Vertrag über die Teilnahme an der Betreuung im Rahmen des Programms Sek I.
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- Samuel Schulz
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1 Vertrag über die Teilnahme an der Betreuung im Rahmen des Programms Sek I. Zwischen Budenzauber e.v. vertreten durch die Vorsitzenden Dr. Georg Wolf und Frau Clara Künzl, nachfolgend Budenzauber genannt, und, (Name/n der/des Erziehungsberechtigten), (Anschrift der/des Erziehungsberechtigten) nachfolgend Erziehungsberechtigte genannt, wird für das Kind:, (Name des Kindes) Geburtsdatum des Kindes:,, (ggf. abweichende Anschrift des Kindes) 1 Gegenstand des Vertrages Der Budenzauber bietet als Einrichtung für Kinder unabhängig von seiner Eigenschaft als Träger der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich an der Andreas Grundschule Korschenbroich eine Betreuung für Schüler der Klassen 5 und höher, maximal jedoch bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, unabhängig von der Schulform, die das Kind besucht, gemäß 3 dieses Vertrages an. Ergänzend gelten die Regelungen des Fünften Teils, 42ff. Schulgesetz und der internen Schulordnung, die auf Wunsch bei der Schulleitung eingesehen werden können. 2 Vertragsdauer Der Vertrag gilt, beginnend mit dem, zunächst bis zum Ende des Schuljahres 20 /20, für ein Schuljahr. Er verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht rechtzeitig, spätestens bis zum eines Jahres, gekündigt wird. Er endet spätestens mit dem Ende des Schuljahres, in dem das Kind das 14. Lebensjahr vollendet. 3 Leistungen des Betriebsträgers 1. Der Budenzauber gewährleistet die Beaufsichtigung und Betreuung des Kindes an Schultagen auch an unterrichtsfreien Tagen (außer an Samstagen, Sonn- und Feiertagen) unter Einschluss der Unterrichtszeiten, in der Regel in einem festen zeitlichen Rahmen von spätestens bis Uhr. 2. Er bietet ein entgeltpflichtiges Mittagessen im Sinne einer kindgerechten und gesunden Ernährung an.
2 3. Er bietet dem Kind Möglichkeiten zur Entspannung und zum freien Spiel. 4. Bei Bedarf stellt er ggf. auch schul-/betriebsträgerübergreifend eine Ferienbetreuung an beweglichen Ferientagen sowie in den Schulferien (i.d.r. in den Oster- und Herbstferien und drei Wochen in den Sommerferien) von bis Uhr sicher. In den Weihnachtsferien findet im gesamten Stadtgebiet keine Betreuung statt. 5. Das Angebot des Budenzaubers steht unter dem Vorbehalt, dass eine Gruppe von mindestens 6 Kindern zustande kommt. Sollten sich weniger als 6 Kinder anmelden, wird der Vertrag gegenstandslos. 4 Entgelte, Einzug 1. Für die Teilnahme an der Betreuung wird je Kind ein monatliches Entgelt in Höhe von EUR 90,00 erhoben. Für den Fall, dass für mehr als 6 Kinder Betreuungsverträge abgeschlossen werden, verringern sich die Betreuungskosten ab dem 7. Kind und für jedes weitere Kind um EUR 10,00. D.h., bei einem Vertragsstand von 7 Kindern betragen die Betreuungskosten EUR 80,00, bei 8 Kindern EUR 70,00, etc. Bei 10 Kindern betragen die Betreuungskosten EUR 55,00 je Kind. Der Mindestbeitrag beträgt unabhängig von der Anzahl der Kinder ab dem 11. Kind EUR 50, Der Beitrag ist monatlich im Voraus jeweils zum 1. eines Monats fällig und ist direkt an den Budenzauber zu entrichten. Zur Verwaltungsvereinfachung und Kostenreduzierung verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, die als Anlage zu diesem Vertrag beigefügte Einzugsermächtigung zu unterschreiben. 3. Unabhängig des vorgenannten Elternbeitrages wird durch den Budenzauber ein Entgelt für das Mittagessen erhoben. 4. Ferienzeiten und unterrichtsfreie Tage, an denen keine Betreuungsleistungen geschuldet (z.b. Rosenmontag) oder in Anspruch genommen werden, können von den Erziehungsberechtigten nicht zum Anlass genommen werden, den Monatsbeitrag zu mindern. Dies gilt auch für den vorübergehenden Ausschluss nach 6 des Vertrages. 5. Säumnisse bei der Zahlung geschuldeter Entgelte von mehr als vier Wochen gelten als schwerwiegender Verstoß gegen die Pflichten aus diesem Vertrag und berechtigen den Budenzauber gemäß 5 Absatz 2 zur fristlosen Kündigung. Der Budenzauber ist außerdem berechtigt, den Erziehungsberechtigten durch Säumnisse anfallende Bank- und Mahnkosten in Rechnung zu stellen. 5 Kündigung 1. Eine Kündigung seitens der Erziehungsberechtigten im laufenden Schuljahr ist mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende aus besonderen Gründen zulässig. Ein besonderer Grund liegt vor, wenn das Kind die Schule auf Dauer verlässt, das Kind wegen einer Erkrankung längerfristig (mindestens sechs Wochen) nicht am Unterricht teilnehmen kann, hinsichtlich des Personensorgerechts für das Kind Veränderungen eintreten, die Erziehungsberechtigten aufgrund eines bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Umstandes (insbesondere bei Arbeitslosigkeit) die nach diesem Vertrag zu entrichtenden Beiträge nicht mehr aufbringen können. 2. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sind die Parteien nach vorheriger Abmahnung jederzeit berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Wichtige Gründe können insbesondere in einem wiederholten oder sehr schwerwiegenden Verstoß gegen Pflichten aus diesem Vertrag liegen. Seite 2 von 5
3 3. Der Vertrag kann ferner fristlos gekündigt werden, wenn wesentliche Vertragsgrundlagen, insbesondere die Sicherstellung der Finanzierung und/oder des Raumangebots, wegfallen. In einem solchen Falle sind von den Parteien einvernehmliche Regelungen zur Abwicklung des Vertrages zu treffen. Hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Aufnahmekapazität besitzen Ganztagskinder Vorrang gegenüber Kindern der Halbtagsbetreuung. 4. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 6 Ausschluss Ein Kind kann durch den Budenzauber von der Teilnahme an der Betreuung ganz oder vorübergehend (bis zu 14 Tage) ausgeschlossen werden, insbesondere wenn a) durch das Verhalten des Kindes andere Kinder gefährdet werden, b) das Kind mehrfach und trotz Ermahnung grob gegen verbindliche Regeln oder Anweisungen des Betreuungspersonals verstößt, c) das Verhalten des Kindes die Einhaltung der Aufsichtspflicht nicht zulässt. Der Ausschluss muss angedroht werden. Den Erziehungsberechtigten ist Gelegenheit zu geben, in einem Gespräch mit dem Budenzauber und/oder seinen Fachkräften eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Eine Nichtteilnahme der Erziehungsberechtigten an einem anberaumten Gesprächstermin geht zu deren Lasten und hat für den Ausschluss keine aufschiebende Wirkung. Der Ausschluss und die Androhung des Ausschlusses sind den Erziehungsberechtigten schriftlich mitzuteilen. 7 Schlussbestimmungen 1. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. 2. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages aus irgendeinem Grund rechtsunwirksam sind, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt; die unwirksamen Bestimmungen sind vielmehr in gesetzlich zulässige so zu ändern, wie es dem Sinn und Zweck des Vertrags entspricht. 3. Der Budenzauber darf Personendaten nur zur Erfüllung des Vertrages erheben, bearbeiten, speichern und weitergeben. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden beachtet. (Ort, Datum) (Unterschrift Betriebsträger) _ (Unterschrift Erziehungsberechtigte/r) (Unterschrift Betriebsträger) Seite 3 von 5
4 Bankeinzugsermächtigung für den Budenzauber e.v., Pescher- Strasse 127, Korschenbroich Hiermit ermächtige ich Sie auf jederzeitigen Widerruf, ab dem Verwendungszweck : (Essensgeld/Teilzeitbetreuung/Sekundarstufe I) bei Fälligkeit zu Lasten meines unten angegebenen Kontos durch Lastschrift einzuziehen. Kontoinhaber/in: Name: Kontonummer: Geldinstitut: Vorname: Bankleitzahl: Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht für das Geldinstitut keine Verpflichtung zur Einlösung der Lastschrift. Kosten, die gegebenenfalls durch Rücklastschriften entstehen, gehen zu meinen Lasten. Korschenbroich, (Unterschrift) Seite 4 von 5
5 Budenzauber e.v. Mitgliedsantrag Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im Verein Budenzauber e.v. Name: Vorname: Straße: _ PLZ / Wohnort: _ Telefon / Fax: Beruf: _ Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 2,50 monatlich ist von meinem / unserem Konto Konto Nr.: _ Bank / Sparkasse: _ BLZ: _ einzuziehen. Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Satzung des Vereins Budenzauber e.v. an. Korschenbroich, den Unterschrift Mitglied Unterschrift Kontoinhaber Budenzauber" e. V. Vorstand: Bankverbindung: Pescher- Strasse 127 Dr. Georg Wolf Sparkasse Neuss Korschenbroich Clara Cruz-Künzl (BLZ: ) Tel.: (02161) Claudia Riedl Kto.-Nr Fax: (02161) RA Frank Winter Budenzauber.Ko@t-online.de Internet: Seite 5 von 5
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