Schriftliche Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) senden Sie bitte bis spätestens an die

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1 Rundschau Mittwoch, 17. September 2014 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der Jahrgang 15 Ausgabe 38/2014 Stellenausschreibung Bei der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters (Vollzeit, derzeit 39 Std. wöchentlich) im gemeinsamen Vorzimmer des Bürgermeisters und Büroleiters zu besetzen. Gesucht wird eine freundliche und aufgeschlossene Person, welche zukünftig insbesondere die Organisation von Besprechungen Terminverwaltung Erledigung von Schreibarbeiten Vertretung der Sekretärin des Bürgermeisters Zentrale Beschaffungen Überwachung der Ehrungs- und Jubiläumslisten Betreuung des Arbeitszeiterfassungsprogramms erledigen möchte. Von der Bewerberin/dem Bewerber wird eine hohe Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Verschwiegenheit, Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit erwartet. Ein freundliches Auftreten und eine sichere Ausdrucksweise in Wort und Schrift sind für diese Tätigkeit unerlässlich. Voraussetzung für eine Beschäftigung sind nähere Kenntnisse in der Handhabung der Office-Programme MS Word, MS Excel und MS Outlook sowie die Bereitschaft zur berufsbegleitenden Fortbildung. Erfahrungen in der Sekretariatsarbeit und/ oder im Bereich der öffentlichen Verwaltung sowie die Fahrerlaubnis B (alte Klasse 3) sind von Vorteil. Eine Verwendung in einem anderen Tätigkeitsbereich ist derzeit nicht beabsichtigt, bleibt jedoch grundsätzlich vorbehalten. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den geltenden Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst (VKA), die Vergütung erfolgt derzeit nach Entgeltgruppe 5 TVöD. Schriftliche Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) senden Sie bitte bis spätestens an die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, -Büroleitung-, Schulstraße 6a, Lauterecken Bei Fragen und weiterem Informationsbedarf wenden Sie sich bitte an Herrn Büroleiter Feld, Tel , hans.feld@vg-lw.de. Eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen kann grundsätzlich nicht erfolgen. Schicken Sie uns daher keine Originale sowie Schnellhefter, Sichthüllen usw. zu. Jung, Bürgermeister

2 Rundschau Ausgabe 38/2014 Bereitschaftsdienst Öffnungszeiten Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Tel /791-0; Fax: 06382/ info@vg-lw.de Derzeit ist die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein nicht in der Lage, verschlüsselte bzw. mit elektronischer Signatur versehene Dokumente entgegenzunehmen. Hierzu ist ausschließlich der Postweg zu verwenden. Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Im Bereich des Bürgerbüros einschl. Beantragung und Verlängerung von Fischereischeinen, Gewerbean-, -um- und -abmeldungen. Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Erreichbarkeit der Verbandsgemeindewerke Während der üblichen Dienstzeiten sind die Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke wie folgt telefonisch erreichbar: Verwaltung Helmut Kissel (Werkleiter)...Tel / ; 0176/ Gerhard Grub (techn. Bereich)...Tel / ; 0151/ Hans L. Altes (kaufm. Bereich)...Tel / ; 0171/ Techniker Patrick Bauer...Tel / ; 0160/ Kläranlage Lauterecken... Tel /8071 Schwimmbad Rüllberg... Tel /1260 Bereitschaftsdienst Bereitschaftsdienst (Störungen usw.) außerhalb der regelmäßigen Dienstzeit: ehemaliger Bereich der VG Lauterecken Bereich Wasserversorgung... Tel. 0175/ Bereich Abwasserbeseitigung... Tel. 0175/ ehemaliger Bereich der VG Wolfstein (Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung) bis Jung und bis Schneider und Rufbereitschaft Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: Störungsrufnummer Gas: für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, Otterbach, Tel ; Fax: für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, Hauptstuhl, Tel ; Fax: für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel (gebührenpflichtig) Gasversorgung Pfalzgas GmbH für die Ortsgemeinde Hohenöllen und die Stadt Lauterecken. Bei Störungen in der Gasversorgung Tel. 0800/ Dienst der Bezirksbeamten der Polizei Polizeioberkommissar Gerhard Basters und Polizeihauptkommissar Dieter Drumm: Tel.: , pilauterecken@polizei.rlp.de (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von Uhr bis Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Polizeidienststelle: montags und mittwochs Uhr bis Uhr, freitags Uhr bis Uhr, oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken, Tel.: Treffpunkte für Jugendliche Jugendtreff Lauterecken Schulstr. 12, Lauterecken, 06382/6561, annette.junkes@vg-lw.de Öffnungszeiten: Dienstag - Donnerstag...15:00 bis 21:00 Uhr Freitag...17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag...15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), Wolfstein, 06304/ od. 0171/ , jugendbuero-wolfstein@gmx.de Öffnungszeiten: Dienstag - Freitag... 15:00 bis 19:30 Uhr Lauterecker Tafel e.v. Änderung der Öffnungszeiten Saarbrücker Str. 61, Lauterecken, Tel. 0176/ Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags...von Uhr donnerstag...von Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Beratungszeiten: Montag - Freitag von Uhr Zusätzlich donnerstags von Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung. Telefonische Erreichbarkeit in der Regel zwischen Uhr: 06304/ oder TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungsund Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: und Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: für Chat bzw. Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.v. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 72, Kusel, Tel.: 06381/ Tierheim im Landkreis Kusel Ansprechpartner: Herr Paul Endres Tel.: 06385/ Mobil: 0151/ Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.v. Postfach 1336, Kusel Telef.-Nr. 1. Vors. Christine Fauß 0175/ Schatzmeister Jutta Keller 0160/ Bereitschaftsdienst Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein an Wochenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale Glan, in der Glantal-Klinik, Meisenheim, Hinter der Hofstadt 8, im 1. Stock des Krankenhausen, Tel.-Nr oder , bzw. Dienstzeiten: freitags ab Uhr bis montags, Uhr, mittwochs von Uhr bis donnerstags um Uhr sowie an Feiertagen vom Vorabend des Feiertages Uhr bis zum Folgewerktag Uhr. Die Bereitschaftsdienstzentrale Glan versorgt folgende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Glanbrücken, Ginsweiler, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d.lauter, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Wolfstein. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr Dienstzeiten: freitags ab Uhr bis montags, Uhr, mittwochs von Uhr bis donnerstags um Uhr sowie an Feiertagen vom Vorabend des Feiertages Uhr bis zum Folgewerktag Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: Uhr und Uhr In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische Vorankündigung gebeten. Der Notdienst versorgt die Ortsgemeinde St. Julian mit allen Ortsteilen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 /Min) Mobilfunknetz: PLZ (0,42 /Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um Uhr.

3 Rundschau Ausgabe 38/2014 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein Mittwoch, 17. September 2014 Ausgabe 38/2014 Öffentliche Bekanntmachungen Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Bekanntmachung Am Mittwoch, dem 24. September 2014, 19:30 Uhr, findet im Sitzungssaal, Bergstraße 2, Wolfstein eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Lauterecken-Wolfstein statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Wahl der Mitglieder für den Werksausschuss (Arbeitnehmervertreter) 3. Annahme von Spenden für die Jugendarbeit 4. Anfragen und Auskünfte II. Nichtöffentlicher Teil 5. Erneuerung der Dacheindeckung Feuerwehrhaus Grumbach; Auftragsvergabe 6. Anfragen und Auskünfte Egbert Jung, Bürgermeister Einöllen Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Einöllen für die Jahre 2014 und 2015 vom Der Ortsgemeinderat Einöllen hat auf Grund von 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom , zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Kusel als Aufsichtsbehörde vom hiermit bekannt gemacht wird: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf , ,00 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf , ,00 (+) Jahresüberschuss / (-) Defizit , ,00 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf , ,00 die ordentlichen Auszahlungen auf , ,00 Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen , ,00 die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 0,00 Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0,00 0,00 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.900, ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit , ,00 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit , ,00 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf , ,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf , ,00 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit , ,00

4 Rundschau Ausgabe 38/ Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für im Haushaltsplan der Ortsgemeinde nachrichtlich: , ,00 Zinslose Darlehen: (0,00 ) (0,00 ) 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt. 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 0,00. 5 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltjahr wie folgt festgesetzt: a) Grundsteuer Grundsteuer A 303 v.h. 303 v.h. Grundsteuer B 370 v.h. 370 v.h. b) Gewerbesteuer 373 v.h. 373 v.h. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 35,00 35,00 für den zweiten Hund 50,00 50,00 Für jeden weiteren Hund 65,00 65,00 6 Wiederkehrende Beiträge Die Sätze für die wiederkehrenden Beiträge ( 11 Kommunalabgabengesetz) werden wie folgt festgesetzt: Beiträge für den Bau und die Unterhaltung der Wirtschaftswege: 11,75 /ha 11,75 /ha Die Minderung durch Mittel der Jagdgenossenschaft in Höhe von: wird für die davon betroffenen Grundstücke im Abgabenbescheid berücksichtigt. Der Gemeindeanteil nach 6 der Feldwegebaubeitragssatzung wird im Hinblick auf eine evtl. anderweitige Benutzung als unerheblich angesehen. 7,75 /ha 7,75 /ha 7 Eigenkapital Das festgestellte Eigenkapital zum beträgt ,01 Das geplante Eigenkapital zum beträgt ,27 Das geplante Eigenkapital zum beträgt ,12 Das vorläufige Eigenkapital zum beträgt ,90 Das vorläufige Eigenkapital zum beträgt ,11 Das geplante Eigenkapital zum beträgt ,11 Das geplante Eigenkapital zum beträgt ,11 Das geplante Eigenkapital zum beträgt ,11 Das geplante Eigenkapital zum beträgt ,11 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn Ansatzüberschreitungen von mehr als festgestellt werden. 9 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen. 10 Inkrafttreten Die Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft. Einöllen, den gez. Berndt (Siegfried Berndt) Ortsbürgermeister Hinweise: I. Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die erforderliche Genehmigung ist durch die Kreisverwaltung Kusel am unter dem Aktenzeichen 029/ Nr. 19 erteilt worden. II. Gemäß 24 Abs. 6 Gemeindeordnung: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. III. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme 7 Werktage von Donnerstag, bis Freitag, während der allgemeinen Dienststunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Zimmer 004, öffentlich aus. Lauterecken, den gez. Jung (Jung) Bürgermeister

5 Rundschau Ausgabe 38/2014 Hefersweiler Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hefersweiler für die Jahre 2014 und 2015 vom Der Ortsgemeinderat Hefersweiler hat auf Grund von 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom , zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl.S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Kusel als Aufsichtsbehörde vom hiermit bekannt gemacht wird: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (+) Jahresüberschuss / (-) Defizit im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 0,00 Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0,00 0,00 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für im Haushaltsplan der Ortsgemeinde , ,00 nachrichtlich: Zinslose Darlehen: (0,00 ) (0,00 ) 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt. 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 0,00. 5 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltjahr wie folgt festgesetzt: a) Grundsteuer Grundsteuer A 290 v.h. 290 v.h. Grundsteuer B 357 v.h. 357 v.h. b) Gewerbesteuer 362 v.h. 362 v.h. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 35,00 35,00 für den zweiten Hund 45,00 45,00 für jeden weiteren Hund 60,00 60,00 6 Wiederkehrende Beiträge Die Sätze für die wiederkehrenden Beiträge ( 11 Kommunalabgabengesetz) werden wie folgt festgesetzt: Beiträge für den Bau und die Unterhaltung der Wirtschaftswege: 18,01 /ha 18,01 /ha Die Minderung durch Mittel der Jagdgenossenschaft in Höhe von: wird für die davon betroffenen Grundstücke im Abgabenbescheid berücksichtigt. Der Gemeindeanteil nach 6 der Feldwegebaubeitragssatzung wird im Hinblick auf eine evtl. anderweitige Benutzung als unerheblich angesehen. 9,51 /ha 9,51 /ha 7 Eigenkapital Das festgestellte Eigenkapital zum beträgt ,22 Das festgestellte Eigenkapital zum beträgt ,08 Das festgestellte Eigenkapital zum beträgt ,29 Das voraussichtliche Eigenkapital zum beträgt ,55 Das voraussichtliche Eigenkapital zum beträgt ,95 Das geplante Eigenkapital zum beträgt ,95 Das geplante Eigenkapital zum beträgt ,95 Das geplante Eigenkapital zum beträgt ,95 Das geplante Eigenkapital zum beträgt ,95 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall überschritten werden.

6 Rundschau Ausgabe 38/ Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen. 10 Inkrafttreten Die Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft. Hefersweiler, den gez. Degen (Bernd Degen) Ortsbürgermeister Hinweise: I. Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die erforderliche Genehmigung ist durch die Kreisverwaltung Kusel am unter dem Aktenzeichen 029/ Nr. 36 erteilt worden. II. Gemäß 24 Abs. 6 Gemeindeordnung: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. III. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme 7 Werktage von Donnerstag, bis während der allgemeinen Dienststunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstr. 6a, Zimmer 004, öffentlich aus. Lauterecken, den gez. Jung (Jung) Bürgermeister Hoppstädten Satzung der Ortsgemeinde Hoppstädten über eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Windpark Hoppstädten ; Ortsgemeinde Hoppstädten Bekanntmachung Satzung der Ortsgemeinde Hoppstädten über eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Windpark Hoppstädten ; Bekanntmachung der Satzung über eine Veränderungssperre gemäß 16 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Hoppstädten hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2014 den Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Windpark Hoppstädten beschlossen, die gemäß 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB nachstehend bekannt gemacht wird. Satzung der Ortsgemeinde Hoppstädten über eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Windpark Hoppstädten vom 9. September 2014 Auf Grund der 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. l Seite 2.414) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit 24 der Gemeindeordnung Rheinland- Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. Seite 153, BS Rh-Pf ) in der derzeit gültigen Fassung hat der Ortsgemeinderat Hoppstädten in seiner Sitzung am 27. Mai 2014 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Zu sichernde Planung Der Ortsgemeinderat Hoppstädten hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2014 beschlossen, für das in 2 dieser Satzung bezeichnete Gebiet einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung Windpark Hoppstädten aufzustellen. Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen. 2 Räumlicher Geltungsbereich Die Veränderungssperre erstreckt sich auf die Grundstücke Flur 17: Flurstück Nr. 2, 3, 4, 7 (Weg), 10/6 (Weg), 11/6 (Weg) und eine Teilfläche des Grundstückes Flurstück Nr. 1; Flur 18:Flurstück Nr. 594, 595, 600, 601, 602, 629/1, 629/2, 653, 654, 665, 666, 667, 668, 669, 670 (Weg), 671, 672, 682 (Weg), 683, 684/1, 686/1, 686/2, 686/3, 686/5, 686/6, 687, 688, 728, 733, 735/1, 736 und Teilflächen der Grundstücke Flurstück Nr. 592 (/Weg), 593, 597/1 (Weg), 603, 620/2 (Weg), 628/1, 643, 652, 655 (Weg), 677, 689, 690 (Weg), 709 (Weg), 722/2, 723, 724, 725/1, 727/1, 729, 730, 731, 732; der Gemarkung Hoppstädten. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist in der beiliegenden Planurkunde dargestellt. Die Planurkunde ist Bestandteil dieser Satzung. 3 Rechtswirkung der Veränderungssperre (1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen: 1. Vorhaben im Sinne des 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des 29 BauGB sind: a) Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, und b) Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten; 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. (2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. (3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre Die Veränderungssperre tritt am Tag der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach 15 BauGB abgelaufenen Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich abgeschlossen ist. Hoppstädten, den 9. September 2014 Für die Ortsgemeinde Hoppstädten: gez. Denzer Denzer, Ortsbürgermeister Hinweise: Gleichzeitig wird auf folgende Vorschriften hingewiesen: a) Auf die Vorschriften des 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach 18 BauGB und des 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. b) 215 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 des Baugesetzbuches vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung: Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. c) 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153, BS ) in der derzeit gültigen Fassung: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

7 Rundschau Ausgabe 38/ die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Hoppstädten, den 9. September 2014 Für die Ortsgemeinde Hoppstädten: gez. Denzer Denzer, Ortsbürgermeister Kappeln Bekanntmachung Am Dienstag, den 23. September 2014, 20:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Kappeln, Friedhofweg 1, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Kappeln statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Festsetzung einer Telefonkostenpauschale für den Ortsbürgermeister und den allgemeinen Vertreter (nur im Verhinderungsfall) 3. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 4. Vertragsangelegenheit 5. Vertragsangelegenheiten Otfried Buß, Ortsbürgermeister Nussbach Bekanntmachung des Ergebnisses der Stichwahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Nußbach am 7. September 2014 Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am das Ergebnis der Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters wie folgt festgestellt: I. Zur Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters waren 516 Personen wahlberechtigt, davon haben 368 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 71,32 %. II. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 363 Stimmzettel gültig und 5 Stimmzettel ungültig. Von den gültigen Stimmen entfielen auf: Pries, Werner - Pries Stimmen, Schwarz, Ronald - Schwarz Stimmen. III. Der Bewerber Werner Pries hat mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten. Er ist somit zum Ortsbürgermeister gewählt. Nußbach, den Haas, Wahlleiter für die Ortsbürgermeisterwahl Oberweiler im Tal Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberweiler im Tal für die Jahre 2014 und 2015 vom Der Ortsgemeinderat Oberweiler im Tal hat auf Grund von 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom , zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Kusel als Aufsichtsbehörde vom hiermit bekannt gemacht wird:

8 Rundschau Ausgabe 38/ Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf , ,00 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf , ,00 (+) Jahresüberschuss / (-) Defizit , ,00 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf , ,00 die ordentlichen Auszahlungen auf , ,00 Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen , ,00 die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 0,00 Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0,00 0,00 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf , ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit , ,00 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,00 500,00 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf , ,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 9.350, ,00 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit , ,00 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für im Haushaltsplan der Ortsgemeinde nachrichtlich: ,00 0,00 Zinslose Darlehen: (0,00 ) (0,00 ) 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt. 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 0,00. 5 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltjahr wie folgt festgesetzt: a) Grundsteuer Grundsteuer A 300 v.h. 300 v.h. Grundsteuer B 394 v.h. 394 v.h. b) Gewerbesteuer 365 v.h. 365 v.h. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 35,00 35,00 für den zweiten Hund 55,00 55,00 Für jeden weiteren Hund 70,00 70,00 6 Wiederkehrende Beiträge Die Sätze für die wiederkehrenden Beiträge ( 11 Kommunalabgabengesetz) werden wie folgt festgesetzt: Beiträge für den Bau und die Unterhaltung der Wirtschaftswege: 13,89 /ha 13,89 /ha Die Minderung durch Mittel der Jagdgenossenschaft in Höhe von: wird für die davon betroffenen Grundstücke im Abgabenbescheid berücksichtigt. Der Gemeindeanteil nach 6 der Feldwegebaubeitragssatzung wird im Hinblick auf eine evtl. anderweitige Benutzung als unerheblich angesehen. 9,39 /ha 9,39 /ha 7 Eigenkapital Das festgestellte Eigenkapital zum beträgt ,51 Das festgestellte Eigenkapital zum beträgt ,95 Das festgestellte Eigenkapital zum beträgt ,78 Das voraussichtliche Eigenkapital zum beträgt ,84 Das voraussichtliche Eigenkapital zum beträgt ,39 Das geplante Eigenkapital zum beträgt ,39 Das geplante Eigenkapital zum beträgt ,39 Das geplante Eigenkapital zum beträgt ,39 Das geplante Eigenkapital zum beträgt ,39 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn Ansatzüberschreitungen von mehr als festgestellt werden. 9 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen. 10 Inkrafttreten Die Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft. Oberweiler im Tal, den gez. Kelemen (Harry Kelemen) Ortsbürgermeister

9 Rundschau Ausgabe 38/2014 Hinweise: I. Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die erforderliche Genehmigung ist durch die Kreisverwaltung Kusel am unter dem Aktenzeichen / Nr. 72 erteilt worden. II. Gemäß 24 Abs. 6 Gemeindeordnung: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. III. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme 7 Werktage von Donnerstag, bis während der allgemeinen Dienststunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstr. 6a, Zimmer 004, öffentlich aus. Lauterecken, den gez. Jung (Jung) Bürgermeister Oberweiler-Tiefenbach Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach für die Jahre 2014 und 2015 vom Der Ortsgemeinderat Oberweiler-Tiefenbach hat auf Grund von 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom , zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl.S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Kusel als Aufsichtsbehörde vom hiermit bekannt gemacht wird: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf , ,00 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf , ,00 (+) Jahresüberschuss / (-) Defizit 0,00 0,00 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf , ,00 die ordentlichen Auszahlungen auf , ,00 Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen , ,00 die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 0,00 Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0,00 0,00 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf , ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit , ,00 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit , ,00 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf , ,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf , ,00 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit , ,00 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für im Haushaltsplan der Ortsgemeinde , ,00 nachrichtlich: Zinslose Darlehen: (0,00 ) (0,00 ) 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt. 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 0,00. 5 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltjahr wie folgt festgesetzt: a) Grundsteuer Grundsteuer A 300 v.h. 300 v.h. Grundsteuer B 375 v.h. 375 v.h. b) Gewerbesteuer 380 v.h. 380 v.h. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 40,00 40,00 für den zweiten Hund 60,00 60,00 für jeden weiteren Hund 80,00 80,00 6 Wiederkehrende Beiträge Die Sätze für die wiederkehrenden Beiträge ( 11 Kommunalabgabengesetz) werden wie folgt festgesetzt: Beiträge für den Bau und die Unterhaltung der Wirtschaftswege: 26,54 /ha 26,54 /ha Die Minderung durch Mittel der Jagdgenossenschaft in Höhe von: wird für die davon betroffenen Grundstücke im Abgabenbescheid berücksichtigt. Der Gemeindeanteil nach 6 der Feldwegebaubeitragssatzung wird im Hinblick auf eine evtl. anderweitige Benutzung als unerheblich angesehen. 6,54 /ha 6,54 /ha

10 Rundschau Ausgabe 38/2014 Eigenkapital Das festgestellte Eigenkapital zum beträgt ,68 Das geplante Eigenkapital zum beträgt ,28 Das geplante Eigenkapital zum beträgt ,10 Das voraussichtliche Eigenkapital zum beträgt ,89 Das voraussichtliche Eigenkapital zum beträgt ,78 Das geplante Eigenkapital zum beträgt ,78 Das geplante Eigenkapital zum beträgt ,78 Das geplante Eigenkapital zum beträgt ,78 Das geplante Eigenkapital zum beträgt , Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall überschritten werden. 9 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen. 10 Inkrafttreten Die Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft. Oberweiler-Tiefenbach, den gez. Schwambach (Günter Schwambach) Ortsbürgermeister Hinweise: I. Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2014 und 2015wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die erforderliche Genehmigung ist durch die Kreisverwaltung Kusel am unter dem Aktenzeichen / Nr. 73 erteilt worden. II. Gemäß 24 Abs. 6 Gemeindeordnung: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. III. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme 7 Werktage von Donnerstag, bis während der allgemeinen Dienststunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstr. 6a, Zimmer 004, öffentlich aus. Lauterecken, den gez. Jung (Jung) Bürgermeister Offenbach-Hundheim Hauptsatzung der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim vom Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Inhaltsverzeichnis: 1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben 2 Ausschüsse des Ortsgemeinderates 3 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf Ausschüsse 4 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den/die Ortsbürgermeister/in 5 Beigeordnete 5a Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Ortsgemeinderates und der Ausschüsse. 6 Aufwandsentschädigung der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters 7 Aufwandsentschädigung der Ortsbeigeordneten. 8 Aufwandsentschädigung für Feldgeschworene 9 In-Kraft-Treten 1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein. (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann. (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend. (4) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Ortsgemeinderates werden durch Aushang an folgender Bekanntmachungstafel bekannt gemacht: - am Marktplatz (Ortsteil Offenbach) - am Dorfplatz in der Talstraße (Ortsteil Hundheim) (5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch öffentlichen Ausruf. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist. 2 Ausschüsse des Ortsgemeinderates (1) Der Ortsgemeinderat bildet folgende Ausschüsse: 1. Haupt- und Finanzausschuss 2. Bau- und Liegenschaftsausschuss 3. Jugend-, Sozial- und Sportausschuss 4. Kultur-, Fest- und Tourismusausschuss 5. Rechnungsprüfungsausschuss (2) Die Ausschüsse haben 5 Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter. (3) Die Mitglieder und Stellvertreter des Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungs-ausschusses werden aus der Mitte des Ortsgemeinderates gewählt. Impressum Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf Herausgeber - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel / oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel / , Fax: 06502/7240 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: , -336 und -713, vertrieb@wittich-foehren.de

11 Rundschau Ausgabe 38/2014 (4) Die unter Abs. 1 Ziffer 2 bis 4 genannten Ausschüsse werden aus Mitgliedern des Ortsgemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde gebildet. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder sollen Mitglieder des Ortsgemeinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder. 3 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf Ausschüsse (1) Soweit einem Ausschuss die Beschlussfassung über Angelegenheiten nicht übertragen ist, hat der Ausschuss innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches die Beschlüsse des Ortsgemeinderates vor zu beraten. (2) Berührt eine Angelegenheit den Zuständigkeitsbereich mehrerer Ausschüsse, bestimmt der Ortsgemeinderat einen federführenden Ausschuss. Die zuständigen Ausschüsse können zu gemeinsamen Sitzungen eingeladen werden. (3) Die Übertragung der Beschlussfassung über eine bestimmte Angelegenheit auf einen Ausschuss erfolgt durch Beschluss des Ortsgemeinderates. Sie gilt bis zum Ende der Wahlzeit des Ortsgemeinderates, soweit ihm die Beschlussfassung nicht entzogen wird. 4 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den/die Ortsbürgermeister/in Auf den/die Ortsbürgermeister/in wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen: 1. Verfügung über Gemeindevermögen bis zu einer Wertgrenze von 1.500,00 Euro im Einzelfall, 2. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 1.500,00 Euro im Einzelfall, 3. Aufnahme von Krediten nach Maßgabe der Entscheidungen des Ortsgemeinderates oder des zuständigen Ausschusses, 4. Einvernehmen in den Fällen des 34 BauGB, wenn durch das Bauvorhaben die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung nicht berührt werden, 5. Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln zur Fristwahrung. Sonstige besondere gesetzliche Zuständigkeitsbestimmungen bleiben unberührt. 5 Ortsbeigeordnete (1) Die Ortsgemeinde hat bis zu 3 Beigeordnete 5a Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Ortsgemeinderates und der Ausschüsse Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen erhalten die Ortsgemeinderatsmitglieder sowie die Mitglieder der Ausschüsse für die Teilnahme an den Sitzungen dieser Gremien ein Sitzungsgeld in Höhe von 12, Euro 6 Aufwandsentschädigung der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters (1) Der/Die Ortsbürgermeister/in erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. 7 Aufwandsentschädigung der Ortsbeigeordneten (1) Ehrenamtliche Ortsbeigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters nach 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags der der/dem Ortsbürgermeister/in zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung insgesamt während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so beträgt die Aufwandsentschädigung insgesamt die Hälfte des Tagessatzes nach Satz 2. Eine nach Absatz 2 gewährte Aufwandsentschädigung ist anzurechnen. (2) Ehrenamtliche Ortsbeigeordnete, die nicht Mitglied des Verbandsgemeinderates sind, jedoch in Vertretung der/des Ortsbürgermeisterin/ Ortsbürgermeisters an Sitzungen des Verbandsgemeinderates teilnehmen und denen keine Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an diesen Sitzungen von der Ortsgemeinde eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt je Sitzung die Hälfte des Tagessatzes gemäß Absatz 1 Satz 2, mindestens jedoch 11,20. Entsprechendes gilt für die Teilnahme an Besprechungen des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde mit den Ortsbürgermeisterinnen/Ortsbürgermeistern gemäß 69 Abs. 4 GemO. 8 Aufwandsentschädigung für Feldgeschworene (1) Die Feldgeschworenen erhalten für ihre Mitwirkung bei Abmarkungen sowie für die Grenzbegänge eine Entschädigung, die nach Stunden bemessen wird; die Zeiten für die Wegstrecken vom Wohnsitz bis zum Tätigkeitsort und zurück werden berücksichtigt. Die Entschädigung beträgt 8,50 je Stunde.Angefangene halbe Stunden sind mit der Hälfte des Stundensatzes zu entschädigen. 9 In-Kraft-Treten (1) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom i.d.f.v außer Kraft. Offenbach-Hundheim, den Alt, Ortsbürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland -Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, 1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der Satzung oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bekanntmachung Am Montag, dem 22. September 2014, 20:00 Uhr, findet im Gemeindehaus Offenbach-Hundheim, Am Marktplatz, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Offenbach-Hundheim statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Wahl eines weiteren (Dritten Beigeordneten), Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung 3. Wahl der Mitglieder und Stellvertreter in den Ausschüssen 4. Reparatur der Heizung in der Kindertagesstätte Glantalstrolche 5. Verschiedenes 6. Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Glan;Abstimmung mit den betroffenen Kommunen II. Nichtöffentlicher Teil 7. Fenster Feuerwehr- und Gemeindehaus; Auftragsvergaben 8. Personalangelegenheit 9. Grundstücksangelegenheiten Dr. Alt, Ortsbürgermeister Wolfstein Bekanntmachung Am Montag, dem 22. September 2014, 19:30 Uhr, findet im Rathaus der Stadt Wolfstein, Hauptstraße 2, eine Sitzung des Stadtrates der Stadt Wolfstein statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Sanierung der Leichenhalle Wolfstein;Antrag auf Mittel aus dem Investitionsstock 2. Geschäftsordnung des Gemeinderates 3. Wahl der Mitglieder und Stellvertreter in den Ausschüssen 4. Festsetzung einer Telefonkostenpauschale für den Stadtbürgermeister und den allgemeinen Vertreter (nur im Verhinderungsfall) 5. Anfragen und Auskünfte II. Nichtöffentlicher Teil 6. Stadtsanierung; Beauftragung eines Sanierungsberaters für die Abrechnung des Sanierungsgebiets 7. Grundstücksangelegenheit 8. Anfragen und Auskünfte Herwart Dilly, Stadtbürgermeister

12 Rundschau Ausgabe 38/2014 Sonstige amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Stellenausschreibung Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein sucht zum zur Unterstützung der Jugendsozialarbeiter befristet für ein Jahr eine/n Mitarbeiter/in (Teilzeit, 19,5 Std./Woche) der/die Spaß an der Arbeit für und mit Kindern und Jugendlichen hat. Vorausgesetzt werden persönliches Engagement, Kreativität und Durchsetzungsfähigkeit. Daneben ist die Bereitschaft zur Ableistung der Arbeitszeit in den Abendstunden und teilweise an Wochenenden unabdingbar. Idealerweise wurde eine Ausbildung als Erzieher/in absolviert oder anderweitig Erfahrungen in der Jugendarbeit gesammelt. Der Besitz eines Führerscheins der Klasse B (alte Klasse 3) ist von Vorteil. Geboten wird eine befristete Teilzeitbeschäftigung mit der Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit (derzeit 19,5 Stunden in der Woche) zu den tariflichen Bedingungen des Öffentlichen Dienstes. Die Entlohnung erfolgt gemäß TVöD aufgrund der persönlichen Voraussetzungen. Schriftliche Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) senden Sie bitte bis spätestens an die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, -Büroleitung-, Schulstraße 6a, Lauterecken Bei Fragen zu der Ausschreibung wenden Sie sich bitte an Herrn Büroleiter Feld, Tel Nähere Informationen über die Tätigkeiten erhalten Sie auch im Jugendtreff in Lauterecken bei der Jugendsozialarbeiterin, Frau Junkes, Tel Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen kann grundsätzlich nicht erfolgen. Bitte senden Sie uns daher keine Originale und Schnellhefter zu. Lauterecken, im September 2014 Jung, Bürgermeister Odenbach Sperrung Am Sonntag, den 21. September wird unser Bolzplatz offiziell eingeweiht. Aus diesem Anlass wird an diesem Tag ab Uhr bis ca Uhr die Zufahrt zu den Brühler Höfen 1, 2 und 4 und zum Friedhof ab dem Brühler Weg gesperrt. Die Zufahrt ist über die Gemeindestraße Hinter dem Flecken jedoch gewährleistet. Der Brühler Weg von Odenbach in Richtung Meisenheim ist für Fußgänger, Radfahrer und Anlieger zu den Gärten nicht beeinträchtigt und wie bisher befahrbar. Bitte haben Sie für diese Sperrung Verständnis. Vielen Dank. Gerhard Gins, Ortsbürgermeister Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Film ab: Rentenversicherer geht mit Nachwuchskräften neue Wege Filmdreh statt Rentenrecht hieß es vor wenigen Wochen bei den Nachwuchskräften der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer. In zwei kurzen Filmen, die auf der neuen Ausbildungsseite zu sehen sind, stellen Catharina Löwe und Valentin Schall die Ausbildungen und die dualen Studiengänge des rheinland-pfälzischen Rentenversicherers vor. Unter professioneller Regie drehten sie einen ganzen Tag, bis die Szenen für die beiden Spots im Kasten waren. Der Dreh hat mir großen Spaß gemacht. Es war eine wirklich tolle Erfahrung mitzuerleben, wie so ein Werbespot entsteht, berichtet Catharina Löwe, Auszubildende für den Beruf der Sozialversicherungsfachangestellten. Auch Valentin Schall, angehender Bachelor of Arts - Studiengang Verwaltung, hatte vorher den Aufwand für einen 44-Sekunden-Film unterschätzt. Man denkt gar nicht, wie viele Stunden man für einen Clip von ein paar Sekunden drehen muss. Seit März arbeitete die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz an der Ausbildungsseite die vor wenigen Tagen ans Netz gegangen ist. Außer den Filmen wurden auch alle Fotoaufnahmen mit eigenen Nachwuchskräften aufgenommen. Auch bei der neuen Facebook-Seite sind die eigenen Auszubildenden und Studenten aktiv. Derzeit bildet der Speyerer Rentenversicherer über 100 junge Leute zu Sozialversicherungsfachangestellten, Bachelor of Arts mit den Schwerpunkten Verwaltung oder Verwaltungsbetriebswirtschaft, IT-Fachinformatikern und Bachelor of Science in Computer Science aus Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken, Schulstraße 6 a Druck und Verlag: Druck + Verlag Linus Wittich KG, Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel / oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt. Ende des amtlichen Teils

13 Rundschau Ausgabe 38/2014 Gemeindenachrichten Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Sprechstunden für gerichtlich bestellte Betreuer in der Verbandsgemeindeverwaltung Der nächste Sprechtag des Betreuungsvereins der Arbeiterwohlfahrt findet am von Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein am Standort Lauterecken statt. Gerichtlich bestellte Betreuer oder Personen, die sich für eine ehrenamtliche Betreuung interessieren, können ab sofort wieder von einer besonderen Serviceleistung des Betreuungsvereins der AWO profitieren. Der hauptamtl. Mitarbeiter, Matthias Becker (Dipl. Sozialarbeiter FH) bietet nämlich nicht nur Sprechzeiten in der Geschäftsstelle (Triererstr. 60, Kusel), sondern Außensprechstunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken an. Auch können Personen, die Fragen über die individuelle Ausgestaltung einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung haben, planmäßig und kostenlos informiert werden. Konkrete Terminabsprachen unter der Telefon-Nummer / Zentrale Telefon-Nummer für beide Standorte Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Zentrale Telefon-Nummer für beide Standorte: 06382/791-0 Fax-Nummer für Standort Lauterecken: 06382/ Fax-Nummer für Standort Wolfstein: 06382/ info@vg-lw.de Standorte: Lauterecken, Schulstraße 6a Wolfstein, Bergstraße 2 Hinweis: Mit der Bitte um Beachtung: Die bisherige Telefon-Nummer von der ehem. VG Wolfstein ist nicht mehr aktiviert und unter der Vorwahl- Nummer von Wolfstein ist die neue VG Lauterecken-Wolfstein (auch der Standort Wolfstein) nicht erreichbar. Frauenbegegnung Erlebnis Zellertal Samstag, Fahrt mit dem Bus nach Albisheim Verpflegung im Bus Geführte, leichte Wanderstrecke Weinprobe mit Vesper Kaffee und Kuchen Musik und Mundart: Geschichtcher aus em Lääwe Eintritt Museum Kosten 28 Abschluss: Pizzeria Milano Kaiserslautern Abfahrt: Uhr Bushaltestelle an der Grundschule Lauterecken, Schulstraße Ankunft: Uhr Kultur Farbenspiel Donnerstag, , Uhr Aquarell- und Acrylbilder von Hobbykünstlerinnen aus der Region: Petra Edinger, Wiesweiler Marion Stodden, Meisenheim Wilma Aull, Hohenöllen Ausstellungseröffnung mit Sektempfang in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken Es lädt ein: Egbert Jung, Bürgermeister Anmeldungen und Info: tägl. von Uhr Doris Zinßmeister, Gleichstellungsbeauftragte

14 Rundschau Ausgabe 38/2014 Aschbach Hohenöllen Altersjubiläum Geburtstag Hilde Hoffmann, Hauptstr. 22, Aschbach Essweiler Arbeitseinsatz für Eßweiler am 20. September 2014 Liebe Mitbürger, beim ersten Arbeitseinsatz Anfang September fanden sich schon viele freiwillige Helfer ein. Vielen Dank dafür. Unsere Gemeinde braucht jedoch nochmals helfende Hände. Für die notwendige Sanierung der Friedhofsmauer muss zuerst der dort wuchernde Bewuchs entfernt werden. Ein Teil der Mauer wurde schon freigelegt, der Rest soll nun folgen. Außerdem wollen wir ums Bürgerhaus Ordnung schaffen. Wir bitten also nochmals um freiwillige Helfer für einen weiteren Arbeitseinsatz für unsere Gemeinde am 20. September um Uhr. Treffpunkt ist der Dorfplatz. Bitte bringt dazu die notwendigen Werkzeuge wie Ast- oder Heckenscheren, Beile oder Axt, Schubkarren, Schippen, Pickel und Harken mit. Jede Hand wird gebraucht! Wir danken euch vorab ganz herzlich und zählen auf euch. Für die Gemeinde. Grumbach Basar Rund ums Kind der Kita Piepmatz/Grumbach Hefersweiler Achtung! Ortsänderung! im Bürgerhaus in Hoppstädten Am Sonntag, 21. September 2014 zwischen Uhr (ab 10 Uhr für Schwangere) im Bürgerhaus Hoppstädten, kann alles rund ums Kind gekauft werden. In der Cafeteria gibt es Kuchen (auch zum Mitnehmen) und auch heiße Würstchen mit Weck. Der Förderverein und das Team der Kita Piepmatz freuen sich auf Ihr Kommen. Altersjubiläum Geburtstag Anita Benz, Ringstr. 1, Hefersweiler Freiwillige Helferinnen und Helfer gesucht Die Ortsgemeinde Hohenöllen will am Samstag, dem 20. September 2014 je nach Beteiligung mit zwei Arbeitsgruppen auf dem Friedhof und am Kinderspielplatz dringende Arbeiten erledigen. Die Bänke auf dem Friedhof sollen gesäubert und anschließend gestrichen werden. Am Kinderspielplatz sollen die Vertiefungen mit Mutterboden aufgefüllt werden. Schleifmaschinen, Stahlbürsten und Pinsel sowie Schubkarren und Schaufeln bitte nach Möglichkeit mitbringen. Treffpunkt Uhr an der Neuen Schule. Die Gemeindevertretung bittet die Bevölkerung sich zahlreich an den Arbeiten zu beteiligen. Für Essen und Trinken wird gesorgt. Erich Wannenmacher, Ortsbürgermeister Kappeln Vertretung Ortsbürgermeister Vom bis übernimmt der Erste Beigeordnete Michael Welschbach, Unterdorf 5, Tel.: 06382/8069 die Amtsgeschäfte. Kirrweiler 50 Jahre Gemeinschaftshaus Alle Einwohnerinnen und Einwohner unseres Dorfes sind zu einer Jubiläumsfeier mit Imbiss und Getränken am Freitag, dem ab Uhr herzlich eingeladen. Auf Ihr Kommen freut sich Ihr Albert Reiß, Ortsbürgermeister Kreimbach-Kaulbach Altersjubiläum Geburtstag Elfriede Märkl, Höninger Str. 13, Kreimbach- Kaulbach Lohnweiler Lohnweiler im SWR Fernsehen - Porträt am in der Landesschau Rheinland-Pfalz Schon seit mehreren Jahren sendet das SWR Fernsehen in der Reihe Hierzuland liebevolle Ortsporträts. Ein achteinhalb Minuten langer Beitrag über Lohnweiler läuft am Freitag, dem ab Uhr innerhalb der Landesschau Rheinland-Pfalz. Die Hauptstraße in Lohnweiler ist etwa einen Kilometer lang. So lang wie das Dorf, durch das sie sich schlängelt. Sie ist eine Straße der Multitalente: Da gibt es den Angestellten, der zugleich Schnapsbrenner und Segwayfahrer ist, und den Landwirt, der auch schmieden, weben und imkern kann. Und als ob das nicht genug wäre: einen Wirtschaftsjuristen, der buchstäblich umgesattelt hat und Physiotherapeut für Pferde geworden ist. Sie alle sind Persönlichkeiten, mit denen man gern auch einen Plausch an der Straßenecke hält. Lohnweiler liegt im Landkreis Kusel und gehört zu der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein. Das Dorf hat 400 Einwohner und schmiegt sich malerisch ins Nordpfälzer Bergland. Erstmals erwähnt wurde es als Lonewilre off de Lutern im 14. Jahrhundert. Das Gebiet war aber schon in der Kelten- und Römerzeit, ja sogar in der Jungsteinzeit besiedelt. Heute ist Lohnweiler ein kleines, blühendes Dorf, in dem die Lautertalbahn hält und der Pfälzer Höhenweg kreuzt: ideal zum Wandern, Radoder Segwayfahren.

15 Rundschau Ausgabe 38/2014 Schuleinschreibung für das Schuljahr 2015/2016 In der vierten Septemberwoche 2014 findet in den Grundschulen Jettenbach, Lauterecken, Nußbach, St. Julian und Wolfstein die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2015/2016 statt. Es müssen angemeldet werden: 1. Alle Kinder, auch behinderte Kinder, die im Zeitraum vom 1. September 2014 bis zum 31. August 2015 das sechste Lebensjahr vollenden werden. 2. Alle Kinder, auch behinderte Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren. Ein Kind muss selbstverständlich nicht mehr angemeldet werden, wenn es bereits vorzeitig eingeschult wurde. Liegt eine umfängliche Beeinträchtigung des anzumeldenden Kindes vor, so ist die Schulleitung darauf hinzuweisen. Die Anmeldung kann in solchen Fällen auch unmittelbar bei der entsprechenden Förderschule erfolgen. Umfängliche Beeinträchtigungen liegen insbesondere dann vor, wenn eine geistige Behinderung oder eine Sinnesbehinderung offensichtlich ist. Bei der Anmeldung (in den Grundschulen Jettenbach, Nußbach und Wolfstein bitte in Begleitung des anzumeldenden Kindes) ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch sowie eine Bescheinigung über den Besuch des Kindergartens vorzulegen. Bei getrennt lebenden bzw. geschiedenen Eltern ist ein Nachweis über die Ausübung des Sorgerechts vorzulegen. Für Kinder, die eine Fahrkarte benötigen, ist ein aktuelles Passbild mitzubringen. Die Anmeldung der Kinder, die vorzeitig für das Schuljahr 2015/16 eingeschult werden sollen, erfolgt Mitte Februar 2015 (sog. Kann-Kinder - nach dem 31. August 2009 geborene Kinder. Die genauen Termine werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Die Schulleitungen Königslandgrundschule in Jettenbach Die Schuleinschreibung an der Königslandgrundschule in Jettenbach findet am Freitag, dem 26. September 2014, in der Zeit von bis Uhr im Sekretariat der Grundschule, Austraße 25, Jettenbach, Tel: , koenigsland-gs@t-online.de, statt. Es ergeht auch noch eine separate Einladung an die Erziehungsberechtigten. Der Schulbezirk der Königslandgrundschule in Jettenbach umfasst die Ortsgemeinden Eßweiler, Hinzweiler, Jettenbach, Oberweiler im Tal und Rothselberg. Jettenbach, gez. Karin Rothhaar, Rektorin Grundschule Lauterecken Die Schuleinschreibung an der Grundschule Lauterecken findet am Dienstag, dem , in der Zeit von bis Uhr und am Donnerstag, dem in der Zeit von bis Uhr im Büro der Grundschule Lauterecken, Schulstr. 14, Lauterecken, Tel.: 06382/8309, GS.Lauterecken@t-online.de, statt. Es ergeht hierzu auch noch eine separate Einladung an die Erziehungsberechtigten. Der Schulbezirk der Grundschule Lauterecken umfasst die Stadt Lauterecken sowie die Ortsgemeinden Adenbach, Cronenberg, Ginsweiler, Grumbach, Hausweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Langweiler, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Odenbach und Unterjeckenbach. Lauterecken, den gez. Elke Wingertszahn, Rektorin Grundschule Nußbach Die Schuleinschreibung an der Grundschule Nußbach findet am Donnerstag, 24. September 2014, in der Zeit von bis Uhr im Sekretariat der Grundschule Nußbach, Schulstraße 14, Nußbach, Tel: , gsnussbach@t-online.de, statt. Es ergeht auch noch eine gesonderte Einladung an die Erziehungsberechtigten. Der Schulbezirk der Grundschule Nußbach umfasst die Ortsgemeinden Hefersweiler, Nußbach und Reipoltskirchen. Grundschule St. Julian Die Schuleinschreibung an der Grundschule St. Julian findet am Mittwoch, dem , in der Zeit von Uhr, im Büro der Grundschule St. Julian, In der Lenschbach 2, St. Julian, Tel.: 06387/334, gs-st-julian@t-online.de,statt. Es ergeht auch noch eine gesonderte Einladung an die Erziehungsberechtigten. Der Schulbezirk der Grundschule St. Julian umfasst die Ortsgemeinden Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Kirrweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, St. Julian und Wiesweiler. St. Julian, den gez. Janina Kalweit, beauftr. Schulleitung Grundschule am Königsberg in Wolfstein Die Schuleinschreibung an der Grundschule am Königsberg in Wolfstein findet vom 22. bis 25. September 2014 (Montag bis Donnerstag) jeweils in der Zeit von bis Uhr im Sekretariat der Grundschule, Im Tauchental 18, Wolfstein, Tel: 06304/ , GrundschuleWolfstein@t-online.de, statt. Es ergeht auch noch eine gesonderte Einladung an die Erziehungsberechtigten. Der Schulbezirk der Grundschule am Königsberg in Wolfstein umfasst die Stadt Wolfstein und die Ortsgemeinden Aschbach, Einöllen, Kreimbach-Kaulbach, Oberweiler-Tiefenbach, Relsberg, Rutsweiler/L. Wolfstein, den Gez. Birgit Gehm-Schmitt, Rektorin Nußbach, den gez. Nina Fischer, beauftr. Schulleitung

16 Rundschau Ausgabe 38/2014 Rückblick auf unser Ferienprogramm - Bilder von der 3. und 4. Woche auf einen Blick - Die Berichte unter den jeweiligen Fotos sind von einem Kind, welches an der Aktion teilgenommen hat. Sie erzählen davon, was an diesem Tag so alles passiert ist und wie die Kinder es erlebt haben. Dafür einen herzlichen Dank an alle Schreiberinnen und Schreiber! Fahrt in den Klettergarten nach Idar- Oberstein am Förderverein Schwimmbad Rüllberg, Grumbach - Wir waren am in Idar-Oberstein im Klettergarten. Wir haben Spiele gespielt. Wir durften auf Kisten klettern. Zum Schluss durften wir auf einer Riesenschaukel schaukeln. Das hat riesen Spaß gemacht. von Jennifer, 8 Jahre alt und Leonie, 9 Jahre alt Geocaching mit dem Förster im Königsberg am Forstamt Kusel - Am stand auf dem Ferienprogramm Geocaching im Königsberg. Wir wanderten vom Rathausplatz zu einer Hütte im Königsberg. Von dort machten wir eine Schatzsuche mit modernen GPS Geräten. An jeweils drei Stationen fanden wir Koordinaten, die uns immer näher zum Schatz führten. Als wir dann nach einiger Zeit den Schatz gefunden hatten, wanderten wir wieder zur Hütte zurück. Dort aßen wir zusammen gegrillte Würstchen und schnitten Gemüse und Obst auf. Danach wanderten wir wieder zum Rathausplatz, wo unsere Eltern schon sehnsüchtig auf uns warteten. Es war ein sehr lehrreicher und spaßiger Tag. von Leonie, 7 Jahre alt und Chantal, 12 Jahre alt Casino-Spezial-Abend am Jugendtreff Lauterecken und Jugendbüro Wolfstein - Black Jack, Die Würfel rollen, Würfel- Lotto, Hohe Hausnummer, Glück und Geschick - das waren die Spiele zum Warmwerden für den ersten Casino-Spezial-Abend am im Jugendtreff in Lauterecken. Der Raum war abgedunkelt und wurde durch spezielle Lichteffekte in einen Casinoraum verwandelt. Sieben Jugendliche versuchten ihr Glück auch beim Roulette. Natürlich wurde nicht um Geld gespielt sondern um sogen. Chips. Nach einer Pause - zur Stärkung gab es leckere Hotdogs, die man sich nach Geschmack selbst belegen konnte - gab es ein Pokerturnier. Hierbei konnten die Jugendlichen ihr Pokerface aufsetzen um einen Preis zu gewinnen. Es war ein toller Abend. vom Team des Jugendtreffs Lauterecken und Jugendbüros Wolfstein Spaß auf dem Modellflugplatz am Modellflugverein Falke e.v. Medard - Als erstes haben wir einen großen Flieger aus Holzbauteilen gebaut, den wir mit nach Hause nehmen durften. Danach gab es Würstchen und Stockbrot zum Essen. Als die Erwachsenen mit den für uns zu großen und schnellen Modellfliegern geflogen sind, konnten wir sehen, was man mit denen alles machen kann. Beim Geschicklichkeitsfliegen konnte jeder von uns seine Geschicklichkeit mit dem Flieger unter Beweis stellen. Leider war der Tag viel zu schnell vorbei und wir mussten wieder abgeholt werden. von Rouven, 8 Jahre alt Headis-Schnupper-/Übungsangebot am Hans Gauer, Headis Association e.v. Kaiserslautern - Heute haben wir gelernt wie man Headis spielt. Es hat allen viel Spaß gemacht. Es sah zwar manchmal sehr lustig aus, aber am Ende konnte es jeder einigermaßen. Zum Schluss spielten wir noch ein tolles Spiel. von Jenny, 12 Jahre alt Besichtigung des FCK-Stadions in Kaiserslautern am Jugendtreff Lauterecken und Jugendbüro Wolfstein - Eine Stadionführung des FCK war am angesagt. Als wir in Kaiserslautern mit dem Zug ankamen, liefen wir den steilen Berg hoch zum Fritz Walter Stadion. Dort begrüßte uns schon unsere Stadionführerin Caro, die uns erst mal das Außengebäude des Stadions erklärte. Dann gingen wir in das Stadion hinein und nahmen im Pressekonferenzraum an den jeweiligen Tischen Platz. Caro erklärte uns, wie eine Pressekonferenz abläuft, währenddessen bereiteten andere Mitarbeiter den Raum für eine darauffolgende Pressekonferenz vor. Dann durften die Kinder sich hinter den Konferenztisch stellen und wir durften Bilder machen. Im Anschluss begaben wir uns in die sogenannte MIXED- ZONE, in der die gegeneinander spielenden Mannschaften das erste Mal aufeinander treffen. Im Stadion durften wir uns sogar auf die Trainerbank setzen. Den Rasen durften wir leider nicht betreten. Anschließend besichtigten wir die VIP - Bereiche. Zum Schluss gingen wir zum Fanshop um uns etwas zur Erinnerung an diesen schönen Tag zu kaufen. vom Team des Jugendtreffs Lauterecken und Jugendbüros Wolfstein Musikalische Schnupperstunde am Musikverein Odenbach e.v. - Am waren wir von bis in der Turnhalle Medard. Zuerst durften wir die Instrumente ausprobieren, wie z.b. Klarinette, Flügelhorn und Saxophon.

17 Rundschau Ausgabe 38/2014 Danach bastelten wir eine Rassel und eine Trompete. Zum Schluss nahmen wir uns Rasseln und begleiteten den Verein. Wir hatten viel Spaß. von Anna, 11 Jahre alt Klettern und Squash bzw. Bouldern am Reha Sport Fitness Center Wolfstein - Eigentlich wollten wir heute in Wolfstein im Fitness-Center Klettern und Squash spielen. Doch leider sagte unser Referent kurzfristig ab, sodass wir deshalb auch kurz entschlossen nach Kaiserslautern zum Bouldern gefahren sind. Bouldern kommt vom englischen Wort Felsblock und ist das Klettern in Absprunghöhe, ganz ohne Seil, Sicherungstechnik, Knotensalat und Höhenangst. Dafür gab es dann dicke, weiche Schaumstoffmatten. Es gibt keine altersoder geschlechtsspezifischen Begrenzungen beim Bouldern. Anfänger sowie Fortgeschrittene finden ausreichend viele verschiedene Boulder, so dass jeder seine Herausforderung findet, ohne dass es langweilig wird oder Frust aufkommt. Das tolle am Bouldern ist, dass es keinen Erfolgszwang gibt - jeder verfolgt seine selbstgesteckten Ziele. Und so hatten wir einen tollen Tag bei unseren mehr oder weniger guten Kletterversuchen. vom Team des Jugendtreffs Lauterecken und Jugendbüros Wolfstein Tennis-Nachmittag am Tennisclub 1978 Offenbach-Hundheim e.v. - Am bekamen wir von professionellen Tennisspielern/innen einige Griffe und Techniken gezeigt. Und siehe da, nach einiger Zeit klappte es schon ganz gut. Für einen kleinen Imbiss und Getränke waren gesorgt. Wir hatten alle eine riesen Menge Spaß! Insgesamt war es ein sehr lehrreicher und aufregender Tag. von Angelina, 11 Jahre alt und Chantal, 12 Jahre alt Erlebnisangeln am Fischweiher am Angelsportverein Wiesweiler - Am Samstag, dem , fand die Angelfreizeit in Wiesweiler statt. Wir trafen uns an der Fischerhütte und fuhren dann an den Weiher von Peter Hahn. Kaum 10 Minuten nach der Ankunft war auch schon die erste Forelle am Haken. Nicht nur Forellen, auch ein stattlicher Hecht von 71 cm, wurde von Felix geangelt. Die nicht ganz so erfahrenen Angelfreunde unter uns bekamen erstklassige Hilfe von unseren Betreuern. Eine Stärkung durfte natürlich auch nicht fehlen. Zum Mittagessen gab es warmer Fleischkäse und als Nachtisch frische Wassermelone. Dieser Tag war ein voller Erfolg und jeder hatte seinen Spaß. Wir alle freuen uns auf das nächste Mal. von Marc, 12 Jahre alt Rund ums Fotografieren am Fotowelt-Enkler und Landfrauenverein Cronenberg - Am Montag, den , fand das Ferienprogramm Rund ums Fotografieren bei Rudi Enkler in Cronenberg statt. Als erstes bekamen wir eine Einweisung im Umgang mit der Kamera. Danach liefen die Teilnehmer zur alten Schule, dort gab es eine Überraschung, die Greifvogelschau. Dort konnten die Mädchen und Jungs ihre bereits gewonnene Erfahrung in Bildern festhalten. Die dabei entstandenen Bilder wurden dann zu einem Fotowettbewerb zusammengestellt, bei der eine Jury aus dem Dorf die Gewinner auswählte. In der Mittagspause versorgten die Landfrauen Cronenberg die Gruppe mit Würstchen und Nudelsalat. Alles in allem ein gelungener Tag. von Max, 12 Jahre alt Starke Kinder sagen Nein! am Silke Georges-Westrich, Trainerin für Gewaltprävention und Selbstverteidigung - Zuerst ging es los mit einem Spiel. Dabei stärkten wir unser Selbstbewusstsein. Dies ist wichtig, damit man erst gar nicht in Gefahr gerät. Wir lernten Schwächeren zu helfen, wenn sie in Schwierigkeiten sind. Danach zeigte uns unsere Trainerin, Silke Gorges-Westrich, einige Selbstverteidigungstricks sowie -techniken, die wir in verschiedenen Gefahrensituationen anwenden können. Zusätzlich lernten wir von ihr auch noch bestimmte Schläge und Tritte zur Selbstverteidigung. Durch die vielen praktischen Übungen in diesem Kurs fühlten wir uns nach dem zweiten Teil selbstsicherer und wissen nun, wie man bei diesen Gefahren reagieren sollte. von Evelyn, 12 Jahre alt Tischtennis-Schnuppertag am SV Medard, Abteilung Tischtennis - Der Tag begann um Uhr in der Turnhalle Medard. Als Aufwärmprogramm spielten wir Rundlauf, weil einige Kids noch nie Tischtennis gespielt hatten, lernten sie die Grundlagen ganz schnell. Die fortgeschrittenen Kinder machten das Balleimertraining, dies war aber nicht so leicht, denn man musste den Ball richtig treffen um ihm einen perfekten Schnitt zu geben. Um Uhr gab es Würstchen vom Grill. Anschließend machten wir noch ein kleines Turnier. Leider war der Tag schon um Uhr vorbei. Mir persönlich hat der Tag sehr gut gefallen. Ich kann es kaum erwarten, dass das Training der neu gegründeten Jugendmannschaft des SV Medard los geht. von Benedict, 11 Jahre alt Fahrt in den Europa-Park am Jugendtreff Lauterecken und Jugendbüro Wolfstein - Am sind wir in den Europa- Park gefahren. Da wir uns an diesem Tag schon um 6.00 Uhr auf den Weg gemacht haben, waren die meisten noch sehr müde und schliefen erst einmal eine Runde, sodass sie dann für den bevorstehenden Tag ausgeruht waren. Als wir ankamen, gab es gleich die Tickets und wir konnten in Kleingruppen gleich den Park unsicher machen.

18 Rundschau Ausgabe 38/2014 w Der Adrenalin-Spiegel wurde durch die Fahrgeschäfte wie z.b die Silver Star, die Wodan, die Blue Fire, extrem erhöht. In der Mittagszeit bekamen wir Hunger und holten uns etwas zu Essen. Durch die verschiedenen Themenbereiche gab es eine große Auswahl von unterschiedlichsten Speisen. Nach dem Mittagessen trafen wir alle uns um sicherzugehen, dass es auch allen noch gut geht. Die Zeit verging wie im Fluge und wir mussten uns schon um Uhr auf den Heimweg machen. Im Bus erzählten wir uns gegenseitig, was wir alles erlebt haben und wie uns der Tag gefallen hat. Dieser Tag hat allen sehr viel Spaß gemacht und viele wollen nächstes Jahr wieder mitmachen. vom Team des Jugendtreffs Lauterecken und Jugendbüros Wolfstein Abenteuerreise mit dem Pferd am Lisa Frenger, Reittherapeutin - Auf dem Hof von Familie Frenger angekommen, durften wir erstmals die Pferde von der Koppel holen um sie zu putzen. Anschließend haben wir einen wunderschönen Ausritt über die Felder und Wiesen von Buborn gemacht. Um die Mittagszeit gab es eine Zwischenstärkung an der Ernst-Reichel-Hütte, bevor unsere Abenteuerreise mit den Pferden weiterging. Die Älteren unter uns durften sogar im Galopp reiten. Zurück zum Hof hieß es wieder Pferde putzen und zurück zur Koppel bringen. Dann stand die Hühnerfütterung auf dem Programm. Und natürlich durften wir auch die Eier aus dem Hühnerstall holen und siehe da, es gab sogar grüne Eier. Zum Schluss gab es noch gegrillte Würstchen. Alles in allem ein total schöner und abwechslungsreicher Tag. vom Team des Jugendtreffs Lauterecken und Jugendbüros Wolfstein Geocaching für Kids am Forstamt Kusel und Pfälzerwaldverein Lauterecken - Als erstes haben wir mit Herrn Lamneck geklärt, wo Norden, Süden, Westen und Osten ist. Danach hat man uns erklärt, wie die Geocaching Geräte funktionieren. Nun konnte es los gehen und wir durften die Döschen mit den neuen Koordinaten für eine weitere Suche suchen. Zum Abschluss gab es Nudeln für jeden und wir durften auf dem Spielplatz noch spielen bis wir abgeholt wurden. von Rouven, 8 Jahre alt Erlebnistag Angeln am Angelsportverein St. Julian/Gumbsweiler - Schon früh morgens um 7.00 Uhr ging es los am Landschaftsweiher zwischen Gumbsweiler und Welchweiler. Nach einem stärkenden Frühstück packten wir gleich unsere Angeln aus um zu sehen, ob die ersten Fische schon anbissen. Doch leider hatte wohl keiner der Fische Lust und Laune, sich an diesem Tag fangen zu lassen. Zahlreiche Maden, Würmer und Maiskörner haben wir verbraucht, doch leider haben sich nur relativ kleine Fische an Land ziehen lassen. Und einige Haken und Ösen haben sich in den Bäumen verheddert. Aber wir hatten unseren Spaß und haben unsere Angeln immer wieder ausgeworfen. Um die Mittagszeit gab es ein total leckeres Essen und dann wurden wir auch schon wieder von unseren Eltern abgeholt. Einfach ein toller Tag! vom Team des Jugendtreffs Lauterecken und Jugendbüros Wolfstein Stanzen und Stempeln am Petra Jung und Jugendbüro Wolfstein - Stanzen und Stempeln stand auf dem Programm im Jugendbüro Wolfstein. Wir durften vier verschiedene Sachen basteln. Als erstes haben wir ein maritimes Windlicht gestanzt, gestempelt und zusammengeklebt. Dann durften wir einen wunderschönen Dekostab mit einem silbernen Herz anfertigen. Als Geburtstagskarte zum Verschenken haben wir eine Karte im Jeans-Look hergestellt. Und als viertes Teil haben wir ein Lesezeichen, ebenfalls in einer maritimen Meeresoptik, gebastelt. Das Stanzen und Stempeln hat richtig viel Spaß gemacht und wir haben uns sehr über unsere selbstgebastelten Sachen gefreut. vom Team des Jugendtreffs Lauterecken und Jugendbüros Wolfstein Schnecke, Falter, Pferd und Co. am Prot. Kirchengemeinde Lauterecken und Reiterverein Veldenz Lauterecken e.v. - Nachdem wir alle unsere Zelte aufgebaut hatten, haben wir ein paar Spiele gespielt um uns besser kennen zu lernen. Diese Spiele hatten natürlich alle was mit Tieren zu tun. Danach gab es verschiedene Bastelangebote vom Flatterfisch basteln, Schmetterlings- oder Schneckenlampion herstellen bis hin zum Verzieren von Bilderrahmen. Zum Abendessen gab es leckere Sachen vom Grill. Beim Stockbrotessen saßen wir alle gemeinsam ums wärmende Feuer, hielten unsere Stockbrotstecken über das Feuer und sangen Lieder zu Julians Gitarrenmusik. Nach einer anschließenden Nachtwanderung im angrenzenden Wald legten wir uns nach einer kurzen Gruselgeschichte schlafen. Nach dem Frühstück am nächsten Morgen kamen auch schon die Pferde vom Reiterverein Lauterecken. Hier hieß es erst mal die Pferde putzen und striegeln. Dann hatten wir die Gelegenheit, etliche Runden auf dem Rücken eines der fünf Pferde zu drehen. Wir hatten alle unseren Spaß mit den Pferden und freuen uns schon aufs nächste Jahr, wenn es wieder heißt: Auf die Pferde, fertig, los!. vom Team der Prot. Kirchengemeinde Lauterecken Wanderung im Breitbachtal mit anschließender Planwagenfahrt am Brunnenclub e.v., Feuerwehrförderverein e.v., Kutsch- und Planwagenfahrten Andreas Emrich (alle Oberweiler-Tiefenbach) - Wir starteten mit guter Laune am Feuerwehrhaus in Richtung Breitbachtal. Wir wanderten und kletterten bis wir endlich ob in Einöllen am Planwagen ankamen. Auf dem Planwagen gab es Brezeln und Getränke und wir hatten eine lustige fahrt zurück nach Oberweiler - Tiefenbach. Dort angekommen gab es leckere Würstchen und Frikadellen. Es war ein tolles Erlebnis. von Jenny, 12 Jahre alt Auf unserer Homepage findet ihr noch weitere Fotos von den einzelnen Aktionen. Schaut einfach mal rein!

19 Rundschau Ausgabe 38/2014 Odenbach Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder Der Vorsitzende bedankte sich bei den ausgeschiedenen Ratsmitgliedern für das Engagement zum Wohle der Ortsgemeinde und überreichte ein Präsent als Dankeschön. Wahl der Ausschüsse für den a) Rechnungsprüfungsausschuss b) Dorferneuerungsausschuss c) Bauausschuss Nach 2 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde sind jeweils fünf Mitglieder und Stellvertreter für die Bildung der Ausschüsse zu benennen. In den Rechnungsprüfungsausschuss wurde gewählt: Mitglied Stellvertreter Herr Hartmut Dec Herr Frank Kühn Herr Heinz-Joachim Hübner Herr Daniel Becker Frau Wiltrud Heil Herr Volker Birth Herr Siegfried Feick Herr Matthias Groß Frau Jaqueline Kühn N.N. Ein weiterer Stellvertreter konnte nicht mehr vorgeschlagen werden, da bereits alle Ratsmitglieder welche im Ausschuss tätig sein können, vorgeschlagen wurden. In den Dorferneuerungsausschuss wurden folgende Mitglieder und Stellvertreter gewählt: Mitglied Stellvertreter Herr Helge Stolz Herr Tobias Knecht Herr Matthias Groß Herr Heinz-Joachim Hübner Frau Wiltrud Heil Frau Ellen Venter-Gins Herr Thaddäus Pilch Herr Hartmut Dec Frau Sonja Horn Frau Jaqueline Kühn In den Bauausschuss wurden folgende Mitglieder und Stellvertreter gewählt: Mitglied Stellvertreter Herr Daniel Becker Herr Sven Bernhard Herr Volker Birth Herr Hartmut Dec Herr Frank Kühn Herr Matthias Groß Herr Siegfried Feick Herr Heinz-Joachim Hübner Herr Thaddäus Pilch Herr Uwe Laubensdörfer Antrag auf Gewährung einer Zuweisung aus dem Investitionsstock für das Haushaltsjahr 2015 Seitens der Ortsgemeinde wird für das Haushaltsjahr 2015 kein Antrag auf Gewährung einer Zuweisung aus dem Investitionsstock gestellt. Offenbach-Hundheim Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Verpflichtung der Ratsmitglieder Die Vorsitzende verpflichtet die neugewählten Ratsmitglieder namens der Ortsgemeinde auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben und Pflichtet. Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt a) Erste/r Beigeordnete/r b) Beigeordnete/r a) Herr Peter Stein ist zum Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde gewählt worden. Anschließend fand die vorgeschriebene Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt statt.. b) Herr Udo Reichel ist zum Beigeordneten der Ortsgemeinde gewählt worden. Anschließend fand die vorgeschriebene Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt statt. Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt Herr Dr. Roland Alt ist zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde gewählt worden. Anschließend fand die vorgeschriebene Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt statt. Geschäftsordnung des Gemeinderates Der Ortsgemeinderat beschließt die Geschäftsordnung für Gemeinderäte in Rheinland-Pfalz. Die Geltung der Geschäftsordnung ist auf die jeweilige Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt. Kein Grünschnittsammelplatz in der Straße Am Kesselberg eingerichtet Die Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim weist darauf hin, dass das gemeindeeigene Grundstück in der Straße Am Kesselberg talseits in Richtung Weiher keine Grünschnittabladestelle ist. In letzter Zeit wurde festgestellt, dass die Anlieger dieses Grundstück widerrechtlich für eine Entsorgung von Grünschnitt, Hecken usw. nutzen. Der Landkreis hat für die Entsorgung von Grünschnitt offizielle Grünschnittsammelplätze eingerichtet, die zur Verfügung stehen. Die Anlieger werden gebeten nur dort ihre gärtnerischen Abfälle zu entsorgen und nicht wild in der Gemeinde auf gemeindeeigenen Flächen. Solche wilde Ablagerungen, auch kompostierbare, führen nicht dazu die Ortsgemeinde repräsentabel darzustellen. Dr. Alt, Ortsbürgermeister Reipoltskirchen Altersjubiläen Geburtstag Lina Graf, Ingweilerhof 1, Reipoltskirchen Geburtstag Gerda Schlich, Kegelbahnstraße 14, Reipoltskirchen Rothselberg Altersjubiläum Geburtstag Christel Henrich, Hauptstr. 17, Rothselberg Wiesweiler Altersjubiläum Geburtstag Frau Margarethe Edinger, Kirchstraße 3, Wiesweiler Liebe Kerwegäste, liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, ab kommenden Freitag ist es wieder soweit. Vom 19. bis 22. September 2014 wird in Wiesweiler wieder die Hahnekerb gefeiert. Los geht`s freitags um Uhr mit einem Kerwegottesdienst mit der Straußjugend, an den sich ab Uhr eine Straußjugendabend mit der Band Denacious three im Bürgerhaus anschließt. Die bekannte Band Fadeout konnte für den diesjährigen Kerwesamstag zum Kerwerock verpflichtet werden. Diese Veranstaltung wird um Uhr beginnen. Ab Uhr laden wir sonntags zu einem gemütlichen Frühschoppen ein, ehe Sie ab Uhr die Möglichkeit haben, im Bürgerhaus ihr Mittagessen (Musikantenlandbraten, Kartoffel-gratin und Gemüse) einzunehmen. Unsere Küche ist hierzu bestens gerüstet. In der Kerwered, die um Uhr gehalten wird, hat die Straußjugend das vergangene Jahr nochmals aufgearbeitet. Im Anschluss wird im Bürgerhaus Kaffee und selbstgebackener Kuchen angeboten. Doris spielt zur Unterhaltung auf, und Sie haben die Möglichkeit zum gemütlichen Beisammensein. Der Kerwemontag wird ab Uhr mit einem Frühschoppen eingeleitet. Nach dem Mittagessen - wir bieten unsere beliebten Schnitzelvariationen an - dürfen Sie gerne weiter bei uns verweilen, um ab Uhr unserer Alleinunterhalterin Doris, die zur Unterhaltung bis zum Kerweausklang aufspielt, zu lauschen und das Tanzbein zu schwingen. Eine weitere Neuigkeit gibt es zu vermelden: Kinderkarussell, Schießbude und Süßwarenstand werden in diesem Jahr in Hauptstraße am Bürgerhaus aufgebaut. Die Ortsgemeinde Wiesweiler und die Straußjugend freuen sich auf viele Besucher. Altersjubiläum Am feierte Frau Lydia Grill, Hauptstraße 17, Wiesweiler ihren 90. Geburtstag. Die Ortsgemeinde Wiesweiler und die Verbandsgemeinde gratulieren nachträglich. Wolfstein Altersjubiläum Geburtstag Artur Liedtke, Am Eisenknopf 4, Wolfstein Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Gumbach - Herren-Sulzbach Sonntag, dem Uhr Deimberg, Gottesdienst

20 Rundschau Ausgabe 38/2014 Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Mittwoch, Uhr Seniorenkreis (Hinzweiler; Jugendheim) Uhr Jugendgruppe (Hinzweiler; Jugendheim) Donnerstag, Uhr Krabbelgruppe (Hinzweiler; Jugendheim) Samstag, Uhr Gottesdienst mit Taufe (Hundheim; Hirsauer Kirche) Sonntag, Uhr Gottesdienst zur Kerwe (Oberweiler im Tal; Dorfgemeinschaftshaus) Dienstag, Uhr Konfirmandenstunde (Hinzweiler; Jugendheim) Uhr Präparandenstunde (Hinzweiler; Jugendheim) Mittwoch, Uhr Dekanatsfrauentag in Heinzenhausen (Bürgerhaus) Uhr Jugendgruppe (Hinzweiler; Jugendheim) Katholische Pfarrei Lauterecken In der Zeit vom August 2014 fand die jährliche Ferienfreizeit der Katholischen Pfarrei Lauterecken auf der Insel Ameland / NL, statt. 18 Junge Menschen hatten sich mit 4 Betreuern auf den Weg gemacht um Tage in Gemeinschaft zu verbringen. Sonne und Regen, Wind, Meer und Sandstrand luden die Teilnehmer zum Relaxen und Erholen ein. Das Religiöse Thema der Freizeit lautete in diesem Jahr: Gott nahe zu sein ist mein Glück. Für die Ferienfreizeit 2015, die in der Zeit vom August 2015 stattfindet, werden schon Anmeldungen entgegen genommen. Kath. Pfarramt der Pfarreiengemeinschaft St. Franz Xaver Lauterecken, St. Johannes Nepomuk Reipoltskirchen und St. Philippus und Jakobus Wolfstein Mittwoch, :30 Uhr Lauterecken Rosenkranz 09:00 Uhr Lauterecken hl. Messe Donnerstag, :00 Uhr Wolfstein Firmunterricht 18:15 Uhr Kaulbach hl. Messe Freitag, :30 Uhr Wolfstein Rosenkranz 18:00 Uhr Wolfstein hl. Messe Sonntag, Sonntag im Jahreskreis 125-jährige Jubiläumsfeier der Pfarrkirche St. Ägidius in Kusel Caritas-Sonntag Kollekte für die Flüchtlings- und Migrantenhilfe der Caritas Sonntäglicher Vorabend, :00 Uhr Reipoltskirchen Amt für Edmund und Rudi Mayer Sonntag 09:00 Uhr Lauterecken Amt für Paul Stein 10:00 Uhr Kusel Hochamt 125-jährige Jubiläum der Pfarrkirche und 65-Geburtstag von Dekan Rudolf Schlenkrich 10:30 Uhr Wolfstein Amt für die Pfarrgemeinden Uhr Kaulbach Hochamt in der außerordentlichen Form Montag, :00 Uhr Reipoltskirchen Firmunterricht Dienstag, hl. Pius und Pietreicina (Padre Pio) 17:00 Uhr Wolfstein Firmunterricht 17:45 Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz 18:15 Uhr Reipoltskirchen hl. Messe Mittwoch, hl. Rupert und hl. Virgil 08:30 Uhr Lauterecken Rosenkranz 09:00 Uhr Lauterecken hl. Messe Anmeldung zur Erstkommunion 2015 in der Pfarreiengemeinschaft St. Franz Xaver Lauterecken, St. Johannes Nepomuk Reipoltskirchen und St. Philippus u. Jakobus Wolfstein Sie, die Eltern, stehen vor der Entscheidung, Ihr Kind zur Vorbereitung auf die 1. Hl. Kommunion anzumelden. Diese Vorbereitungszeit ist wichtig für Ihr Kind und für die ganze Familie. Um den Sinn der Hl. Kommunion verstehen zu lernen, bereiten sich die Kinder intensiv auf dieses Ereignis vor. Der Weiße Sonntag wird in unserer Pfarreiengemeinschaft am Sonntag, dem 12. April 2015 gefeiert. Der 1. Elternabend findet am Montag, dem 22. September 2014 um Uhr im Pfarrhaus, Hauptstraße 20 in Wolfstein statt. Beim Elternabend geht es um die religiösen Voraussetzungen für die Erstkommunion, um die Terminfrage und um praktische Hinweise. Katholisches Pfarramt der Pfarreiengemeinschaft, Lautertalstr. 3, Lauterecken, Tel.: , Fax: , pfarramt. lauterecken@bistum-speyer.de Bürozeiten: Montag: 08:00-12:00 Uhr; 12:45-15:30 Uhr; Mittwoch: 08:00-08:45 Uhr; 09:45-12:30 Uhr; 13:00-16:30 Uhr Freitag: 08:00-11:00 Uhr Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen-Heimkirchen Sonntag, Gottesdienst Morbach Uhr Gottesdienst Heimkirchen Uhr Montag, Kindergruppe Hefersweiler Uhr Dienstag, Turnen Uhr Donnerstag, Krabbler Uhr!"#$%&'()*+%$','(-.$&"' /"&'012*&23%$','(-.$&"'1"#' %' 7-+&"#'8)9:&""',';$<%+' '! >-"?%$6'4@$'(-.$&"A' %' 1"#';$<%+' ' B$%)6&<A'CDE'(%.6%:F%$'' CDEGH'I*$'>)$2*%'J)%#%$&+F%"' ' (-""6&<A'KCE(%.6%:F%$' CLEHH'I*$'>)$2*%'M+&"F$@23%"'!! =)"6$)66'4$%)' Prot. Kirchengemeinde Rothselberg Dienstag, Uhr Krabbelgruppe, Kindergarten Rothselberg Sonntag, :15 Uhr Gottesdienst zur Silbernen Konfirmation in der Kirche Kreimbach-Kaulbach mit Abendmahl und dem Chor Ton in Ton Dienstag, Uhr Krabbelgruppe, Kindergarten Rothselberg 16:30 Uhr Konfirmandenunterricht im Jugendraum Rothselberg Mittwoch, Ab 14:00 Uhr Dekanatsfrauentag im Bürgerhaus in Heinzenhausen, Fahrgelegenheit im Pfarramt erfragen.!

21 Rundschau Ausgabe 38/2014 Prot. Kirchengemeinden St.Julian und Gumbsweiler Sonntag, Uhr Hachenbach Uhr St. Julian Evangelische Stadtmission Wolfstein Mittwoch, Uhr Bibelstunde in Hefersweiler Donnerstag, Uhr Krabbelmäuse-Treff (Eltern-Kind-Gruppe) in Roßbach Uhr Bibelstunde in Roßbach Freitag, Uhr Kindertreff (4-12) in Roßbach Uhr Teentreff (ab 7. Klasse) in Roßbach Sonntag, Uhr Gottesdienst in Roßbach Dienstag, Uhr Bibelstunde in Lauterecken Kath. Kirchengemeinden St. Antonius von Padua, Meisenheim und St. Georg, Lauschied Herr Pfarrer Eck hat vom bis Urlaub Pfarrbüro in Bad Sobernheim, Herrenstraße 16 Öffnungszeiten: Mo. - Do. von Uhr und Uhr Tel.: 06751/2286, Fax: / Kath. Pfarrgemeinde St. Georg, Lauschied Samstag, Uhr Eucharistiefeier Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Sonntag, Uhr Hochamt Dienstag, Uhr Kirchenchorprobe im kath. Pfarrsaal Prot. Kirchengemeinde Wolfstein Mittwoch, Uhr Anmeldung des neuen Präparandenjahrgangs (Wolfstein; Pfarrsaal, Hauptstr. 29) Donnerstag, Uhr Präparandenstunde (Wolfstein; Pfarrsaal) Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Taufe (Rutsweiler; Zweikirche) Uhr Gottesdienst (Wolfstein) Dienstag, Uhr Chorprobe (Wolfstein; Pfarrsaal) Termine Vereine Veranstaltungen Ab sofort ist die Karte bei der Touristinformation Pfälzer Bergland in Kusel sowie bei den Tourismusbüros der Verbandsgemeinden erhältlich. Was bietet sich besser an, diese Wege kennenzulernen als eine geführte Wanderung? Die Wanderserie Etappe für Etappe bietet unbeschwertes Wandervergnügen auf den Prädikatswanderwegen. Begleitet werden die Touren von kompetenten Wanderführern. Unterwegs warten kleine Überraschungen und für den Rücktransfer zum jeweiligen Startpunkt ist gesorgt. Termine 2014: Sonntag, 28. September: Pfälzer Höhenweg von Meisenheim nach Lauterecken Start: 10:00 Uhr Meisenheim (Schlosskirche), 13,5 km, 319 m Aufstieg und 356 m Abstieg Sonntag, 12. Oktober: Pfälzer Höhenweg Wolfstein nach Lauterecken Start: 10:00 Uhr Wolfstein (Bahnhof), 12,6 km, 305 m Aufstieg und 331 m Abstieg Sonntag, 19. Oktober: Remigius Wanderweg Bosenbach nach Rothselberg Start: 10:00 Uhr Bosenbach (Sportplatz), ca. 15 km, 638 m Aufstieg und 437 m Abstieg Sonntag, den 26. Oktober Hinkelsteinweg Otterberg - Winnweiler Start: 10:00 Uhr Otterberg (Abteikirche), ca. 18 km, 360 m Aufstieg. Die Kosten für jede Etappe belaufen sich auf 6 pro Person inkl. Rücktransfer (Ausnahme kostenfrei!). Anmeldung bei der Tourist-Information Pfälzer Bergland, Tel / , touristinformation@kv-kus.de Die Wanderkarte Wandern im Pfälzer Bergland sowie ein ausführliches Programm zu den geführten Wanderungen ist bei der Touristinformation Pfälzer Bergland, Bahnhofstraße 67, Kusel erhältlich sowie bei den Verbandsgemeinden. Weitere Informationen auch unter: sowie Alterskameraden der Feuerwehr Hallo Alterskameraden! Die Alterskameraden der Feuerwehren treffen sich am um Uhr in Langweiler im Gemeindehaus. Anmeldung bis bei G. Bollenbacher Tel.: 0678//394. Der nächste Ausflug geht nach Mannheim in das John Deere Werk. Für Busfahrt, Eintritt und Mittagessen wird ein Unkostenbetrag von 25 Euro gehoben. Die Personenzahl ist begrenzt, darum bitte um Anmeldung am Neue Wanderkarte Wandern im Pfälzer Bergland und Wandertermine Etappe für Etappe auf den Prädikatswanderwegen Um die große Nachfrage nach Wanderangeboten nachzukommen, hat das Tourismusbüro Pfälzer Bergland eine Wanderübersichtkarte Wandern im Pfälzer Bergland im Maßstab 1: herausgegeben. Diese kostenlose Karte stellt alle prädikatisierten Wanderwege im Pfälzer Bergland sowie weitere interessante Themenwanderwege mit ihrem Verlauf, Höhenprofil und kurzer Beschreibung dar. Darüber hinaus sind kurze lokale Rundwanderwege mit einem Symbol und einer Infoadresse gekennzeichnet, um auch den kleinen Wanderhunger befriedigen zu können. Diese Wege werden momentan mit ihrem Verlauf, Höhenprofil und weiteren Informationen auf der Internetseite unter dem Thema Wandern eingepflegt und ergänzen damit das Wanderangebot. Herzliche Einladung zur Eröffnungsfeier vom Seminarhaus Cronenberg am 21. September 2014, Beginn: Uhr, Wo: Schulstraße 1 Programm: Eröffnungsrede und eine Darbietung der Kinder von Cronenberg Für Kaffee und Kuchen sorgen die Cronenberger Landfrauen und für Snaks das Seminarhaus-Team. Der Erlös und eventuelle Spenden gehen an den Kindergarten Lauterecken bzw. an den zukünftigen Jugendtreff in Cronenberg. Es freuen sich auf Ihr Kommen das Team des Seminarhauses Cronenberg und die Cronenberger Landfrauen.

22 Rundschau Ausgabe 38/2014 Heenzehauser Wickewacke 2000 e.v. Einladung zum Pfälzer Abend am ab Uhr im Bürgerhaus Heinzenhausen Wir bieten Pfälzer Spezialitäten! Saumagen mit Sauerkraut und Brot 6,00 Hausgemachter Wurstsalat mit Bratkartoffeln 4,00 Große Bratwurst oder Kartoffelwurst mit Sauerkraut 4,00 Alle Speisen werden vor Ort frisch zubereitet. Für Unterhaltung bei freiem Eintritt sorgen die Golden Oldies. Aus organisatorischen Gründen bitten wir bis zum um Vorbestellung bei Norbert Ockert (Tel ) o. Helga Kohl (Tel /40200). Pfälzerwald Verein Hinzweiler Wanderfahrt am Sonntag, den 21. September zum Luisenpark nach Mannheim Abfahrt mit PKW Uhr Ortsmitte bis Reckweilerhof ASV Langweiler-Merzweiler A-Junioren: Mittwoch, , 18:30 Uhr in Langweiler ASV - FC Schmittweiler/Callbach A-Junioren: Samstag, , 16:30 Uhr in Sommerloch SV Sommerloch - ASV 2. Mannschaft: Sonntag, , 13:00 Uhr in Weitersborn SG Martinstein/Weitersborn 2 9er - ASV 2 1. Mannschaft: Sonntag, , 15:00 Uhr in Bundenbach SV Bundenbach - ASV Pfälzerwald-Verein Lauterecken Die Hütte ist am und geöffnet. Servus, Pfüati und Hallo auf dem 1. Nordpfälzer Oktoberfest in Lauterecken! Die Formation wird durch Special Guests bereichert und bringt ihre eigene Dirndl-Tanzgruppe mit. Samstags ist es dem Veranstalter gelungen, die über die regionalen Grenzen bekannte Oktoberfestband Die Habachtaler zu engagieren. Die Musiker, ebenfalls aus der Westpfalz spielten bereits mehrere Oktoberfeste und haben sich dadurch einen renommierten Namen gemacht. Der Sonntag steht dann ganz im Zeichen der Familie und des zünftigen Frühschoppens. Die Eisenbahner Blaskapelle aus Lauterecken sorgt für entsprechende Stimmung im Zelt. Die Festzeltküche zaubert ebenfalls bereits mittags traditionelle Oktoberfestgerichte. Neben dem tollen Rahmenprogramm sorgen Fahr-, Spiel- und Losgeschäfte sowie Kinderattraktionen für ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm. Ebenfalls am Sonntag findet der Lauterecker Herbstmarkt mit verkaufsoffenem Sonntag und zahlreichen Attraktionen in der Innenstadt statt. Tisch- und Platzreservierungen sollten möglichst zeitnah vorgenommen werden, da bereits eine große Anzahl an Tischen vergriffen ist. Alle Infos zu den Reservierungen und dem Rahmenprogramm ersehen Sie der Veranstaltungs-Website unter: Also die Dirndl und Lederhosen aus dem Schrank und hinein ins Vergnügen! AWO Lauterecken Einladung zum AWO Seniorenkaffee in Lauterecken Die AWO Lauterecken lädt die älteren Bürger(innen) zum Seniorenkaffee herzlich ein. Er findet am Samstag, 20. September, ab Uhr im Bürgersaal, Schulstr.10, statt. Das erste Oktoberfest im Kreis Kusel, das in einem typisch oktoberfestlich dekorierten Festzelt stattfindet, feiert am auf dem Lauterecker Festplatz Premiere. Vom bis heißt es: Feiern wie in Bayern mit Fassbieranstich, Maßkrügen und zünftigen Oktoberfest- Schmankerln. Los geht s freitags bereits um Uhr mit dem offiziellen Fassbieranstich durch den Stadtbürgermeister und den berühmten Worten: O`zapft is! Direkt danach spielt die bekannte Bandformation Die Fuchshecker, deren Wurzeln aus dem Kreis Kusel entspringen. Gemischter Chor Odenbach Singen im Chor macht Freu(n)de Wie schon in den vergangenen Jahren wird auch am diesjährigen Adventskonzert des Gemischten Chor Odenbach, das am Sonntag, den 14. Dezember stattfindet, ein Kinder-Projektchor das Programm bereichern. Dazu laden wir alle Kinder ein, die gerne singen. Die Proben beginnen am 1. Oktober 2014 um Uhr im Raum des Gemischten Chor im Odenbacher Rathaus.

23 Rundschau Ausgabe 38/2014 Second-Hand-Basar Am veranstaltet der Kindergarten Kleine Strolche Wolfstein von Uhr in der Aula der Regionalschule Wolfstein einen Second-Hand-Basar. Angeboten werden gut erhaltene Baby-und Kinderbekleidung, Spielsachen, Kinderwagen und Autositze. Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt. Tischreservierungen unter (Oster) und (Keller). Die Anzahl der Tische ist begrenzt. Der ASV St. Julian informiert Am findet am Landschaftsweiher das diesjährige Fischerfest statt. Hahnekerb Wiesweiler 2014 Freitag, Uhr Kerwegottesdienst Uhr Straußjugendabend im Bürgerhaus mit Denacious three Samstag, Uhr Kerwerock im Bürgerhaus mit Sonntag, Uhr Frühschoppen Uhr Mittagessen Uhr Kerwerede anschließend Unterhaltungsmusik mit Doris Kaffee und Kuchen Montag, Uhr Frühschoppen Uhr Mittagessen Uhr Unterhaltungsmusik mit Doris Bürgersprechstunde des SPD-Bundestagsabgeordneten Gustav Herzog Die nächste Bürgersprechstunde des SPD-Bundestagsabgeordneten Gustav Herzog im Landkreis Kusel ist am Freitag, 19. September 2014, von Uhr, im Wahlkreisbüro des Landtagsabgeordneten Jochen Hartloff, Marktstraße 12, in Kusel. Es wird um Voranmeldung im Wahlkreisbüro Kaiserslautern unter der Rufnummer gebeten. SWR 1 Night Fever Party am Samstag, 4. Oktober, im Bürgerhaus in Rodenbach Ist es die geniale Mischung der größten Dance-Hits aller Zeiten, die SWR1 Night Fever zum Dauerbrenner macht? Oder ist es die Atmosphäre der Disco-Ära und das tanzfreudige, gut gelaunte Publikum? Oder sind es vielleicht die SWR1-DJs und ihr Riecher für genau die richtigen Kracher zum richtigen Zeitpunkt? Wahrscheinlich ist es von allem etwas. Und genau darauf freut sich der SV Rodenbach. Auf Einladung des Vereins kommt die Kultveranstaltung von SWR1 Rheinland-Pfalz am Samstag, 4. Oktober, in das Bürgerhaus nach Rodenbach. Wenn DJ Hanns Lohmann dort den Plattenteller dreht und die Fans auf der Tanzfläche zu den Bee Gees, den Stones oder Police ausgelassen Beine, Arme und Körper bewegen, wird das ein Riesenspaß. Wer sich die Party nicht entgehen lassen will, holt sich Tickets für je 7,50 Euro im Vorverkauf im Sportheim SV Rodenbach, Trattoria di Marco, Sportstraße 4, Telefon 06374/1470, bei Sport und Mode Fischer, Danziger Straße 4, Weilerbach, Telefon 06374/6811 und unter der Tickethotline 0151/ Restkarten sind für 8,50 Euro an der Abendkasse erhältlich. Einlass ist ab Uhr, Beginn um Uhr. Volkshochschule des Landkreises Kusel VHS-Außenstelle Lauterecken-Wolfstein bietet im Oktober das nachstehende Seminar an: Weinseminar - Europäische Rotwein-Klassiker Das erste Weinseminar der KVHS-Außenstelle Lauterecken-Wolfstein steigt gleich voll in die Welt des Weines und der Weinsensorik ein. Es vermittelt Wissenswertes über Rotweine und über die bedeutendsten europäischen Anbauregionen für Rotweine. Dabei werden wir die wichtigsten Rotweine verkosten und damit genauer unter die Lupe nehmen. Darüber hinaus werden wesentliche Fragen rund um den Rotwein und den Genuss von Rotwein beantwortet. Das Seminar richtet sich an erfahrene Rotweinfreunde und an solche, die es werden wollen. Zeiten: 3 Abende, , und , Freitag, wöchentlich, 19:30-21:45 Uhr Anzahl: 3 Termin(e) Leitung: Michael Emig Nummer: Ort: Pranger, Offenbach-Hundheim Gebühr: 27,50, zzgl. Kosten für Wein und Wasser. Diese werden vor Ort eingezogen (gültig bis 12 Teilnehmende) Gebühr: 23,00, zzgl. Kosten für Wein und Wasser. Diese werden vor Ort eingezogen (gültig ab 13 Teilnehmenden) Die Anmeldungen erfolgen mit den vorgesehenen Anmeldekarten, die gleichzeitig eine Einzugsermächtigung beinhalten, diese finden Sie im Programmheft der VHS oder können sie aus dem Internet unter der KVHS Kusel, herunterladen. Diese Anmeldungen können Sie bei der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, in den jeweiligen Bürgerbüros, versehen mit Ihrer Unterschrift, zur Weiterleitung an die KVHS Kusel abgeben. Fortsetzung auf Seite 25!

24 Rundschau Ausgabe 38/2014 Orts- und stadtteilbezogene, tagesaktuelle Informationen aus Vereinen, Institutionen und Unternehmen crossmedial Geschäftsanzeigen Privatanzeigen alles TAGESAKTUELL MONTAG SONNTAG Branchenbuch Bannerwerbung Veranstaltungskalender Links zu kommunalen Diensten Wettervorschau weitere nützliche Informationslinks

25 Rundschau Ausgabe 38/2014 Raucherentwöhnungs-Kurs startet am Westpfalz-Klinikum Standort Kusel Das Gefäßzentrum Westpfalz bietet am Standort ll Kusel des Westpfalz- Klinikums wieder einen Raucherentwöhnungs-Kurs für alle Betroffenen an, um den Schritt in ein rauchfreies Leben durch die Anwendungen moderner und wissenschaftlich erprobter Methoden zu schaffen. Im sechswöchigen Kurs werden körperliche und psychische Aspekte der Abhängigkeit berücksichtigt. Nikotinersatz und Verhaltenstraining sowie ein begleitendes Motivationsprogramm können für viele hartnäckige Raucher den ersehnten Weg aus der Sucht bedeuten. Gearbeitet wird in kleinen Gruppen bis maximal 10 Personen. Der Kurs beginnt am 2. Oktober um Uhr. Treffpunkt ist der Konferenzraum im Erdgeschoss im Westpfalz-Klinikum in Kusel. Der Kurs wird von verschiedenen Krankenkassen mit 80 % bezuschusst. Anmeldung sowie nähere Informationen in der Abteilung für Angiologie unter Telefon PWV Hinzweiler Hüttenabschluss Schon wieder ist eine Saison vorbei. Der Sommer geht und die Hütte des Pfälzerwaldverein Hinzweiler schließt seine Türen. Deshalb feiern Sie mit uns allen noch einmal an der Hütte am Taufenbachweiher. Der diesjährige Hüttenabschluss ist am Sonntag, 28. September 2014 ab Uhr. Zum Abschluss servieren wir Ihnen noch einmal Spieß- und Schwenkbraten frisch von Holzfeuer. Auch die beliebten Fischgerichte stehen auf der Speisekarte. Zu allen Essen servieren wir hausgemachten Kartoffelsalat. Am Nachmittag gibt es auch wieder den selbstgebackenen Kuchen und einen frischen, herzhaften Kaffee. Also auf an die PWV-Hütte nach Hinzweiler. Der Pfälzerwaldverein Hinzweiler e.v. bedankt sich auf diesem Weg bei allen Besuchern aus nah und fern, die in dieser Saison die Hütte besucht haben und diese so wieder zu einem bekannten und beliebten Ausflugsziel machten. Bleiben Sie alle gesund und munter, dass wir Sie im Jahre 2015 wieder an der Hinzweiler Hütte begrüßen können. Ende des Jahres, am 28. Dez gibt es wieder das tradionelle Schlachtfest an der PWV-Hütte. Zu diesem Schlachtfest laden wir Sie hiermit alle ein! PS: Ab dem 5. Okt ist das Sportlerheim in Hinzweiler wieder jeden Sonntag, ab Uhr zum Frühschoppen geöffnet. Der Sportverein freut sich auch Ihren Besuch. Freude bei den Perlbachtal-Junioren In neuen grün/weißen Regenjacken sowie passenden T-Shirts und kurzen Hosen werden sich die E-Jugend Spieler der SG Perlbachtal in Zukunft als Team sehen lassen. Dank großzügiger Spenden der Firmen RAK Ceramics aus Gernsheim und Vatter Fliesenhandel aus Kaiserslautern konnte die neue Ausrüstung angeschafft werden. Die stolzen Junior-Kicker sowie ihre Betreuer freuen sich darüber und bedanken sich bei den spendenden Unternehmen sehr herzlich. Frauenchor Kreimbach-Kaulbach e.v. An unserem diesjährigen Liederabend am Samstag, dem 27. September 2014, Uhr, gibt es nicht nur etwas für die Ohren - zu beschwingten (und evtl. auch nachdenklich-getragenen) Melodien können die Stimmbänder auch mit Federweißer geschmeidig gehalten werden. Wir laden alle, die mal keinen Fernsehabend verbringen wollen, zu uns in die entsprechend dekorierte Gemeinschaftshalle nach Kreimbach-Kaulbach ein. Für einen abwechslungsreichen Abend haben wir uns eingeladen: den GV 1883 e.v. Erzenhausen, den GV Liederkranz Hinzweiler, den MGV Gemischter Chor Odenbach e.v., den Medarder GV, den GV Hirschhorn und den Männergesangverein 1893 Kreimbach- Kaulbach. Auch die Lauter-Singers haben zugesagt. Wir freuen uns auf Euch Muschelfest bei der Forellenzucht in Katzweiler Der Lauterer Singer-Songwriter Uwe Forsch tritt am Sonntag, den 21. September 2014 bei dem Muschelfest der Forellenzucht Schneider in Katzweiler auf. Auf dem Programm stehen Stücke aus eigener Feder, die von ihm mit Gesang und Gitarre auf der kleinen, idyllisch gelegenen Bühne des Familienbetriebs dargebracht werden. Eine musikalische Einladung, dem Alltag zu entfliehen, zum Träumen und Verweilen. Beginn ab ca. 12:30 Uhr. Eintritt frei. Heiter bis wolkig - Ein Wochenende für Ihre Paarbeziehung Wenn sich zwei Menschen treffen, begegnen sich keine unbeschriebenen Blätter, sondern zwei Lebens-Geschichten, die wiederum in eine gemeinsame Paargeschichte mit Höhen und Tiefen einmünden. Mit Hilfe einer Wetterkarte zu ihrem Beziehungsklima können Sie die eigenen Hochs und Tiefs in Ihrer Partnerschaft entdecken und zur Sprache bringen. Das wird ihrer Beziehung gut tun. Das Wochenende findet vom Oktober 2014 in der Bildungsstätte Heilsbach, Schönau statt. Nähere Informationen und Anmeldung bei Bischöfliches Ordinariat, Seelsorge in Pfarrei und Lebensräumen, Webergasse 11, Speyer, Tel / , Fax 06232/ , ehe-familie@bistum-speyer.de Allgemeine Nachrichten Kindergarten Sien / Förderverein Kindergarten Sien Basar rund ums Kind Mehrzweckhalle Sien, :00 bis 15:30 Uhr Angeboten werden Baby- und Kinderbekleidung, Kinderwagen, Spielwaren und vieles mehr. Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt. Auf Ihr Kommen freut sich der Kindergarten Wirbelwind in Sien. Anmeldungen für den Basar bei Frau Sohni: / 1273

26 Rundschau Ausgabe 38/2014 Diakonisches Werk Kusel Führerscheinwiederbewerberkurs Die Fachstelle Sucht des Diakonischen Werkes Kusel bietet ab 26. September 2014, einen Kurs für Führerscheinwiederbewerber im Katharina von Bora Haus, Marktplatz 4 in Kusel an. Wie Mathias Sadowski, Mitarbeiter der Beratungsstelle, erläutert, wird bei alkohol- oder drogenbedingtem Führerscheinentzug vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, in bestimmten Fällen eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) angeordnet. Die MPU soll Aufschluss darüber geben, ob sich der Antragsteller künftig sicher im Straßenverkehr bewegen kann. Die Beratungsstelle bietet für solche Verkehrsteilnehmer, die entweder gravierend gegen die Promillegrenze verstoßen haben oder wiederholt auffällig geworden sind, Kurse an, die sie befähigen sollen, künftig sicher und ohne Alkohol oder sonstiger Rauschmittel am Straßenverkehr teilzunehmen. Die Kurse sollen zum einen Informationen über die Wirkungen von Alkohol unter physiologischen und psychologischen Aspekten sowie über Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit vermitteln und zum anderen die Teilnehmer dazu anregen, sich kritisch mit dem eigenen Konsumverhalten auseinander zu setzen. Diese kritische Auseinandersetzung und eine entsprechende Veränderung des Konsumverhaltens sei eine der Grundvoraussetzungen für eine positive Prognose in einem MPU-Gutachten. Herr Sadowski empfiehlt Betroffenen bei Führerscheinverlust bzw. drohendem Führerscheinverlust umgehend einen kostenlosen Beratungstermin mit der Fachstelle Sucht zu vereinbaren. Interessierte können sich ab sofort anmelden. Der Kurs kann nur bei einer ausreichenden Teilnehmerzahl stattfinden. Informationen unter: 06381/ von 8 bis 12 Uhr oder per unter: fachstellesucht.kus@diakonie-pfalz.de Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Energietipp Heizanlagen regelmäßig warten lassen Für viele Leute ist die jährliche Inspektion des Autos selbstverständlich. Dass eine regelmäßige Inspektion der Heizungsanlage mindestens genauso wichtig ist, wird oftmals übersehen. Nach der Energieeinsparverordnung gehört eine sachgerechte Wartung zu den Pflichten des Betreibers von heizungstechnischen Anlagen. Damit spart man nicht nur Energie, sondern reduziert auch die Luftbelastung. Diese Wartung sollte mindestens folgende Leistungen umfassen: * Einstellung der Feuerungseinrichtungen, * Überprüfung der zentralen regelungstechnischen Einrichtungen und * Reinigung der Kesselheizflächen. Bevor ein Wartungsvertrag abgeschlossen wird, sollten die unterschiedlichen Leistungen und Preise verschiedener Installateure verglichen werden. Verlangen Sie nach der Wartung außerdem ein vollständig ausgefülltes Wartungsprotokoll, damit die ausgeführten Arbeiten bei Bedarf auch später noch nachvollzogen werden können. Weitere Fragen zur Heizungsanlage und zu allen Bereichen des Energiesparens beantworten gerne die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Damit die Gespräche ungestört und ohne lange Wartezeit erfolgen können, ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich. Der Energieberater hat jeden Mittwoch Sprechstunde: Am Vormittag in der Verbraucherberatungsstelle Kaiserslautern in der Fackelstraße 22 und am Nachmittag im Referat Umweltschutz, Rathaus Nord, Lauterstraße 2. Anmeldung unter: (kostenlos). In Enkenbach-Alsenborn hat der Energieberater am Montag, den von 15 bis 18 Uhr Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 18. Anmeldung unter (06303) Oktober Grumbieremarkt in Schweinschied Der 18. Grumbieremarkt in Schweinschied lässt die Herzen der Traktorfans wieder höher schlagen. Ob Oldtimer oder modernste Trecker mit den dazugehörenden Bodenbearbeitungsgeräten, die Besucher staunen jedes Jahr und schauen sich die ausgestellten Modelle gerne an. Zu den Fahrzeugen aus der Landwirtschaft präsentieren sich die MUNGA- und UNIMOG Freunde mit ihren Prachtstücken. Jeder der mit seinem Gefährt anreist wird belohnt mit einer Urkunde und Verzehrbons. Während einige der Besucher in nostalgischen Erinnerungen schwelgen und sich den Motorengeräuschen hingeben informieren sich die anderen über Neuheiten aus der Branche der regionalen Händler. Eine Reihe von Handwerkern bietet Körbe, Besen, Seile und Holzarbeiten an. In einer enormen Vielfalt decken sich die Gäste jedes Jahr mit Marmeladen, Gelees, Würsten und Schinken ein. Prämierte Schnäpse und Köstlichkeiten aus der ortsansässigen Brennerei sind mit dabei in dem großen Angebot. Selbstgestricktes, Handarbeiten und alte Leinendecken gibt es zu entdecken. Viele Haushaltsartikel und Spielzeuge sowie Blumen und Düfte sind im Verkauf. Riechen, Schmecken und Fühlen, mit allen Sinnen stöbern und auswählen. Das macht Hunger und Durst. Die Landfrauen sorgen mit ihren neuen und alten Rezepten für deftige Hausmannskost und Kartoffelspezialitäten. Einzigartig ist die Kuchentafel mit den leckeren Backwerken. Kaffee und hübsch verzierte Torten laden ein zum Probieren. Mit einer Riesenhüpfburg und Ponyreiten sind die kleinen Gäste oft beschäftigt. Eine bekannte Musikkapelle aus der Nähe wird diesen Tag mit bekannten Melodien und Liedern bereichern. Also, auf nach Schweinschied zum Grumbieremarkt! Alle Besucher aus nah und fern sind herzlich willkommen. Zu jeder Zeit selbst gestalten! Anzeigen ONLINE BUCHEN:

27 Rundschau Ausgabe 38/2014 CONTAINERDIENST UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK ENTSORGUNG ALLER ABFÄLLE I ABBRUCH ABFLUSSREINIGUNG I TV-UNTERSUCHUNG KANALREINIGUNG I ROHRREINIGUNG ÖL- I FETTABSCHEIDERREINIGUNG SONDERABFALLWIRTSCHAFT VERKAUF VON RECYCLINGSCHOTTER UND MUTTERBODEN Go online! Go Mehlingen An der Heide 10 Tel info@jakob-becker.de wittich.de Bildung Beruf Erfolg Zukunft Stellen Anzeigenannahme / Nachpächter für SchwimmbadkioSk in bosenbach gesucht!! Für unseren gutgehenden Schwimmbadkiosk mit Stammkundschaft und Sitzgelegenheiten aus gesundheitlichen Problemen des jetzigen Pächters in 2015 neu zu verpachten. bewerbungen richten Sie bitte mit aussagefähigen referenzen an: Ortsbürgermeister Bernd Wagner - Mühlweg Bosenbach Mail: wagner-bosenbach@myquix.de - Tel Geben Sie Ihre Anzeige für Lauterecken- Wolfstein schnell und einfach im Internet auf G! ACHTUNG! C ACH V TU T VORVERLEGUNG des Anzeigenschlusses in der KW 40 und 41 wegen TAG DER DEUTSCHEN EINHEIT, Die Anzeigenschlüsse für diese Wochenzeitung werden vorverlegt von Freitag, dem auf Donnerstag, den und von Freitag, auf Donnerstag, den jeweils 9.00 Uhr im Verlag. Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Anzeigenabteilung

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