Gruppe Nr. 225 der Schweizer Sektion von Amnesty International

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1 Statuten Gruppe Nr. 225 der Schweizer Sektion von Amnesty International Name, Rechtsform, Sitz 1. Unter dem Namen Amnesty International Students an der Universität St. Gallen besteht im Sinne der Art des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ein politisch und konfessionell unabhängiger Verein mit Sitz in St. Gallen. Zugehörigkeit 2. Amnesty International Students ist eine Basisgruppe mit allen Rechten und Pflichten der Schweizer Sektion der Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) und besitzt dort das reguläre Stimm- und Wahlrecht. 3. Amnesty International Students ist eine Hochschulgruppe im Sinne von Ziffer 3 der Speziellen Richtlinien für Gruppen der Schweizer Sektion von Amnesty International (Rechtsbuch der Schweizer Sektion von AI, Nr. 212). 4. Die Arbeit von Amnesty International Students wird mit der Tätigkeit der Schweizer Sektion von Amnesty International koordiniert und erfolgt im Rahmen von deren Statuten. Zweck 5. Die Ziele von Amnesty International Students lauten folgendermassen: a) Im Rahmen unserer Tätigkeit fördern wir die Menschenrechte. Das Ziel unserer Ermittlungsarbeiten und Aktionen ist die Verhinderung oder zumindest die Veröffentlichung von Menschenrechtsverletzungen.

2 b) Unser Verein schafft eine Plattform, die es interessierten Studentinnen und Studenten ermöglicht, sich für die Menschenrechte zu engagieren. c) Wir wollen die Studierenden der Universität St. Gallen für Menschenrechtsfragen sensibilisieren. d) Wir fokussieren uns auf das Themenfeld Wirtschaft und Menschrechte und wollen, dass die Unternehmen ihre Verantwortung für die Menschrechte wahrnehmen. Erreichung der Ziele 6. Die Arbeitsweise von Amnesty International Students an der Universität St. Gallen ist folgendermassen gestaltet: a) Wir informieren über Menschenrechte und fördern den kritischen Dialog. Dies erreichen wir durch gezielte Aktionen wie zum Beispiel Vorträge, Diskussionen und Filmvorführungen. b) Wir arbeiten mit den anderen Unigruppen, den Lokalgruppen sowie den studentischen Vereinen zusammen. c) Als Gruppe von Amnesty International distanzieren wir uns selbstverständlich von jeglicher Form von Gewalt. Organisation 7. Die Organe von Amnesty International Students an der Universität St. Gallen sind die Vereinsversammlung, der Vorstand und die Revisionsstelle. 8. Die Vereinsversammlung a) setzt sich aus der Gesamtheit der Mitglieder inklusive Vorstand sowie möglicherweise Revisionsstelle zusammen. b) ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Mitglieder anwesend ist. c) wird von der/dem Präsidentin/en einberufen, wenn die Statuten, der Vorstand oder ein Fünftel aller Mitglieder es verlangen. Die Einladung ist allen Mitgliedern mindestens eine Woche vor der Vereinsversammlung per zuzustellen. d) trifft Wahlen und fasst Beschlüsse stets mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen. e) wählt den Vorstand sowie die Revisionsstelle und beschliesst über die Änderung der Statuten, den Ausschluss von Mitgliedern und die Vereinsauflösung. f) ist um die Ausführung der Ziele des Vereins besorgt.

3 g) führt ihre Sitzungen in der Regel zweimal pro Semester durch. h) unterstützt den Vorstand bei seiner Tätigkeit. i) genehmigt den vom Vorstand erstellten jährlichen Vereinsbericht, die Finanzabrechnung, ein allfälliges Budget für das folgende Jahr sowie den Revisionsbericht. j) ist das Aufsichtsorgan des Vorstandes. k) bildet bei Bedarf Unterarbeitsgruppen nach Themenschwerpunkten, die ihre Organisation und Tätigkeit autonom regeln und hebt diese wieder auf. 9. Der Vorstand a) setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen: der/dem Präsidentin/en, der/dem Kassier/in, der/dem Aktuar/in, der/dem Medienverantwortlichen, der/dem Projektleiter/in, der/dem Mitgliederverantwortlichen und einem weiteren Mitglied. Nur Studierende der Universität St. Gallen dürfen im Vorstand vertreten sein. b) besteht soweit möglich aus Mitgliedern mit Erfahrung in der AI-Arbeit. c) wird von der Vereinsversammlung für eine Amtsdauer von unbestimmter Zeit gewählt und kann jederzeit durch diese abberufen werden. d) repräsentiert den Verein nach aussen und koordiniert die Tätigkeit der gesamten Gruppe. e) initiiert und pflegt Kontakte zu den anderen Hochschulvereinen, den anderen AI-Gruppen und zur Schweizer Sektion von Amnesty International. f) erstellt jährlich den Vereinsbericht, die Finanzabrechnung sowie ein allfälliges Budget für das folgende Jahr. g) kann seine Aufgaben nach Möglichkeit an andere Mitglieder delegieren und nach Bedarf, zeitlich befristet, Zeichnungsberechtigungen an einzelne Vorstands- oder Mitglieder erteilen. 10. Revisionsstelle a) Die Revisionsstelle überprüft die Vereinsbuchhaltung sowie die Jahresrechnung und erstellt zuhanden der Generalversammlung einen Revisionsbericht. b) Als Revisionsstelle wählbar ist jede natürliche Person. Nicht wählbar sind Mitglieder des Vorstandes.

4 Mitgliedschaft 11. Allgemeine Bestimmungen zur Mitgliedschaft a) Jede Person, die das 16. Altersjahr zurückgelegt hat und das Mandat von Amnesty International unterstützen will, kann Mitglied werden. Im Besonderen wird die Mitgliedschaft von Angehörigen (Studenten- Innen sowie Angestellten) der Universität St. Gallen angestrebt. b) Über die Aufnahme von neuen Mitgliedern entscheidet die Vereinsversammlung auf Antrag des Vorstandes. Eine Person wird nur als Mitglied aufgenommen, wenn ihre Aufnahme nicht gegen die Statuten von Amnesty International Students, der Schweizer Sektion von AI oder gegen die Bestimmungen der internationalen Organe von Amnesty International verstösst. c) Die Vereinsmitglieder bezahlen, sofern sie nicht bereits Mitglied einer anderen AI-Gruppe oder der Schweizer Sektion sind, den festgelegten Jahresbeitrag an die Gruppe und erlangen durch die Bezahlung die Mitgliedschaft bei der Schweizer Sektion von Amnesty International sowie von Amnesty International Students St. Gallen. d) Der Austritt aus Amnesty International Students St. Gallen ist jederzeit fristlos möglich. Die Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrages nach einmaliger Mahnung gilt als Austritt. e) Jedes Mitglied hat Stimm- und Wahlrecht an der Vereinsversammlung. Es nimmt regelmässig an den Sitzungen teil und beteiligt sich an der Durchführung der verschiedenen Aktionsformen der Amnesty International Students gemäss Ziffer 6 dieser Statuten. Finanzen 12. Die Einnahmen von Amnesty International Students an der Universität St. Gallen bestehen aus den ordentlichen Mitgliederbeiträgen, den ausserordentlichen Spenden, den Gönnerbeiträgen und den Erlösen aus Aktionen. 13. Die Gruppe ist verpflichtet, der Schweizer Sektion von Amnesty International jährlich 40% der Mitgliederbeiträge zu überweisen. 14. Für die Verbindlichkeiten von Amnesty International Students an der Universität St. Gallen haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. 15. Die Vereinsversammlung verfügt im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben über die Finanzkompetenz in der Höhe des Vereinsvermögens. Sie hat dabei dafür zu sorgen, dass die Bilanz des Vereines stets als Reserve einen Aktivenüberschuss aufweist.

5 Änderung der Statuten 16. Diese Statuten können durch Beschluss der Vereinsversammlung geändert werden. Die geänderten Statuten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung durch den Vorstand der Schweizer Sektion von Amnesty International. Auflösung 17. Die Auflösung von Amnesty International Students an der Universität St. Gallen kann nur durch Beschluss der Vereinsversammlung erfolgen. Der Auflösungsbeschluss bedarf der qualifizierten Zustimmung von mindestens drei Vierteln der Mitglieder. Das verbleibende Vereinsvermögen geht im Falle der Auflösung je zur Hälfte an die Schweizer Sektion von Amnesty International und an den Human Rights Relief der Schweizer Sektion von Amnesty International. Auslegung 18. Bei Unsicherheiten oder Zweifeln bei der Auslegung dieser Statuten ist gemäss den Statuten der Schweizer Sektion von Amnesty International und gemäss den Bestimmungen der internationalen Organe von Amnesty International zu entscheiden. Diese Statuten wurden von der Vereinsversammlung von Amnesty International Students am 4. Oktober 2007 genehmigt. Am 17. März 2010 wurden die Statuten um eine Revisionsstelle ergänzt. St. Gallen, den 17. März 2010 Die Präsidentin Anita Rohner

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