FT 1844 Freiburg Sportgrundschule
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- Elizabeth Schräder
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1 FT 1844 Freiburg Sportgrundschule Schwarzwaldstraße Schwarzwaldstrasse Freiburg Freiburg Tel. 0761/368 Tel / Fax 0761/38 Fax 99 / sekretariat@ft-sportgrundschule.de info@ft-sportgrundschule.de Internet: internet: SCHULVERTRAG für die FT-Sportgrundschule zwischen der FT 1844 Freiburg vertreten durch die Geschäftsführung - im folgenden Schule genannt und dem Schüler/der Schülerin Name, Vorname(n) sowie dessen/deren Personensorgeberechtigte/n Name, Vorname(n) Straße und Hausnummer PLZ und Wohnort Eingetragener, gemeinnütziger Verein Amtsgericht Freiburg VR Nr.59 Geschäftsführung: Walter Hasper, Thomas Fischer Schwarzwaldstrasse 181, Freiburg Telefon 0761/ , Telefax 0761/ Seite 1
2 1 Vorbemerkung 1. Die FT-Sportgrundschule ist eine staatlich genehmigte Ersatzschule in freier Trägerschaft. 2. Die Schule ist eine reformorientierte, gebundene Ganztagsschule mit Bewegungsprofil und Ganztagsbildungsprinzip. 3. Die Aufnahme eines Schülers/einer Schülerin ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich. 4. Zur Aufnahme des Schülers/der Schülerin in die FT-Sportgrundschule sind vorzulegen: - Unterschriebener Schulvertrag, - Anmeldebogen mit Lichtbild, - Kopie der Geburtsurkunde, - Einzugsermächtigung. 2 Vertragsgegenstand 1. Die Lerninhalte und Bildungsziele der FT-Sportgrundschule entsprechen den baden-württembergischen Bildungsplänen. Die zeitliche Lage des Unterrichts ergibt sich aus den Plänen über Unterrichtszeiten und Ferien. 2. Der/die Schüler/in wird in die Klasse aufgenommen. 3 Unterrichtsvergütung, Essensvergütung 1. Der/die Personensorgeberechtigte/n verpflichtet/verpflichten sich, an die Schule als Vergütung für Unterricht und Betreuung monatlich 355,00 (vom Schuljahresbeginn am bis zum Schuljahresende am ) zu bezahlen (Unterrichtsvergütung). Das Mittagessen kostet derzeit zusätzlich monatlich 65,00, 12mal pro Jahr, (Essensvergütung). Preiserhöhungen sind nach billigem Ermessen der Schule bis zu max. 70,00 Euro/Monat möglich. Die Monatsvergütungen sind jeweils zum 01. eines Monats zur Zahlung fällig. Die Schule kann die Unterrichtsvergütung nach billigem Ermessen mit einer Ankündigungsfrist von acht Wochen anpassen. Für den Umfang sind vor allem maßgeblich: Entwicklung der Landeszuschüsse, Entwicklung der Lebenshaltungskosten, Gehaltsentwicklung im Öffentlichen Dienst. Wird die Unterrichtsvergütung von der Schule angepasst, haben der/die Personensorgeberechtigte/n das Recht, den Schulvertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht spätestens 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung der Schule zur Anpassung der Unterrichtsvergütung ausgeübt worden ist. 7 Nr. 4 findet keine Anwendung. Seite 2
3 2. In der Unterrichtsvergütung sind Kosten für außerunterrichtliche Veranstaltungen wie Landschulheimaufenthalte, Fahrtkosten und Kosten der Dinge des persönlichen Bedarfs nicht enthalten. 3. Die Anmeldegebühren betragen 300,00 und sind bei Vertragsabschluss fällig. 4. Die Zahlung der Unterrichtsvergütung erfolgt durch Lastschrifteinzug der Freiburger Turnerschaft. Der/Die Personensorgeberechtigte/n verpflichtet/n sich, die aus diesem Vertrag entstehenden Beiträge fristgerecht zu bezahlen. 4 Pflichten des Schülers/der Schülerin 1. Der/die Schüler/in verpflichtet sich zum pünktlichen und regelmäßigen Besuch des Unterrichts und zur Einhaltung der Schul und Hausordnung. 2. Im Verhinderungsfall hat der/die Schüler/in eine schriftliche Entschuldigung des/der Personensorgeberechtigten vorzulegen. Näheres regelt die Schulordnung. 3. Bei wiederholtem oder grobem Verstoß gegen die Schul- und Hausordnung ist die Schule berechtigt, den Schulvertrag nach vorangegangener, erfolgloser Abmahnung fristlos zu kündigen. Der/die Personensorgeberechtigte/n ist/sind der Schule zum Ersatz des durch die Kündigung entstandenen Schadens verpflichtet. 4. Der/die Schüler/in wird jede Änderung seiner/ihrer im Schülerbogen angegebenen Personaldaten, insbesondere jede Änderung der Adresse, unverzüglich der Schule mitteilen. 5. Der/Die Personensorgeberechtigte/n versichert/n, dass eine Privathaftpflichtversicherung mit dem Einschluss von Mietsachen besteht. Die Schule ist berechtigt, alle von den Schülern schuldhaft verursachten Schäden auf deren Kosten bzw. auf Kosten des/der Personensorgeberechtigten beseitigen zu lassen. 5 Pflichten des/der Personensorgeberechtigten Der/Die Personensorgeberechtigte/n verpflichtet/n sich, darauf hinzuwirken, dass der/die Schüler/in die in 4 aufgeführten Pflichten erfüllt. 6 Vertragsschluss Der Schulvertrag kommt zustande durch die schriftliche Anmeldung (Schulvertrag und Anmeldebogen) seitens des/der Personensorgeberechtigten und die schriftliche Bestätigung der Schule, dass das Kind angenommen ist. Um eine optimale Klassenzusammensetzung zu erreichen, benötigt die Schule Zeit zur Prüfung und Bearbeitung der Anmeldung. Die Anmeldung ist ab 01. Oktober möglich und bis zum 01. März des Folgejahres verbindlich. Seite 3
4 7 Vertragsdauer 1. Der Schulvertrag beginnt am und endet a) nach bestandener 4. Klasse zum des betreffenden Jahres, b) nach schriftlicher Kündigung des Schulvertrages mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Schuljahresende. 2. Im 1. Schuljahr kann der Schulvertrag in Abweichung von der üblichen Kündigungsfrist von drei Monaten zum Schuljahresende auch durch Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des ersten Schulhalbjahres schriftlich gekündigt werden, sofern sich die Schule als für das Kind nicht geeignet herausstellen sollte. 3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung durch die Schule stellt insbesondere die Nichtzahlung der gemäß 3 zu bezahlenden Unterrichtsvergütung dar. Die Schule ist berechtigt, den Schulvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, sofern und soweit ein Rückstand mit zwei aufeinander folgenden Unterrichtsvergütungen entsteht oder in Höhe eines Betrages, der der Summe zweier monatlicher Unterrichtsvergütungen entspricht. Darüber hinaus ist bei Nichtversetzung beiderseits eine schriftliche Kündigung mit Monatsfrist zum Monatsende innerhalb von 14 Tagen nach der Notenkonferenz möglich. 4. Die Unterrichtsvergütung ist bei einer Beendigung des Schulbesuchs oder einer außerordentlichen Kündigung des Schulvertrages durch die Schule innerhalb des laufenden Schuljahrs bis zum Ende des betreffenden Schuljahres zu bezahlen. 5. Der/die Personensorgeberechtigte/n kann/können innerhalb von 14 Tagen nach Zustandekommen des Schulvertrages mit schriftlicher Erklärung gegenüber der Schule vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr gemäß 3 Ziffer BGB findet auf den vorliegenden Schulvertrag keine Anwendung. 7. Für die Wirksamkeit einer von der Schule ausgesprochenen Kündigung ist es ausreichend, wenn die Kündigungserklärung einem der Personensorgeberechtigten des Schülers/der Schülerin zugeht. Die Personensorgeberechtigten bevollmächtigen sich wechselseitig zur Entgegennahme einer Kündigung. Seite 4
5 8 Schriftformklausel Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Ergänzung dieser Bestimmung selbst. 9 Salvatorische Klausel 1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit nach Vertragsabschluss verlieren, so berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. 2. Die Vertragsparteien verpflichten sich bereits jetzt, in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige Regelung zu ersetzen, die den Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung unter Berücksichtigung des pädagogischen Ziels des Vertrages weitgehend erreicht. 0rt/Datum Schüler/in Personensorgeberechtigte/r Freiburg, den FT 1844 Freiburg Seite 5
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