Amtliches Bekanntmachungsblatt der
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- Mareke Michel
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1 Amtliches Bekanntmachungsblatt Seite 1 von 10 Nr. 12/2017 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, Ostseebad Kühlungsborn Tel.: (038293) 823-0, Fax: (038293) , info@stadt-kborn.de Verantwortlich für den Inhalt: Der Bürgermeister Redaktion: Philipp Reimer, Tel.: (038293) , P.Reimer@stadt-kborn.de Das Bekanntmachungsblatt erscheint monatlich und liegt in der Infothek im Warteraum Erdgeschoss der Stadtverwaltung während der Dienststunden zur kostenlosen Mitnahme bereit. Zusätzlich können Sie das Bekanntmachungsblatt auf unserer Internetseite abrufen. Jahrgang 14 Donnerstag, den Nummer 12 Inhalt Seite Öffentliche Bekanntmachungen: Amtlicher Teil: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Teilbereich Kühlungsborn West" 2-3 Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß 10 Abs. 3 BauGB Bekanntmachung Genehmigung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Cubanzestr./ Ecke Wittenbecker Landweg" Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie Beteiligung der 6-7 Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Östliche Neue Reihe" - erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.v.m. 3 Abs. 2 und 4a Abs: 3 BauGB Verabschiedung von Bürgermeister Rainer Karl am Pressemitteilung des Kompetenzzentrums für Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen Haus der Begegnung Schwerin e.v
2 Amtliches Bekanntmachungsblatt Seite 2 von 10 Nr. 12/2017 Öffentliche Bekanntmachungen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Teilbereich Kühlungsborn West" Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß 10 Abs. 3 BauGB Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat am die Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Teilbereich Kühlungsborn West" beschlossen. Die von der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschlossene Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Die Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 tritt am Erscheinungstag dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die Satzung, die dazugehörige Begründung, die zusammenfassende Erklärung sowie die der Satzung zugrunde liegenden DIN-Normen und Vorschriften ab diesem Tage in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 32, Ostseeallee 20, Kühlungsborn, während der Dienststunden sowie zusätzlich im Internet unter einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Unbeachtlich werden: eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 sind nach 5 Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Rainer Karl Bürgermeister (Siegel) Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereiche der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35
3 Amtliches Bekanntmachungsblatt Seite 3 von 10 Nr. 12/2017 Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereiche der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 Quelle: Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2017
4 Amtliches Bekanntmachungsblatt Seite 4 von 10 Nr. 12/2017 Genehmigung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und die Begründung dazu gebilligt. Planungsziel ist die Berücksichtigung der Ziele des Bebauungsplanes Nr. 14 Hof zur Asbeck. Daher werden Wohnbauflächen gemäß 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO sowie private Grünflächen gemäß 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB im Änderungsbereich dargestellt. Die Genehmigung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Bescheid des Landkreises Rostock vom erteilt. Die Erteilung der Genehmigung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gemacht. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ab diesem Tag im Bauamt der Stadtverwaltung Kühlungsborn, Ostseeallee 20, Kühlungsborn, während der Öffnungszeiten sowie zusätzlich im Internet unter einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Unbeachtlich werden: 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind ( 215 BauGB). Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, sind nach 5 Abs. 5 und 7 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Rainer Karl Bürgermeister (Siegel) Anlage: Übersichtsplan: Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
5 Amtliches Bekanntmachungsblatt Seite 5 von 10 Nr. 12/2017 Anlage: Übersichtsplan: Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
6 Amtliches Bekanntmachungsblatt Seite 6 von 10 Nr. 12/ Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Cubanzestr./Ecke Wittenbecker Landweg" BEKANNTMACHUNG DES AUFSTELLUNGSBESCHLUSSES sowie BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT gemäß 3 Abs. 2 BauGB Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 beschlossen. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Das Planungsziel besteht in einer geringfügigen Verschiebung des Baufeldes in der 2. Reihe der Cubanzestraße 29 sowie in der geringfügigen Änderung von Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften für die Grundstücke in der Cubanzestraße Nr. 21, 23, 25, 27, 29, 31 und 33 sowie im Wiesengrund Nr. 1, 3 und 3a. Das Plangebiet befindet sich in Kühlungsborn Ost und umfasst den nördlichen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 32. Im Westen grenzt die Cubanzestraße an das Plangebiet an und im Norden die Straße Wiesengrund. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat ebenfalls in ihrer Sitzung am den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach 13 Abs. 2 i.v.m. 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit Vom bis zum in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 32, Ostseeallee 20, Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet eingesehen werden unter: Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stadt weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Rainer Karl Bürgermeister (Siegel)
7 Amtliches Bekanntmachungsblatt Seite 7 von 10 Nr. 12/2017 Anlage: Übersichtsplan: Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32
8 Amtliches Bekanntmachungsblatt Seite 8 von 10 Nr. 12/2017 Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Östliche Neue Reihe" ERNEUTE BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT gemäß 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.v.m. 3 Abs. 2 und 4a Abs: 3 BauGB Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 "Östliche Neue Reihe" einschließlich Begründung gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Folgende Planungsziele werden verfolgt: Sicherung der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung, Vermeidung zu hoher Verdichtung, Einschränkung von Beherbergungsbetrieben und Ferienwohnungen, Regelung der Errichtung von Gebäuden in zweiter Reihe, Erhalt innerstädtischer Grünflächen und Vorgärten (Geltungsbereich siehe Übersichtsplan in der Anlage). Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom bis zum in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 32, Ostseeallee 20, Kühlungsborn, erneut öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet eingesehen werden unter: Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Rainer Karl Bürgermeister (Siegel) Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich Quelle: Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2017
9 Amtliches Bekanntmachungsblatt Seite 9 von 10 Nr. 12/2017 Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, Verabschiedung von Bürgermeister Rainer Karl nach 16 Jahren wird unser Bürgermeister Rainer Karl am seine Amtszeit beenden und das Rathaus verlassen. Zu seiner Verabschiedung möchte ich alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner am Dienstag, den um 17 Uhr in die Aula des Schulzentrums (Neue Reihe 73 A) ganz herzlich einladen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich für diese feierliche Verabschiedung von Herrn Karl Zeit nehmen. Mit freundlichen Grüßen Uwe Ziesig Bürgervorsteher Pressemitteilung des Kompetenzzentrums für Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen Haus der Begegnung Schwerin e.v. Ansprechpartner: Tina Lucka, Projektleitung Katharina Jüngling, Projektmitarbeiterin Haus der Begegnung Schwerin e.v. Perleberger Straße Schwerin Nummer 1 vom Wir sind startklar! Telefon: 0385 / Telefax: 0385 / barrierefrei[at]hdb-sn.de In den vergangenen zwei Jahren wurde erfolgreich eine Koordinierungsstelle zur Umsetzung barrierearmer Großereignisse in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen. Nun soll die touristische Servicekette im Bundesland genauer unter die Lupe genommen werden, um touristische Anbieter und Dienstleister nachhaltig bei der Anpassung ihrer Angebote und Leistungen zu unterstützen. Hinter diesem Vorhaben stehen Tina Lucka und Katharina Jüngling, die sich zum Ziel gesetzt haben, ein aktives Netzwerk zwischen touristischen Leistungsträgern und Betroffenenverbänden aufzubauen. Unter dem Arbeitstitel Tourismus ohne Barrieren wollen sie vor allem Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit leisten, Akteure zum gegenseitigen Austausch motivieren und mit ihnen gemeinsame Ziele verfolgen. Erste Umsetzungsmöglichkeiten bietet das Haus der Begegnung Schwerin e.v., als Träger des Projektes: Von der Ausleihe einer Hörverstärkungsanlage, einer mobilen Rampe oder sogar dem Druck von Dokumenten in Brailleschrift bis hin zur Anfertigung taktiler Lagepläne. Für weitere Hilfestellung und den Ausbau eines nachhaltigen Konzeptes stehen Ihnen die Kulturwissenschaftlerinnen Lucka und Jüngling mit ihrem kompetenten Fachwissen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.
10 Amtliches Bekanntmachungsblatt Seite 10 von 10 Nr. 12/2017 Das Projekt Ausbau der Barrierefreiheit entlang der touristischen Servicekette in Mecklenburg- Vorpommern wird vom Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert und ist dem Kompetenzzentrum für Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen angegliedert. Träger ist das Haus der Begegnung Schwerin e.v. Das nächste Amtliche Bekanntmachungsblatt erscheint am
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