Energie- und Naturschutzkommission. Programm Energie Küsnacht Ausgangslage

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1 Energie- und Naturschutzkommission Programm Energie Küsnacht Ausgangslage Küsnacht trägt seit 2001 das Energiestadt-Label, seit 2010 sogar das Gold-Label für eine besonders fortschrittliche kommunale Energiepolitik. In diesen 17 Jahren hat die Gemeinde die Grundlagen für die Verwendung von erneuerbaren Energien sowie für eine höhere Energieeffizienz gelegt. Im Einklang mit der Energiestrategie des Bundes und des Kantons Zürich definierte der Gemeinderat 2010 die "Kommunale Energiepolitik Vision 2050". Darin werden die langfristigen Ziele in Bezug auf die Kohlendioxid-Emissionen, die Energieeffizienz und den Anteil erneuerbarer Energien festgehalten. Mit den energiepolitischen Programmen legte der Gemeinderat bisher jeweils für vier Jahre Zwischenziele und Massnahmen der kommunalen Energiepolitik auf dem Weg zur Vision 2050 fest. Oberste Priorität geniesst das übergeordnete Ziel der Reduktion der CO 2-Emissionen der Küsnachter Gebäude auf maximal eine Tonne pro Person im Jahr Heute liegt dieser Wert in Küsnacht bei drei Tonnen pro Person, im ganzen Kanton Zürich durchschnittlich bei zwei Tonnen pro Person. Die Gemeinde und die örtliche Energieversorgerin Werke am Zürichsee AG haben auf dem Weg zur Vision 2050 bereits einige wichtige Meilensteine realisiert, namentlich den Wärmeverbund im Umfeld der Kläranlage oder die Umstellung des Basis-Stromangebots auf Naturstrom. Dennoch beträgt der Anteil der Heizungen, die mit fossilen Energien betrieben werden, in Küsnacht nach wie vor rund 80%. Zudem ist die Produktion von Strom aus neuen erneuerbaren Energien (ohne Wasserkraft) auf dem Gemeindegebiet im schweizweiten Vergleich mit 2% gegenüber 3.2% unterdurchschnittlich. Mit dem Programm Energie Küsnacht stellt der Gemeinderat sicher, dass die Gemeinde mit einer aktiven, dynamischen und fortschrittlichen Energiepolitik ihre Verantwortung wahrnimmt, die Standortqualität von Küsnacht stärkt und die Zwischenziele der Vision 2050 erreicht. Strategie Das Programm Energie Küsnacht soll im aktuellen energiepolitischen Umfeld private Bauherrschaften, Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Planer, Energiedienstleister, Mieterinnen und Mieter, die Verantwortlichen in der Gemeindeverwaltung und weitere Akteure bei der Reduktion der CO 2-Emissionen und der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien zuverlässig und wirksam unterstützen. Das Förderprogramm wird bewusst einfach gehalten. Interessenten und Gesuchsteller sollen leicht ermitteln können, mit welcher Unterstützung sie rechnen dürfen. Es sollen auch Projekte Obere Dorfstrasse Küsnacht T

2 mit Leuchtturm- und Innovationscharakter gefördert werden. Mitnahmeeffekte der Förderbeiträge gilt es zu vermeiden. Der Vollzug des Förderprogramms wird in einem entsprechenden Förderreglement geregelt. Um diese strategische Ziele zu gewährleisten, hat der Gemeinderat die Handlungsfelder der Küsnachter Energiepolitik überprüft, vereinfacht und noch stärker auf die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde und die Bedürfnisse der oben erwähnten energiepolitischen Akteure ausgerichtet. Das Programm Energie Küsnacht konzentriert sich deshalb auf die Massnahmenbereiche Förderungen, Information und Beratung, Infrastrukturen und Netze sowie Kommunikation und Sensibilisierung. Viele Projekte im Energiebereich sind technisch, rechtlich und gesellschaftlich komplex und deshalb sehr anspruchsvoll für Eigentümer, Bauherrschaften und Projektierende. Die Gemeinde kann in solchen Fällen mit Beratung, Information, Koordination, Sensibilisierung und Vernetzung unter Umständen mehr bewirken als mit einer blossen finanziellen Förderung des Projekts. Deshalb sieht das Programm Energie Küsnacht vor, die Energieberatung zu intensivieren, welche für Interessierte Information, Beratung, Koordination und Vernetzung im Zusammenhang mit Energieprojekten anbietet. Zusätzlich wird die Erstellung von sogenannten Gebäude-Energieausweisen (GEAK) gefördert, damit sich Hauseigentümer mit geringem Aufwand einen Überblick über den energetischen Zustand ihrer Liegenschaft und über sinnvolle Massnahmen verschaffen können. Die Dienstleistungen für Hauseigentümer, Bauherrschaften, Projektierende und Mieter werden somit ausgebaut. Die Kommunikations- und Informationsaktivitäten werden spezifischer auf einzelne Zielgruppen ausgerichtet und sollen das energiebezogene Wissen, den Austausch und die Umsetzung von energetischen Massnahmen innerhalb der jeweiligen Zielgruppe fördern. Mögliche Zielgruppen sind: Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften (STWEG), Heizungsinstallateure, Hauswarte, Besitzer von Solaranlagen und Wärmepumpen, Betreiber von Wärmeverbünden, Mitarbeitende der Gemeinde, Mieter, Solargenossenschaften, Bürgerinitiativen, Mitglieder des Hauseigentümerverbandes, Besitzer von alten Öl- und Gasheizungen, die bald ersetzt werden, usw. Termine Die bisherigen energiepolitischen Programme richteten sich nach der Legislatur und dauerten somit vier Jahre. Der Gemeinderat erachtet einen Vier-Jahres-Zyklus grundsätzlich als sinnvoll. Allerdings befürwortet er eine Verschiebung des Starts des Programms vom Anfang zur Mitte der Legislatur. Diese Verschiebung fördert die Kontinuität der energiepolitischen Aktivitäten der Gemeinde Küsnacht, weil das Erarbeiten eines energiepolitischen Programms idealerweise von einer Vorsteherin bzw. einem Vorsteher und einer Behörde erfolgt, die einerseits bereits Facherfahrung gesammelt hat und andererseits im Hinblick auf Anpassungen prüfen kann, wie sich das laufende energiepolitische Programm bewährt hat. Für die Übergangsphase vom alten zum neuen System soll deshalb ausnahmsweise ein Drei-Jahres-Zyklus von zum Einsatz kommen. Das Programm Energie Küsnacht tritt somit am 1. Januar 2019 in Kraft und dauert bis zum 31. Dezember Wegen der dynamischen energiepolitischen Rahmenbedingungen auf nationaler und kantonaler Ebene beauftragt der Gemeinderat die Energie- und Naturschutzkommission (ENAK), die Ausrichtung des Programms Energie Küsnacht im Kontext der Einführung der neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) im 2

3 Kanton Zürich und der geplanten Neuausrichtung von EnergieSchweiz bzw. des Programms Energiestadt zu überprüfen. Massnahmen, die im kantonalen Energiegesetz analog zu den MuKEn 2014 als Standardlösung vorgegeben werden, sollen von der Gemeinde Küsnacht grundsätzlich nicht mehr finanziell gefördert werden. Ziele Die Vision 2050 definiert die energiepolitischen Ziele der Gemeinde Küsnacht für das Jahr 2050 mit Zwischenzielen für die Jahre 2020 und Das Zwischenziel von 2.9 Tonnen CO 2 pro Person im Gebäudebereich für das Jahr 2020 kann voraussichtlich eingehalten werden. Per Ende 2017 betrug der Wert 3.0 Tonnen CO 2 pro Person. Im ganzen Kanton Zürich beträgt derselbe Wert jedoch nur 2.0 Tonnen pro Person. Um die Zielerreichung weiterhin sicherstellen zu können, hat der Gemeinderat die folgenden Ziele für das Programm Energie Küsnacht festgelegt: 1. Pro Einwohnerin bzw. Einwohner werden die CO 2-Emissionen im Bereich Gebäude (Heizung und Warmwasser) pro Jahr um 70 Kilogramm reduziert. Somit findet insgesamt auf dem Gemeindegebiet eine Reduktion von mindestens 1'000 Tonnen CO 2-Emissionen pro Jahr statt. 2. Ab 2020 steigt der gesamte Gasverbrauch auf dem Gemeindegebiet nicht mehr an. 3. Die Anzahl Ölheizungen sinkt um 40 pro Jahr, das heisst um 120 bis Der Anteil der auf dem Gemeindegebiet produzierten erneuerbaren Elektrizität am gesamten Stromverbrauch erhöht sich um mindestens 0.3% pro Jahr von 2.9% im Jahr 2018 auf 3.8% im Jahr Diese Zunahme entspricht etwa 200 MWh pro Jahr. 5. Es liegt ein Sanierungskonzept und eine Solarplanung für die Gemeindeliegenschaften vor, in dem einerseits aufgezeigt wird, wie und bis wann sämtliche Ölfeuerungen ersetzt werden und der Gasbedarf sukzessive gesenkt wird, und andererseits, welche Dächer bis wann mit einer Solaranlage ausgestattet werden. Die Gemeinde strebt an, pro Jahr durchschnittlich eine Solaranlage auf eigenen Gebäuden oder Grundstücken zu realisieren (im Eigenbetrieb oder im Contracting). Der Energie- und Ressourcenverbrauch der Gemeindeliegenschaften wird regelmässig analysiert und optimiert. Kosten In der Erfolgsrechnung sind ab 2019 für die Umsetzung der Massnahmen des Programms Energie Küsnacht die finanziellen Mittel im Umfang von jährlich Fr. 350'000. einzustellen. Gemäss Kompetenzordnung der Gemeinde handelt es sich um neue Ausgaben, weshalb der Gesamtkredit von Fr. 1'050'000. der Gemeindeversammlung zu unterbreiten ist. Es ist vorgesehen, diese finanziellen Mittel folgendermassen einzusetzen: 3

4 Tabelle 1: Kostenschätzung pro Massnahmenbereich Energie Küsnacht Massnahmenbereich Bsp. für Massnahmen Betrag in Fr. Förderungen - Reduktion CO 2- Emissionen - Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien - Innovationsprojekte Beiträge an Heizungsersatz (Wärmepumpen, Anschlüsse an Wärmeverbünde, Holz) und Solarthermie. Beiträge an Stromproduktion aus erneuerbaren Energien (Photovoltaik-, Windanlagen) und Beiträge an Innovationsprojekte (Wärme und Strom) 600'000. (200'000. pro Jahr) : ca. 300'000. pro Jahr Information und Beratung - Energieberatung - GEAK-Ausweise Infrastrukturen und Netze - Unterstützung für komplexe bzw. grosse Projekte - Vorbildwirkung der Gemeinde Kommunikation - Sensibilisierung Total Energieberatung für Eigentümer, Bauherrschaften, Projektierende, Immobilienverwaltungen Finanzieller Beitrag an die Erstellung von Gebäude-Energieausweisen (GEAK). Finanzierungshilfen z.b. für Potenzialanalysen, Machbarkeitsstudien und Konzepte für Wärmeverbünde oder grosse bzw. komplexe Anlagen zur Stromproduktion. Umstieg auf erneuerbare Energien sowie effizienter Energie- und Ressourcenverbrauch der Gemeindeliegenschaften Veranstaltungen, Aktionen, Unterlagen, Materialien, Kommunikationskonzept, externe Unterstützung 300'000. (100'000. pro Jahr) : max. 35'000. pro Jahr 75'000. (25'000. pro Jahr) : ca. 20'000. pro Jahr 75'000. (25'000. pro Jahr) : ca. 25'000. pro Jahr 1'050'000. (350'000. pro Jahr) Bei diesen Kostenermittlungen (s. Tabelle 1) handelt es sich um Schätzungen. Die bei den einzelnen Massnahmenbereichen ausgewiesenen Kosten beziehen sich auf die zu erwartenden Kosten, die dem Kredit des Programms Energie Küsnacht zu belasten sind. Massnahmen Das Programm Energie Küsnacht umfasst die folgenden Massnahmen in den einzelnen Massnahmenbereichen (s. Tabellen 2 5). Die aufgeführten Massnahmen bilden die Grundlage für die jährlichen Massnahmenprogramme der Energie- und Naturschutzkommission ENAK. 4

5 1 Förderungen (Reduktion CO 2-Ausstoss und Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien) Tabelle 2: Massnahmen im Massnahmenbereich Förderungen 1.1 Förderung Heizungsersatz (fossil zu erneuerbar), z.b. Wärmepumpe, Anschluss Wärmeverbund, Holzheizung Mittel Hoch 1, 2, Förderung von Solarthermie-Anlagen Gering Gering 1, Förderung von Photovoltaik-Anlagen Gross Hoch Förderung von weiteren Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien (z.b. Windenergie) 1.5 Förderung von Innovationsprojekten zur Wärme- oder Stromproduktion aus erneuerbaren Energien oder zur Reduktion von CO 2-Emissionen Gering Gering 4 2 Information und Beratung Tabelle 3: Massnahmen im Massnahmenbereich Information und Beratung 2.1 Energie-Beratung für Hauseigentümer, Bauherrschaften, Gewerbebetriebe, usw. 2.2 Koordination, Vernetzung und fachliche Unterstützung für komplexe (Gross-)Projekte (z.b. Wärmeverbünde) 2.3 Koordination, Vernetzung und fachliche Unterstützung für spezifische Zielgruppen wie z.b. STWEG, Hauswarte, Immobilienverwaltungen, Heizungsinstallateure, Landwirte, Gewerbebetriebe, Mieter, Gemeindeverwaltung usw. 2.4 Anwendung des Energieplans in Beratungen bei Planungs- und Bewilligungsverfahren und Kreditvorlagen 2.5 Finanzieller Beitrag an die Erstellung eines Gebäude- Energieausweises (GEAK) Gross Gross 1-4 Gross Gross 1-4 Mittel Mittel 1 5 Mittel Gering Infrastrukturen und Netze Tabelle 4: Massnahmen im Massnahmenbereich Infrastrukturen und Netze 3.1 Potenzialanalyse Seewasser-Wärmenutzung und Vorabklärungen weitere Wärmeverbünde 3.2 Solarplanung: Photovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturbauten Gross Mittel 1-3 Gross Hoch 4, 5 5

6 3.3 Solarplanung: Photovoltaik-Anlagen auf grossen Landwirtschaftsgebäuden 3.4 Konzept Sanierung Gemeindeliegenschaften, Ausstieg aus dem Erdöl 3.5 Konsequente Anwendung des gültigen Energiestadt-Gebäudestandards bei Neubauten und Sanierungen 3.6 Der Gasbedarf der Politischen Gemeinde wird zu mindestens 20% mit Biogas gedeckt 3.7 Der Strombedarf der Politischen Gemeinde wird mit Naturstrom gedeckt 3.8 Die Energiebuchhaltung der öffentlichen Gebäude wird jährlich analysiert und Massnahmen zur Reduktion werden laufend umgesetzt Gross Hoch 4 Gross Mittel 1 3, 5 Gross Gering 1 3, 5 Mittel Gering 1 Mittel Gering 1 Mittel Gering 1, 2, 5 4 Kommunikation und Sensibilisierung Tabelle 5: Massnahmen im Massnahmenbereich Kommunikation und Sensibilisierung 4.1 Jährliches Aktionsprogramm Kommunikation mit einem zielgerichteten Instrumenten-Mix (Medienarbeit, Anlässe, Plakate, Webseite, Social Media usw.) 4.2 Energie-Lehrpfad auf dem Gemeindegebiet mit den wichtigsten realisierten Energieprojekten 4.3 Informationsanlässe für spezifische Zielgruppen wie z.b. STWEG, Hauswarte, Immobilienverwaltungen, Heizungsinstallateure, Landwirte, Gewerbebetriebe, MieterInnen, Betreiber von PV-Anlagen usw. Mittel Gering 1 5 Monitoring Die Energie- und Naturschutzkommission ENAK informiert den Gemeinderat und die Bevölkerung jedes Jahr über den Stand der Umsetzung der Massnahmen des Programms Energie Küsnacht Rechtzeitig vor Inkrafttreten des revidierten kantonalen Energiegesetzes, das die MuKEn 2014 im Kanton Zürich konkretisiert, überprüft die ENAK, ob das Förderreglement Energie und das energiepolitische Programm angepasst werden müssen. Beschluss Energie- und Naturschutzkommission ENAK vom 21. August 2018 / Beschluss Gemeinderat vom GR vom 13. Juni

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