SOZIALAKTIONEN der Stadtgemeinde Trofaiach Alle Informationen auf einen Blick.

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1 Eine Stadt für ALLE SOZIALAKTIONEN der Stadtgemeinde Trofaiach Alle Informationen auf einen Blick.

2 Einleitung Die Stadtgemeinde Trofaiach nimmt ihre soziale Verantwortung weit über die gesetzliche Verpflichtung hinaus wahr. Wir sind stets darauf bedacht, ein gutes Leben für alle Menschen zu gewährleisten. Als eine Komponente dieses Engagements für Bürgerinnen und Bürger bietet die Stadtgemeinde eine Vielzahl an Zuschüssen und Förderungen an, damit Sie als BürgerIn klar im Vorteil sind. Beispielsweise werden Familien ab der Geburt eines Kindes, über den Schuleintritt bis hin zum Fahrtkostenzuschuss für Studierende unterstützt. Gemeinsam mit dem Land Steiermark werden Brennstoffaktionen durchgeführt, Heizkostenzuschüsse vergeben und Senioren im wohlverdienten Urlaub unterstützt. Doch wer ist anspruchsberechtigt und welche Begünstigungen gibt es generell? Auf den folgenden Seiten geben wir Ihnen einen kompakten Überblick über alle unsere Angebote im Sozialbereich. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Team der Abteilung Bürgerservice im Rathaus gerne zur Verfügung.

3 Förderungen für Familien Von der Geburt, über den Schuleintritt bis zum Studium bestens unterstützt. Förderung bei der GEBURT EINES KINDES Bei der Geburt eines Kindes erhalten die Eltern (bei getrennten Haushalten in der Regel die Mutter) 300,- in Form von Reitingtalern. VORAUSSETZUNG: BEANTRAGUNG: Erstanmeldung des Neugeborenen in Trofaiach. Nach der Geburt (im Zuge der Wohnsitzanmeldung im LKH Leoben) bzw. bei der Anmeldung im Bürgerservice. Förderung bei SCHULEINTRITT EINES KINDES Zuschuss in der Höhe von 300,- in Form von Reitingtalern bei erstmaligem Schuleintritt des Kindes in eine der beiden Trofaiacher Volksschulen und gleichzeitigem Hauptwohnsitz in Trofaiach. AUSZAHLUNGSZEITRAUM: Mitte bis Ende September (genauer Termin siehe Ankündigung an der Amtstafel bzw. in der Gemeindezeitung und Aushang in den Volksschulen). WICHTIGE DOKUMENTE: Schulbesuchsbestätigung der jeweiligen Volksschule, sowie ein Lichtbildausweis des Erziehungsberechtigten. Fahrtkostenzuschuss für STUDIERENDE Zuschuss für Studenten in der Höhe von 100,- pro Semester, in Form von Reitingtalern. VORAUSSETZUNG: BEANTRAGUNG: Hauptwohnsitz in Trofaiach, Bezug der Familienbeihilfe und erfolgreiche Absolvierung von Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 8 ECTS-Punkten im abgelaufenen Semester. Jeweils im Mai (rückwirkend für das Wintersemester) und im Dezember (rückwirkend für das Sommersemester) im Bürgerservice der Stadtgemeinde Trofaiach nach Vorlage des Studienerfolgsnachweises des letzten Semesters.

4 Trofaiach plus Card Eine Karte mit vielen Vorteilen. Mit der Trofaiach plus card erhalten wirtschaftlich benachteiligte EinwohnerInnen der Stadt Trofaiach diverse Vergünstigungen. DIE KARTE WIRD AUSGESTELLT AN: PensionsbezieherInnen, die zu ihrer Pension eine Ausgleichszulage beziehen Personen, die im Bezug einer Wohnunterstützung vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung stehen Personen, die von der Entrichtung der Rezeptgebühr befreit sind Personen, die von der Entrichtung der Rundfunkgebühren (GIS-Gebühren) befreit sind Personen/Familien, die den aktuellen Richtsatz der Brennstoffaktion des Sozialhilfeverbandes Leoben nicht überschreiten ANTRAGSTELLUNG: Mit einem aktuellen Nachweis darüber, dass einer der oben genannten Punkte zutrifft, kann die Trofaiach plus Card in der Abteilung Bürgerservice beantragt werden.

5 Vorteile im Überblick Kostenloser Eintritt in Frei- und Hallenbad Kostenlose Benützung des Citybus Kostenlose Benützung des Gmeinbus Kostenloser Eintritt bei allen Veranstaltungen der Stadtgemeinde Trofaiach Stadtbücherei-Jahresgebühr zum Nulltarif Kostenloser Eintritt ins Stadtmuseum Die plus Card berechtigt auch zum Einkauf im Sozialmarkt (SOMA) Trofaiach Schulhefteaktion Zuschuss in der Höhe von 30,- für Pflichtschüler (bis zum 9. Schuljahr) BEANTRAGUNG: September jeden Jahres im Bürgerservice der Stadtgemeinde Trofaiach Schulwochenaktion Zuschuss in der Höhe von 15 % der Kosten, jedoch höchstens 50,- für Schulveranstaltungen (Schulskikurse, Projektwochen oder -tage, Sommersportwochen usw.), welche an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden. BEANTRAGUNG: bis längstens einen Monat nach Beendigung der Veranstaltung mit einer Teilnahmebestätigung (inkl. Kostenaufstellung) der Schule Ferienaktion (Zuschüsse zu Ferienlagern) Zuschuss in der Höhe von 3,-/pro Tag und Kind für die Teilnahme an einem Ferienlager BEANTRAGUNG: Der Zuschuss wird am Teilnahmeformular des Anbieters bestätigt und direkt mit der Organisation verrechnet.

6 Einkommensgebundene Seniorenurlaubsaktion des Landes Steiermark Hierbei handelt es sich um einen kostenlosen, 8-tägigen Urlaubsaufenthalt in der Steiermark für SeniorInnen und Senioren, welche über ein geringes Einkommen verfügen. VORAUSSETZUNG: Vollendung des 60. Lebensjahres im laufenden Jahr, Einhaltung des vom Land Steiermark vorgegebenen Richtsatzes für das Einkommen, sowie Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft oder Angehörigkeit eines Mitgliedsstaates des EWR. Termine, Richtsätze und Beantragungszeitraum werden an der Amtstafel ausgehängt, in der Gemeindezeitung abgedruckt und im Internet veröffentlicht. Kindererholungsaktion des Sozialhilfeverbandes Leoben (Beantragung bei der Wohnsitzgemeinde) Für einkommensschwache Familien gibt es bei mindestens 14-tägigen Erholungsaufenthalten von Kindern sozial gestaffelte Zuschüsse. VORAUSSETZUNG: Informationen werden vom Gemeindeamt bzw. der Bezirkshauptmannschaft erteilt Informationen zur Beantragung: Siehe Aushang an der Amtstafel Designed by Freepik Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark (Beantragung bei der Wohnsitzgemeinde) Einmaliger Zuschuss zum Heizen für Haushalte in der Höhe von 120,-. Einkommensgrenzen und Beantragungszeitraum: Herbst/Winter jeden Jahres, der genaue Termin wird jährlich vom Land Steiermark vorgegeben. Den aktuellen Beantragungszeitraum erfahren Sie durch den Aushang an der Amtstafel oder über die Gemeindezeitung. Selbstverständlich können Sie jederzeit einen Blick auf werfen.

7 Förderungen Brennstoffaktion des Sozialhilfeverbandes Leoben (Beantragung bei der Wohnsitzgemeinde): Einmaliger Zuschuss in der Höhe von 100,- für Personen bzw. Familien mit einem geringen Haushaltseinkommen. Beantragung und Informationen: jeweils von ca. Mitte Oktober bis Ende November im Bürgerservice. Die aktuellen Richtsätze und der genaue Beantragungszeitraum werden ebenfalls via Amtstafel, Gemeindezeitung und Homepage bekanntgegeben. Weihnachtsaktion der Stadtgemeinde Trofaiach Einmaliger Zuschuss in der Höhe von 80,- für Personen bzw. Familien mit einem geringen Haushaltseinkommen. VORAUSSETZUNGEN: Es gilt der aktuell gültige Richtsatz der Brennstoffaktion des Sozialhilfeverbandes Leoben. Beantragung und Informationen: jeweils von ca. Mitte Oktober bis Ende November im Bürgerservice. Diese Förderungen sind einkommensabhängig und nicht an den Besitz der Trofaiach plus Card gebunden.

8 Eine Stadt für ALLE Kontakt für weitere Informationen und Antragsstellungen Fotos: Russold/Freisinger Stadtgemeinde Trofaiach Abteilung Bürgerservice (Parterre links) Luchinettigasse 9 A-8793 Trofaiach gemeinde@trofaiach.gv.at

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