Staatliches Amt für. Landwirtschaft und Umwelt. Mecklenburgische Seenplatte

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1 Wasser-Förderrichtlinie für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 Neubrandenburg im März 2016 Marie-Luise Rose

2 Zweck und Ziel der Richtlinie Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie EU WRRL Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie Umsetzung der Meeresstrategie-Richtlinie Zusammenwirken mit weiteren Plänen und Konzepten des Landes Neubrandenburg im März 2016 Marie-Luise Rose 2

3 Wer wird gefördert? juristische Personen des öffentlichen Rechts natürliche und juristische Personen des Privatrechts soweit sie Träger förderfähiger Vorhaben nach der Richtlinie für Standgewässer (2.2), für Qualitätssicherung der Trinkwasserversorgung (2.6) sind, ausgenommen Naturnaher Gewässerausbau (2.1) Hochwasserschutz (2.3) Abwasserbehandlung (2.7) Überbetriebliche Bewässerungsregulierung (2.8) Neubrandenburg im März 2016 Marie-Luise Rose 3

4 Gegenstand der Förderung und Förderhöhe Prinzip der Förderung ist die Anteilförderung brutto 2.1 Investive Vorhaben der Gewässerentwicklung von Fließgewässern 90 % 2.2 Investive Vorhaben zur Restaurierung von Standgewässern 100 % 2.3 Investive Vorhaben Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge 80 % 2.4 Investitionen Küstenschutz bis zu 95 % 2.5 Investitionen zum Grundwasserschutz 90 % 2.6 Investitionen und Studien zur Qualitätssicherung der TV bis zu 70 % 2.7 Investive Vorhaben zur weitergehenden Abwasserbehandlg. bis zu 70 % 2.8 Investive Vorhaben zum Neubau und zur Erweiterung von Wasser sparenden Einrichtungen der überbetrieblichen Bewässerungsregulierung bis zu 70 % Neubrandenburg im März 2016 Marie-Luise Rose 4

5 Gegenstand der Förderung und Förderhöhe 2.9 Konzeptionelle Projekte (neu) als fachlich fundierte Planungs- und Handlungsgrundlagen Die Förderhöhe richtet sich nach den Vorhaben, mit denen sie im Zusammenhang stehen Gewässerentwicklungs- und Pflegepläne (GEPP) Unterhaltung Machbarkeitsstudien, Maßnahmen außerhalb der GEPP Ausbau Ökologisch-technische Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung von Gewässerentwicklungsmaßnahmen an Fließgewässern Ermittlung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses (OWA) diese kann eine Fließgewässervermessung, eine Hydraulikberechnung, oder hydraulische Modellierung enthalten Konzepte mit dem Ziel der Optimierung des Wasserhaushaltes keine Konzepte zum Hochwasserschutz Neubrandenburg im März 2016 Marie-Luise Rose 5

6 Neubrandenburg im März 2016 Marie-Luise Rose 6

7 Wo gibt es Informationen? Die Förderrichtlinie und die Formblätter zur Beantragung, Auszahlung und Abrechnung von Fördermitteln stehen im Internet unter zum Download zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es natürlich in den Staatlichen Ämtern für! ELER Datenbank für die Behörden und Prüforgane jedes Projekt beginnt mit dem Posteingang des ersten Antrages auf Förderung Neubrandenburg im März 2016 Marie-Luise Rose 7

8 Antragsverfahren Alle Anträge zur Förderung nach Wasser-FöRL sind im StALU zu stellen. Förderanträge sind formgebunden, ein formlos gestellter Förderantrag ist nicht zulässig. Der Antrag und die dazugehörigen erforderlichen Anlagen werden nur im Original anerkannt. Änderungen und Ergänzungen an den Antragsunterlagen sind immer in schriftlicher Form einzureichen. Neubrandenburg im März 2016 Marie-Luise Rose 8

9 Antragstermine Termine nach Wasser-FöRL (Punkt 7 der Richtlinie) des Jahres für den Erstantrag für investive Maßnahmen des Folgejahres für den überarbeiteten Antrag für investive Maßnahmen Ganzjährig konzeptionelle Projekte, Stichtage der Einplanung sind der und Der Antragseingang wird aktenkundig (ELER Datenbank). Neubrandenburg im März 2016 Marie-Luise Rose 9

10 Antragsunterlagen Anmeldung investiver Vorhaben (bis laufendes Jahr) 2-fach 1. vollständig ausgefülltes Antragsformular 2. Indikatoren auf Vordruck 3. Kostenschätzung 4. Vorhabenbeschreibung (besser Vorplanung oder Entwicklungskonzept) 5. Lageplan entsprechend WasserFöRL Punkt c gekennzeichnet (beantragter Teil: rot, fertig: schwarz, noch offen: grün) 6. Kosten-Nutzen-Betrachtung bei Hochwasserschutzmaßnahmen Neubrandenburg im März 2016 Marie-Luise Rose 10

11 Antragsunterlagen Endgültiger Antrag (bis Folgejahr) 2-fach 1. vollständig ausgefülltes Antragsformular, Indikatoren 2. Kostenplanung nach Kostengruppen mit Teilung nach förderfähig, nicht ff., MWSt 3. Genehmigungsplanung 4. Eigentumsnachweis und Einverständniserklärung der Nutzer und Eigentümer der Flächen zur zukünftigen Verfügbarkeit der Flächen 5. Ausgefülltes Formular A2 Einordnung jedes vom Zuwendungsempfänger geplanten Auftrages in das Vergaberegieme (z. B. unterhalb der Schwellenwerte, VOB/A, oder VOL/A, beschränkte oder freihändige Vergabe nach Wertgrenzenerlass, Verwaltungsvorschrift zur freiberufl. Tätigkeit) 6. Nachweis der Unterschriftsberechtigung Neubrandenburg im März 2016 Marie-Luise Rose 11

12 Erläuterungen zum Antrag Kostengruppen 1. Planung: alle Ingenieurleistungen, Gutachterleistungen, Vermessung außer Bauvermessung 2. Bau: alle Bauleistungen, Baunebenleistungen (z.b. Wasserhaltung) 3. Verfahrenskosten (nur für 2.1 und 2.2): alle Aufwendungen des Maßnahmeträgers für die Umsetzung der Investition; Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, Teilnahme an Beratungsterminen etc.. Bitte beachten Sie, dass in der Leistungsphase 3 der HOAI die Vorbereitung der Anträge auf Finanzierung dem beauftragten Ingenieurbüro vergütet wird 4. Grundstückskosten: Kauf und Nebenkosten, Entschädigungen, Dienstbarkeiten Neubrandenburg im März 2016 Marie-Luise Rose 12

13 Weitere Bewilligungsvoraussetzungen 1. Einplanung in die Projektliste des LU für das Folgejahr/ die Folgejahre 2. Genehmigungsplanung mit TöB-Beteiligung 3. Alle erforderlichen Genehmigungen (insbesondere Naturschutzrecht, Wasserrecht, Baurecht) 4. Nachweis des jeweiligen finanziellen Eigenanteils (schon mit Antrag vorlegen) Neubrandenburg im März 2016 Marie-Luise Rose 13

14 Bewilligung Zuwendungsbescheid bitte vollständig lesen! Nebenbestimmungen (Auflagen) beachten Anlagen beachten insbesondere die allgemeinen Nebenbestimmungen für Bauleistungen zum Vergabegesetz Neubrandenburg im März 2016 Marie-Luise Rose 14

15 Auflagen im Bewilligungsbescheid 4. Nebenbestimmungen 4.1 Widerrufvorbehalt Insbesondere: falls kein ordnungsgemäßer Ablauf erfolgt (Nichteinhaltung von Auflagen Bedingungen) Vorbehalt der Verfügbarkeit der Mittel 4.2 Befristung Bewilligungszeitraum Fristen für die Einreichung von Zahlungsanträgen (spätestens des J.) Neubrandenburg im März 2016 Marie-Luise Rose 15

16 Auflagen im Bewilligungsbescheid 4.3 Auflösende Bedingung -Der Anspruch auf die Zuwendung erlischt, soweit mit dem Auszahlungsantrag nicht zuwendungsfähige Ausgaben geltend gemacht werden, wie folgt: Die Zuwendung wird um den Betrag per Änderungsbescheid dauerhaft gekürzt, der auf der Grundlage nicht zuwendungsfähiger Ausgaben zur Auszahlung beantragt war. Übersteigt der zur Auszahlung beantragte Betrag den nach Prüfung der geltend gemachten zuwendungsfähigen Ausgaben durch mich festgestellten Auszahlungsbetrag um mehr als 10 Prozent, wird die Zuwendung zusätzlich um die Differenz zwischen diesen Beträgen gekürzt. Neubrandenburg im März 2016 Marie-Luise Rose 16

17 Auflagen im Bewilligungsbescheid 4.3 Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für nicht zuwendungsfähige Ausgaben, die nach der Auszahlung bei Vor- Ort-Kontrollen festgestellt werden. 4.4 Auszahlungsverfahren - wird noch im weiteren Verlauf beschrieben 4.5 Nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben anteilmäßige Reduzierung der Fördermittel Neubrandenburg im März 2016 Marie-Luise Rose 17

18 Auflagen im Bewilligungsbescheid 4.6 Vergabe von Aufträgen -Beinhaltet die generelle Verpflichtung der Zuwendungsempfänger zur Anwendung der in MV einschlägigen Vergabevorschriften für öffentliche Auftraggeber -Die Auflage gilt für die Vergabe von Bauleistungen und sonstige Leistungen, einschließlich freiberufliche Leistungen (Planung) -zu beachten sind die Schwellenwerte zur Verpflichtung der europaweiten Ausschreibung (in der Vergabe-Verordnung des Bundes) -Nicht alle unter 4.6 aufgeführten Vergaberegelungen gelten für jedes Vergabeverfahren gleichermaßen. Der AG muss die Auswahl selbst treffen und der Behörde im Vergabevermerk die Entscheidung begründen Neubrandenburg im März 2016 Marie-Luise Rose 18

19 Auflagen im Bewilligungsbescheid Planungsaufträge (freiberufliche Leistungen) - im Rahmen der Förderung investiver Maßnahmen können sie vor dem Bewilligungszeitraum liegen, z.b. für die Erarbeitung der Vorplanung - im Rahmen von konzeptionellen Projekten sind sie der Fördergegenstand und dürfen erst nach Bewilligung erteilt werden! - sind wie alle anderen Aufträge für Bau-, Leistungen oder Dienstleistungen nach Möglichkeit im Wettbewerb zu vergeben Sowohl das Vergabegesetz MV als auch die Landeshaushaltsordnung (LHO) machen für Planungsleistungen keine Ausnahme. Es sei denn, die Natur des Geschäftes oder besondere Umstände rechtfertigen eine Ausnahme (z.b. nicht eindeutig beschreibbar). Die Verwaltungsvorschrift vom zur Vergabe freiberuflicher Leistungen, Gl. Nr , gibt dazu eindeutige Erläuterungen und Hinweise Neubrandenburg im März 2016 Marie-Luise Rose 19

20 Voraussetzungen für die Gewährung von Zahlungen 1. Ausgefülltes Formular Zahlungsanforderung (bis spätestens des J.) 2. Baustandsbericht 3. Rechnungszusammenstellung mit Ausweisung der förderfähigen Kosten 4. Vorlage der Originalrechnungen und Zahlungsnachweise im StALU 5. Ausgefülltes Formular 4-1 oder 4-2 Übersicht über die Bieter/ Angebote für jede freihändige oder beschränkte Vergabe 6. Vorlage vollständiger Ausschreibungsunterlagen, Verträge/ Aufträge 7. Nachweis der Einhaltung des Vergabegesetzes MV 9 und 10 unterzeichnete Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohnes vom jeweiligen Auftragnehmer bzw. Nachauftragnehmer sowie die Selbstverpflichtung vom Zuwendungsempfänger zur Kontrolle der Einhaltung Neubrandenburg im März 2016 Marie-Luise Rose 20

21 Nachweis der Verwendung -Ausgefülltes Formular Verwendungsnachweis -Vollständiges Bauausgabebuch mit allen zur Refinanzierung genutzten Rechnungen -Ausführlicher Sachstandsbericht (formlos auf gesondertem Blatt) -Ist-Indikatoren -Bestandsplan (wird zurückgegeben) -Abnahmeprotokolle Neubrandenburg, im März 2016 Marie-Luise Rose 21

22 Aufbewahrungsfristen Alle förderrelevanten Unterlagen sind bis Ende der Zweckbindungsfrist aufzubewahren (im Zuwendungsbescheid Punkt 4.7) Die Zweckbindungsfrist für wasserwirtschaftliche Maßnahmen beträgt 12 Jahre für Bauten und bauliche Anlagen 5 Jahre für technische Ausrüstungen Neubrandenburg im März 2016 Marie-Luise Rose 22

23 Vor-Ort-Kontrollen VOK werden von mindestens 2 Mitarbeitern durchgeführt. Sie dürfen max. 14 Tage vorher angekündigt werden. Die VOK enthält die Einsicht in die Bauakte/ Buchführung die Baustandskontrolle die Zweckbestimmung Eine Inaugenscheinnahme ersetzt keine VOK. Hier macht die Behörde eine unangekündigte Besichtigung, die von nur einem Mitarbeiter vorgenommen werden kann. Neubrandenburg im März 2016 Marie-Luise Rose 23

24 Ex-post-Kontrolle Kontrolle der Zweckbindung Zu kontrollieren sind: Mögliche erhebliche Veränderungen am geförderten Vorhaben Die tatsächliche und endgültige Zahlung durch den Zuwendungsempfänger Neubrandenburg im März 2016 Marie-Luise Rose 24

25 Publizitätsmaßnahmen Investitionen bis von der Behörde gestellte Hinweistafel über Erläuterungstafel beträchtlicher Größe förderfähig, mind. 25% der Tafel für EU Förderung zu nutzen Unter der www-adresse zum Formularservice ist ein Merkblatt hinterlegt Neubrandenburg im März 2016 Marie-Luise Rose 25

26 Neubrandenburg, im März 2016 Marie-Luise26Rose

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