Pflegerente - Bedingungsvergleich
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- Jasper Brauer
- vor 8 Jahren
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1 Pflegerente - Bedingungsvergleich Mindesteintrittsalter Höchsteintrittsalter Mindestversicherungssumme Höchstversicherungssumme Beitragszahlung (PflegePolice (in Pflegestufe I+II) 250 (in Pflegestufe III) Einmalbeitrag, laufender Beitrag, kombinierte Beitragszahlung, lebenslang oder abgekürzt (mind. 5 Jahre) abgekürzt auf Endalter 85 Lebenslang oder abgekürzt auf Endalter 85 (mind. 5 Jahre Beitragszahlung) Lebenslang oder abgekürzt auf Endalter 85 (mind. 5 Jahre Beitragszahlung) max. bis Endalter 82 Anschluss-Option möglich ohne Gesundheitsfragen Lebenslang Einmalbeitrag oder laufenden Beitrag lebenslang oder abgekürzt Living) oder Definition (SGB XI Stand ) laut Einschätzung des MDK oder infolge Demenz Living) oder nach gesetzlicher Defin. (SGB XI Stand ) oder infolge Demenz Living) oder Definition (SGB XI) laut Einschätzung des MDK oder infolge Demenz Living) inkl. Demenz oder Definition (SGB XI) laut Einschätzung des MDK Living) inkl. Demenz; keine Anerkennung der Definition (SGB XI) Living) inkl. Demenz; Anlehnung an Defin. (SGB XI) aber keine Anerkennung dieser Living) inkl. Demenz; keine Anerkennung der Defin. (SGB XI )
2 Leistung bei Pflegestufe I (falls mitversichert) Leistung bei Pflegestufe II (falls mitversichert) Leistung bei Pflegestufe III mind. 50,-EUR vereinbarten Pflegerente in der Stufe II) mind. 50,-EUR vereinbarten (nicht niedriger als Stufe I und nicht höher als Stufe III) vereinbarten 1-50% der vereinbarten 1- vereinbarten vereinbarten vier unterschiedliche Pakete: Elementar: (PR) bei 6Pflegepunkten (PP) oder gesetzl. Pflegestufe III Komfort: 100% PR bei 6PP oder gesetzl. Pflegestufe III und 50% PR bei 4PP oder Demenz oder gesetzli. Pflegestufe II Premium: 100% PR bei 6PP oder gesetzl. Pflegestufe III und 70% PR bei 4PP oder Demenz oder gesetzl. Pflegestufe II und 30% bei 3PP oder gesetzl. Pflegestufe I Perspektiv: siehe Komfort, nur mit vereinfachter Wartezeit 5 Wartezeit entfällt bei Pflege in Folge eines Unfalls drei unterschiedliche Pakete: Basis: 100% Pflegerente (PR) bei 6Pflegepunkten (PP) oder gesetzliche Pflegestufe III; Beitragsbefreiung bei Stufe I, 3ADL oder Demenz Komfort: 100% PR bei 6PP oder gesetzl. Pflegestufe III und 50% PR bei 4 oder 5PP oder Demenz oder gesetzli. Pflegestufe II; Beitragsbefreiung bei Stufe I, 3ADL oder Demenz Exklusiv: 100% PR bei 6PP oder gesetzl. Pflegestufe III und 75% PR bei 4 oder 5PP oder Demenz oder gesetzl. Pflegestufe II und 50% bei 3PP oder gesetzl. Pflegestufe I; Beitragsbefreiung bei Stufe I, 3ADL oder Demenz 50% der vereinbarten 75% der vereinbarten vereinbarten (PflegePolice 25% der vereinbarten 50% der vereinbarten vereinbarten Pflegestufe aus SGB nicht vergleichbar mit ADL-Definition: Kunde ist pflegebedürftig im Sinne der AVB wenn 4 von 6 ADL vorliegen. Bei und Zahlung der vereinbarten in voller Höhe keine abgestuften Leistungen! bei Demenz Ja, direkte Einstufung in Pflegestufe II falls mitversichert Ja, direkte Einstufung in Pflegestufe II (bis zu vereinbarten Pflegerente) falls mitversichert Ja, direkte Einstufung in Pflegestufe II (50% bzw. 70% der vereinbarten ) falls mitversichert Ja, entsprechend der o.g. Leistungsstaffel Ja, direkte Einstufung in Pflegestufe II (75% der vereinbarten ); Pflegestufe III (100% der vereinbarten ) mit individuellem Nachweis möglich Ja, direkte Einstufung in Pflegestufe II (50% der vereinbarten ) Ja. volle Leistung
3 Meldefrist für Pflegefall werden bis 12 Monate rückwirkend erbracht) unbefristet, Leistung rückwirkend werden bis 6 Monate rückwirkend erbracht) werden bis 12 Monate rückwirkend erbracht) werden bis 3 Jahre rückwirkend erbracht) (PflegePolice unverzüglich unverzüglich (bei verspäteter Meldung leisten wir bis zu drei Jahre ab Zeitpunkt der Meldung rückwirkend) Zeitlich befristete Anerkenntnis NEIN NEIN Ja, in begründeten Einzelfällen einmalig Ja, ausnahmsweise einmalig für max. 12 Monate Ja, ausnahmsweise einmalig für 12 Monate NEIN Ja, in begründeten Einzelfällen einmalig für max. 12 Monate Dynamik ohne erneute alle drei Jahre um 10% oder jährlich 1-5% auch Leistungsdynamik optional möglich 5% der oder 6% des Beitrages jährlich um 5% bis max. Endalter 65 Kopplung an Verbraucherpreisindex; mind. 2,5% jährlich jährlich 3-10% (Beachtung der Verhältnismäßigkeit zur Hauptversicherung Jährlich um 3% - max. bis Eintrittsalter 55 Jahre Jährlich alle 2 Jahre oder alle 3 Jahre um 3-5% max. bis Endalter 67 Jahre Geltungsbereich, dauerhafter - Prüfung der muss in der EU, Schweiz oder Norwegen erfolgen; ansonsten Auszahlung des Rückkaufswertes bei Wegzug; auch für den Pflegeort (Nachweis von innerhalb der EU zugelassenen Ärzten) weltweit ohne zeitliche Begrenzung; Pflegerente ruht in den Kalendermonaten, in denen die versicherte Person während des vollen Monats außerhalb der Europäischen Union, der Schweiz oder Norwegens gepflegt wird. Dies gilt nicht, wenn der Aufenthalt nicht länger als 6 volle Kalendermonate andauert oder wir einer längeren Pflege im Ausland zugestimmt haben.) unbegrenzter Auslandsaufenthalt innerhalb der Europäischen Union, Schweiz und Norwegens Pflegerente ruht in den Kalendermonaten, in denen die versicherte Person während des vollen Monats außerhalb der Europäischen Union, der Schweiz oder Norwegens gepflegt wird. Dies gilt nicht, wenn der Aufenthalt außerhalb dieses Gebiets nicht länger als 3volle Kalendermonate andauert oder wir einer längeren Pflege außerhalb dieses Gebiets zugestimmt haben.) bei Wegzug; auch für den Pflegeort begrenzt auf folgende Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (d.h.: länger als 6Monate außerhalb der genannten Länder) Prüfung des es möglich; falls nicht weiter versicherbar Auszahlung des Rückkaufswertes
4 Geltungsbereich bei Wohnsitzverlegung ins Ausland, dauerhafter - Prüfung der muss in der EU, Schweiz oder Norwegen erfolgen; ansonsten Auszahlung des Rückkaufswertes bei Wegzug; auch für den Pflegeort (Nachweis von innerhalb der EU zugelassenen Ärzten) weltweit ohne zeitliche Begrenzung; Pflegerente ruht in den Kalendermonaten, in denen die versicherte Person während des vollen Monats außerhalb der Europäischen Union, der Schweiz oder Norwegens gepflegt wird. Dies gilt nicht, wenn der Aufenthalt nicht länger als sechs volle Kalendermonate andauert oder wir einer längeren Pflege im Ausland zugestimmt haben.) unbegrenzter Auslandsaufenthalt innerhalb der Europäischen Union, Schweiz und Norwegens Pflegerente ruht in den Kalendermonaten, in denen die versicherte Person während des vollen Monats außerhalb der Europäischen Union, der Schweiz oder Norwegens gepflegt wird. Dies gilt nicht, wenn der Aufenthalt außerhalb dieses Gebiets nicht länger als 3volle Kalendermonate andauert oder wir einer längeren Pflege außerhalb dieses Gebiets zugestimmt haben.) bei Wegzug; auch für den Pflegeort (PflegePolice begrenzt auf folgende Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern ABER: bei Wegzug während die Pflegerente gezahlt wird Schutz bzw. Auszahlung dieser Zusatzleistung bei erstmaliger bei erstmaligen Eintritt der Pflegestufe I-III Zahlung der 6-fachen Pflegerente (optional) Todesfallleistung (optional in allen Produkten): bei einmaliger Beitragszahlung: linear fallende Todesfallleistung bis Alter 85, mindestens aber 6 Pflegerenten der Pflegestufe III; bei laufender Beitragszahlung: 6 Pflegerenten der Pflegestufe III KEINE bei erstmaligen Eintritt der Pflegestufe I-III Zahlung der 6- fachen Pflegerente (optional) bei erstmaligen Eintritt der Zahlung der 6- fachen Pflegerente (optional) KEINE KEINE bei erstmaligen Eintritt der Zahlung der Pflegejahresrente
5 Nachversicherungsgarantie Ja, bei Tod oder (Partner darf bei Vertragsabschluss nicht Pflegebedürftig gemäß Bedingungen sein) des Partners oder bei Senkung der nichtgarantierten Plus- (Überschüsse) während der Versicherungsdauer Ja, bei Tod eines nahen Angehörigen (Ehe- oder Lebenspartner, eheliche oder gesetzlich gleichgestellte Kinder) innerhalb der ersten fünf Jahre oder zweier Angehöriger innerhalb der ersten zehn Jahre ab Vertragsbeginn oder bei Senkung der nichtgarantierten Plus- (Überschüsse) während der Versicherungsdauer (Auffülloption) Ja, bei: - Änderung der gesetzlichen Pflegedefinition (AVB: Nur wenn die gesetzliche Grundlage zur Feststellung des Umfanges der bzw. die Einstufung in die Pflegestufen durch den Gesetzgeber verändert wird.) - bei Absenkung der Überschußbeteiligung kann garantierte ohne soweit angehoben werden, dass die ursprüngliche Gesamtrente wieder erreicht wird Ja, bei: - Heirat der VP - Geburt eines Kindes der VP - Adoption eines Kindes der VP - Karrieresprung der VP (mind. 10% p.a.) Erhöhung bis 20% der zuvor vereinbarten und bis 2.500,-EUR Ja, bis zum 45.Lebensjahr entsprechend diverser Ereignisse (Beachtung der Verhältnismäßigkeit zur Hauptversicherung) (PflegePolice Ja, bei entsprechenden Ereignisse Ja, die vereinbarten Versicherungsleistungen können innerhalb gewisser Grenzen ohne erneute erhöht werden, wenn ein naher Angehöriger der versicherten Person verstorben oder pflegebedürftig Pflegeplatzgarantie Ja, Vermittlung eines Pflegeheimplatzes innerhalb Deutschlands von 24h Ja, Vermittlung eines Pflegeheimplatzes innerhalb Deutschlands von 24h Ja, Vermittlung eines Pflegeheimplatzes innerhalb Deutschlands von 24h NEIN NEIN NEIN NEIN
6 Zusatzleistungen Sonderkonditionen bei Gesundheitsurlaub und Reha- Maßnahmen in den Reha-Kliniken der Unternehmensgruppe DAMP persönliche Beratung; Organisation von diversen Hilfeleistungen; Vermittlung Europaweiter Adressen von diversen Hilfevereinen; etc. persönliche Beratung; Organisation von diversen Hilfeleistungen; etc.; Optional: bei lfd. BZ einmalige Todesfall-Leistung der 6-fachen garantierten Monatsrente (vor bzw. auch während der ) Wiedereingliederung shilfe bei Fortfall der in Höhe von 3 Monatsrenten (max EUR) KEINE (PflegePolice Aufbau eines Fondsguthabens Aufbau eines Fondsguthabens; Beitragsrückgewähr bei Tod; keine abgestufte Leistung Vorsorge-Bonus: Zusätzlich zu der Extrarente wird ein Vorsorge-Bonus in Höhe von 20% gewährt, wenn die versicherte Person im Leistungsfall nachweisen kann, dass sie mind. 2 Jahre vor Eintritt der Pflege von seinem Arzt auf/wegen Zucker oder Herz-Kreislauf untersucht worden ist. (Hierzu wird mit der Police ein Vorsorgeheft an den Kunden geschickt, in dem der Arzt die Untersuchungen bestätigt) Die INVERS GmbH übernimmt keine Haftung. Die gemachten Angaben basieren auf den Aussagen der entsprechenden Gesellschaften. Es gelten ausschließlich die geschriebenen Versicherungsbedingungen ggf. die besonderen Bedingungen und/ oder Klauseln der jeweiligen Gesellschaften! interner Stand
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