Zentrale Fortbildungseinrichtung für Sportlehrkräfte des Landes (ZFS) Sicherungstechnik

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1 Zentrale Fortbildungseinrichtung für Sportlehrkräfte des Landes (ZFS) Sicherungstechnik Auffrischen, Üben, Unterrichten - Materialien zum Aufbaukurs

2 Hessisches Kultusministerium Zentrale Fortbildungseinrichtung für Sportlehrkräfte des Landes (ZFS) Klettern in der Schule Aufbaukurs: Sicherungstechnik Auffrischen, Üben, Unterrichten Material zur Fortbildung Kassel, 2018 K. Knopp Inhaltsverzeichnis Einleitung... 1 Einleitung Klettern macht Spaß, und das unab- Topropestationen an künstlichen Kletteranlagen... 2 hängig vom Schwierigkeitsgrad. Kaum Vorstiegsgeeignete Kletterwände... 4 Möglichkeiten, die Körperkraft und das Klettergriffe... 4 Sicherungsgeräte eine kritische Betrachtung... 5 eine andere Sportart bietet so viele Gleichgewicht zu schulen, kreative Lösungswege für Bewegungsprobleme zu entwickeln, selbstbestimmtes Handeln zu erlernen, sich gegenseitig zu helfen, Sicherungsgeräte ein Vergleich... 9 Verantwortung Sicherungsgeräte mit Blockierunterstützung Grenzerfahrungen zu sammeln. Sicherungstechnik unterrichten Der Schulsport verfolgt allgemein das Ziel, Kindern und Jugendli- Regelungen für das Klettern Folgen für die Ausbildung Ausbildungsstruktur der ZFS für das Klettern in der Schule zu übernehmen und chen zu emotionalen, sozialen, motorischen und kognitiven Erfahrungen zu verhelfen, die sich positiv auf ihre Gesamtentwicklung auswirken. Engagierte Sportlehrer mit Klettererfahrungen erkennen sehr schnell, dass jede Form des Kletterns viele gewünschte Erfahrungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in idealer Weise Regelungen für das Klettern im Sportunterricht sowie im außerunterrichtlichen Schulsport bereithält. Regelungen für das Klettern im Rahmen von Schulwanderungen und Schulfahrten heit obligatorische und für die methodisch-didaktische Umsetzung Bei der Umsetzung des Kletterns als Schulsport sind für die Sicherrelevante Punkte zu beachten. Schulisches Klettern ist ohne qualifizierte Lehrkräfte nicht denkbar. Regelungen für das Klettern an Boulderwänden Im vorliegenden Material zum Aufbaukurs sind Vorgaben und Hin- Allgemeine Regelungen zur Aufsicht 19 weise zusammengestellt, die für die sichere Nutzung von Kletteran- Was ist erlaubt, was ist verboten? Notizen lagen durch die Schule wertvolle Erlebnisse ermöglichen sollen. Neben einer Betrachtung der aktuellen Sicherungstechnik und der Sicherungsmotorik werden pädagogische Empfehlungen zur Anlei- Outdoorrechtsfragen tung gegeben. Weiterhin werden die rechtlichen Regelungen umfas- Literatur send dargestellt. Weiterführende Literatur... 22

3 ZFS AUFBAUKURS SICHERUNGSTECHNIK AUFFRISCHEN, ÜBEN UNTERRICHTEN 2017 Topropestationen an künstlichen Kletteranlagen Kletterhallen und Kletteranlagen an Schulen verfügen häufig über sogenannte Toprope-Stationen, an denen vorbereitete, fest installierte Topropeseile hängen. Hier können besonders Anfänger klettern, ohne selbstständig die Routen im Vorstieg durchsteigen zu müssen. Von Lehrkräften erfordert der geringe Ausbildungsstand der Schülerinnen und Schüler eine erhöhte Aufmerksamkeit, um die Sicherheit jederzeit zu gewährleisten. Der Sicherheitsbegriff bezieht sich vor allem auf mögliche Be- Abb. 1b: Seilrolle als Umlenkung (Foto: K. Knopp) dienungsfehler bzw. Fehlanwendungen, die zu Unfällen führen können. Toprope-Einbindesysteme: Die Verbindung des in die Umlenkung eingehängten Seils Eine Toprope-Station besteht aus einem in eine fixe Um- mit dem Klettergurt erfolgt durch direktes Einbinden mittels lenkung eingehängten Seil und einem Einbindesystem. Achterknoten entweder durch den Verbindungssteg der Beinschlaufen und der Bauchgurtöse oder nur im Siche- Toprope-Umlenkung: rungsring. Beim Aufbau einer Toprope-Umlenkung ist Redundanz der wesentliche Punkt. Die Umlenkung wird an zwei unabhängigen Befestigungspunkten eingerichtet und muss gegen unbeabsichtigtes Aushängen gesichert sein. Abb. 2a: Direktes Einbinden ist immer zu bevorzugen. Das Einbinden mit nur einem herkömmlichen Karabiner ist nicht zulässig. (in: DAV 2009, S. 3) Abb. 1a: Redundante Toprope-Umlenkung (in: DAV 2009, S. 2) 2

4 Das Einbinden mit zwei gegenläufig eingehängten Karabinern bzw. mit einem Safelock-Karabiner ermöglicht ein schnelleres Umbinden beim Schnupperklettern. Ein Karabiner mit Schiebe-Dreh-Verschluss birgt die Gefahr des ungewollten Seilaushängens und ist kein Safelock-Karabiner. Abb. 2d: Der Schiebe-Dreh-Verschluss ist kein Safelock-Karabiner Problem: Seilaushängen. (in: DAV 2009, S. 4) Abb. 2b: Gegengleiches Einhängen der Karabiner zum Anseilen. (in: DAV 2009, S. 4) Ball-Lock, Belay-Master, Bajonett- und Zieh-Dreh- Verschlüsse gelten als Safelock-Karabiner. Abb. 2c: Ball-Lock, Belay-Master, Bajonett- und Zieh-Dreh-Verschlüsse (in: DAV 2009, S. 3) 3

5 ZFS AUFBAUKURS SICHERUNGSTECHNIK AUFFRISCHEN, ÜBEN UNTERRICHTEN 2017 Vorstiegsgeeignete Kletterwände Klettergriffe Wer bereits Klettererfahrungen im Toprope gesammelt hat, Ein Klettergriff ist ein bewegliches Kletterelement, das für wird auch das Klettern im Vorstieg erlernen wollen. Wäh- die natürliche Fortbewegung an der Kletterwand ohne Zu- rend beim Klettern im Toprope das Seil schon oben in hilfenahme von künstlichen Hilfsmitteln verwendet wird. einer Umlenkung hängt, nimmt der Vorsteiger es beim Große Volumen und Strukturen, an denen keine zusätzli- Klettern mit hoch und hängt es in Zwischensicherungen chen Klettergriffe befestigt werden, sind ebenfalls Kletter- ein. Vorsteigen ist immer mit einem gewissen Nervenkitzel griffe im Sinne der Norm (DIN EN ). Klettergriffe verbunden, da die Fallhöhe beim Sturz - anders als im sind nicht für die Verankerung von Sicherungspunkten Toprope - größer ist. konstruiert. Sie dürfen weder beim Verschrauben noch beim Anpacken und Treten brechen. Die Norm legt Sicherheitsstandards fest. Beispielsweise ist vorgeschrieben, dass keine scharfen Kanten und Grate vorhanden sein dürfen. Außerdem müssen die Klettergriffe mit einem Bruchschutz ausgestattet sein, der verhindert, dass Bruchstücke herabfallen. Dieser funktioniert meist über eingearbeitete Drähte. Abb. 4: Griff mit Bruchschutz Abb. 3a. Klettern im Vorstieg Die Einzelsicherungspunkte sind bei einer vorstiegsgeeigneten Kletterwand so angeordnet, dass ein stürzender Kletterer bei normalem Sicherungsverhalten nicht auf den Boden fallen kann. Die Norm DIN EN legt dabei die Höhe des ersten Sicherungspunktes, die Abstände sowie die sicherungstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren fest. 4

6 Sicherungsgeräte eine kritische Betrachtung Sicherungsgeräte ermöglichen beim Sichern die Kontrolle über das Bremsseil durch Ausüben einer Bremskraft. In der Handhabung können vier Aktionen unterschieden werden: Seil ausgeben, Seil einnehmen, kontrolliertes Ablassen des Kletterers und das Halten eines Sturzes. Wie gefährlich, wurde in fünf Kategorien differenziert; die schwersten A-Fehler traten bei der Beobachtungsstudie glücklicherweise nicht auf. Die Einstufung von Fehlern nach ihrer Schwere hilft beim Gerätevergleich nicht nur Quantität, sondern auch Qualität der beobachteten Fehler zu beurteilen. Bei korrekter Bedienung und hundertprozentiger Aufmerksamkeit kann mit allen zugelassenen Sicherungsgeräten ein Bodensturz verhindert werden. Aber: Menschen machen Fehler. Im Falle eines Falles bieten halbautomatische Sicherungsgeräte eine Sicherheitsreserve und blockieren bei ruckartigem Zug. Voraussetzung für die Funktion ist eine korrekte Handhabung und die Beachtung des Bremshandprinzips. Abb. 5: Sicherungsmotorik beim Seileinnehmen (verändert nach DAV-Video Sichern mit Click-Up) Anfang 2012 hat die Sicherheitsforschung des Deutschen Alpenvereins eine Beobachtungsstudie durchgeführt. Es wurde beobachtet, welche Fehler und wie häufig diese Fehler auftraten. Weiterhin wurden die Fehler in Korrelation zum verwendeten Sicherungsgerät gebracht. Beim Vorstiegssichern zeigte sich, dass die Halbmastwurfsicherung die fehleranfälligste Sicherungsmethode ist, gefolgt vom Tube. Die Halbautomaten schnitten in der Studie deutlich besser ab. Je nach verwendetem Sicherungsgerät werden beim Vorstiegssichern unterschiedliche Fehler gemacht, die unterschiedlich gefährlich sein können. Abb. 6: Häufigkeit und Schwere der beobachteten Fehler beim Vorstiegssichern. (in: F. Funk, M. Schwierisch, F. Hellberg: Auf die Finger geschaut, DAV Panorama 2/2013, S. 66ff) 5

7 Was wird falsch gemacht? Gerätespezifische Fehler HMS: Im Vorstieg ist die HMS die fehleranfälligste Sicherungsmethode. Bei der Anwendung lässt sich häufig der Pinzettengriff beobachten, der bei Sturz zu Bremsseilverlust und Bodensturz führen kann. Grigri: Wer beim Grigri das Bremsseil loslässt und dabei auch noch den Bremsmechanismus blockiert, verdammt seinen Seilpartner fast zwingend zum Bodensturz. Abb. 7a: Fehlerbild HMS (in: F. Funk, M. Schwierisch, F. Hellberg: Auf die Finger geschaut, DAV Panorama 2/2013) Abb. 7c: Fehlerbild Grigri (in: F. Funk, M. Schwierisch, F. Hellberg: Auf die Finger geschaut, DAV Panorama 2/2013) Tube: Beim Tube ist die zu hoch gehaltene Bremshand absolut lebensgefährlich, weil sie die Bremsmechanik des Geräts außer Kraft setzt. Bodensturz ist dann kaum zu verhindern. Smart, Click-Up, Jul2, Ergo-Belay und co: Eine parallele Seilführung durch zu hoch gehaltene Bremshand sabotiert bei diesen Geräten die Blockierunterstützung. Abb. 7b: Fehlerbild Tube (in: F. Funk, M. Schwierisch, F. Hellberg: Auf die Finger geschaut, DAV Panorama 2/2013) Abb. 7d Fehlerbild Smart (in: F. Funk, M. Schwierisch, F. Hellberg: Auf die Finger geschaut, DAV Panorama 2/2013) 6

8 Fasst man die schwersten, mit dem Tube gemachten Fehler (Kat. B und C) für die Sicherung gegenüber allen Halbautomaten zusammen, zeigt sich ganz klar: Mit Tube werden mehr richtig gefährliche Fehler gemacht. Fehlerrate B und C-Fehler 0,6 0,4 0,55 0,2 0,14 0 Tube (n=140) Halbautomaten (n=84) Abb. 8: Gerätebezogene Fehler von Tube und Halbautomaten bei Vorstiegssicherung mit Fehlerschwere B und C. (verändert nach: Felix Funk, Martin Schwiersch, Florian Hellberg: Auf die Finger geschaut! Panorama 02/2013, S. 66ff) Was wird falsch gemacht? Geräteunabhängige Fehler Lediglich 11% aller Personen führten während der Beobachtungen im Rahmen der Kletterhallenstudie 2012 einen vollständigen Partnercheck durch. Zuviel Schlappseil und Entfernung zur Wand folgen in der Fehlerstatistik. Zu weit entfernt wurde ab 1,5 m Abstand von der Wand beim bodennahen Sichern gewertet, extrem weit ab 4 m. Wenn der Kletterer mehr als das 1,3-fache Körpergewicht des Sicherers wog, wurde Kletterer zu schwer bewertet. Inzwischen hat der Deutsche Alpenverein seine Empfehlung zum Sichern in Seilschaften mit Gewichtsunterschied geändert. Künftig gilt ein Gewichtsunterschied von +/- 5kg zwischen Sicherer und Kletterer als ideal. Ist der Kletterer mehr als 5kg leichter, soll im Vorstieg weich bis extrem weich gesichert werden. Ist er mehr als 5kg schwerer als der Sichernde, wird ein erfahrener Sicherer empfohlen, ab 10kg Mehrgewicht empfiehlt der DAV Zusatzmaßnahmen (Z-Clipping, Ohm, Bauer). Unabhängig von der Gewichtsdifferenz zeigte sich in einer Studie, dass schwerere Fallgewichte schwieriger zu halten sind. Das absolute Gewicht und nicht nur die Gewichtsdifferenz spielt ebenfalls eine Rolle, da mit zunehmendem Fallgewicht eine größere Handkraft zum Halten des Sturzes benötigt wird. Dies gilt ganz besonders beim Sichern mit Tube oder HMS. Abb. 9: Die häufigsten Fehler beim Vorstiegssichern (in: Felix Funk, Martin Schwiersch, Florian Hellberg: Homo verticalis indoorensis. Bergundsteigen 4/12 S. 41) 7

9 Unfallstatistik Die meisten Kletterhallen in Deutschland werden entweder von Sektionen des Deutschen Alpenvereins (DAV) oder von privaten Trägern betrieben, von denen viele dem Kletterhallenverband (KLEVER) angehören. Beide erfassen einheitlich Unfälle und werten diese statistisch aus. Von 203 Unfällen im Jahr 2015 geschahen 79 beim Seilklettern und 124 beim Bouldern. Bouldern ist damit überrepräsentiert, wobei allerdings meist nur die Extremitäten betroffen waren. Beim Klettern am Seil traten zusätzlich Kopf- und Rumpfverletzungen auf. Gemeldet wurden hier 39 Bodenstürze, 24-mal Anprall an der Wand, 4 Kollisionen, 8 Sportverletzungen und 4 sonstige Unfallgeschehen. Die meisten Unfälle am Seil geschahen im Vorstieg (52), aber auch im Toprope (13), beim Ablassen (9) und sogar beim Sturztraining (5). Bei den Bodenstürzen im Vorstieg und im Toprope wurde in 11 Fällen ein dynamisches und in 8 Fällen ein halbautomatisches Sicherungsgerät verwendet. Als Hauptursache wird in allen Fällen menschliches Versagen genannt. Sinneswandel bei der Sicherung Im September 2015 veröffentlichte der DAV die Empfehlung, beim Sportklettern in der Halle und am Fels bevorzugt Halbautomaten anstelle der bis dahin weitverbreiteten Tuber zu verwenden. Im Rahmen von statistischen Erhebungen zeigt sich inzwischen ein klarer Trend zur Umstellung auf Halbautomaten (bei 1951 Eintritten) 38% Tuber 62% Halbautomaten 2016 (bei 2448 Eintritten) 37% Tuber 63% Halbautomaten Abb. 10: Verwendete Sicherungsgeräte 8

10 Sicherungsgeräte ein Vergleich Halbautomaten versprechen ein Sicherheits-Plus, falls der sichernde Mensch doch mal versagt. Betrachtet man die Sicherungsmotorik beim Seileinnehmen und langsamen Seilausgeben können die Halbautomaten ganz ähnlich (wie der Tube) bedient werden. In der Bedienung unterscheiden sie sich vor allem beim schnellen Seilausgeben und beim Ablassen. Abb. 11: Seil einnehmen mit dem Click-Up (verändert nach: DAV- Sicherheitsforschung Video Sichern mit dem Click-Up) Abb. 13: schnelles Seilausgeben mit Ergo, Megajul, Jul2 und Smart. (in: Steinmüller/Hellberg: Halbautomaten. bergundsteigen#92, Herbst 15), S. 57) Abb. 12: langsames Seilausgeben mit dem Grigri2 (in: Steinmüller/Hellberg: Halbautomaten. bergundsteigen#92, Herbst 15), S. 56) Abb. 14: schnelles Seilausgeben mit dem Grigri2 (in: Steinmüller/Hellberg: Halbautomaten. bergundsteigen#92, Herbst 15), S. 56) 9

11 Nach der Funktionsweise lassen sich die gängigen halbautomatischen Sicherungsgeräte in zwei Kategorien einteilen: 1) Bremsgeräte mit manuell unterstützter Verriegelung (DIN EN ) Grigri 2, Grigri+, Matik und Eddy klemmen unabhängig von der Bremshandposition mechanisch das Seil ein und verhindern einen weiteren Seildurchlauf, sofern der Auslöseruck groß genug ist. Sie sind karabinerunabhängig, da das Seil nicht durch den Karabiner geführt wird. Schnelles Seilausgeben und Ablassen erfordern jeweils eine eigene gerätespezifische. X No Abb. 15: Ablassen mit dem Grigri (in: Steinmüller/Hellberg/Hummel: Wie viel hilft das Gerät. Panorama 5/2015, S. 60) Der Ablasshebel beim Grigri ist ein Gashebel wird er in Panik durchgezogen, muss die Bremshand das Fallgewicht halten. Daher wird er immer nur mit zwei Fingern bedient. Matik, Grigri+ und Eddy verfügen über eine Panik- Funktion, die ein zu schnelles Ablassen verhindern soll. Wird der Ablasshebel zu stark gezogen, blockiert das Gerät wieder. Schnelles Seilausgeben im Pistolengriff beinhaltet beim Matik die Gefahr, dass das Gerät offengehalten wird. Abb. 16: schnelles Seilausgeben mit Matik (in: Steinmüller/Hellberg/Hummel: Halbautomaten. bergundsteigen#92, Herbst 15), S. 57) 2) Manuelle Bremsgeräte (DIN EN ) Fish, Click-Up, Smart, MegaJul, Jul2 klemmen das Seil zwischen Karabiner und Gerät ein. Daher sind sie abhängig vom Karabinerdurchmesser und sollten immer nur mit dem empfohlenen Karabiner verwendet werden. Ihre Funktionsweise ist abhängig von der Position der Bremshand. Die Blockierunterstützung spricht bei diesen Geräten bereits bei einem kleinen Seilzug an. Schnelles Seilausgeben funktioniert bei ihnen durch ein Kippen des Geräts. Dabei stellt das Click-Up eine Ausnahme dar. Hier gelingt das schnelle Seilausgeben ohne ein zusätzliches Kippen. Die Bedienung der halbautomatischen Sicherungsgeräte ist grundsätzlich insbesondere beim Seilausgeben und beim Ablassen komplexer in der Anwendung. Je komplexer die Bedienung eines Geräts ist, desto wahrscheinlicher sind auch Fehler. Alle halbautomatischen Sicherungsgeräte stellen daher immer einen Kompromiss aus guter Bedienbarkeit und hoher Sicherheitsreserve dar. 10

12 Sicherungsgeräte mit Blockierunterstützung Petzl Grigri + Edelrid Eddy Karabiner- Nein Karabiner- Nein abhängigkeit abhängigkeit Schnelles Seilausgeben erfordert Gaswerkmethode Bedienung gleicht nur dann der Bedienung anderer Seilausgeben Seilausgeben Geräte, wenn das Gerät mit dem Bremshebel nach Bedienung des Ablasshebels nur mit zwei Fingern rechts in den Gurt eingehängt wird. Ablassen Panikfunktion verhindert zu schnelles Ablassen Umständlich beim schnellen Seilausgeben Einfluss der Bedienung des Ablasshebels nur mit zwei Fingern Bremshand- Ablassen Double Stop Blockierung verhindert zu schnelles position Ablassen Einfluss der Typische Fehlbedienungen Noch nicht bekannt, da Gerät neu auf dem Markt Denkbar (wie beim Grigri2): Sabotieren der Blockierfunktion beim schnellen Seilausgeben. Bremshandposition Typische Nicht bekannt. Fehlbedienungen Denkbar: Verletzung des Bremshandprinzips, Vorsicht: Beim Einlegen des Seils Symbole beachten Petzl Grigri Camp Matik Karabiner- Nein Karabiner- Nein abhängigkeit abhängigkeit Schnelles Seilausgeben erfordert Gaswerkmethode Schnelles Seilausgeben erfordert Pistolengriff Seilausgeben Seilausgeben Bedienung des Ablasshebels nur mit zwei Fingern Bedienung des Ablasshebels nur mit zwei Fingern Ablassen Gefahr des zu schnellen Ablassens Ablassen Panikfunktion verhindert zu schnelles Ablassen Einfluss der Bei hoher Seilreibung Pistolengriff zum Ablassen Bremshand- nötig position Einfluss der Bremshand- Typische Fehlbedienungen Sabotieren der Blockierfunktion beim schnellen Seilausgeben und Verletzung des Bremshandprin- position zips. Typische Noch nicht bekannt, Gerät noch nicht verbreitet Beim Ablassen die Kontrolle über die Geschwindig- Fehlbedienungen Denkbar: Hemmen des Blockiernockens zum Seil keit verlieren und Ablasshebel reflexartig zum Kör- ausgeben ( Pistolengriff ) bei gleichzeitiger Verlet- per hin ziehen. zung des Bremshandprinzips 11

13 Mammut Smart Edelrid Jul2 Karabiner- leicht Karabiner- mittel abhängigkeit abhängigkeit einfach einfach Seilausgeben Schnelles Seilausgeben erfordert Anheben des Seilausgeben Schnelles Seilausgeben erfordert Anheben des Geräts Geräts mittel mittel Ablassen Der Anfangswiderstand ist gering. Ablassen Der Anfangswiderstand ist gering. Gute Dosierbarkeit Gute Dosierbarkeit Einfluss der Vorsicht bei dünnen Seilen und schweren Kletter- Bremshand- partner, da die Bremswirkung vergleichsweise position gering ist! Einfluss der Typische Fehlbedienungen Verletzung des Bremshandprinzips Die Bremshand hält den Rüssel unnötig lange nach oben oder umschließt das Bremsseil nicht Bremshandposition sauber. Typische Noch keine bekannt Ablassunfälle (Bremsseil beim Ablassen loslassen Fehlbedienungen (denkbar wie beim Smart) und/oder Rüssel nach oben reißen) Climbing Technology Click Up Salewa Ergo Belay Karabiner- stark Karabiner- stark abhängigkeit Originalkarabiner verwenden abhängigkeit wird nur im Set verkauft einfach bis komplex einfach Seilausgeben Lösen der Blockierfunktion nach ungewolltem An- Seilausgeben Schnelles Seilausgeben erfordert Anheben des sprechen mit Führungshand ist anspruchsvoll Geräts mittel gut Ablassen Der Anfangswiderstand ist groß. Ablassen Nach Überwindung eines leichten Anfangswider- Gute Dosierbarkeit stands angenehm zu dosieren.! Einfluss der Einfluss der Bremshand- Bremshand- position position Typische Fehlbedienungen Die Bremshand bleibt unnötig lange über dem Gerät oder zu nah dran. Verletzung des Bremshandprinzips (u.a. beim Lösen der Blockierfunktion) Ablassunfälle Vorteil: Im Blockiermodus kann weiterhin Toprope gesichert werden! Typische Noch keine bekannt Fehlbedienungen (denkbar wie beim Smart) (verändert nach: Steinmüller/Hellberg/Hummel: Wie viel hilft das Gerät? Panorama 5/2015, S. 62) 12

14 Unerlässlich beim Sichern mit allen Geräten bleibt die konsequente Einhaltung des Bremshandprinzips (die Bremshand umschließt immer das Bremsseil) die Bewegungsroutine beim Seil-Ausgeben, - Einholen, -Blockieren und -Ablassen die Erfahrung im Halten von Stürzen die Beachtung des Gewichtsunterschieds in der Seilschaft die Berücksichtigung der Handkraft (und entsprechende Wahl des Gerätes) die richtige Positionierung vor der Wand, insbesondere bei Kletternden in Bodennähe die Reduzierung der Schlappseilmenge auf das Nötigste, insbesondere beim bodennahen Sichern die ständige Aufmerksamkeit Welchen Vorteil haben Halbautomaten? In künstlichen Kletteranlagen und Felsklettergärten ist man leicht abgelenkt. Unaufmerksamkeit kann schnell zu einem schweren Unfall führen. Halbautomaten erhöhen aufgrund ihrer Blockierunterstützung die Chance, dass trotz Sicherungsfehler ein Bodensturz verhindert wird. Vor allem an künstlichen Kletterwänden verläuft das Seil oft geradlinig und reibungsarm. Ein Großteil der Sturzenergie kommt deshalb als Sturzzug beim Sicherungsgerät an. Dünne und glatte Seile verschärfen diese Problematik. Während dynamische Sicherungsgeräte hier viel Handkraft und Bewegungsroutine zum Halten von Stürzen erfordern, bietet die Blockierunterstützung der Halbautomaten den Vorteil, dass die Blockierfunktion nicht von der Handkraft abhängt. 13

15 Sicherungstechnik unterrichten Fehlbedienung des Sicherungsgerätes zählt mit zu den häufigsten Unfallursachen beim Sportklettern. Daher ist es unerlässlich, die richtige Bedienung des Sicherungsgeräts ausgiebig zu trainieren. Es müssen alle Handgriffe perfekt ausgeführt und automatisiert werden, um jeden auch noch so überraschenden Sturz zuverlässig halten zu können. Im Folgenden werden Grundhaltung, Seil einholen, Ablassen und Seil ausgeben näher betrachtet: Grundhaltung Die Grundhaltung beim Sichern ist gekennzeichnet durch eine leichte Schrittstellung. Dabei bleibt idealerweise das Bein auf der Bremshandseite hinten. Auch überraschende Stürze im Vorstieg können mit Halbautoamten dynamisch gehalten werden, wenn das Gewicht auf das vordere Bein verlagert wird. Die Bremshand befindet sich seitlich am Oberschenkel in ca cm Abstand zum Sicherungsgerät. Diese Position wird immer dann eingenommen, wenn gerade keine andere Sicherungstätigkeit durchgeführt wird. Möchte er wieder runter, nimmt er Kontakt mit dem Sichernden auf ( Ab ). Erst wenn der Sichernde spürt, dass sein Kletterpartner im Seil sitzt, lässt er diesen ab. Seil ausgeben Damit der Kletterer im Vorstieg weiterklettern kann, muss der Sichernde Seil ausgeben. Beim langsamen Seilausgeben tunnelt aus der Grundhaltung die Führungshand zum Sicherungsgerät und die Bremshand nach hinten. Anschließend zieht die Führungshand Seil nach oben aus dem Sicherungsgerät, während die Bremshand Seil in das Sicherungsgerät schiebt. Für schnelles Seilausgeben sind unterschiedliche Techniken notwendig. Alle Handgriffe müssen korrekt und unabhängig von Störgrößen ablaufen, bevor eigenverantwortlich gesichert werden darf. Das Sicherungstraining im Anhang soll Anregungen zur Übungsgestaltung geben. Bei allen Übungen sollte auch der Partnercheck geübt werden. Seil einholen Der Sichernde muss das Schlappseil einholen, das entsteht, wenn der Kletterer sich weiter nach oben bewegt. Dabei rutscht die Bremshand im Tunnelgriff zum Sicherungsgerät und die Führungshand nach oben. Anschließend zieht die Bremshand das Bremsseil schräg nach oben durch das Sicherungsgerät. Die Führungshand unterstützt die Bewegung und zieht das Seil zum Sicherungsgerät. Die Bremshand wird sofort wieder mit dem gespannten Seil bogenförmig nach unten geführt. Bremsund Führungshand tunneln zurück zur Grundhaltung. Alternativ kann dabei auch die Führungshand kurz unter die Bremshand greifen, sodass beim Hochtunneln der Bremshand das Bremsseil immer unter Kontrolle ist. Ablassen Möchte der Kletterer nicht mehr weiterklettern, nimmt er Kontakt mit dem Sichernden auf ( Zu ). Dieser nimmt das restliche Schlappseil ein und bestätigt das Zu. Daraufhin belastet der Kletterer nun das Seil, indem er sich mit seinem Körpergewicht in das Seil setzt. Abb.18: Partnercheck (in: Petzl.com) Der Partnercheck ist eine Standardmaßnahme vor jedem Klettervorgang. Typische Fehler wie unvollständig geknüpfter Anseilknoten, falsch eingelegtes Seil usw. können dadurch vermieden werden. 14

16 Grundsätzlich ist das Klettern an künstlichen Kletteranlagen eine sichere Sache. Das Sicherungsmaterial ist genormt, die Sicherungspunkte sind zuverlässig und bei korrekter Anwendung ist die Verletzungsgefahr im Sturzfall sehr gering. Die Unfallstatistik zeigt aber auch, dass eben die korrekte Handhabung der Sicherungsausrüstung nicht selbstverständlich ist. Bei der Planung und Durchführung von Klettereinheiten muss der Umgang mit Gurt, Seil, Karabiner und Sicherungsgerät berücksichtigt und intensiv geübt werden. Bei der Vermittlung der Sicherungstechnik sind die bekannten methodischen Grundsätze und Prinzipien zu beachten: Methodische Grundsätze helfen uns das Lernziel leichter zu erreichen. Es gilt: vom Leichten zum Schweren vom Bekannten zum Unbekannten vom Einfachen zum Komplexen Darüber hinaus sollte: das Training Spaß machen Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden darauf geachtet werden, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen sind die Übungen den Fähigkeiten der Lernenden entsprechen Prinzip der graduellen Annäherung: Die Übungen werden so aufgebaut, dass sie der Zielübung zunehmend ähnlicher werden. Prinzip der Aufteilung in funktionelle Teileinheiten: Die komplexe Zielübung wird in sinnvolle Teile aufgegliedert, die dann zunächst isoliert geübt werden. Nach und nach können die Teile dann im Übungsprozess zusammengesetzt werden. Ziel jeder Planung und Durchführung eines Kletterkurses ist eine möglichst rasche, stressfreie und risikolose Vermittlung der Sicherungstechnik. Dieses Ziel ist nur unter Berücksichtigung der genannten Grundsätze zu erreichen. Das im Kurs durchgeführte Sicherungstraining gibt Anregungen zur Gestaltung des Lernprozesses. Als Stationsarbeit eingesetzt, sichert es die wesentlichen Aspekte: Gurt entwirren, Anseilen, korrekte Handhabung des gewählten Sicherungsgeräts und die variable Verfügbarkeit der Sicherungsmotorik. Die Stationskarten werden Ihnen über den mit der Einladung verschickten Link zur Verfügung gestellt. Die Hinführung zum sicheren Vorstiegssichern wird in unserer Mappe zur Qualifikation Klettern im Vorstieg ausführlich dargestellt. Eine methodische Übungsreihe gliedert und ordnet die Übungen zum Erlernen einer Fähigkeit in vorbereitende Übungen, Vorübungen und Zielübungen. Vorübungen sind isolierte Teile der Zielübungen oder erleichterte Übungen, die zur Zielübung hinführen. Im Wesentlichen kommen hier drei Prinzipien zum Einsatz: Prinzip der verminderten Lernhilfe: Zu Beginn wird die Übung durch Hilfestellung sofort bewältigt. Die Hilfestellung wird dann schrittweise abgebaut, bis die Übung vollständig alleine ausgeführt werden kann. 15

17 Regelungen für das Klettern Folgen für die Ausbildung In der Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler vom (ABl. 1/14, S. 2ff), geändert am (ABl. 09/15, S. 498ff) wird Klettern, mit Ausnahme des Kletterns an Boulderwänden, den Sportarten mit erhöhtem Gefährdungspotential zugeordnet: Somit erfordert das Klettern, ausgenommen das Klettern an Boulderwänden, immer einen Qualifikationsnachweis. Diese Anforderung wird auch an das Klettern bei Besuchen von Kletterhallen, Seilgärten, Hochseilgärten und Kletterwäldern im Rahmen von Schulwanderungen und Schulfahrten gestellt ungeachtet der Beauftragung von Fachkräften des jeweiligen Anbieters. Sportarten ohne zusätzliche Anforde- Sportarten mit zusätzlichen Anforde- Sportarten mit erhöhtem Gefährdungs- Verbotene Sportarten Die Zentrale Fortbildungseinrichtung für Sportlehrkräfte des Landes (ZFS) bietet daher interessierten Lehrkräften eine modularisierte Ausbildung rund um den Klettersport. rungen rungen potenzial Die Einführungskurse Unter anderem: Ø Leichtathletik Ø Basketball Ø Fußball Ø Handball Ø Volleyball Ø Turnen Ø Rodeln Schlittenfahren* Ø Schlittschuhlaufen* * Zustimmung der Eltern erforderlich im Rahmen von Schulfahrten/- wanderungen ( 25 AufsVO) Ø Klettern an Boulderwänden Ø Baden Ø Segeln auf Großschiffen Ø Wasserskifahren an Wasserskiseilbahnen Ø Skilanglauf Ø Slacklining Ø Radfahren/ Mountainbiken Ø Inline Skating Ø Klettern in Kletterhallen oder in Seilgärten Ø Schwimmen Ø Kanufahren Ø Rudern Ø Segeln Ø Windsurfen/ Wellenreiten Ø Gerättauchen Ø Skifahren/ Snowboarden Ø Alpines Wandern Ø Pferdesport Ø Trampolinturnen Ø Turnen am Minitrampolin Ø Techniken aus Kampfsportarten, die unmittelbar auf den Körper einwirken Ø Luftsport Ø Bungeejumping Ø Motorsport Ø Canyoning Ø Rafting Ø Wildwasserfahren außerhalb künstlicher Anlagen Ø Kitesurfen Abb. 19: Das Farbsystem (nach 19 und 20 Aufsichtsverordnung vom , geändert am , und Sporterlass vom ) Einführungskurs Klettern in Kletterwäldern und Seilgärten" Einführungskurs Klettern in der Kletterhalle" qualifizieren Lehrkräfte zur Nutzung von Kletterangeboten in Kletterhallen, Kletterwäldern und Seilgärten im Rahmen von Tagesveranstaltungen bei Schulwanderungen oder Schulfahrten. Die einmal absolvierten Einführungskurse Klettern in Kletterhallen und Klettern in Kletterwäldern und Hochseilgärten unterliegen keiner weiteren Fortbildungsverpflichtung. Die notwendigen Kompetenzen zum eigenständigen Kletterunterricht erwerben Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte in den darauf aufbauenden Qualifikationskursen: Qualifikationskurs Klettern im Toprope" Qualifikationskurs Klettern im Vorstieg" Lehrkräfte, die über die Einführungskurse hinaus über die Qualifikationen Klettern im Toprope bzw. Klettern im Vorstieg verfügen, müssen sich zum einen über die aktuellen Sicherheitsentwicklungen informieren und zum anderen sich alle fünf Jahre darin fortbilden. Dazu gehört die aktive Teilnahme an einem Aufbaukurs Sicherungstechnik Auffrischen, Üben, Unterrichten Zur Erweiterung der sportartspezifischen Qualifikation im Rahmen der Informationspflicht zur Sportart und der aktiven Auseinandersetzung mit der Sportart wird insbesondere folgende Fortbildung als Fortbildungskurs angeboten: Fortbildungskurs Klettern an Boulderwänden" 16

18 Ausbildungsstruktur der ZFS für das Klettern in der Schule Die modularisierte Ausbildung im Überblick: 17

19 Regelungen für das Klettern im Sportunterricht sowie im außerunterrichtlichen Schulsport In den Verwaltungsvorschriften für die Aufsicht im Schulsport (Sporterlass) vom (ABl. 11/16, S. 562ff) werden im Abschnitt folgende Regelungen für das Klettern im Sportunterricht sowie im außerunterrichtlichen Schulsport getroffen: Qualifikation der Aufsichtspersonen: Jede Aufsichtsperson pro Lerngruppe muss die jeweils spezifische Qualifikation Klettern im Toprope bzw. Klettern im Vorstieg erworben haben. Der gültige Nachweis des Kletterbetreuers des Deutschen Alpenvereins e.v. oder des KLEVER e.v. ist der Qualifikation Klettern im Vorstieg gleichgestellt. Besondere Aufsichtsanforderungen: Pro qualifizierte Aufsichtsperson können fünf Seilschaften mit Hintersicherung oder drei Seilschaften ohne Hintersicherung klettern. In der Grundschule dürfen die Schülerinnen und Schüler keine Sicherungsaufgaben übernehmen. Eine spezifische körperliche Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler ist zu gewährleisten und ein Sicherungstraining durchzuführen. Die Sicherungstechnik ist stets nach aktueller Lehrmeinung des Fachverbandes (Deutscher Alpenverein e.v.) anzuwenden. Der Partnercheck ist immer erforderlich. Die Ausrüstung ist vor jeder Benutzung zu überprüfen, und es darf nur zertifiziertes Material verwendet werden. Eine regelmäßige Prüfung von Material und Kletterwand (Sicht- und Funktionsprüfung) ist erforderlich und zu dokumentieren (Material- und Kletterwandbuch). Beim Klettern im Toprope darf die Umlenkung nicht überklettert werden. Der Kletterbetrieb ist nur in der Falllinie der Umlenkung zuzulassen. Eine Sportkletterwand ist gegen unbeaufsichtigtes Klettern zu sichern. Regelungen für das Klettern im Rahmen von Schulwanderungen und Schulfahrten In den Verwaltungsvorschriften für die Aufsicht im Schulsport (Sporterlass) vom (ABl. 11/16, S. 562ff) werden im Abschnitt folgende Regelungen für das Klettern im Rahmen von Schulwanderungen und Schulfahrten getroffen: Qualifikation der Aufsichtspersonen: Die zur Aufsicht verpflichtete Lehrkraft muss je nach Vorhaben entweder an einem Einführungskurs zum Klettern in Kletterhallen oder an einem Einführungskurs zum Klettern in Kletterwäldern und Seilgärten teilgenommen haben. Der Erwerb der unter genannten Qualifikationen Klettern umfasst das Klettern beim Besuch sowohl von Kletterhallen als auch von Kletterwäldern oder Seilgärten. Besondere Aufsichtsanforderungen: Eine qualifizierte Lehrkraft kann die fachliche Aufsicht auch für mehrere Klassen einer Schule führen, wenn qualifiziertes Fachpersonal die Veranstaltung durchführt. Sportliche Kletteraktivitäten in Kletterhallen, Kletterwäldern und Seilgärten dürfen nur an geprüften und nach der gängigen Norm (DIN-EN) betriebenen Anlagen durchgeführt werden. Die Veranstaltung kann nur von nachweislich qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Die Vorgaben der Betreiber vor allem zur Benutzung der Sicherungssysteme sind zu berücksichtigen und die jeweils erforderlichen Sicherheitsausrüstungen zu benutzen. 18

20 Regelungen für das Klettern an Boulderwänden In den Verwaltungsvorschriften für die Aufsicht im Schulsport (Sporterlass) vom (ABl. 11/16, S. 562ff) werden im Abschnitt folgende Regelungen für das Klettern an Boulderwänden getroffen: Hinweise zur Boulderwand: Künstliche Kletterwände zum Bouldern werden in Spielgeräte oder in Sportanlagen unterschieden. Bei Boulderwänden als Spielgerät endet das Bouldern bei freien Fallhöhen über 2,0 m Tritthöhe oder über 3,0 m Griffhöhe. Boulderwände als Sportanlagen zum Beispiel in Kletter- oder Boulderhallen bieten entsprechend der Boulderhallennorm Griff- und Trittmöglichkeiten in größeren Höhen mit passendem Niedersprungbereich an. Qualifikation der Aufsichtspersonen: Die Teilnahme an einer akkreditierten Fortbildungsveranstaltung wird empfohlen. Besondere Aufsichtsanforderungen: Der Niedersprungbereich muss eben, hindernisfrei und mindestens zwei Meter nach hinten ausgeweitet sein (bei Wandhöhen ab 3 m mindestens 2,5 m). Die seitliche Aufprallfläche muss mindestens 1,5 m betragen. Der Umknickgefahr muss besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden (zum Beispiel Schnittstelle zwischen zwei Matten). Es darf kein Gurt getragen werden. Ein Abkippen des Oberkörpers im Sturzfall muss durch richtiges Spotten (Sicherheitsstellung) verhindert werden, deshalb sollte das Spotten zusammen mit dem Hinunterspringen aus zunächst niedriger Höhe im Unterricht geübt werden. Darüber hinaus gilt für das Bouldern an Sportanlagen (über 2 m Tritthöhe): Die Schülerinnen und Schüler sollen körperlich als auch sportmotorisch auf das Bouldern vorbereitet werden. Die zur Aufsicht verpflichtete Lehrkraft soll bei stark verwinkelten Anlagen eine weitere Person (Hilfskraft) zur Mithilfe heranziehen. Aufsichtspersonen müssen im Einzelfall nach Einschätzung der Anforderungen der Sportanlage gemessen am Leistungs- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler bestimmte Kletterbereiche ausschließen. Die Vorgaben der Betreiber sind zu berücksichtigen. Das Klettern an einer Boulderwand außerhalb eines schulsportlichen Angebots, zum Beispiel an der Außenanlage der Schule in der Pause, erfordert keine spezielle Aufsichtsregelung. Boulderwände müssen in diesem Zusammenhang die genannten Vorgaben als Spielgerät aufweisen. Allgemeine Regelungen zur Aufsicht In den Verwaltungsvorschriften für die Aufsicht im Schulsport (Sporterlass) vom (ABl. 11/16, S. 562ff) werden zusätzlich folgende, für das Klettern relevante Regelungen zur Aufsicht getroffen: Zur Aufsicht verpflichtete Personen müssen als Ersthelferin oder Ersthelfer ausgebildet sein. Die Ausbildung muss alle vier Jahre nachweislich aufgefrischt werden. Die Aufsicht ist aktiv, präventiv und kontinuierlich zu führen. Schulwanderungen und Schulfahrten in Sportarten mit zusätzlichen Anforderungen dürfen nur von Lehrkräften geleitet werden. Ungeachtet einer möglichen Beauftragung von qualifiziertem Fachpersonal als Hilfskraft, hat die verantwortliche Lehrkraft immer die Aufsichtspflicht. Die Auswahl von möglichen Sportanbietern oder von zu nutzenden Anlagen und Betrieben hat mit der notwendigen Sorgfalt zu erfolgen, die Regelungen zur Qualifikation von externen Personen nach 21 Abs. 2 AufsVO und die sportartspezifischen Regelungen nach IV.2 im Sporterlass sind dabei zu beachten. 19

21 Was ist erlaubt, was ist verboten? Notizen v Beurteilen Sie folgende Thesen. Darf ich mit einer Schülergruppe in die Kletterhalle oder in den Kletterwald gehen und dort durch Trainer angeleitet klettern ohne einen Einführungskurs besucht zu haben? Darf ich ohne Qualifikation die Boulderwand an der Schule benutzen? Darf ich im Rahmen einer Schulwanderung meine Schülergruppe in der Kletterhalle klettern lassen und zurück an die Schule fahren, um meinen Unterricht weiter vorzubereiten? Die Schüler werden von den Trainern vor Ort betreut. Darf ich als qualifizierte Lehrkraft mit 32 Schülern im Kletterwald klettern, ohne zusätzliche Aufsichtspersonen mitzunehmen? Darf ich während des Kletterwaldbesuchs oder eines Kletterhallenbesuchs mit einer Schülergruppe selbst klettern? Darf ich in meinem Kletterunterricht selbst klettern? Darf ich während einer Klassenfahrt auf Korsika spontan einen Hochseilgarten mit meinen Schülern besuchen, auch wenn es im Programm vorher nicht abgesprochen war? Darf ich mit Grundschulkindern in die Kletterhalle gehen? Darf ich als qualifizierte Lehrkraft (Quali 1: Klettern im Toprope) meine Schüler in einer Kletterhalle selbst einweisen? Darf ich ohne Genehmigung der Schulleitung mit Schülern in einer Kletterhalle klettern? Darf ich ohne Einverständniserklärungen der Eltern mit Schülern in der Kletterhalle klettern. Darf ich mit meiner Schülergruppe am Fels klettern? Darf ich als Lehrkraft Sicherungsaufgaben übernehmen? Darf ich als Lehrkraft mit der Qualifikation Klettern im Toprope (s. Ausbildungsstruktur der ZFS) mit Schülern im Kletterwald klettern, ohne den Einführungskurs Klettern in Kletterwäldern und Seilgärten besucht zu haben? Erlaubt Nicht erlaubt 20

22 Outdoorrechtsfragen Versicherungsschutz: Unfallversichert sind sämtliche Tätigkeiten, die im rechtlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule liegen. Haftung und Haftungsprivileg: Im Falle eines Schülerunfalls oder einer Berufskrankheit besteht seitens der betroffenen Schüler/- innen ein Leistungsanspruch gegenüber dem zuständigen Unfallversicherer. Dies bedeutet, dass verletzte Schüler und Schülerinnen keine Ansprüche gegenüber Mitschülern/- innen, Lehrkräften, Schulleitungen, Schulträgern oder Schulhoheitsträgern geltend machen können (Haftungsprivileg, Haftungsfreistellung). Regressanspruch: Von Haftungsprivileg und Haftungsfreistellung unangetastet bleibt jedoch das Recht des Unfallversicherungsträgers und des Dienstherrn, den Ersatz seiner geleisteten Aufwendungen dann zu verlangen (Regressanspruch), wenn die Lehrkraft grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich seine Pflichten gegenüber den anvertrauten Schülerinnen und Schülern vernachlässigt hat. Unbelassen bleiben weiter strafrechtliche oder disziplinarische Konsequenzen bei nachweislichem Fehlverhalten. Outdooraktivitäten einer Schule fallen dann unter den gesetzlichen Unfallschutz, wenn... es sich um eine lehrplangemäße Schulveranstaltung handelt (z.b. Kletter- oder Kanusport im Rahmen des regulären Schulsportunterrichtes), eine schulrechtliche Regelung vorliegt (z.b. Regelung spezieller Sachverhalte durch den Schulhoheitsträger) oder die Schulleitung eine entsprechende Entscheidung getroffen hat (z.b. Genehmigung des Besuchs einer Kletterhalle im Rahmen einer Klassenfahrt, eines Aktionstages oder eines Schullandheimaufenthalts). Darüber hinaus ist der Verpflichtung nachzukommen, die Eltern umfassend über das Vorhaben zu informieren, eine schriftliche Genehmigung und auch persönliche Informationen über die Schüler wie Medikamentenversorgung, Allergien, Krankheiten usw. einzuholen. Personelle (individuelle) Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler: Je nach geplanter Aktivität sind die Aktiven bei der Teilnahme bestimmten körperlichen und mentalen Belastungen ausgesetzt. Informationen zu eventuellen körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen oder Einschränkungen bei Schülerinnen und Schülern (z.b. Verletzungen, Asthma, Höhenoder Platzangst) müssen vor Beginn der Veranstaltungen von den Verantwortlichen eingeholt werden. Qualifikation, Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Lehrkraft: Grundsätzlich bestehen seitens der Unfallversicherungsträger gegen die Durchführung außerschulischen und/oder Outdooraktivitäten in einem schulischen Kontext keine Einwände, vorausgesetzt die Lehrkraft verfügt über alle notwenigen Qualifikationen. Besondere Bedeutung kommt der präventiven Aufsichtsführung zu. Hierunter ist das umsichtige und vorausschauende Planen und Handeln zu verstehen. Auswahl eines externen Anbieters: Bei der Nutzung externer Einrichtungen (z.b. kommerzieller Kletteranlagen, Hochseilgärten, Kletterwäldern) oder der Verpflichtung externer Anbieter und deren Fachpersonal hat die verantwortliche Lehrkraft im Vorfeld zu überprüfen, ob die zu nutzende Einrichtung den gängigen Standards (z.b. Empfehlungen eines Dachverbands) und Normen (DIN/EN 12572) entspricht und, ob bzw. welche Qualifikation das betreuende Personal besitzt. 21

23 Literatur Weiterführende Literatur Ø Deutscher Alpenverein (Hrsg.): Empfehlungen zur Einrichtung von fixen Toprope- Stationen in künstlichen Kletteranlagen. München 2009 Ø F. Funk, M. Schwierisch, F. Hellberg: Auf die Finger geschaut, DAV Panorama 2/2013 Ø F. Funk, M. Schwiersch, F. Hellberg: Homo verticalis indoorensis. Bergundsteigen 4/12 Ø F. Funk, M. Schwiersch, F. Hellberg: Homo verticalis indoorensis II. Bergundsteigen 1/13 Ø Österreichischer Alpenverein (Hrsg.): Handbuch Sportklettern. Innsbruck 2011 Ø Steinmüller/Hellberg/Hummel: Halbautomaten. bergundsteigen#92, Herbst 15 Ø Deutscher Alpenverein (Hrsg.): Indoor-Klettern. Das offizielle Lehrbuch zum DAV- Kletterschein. BLV, München Neuerscheinung Ø Österreichischer Alpenverein (Hrsg.): Kletterspiele. Innsbruck Ø Taubert, Ingrid/Triller, Ferdinand: Vom Bouldern zum Klettern. Auer, Donauwörth Ø Taubert, Ingrid/Triller, Ferdinand: Bouldern und Klettern für die Grundschule. Auer, Donauwörth Ø Dewald/Häusler: On-Line. Spiele und Abenteuer mit dem Seil. ZIEL, Augsburg Ø Steinmüller/Hellberg/Hummel: Wie viel hilft das Gerät? Panorama 5/2015 Ø Landesunfallkasse NRW/ Gemeindeunfallversicherung Westfalen-Lippe/Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband (Hrsg.): Seilgarten Nutzung und Bau von Niedrig- und Hochseilgärten. Lonnemann GmbH, Selm Ø Bundesverband der Unfallkassen (Hrsg.): Sicherheitsaspekte beim Besuch von Hochseilgärten mit Schülerinnen und Schülern. In: Pluspunkt 2/2006 Ø DGUV (Hrsg.): GUV-Information Seilgärten in Kindertageseinrichtungen und Schulen. München 2007 Ø Unfallkasse Baden-Württemberg (Hrsg.): Zu Land, zu Wasser und in der Luft Wagnis, Risiko und Sicherheit bei Outdooraktivitäten in der Schule. Info-Fachbereich Sport 2/

24 K. Knopp: Aufbaukurs Sicherungstechnik Auffrischen, Üben, Unterrichten. Material zur Fortbildung. Kassel 2018 Hessisches Kultusministerium Referat I.4 über Zentrale Fortbildungseinrichtung für Sportlehrkräfte des Landes (ZFS) beim Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel Wilhelmshöher Allee Kassel > Schule > Weitere Themen > Schulsport > Zentrale Fortbildung (ZFS) > Qualifikation 23

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