Muster 9. Wahlniederschrift bei gemeinsamen Wahlen des Personalrates ( 19 Wahlordnung zum HmbPersVG)
|
|
- Günther Günther
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Muster 9 Wahlniederschrift bei gemeinsamen Wahlen des Personalrates ( 9 Wahlordnung zum HmbPersVG) Der Wahlvorstand für die Wahl des Personalrates bei (Dienststelle) zugleich als örtlicher Wahlvorstand für die Wahl des Gesamtpersonalrats bei (Fachbehörde, Teile der Fachbehörde) (Datum) Wahlniederschrift Nach Abschluss der Stimmabgabe wurde heute in öffentlicher Sitzung des Wahlvorstands das Wahlergebnis für die Wahl des Personalrats festgestellt. Zu wählen waren Mitglieder des Personalrates, davon Vertreter der I. Gruppe der Beamten Gruppe der der Arbeitnehmer,. Es fanden gemeinsame Wahlen statt. Zugelassen waren die in den Anlagen beigefügten Vorschlagslisten. Wahlberechtigt waren in der Gruppe der Arbeitnehmer, in der Gruppe der Beamten Angehörige des öffentlichen Dienstes. In den Wahlurnen waren Stimmzettel enthalten. Nach dem Wählerverzeichnis wurden Stimmen abgegeben. Die Auszählung ergab abgegebene Stimmen. Die Gültigkeit oder Ungültigkeit von Stimmen war zweifelhaft. Gründe für die Gültigkeit oder Ungültigkeit dieser Stimmzettel:
2 II.. Verhältniswahl 5 Die Wahl wurde nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt. Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf die Vorschlagslisten Nr. Kennwort Stimmen Summe : Zur Verteilung der Sitze auf die Vorschlagslisten wurden die Stimmzettel durch,, geteilt. Das Ergebnis zeigt die nachfolgende Übersicht: a. Gruppe der Beamten Geteilt Vorschlagsliste Vorschlagsliste Vorschlagsliste durch Teilzahl Sitz Nr. Teilzahl Sitz Nr. Teilzahl Sitz Nr. mithin Zahl der Sitze b. Gruppe der Arbeitnehmer Geteilt Vorschlagsliste Vorschlagsliste Vorschlagsliste durch Teilzahl Sitz Nr. Teilzahl Sitz Nr. Teilzahl Sitz Nr. mithin Zahl der Sitze 5 Nichtzutreffendes streichen
3 . Mehrheitswahl 6 Die Wahl wurde nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf die Bewerberinnen und Bewerber der Gruppe der a. Beamten Nummer des Vorschlags Familienname, Vorname Anzahl der Stimmen zusammen: b. Arbeitnehmer Nummer des Vorschlags Familienname, Vorname Anzahl der Stimmen zusammen:. Mitglieder des Personalrats Hiernach sind gewählt als Vertreter der Gruppe der a. Beamten III. (Vorschlagslistennummer/Mehrheitswahl*) (Vorschlagslistennummer/Mehrheitswahl*) (Vorschlagslistennummer/Mehrheitswahl*) (Vorschlagslistennummer/Mehrheitswahl*) b. Arbeitnehmer (Vorschlagslistennummer/Mehrheitswahl*) (Vorschlagslistennummer/Mehrheitswahl*) (Vorschlagslistennummer/Mehrheitswahl*) (Vorschlagslistennummer/Mehrheitswahl*) 6 Nichtzutreffendes streichen
4 . Ersatzmitglieder Ersatzmitglieder sind in der nachstehenden Reihenfolge für die Gruppe der a. Beamten aa. bei Verhältniswahl für die Vorschlagslisten Nr. Nr. Nr. bb. bei Mehrheitswahl
5 b. Arbeitnehmer aa. bei Verhältniswahl für die Vorschlagslisten Nr. Nr. Nr. bb. bei Mehrheitswahl (Familienname, Vorname Die Sitze sind bei Verhältniswahl in der Reihenfolge der Bennennung der Bewerberinnen und Bewerber innerhalb der Vorschlagslisten, Mehrheitswahl in der Reihenfolge der jeweils höchsten auf die Bewerberinnen und Bewerber entfallenden Stimmzahlen verteilt worden. Entsprechend ist bei der Feststellung der Reihenfolge der Ersatzmitglieder verfahren worden.
6 Da die Vorschlagsliste Nr. der Gruppe der nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber enthält, sind die überschüssigen Sitze den anderen Vorschlagslisten derselben Gruppe, die noch Bewerberinnen und Bewerber enthalten, in der Reihenfolge der nächsten Höchstzahlen zugeteilt worden. Das sind aus der Vorschlagsliste Nr. der Gruppe der die Höchstzahlen, Nr. der Gruppe der die Höchstzahlen. Besondere Vorkommnisse: IV. Die in dieser Niederschrift enthaltenen Feststellungen einschließlich der ihnen zugrunde liegenden Beschlüsse des Wahlvorstandes sind einstimmig / mit einem Stimmenverhältnis der Mitglieder des Wahlvorstands von * getroffen worden. V. (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Vorsitzender * Nichtzutreffendes streichen
Bekanntmachung. über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes ( 1 Abs. 4 WO-SPersVG) Der Wahlvorstand für die Wahl des Personalrates bei...
Der Wahlvorstand bei.. Vordruck 1.. (Ort, Datum) (Anschrift) (Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse) Ausgehängt am... bis zum Abschluss der Stimmabgabe. Abgenommen am... Bekanntmachung über die Zusammensetzung
MehrBekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes für die Wahl des Schulpersonalrates ( 1 Abs 5 WOLPersVG)
Muster 1 D e r W a h l v o r s t a n d d e s, den (Name der Schule/des Seminars) (Ort) (Datum) Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes für die Wahl des Schulpersonalrates ( 1 Abs 5 WOLPersVG)
MehrÜbersicht über Formblattmuster für die Personalratswahl
Übersicht über Formblattmuster für die Personalratswahl Nr. Anzahl Blätter 1 Mitteilung an die Mitglieder des Wahlvorstandes über ihre Bestellung.. 1 2 Bekanntmachung der Mitglieder des Wahlvorstandes
MehrInformationen und Wissen tanken
Informationen und Wissen tanken ARBEITSHILFEN ZUR BEKANNTMACHUNG DES WAHLERGEBNISSES Nach der Wahl Musterschreiben Bekanntmachung des Wahlergebnisses Muster-Schreiben Bekanntmachung des Wahlergebnisses
MehrVerordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen (WahlO Post)
Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen (WahlO Post) WahlO Post Ausfertigungsdatum: 22.02.2002 Vollzitat: "Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den
Mehr(Nummer und Name) Nummer und Name trat heute nach ordnungsgemäßer Ladung der Wahlkreisausschuss zusammen. 1. als Vorsitzender
Anlage 28 (zu 71 Abs. 6 ThürLWO) Wahlkreis: (Nummer und Name) Niederschrift über die Sitzung des Wahlkreisausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis der Wahl zum Thüringer
MehrBekanntgabe der Mitglieder des Wahlvorstandes für die Personalratswahlen ( 1 Absatz 5 WOLPersVG) 1
Bitte unbedingt ausfüllen Formular Nr. 1 Bekanntgabe der Mitglieder des Wahlvorstandes für die Personalratswahlen ( 1 Absatz 5 WOLPersVG) 1 (Schule/Studienseminar mit Adresse oder Schulstempel). (ggf.
MehrVerordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen (WahIO Post) vom 22. Februar 2002 (BGBI. I S. 946)
Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen (WahIO Post) vom 22. Februar 2002 (BGBI. I S. 946) Auf Grund des 34 des Postpersonalrechtsgesetzes vom 14. September 1994 (BGBI.
MehrDeutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen Schulung der Wahlvorstände 2012
Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen Schulung der Wahlvorstände 2012 Das Wahlverfahren 1 Agenda 1. Hare-Niemeyer-Verfahren 2. Ermittlung der Zahl der PR-Mitglieder, ihre Verteilung auf die
MehrBekanntmachung über die Zusammensetzung des örtlichen Wahlvorstandes für die Personalratswahl
Muster 1 Der Wahlvorstand, den Bekanntmachung über die Zusammensetzung des örtlichen Wahlvorstandes für die Personalratswahl Der örtliche Wahlvorstand für die Wahl des örtlichen Personalrats besteht aus:
MehrFormblatt 1 Bekanntmachung Zusammensetzung Wahlvorstand
Formblatt 1 Bekanntmachung Zusammensetzung Wahlvorstand Der Wahlvorstand bei... (Dienststelle), den. (Ort) (Datum) Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes Der Wahlvorstand für die Wahl
MehrNiederschrift. über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Ergebnisses der. Wahl des. Gemeinderats Stadtrats Kreistags *)
Anlage 20a ( 47 Abs. 6 ThürKWO) Gemeinde/Stadt Landkreis Bei Mehrheitswahl Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats Stadtrats Kreistags
MehrDie Betriebsratswahl (Wahlversammlung) ist beendet. Sie müssen jetzt unverzüglich das Wahlergebnis ermitteln.
Stimmenauszählung und Ermittlung des Wahlergebnisses Die Betriebsratswahl (Wahlversammlung) ist beendet. Sie müssen jetzt unverzüglich das Wahlergebnis ermitteln. 1. Die Stimmenauszählung ist öffentlich.
MehrDie Betriebsratswahl (Wahlversammlung) ist beendet. Sie müssen jetzt unverzüglich das Wahlergebnis ermitteln.
Stimmenauszählung und Ermittlung des Wahlergebnisses Die Betriebsratswahl (Wahlversammlung) ist beendet. Sie müssen jetzt unverzüglich das Wahlergebnis ermitteln. 1. Die Stimmenauszählung ist öffentlich.
MehrDie Betriebsratswahl (Wahlversammlung) ist beendet. Sie müssen jetzt unverzüglich das Wahlergebnis ermitteln.
Stimmenauszählung und Ermittlung des Wahlergebnisses Die Betriebsratswahl (Wahlversammlung) ist beendet. Sie müssen jetzt unverzüglich das Wahlergebnis ermitteln. 1. Die Stimmenauszählung ist öffentlich.
Mehr3. Sie müssen jeden Wahlvorschlag innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WahlO).
Wird ein Wahlvorschlag eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 220b). 3. Sie müssen jeden Wahlvorschlag
MehrWahlordnung für die btü-delegiertenwahl
Wahlordnung für die btü-delegiertenwahl Erster Teil: Allgemeine Vorschriften 1 Wahlvorstand (1) Die Leitung der Wahl obliegt dem Wahlvorstand, der für jeden Bezirk bzw. für den Pensionistenverband gebildet
MehrAllgemeine Verfahrensvorschriften
1 Personalratswahlen in Rheinland-Pfalz Allgemeine Verfahrensvorschriften Die folgende Zusammenstellung der allgemeinen Verfahrensvorschriften für die Wahl der Personalräte nach dem rheinland-pfälzischen
MehrWahlniederschrift über die Wahl des Personalrats
Universität Erfurt Wahlvorstand Erfurt, 17.05.2018 Wahlniederschrift über die Wahl des Personalrats Der Wahlvorstand hat in seiner Sitzung am 17.05.2018 folgendes Ergebnis der Wahlen zum Personalrat an
MehrJUSTIZBLATT RHEINLAND-PFALZ
JUSTIZBLATT RHEINLAND-PFALZ AMTSBLATT DES MINISTERIUMS DER JUSTIZ ZKZ 63004 71. Jahrgang Mainz, den 7. Februar 2017 Nummer 2 INHALT Verwaltungsvorschriften und Rundschreiben Seite 16. 12. 2016 Wahlen und
MehrWahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz
Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz Zum 29.01.2019 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Bitte folgen Sie diesem Link, um die Tabelle an dieser Stelle auf dem Transparenzportal
MehrVIS BE Gesamtes Gesetz. Quelle: Wahlordnung zum Personalvertretungsgesetz (WOPersVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.
VIS BE Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: WOPersVG Neugefasst durch Bek. vom: 16.02000 Gültig ab: 03.02000 Dokumenttyp: ohne Qualifikation Quelle: Fundstelle: GVBl. 2000, 238 Gliederungs- Nr: 2035-1-1
MehrFundsteIle: Amtsblatt 1973, S. 462
235-1-1 Wahlordnung zum Saarländischen Personalvertretungsgesetz (WO - SPersVG) Vom 19. Juni 1973 zuletzt geändert durch die Verordnung vom 12. November 215 (Amtsbl. I S.888). FundsteIle: Amtsblatt 1973,
MehrWahlordnung der Apothekerkammer Berlin für die Wahl der Vertreterversammlung der Apothekerversorgung Berlin (WahlO Vertreterversammlung AVB)
Wahlordnung der Apothekerkammer Berlin für die Wahl der Vertreterversammlung der Apothekerversorgung Berlin (WahlO Vertreterversammlung AVB) vom 21. November 2006 (ABl. S. 4191) geändert am 20. November
MehrKOMPENDIEN
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zu den Wahlen nach dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz (Sächsische Personalvertretungswahlenverordnung SächsPersVWVO) 1 vom 27. Januar 2011 (SächsGVBl.
MehrBayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Anlage 2 Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Hauptwahlvorstand für die Wahl 2014 der Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung München, 5. Mai 2014 Salvatorstraße
MehrWahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze
Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom 12.06.1986 1) 1 Wahlgrundsätze (1) Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden von den wahlberechtigten Ausländer/innen in freier, allgemeiner,
MehrSächsische Personalvertretungswahlenverordnung B Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei gemeinsamer Wahl.
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zu den Wahlen nach dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz Sächsische Personalvertretungswahlenverordnung (SächsPersVWVO) vom 27. Januar 2011 einschließlich
MehrSächsische Personalvertretungswahlenverordnung
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zu den Wahlen nach dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz ( SächsPersVWVO) Vom 27. Januar 2011 Aufgrund von 92 des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes
MehrWahlordnung zum. Landespersonalvertretungsgesetz. (WO-PersVG)
Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-PersVG) Vom 26. August 1994 (GVBl.II/94, [Nr. 59], S.716), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 03. April 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 04], S.26,
MehrVom 27. Januar 2011 (SächsGVBl. S. 2), die durch die Verordnung vom 19. Januar 2016 (SächsGVBl. S. 2) geändert worden ist.
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zu den Wahlen nach dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz (Sächsische Personalvertretungswahlenverordnung SächsPersVWVO) Vom 27. Januar 2011 (SächsGVBl. S.
MehrGewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - Landesverband Saarland. Informationen für Wahlvorstände
Cover_EuWis Saarland 07.01.2013 09:35 Seite 1 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - Landesverband Saarland Informationen für Wahlvorstände Bildung ist MehrWert! GEW-Information für GEW-Mitglieder
MehrNr. 9 München, den 15. Juni Jahrgang. Inhaltsübersicht
AMTSBLATT des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Nr. 9 München, den 15. Juni 2018 73. Jahrgang Inhaltsübersicht Datum Seite Personalwesen 01.06.2018 2035-F Vorbereitung
MehrWahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont
Wahlordnung des Integrationsrates Bad Pyrmont 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Mitglieder des Integrationsrates werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. (2) Gewählt
MehrErster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl
Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPVG) Vom 20. Mai 1986 (GV NW S. 485), zuletzt geändert durch Verordnung vom 04. März 2008 (GV.NRW S.184) ERSTES KAPITEL Wahl des Personalrats Erster
MehrAmtliche Abkürzung: WO-EwZ Ausfertigungsdatum: Gültig ab: Dokumenttyp: Quelle: Nds. GVBl. 1999,
Amtliche Abkürzung: WO-EwZ Ausfertigungsdatum: 26.02.1999 Gültig ab: 16.03.1999 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: Gliederungs- Nr: Nds. GVBl. 1999, 54 204700210 Wahlordnung für die Vertretung
MehrZusammensetzung des Personalrats
ZUSAMMENSETZUNG DES PERSONALRATS 31 Zusammensetzung des Personalrats 12 HPVG Bildung von Personalräten; Mitgliederzahl (1) In allen Dienststellen, die in der Regel mindestens fünf Wahlberechtigte beschäftigen,
MehrWahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (WO PersVG LSA) Vom 19. Februar 1993 (GVBl. LSA S. 98)
Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (WO PersVG LSA) Vom 19. Februar 1993 (GVBl. LSA S. 98) Folgende Änderungen sind berücksichtigt: Viertes Rechtsbereinigungsgesetz vom 19. März
MehrWahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPVG) 2 WO-LPVG Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPVG) Landesrecht Nordrhein-Westfalen Titel: Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPVG) Amtliche Abkürzung: WO-LPVG Referenz: 2035 Normgeber:
MehrSchulungsveranstaltungen. Wahlvorstände Jan./Febr. 2012
1 Schulungsveranstaltungen für Wahlvorstände Jan./Febr. 2012 2 Inhalte 1. Rechtliche Grundlagen 2.Der Wahlvorstand 3.Das Wahlausschreiben 4.Das Wählerverzeichnis 5.Wahlvorschläge 6.Durchführung der Wahl
Mehr(3) Der Wahlvorstand gibt die Namen seiner Mitglieder durch Aushang in der Dienststelle bekannt.
Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen (WO LPVG NW) Erstes Kapitel Wahl des Personalrats Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl
MehrI. Vorbereitung der Wahl
Aufgrund der 4 und 41 a der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Pforzheim am 15.05.2018 folgende Satzung über die Wahl des Jugendgemeinderats
MehrWahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPVG)
Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPVG) Vom 20. Mai 1986 Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 18. Oktober 2011(GV. NRW. S. 497) Inhaltsverzeichnis Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung
MehrSatzung Über die Wahl des Jugendgemeinderats (4.3)
Satzung Über die Wahl des Jugendgemeinderats (4.3) Neu-/Erstfassung Beschlussvorlage: P 1809 Beschlussfassung im Gemeinderat: 15.10.2013 Bekanntmachung: 26.10.2013 Inkrafttreten: 01.11.2013 1. Änderungssatzung
MehrWAHLNIEDERSCHRIFT/Urnenwahl
Wahlvordruck V1 VE (Farbe: gelb) Anlage 14 Stimmkreis Stimmbezirk (Name oder Nummer) Gemeinde Landkreis Allgemeiner Stimmbezirk WAHLNIEDERSCHRIFT/Urnenwahl für die VOLKSENTSCHEIDE Sonderstimmbezirk Stimmbezirk
MehrTerminplan für die Mitarbeitervertretungswahl
Terminplan für die Mitarbeitervertretungswahl Nr Aufgaben Hinweise Termine. Spätestens drei Monate vor Ablauf Ablauf der Amtszeit 1 Bestellung des der Amtszeit der MAV durch MAV am... Wahlvorstandes Mitarbeiterversammlung
MehrErster Abschnitt. Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl 1 bis 22
Wahlordnung (WO) zum Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) vom 8. April 1988 (GVBI. I S. 139) Zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Februar 2000 (GVBl. I S. 98) geändert durch Gesetz vom 06.Juni
MehrDie Sitzverteilung in der niedersächsischen Kommunalwahl
Die Sitzverteilung in der niedersächsischen Kommunalwahl Ein sbeispiel Zusammengestellt im Wahlamt der Stadt Braunschweig Stand: März 2006 Stadt BS, Wahlamt Vom Stimmzettel zum Mandat. Die Sitzverteilung
MehrWahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz. vom 11. Februar 1958
Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz vom 11. Februar 1958 Stand: Oktober 2015 38 Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz vom 11. Februar 1958 (Brem.GBl. S. 7) geändert durch:
MehrWahlordnung für die Personalvertretungen im Land Niedersachsen (WO-PersV)
Wahlordnung für die Personalvertretungen im Land Niedersachsen (WO-PersV) in der Fassung vom 8. Juli 1998 letzte berücksichtigte Änderung: Gesetz zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften,
MehrNiederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013 im Wahlbezirk
Niederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013 im Wahlbezirk Gemeinde: Wahlkreis: Land: Berlin Wahlbezirk: ( Nummer) 1. Wahlvorstand
MehrWahlausschreiben für die Wahl des Personalrats in Gruppenwahl ( 6 WOLPersVG)
Der Wahlvorstand bei der Dienststelle Fachhochschule Trier Standorte Trier u. Idar-Oberstein Ort, 10.03.2009 Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrats in Gruppenwahl ( 6 WOLPersVG) Gemäß 12 LPersVG
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 28. Jahrgang Potsdam, den 24. Mai 2017 Nummer 30 Zweite Verordnung zur Änderung der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz
MehrWahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz
Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz vom 22.11.2010, geändert durch Beschluss des Ausschusses der ehrenamtlichen Richterinnen
MehrStadt Korntal-Münchingen -Ortsrecht- Wahlordnung. für die Wahl der Jugendgemeinderäte
Stadt Korntal-Münchingen -Ortsrecht- Wahlordnung für die Wahl der Jugendgemeinderäte Rechtsgrundlagen: 41a GemO Beschluss des Gemeinderats vom 16. Dezember 2008 veröffentlicht im Amtsblatt am 8. Januar
MehrDer Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Sozialgerichts Trier, bestehend aus. Wahlordnung
Der Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Sozialgerichts Trier, bestehend aus Herrn Bernhard Busch Frau Anja Utscheid Herrn Helmut Neuerburg Herrn Eugen Klein hat gemäß 23 SGG am 13.12.2016
MehrAlle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung, vorbehalten.
Dr. Kluge Seminare e.k. Inhaber: Dr. jur. Henning Kluge Schiffgraben 17 30159 Hannover Tel.: 0511 / 54 39 21 66 Fax: 0511 / 54 39 21 67 E-Mail: info@kluge-seminare.de Web: www.kluge-seminare.de 2017 -
MehrWeiterbildung und Kultur. Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. Der Hauptwahlvorstand
Der Hauptwahlvorstand M1,1ster 13 a bei der/dem Dienststelle Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Ort, Datum Mainz, 20.03.201 7 Wahlausschreiben für die Wahl des Hauptpersonalrats in
MehrZweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung Seeschifffahrt - WOS)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung Seeschifffahrt - WOS) WOS Ausfertigungsdatum: 07.02.2002 Vollzitat: "Wahlordnung Seeschifffahrt vom 7. Februar 2002 (BGBl.
MehrWahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz
Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz Präambel Bei dem Landessozialgericht und bei jedem Sozialgericht wird ein Ausschuss
MehrNovellierung Landespersonalvertretungsgesetz Wahlordnung (WO-LPVG) Synopse
Stand: 07.02.2008 Novellierung Landespersonalvertretungsgesetz Wahlordnung (WO-LPVG) Synopse 1 WO-LPVG Änderungen Bemerkungen Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPVG) Vom 20. Mai 1986
MehrWahlordnung der Stadt Langenhagen für die Wahl des Seniorenbeirates. vom
Wahlordnung der Stadt Langenhagen für die Wahl des Seniorenbeirates vom 03.02.2014 Auf Grund der 10 und 11 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Kleve, 01.10.2009 Laufende Nummer: 08/2009 Wahlordnung zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertretung der Hochschule Rhein-Waal Herausgegeben von der Präsidentin
MehrVerordnung der Landesregierung zur Änderung der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz. Vom 28. Januar 2014
Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz Vom 28. Januar 2014 Auf Grund von 107 Absatz 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes in der Fassung vom 1.
MehrPhase IV Nach der Wahl. Im Folgenden finden Sie Formulare für:
Phase IV Nach der Wahl Im Folgenden finden Sie Formulare für: Wahlniederschrift des Wahlvorstandes Wahlniederschrift des Wahlausschusses Kurzmitteilung über das Wahlergebnis So haben wir gewählt Bekanntgabe
MehrWahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt
Stadt Soest Der Bürgermeister Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Soest beschlossen durch den Rat der Stadt Soest in der Sitzung am 18.11.1986, geändert durch Beschluss des Rates vom
Mehr(2) Die Fachhochschule hat den Wahlvorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen, insbesondere die notwendigen Unterlagen zur Verfügung z
4. Wahlordnung der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung - zuletzt geändert durch Senatsbeschluss vom 19. November 2008 - Inhaltsverzeichnis 1 Wahlvorstand 16 Schriftliche Stimmabgabe 1a
Mehr65. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 9. September 2011 Nummer 20
5321 65. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 9. September 2011 Nummer 20 Tag I N H A L T 5. 9. 2011 Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung............................. 20330 6.
MehrWahlordnung zum Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVWO) Vom 21. Dezember 2011
Inhaltsübersicht Wahlordnung zum Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVWO) Vom 21. Dezember 2011 ERSTER ABSCHNITT Gemeinsame Bestimmungen über Vorbereitung und Durchführung der Wahl 1 Wahlvorstand,
MehrWahlordnung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz (WO)
Wahlordnung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz (WO) Landesrecht Hessen Titel: Wahlordnung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz (WO) Normgeber: Hessen Amtliche Abkürzung: WO Gliederungs-Nr.: 326-10
MehrErmittlung des Wahlergebnisses
BRWO 26 BRWO 29 Ermittlung des Wahlergebnisses Der Ablauf Mischen der in den Wahlurnen beindlichen Wahlkuverts. Entleeren der Wahlurnen. Zählen der abgegebenen Wahlkuverts und Feststellung, ob deren Anzahl
MehrBekanntgabe der Wahlergebnisse
Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule Ausgabe Nr. 28 4. Jahrgang Gelsenkirchen, 12.12.2018 Inhalt: Bekanntgabe der Wahlergebnisse 320 Bekanntgabe der Wahlergebnisse Es wurden die Vertreterinnen
MehrAmtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule
Amtliche Mitteilungen Nr. 33 der Westfälischen Hochschule vom 13.12.2016 Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule Ausgabe Nr. 33 2. Jahrgang Gelsenkirchen, 13.12.2016 Inhalt: Bekanntgabe der
MehrLeitfaden für die Durchführung von. Personalratswahlen an den staatlichen. Schulen in Hamburg
Leitfaden für die Durchführung von Personalratswahlen an den staatlichen Schulen in Hamburg Behörde für Bildung und Sport Amt für Verwaltung -Referat für Ministerial- und Rechtsangelegenheiten des Personals-
MehrInformationen für Wahlvorstände
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Saarland // INFO // Informationen für Wahlvorstände GEW-Information für GEW-Mitglieder in Wahlvorständen I. Bestellung und Aufgaben des Wahlvorstandes 1. Allgemeines
MehrBekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)
Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit in der Fassung vom 8. November 2005
MehrBekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)
Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit in der Fassung vom 8. November 2005
MehrBekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)
Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit in der Fassung vom 8. November 2005
MehrWahlordnung der Hochschule der Deutschen Bundesbank
Wahlordnung der Hochschule der Deutschen Bundesbank (Beschlossen vom geschäftsführenden Senat der Fachhochschule der Deutschen Bundesbank gemäß 16 Abs. 2 der Grundordnung am 28.02.2011) Der Senat der Hochschule
MehrAmtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule
Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule Ausgabe Nr. 7 2. Jahrgang Gelsenkirchen, 29.04.2016 Inhalt: Wahlausschreiben für die Wahl zur Besetzung des Personalrates und der Jugend- und Auszubildendenvertretung
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 22. Jahrgang Potsdam, den 28. September 2011 Nummer 59 Wahlordnung zum Brandenburgischen Richtergesetz (RiWO) Vom 22. September
MehrKorrigierte Wahlausschreibung: Die Nachwahlen zum AStA und zu den Studierendenräten der Fachbereiche Sozialwesen sowie Bauingenieurwesen
Fachhochschule Potsdam Potsdam, 13. Juni 2012 Der Zentrale Wahlvorstand Korrigierte Wahlausschreibung: Nachwahlen zum AStA und zu den Studierendenräten der Fachbereiche Sozialwesen sowie Bauingenieurwesen
MehrPersonalratswahlen im Land Brandenburg
Personalratswahlen im Land Brandenburg Hinweise auf Aufgaben vorstände und zu beachtende Fristen Die Einleitung und Durchführung en unterliegt der Zuständigkeit vorstände. Auf folgende Aufgaben, Fristen
MehrWahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates in der Stadt Göttingen
Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates in der Stadt Göttingen 1 Allgemeine Bestimmungen 1.Die 11 Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Göttingen werden in allgemeiner, unmittelbarer,
MehrQuelle: Fundstelle: GBl. 2015, 260 Gliederungs-Nr: Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (LPVGWO) in der Fassung vom 12.
Landesrecht BW Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: LPVGWO Ausfertigungsdatum: 12.03.2015 Gültig ab: 11.12.2013 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GBl. 2015, 260 Gliederungs-Nr: 2035 Wahlordnung
Mehrjuris Gesamtes Gesetz Quelle: letzte berücksichtigte Änderung: 16 geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom (GVBl. S.
12017 PersVGWO_RP juris Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: WOLPersVG Ausfertigungsdatum: 26.01993 Textnachweis ab: 010.2001 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GVBl. 1993, 89 Gliederungs Nr: 2035
MehrErlass Wahlordnung des Wahlausschreibens
Inhaltsverzeichnis Wahlordnung 35 Erlass Wahlordnung des Wahlausschreibens 1 Wahlvorstand > 36 2 Wählerliste > 36 3 Wahlausschreiben > 37 4 Einspruch gegen die Wählerliste > 38 5 Bestimmung der Mindestsitze
MehrQuelle: Fundstelle: GBl. 1996, 677 Gliederungs-Nr: Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (LPVGWO) Vom 14. Oktober 1996
Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: LPVGWO Ausfertigungsdatum: 14.10.1996 Textnachweis ab: 01.01.2005 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GBl. 1996, 677 Gliederungs-Nr: 2035 Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz
MehrOrt und Zeit der Sitzung sowie Tagesordnung waren nach 75a i.v. m. 6 Abs. 2 Satz 1 der Kommunalwahlordnung bekanntgemacht worden.
zu S 75d i.v.m. 61 Abs. 5 Satz 1 - KWahlO Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses 1) zur Feststeilung des Wahlergebnisses der ^j 1 Bürgermeister-/Bürgermeisterinnenwahl ^} "> Oberbürgermeister-/Oberbürgermeisterinnenwahl
MehrHochschulanzeiger Nr. 06 / 2007 vom 4. April 2007
Hochschulanzeiger Nr. 06 / 2007 vom 4. April 2007 Herausgeber: Präsidium der HAW Hamburg Redaktion: Justitiariat (A. Horstmann) Tel.: 040/42875-9042 Bekanntmachung gemäß 108 Absatz 5 Satz 2 des Hamburgischen
Mehr4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).
Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort
MehrWahlausschreiben für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ( 31 i. V. m. 6 WOLPersVG)
Der Wahlvorstand bei der/dem Dienststelle Ort, TU Kaiserslautern Kaiserslautern, 26.04.16 Wahlausschreiben für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ( 31 i. V. m. 6 WOLPersVG) Gemäß 58
MehrAmtliches Mitteilungsblatt
Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Vechta 05/2018 1 Amtliches Mitteilungsblatt 05/2018 Ordnung zur Wahl der Promovierendenvertretung an der Universität Vechta (Wahlordnung PromV) Vechta, 27.03.2018
MehrWahlordnung der Vertreter der Walddörfer Wohnungsbaugenossenschaft
Wahlordnung der Vertreter der Walddörfer Wohnungsbaugenossenschaft eg (Fassung Januar 2014) Inhaltsverzeichnis 1 Wahlvorstand 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 3 Wahlberechtigung 4 Wählbarkeit 5 Wahlbezirke
MehrWahlordnung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz (WO-BayPVG)
Wahlordnung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz (WO-BayPVG) vom 12. Dezember 1995 (GVBl S. 868, BayRS 2035-2-F), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. April 2010 (GVBl S. 196) Auf Grund des Art.
MehrMuster und Vordrucke für die Personalratswahlen
Muster und Vordrucke für die Personalratswahlen 1. Bestellung des Wahlvorstandes 2. Einladung zur konstituierenden Sitzung des Wahlvorstandes 3. Bekanntgabe über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes
Mehr