CONNECT. Band VIII. Geschraubte Verbindungen im Stahlbau

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1 CONNECT Band VIII Geschraubte Verbindungen im Stahlbau Produktkompetenz Verbindungselemente (PCV) Seite 0

2 Inhalt 1.1. Einleitung Stahlbaunormung nach EN 1090 und EN Herstellerqualifizierung Bauteilspezifikation Arbeiten auf der Baustelle Ausführungsklassen Ausführungsklasse EXC Ausführungsklasse EXC Ausführungsklasse EXC Ausführungsklasse EXC Kategorien von geschraubten Verbindungen Kategorie A: Scher-/Lochleibungsverbindungen Kategorie B: Gleitfeste Verbindungen im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit Kategorie C: Gleitfeste Verbindungen im Grenzzustand der Tragfähigkeit Kategorie D: Nicht vorgespannt Kategorie E: Vorgespannt Verwendung von Verbindungselementen Vorgespannte Schraubenverbindungen Nicht vorgespannte Schraubenverbindungen Verbindungen von nichtrostenden Stählen Schraubenverbindungen bei nichtrostenden Stählen Vorgespannte Schrauben aus nichtrostenden Stählen Werkstoffauswahl bei Verbindungen aus nichtrostenden Stählen Bestimmung des Werkstoffs nach EN Schwimmhallenatmosphäre CE-Kennzeichnung Prüfbescheinigungen Zusätzliche nationale Anforderungen an Bauprodukte mit CE Zeichen Bauprodukte ohne CE-Kennzeichnung Garnituren System HV Produktkompetenz Verbindungselemente (PCV) Seite 1

3 9. System HR System SB Standard-Metallbaugarnitur Korrosionsschutz von Verbindungselementen im Stahlbau Anwendungsbeschränkungen in Deutschland Gewindetoleranzen Normung von Verbindungselementen Herstellung und Abmessungen von Löchern Montageregeln nach EN Schrauben Muttern Scheiben Sicherungselemente Allgemeine Informationen zum Anziehen von Schraubengarnituren Anziehen von nicht vorgespannten Schraubengarnituren (SB-Garnituren) Anziehen von vorgespannten Schraubengarnituren Vorspannziel: Quantitative Erhöhung der Tragsicherheit Kombiniertes Vorspannverfahren nach EN Vorspannziel: Quantitative Erhöhung der Gebrauchstauglichkeit Modifiziertes Drehmomentverfahren nach DIN EN /NA Modifiziertes kombiniertes Vorspannverfahren nach DIN EN /NA Ergänzende Regelungen in Deutschland Kontrolle nicht vorgespannter Verbindungen Kontrolle vorgespannter Verbindungen Kontrolle der Reibflächen Kontrolle vor dem Anziehen Kontrolle während und nach dem Anziehen Kontrolle bei Drehmomentverfahren bei Verwendung von Garnituren K-Klasse K Modifiziertes Drehmomentverfahren Kombiniertes Vorspannverfahren Übersicht über die Kontroll-, Prüf- und Korrekturmaßnahmen Begriffserklärung Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Seite 2

4 20.2. Bauprodukt bzw. geregeltes Bauprodukt Bauproduktenverordnung (BauPVo) ETA EOTA Garnitur Harmonisierte Normen HV SB ÜH siehe Musterverwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen ÜHP siehe Musterverwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen ÜZ siehe Musterverwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Grenzzustand der Tragfähigkeit Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit Leistungserklärung Anhang A: WPK Zertifikat Firma Friedberg, für HV-Garnituren Anhang B: Leistungserklärung Firma Friedberg, für HV-Garnituren Anhang C: WPK Zertifikat Firma Würth, für SB-Garnituren Anhang D: Leistungserklärung Firma Würth, für SB-Garnituren Seite 3

5 1.1. Einleitung Die Ausführungs- und Herstellungsnorm EN 1090 sowie die Bemessungsnorm EN 1993 sind in den Ländern der europäischen Union (EU) eingeführt. Umgangssprachlich ist oft auch nur von der Einführung der Eurocode- Normen die Rede. Die neuen Regelwerke führen dazu, das die Hersteller von Stahl- und Aluminiumbauwerken, mit veränderten Anforderungen, zum Beispiel, in Bezug auf die Qualifikation der Mitarbeiter, die Einrichtung einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK), das Vorspannen von Schraubenverbindungen, das Konformitätsnachweisverfahren für Bauprodukte konfrontiert werden. In den Mitgliedsländern der EU und der EFTA (European Free Trade Association) werden die Eurocodes als Bezugsdokumente für folgende Zwecke betrachtet. Mittel zum Nachweis der Übereinstimmung der Hoch- und Ingenieurbauten mit den wesentlichen Anforderungen an die Verordnung 305/11 BauPVo besonders im Hinblick auf die Anforderungen, mechanische Festigkeit und Standsicherheit und Brandschutz Für die Ausführung von Bauwerken ist, in Europa, seit die Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 maßgeblich. Diese Verordnung regelt übergeordnet die Grundanforderungen die an ein Bauwerk und damit auch an Bauprodukte gestellt werden. Geregelt ist in dieser Verordnung auch, dass für Bauprodukte die einer harmonisierten europäischen Norm oder ETA unterliegen seit Leistungserklärungen (bisher Konformitätserklärung) ausgestellt werden. Damit erklärt der Hersteller die Leistungsdaten für ein Bauprodukt und übernimmt auch die Gewähr für die Einhaltung der deklarierten Angaben. Seite 4

6 2. Stahlbaunormung nach EN 1090 und EN Herstellerqualifizierung Die EN 1090 Teil 1 regelt den Vorgang der Zertifizierung eines Unternehmens. Die EN 1090 Teil 2 regelt die Herstellung von Stahlkonstruktionen, der Teil 3 die Herstellung von Aluminiumkonstruktionen. Die Zertifizierung von Unternehmen darf nur von einer neutralen und unabhängigen Stelle, sogenannten Notified Bodys (z.b. SLV, TÜV oder Materialprüfanstalt) durchgeführt werden. Grundsätzlich werden mit diesen Normen, im europäischen Raum, einheitliche Qualitätskriterien bei der Herstellung von Stahl- und Aluminiumkonstruktionen eingeführt. Ein zertifiziertes Unternehmen darf das CE- Kennzeichen auf die von ihm hergestellten Produkte anbringen, wenn das Produkt den vor genannten Normen und gegebenenfalls zusätzlichen Harmonisierungsrechtsvorschriften entspricht. Das CE Zeichen gewährleistet den freien Verkehr der so gekennzeichneten Produkte innerhalb der Europäischen Union (EU). Es können jedoch in den EU-Mitgliedsländern nationale Anwendungsbeschränkungen für bestimmte Bauprodukte bestehen. Hersteller von Bauprodukten sollten sich daher mit, eventuell existierenden, nationalen Anhängen von harmonisierten Normen intensiv auseinandersetzten, wenn sie ein identisches Bauprodukt in verschiedenen EU Ländern auf dem Markt bereitstellen (Inverkehrbringen) wollen. Eine Hauptforderung der neuen Normen ist die Einrichtung einer sogenannten werkseigenen Produktionskontrolle (WPK). Die werkseigene Produktionskontrolle beinhaltet die Themen Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement und schließt alle Bereiche eines Unternehmens ein, wie zum Beispiel Bemessung, Schweißen, Korrosionsschutz, mechanische Verbindungen, Ausrüstung des Betriebs und Mitarbeiterqualifikation. Der zu zertifizierende Betrieb erstellt ein Handbuch in dem alle betrieblichen Prozesse beschrieben sind, die Einfluss haben auf die (zu erklärenden) Leistungsmerkmale der hergestellten Produkte. Ergänzend dazu ist das Unternehmend verpflichtet, Ergebnisse von Prüfungen und weitere Unterlagen wie Prüfbescheinigungen (z.b. nach EN 10204) für mindestens 10 Jahre aufzubewahren Bauteilspezifikation Die Herstellung der Bauteile ist anhand einer Bauteilspezifikation oder Zeichnung zu steuern, die alle erforderlichen Angaben zum Bauteile enthält. Die darin enthaltenen Angaben müssen ausreichend detailliert sein, sodass nach ihnen die Bauteile hergestellt und auch seine Konformität bewertet werden kann. Die Bauteilspezifikation muss unteranderem folgende Mindestangaben beinhalten: geltende Ausführungsklasse für das Bauteil bzw. für die Bauteilfamilie Soll-Abmessungen Angaben zum Werkstoff Ggf. Angaben zu Schweißnähten Kategorie der geschraubten Verbindung zu verwendende Verbindungselementen Seite 5

7 2.3. Arbeiten auf der Baustelle Da die werkseigene Produktionskontrolle nur das Herstellwerk betrifft, beziehungsweise bis das Produkt auf dem Markt bereit gestellt ist, gelten für Betriebe die auf der Baustelle Bauteile, Tragwerke oder Bauwerke schweißen oder verschrauben gesonderte Anforderungen. Diese Betriebe müssen über einen Eignungsnachweis für die Ausführung von Schweißarbeiten in den entsprechenden Ausführungsklassen verfügen. Als Eignungsnachweis gilt alternativ: ein durch eine notifizierte Stelle ausgestelltes oder bestätigtes Schweißzertifikat nach DIN EN , wenn die werkseigene Produktionskontrolle des Betriebs durch diese Stelle entsprechend DIN EN zertifiziert ist ein auf Grundlage von DIN EN in Verbindung mit DIN EN , Tabelle B.1 durch eine bauaufsichtlich anerkannte Stelle ausgestelltes Schweißzertifikat während der verbleibenden Gültigkeitsdauer eine bestehende Bescheinigung über die Herstellerqualifikation nach DIN entsprechend folgender Übersicht: Beanspruchungsart Statisch oder quasi-statisch Ermüdungsrelevant Ausführungsklasse nach DIN EN EXC1 EXC2 EXC3 EXC4 EXC1 EXC2 EXC3 EXC4 3 der Muster-Hersteller und Anwenderverordnung (nach Landesrecht) bleibt unberührt Tabelle 1 Qualifikation für die Ausführung auf Baustellen Herstellerqualifikation nach DIN mindestens Klasse B Mindestens Klasse B, C oder D unter Beachtung der zu den Klassen angegebenen Geltungsbereiche Mindestens Klasse D Klasse E 3. Ausführungsklassen Tragwerke werden in vier Ausführungsklassen (Execution Class, kurz EXC) unterteilt. Ausführungsklassen können für das gesamte Tragwerk, für einen Teil des Tragwerks oder auch nur für spezielle Details gelten. Ein Tragwerk kann mehrere Ausführungsklassen enthalten. Welche Ausführungsklasse für ein Tragwerk oder Bauteil relevant ist, hängt von der Schadensfolgeklasse, der Herstellungskategorie und Beanspruchungskategorie ab. Detaillierte Erläuterungen finden sich in EN1090-2, Anhang B. In Deutschland werden die Ausführungsklassen, in der Musterliste der technischen Baubestimmungen (MLTB), bestimmten Bauwerksarten zugeordnet. Die Anforderungen, an die werkseigene Produktionskontrolle (WPK), von Stahlbaubetrieben steigen mit ansteigender Ausführungsklasse (EXC1= geringe Anforderungen, EXC4= sehr hohe Anforderungen). Hersteller dürfen nur Bauteile, Tragwerke und Bauwerke ausführen für die sie auch zertifiziert sind. Seite 6

8 Ausführungsklassen sind relevant für Tragwerke bzw. Bauteile für ein Tragwerk. Daneben gibt es eine Vielzahl von geschweißten und/oder geschraubten Bauteilen für die, die Regelungen der EN 1090-Reihe nicht automatisch gelten. Maßgeblich ist jedoch eine vom Planer bzw. Konstrukteur erstellte Bauteilspezifikation. Nicht geregelter Bereich Zäune Eingangstüren (aber in DIN EN ) Tore, privat/gewerblich (aber in DIN EN ) Wetterfahnen Handläufe Turmkreuz (Fenster) Gitter Kamin Eingangstüren (aber in DIN EN ) Möbel, Leuchter, Grabzeichen Fassaden (aber in DIN EN 13830) Brunnen, Skulpturen, Kunst am Bau, Wandplastiken Tabelle 2 nicht geregelte Bereiche 3.1. Ausführungsklasse EXC 1 In diese Ausführungsklasse fallen vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S275, für die mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft. Tragkonstruktionen mit max. zwei Geschosse aus Walzprofilen ohne biegesteife Kopfplattenstöße druck- und biegebeanspruchte Stützen mit max. 3m Knicklänge Biegeträger mit max. 5m Spannweite und Auskragungen bis 2m Charakteristisch veränderliche Einwirkungen gleichmäßig verteilt bis max. 2,5 kn/m² oder Einzelnutzlasten bis max. 2,0 kn max. 30 geneigten Belastungsebenen (z.b. Rampen) mit Beanspruchungen durch charakteristische Achslasten von max. 63kN oder charakteristische veränderliche gleichmäßig verteilte Einwirkungen/Nutzlasten von bis zu 17,5 kn/m² in einer Höhe von max. 1,25m über festem Boden wirkend Treppen und Geländer in Wohngebäuden Wintergärten an Wohngebäuden Landwirtschaftliche Gebäude ohne regelmäßigen Personenverkehr (z.b. Scheunen, Gewächshäuser) Einfamilienhäuser mit bis zu 4 Geschossen 3.2. Ausführungsklasse EXC 2 In diese Ausführungsklasse fallen vorwiegend ruhend und nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S700, die nicht den Ausführungsklassen EXC 1, EXC 3 und EXC 4 zuzuordnen sind. Seite 7

9 3.3. Ausführungsklasse EXC 3 In diese Ausführungsklasse fallen vorwiegend ruhend und nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S700, für die mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft Großflächige Dachkonstruktionen von Versammlungsstätten/Stadien Gebäude mit mehr als 15 Geschossen Vorwiegend ruhend beanspruchte Wehrverschlüsse bei extremen Abflussvolumen Folgende nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Tragwerke oder deren Bauteile: Straßenbrücken, Eisenbahnbrücken, Fußgängerbrücken, Radwegbrücken Fliegende Bauten Türme und Maste (z.b. Antennentragwerke), zylindrische Türme (z.b. Stahlschornsteine) Kranbahnen 3.4. Ausführungsklasse EXC 4 In diese Ausführungsklasse fallen alle Bauteile oder Tragwerke der Ausführungsklasse EXC 3 mit extremen Versagensfolgen für Menschen und Umwelt, wie z.b. Fuß- und Radwegbrücken Straßenbrücken und Eisenbahnbrücken (siehe EN ) über dicht besiedeltem Gebiet oder über Industrieanlagen mit hohem Gefährdungspotential Nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Wehrverschlüsse bei extremen Abflussvolumen Sicherheitsbehälter in Kernkraftwerken 4. Kategorien von geschraubten Verbindungen Geschraubte Verbindungen werden gemäß EN in die Kategorien A bis E eingeteilt. Die Kategorien A, B und C beinhalten Vorgaben für Scherverbindungen. Die Kategorien D und E beinhalten Vorgaben für Zugverbindungen. Für die Baupraxis hat die Kategorie A die mit Abstand größte Bedeutung. Gleitfeste Verbindungen nach den Kategorien B und C kommen nur seltener zur Anwendung, weil sie eine Behandlung der Reibflächen zur Sicherstellung der Reibung erfordern. Bezüglich des Tragverhaltens bieten Gleitfeste Verbindungen bei ermüdungsbeanspruchten Verbindungen, d.h. bei häufig veränderlichen Beanspruchungen, Vorteile. Seite 8

10 4.1. Kategorie A: Scher-/Lochleibungsverbindungen (SL) Bei Scher-/Lochleibungsverbindungen (SL-Verbindungen) erfolgt die Kraftübertragung durch Beanspruchung der Schraube auf Abscherung und durch Beanspruchung der Lochleibung zwischen Schraubenschaft beziehungsweise Schraubengewinde und Lochwandung. Für SL-Verbindungen können Garnituren, des Systems SB in den Festigkeitsklassen 4.6, 5.6 und 8.8 sowie des Systems HV in der Festigkeitsklasse 10.9 verwendet werden. Vorspannung und besondere Oberflächenbehandlungen sind in der Regel nicht erforderlich. SL- Verbindungen sollen mindestens handfest angezogen werden. Zum Schließen eventuell vorhandener Spalten oder zur generellen Erhöhung der Gebrauchstauglichkeit werden aber auch SL-Verbindungen häufig vorgespannt (siehe Regelvorspannkraft). Zu beachten ist, dass der berechnete Wert, der einwirkenden Scherkraft, auf die Schraube, nicht größer sein darf als: Die Schertragfähigkeit der verwendeten Schraube Der berechnete Wert des Lochleibungswiderstandes der verspannten Bauteile Bild 1 Kraftübertragung Scher-Lochleibung 4.2. Kategorie B: Gleitfeste Verbindungen im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (GLV) Bei gleitfesten Verbindungen erfolgt die Übertragung der einwirkenden Kräfte senkrecht zur Schraubenachse durch Haftreibung in den Kontaktflächen zwischen den zu verschraubenden Bauteilen. Für gleitfeste Verbindungen der Kategorien B werden Garnituren des Systems HR in der Festigkeitsklasse 8.8 oder des Systems HV in der Festigkeitsklasse 10.9 verwendet. Die Garnituren müssen voll vorgespannt werden. Im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit darf in der Regel kein Gleiten auftreten, daher müssen die Kontaktflächen der zu verschraubenden Bauteile über eine entsprechende Kontaktflächenbehandlung (Strahlen oder lackieren) verfügen. Der errechnete Wert der einwirkenden Scherkraft im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit darf in der Regel nicht größer sein als: der errechneten Wert des Gleitwiderstandes Seite 9

11 Der errechnete Wert der einwirkenden Abscherkraft im Grenzzustand der Tragfähigkeit darf in der Regel nicht größer sein als: Der errechnete Wert der Schertragfähigkeit und des Lochleibungswiderstandes 4.3. Kategorie C: Gleitfeste Verbindungen im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GLV) Bei gleitfesten Verbindungen erfolgt die Übertragung der einwirkenden Kräfte, senkrecht zur Schraubenachse durch Haftreibung in den Kontaktflächen zwischen den zu verschraubenden Bauteilen. Für gleitfeste Verbindungen der Kategorien C werden Garnituren des Systems HR in der Festigkeitsklasse 8.8 und Garnituren des Typs HV in der Festigkeitsklasse 10.9 verwendet. Die Garnituren müssen voll vorgespannt werden Im Grenzzustand der Tragfähigkeit darf kein Gleiten auftreten, daher müssen die Kontaktflächen der zu verschraubenden Bauteile über eine entsprechende Kontaktflächenbehandlung (Strahlen, Lacke) verfügen. Der errechnete Wert der einwirkenden Scherkraft im Grenzzustand der Tragfähigkeit darf nicht größer sein als: Der errechnete Wert des Gleitwiderstandes und des Lochleibungswiderstandes 4.4. Kategorie D: Nicht vorgespannt Bei zugbeanspruchten Schraubenverbindungen erfolgt die Beanspruchung in Richtung der Schraubenachse. Für SL-Verbindungen können Garnituren, des Systems SB in den Festigkeitsklassen 4.6, 5.6 und 8.8 sowie des Systems HV in der Festigkeitsklasse 10.9 verwendet werden. SL-Verbindungen sollen mindestens handfest angezogen werden. Eine besondere Behandlung der Kontaktflächen zwischen den zu verschraubenden Bauteilen ist nicht erforderlich. Diese Kategorie darf bei Verbindungen, die häufig wechselnden Zugbeanspruchungen ausgesetzt sind, nicht verwendet werden. Der Einsatz in Verbindungen, die durch normale Windlasten beansprucht werden, ist dagegen erlaubt Bild 2 Zugbelastung Seite 10

12 4.5. Kategorie E: Vorgespannt Bei zugbeanspruchten Schraubenverbindungen erfolgt die Beanspruchung in Richtung der Schraubenachse. Für Verschraubungen der Kategorie E können Garnituren des Systems HR in der Festigkeitsklasse 8.8 und Garnituren des Systems HV in der Festigkeitsklasse 10.9 verwendet werden. Schraubenverbindungen der Kategorie E werden voll vorgespannt auf die Mindestvorspannkraft nach EN Die Kontaktflächen der zu verschraubenden Bauteile müssen über eine entsprechende Kontaktflächenbehandlung (Strahlen, Lacke) verfügen. Vereinzelt werden Schrauben in solchen Verbindungen durch hohe Scher- und hohe Zugkräfte beansprucht, so dass dann auch die Kombination nachzuweisen ist. 5. Verwendung von Verbindungselementen Die europäischen Stahlbaunormen schreiben explizit die Verwendung von Schraubengarnituren vor (EN1090-2, Absatz 5.6.3). Garnituren für geschraubte Verbindungen bestehen aus einer Schraube, einer Mutter und, bei HV-Garnituren, einer bzw. zwei Scheiben. Garnituren bestehen aus national oder europäisch genormten Komponenten, die in der Verantwortung eines Herstellers zu Garnituren zusammenstellt werden. Schraubengarnituren die im Stahlbau Verwendung finden müssen, zusätzlich zur eigentlichen Komponenten- Produktnorm, einer der beiden europäisch harmonisierten Schirm -Normen EN oder EN entsprechen. Es wird unterschieden in: 5.1. Vorgespannte Schraubenverbindungen Hierfür werden in der Regel Verbindungselemente verwendet die den Anforderungen der Grundlagennorm EN entsprechen. Wie z.b. HV-Schrauben nach EN , etc. Garnituren nach EN dürfen auch für nicht vorgespannte Schraubenverbindungen eingesetzt werden. Bild 3 HV-Garnitur 5.2. Nicht vorgespannte Schraubenverbindungen Hierfür werden Verbindungselemente verwendet, die den Anforderungen der Grundlagennorm EN entsprechen. Die DIN EN ist eine harmonisierte Schirm-Norm und regelt die technischen Anforderungen an Garnituren für nicht vorgespannte Schraubenverbindungen aus Stählen und austenitischen nichtrostenden Stählen (z.b. Stahlsorte A2 oder A4). Diese Regelung wurde von den vorgespannten Schraubenverbindungen (Verbindungen mit HV-Schrauben) übernommen. Alternativ ist es auch zulässig für nicht vorgespannte Schraubenverbindungen HV-Garnituren nach der bekannten Produktnorm DIN EN einzusetzen. Seite 11

13 Bild 4 SB-Garnitur 5.3. Verbindungen von nichtrostenden Stählen Bei der Verwendung von nichtrostenden Stählen ist zusätzlich die Norm EN (Allgemeine Bemessungsregeln - Ergänzende Regeln zur Anwendung von nichtrostenden Stählen) zu berücksichtigen. Die in der Norm festgelegten Anforderungen betreffen auch Schraubengarnituren bis einschließlich Nenndurchmesser M39. Werden Schrauben, Muttern und sonstige Gewindeteile mit Nenndurchmessern (größer M39) oder chemischen Zusammensetzungen außerhalb der ISO 3506 verwendet, gilt weiterhin die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z Verbindungselemente aus Stahl dürfen nicht für die Verschraubung von Teilen aus nichtrostenden Stählen verwendet werden. Sollte es doch notwendig sein, Teile aus nichtrostenden Stählen mit Stahlschrauben zu verbinden, müssen gegebenenfalls isolierende Elemente verwendet werden. In diesen Fällen ist es notwendig alle Parameter, wie zum Beispiel, Werkstoffe, Anziehparameter, etc. auf den jeweiligen Einsatzfall abzustimmen Schraubenverbindungen bei nichtrostenden Stählen Mit Schrauben aus nichtrostenden Stählen dürfen nur Verbindungen in den folgenden Kategorien ausgeführt werden. Kategorie A Scher-/Lochleibungsverbindungen Kategorie D nicht vorgespannte Zugverbindungen Verbindungen dieser Kategorien dürfen nur mit SB-Garnituren aus nichtrostenden Stählen nach EN ausgeführt werden. Schrauben-Garnituren aus nichtrostenden Stählen müssen den chemischen und mechanischen Eigenschaften der Normen ISO (Schrauben) und ISO (Muttern) entsprechen. Die Korrosionsbeständigkeit der Scheiben sollte im Vergleich zum Grundwerkstoff besser oder mindestens gleichwertig sein. Stahlsorte Festigkeitsklasse nach ISO 3506 Schrauben- Nenndurchmesser Streckgrenze fyb Mpa Zugfestigkeit A2 / A A2 / A Tabelle 3 Nennwerte für fyb und fub für Schrauben aus nichtrostendem Stahl fub Mpa Seite 12

14 Vorgespannte Schrauben aus nichtrostenden Stählen Die Ausführung gleitfester Verbindungen der Kategorien B und C sowie vorgespannte Zugverbindungen der Kategorie E mit Verbindungselementen aus nichtrostenden Stählen ist nicht zulässig. Bei vorgespannten Schrauben aus nichtrostenden Stählen besteht die Gefahr der Relaxation, wodurch die Vorspannung teilweise verloren gehen kann. Falls Schrauben aus nichtrostenden Stählen, in besonderen Fällen, in gleitfesten vorgespannten Schraubenverbindungen eingesetzt werden sollen, ist die Eignung durch Versuche von einem auf diesem Gebiet sachkundigen Gutachter nachzuweisen Werkstoffauswahl bei Verbindungen aus nichtrostenden Stählen Die EN empfiehlt, dass die Korrosionsbeständigkeit von Schrauben, Muttern und gegebenenfalls Scheiben mindestens gleich oder höher sein sollte als die der verbundenen Bauteile. Verbindungselemente für die Verwendung im Baubereich werden überwiegend aus austenitischen Stählen gefertigt. Gängige Stahlsorten sind beispielsweise A2 und A4 in den Festigkeitsklassen 50 oder 70. Gemäß EN Tabelle A.3 entspricht die Stahlsorte A2 der Korrosionsbeständigkeitsklasse (CRC) II Stahlsorte A4 der Korrosionsbeständigkeitsklasse (CRC) III. Anwendungen die in die Korrosionsbeständigkeitsklassen (CRC) IV und V fallen, lassen sich nicht mit handelsüblich erhältlichen Verbindungselementen ausführen Bestimmung des Werkstoffs nach EN Anhang A der EN regelt die Vorgehensweise bei der Auswahl geeigneter nichtrostender Stahlsorten für tragende Bauteile in Bezug auf die Korrosionsbeständigkeit. Die Vorgehensweise gilt nur für Anwendungen in denen folgende Bedingungen erfüllt werden. In der betrachteten Umgebung herrscht ein annähernd neutraler ph-bereich von ph 4 bis ph 10 Die Bauteile sind nicht Bestandteil von chemischen Prozessanlagen oder chemischen Prozessen ausgesetzt Die Bauteile sind nicht ständig oder häufig in Kontakt mit Meerwasser Für die Festlegung geeigneter Stahlsorten ist die Exposition der Bauteile gegenüber bestimmten Umwelteinflüssen zu bestimmen. Das Verfahren zur Werkstoffauswahl erfolgt in drei Schritten: Bestimmung des Korrosionsbeständigkeitsfaktors CRF ( nach Tabelle 4) Ermittlung der Korrosionsbeständigkeitsklasse CRC in Abhängigkeit vom Korrosionsbeständigkeitsfaktor (nach Tabelle 5) Auswahl einer Stahlsorte, die mindestens der ermittelten Korrosionsbeständigkeitsklasse zugeordnet ist. Stähle aus einer höheren Korrosionsbeständigkeitsklasse zu verwenden ist möglich. Grundsätzlich wird in Innen- und Außenbereiche unterschieden. Als Innenbereich gelten beheizte und/oder belüftete geschlossene Räume. Gebäude mit großen Öffnungen wie z.b. Parkhäuser und Verladerampen zählen in der Regel nicht dazu. Zum Außenbereich gehören alle Bereiche, die nicht dem Innenbereich zuzuordnen sind. Seite 13

15 Der Korrosionsbeständigkeitsfaktor CRF ist abhängig von der die Bauteile umgebenden Atmosphäre und wird wie folgt bestimmt: CRF = F1 + F2 + F3 Dabei ist Das Risiko der Exposition gegenüber Chloriden aus Salzwasser oder Auftausalzen. Bei Meerwasser spielen dabei die entsprechende Küstenregion in Europa und der Abstand zum Meer eine Rolle. F1 Ebenfalls Einfluss hat die Hauptwindrichtung und ob sich Bauwerke, Wald oder Geländeerhebungen zwischen dem Meer und den Bauteilen befindet. F2 Das Risiko der Exposition gegenüber Schwefeldioxid, z.b. durch Industrie und Abgase F3 Die Reinigungvorgaben oder die Exposition gegenüber Abwaschen durch Regen Tabelle 4 Korrosivität der Umgebung Für unterschiedliche Teile einer Konstruktion können sich verschiedene CRF ergeben, z.b. wenn einige Bereiche Regen ausgesetzt sind und andere nicht. Das Verfahren setzt weiterhin voraus dass die Bauteile frei sind von Anlauffarben, und Fremdrost erzeugenden Artikeln. Die nachfolgenden Tabellen 5 bis 9 bilden die Basis zur Berechnung des Korrosionsbeständigkeitsfaktors (CRF) und zur Bestimmung der Korrosionsbeständigkeitsklasse (CRC) F1- Risiko der Exposition gegenüber Chloriden aus Salzwasser oder Auftausalz (Streusalz) Anmerkung: M ist der Abstand vom Meer und S ist der Abstand von Straßen mit Einsatz von Auftausalzen 1 Innenräume 0 Niedriges Expositionsrisiko M > 10 km oder S > 0,1km -3 Mittleres Expositionsrisiko 1 km < M 10 oder 0,01 km < S 0,1 km -7 Hohes Expositionsrisiko 0,25 km < M 1km oder S 0,01 km -10 Sehr hohes Expositionsrisiko Straßentunnel, bei denen Auftausalz ausgebracht wird oder wenn Fahrzeuge Auftausalze in den Tunnel einbringen könnten M 0,25 km -10 Sehr hohes Expositionsrisiko Nordseeküste Deutschlands und alle Küstenregionen der Ostsee -15 Sehr hohes Expositionsrisiko M 0,25 km Atlantikküste Portugals, Spaniens und Frankreichs. Küste des Ärmelkanals und der Nordseeregionen des UK, Frankreichs, Belgiens, den Niederlanden und Südschwedens. Alle anderen Küstenregionen des UK, Norwegens, Dänemarks und Irlands. Mittelmeerküste Tabelle 5 Bestimmung des Korrosionsbeständigkeitsfaktors CRF Teilfaktor F1 Seite 14

16 F2- Risiko der Exposition gegenüber Schwefeldioxid In den europäischen Küstenregionen ist die Schwefeldioxidkonzentration üblicherweise gering. Im Landesinneren ist die Schwefeldioxidkonzentration entweder gering oder mittel. Ein hohes Expositionsrisiko ist ungewöhnlich und stets mit besonderen Standorten der Schwerindustrie oder spezifischen Umgebungsbedingungen, wie beispielsweise Straßentunneln verbunden. Die Schwefeldioxidkonzentration kann in Übereinstimmung mit dem Verfahren in ISO 9225 bewertet werden. 0 Niedriges Expositionsrisiko Mittelwert der Gaskonzentration < 10 µg/m³ -5 Mittleres Expositionsrisiko Mittelwert der Gaskonzentration < 10 µg/m³ bis 90 µg/m³ -10 Hohes Expositionsrisiko Mittelwert der Gaskonzentration < 10 µg/m³ bis 250 µg/m³ Tabelle 6 Bestimmung des Korrosionsbeständigkeitsfaktors CRF Teilfaktor F2 F3- Reinigungskonzept oder die Exposition gegenüber Abwaschen durch Regen Achtung: wenn F1 + F2 0, dann F3 = 0 0 Vollständige Exposition gegenüber Abwaschen durch Regen -2 Spezifisches Reinigungskonzept -7 Kein Abwaschen durch Regen oder keine spezifische Reinigung Wenn das Bauteil regelmäßig auf Anzeichen von Korrosion überprüft und gereinigt werden muss, sollte das dem Anwender in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Die Überprüfung, das Reinigungsverfahren und die Häufigkeit sollten festgelegt sein. Je häufiger die Reinigung erfolgt, desto größer ist der Nutzen. Die Zeitspanne zwischen den Reinigungen sollte nicht größer als 3 Monate sein. Ist eine Reinigung festgelegt, sollte sie für alle Teile des Bauwerks gelten und nicht nur für die leicht zugänglichen und gut sichtbaren Teile. Tabelle 7 Bestimmung des Korrosionsbeständigkeitsfaktors CRF Teilfaktor F3 Bestimmung der Korrosionsbeständigkeitsklasse (CRC) Korrosionsbeständigkeitsfaktor Korrosionsbeständigkeitsklasse (CRF) (CRC) CRF = 1 I 0 CRF = > -7 II -7 CRF = -15 III -15 CRF = -20 IV CRF = < -20 V Tabelle 8 Bestimmung der Korrosionsbeständigkeitsklasse CRC Seite 15

17 Berechnungsbeispiel für Befestigungselemente die in einem Straßentunnel verwendet werden. F1-10 Straßentunnel, bei denen Auftausalz ausgebracht wird oder wenn Fahrzeuge Auftausalze in den Tunnel einbringen könnten F2-5 Mittelwert der Gaskonzentration < 10 µg/m³ bis 90 µg/m³ F3-7 Kein Abwaschen durch Regen oder keine spezifische Reinigung Summe CRF -22 Für einen Korrosionsbeständigkeitsfaktor von -22 sind Verbindungselemente der Korrosionsbeständigkeitsklasse V notwendig Tabelle 9 Berechnung des Korrosionsbeständigkeitsfaktors CRF Schwimmhallenatmosphäre Für die Verwendung von nichtrostenden Stählen in Schwimmhallenatmosphäre gelten spezielle Anforderungen. Für tragende Bauteile dürfen nur die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werkstoffe verwendet werden. Tragende Bauteile in der Schwimmhallenatmosphäre Tragende Bauteile die regelmäßig gereinigt werden a Tragende Bauteile die nicht regelmäßig gereinigt werden Alle Befestigungs-, Verbindungsmittel und Gewindeteile Korrosionsbeständigkeitsklasse (CRC) CRC III und höher (außer , , und ) CRC V (außer , und ) CRC V (außer , und ) Bemerkung Die Stahlsorten , , und dürfen bei min. wöchentlicher Reinigung entsprechend DIN EN /NA in Deutschland verwendet werden - Überwiegend werden derartige Sonderteile aus den Werkstoffe und gefertigt a Wenn das Bauteil regelmäßig auf Anzeichen von Korrosion überprüft und gereinigt werden muss, sollte das dem Anwender in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Die Überprüfung, das Reinigungsverfahren und die Häufigkeit sollten festgelegt sein. Je häufiger die Reinigung erfolgt, desto größer ist der Nutzen. Die Zeitspanne zwischen den Reinigungen sollte nicht größer als eine Woche sein. Ist die Reinigung festgelegt, sollte sie für alle des Bauwerks gelten und nicht nur für die leicht zugänglichen und gut sichtbaren Bauteile. Tabelle 10 Stahlsorten für Schwimmhallenatmosphäre 6. CE-Kennzeichnung Bauprodukte dürfen CE gekennzeichnet werden wenn sie einer harmonisierten europäischen Norm, oder einer harmonisierten technischen Spezifikation entsprechen. Für diese Produkte muss auch eine Leistungserklärung erstellt werden. Mit dem CE-Zeichen ist der freie Handel innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums gewährleistet. Beachtet werden müssen, vor der Verwendung eines Bauprodukts, in einem EU-Mitgliedsland Seite 16

18 sogenannte Schwellenwerte für bestimmte Leistungsmerkmale. Möglicherweise kann dadurch die Verwendung in bestimmten Ländern eingeschränkt sein. Eine CE-Kennzeichnung ist meist nur für einen bestimmten Anwendungsbereich (z.b. Metallbau oder konstruktiver Holzbau) gültig. Insbesondere bei Verbindungselementen mit metrischen Gewinden ist zu beachten auf Basis welcher harmonisierten europäischen Norm die CE-Kennzeichnung erfolgt ist. Der zugelassene Verwendungszweck ist in der Leistungserklärung und auch auf der CE-Kennzeichnung angegeben. Als harmonisierte technische Spezifikationen (hts) gelten: Harmonisierte Europäische Normen, wie zum Beispiel die DIN EN ( HV-Schrauben ), die auf der Basis eines Mandates der Kommission vom CEN/CENELEC erarbeitet und im Amtsblatt der EU bekannt gemacht wurden bzw. werden, Europäische technische Zulassungen, wie zum Beispiel die ETA 10/0184 ( Befestigungsschrauben Zebra Pias, Zebra Piasta, FABA ), erteilt von einer notifizierten Zulassungsstellen (in Deutschland das DIBt Deutsches Institut für Bautechnik in Berlin) auf der Basis von Zulassungsleitlinien (ETAG European Technical Approval Guideline) oder des festgelegten Annahmeverfahrens (CUAP Common Understanding Acceptance Procedure); Die Zulassungsleitlinien wurden und werden von der EOTA (European Organisation for Technical Approval Europäische Organisation der Zulassungsstellen) auf der Grundlage von Mandaten der Kommission erarbeitet. Das bedeutet, dass für Bauprodukte die CE-Kennzeichnung erst möglich ist, wenn entsprechende harmonisierte Normen bekannt gemacht oder europäische technische Zulassungen erteilt worden sind! (Quelle: Merkblatt zur EU-Richtlinie 89/106/EWG, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie) 6.1. Prüfbescheinigungen Aufgrund der Vorgaben zur Identifizierbarkeit und Rückverfolgbarkeit von Konstruktionsmaterialien in der EN muss der Hersteller von Tragwerken, Bauwerken oder Bauteilen, Erzeugnisse mit den entsprechenden Prüfbescheinigungen beziehen, die Zuordnung zu Bauteilen oder Bauwerk vornehmen und dokumentieren. Für Schraubengarnituren, Niete und Blech- und Bohrschrauben muss vom Lieferanten eine Werksbescheinigung 2.1 nach EN bei der Bestellung mit angefordert werden. Mit einer Werksbescheinigung 2.1 wird bestätigt, dass die gelieferten Erzeugnisse den Anforderungen der Bestellung entsprechen. Die Angabe von Prüfergebnissen ist nicht vorgesehen Seite 17

19 Konstruktionsmaterialien Prüfbescheinigungen HV - Garnituren 2.1c SB - Garnituren 2.1 Niete, warm genietet 2.1c Selbstschneidende und selbstbohrende Blechschrauben und Blindniete 2.1 c Falls ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 gefordert wird, darf dieses durch eine Herstellungsloskennzeichnung ersetzt werden. Tabelle 11 Prüfbescheinigungen Bei Garnituren für Schraubenverbindungen (HV- und SB-Garnituren) lässt die EN109-2 jedoch zu, wenn diese Produkte mit einem Herstellungsloskennzeichen (Chargenkennzeichen) versehen sind, kann auf eine Werksbescheinigung verzichtet werden. Die Chargenkennzeichnung auf den Schraubenköpfen ermöglicht dem Verwender eine vereinfachte Rückverfolgbarkeit der Komponenten. Hersteller Friedberg Cleff Fertigungsloskennzeichnung 1T (T = Fertigungsjahr 1A Festigkeitsklasse Produktkennzeichen HV SB Produktbild Tabelle 12 Herstellungsloskennzeichnung 6.1. Zusätzliche nationale Anforderungen an Bauprodukte mit CE Zeichen Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) C-100/13 vom wurde klargestellt, dass an europäisch harmonisierte, CE-gekennzeichnete Bauprodukte keine zusätzlichen nationalen Anforderungen gestellt werden dürfen. Weiterhin national geregelt werden dürfen Anforderungen an Gebäude. Aus diesem Grund musste das bisherige deutsche Regelungssystem mit in den Bauregellisten (BRL) angegebenen zusätzlichen nationalen Anforderungen an Bauprodukten angepasst werden. Gemäß EuGH- Urteil dürfen ab dem 16. Oktober 2016 seitens der Bauaufsicht keine über das CE-Zeichen hinausgehenden zusätzlichen nationalen öffentlich-rechtlichen Anforderungen mehr gestellt werden. Seite 18

20 6.2. Bauprodukte ohne CE-Kennzeichnung Bauprodukte, für die keine harmonisierte europäische Norm (hen) oder ein europäisches Bewertungsdokument (ETA) existiert, dürfen nicht mit dem CE-Zeichen versehen werden. Für diese Produkte bestehen oft nationale technische Regeln oder technische Spezifikationen, welche ebenso vom Verwender von Bauprodukten berücksichtigt werden müssen. In Deutschland werden die Anforderungen an Gebäude und die technischen Regeln für Bauprodukte, für die keine harmonisierte Norm besteht, in der Muster-Verwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen (MVV-TB) bekannt gemacht. Der Hersteller von Bauprodukten hat die Übereinstimmung mit diesen technischen Regeln zu bestätigen. Die Bestätigung erfolgt durch Abgabe einer Übereinstimmungserklärung, welche durch eine Kennzeichnung der Bauprodukte mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) erfolgt. In Kapitel C der MVV-TB werden in der Spalte C die Anforderungen festgelegt, welche an die Abgabe einer Übereinstimmungserklärung des Herstellers gestellt werden. Hierbei wird unterschieden in: Übereinstimmungserklärung des Herstellers (ÜH) Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauprodukts durch eine anerkannte Prüfstelle (ÜHP) Übereinstimmungszertifikat durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle (ÜZ) In Kapitel C2 der MVV-TB werden die bisherigen Regelungen der Bauregeliste A Teil 1 fortgeführt. Gibt es für Bauprodukte die keine CE-Kennzeichnung tragen, keine Technischen Baubestimmungen und keine anerkannten Regeln der Technik oder weicht das Bauprodukt von einer Technischen Baubestimmung wesentlich ab, ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich. Nachfolgend einige Beispiele für Bauprodukte mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung. Bild 5 Boxbolt Bild 6 Beam Clamp Trägerklemme Seite 19

21 7. Garnituren Für vorgespannte Schraubenverbindungen gibt es die Systeme HV und HR. Für nicht vorgespannte Schraubenverbindungen das System SB. Alle Systeme basieren auf harmonisierten europäischen Normen, diese Regeln das Zusammenspiel sowie die Eigenschaften von Schraube, Mutter und Scheiben. In Deutschland, Österreich, Italien und weiteren Ländern wird überwiegend das System HV, bestehend aus HV- Schrauben und HV-Muttern nach verwendet, sowie Scheiben nach EN oder EN In Frankreich ist das System HR nach EN verbreitet. Für das System SB gelten die Festlegungen der Normenreihe EN Die Entscheidung, welches System zum Einsatz kommt, obliegt dem Konstrukteur oder Statiker. 8. System HV Das System HV beinhaltet ausschließlich Schrauben der Festigkeitsklasse 10.9 und Muttern der Festigkeitsklasse 10 sowie gehärteten Scheiben. HV-Schrauben und Muttern verfügen, im Vergleich zu Maschinenbauschrauben, über größere Schlüsselweiten und weitere spezifische Merkmale und Eigenschaften. Die Höhe der verwendeten Muttern, entspricht in etwa 0,8d, die Gewindelängen sind kürzer als bei Maschinenbauschrauben üblich. Das Versagen, bei Überbeanspruchung, erfolgt durch abstreifen der Mutter. Charakteristisch für HV-Schrauben sind folgende Merkmale: Große Unterkopffläche geringere Flächenpressung geringeres Setzen Großer Unterkopfradius geringere Kerbwirkung bessere Dauerschwingfestigkeit Definierte Reibeigenschaften ermöglicht planmäßiges Vorspannen CE-Kennzeichnung Entspricht der harmonisierten europäischen Norm EN und darf damit im Anwendungsbereich der europäischen Bauproduktenverordnung (EU) 305/2011 verwendet werden. Kennzeichnung mit Chargennummer auf dem Schraubenkopf (freiwillig bei deutschen Herstellern) Sicherheit durch dokumentierten Herstellprozess der Hersteller kann aufgrund der werkseigenen Produktionskontrolle auf ermittelte Kennwerte zurückgreifen. Damit kann gemäß Norm EN auf das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN verzichtet werden. HV-Muttern der k-klasse k1 sind nach der europäischen Norm unabhängig vom aufgebrachten Korrosionsschutz immer mit einem speziellen Schmiermittel behandelt. Vom Anwender ist zu beachten, dass Muttern und Schrauben den gleichen k-wert aufweisen und ebenso wie die Scheiben vom gleichen Garnituren- Hersteller sind. Seite 20

22 9. System HR Das System HR beinhaltet neben der Festigkeitsklasse 10.9/10 auch die Festigkeitsklasse 8.8/8. HR-Garnituren gewinnen ihr Verformungsvermögen überwiegend durch eine plastische Verlängerung der Schraube. Die Höhe der verwendeten Muttern, entsprechen den Mutternhöhen nach ISO 4032 Typ 1, Gewindelängen sind entsprechend der ISO 888. Dadurch ist, im Vergleich zum System HV, ein anderes Versagensprinzip gegeben. HR-Schraube versagen, bei Überbelastung, im freien belasteten Gewinde und nicht wie bei dem System HV üblich, durch abstreifen des Mutterngewinde. 10. System SB Für nicht vorgespannte Schraubenverbindungen im Metallbau müssen nach EN ebenso Schraubengarnituren verwendet werden. Schraubengarnituren für nicht vorgespannte Schraubenverbindungen müssen der harmonisierten europäischen Norm EN entsprechen. Schrauben nach dieser Norm haben, neben dem Herstellerkennzeichen und der Festigkeitsklasse, das Kennzeichen SB (für Structural Bolting) auf dem Schraubenkopf. Die Norm EN definiert folgende Grundanforderungen an Garnituren. Maße und Toleranzen müssen in einer europäischen oder internationalen Produktnorm beschrieben sein (Noch gültige nationale Normen (z.b. DIN) sind ebenso möglich) Die komplette Garnitur muss im Zugversuch die vorgeschriebene Mindestbruchkraft erfüllen Die sonstigen, in den einzelnen Komponenten-Produktnormen, enthaltenen Regelungen hinsichtlich Werkstoff und mechanischen Eigenschaften sind ebenfalls einzuhalten Schrauben und Muttern müssen zusätzlich zum Herstellerkennzeichen und dem Kennzeichen der Festigkeitsklasse mit dem Zusatzkennzeichen SB für Structural Bolting versehen sein Gilt nur für Nenndurchmesser M12 M36 Festigkeitsklassen von Schrauben 4.6, 5.6, 8.8, 10.9 Festigkeitsklassen von Muttern 4, 5, 6, 8, 10, 12 Härteklassen von Scheiben 100HV, 200HV, 300HV Gleichzeitig erfüllt eine Garnitur nach DIN EN auch die europäische harmonisierte Bauprodukteverordnung (EU) 305/2011. Gemäß dem europarechtlichen Status der DIN EN als harmonisierte europäische Norm, muss die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) des Garniturenherstellers durch eine notifizierte Stelle (z.b. TÜV) zertifiziert (System 2+) sein. Das muss, neben anderen Informationen, durch das CE-Kennzeichen auf der Verpackung bestätigt werden. Nach der neuen Normungslage ist es grundsätzlich möglich jegliche Kopf- und Schaftform, die die Anforderungen hinsichtlich Zugbeanspruchbarkeit erfüllt, sofern sie als Garnitur von einem entsprechend Seite 21

23 zertifizierten Hersteller zur Verfügung steht, für nicht vorgespannte Schraubverbindungen zu verwenden. Viele Schrauben mit niedrigen Köpfen oder Senkköpfen erfüllen diese Forderung nicht, Schrauben mit niedrigen Köpfen/Senkköpfen sind meist nicht voll belastbar. Zurzeit sind Schrauben nach ISO 4014, ISO 4017, DIN 7990, DIN 7968, Muttern nach ISO 4032 und Scheiben nach ISO 7089, ISO 7090, ISO 7091, DIN bzw. -2 erhältlich. Die DIN EN ist beschränkt auf die Gewindegrößen von M12 M36. Andere Durchmesser werden jedoch nicht generell ausgeschlossen Standard-Metallbaugarnitur Standard-Metallbaugarnituren basieren auf Vollgewindeschrauben nach ISO 4017 und Teilgewindeschrauben nach ISO 4014 jeweils mit Mutter nach ISO Die Vorteile dieser Garnituren-Varianten liegen in der flexiblen Einsetzbarkeit. Die Schrauben haben im Vergleich zu der in Deutschland auch gebräuchlichen Metallbaugarnitur bestehend aus Schraube nach DIN 7990 und Mutter nach ISO 4032 ein längeres Gewinde. Für viele Anwendungen sind daher weniger verschiedene Abmessungen notwendig. Nachteilig ist in einigen Anwendungsfällen, die geringere Abschertragfähigkeit wenn das Gewinde in die Trennfuge ragt. Die Verwendung von Scheiben ist bei Standard-Metallbaugarnituren nur bei einschnittigen Verbindungen mit nur einer Schraubenreihe vorgeschrieben. In solchen Fällen sind gehärtete Scheiben (300HV) sowohl kopf- als auch mutternseitig beizulegen. Bezeichnung Abbildung Komponenten Standard-Metallbaugarnitur mit Teilgewinde Standard-Metallbaugarnitur mit Vollgewinde Seite 22 Schraube ISO 4014 Mutter ISO 4032 Gegebenenfalls Scheibe, wahlweise Scheibe ISO 7089 Scheibe ISO 7090 Härte der Scheibe bei Festigkeitsklasse 8.8; 300HV. Bei Stahlsorte A2-70 und A4-70, 200HV Schraube ISO 4014 Mutter ISO 4032 Gegebenenfalls Scheibe, wahlweise Scheibe ISO 7089 Scheibe ISO 7090 Härte der Scheibe bei Festigkeitsklasse 8.8; 300HV. Bei Stahlsorte A2-70 und A4-70, 200HV

24 Metallbaugarnitur mit Teilgewinde Schraube DIN 7990 Mutter ISO 4032 Scheibe DIN 7989 Tabelle 13 Garniturenvarianten 11. Korrosionsschutz von Verbindungselementen im Stahlbau Die EN fordert, dass die Korrosionsbeständigkeit von Anschlüssen und Verbindungsmitteln vergleichbar sein muss, mit den für ein Bauteil festgelegten Korrosionsbeständigkeiten. Da im Stahlbau, in den wohl allermeisten Fällen, die Konstruktionen feuerverzinkt werden, sind somit auch feuerverzinkte Schraubengarnituren einzusetzen. Würth-HV-Garnituren zeichnen sich durch einen hochwertigen Korrosionsschutz aus. Die Schichtdicke der Feuerverzinkung beträgt min. 40 μ, dadurch wird auch in aggressiver Umgebungsatmosphäre ein langjähriger Korrosionsschutz erreicht. Bild 7 Schutzdauer des Korrosionsschutzes Die Verzinkung erfolgt gemäß der DIN EN ISO unter Berücksichtigung darüber hinausgehender Festlegungen wie beispielsweise der DASt 021Richtlinie die dem derzeitigen Stand der Technik zur Herstellung feuerverzinkter Schrauben entsprechen. Das Schneiden des Muttergewindes und die Schmierung der Muttern (HV-Muttern) unter Prozessbedingungen erfolgt nach der Feuerverzinkung, um die Passfähigkeit des Gewindes sicherzustellen und durch spezielle Schmierung ein einheitliches Anziehverhalten zu gewährleisten. Den Korrosionsschutz des dann unverzinkten Muttergewindes übernimmt, nach der Montage, der Zinküberzug des Schraubenbolzens. Um die Funktionsfähigkeit einer Schraubengarnitur zu gewährleisten sind nur komplette Garnituren (Schraube, Mutter und Scheiben) eines Herstellers zu verwenden Anwendungsbeschränkungen in Deutschland Ergänzend zu den Regelungen der EN 1993 bzw. EN 1090 bestehen in Deutschland Anwendungsbeschränkungen hinsichtlich Korrosionsschutzbeschichtungen auf Schrauben der Festigkeitsklasse 8.8 und Im Anwendungsbereich der vor genannten Normen dürfen keine galvanisch verzinkten Schrauben der Festigkeitsklasse 8.8 und 10.9 verwendet werden. Seite 23

25 12. Gewindetoleranzen Um in der Gewindepaarung von Schraube und Mutter ausreichend Platz für den recht dicken Überzug zu schaffen, haben sich zwei unterschiedliche Vorgehensweisen bewährt. Ausgehend von der Nulllinie des Gewindetoleranzsystems wird der Platz für den Überzug entweder in das Schrauben- oder das Muttergewinde gelegt. Diese Vorgehensweisen dürfen nicht gemischt werden. Eine Mischung der in Tabelle 14 dargestellten Vorgehensweisen 1 und 2 führt entweder zu einer Herabsetzung der Tragfähigkeit der Verbindung oder zu Montageproblemen. Gewindetoleranz Gewindetoleranz der Schraube der Mutter vor dem Verzinken Verfahren 1 6AZ/6AX 6g/6h Kennzeichnung Z oder X (z.b. 10Z) keine Verfahren 2 6H/6G 6az Kennzeichnung keine U (z.b. 8.8U) Die Sonderkennzeichnung wird im Anschluss an die Kennzeichnung der Festigkeitsklasse angebracht Tabelle 14 Toleranzsysteme bei der Paarung feuerverzinkter Schrauben und Muttern Bild 13. Normung von Verbindungselementen Im Zuge der Umsetzung der europäischen Bauproduktenrichtlinie wurden für Verbindungselemente im Stahlund Metallbau europäische Normen erarbeitet, die die früheren deutschen DIN Normen zum Großteil abgelöst haben. Eine Übersicht über die Umstellung der Normen gibt Tabelle 15. Berechnung Gestaltung Ausführung, Kontrolle Produkte EN Wahlweise bestehend aus den Komponenten Produkte EN EN DIN EN (vorwiegend ruhende Belastung) DIN EN (nicht vorwiegend ruhende Belastung) EN DIN ISO 4014 (Sechskantschraube mit Schaft) ISO 4017 (Sechskantschraube mit Vollgewinde) ISO 4032 (Sechskantmutter) ISO 7089 (Scheibe) ISO 7090 (Scheibe mit Fase) DIN 7968 (Sechskant-Passschraube in FSK 5.6) DIN 7969 (Senkschraube mit Schlitz) DIN 7990 (Sechskantschraube mit Schaft in FSK 4.6 und 5.6) EN (Sechskantschrauben System HR) EN (Sechskantschrauben System HV) EN (Scheiben für HR und HV) EN (gefaste Scheiben für HR und HV) EN (Senkschrauben System HR) EN (Passschrauben System HV) EN (Schrauben System HRC)) Tabelle 15 europäische Normen und die DIN Vorgängernormen DIN 7968 DIN 7969 DIN 7990 DIN 7999 DIN 931 DIN 933 DIN 934 DIN 125 DIN 6914 DIN 6915 DIN 6916 Seite 24

26 14. Herstellung und Abmessungen von Löchern Löcher für Verbindungsmittel oder Bolzen dürfen durch Bohren, Stanzen, Laser-, Plasma- bzw. thermisches Schneiden hergestellt werden sofern ein fertiges Loch entsteht. Stanzen ist zulässig, sofern die Bauteilnenndicke nicht größer ist als der Nenndurchmesser des Lochs bzw. bei einem nicht runden Loch nicht größer ist als dessen kleinste Abmessung. Die Löcher in Bauteilen, die zusammengesetzt werden müssen so ausgeführt werden, dass die Verbindungsmittel ohne Behinderung eingesetzt werden können. Kopf- und Mutternauflagefläche müssen rechtwinklig zur Schraubenachse sein. Für die Ausführungsklassen EXC 3 und EXC 4 sowie für Passschrauben gelten ergänzende Regelungen. Nenndurchmesser d der Schraube oder des Bolzens (mm) und größer Normale runde Löcher a. 1b,c 2 3 Lochspiel Δd Übergroße runde Löcher Kurze Langlöcher (in der Länge)d Lange Langlöcher (in der Länge)d 1,5 d a. Bei Anwendungsfällen, wie z. B. bei Türmen und Masten, muss das Nennlochspiel für normale runde Löcher um 0,5 mm abgemindert werden, sofern nichts anderes festgelegt wird. b. Bei beschichteten Verbindungsmitteln kann das Nennlochspiel von 1 mm um die Überzugdicke des Verbindungsmittels erhöht werden. c. Unter Bedingungen nach EN dürfen Schrauben mit Nenndurchmessern von 12 und 14 mm oder Senkschrauben auch mit 2 mm Lochspiel eingesetzt werden. d. Bei Schrauben in Langlöchern muss das Nennlochspiel in Querrichtung gleich dem für normale runde Löcher festgelegten Lochspiel beim entsprechenden Durchmesser sein. Tabelle 16 Nennlochspiel bei Schrauben und Bolzen 15. Montageregeln nach EN Geschraubte Verbindungen stellen eine der klassischen Verbindungsarten im Stahlbau dar. Für vorwiegend ruhende Belastungen erfolgt die Berechnung und Gestaltung der Verbindungen nach EN Bauteile und Verbindungen die unter Ermüdungsbeanspruchung stehen müssen unter Einbeziehung der EN und gegebenenfalls unter Einbeziehung weiterer Anwendungsnormen ausgelegt werden. Für die Ausführung und Kontrolle von geschraubten Verbindungen gelten die Regelungen der EN Schrauben Der Nenndurchmesser des Verbindungsmittels muss bei Stahlbauverschraubungen mindestens M12 sein. Je nach Anforderung an die Verschraubung kann davon abgewichen werden. Bei dünnwandigen Bauteilen und Profilblechen müssen die Mindestdurchmesser für jedes Verbindungselement individuell festgelegt werden. Seite 25

27 Zu beachten ist: Die Schraubenlänge muss so gewählt werden, dass nach dem Anziehen die folgenden Anforderungen an den Gewindeüberstand des Schraubengewindes über die Mutter und an die Gewindelänge erfüllt sind. Gewindeüberstand: Für vorgespannte (EN ) und nicht vorgespannte (EN15048) Garnituren muss die Länge des Gewindeüberstandes mindestens einen Gewindegang betragen, gemessen von der Mutternaußenseite zum Schraubenende. Gewindeabstand: Bei nicht vorgespannten Schrauben muss mindestens ein vollständiger Gewindegang (zusätzlich zum Gewindeauslauf) zwischen der Auflagefläche der Mutter und dem gewindefreien Teil des Schraubenschaftes sein. Bei vorgespannten Schrauben nach EN , EN und EN müssen mindestens vier vollständige Gewindegänge (zusätzlich zum Gewindeauslauf) zwischen der Auflagefläche der Mutter und dem gewindefreien Teil des Schraubenschaftes sein. Bild 8 Gewindeüberstand - Gewindeabstand Seite 26

28 Bei vorgespannten Schrauben nach EN und EN müssen die Klemmlängen nach EN Anhang A eigehalten werden. Bild 9 Klemmlänge Muttern Muttern müssen auf den zugehörigen Schrauben frei drehbar sein. Diese Prüfung kann sehr einfach bei der Montage, von Hand durchgeführt werden. Jede Garnitur, bei der die Mutter nicht frei drehbar ist, muss ausgesondert werden. Erfolgt der Zusammenbau mit maschineller Hilfe, kann eine der beiden folgenden Überprüfungen angewendet werden: Bei jedem neuen Muttern- oder Schrauben-Los kann deren Zusammenpassen vor dem Einbau durch Zusammenbau von Hand überprüft werden Bei verschraubten Garnituren können vor dem Anziehen Muttern stichprobenartig von Hand nach einem anfänglichen Losdrehen auf freies Drehen überprüft werden Zu beachten ist: Muttern müssen so eingebaut werden, dass deren Kennzeichnung bei der Kontrolle nach dem Zusammenbau sichtbar ist Scheiben Bei der Verwendung von HV-Garnituren müssen Scheiben sowohl unter dem Schraubenkopf als auch unter der Mutter angeordnet werden. Bei SB-Garnituren ist die Verwendung von Scheiben, bei normalen runden Löchern normalerweise, nicht erforderlich. Wenn Scheiben verwendet werden, ist die Scheiben unter dem Element (Schraubenkopf oder Mutter) anzuordnen das gedreht wird. In einschnittigen Verbindungen mit nur einer Schraubenreihe sind Scheiben sowohl unter dem Schraubenkopf als auch unter der Mutter erforderlich. Seite 27

29 Zu beachten ist: Kopfseitig angeordnete Scheiben bei vorgespannten Schrauben müssen EN entsprechen und mit der Fase zum Schraubenkopf gewandt, angeordnet sein. Scheiben nach EN dürfen nur mutterseitig eingesetzt werden. Bild 10 Sichtbarkeit der Kennzeichnung Bei Anschlüssen mit Langlöchern und übergroßen Löchern müssen Unterlegbleche eingesetzt werden. Ein zusätzliches Unterlegblech oder bis zu drei zusätzliche Scheiben mit einer maximalen Gesamtdicken von 12 mm dürfen angeordnet werden, um die Klemmlänge von Garnituren anzupassen. Bei vorgespannten Garnituren, die mit dem Drehmomentverfahren angezogen werden, darf nur ein zusätzliches Unterlegblech auf der Seite, auf der gedreht wird, verwendet werden. Alternativ darf ein zusätzliches Unterlegblech oder dürfen zusätzliche Scheiben, auf der Seite auf der nicht gedreht wird, angeordnet werden. Ansonsten darf/dürfen bei vorgespannten und in nicht vorgespannten Garnituren ein zusätzliches Unterlegblech oder zusätzliche Scheiben entweder auf der Seite, auf der gedreht wird, oder auf der Seite, auf der nicht gedreht wird, angeordnet werden. Abmessungen und Stahlsorten von Unterlegblechen müssen auf die jeweiligen Anwendungsfälle abgestimmt sein. Unterlegbleche dürfen nicht dünner als 4 mm sein. Keilscheiben müssen eingesetzt werden, wenn die Oberfläche der Konstruktionsmaterialien einen Winkel zur Ebene senkrecht zur Schraubenachse bildet von mehr als: 1/20 (3 ) bei Schrauben mit d 20 mm; 1/30 (2 ) bei Schrauben mit d > 20 mm. Die Abmessungen und Werkstoffe von Keilscheiben, müssen den jeweils vorhandenen Bedingungen angepasst werden. Seite 28

30 15.4. Sicherungselemente Bei vorgespannten Schraubenverbindungen dürfen keine zusätzlichen Sicherungselemente verwendet werden. Falls eine Sicherung doch notwendig werden sollte, muss über entsprechende Verfahrensprüfungen ermittelt werden, welche Auswirkungen die Verwendung eines solchen Elements auf das Anziehverhalten beziehungsweise auf die Verbindung insgesamt hat. Vereinzelt haben Hersteller von Keilsicherungsscheiben eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für die Verwendung dieser Scheiben, in Verbindung mit vorspannbaren Schraubenverbindungen nach EN erwirkt. Bei der Verwendung dieser Scheiben sind die Verwendungshinweise in der Zulassung zu beachten. Bei nicht vorgespannten Verbindungselementen dürfen Sicherungselemente gemäß den Produktnormen ISO 7040, ISO 7042, ISO 7719, ISO 10511, ISO 10512, ISO verwendet werden. Zu beachten ist hier jedoch auch, dass diese Produkte in Verbindung mit den Schrauben, den Anforderungen der Garnituren- Schirmnorm EN unterliegen. Derzeit sind Garnituren mit Sicherungsmuttern nicht marktverfügbar. 16. Allgemeine Informationen zum Anziehen von Schraubengarnituren Grundsätzlich lässt sich das Anziehen von Schraubengarnituren im Stahlbau in drei unterschiedliche Kategorien einteilen. Handfest SB-Garnituren müssen mindestens Handfest angezogen. Der Anwender muss in Abhängigkeit von der Anwendung, der Beanspruchung und der Steifigkeit der Schraubverbindung individuell entscheiden wie fest eine Schraubverbindung angezogen werden kann bzw. muss. Angezogen Schraubverbindungen, die Scher-/ Lochleibungs beansprucht werden (Schraubfallkategorie A) und mit HV- Garnituren der K-Klasse k1 ausgeführt werden, dürfen auf ein Vorspannkraftniveau angezogen werden, das sicherstellt, dass Spalten geschlossen und ein Klaffen von Verbindungsstellen vermieden wird. Solche Schaubverbindungen dürfen in Deutschland mit dem modifizierten Drehmomentverfahren nach EN /NA angezogen werden. Schraubengarnituren die derart Angezogen werden erhöhen die Gebrauchstauglichkeit. Nähere Erläuterungen hierzu in Kapitel Vorgespannt Gleitfeste Verbindungen (Schraubfallkategorie B, C, E), die mit HV-Garnituren der K-Klasse k1 ausgeführt werden, müssen auf ein Vorspannkraftniveau angezogen werden, das sicherstellt, dass ein Gleiten der verspannten Verbindungsstellen verhindert wird. Solche Schaubverbindungen müssen in Deutschland mit dem modifizierten-kombinierten Drehmomentverfahren nach EN /NA angezogen werden. Schraubengarnituren die derart Angezogen werden erhöhen die Tragfähigkeit. Nähere Erläuterungen hierzu in Kapitel Seite 29

31 17. Anziehen von nicht vorgespannten Schraubengarnituren (SB-Garnituren) Die zu verschraubenden Bauteile sind so zusammenzuziehen, dass sie eine weitgehend flächige Anlage erreichen. Zwischenlagen dürfen eingesetzt werden, um eine Anpassung vorzunehmen. Wenn im mittigen Bereich der Verbindung ein Anliegen der Kontaktflächen erreicht wird und kein planmäßiger Kontaktstoß festgelegt ist, dürfen bei Konstruktionsmaterialien mit t 4 mm bei Blechen und Profilblechen und t 8 mm bei Profilquerschnitten bis zu 4 mm große Spalte zwischen den Kanten verbleiben. Jede Garnitur muss mindestens handfest angezogen werden, wobei insbesondere bei kurzen Schrauben der Abmessung M12 und gegebenenfalls kleiner darauf zu achten ist, dass diese dabei nicht überlastet werden. Der Anziehvorgang muss für Schrauben einer Schraubengruppe schrittweise ausgehend vom Bereich der höchsten Steifigkeit der Verbindung hin zum Bereich der geringsten Steifigkeit durchgeführt werden. Um einen einheitlichen handfesten Zustand zu erzielen, kann mehr als ein Anziehdurchgang notwendig sein. Unter dem Begriff handfest kann im Allgemeinen der Zustand verstanden werden, der von einer Person mit einem Schraubenschlüssel normaler Größe ohne Verlängerung erreicht werden kann. Richtwerte für Handfest Anziehmomente (unabhängig von der Festigkeitsklasse) Nenndurchmesser-Schraube M12 M16 M20 M22 M24 M27 M30 M36 Anziehmoment (Nm) Tabelle 17 Richtwerte für handfest -Anziehmomente Die Werte in vorstehender Tabelle sind so gewählt, dass sie in einer blanken (schwarzen), leicht geölten Schraubengarnitur der Festigkeitsklasse 10.9/10, knapp 10% der Mindestvorspannkraft Fp, C erzeugen. Eine Schraube der Festigkeitsklasse 4.6 wird im Spannungsquerschnitt mit ca % beansprucht. Eine Überbeanspruchung der Schrauben durch handfestes Anziehen ist ausgeschlossen. Zur Erhöhung der Gebrauchstauglichkeit, können für SB-Garnituren der Festigkeitsklasse 8.8, die Werte aus Tabelle 18 als Orientierung herangezogen werden. Die Werte gelten für Außensechskantschrauben und Außensechskantmuttern in feuerverzinkter und leicht geölter Ausführung. Für andere Kopf- und Mutternformen sowie zusätzlichen Schmierstoffauftrag, müssen vom Konstrukteur, die Anziehparameter gesondert festgelegt werden. Richtwerte für SB- Schraubengarnituren Schraube ISO 4014 und ISO 4017 mit Mutter ISO 4032) Nenndurchmesser M8 M10 M12 M16 M20 M22 M24 M27 M30 M36 M A für Festigkeitsklasse (in Nm) a. Werte basieren auf Reibwert µges = 0,09 0,14, Montagegenauigkeit 15%, Ausnutzung der Schrauben max. 90% Dehngrenze Tabelle 18 Richtwerte Anziehdrehmomente Seite 30

32 18. Anziehen von vorgespannten Schraubengarnituren Vorspannziel: Quantitative Erhöhung der Tragsicherheit (Volle Vorspannkraft nach Eurocode 3) Wenn keine besonderen Vereinbarungen für eine Schraubverbindung vom Konstrukteur/Hersteller festgelegt worden sind, ist für den Nennwert der Mindestvorspannkraft F p, C anzusetzen: F p, C = 0,7 f ub A s wobei f ub die Nennzugfestigkeit des Schraubenwerkstoffs und A s die Spannungsquerschnittsfläche der Schraube ist, wie in EN festgelegt. Dieses Vorspannkraftniveau, muss für alle gleitfest vorgespannten Verbindungen der Kategorien B, C und E, zur Erhöhung der Tragsicherheit angesetzt werden. Für alle anderen vorgespannten Verbindungen kann ein geringeres Vorspannkraftniveau (z.b. Regelvorspannkraft), zur Erhöhung der Gebrauchstauglichkeit, festgelegt werden. Im letztgenannten Fall müssen die Garnituren, die Anziehverfahren, die Anziehparameter und die Kontrollanforderungen ebenfalls festgelegt werden. Vorspannung kann zur Gleitfestigkeit, für Verbindungen in erdbebengefährdeten Regionen, zur Ermüdungsfestigkeit, für Ausführungszwecke oder als Qualitätssicherungsmaßnahme (z. B. für die Dauerhaftigkeit) notwendig sein. Festigkeitsklasse 10.9 Schraubendurchmesser in mm Vorspannkraft (kn) Tabelle 19 Werte von F p, C in kn (Mindestvorspannkraft) Wenn nicht gesondert vom Konstrukteur festgelegt, müssen die in der Tabelle 20 angegebenen Anziehverfahren, in Verbindung mit der jeweiligen k-klasse der Garnituren (Kalibrierung im Anlieferungszustand) eingesetzt werden. Anziehverfahren Drehmomentverfahren Kombiniertes Vorspannverfahren Tabelle 20 k-klassen für Anziehverfahren k-klassen K2 K2 oder K1 Seite 31

33 Zu beachten ist: Die Kalibrierung im Anlieferungszustand (k-klasse) gilt für das Anziehen durch Drehen der Mutter. Grate, lose Partikel und übermäßig dicke Farbanstriche, die einen festen Sitz der zu verbindenden Teile verhindern würden, müssen vor dem Zusammenbau entfernt werden. Das Anziehen muss durch Drehen der Mutter erfolgen, es sei denn der mutterseitige Zugang zur Garnitur ist nicht möglich. Abhängig vom verwendeten Anziehverfahren können besondere Vorkehrungen (z.b. Schmierung der Kopfauflagefläche bzw. Scheibe) notwendig werden, wenn Schrauben kopfseitig angezogen werden. Sowohl beim ersten als auch beim letzten Anziehschritt muss das Anziehen schrittweise erfolgen, ausgehend von dem Teil des Anschlusses mit der größten Steifigkeit hin zum nachgiebigsten Teil. Mehr als ein Anziehdurchgang kann notwendig sein, um gleichmäßige Vorspannkräfte zu erzielen. Verwendete Anziehgeräte müssen bei allen Anziehschritten des Drehmomentverfahrens eine Genauigkeit von ± 4 % nach EN ISO 6789 besitzen. Jedes Anziehgerät ist nach EN ISO 6789 zu warten; im Falle von pneumatischen Anziehgeräten ist das Gerät jedes Mal, wenn Schlauchlängen geändert werden, zu überprüfen. Bei Anziehgeräten, die im ersten Anziehschritt des kombinierten Vorspannverfahrens eingesetzt werden, gelten diese Anforderungen geändert auf ± 10 % Genauigkeit und jährliche Wiederholungen. Eine Überprüfung muss nach jeglichem Vorfall erfolgen, der während des Einsatzes auftritt (erheblicher Stoß, Hinfallen, Überlastung, etc.) und das Anziehgerät beeinträchtigt. Andere Anziehverfahren (z. B. axiales Vorspannen mittels hydraulischer Anziehgeräte oder Vorspannen mit Ultraschallkontrolle) müssen nach den Empfehlungen des Ausrüstungsherstellers kalibriert werden. Hochfeste Schrauben zum planmäßigen Vorspannen müssen ohne Änderung der Schmierung im Anlieferungszustand eingesetzt werden. Wird eine Garnitur, die bis zur Mindestvorspannkraft angezogen worden ist, später gelöst, muss diese entfernt werden, und die komplette Garnitur muss ausgesondert werden. Garnituren, die zum ersten Zusammenbau eingesetzt werden, brauchen im Allgemeinen nicht bis zur Mindestvorspannkraft angezogen oder wieder gelöst zu werden, und können daher beim endgültigen Verschraubungsvorgang an gleicher Stelle verwendet werden. Eine Verzögerung des Anziehvorgangs, auf Grund von nicht beeinflussbaren Vorkommnissen kann das Verhalten der Schmierung ändern; dieses sollte daher geprüft werden. Der mögliche Vorspannkraftverlust hat mehrere Ursachen, z. B. Relaxieren, Kriechen der Beschichtungen und wird bei den nachfolgend festgelegten Anziehverfahren berücksichtigt. Bei dicken Oberflächenbeschichtungen ist festzulegen, ob Maßnahmen zum Ausgleich eines möglichen nachträglichen Verlustes der Vorspannkraft erforderlich sind. Bei Anwendung des Drehmomentverfahrens kann dies durch erneutes Anziehen nach einem Intervall von einigen Tagen erfolgen. Seite 32

34 18.2. Kombiniertes Vorspannverfahren nach EN Das kombinierte Vorspannverfahren, für HV-Garnituren nach EN der K-Klasse K1, besteht aus zwei Schritten: Bei dem ersten Anziehschritt werden die HV-Garnituren mit einem Anziehdrehmoment von ca. 0,75 M r,i angezogen (siehe Tabelle 21). Der erste Anziehschritt muss für alle Schrauben in einer Verbindung durchgeführt sein, bevor mit dem zweiten Anziehschritt begonnen wird Bei dem zweiten Anziehschritt (siehe Tabelle 22). wird ein definierter Weiterdrehwinkel Δθ KV auf die Kombiniertes Vorspannverfahren F p, C vorangezogene Schraubengarnitur aufgebracht. Die Position der Mutter, relativ zum Schraubengewinde, sollte nach dem ersten Anziehschritt mit geeigneter Markierfarbe gekennzeichnet werden. Der Weiterdrehwinkel kann so leichter bestimmt beziehungsweise überprüft werden Anziehverfahren Anziehparameter 0,75 M r, 1 (NM) (Voranziehmoment) Tabelle 21 EN Anziehmomente erster Anziehschritt Gewindenenndurchmesser M12 M16 M20 M22 M24 M27 M30 M Gesamtnenndicke Σt der zu verbindenden Teile (einschließlich aller Futterbleche und Scheiben) d = Schraubendurchmesser Weiterdrehwinkel für den zweiten Anziehschritt Δθ KV Kombiniertes Vorspannverfahren Nach EN Grad Drehung Σt < 2d 60 1/6 2d Σt < 6d 90 1/4 6d Σt 10d 120 1/3 10d < Σt Keine Empfehlung Tabelle 22 EN Weiterdrehwinkel zweiter Anziehschritt Seite 33

35 18.3. Vorspannziel: Quantitative Erhöhung der Gebrauchstauglichkeit (Regelvorspannkraft nach nationalem Anhang DIN EN /NA) Wird von Konstrukteur/Hersteller das Vorspannen einer Schraubengarnitur ausschließlich zur Erhöhung der Gebrauchstauglichkeit bzw. als Qualitätssicherungsmaßnahme wie z.b. dem Schließen von Spalten festgelegt kann für den Nennwert der Mindestvorspannkraft beispielsweise F p, C * (modifiziert) angesetzt werden: F p, C * = 0,7 f yb A s wobei f yb die Nennstreckgrenze des Schraubenwerkstoffs und A s die Spannungsquerschnittsfläche der Schraube ist, wie in EN festgelegt. Dieses Vorspannkraftniveau, gewährleistet eine geringere Ausnutzung der Nennsteckgrenze, im Vergleich zur vollen Vorspannkraft nach EN , und kann für die Vorspannungsfrei ausgelegten Verbindungen der Kategorien A und D angesetzt werden. In diesen Fällen ist es Aufgrund der nationalen Regelungen in Deutschland auch erlaubt, Garnituren mit k-klasse K1 mit dem modifizierten Drehmomentverfahren, oder dem modifizierten kombinierten Verfahren anzuziehen Modifiziertes Drehmomentverfahren nach DIN EN /NA Die in der Tabelle 23 aufgeführten Werte gelten für HV-Garnituren nach EN der K-Klasse K1 die mit dem Drehmomentverfahren angezogen werden und entsprechen den Werten der DIN EN /NA Tabelle NA.A.2. F p,c* Anziehverfahren Modifiziertes Drehmomentverfahren Anziehparameter M A, MV (Nm) Gewindenenndurchmesser M12 M16 M20 M22 M24 M27 M30 M Tabelle 23 Anziehdrehmomente nach DIN EN /NA Modifiziertes kombiniertes Vorspannverfahren nach DIN EN /NA Das modifizierte kombinierte Vorspannverfahren für HV-Garnituren nach EN der K-Klasse K1 besteht aus zwei Schritten: Bei dem ersten Anziehschritt werden die HV-Garnituren mit dem Anziehdrehmoment M A, MKV angezogen (siehe Tabelle 24). Der erste Anziehschritt muss für alle Schrauben in einer Verbindung durchgeführt sein, bevor mit dem zweiten Anziehschritt begonnen wird. Bei dem zweiten Anziehschritt wird ein definierter Weiterdrehwinkel Δθ KV auf die vorangezogene Schraubengarnitur aufgebracht (siehe Tabelle 25). Die Position der Mutter, relativ zum Schraubengewinde, sollte nach dem ersten Anziehschritt mit geeigneter Markierfarbe gekennzeichnet werden. Der Weiterdrehwinkel kann so leichter bestimmt beziehungsweise überprüft werden. Seite 34

36 Anziehverfahren Anziehparameter Gewindenenndurchmesser M12 M16 M20 M22 M24 M27 M30 M36 Modifiziertes kombiniertes M Verfahren A, MKV (NM) F p, C* Tabelle 24 DIN EN /NA, Anziehmomente erster Anziehschritt Gesamtnenndicke Σt Weiterdrehwinkel für den zweiten Anziehschritt der zu verbindenden Δθ Teile KV (einschließlich aller Modifiziertes kombiniertes Vorspannverfahren Futterbleche und Scheiben) Nach DIN EN /NA d = Schraubendurchmesser Festigkeitsklasse 10.9 Weiterdrehwinkel Drehung Σt < 2d 45 1/8 2d Σt < 6d 60 1/6 6d Σt 10d 90 1/4 10d < Σt Keine Empfehlung Tabelle 25 DIN EN /NA Weiterdrehwinkel zweiter Anziehschritt Werden Garnituren, mit den modifizierten Anziehverfahren nach DIN EN /NA angezogen und, wieder gelöst, so dürfen diese unter Einhaltung folgender Bedingungen wieder verwendet werden: Die Garniturenkomponenten (Schraube, Mutter, Scheibe wurden auf Beschädigungen überprüft. Ist sie Schraube nicht sichtbar verbogen und lässt sich die Mutter von Hand aufschrauben ist eine Wiederverwendung möglich Es muss eine neue Mutter, desselben Herstellers (der Garnitur ) verwendet werden 19. Ergänzende Regelungen in Deutschland Die Verwendung von Schrauben der Festigkeitsklassen 4.8, 5.8 und 6.8 ist in Deutschland nicht erlaubt. Es dürfen nur Garnituren eines Herstellers verwendet werden. Ergänzend zu den Regelungen der EN 1993 bzw. EN 1090 bestehen in Deutschland Anwendungsbeschränkungen hinsichtlich Korrosionsschutzbeschichtungen auf Schrauben der Festigkeitsklasse 8.8 und Im Anwendungsbereich der vor genannten Normen dürfen keine galvanisch verzinkten Schrauben der Festigkeitsklasse 8.8 und 10.9 verwendet werden. Seite 35

37 19.1. Kontrolle nicht vorgespannter Verbindungen Alle Verbindungen mit nicht vorgespannten mechanischen Verbindungsmitteln müssen einer Sichtprüfung unterzogen werden, nachdem sie am örtlich ausgerichteten Tragwerk verschraubt wurden. Verbindungen, bei denen während des Verschraubens festgestellt wird, dass die vorhandene Anzahl der Schrauben unvollständig ist, müssen hinsichtlich ihres Einbaus überprüft werden, nachdem die fehlenden Schrauben eingebaut worden sind. Ist die Ursache für die Nichtkonformität ein Dickenunterschied in der gleichen Lage, der die in EN Kapitel 8.1 festgelegte Grenzwerte überschreitet, muss die Verbindung erneuert werden. Andere Nichtkonformitäten dürfen, falls möglich, durch Anpassung der örtlichen Bauteilausrichtung korrigiert werden. Korrigierte Verbindungen müssen nach Wiederherstellung erneut überprüft werden. Werden bei Verbindungen zwischen nichtrostendem Stahl und anderen Metallen Isolierelemente gefordert, müssen die Anforderungen für die Überprüfung des Einbaus auch festgelegt werden Kontrolle vorgespannter Verbindungen Die nachfolgenden Punkte gelten für die Ausführungsklasse EXC2, EXC3 und EXC4. Für die Konstruktionen nach Ausführungsklasse EXC1 sind keine Kontrollen in Bezug auf Schraubverbindungen vorgeschrieben Kontrolle der Reibflächen Bei Verbindungen mit Reibflächen müssen die Flächen unmittelbar vor dem Zusammenbau einer Sichtprüfung unterzogen werden. Die Abnahmekriterien müssen der EN Kapitel 8.4 entsprechen. Nichtkonformitäten müssen nach EN Kapitel 8.4 korrigiert werden. Werden planmäßig vorgespannte Schrauben bei Verbindungen von nichtrostendem Stahl eingesetzt, müssen die Anforderungen an die Kontrolle und Prüfung festgelegt werden Kontrolle vor dem Anziehen Alle Verbindungen mit vorgespannten mechanischen Verbindungsmitteln müssen vor dem Beginn des Vorspannens einer Sichtprüfung unterzogen werden, nachdem sie am örtlich ausgerichteten Tragwerk verschraubt wurden. Die Abnahmekriterien müssen EN Kapitel entsprechen. Ist die Ursache für die Nichtkonformität ein Dickenunterschied in der gleichen Lage, der die in EN Kapitel 8.1 festgelegte Grenzwerte überschreitet, muss die Verbindung erneuert werden. Andere Nichtkonformitäten dürfen, falls möglich, durch Anpassung der örtlichen Bauteilausrichtung korrigiert werden. Werden gefaste Scheiben eingebaut, dann müssen diese einer Sichtprüfung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass der Zusammenbau in Übereinstimmung mit EN Kapitel und Anhang J ist. Seite 36

38 Korrigierte Verbindungen müssen nach Wiederherstellung erneut überprüft werden. Bei EXC2, EXC3 und EXC4 muss das Anziehverfahren überprüft werden. Erfolgt das Anziehen mittels Drehmomentverfahren oder mittels kombiniertem Vorspannverfahren, muss die Kalibrierbescheinigung für das Anziehgerät zum Nachweis der Genauigkeit nach EN Kapitel überprüft werden Kontrolle während und nach dem Anziehen Zusätzlich zu den folgenden allgemeinen Kontrollanforderungen, die für alle hier beschriebenen Anziehverfahren gelten, sind besondere Anforderungen in EN Kapitel bis angegeben. Bei Konstruktionen nach EXC2, EXC3 und EXC4 muss die Kontrolle während und nach dem Anziehen folgendermaßen durchgeführt werden: a) Die Kontrolle der eingebauten Verbindungsmittel und/oder Einbauverfahren muss in Abhängigkeit vom verwendeten Anziehverfahren erfolgen. Die zu kontrollierenden Stellen müssen nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Stichprobe ggf. die folgenden Parameter erfasst: Anschlussart, Schraubengruppe, Los, Art und Größe der Verbindungsmittel, verwendete Ausrüstung und die Arbeitskräfte; b) zu Kontrollzwecken werden Schraubengarnituren mit gleicher Herkunft, Größe und Festigkeitsklasse in ähnlichen Verbindungen (Verbindungstypen) zu einer Schraubengruppe zusammengefasst. Eine große Schraubengruppe kann zu Kontrollzwecken in mehrere Untergruppen unterteilt werden; c) die Gesamtanzahl der in einem Tragwerk kontrollierten Garnituren muss wie folgt sein: EXC2: 5 % beim zweiten Anziehschritt beim Drehmomentverfahren oder beim kombinierten Vorspannverfahren und für das DTI-Verfahren; EXC3 und EXC4: 5 % beim ersten Anziehschritt und 10 % beim zweiten Anziehschritt beim kombinierten Verfahren; 10 % beim zweiten Anziehschritt beim Drehmomentverfahren und beim DTI-Verfahren; d) sofern nichts anderes festgelegt wird, muss die Kontrolle mit Hilfe eines sequentiellen Stichprobenplans nach EN Anhang M für eine ausreichende Anzahl an Garnituren durchgeführt werden, bis hinsichtlich der entsprechenden Prüfkriterien entweder die Annahme- oder die Rückweisungsbedingungen (es sei denn, es wurden sämtliche Garnituren geprüft) für den maßgebenden sequentiellen Typ erfüllt sind. Die sequentiellen Typen müssen folgendermaßen sein: EXC2 und EXC3: sequentieller Typ A EXC4: sequentieller Typ B; e) der erste Anziehschritt muss durch Sichtprüfung der Verbindungen überprüft werden, um sicherzustellen, dass diese vollständig zusammengezogen sind f) bei der Kontrolle des abschließenden Anziehens ist die gleiche Garnitur für die Überprüfung zu verwenden, sowohl in Bezug auf zu geringes Anziehen und, falls erforderlich, auf Überanziehen g) bei der Kontrolle des ersten Anziehschritts ist nur das Merkmal des zu geringen Anziehens zu überprüfen Seite 37

39 h) die Kriterien, die die Nichtkonformität einer Garnitur und die Anforderungen für Korrekturmaßnahmen definieren, sind für jedes Anziehverfahren im Folgenden festgelegt i) ergibt die Kontrolle eine Rückweisung, müssen alle Garnituren in der Schrauben-Untergruppe überprüft werden, und Korrekturmaßnahmen müssen erfolgen. Falls das Kontrollergebnis bei Anwendung des sequentiellen Typs A negativ ist, kann die Kontrolle auf den sequentiellen Typ B erweitert werden j) nach der Fertigstellung ist eine neue Kontrolle erforderlich. Werden Verbindungsmittel nicht entsprechend den festgelegten Verfahren eingesetzt, müssen das Entfernen und der erneute Einbau der gesamten Schraubengruppe beaufsichtigt werden Kontrolle bei Drehmomentverfahren bei Verwendung von Garnituren K-Klasse K2 Die Kontrolle einer Garnitur muss durch Aufbringen eines Drehmomentes auf die Mutter (oder auf den Schraubenkopf, falls festgelegt) mit Hilfe eines kalibrierten Anziehgerätes durchgeführt werden. Ziel ist die Überprüfung, dass das erforderliche Anziehmoment zum Einleiten des Weiterdrehens mindestens dem 1,05fachen Referenz-Drehmoment" Mr, i (d. h. Mr, 2 oder Mr, test) entspricht. Auf ein möglichst geringes Weiterdrehen ist dabei zu achten. Es gelten die folgenden Bedingungen: Das bei den Kontrollen eingesetzte Anziehgerät muss geeignet kalibriert sein und eine Genauigkeit von ± 4 % aufweisen die Kontrolle muss innerhalb von 12 Stunden bis 72 Stunden nach endgültiger Beendigung des Anziehens in der betreffenden Schrauben-Untergruppe durchgeführt werden Zu beachten ist: Falls die zu kontrollierenden Garnituren aus unterschiedlichen Garniturenlosen bestehen und die Kontrollanziehmomente verschieden sind, sollten die Einbauorte jedes Garniturenloses festgehalten werden. Sind die Kontaktflächen mit einer Schutzschicht versehen, insbesondere bei einem Anstrich, kann der Vorspannkraftverlust so erheblich sein, dass das Erfüllen der festgelegten Abnahmekriterien nicht möglich ist. Besondere Kontrollmaßnahmen, wie z. B. eine kontinuierliche Beaufsichtigung des Anziehens können unter diesen Umständen notwendig werden. Ist das Ergebnis Rückweisung, muss die Genauigkeit des eingesetzten Anziehgerätes überprüft werden Modifiziertes Drehmomentverfahren Für das modifizierte Drehmomentverfahren gibt es keine Regelungen zum Thema Kontrolle. Häufig wird das modifizierte Drehmomentverfahren nach DIN EN /NA in Verbindung mit Garnituren k-klasse k1 auf das aus der DIN bekannte Verfahren zurückgegriffen. Das Kontrollanziehmoment beträgt hierbei 1,10 x MA, SOLL*. Bei einem Weiterdrehwinkel größer 60 sollte, wegen nicht ausreichender Vorspannung, die Garnitur zurückgewiesen werden. Seite 38

40 EXC2 Ausführungsklasse Während des Anziehens Nach dem Anziehen Identifizierung der Einbauorte verschiedener Garniturenlose Kontrolle des zweiten Anziehschrittes EXC3 und EXC4 Identifizierung der Einbauorte verschiedener Garniturenlose, Überprüfung des Anziehverfahrens für jede Schraubengruppe. Kontrolle des zweiten Anziehschrittes ANMERKUNG Zur Definition eines Garniturenloses siehe EN Tabelle 26 Kontrolle des Anziehens mit dem Drehmomentverfahren Eine Garnitur, bei der sich die Mutter beim Aufbringen des Kontrollanziehmoments um mehr als 15 weiterdreht, wird als nicht vollständig vorgespannt (< 100 %) bewertet und muss erneut mit 100 % des geforderten Anziehmomentes angezogen werden Kombiniertes Vorspannverfahren Bei EXC3 und EXC4 muss der erste Anziehschritt vor dem Markieren unter Verwendung der gleichen Anziehbedingungen wie zum Erreichen des 75 %-Zustandes überprüft werden. Eine Schraube, die sich beim Aufbringen des Kontrollanziehmoments um mehr als 15 weiterdreht, wird als fehlerhaft bewertet und muss erneut angezogen werden. Sind die Verbindungen nicht, wie in EN Kapitel 8.3 und gefordert, vollständig zusammengezogen, muss die Kalibrierung der Anziehgeräte in Verbindung mit den aufgebrachten Kräften durch ergänzende Prüfungen überwacht werden, um die korrekte Voranziehkraft zu erzielen. Falls erforderlich, muss der erste Anziehschritt mit dem korrigierten Anziehmoment wiederholt werden. Wird dann noch immer kein vollständiges Anliegen erreicht, müssen die Dicke und Klaffung der zusammengezogenen Verbindungen kontrolliert und angepasst werden. Vor Beginn des zweiten Anziehschritts müssen die Markierungen aller Muttern relativ zu den Schraubengewinden einer Sichtprüfung unterzogen werden. Fehlende Markierungen sind zu ergänzen. Nach dem zweiten Anziehschritt müssen die Markierungen anhand der folgenden Anforderungen kontrolliert werden: a) ist der Drehwinkel um mehr als 15 kleiner als der festgelegte Wert, muss der Drehwinkel korrigiert werden; b) ist der Drehwinkel um mehr als 30 über dem festgelegten Wert, oder tritt Schrauben- oder Mutternversagen auf, muss die Garnitur durch eine neue ersetzt werden. Bei EXC2 ist das Vorhandensein der Markierungen zu überprüfen sowie der Anziehschritt 2. Seite 39

41 19.9. Übersicht über die Kontroll-, Prüf- und Korrekturmaßnahmen Tabellarische Übersicht über die Kontrolle, Prüfung und Korrekturmaßnahmen von vorgespannten Schraubenverbindungen gemäß EN , Tabelle A.3 Abschnitt in EN Kontrolle planmäßig vorgespannter Schraubenverbindungen Vor dem Anziehen Während und nach dem Anziehen Drehmomentverfahren (volle Vorspannung mit k2- Garnituren) Kombiniertes Vorspannverfahren (volle Vorspannung) Tabelle 27 Auszug aus EN Tabelle A.3 EXC 1 EXC 2 EXC 3 EXC 4 nein wie folgt wie folgt wie folgt Überprüfung des Anziehverfahrens 2. Anziehschritt Sequentieller Typ A Einbauorte der Garniturenlose 2. Anziehschritt Kontrolle der Markierungen 2. Anziehschritt Überprüfung des Anziehverfahrens 1. Anziehschritt 2. Anziehschritt Sequentieller Typ A Einbauorte der Garniturenlose Überprüfen des Anziehschrittes (jedes Los) 2. Anziehschritt 1. Anziehschritt Kontrolle der Markierungen 2. Anziehschritt Überprüfung des Anziehverfahrens 1. Anziehschritt 2. Anziehschritt Sequentieller Typ B Einbauorte der Garniturenlose Überprüfen des Anziehschrittes (jedes Los) 2. Anziehschritt 1. Anziehschritt Kontrolle der Markierungen 2. Anziehschritt Seite 40

42 20. Begriffserklärung Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) auf Antrag des Herstellers oder Anbieters für Bauprodukte oder Bauarten erteilt. Zur Beurteilung sind dem zuständigen Sachverständigenausschuss (SVA) des DIBt i.d.r. sowohl experimentelle Untersuchungen als auch eine gutachterliche Stellungnahme vorzulegen, aus denen die Tauglichkeit des Produktes für den gewählten Anwendungsbereich zweifelsfrei hervorgeht Bauprodukt bzw. geregeltes Bauprodukt Bauprodukte sind Baustoffe, Bauteile und Anlagen die hergestellt werden, um dauerhaft in Gebäude und sonstige bauliche Anlagen eingebaut zu werden und Einfluss haben auf die 7 Grundanforderungen an Gebäude des Hoch- und Tiefbaus gemäß europäischer Bauprodukteverordnung. Diese Produkte dürfen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit in der Regel nur eingesetzt werden, wenn sie das europäische CE-Zeichen oder das deutsche Ü-Zeichen tragen Bauproduktenverordnung (BauPVo) Die Bauproduktenverordnung ist als Nachfolgeregelung der Bauproduktenrichtlinie am in Kraft getreten. Die Bauproduktenverordnung ermöglicht den freien Warenverkehr von Bauprodukten in der EU, die einer europäischen harmonisierten Norm oder ETA entsprechen. Diese Verordnung gilt dann direkt und muss nicht mehr in nationale Gesetze umgesetzt werden ETA European Technical Approval - Europäische Technische Zulassung EOTA European Organisation for Technical Approval Europäische Organisation der Zulassungsstellen Garnitur Besteht aus zusammengehörender Schraube und Mutter eines Herstellers. Im System HV zusätzlich mindestens 2 Scheiben mit gleicher Beschichtung Harmonisierte Normen Werden auf Grund eines Normungsauftrags (Mandat) der Europäischen Kommission vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) erarbeitet worden HV Bezeichnung des Vorspannsystems nach DIN EN => Planmäßig vorspannbare Schrauben SB Structural Bolting => zusätzliche Kennbuchstaben für Garnituren für nicht planmäßig vorgespannte Schraubenverbindungen für den Metallbau (DIN EN ). Seite 41

43 ÜH siehe Musterverwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen Übereinstimmungserklärung des Herstellers ÜHP siehe Musterverwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauprodukts durch eine anerkannte Prüfstelle ÜZ siehe Musterverwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen Übereinstimmungszertifikat durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) Eigenüberwachung des Herstellers eines Bauproduktes und Voraussetzung für die Befähigung des Schraubenherstellers zur CE-Kennzeichnung seiner Produkte. Die externe Überwachung und Zertifizierung des Herstellers erfolgt über eine notifizierte Stelle Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Regelt die Einsatzmöglichkeiten von Bauprodukten, etc. Die Bestätigung erfolgt nach bundeseinheitlicher Regelung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin Grenzzustand der Tragfähigkeit beinhalten alle Grenzzustande, die die Sicherheit von Personen und/oder die Sicherheit des Tragewerks betreffen. Beispielsweise den Verlust der Lagesicherheit des betrachteten Tragewerks oder eines seiner Teile. Ein Versagen durch übermäßige Verformungen. Einem Bruchzustand oder eine instabile Lage oder ein Versagen des Tragwerks oder eines seiner Teile durch Ermüdung Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit beinhalten die Grenzzustände, die die Funktion des Tragwerks oder eines seiner Teile unter normalen Gebrauchsbedingungen, das Wohlbefinden der Nutzer oder das Erscheinungsbild des Bauwerks betreffen. Grenzzustande der Gebrauchstauglichkeit beinhalten die Begrenzung von Verformungen, Verschiebungen oder Schwingungen Leistungserklärung Gemäß europäischer Bauproduktenverordnung (BauPVo) müssen Bauprodukten die einer harmonisierten Norm unterliegen oder für die eine ETA-Zulassung ausgestellt wurde eine Leistungserklärung ausgestellt werden. Die Leistungserklärung ersetzt die CE-Konformitätserklärung nach alter Bauproduktenrichtlinie. Seite 42

44 21. Anhang A: WPK Zertifikat Firma Friedberg, für HV-Garnituren Seite 43

45 22. Anhang B: Leistungserklärung Firma Friedberg, für HV-Garnituren Seite 44

46 Seite 45

47 23. Anhang C: WPK Zertifikat Firma Würth, für SB-Garnituren Seite 46

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