dossierbewertung A16-11 Version 1.0 Ramucirumab (Lungenkarzinom)

Dossierbewertung A16-11 Version 1.0 Ramucirumab (Lungenkarzinom) 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Ramucirumab gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf Basis

Mehr

Zulassungsstudien und Anwendungsgebiet Erfahrungen aus der frühen Nutzenbewertung. Thomas Kaiser IQWiG im Dialog 2013 Köln,

Zulassungsstudien und Anwendungsgebiet Erfahrungen aus der frühen Nutzenbewertung. Thomas Kaiser IQWiG im Dialog 2013 Köln, Zulassungsstudien und Anwendungsgebiet Erfahrungen aus der frühen Nutzenbewertung Thomas Kaiser IQWiG im Dialog 2013 Köln, 21.06.2013 AM-NutzenV Für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen. wird ein Zusatznutzen

Mehr

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Necitumumab wie folgt ergänzt:

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Necitumumab wie folgt ergänzt: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

BAnz AT B5. Beschluss

BAnz AT B5. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

BAnz AT B3. Beschluss

BAnz AT B3. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB V

Mehr

BAnz AT B2. Beschluss

BAnz AT B2. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Beschluss vom: 4. August 2016 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 4. August 2016 BAnz AT B3

Beschluss vom: 4. August 2016 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 4. August 2016 BAnz AT B3 Beschluss vom: 4. August 2016 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 4. August 2016 BAnz AT 31.08.2016 B3 Zugelassenes Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 12. Juli 2013): Erivedge wird angewendet

Mehr

Personalisierte Medizin - in D zugelassene Arzneimittel

Personalisierte Medizin - in D zugelassene Arzneimittel Personalisierte Medizin - in D zugelassene Arzneimittel Im folgenden sind die Wirkstoffe aufgeführt, vor deren Anwendung in Deutschland ein Gentest vorgeschrieben (oder ein Test, der den Genstatus indirekt

Mehr

BAnz AT B5. Beschluss

BAnz AT B5. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Beschluss vom: 7. Februar 2013 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 7. Februar 2013 BAnz AT B1

Beschluss vom: 7. Februar 2013 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 7. Februar 2013 BAnz AT B1 Beschluss vom: 7. Februar 2013 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 7. Februar 2013 BAnz AT 05.03.2013 B1 Zugelassenes Anwendungsgebiet (Kalydeco ) von Vertex Pharmaceuticals wird angewendet zur

Mehr

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um die Wirkstoffkombination Canagliflozin/Metformin wie folgt ergänzt:

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um die Wirkstoffkombination Canagliflozin/Metformin wie folgt ergänzt: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB V

Mehr

BAnz AT B3. Beschluss

BAnz AT B3. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

BAnz AT B1. Beschluss

BAnz AT B1. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

1. Die Angaben zu Vismodegib in der Fassung des Beschlusses vom 6. Februar 2014 (BAnz AT 27. Februar 2014) werden aufgehoben.

1. Die Angaben zu Vismodegib in der Fassung des Beschlusses vom 6. Februar 2014 (BAnz AT 27. Februar 2014) werden aufgehoben. Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Dossierbewertung A16-64 Version 1.1 Idelalisib (chronische lymphatische Leukämie)

Dossierbewertung A16-64 Version 1.1 Idelalisib (chronische lymphatische Leukämie) 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Idelalisib für das im September 2016 neu zugelassene Anwendungsgebiet gemäß

Mehr

BAnz AT B3. Beschluss

BAnz AT B3. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie Vandetanib Beschluss vom: 5. September 2013 / 4. August 2016 gültig bis: 01.10.2020 In Kraft getreten am: 5. September 2013 / 4. August 2016 BAnz AT 11.10.2013 B4 / BAnz AT 28.09.2016 B4 Zugelassenes Anwendungsgebiet:

Mehr

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Daratumumab wie folgt ergänzt:

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Daratumumab wie folgt ergänzt: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Beschluss vom: 1. Dezember 2016 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 1. Dezember 2016 BAnz AT B2

Beschluss vom: 1. Dezember 2016 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 1. Dezember 2016 BAnz AT B2 Eribulin (neues Anwendungsgebiet: Liposarkom) Beschluss vom:. Dezember 206 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am:. Dezember 206 BAnz AT 27.2.206 B2 Zugelassenes Anwendungsgebiet (laut Zulassung

Mehr

Anlage 3 Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses über die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB V

Anlage 3 Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses über die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB V Arzneimitteln mit neuen en nach 35a SGB V * Abirateronacetat (Zytiga ) 29.03.2012 04.07.2013 c) abwartendes Vorgehen unter Beibehaltung der bestehenden konventionellen Androgendeprivation Aclidiniumbromid

Mehr

Dossierbewertung A13-41 Version 1.0 Afatinib Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V

Dossierbewertung A13-41 Version 1.0 Afatinib Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Afatinib gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf Basis eines

Mehr

Ruxolitinib. 1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

Ruxolitinib. 1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie Ruxolitinib Beschluss vom: 6. ovember 2014 / 15. Oktober 2015 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 6. ovember 2014 / 15. Oktober 2015 BAnz AT 15.12.2014 B4 / BAnz AT 11.11.2015 B2 Zugelassenes

Mehr

Teil A. 1. Hinweise zur Anwendung von 5-Fluorouracil gemäß Nr. 24

Teil A. 1. Hinweise zur Anwendung von 5-Fluorouracil gemäß Nr. 24 Stand: 18.04.2007 Beschlüsse zu der Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 9 Off-Label-Use Teil A Folgende Arzneimittel sind unter Beachtung der dazu gegebenen Hinweise in den nachfolgend aufgelisteten nicht

Mehr

Dossierbewertung A16-10 Version 1.0 Ramucirumab (Kolorektalkarzinom)

Dossierbewertung A16-10 Version 1.0 Ramucirumab (Kolorektalkarzinom) 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Ramucirumab gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf Basis

Mehr