Hoheitliche und öffentlich-rechtliche Aufgaben der IHK. (Stand: April 2018)
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- Eduard Krause
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1 Hoheitliche und öffentlich-rechtliche Aufgaben der IHK (Stand: April 2018) 1. Außenwirtschaft - Ausstellung v. Ursprungszeugnissen, Carnets und anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen, 1 Abs. 3 IHKG - Ausstellen einer EU-Bescheinigung zum Nachweis der beruflichen Qualifikation und der ausgeübten Tätigkeiten in Deutschland, Art. 1 Abs. 3 IHKG i. V. m. 2005/36/EG 2. Baurecht und Infrastruktur Anhörung als Träger öffentlicher Belange in der kommunalen Bauleitplanung und bei Infrastrukturprojekten, 4 BauGB. 3. Berufliche Bildung - Berufliche Bildung (Berufsausbildungsvorbereitung, Ausbildung, Umschulung) im Rahmen von 71 Abs. 2 BBiG - Prüfung der Ausbildungsverträge und Führung des Verzeichnisses der Ausbildungsverhältnisse, 11ff., 34, 35 BBiG - Prüfung der Eignung des Ausbilders und der Ausbildungsstätte, 28 ff BBiG, Art. 3 Abs. 1 b BayAGBBiG, 27 BBiG - Überwachung der Ausbildung, 76 BBiG - Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, 8 Abs. 1, 2 BBiG - Untersagung der Berufsausbildungsvorbereitung, 70 Abs.1 BBiG. i. V. m. Art. 3 Abs.1d BayAG BBiG - Prüfungswesen Aus- und Fortbildung, 37 ff, 53 ff BBiG - Errichtung des Berufsbildungsausschusses, 77 Abs. 1 BBiG - Vorschlagsrecht für Landesausschuss für Berufsbildung, 82 BBiG - Auskunftspflicht zur Erhebung der jährlichen Bundesstatistik, 88 Abs. 3 BBiG - Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Gleichstellung von Zeugnissen, BQFG und BayBQFG - Ausstellen einer EU-Bescheinigung zum Nachweis der beruflichen Qualifikation und der ausgeübten Tätigkeiten in Deutschland, Art. 1 Abs. 3 IHKG i. V. m. 2005/36/EG 4. Finanz- und Versicherungswirtschaft, Immobilienwirtschaft - Erlaubnisverfahren Versicherungsvermittler/-berater; Finanzanlagenvermittler; Honorar-Finanzanlagenberater; Immobiliendarlehensvermittler, 34 d/e/f/h/i GewO i. V. m. 37 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 ZustV 1
2 - Registerführung von Versicherungsvermittlern/beratern; Finanzanlagenvermittlern; Honorar-Finanzanlagenberatern; Immobiliendarlehensvermittlern/ Honorar-Immobiliendarlehensberatern, 11a Abs. 1 GewO i. V. m. 5 ff. VersVermV, 6 ff. FinVermV, 6 ff. ImmVermV - Anzeige und Datenübermittlung bei der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen bei reglementierten Berufen, 13a, 34d/e/f GewO i. V. m. 37 Abs. 7 S. 1 Nr. 3 ZustV - Anerkennung ausländischer Unterlagen, Abschlüsse, Bescheinigungen (VVR) - Führen eines "Prangers" für Immobiliardarlehensvermittler, 34i Abs. 9, 11a Abs. 3b GewO - Sachkundeprüfungen Versicherungsfachleute; Finanzanlagenfachleute; Immobiliendarlehensvermittler, 34d Abs. 5 Nr. 4 GewO, 2 VersVermV, 34f Abs.2 Nr.4, 34h Abs. 1 S. 5 GewO, 2 FinVermV, 34i Abs. 2 Nr. 4, i. V. m. 1 ff. ImmVermV 5. Gewerberecht - Sachkundeprüfungen im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln nach dem Arzneimittelgesetz, 50 AMG, 4, 9 AMSachkV, 2 Abs. 4 ZustVAMÜB - Unterrichtung und Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe, 34a Abs. 1 S. 3 Nr. 3 GewO, 5 b Abs. 1 BewachV (Sachkundeprüfung), 34a Abs. 1a S.1 Nr. 2 GewO, 2 BewachV (Unterrichtung) - Unterrichtung für Gastwirte, und Spielgeräteaufsteller, 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GastG - Geschäftsführung des Prüfungsausschusses für Fachkundeprüfungen für den Waffenhandel, 22 Abs.1 WaffG, 1, 2, 16 Abs. 1 S. 2 AWaffV - Ausstellung von Befähigungszeugnissen, 39 Abs.1 VStättV - Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen, 36 GewO, 18 BBodSchG, 404 II ZPO, Art. 7 Abs. 1 AGIHKG - Stellungnahmen zu öffentlichen Bestellung von Versteigerern, 34b Abs. 5 GewO; Nr VerstVwV Gewerbeuntersagungen, 35 Abs. 4 GewO Erteilung und Widerruf von Erlaubnissen von Immobilienmaklern, Darlehensvermittlern und Bauträgern, 34c Abs. 2 GewO, Nr MaBVwV, Nr MaBVwV Gründungsunterstützung, 93 Abs. 2 S. 2 SGB III Aufenthaltserlaubnis bei Ausübung einer selbständigen Tätigkeit, 21 Abs. 1 S. 3 AufentG Einbürgerungen und Aufenthaltserlaubnis, auf Anfrage der zuständigen Behörde Erlass von Verordnungen nach 14 LadSchlG Festsetzung von Messen, Ausstellungen, Groß-, Wochen-, Spezial- und Jahrmärkten, Volksfesten, 69, 60b Abs. 2 GewO i. V. m MarktgewVwV Versteigerungsanzeigen, 3, 6 VerstV Wanderlageranzeigen, auf Anfrage der zuständigen Behörde - Einheitlicher Ansprechpartner als Verfahrensmittler (Verfahrensabwicklung), 1 Abs. 3a IHKG, Art. 71b Abs. 1 BayVwVfG, Art. 2 Abs. 1 Satz 1 BayEAG 2
3 - Entgegennahme der Gewerbeanzeige und Ausstellung der Bescheinigung gem. 14, 15 Abs. 1 GewO i.v.m. 37 Abs. 7 S. 1 ZustV 6. Handwerksrecht Stellungnahme und Zustimmungsverfahren zu Betriebsuntersagungsverfahren im Handwerk, 16 Abs. 3 HwO 7. Registergerichte Stellungnahme zu Registereintragungen, 380 FamFG, 23 HRV, 9 VRV 8. Außergerichtliche Streitbeilegung - Benennung von Schiedsgutachtern, Annexaufgabe zur Bestellung zur Bestellung von Sachverständigen (vgl. 5.6) - Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten, 15 UWG 9. Umweltrecht - Ausstellung von Prüfbescheinigungen nach 5 Abs. 2 ChemKlimaSchutzV - Information und Beratung über Abfallbeseitigung und vermeidung, 46 I 2 KrWG 10. Verkehr - Prüfung zur Qualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, 4 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BKrFQG, 8 BKrFQG, 1 ff. BKrFQV, Richtlinie 2003/59/EG - Gefahrgut: Überwachung der Schulung und Lehrgangsanerkennung, 5 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 GGBefG, 14 Abs. 3 GGVSEB - Fachkundeprüfungen im Güterkraftverkehr, Straßenpersonenverkehr mit Kraftomnibussen, Notfallrettung/arztbegleiteter Patiententransport/Krankentransport, Taximietwagen - Anhörverfahren (im Rahmen von Genehmigungserteilungsverfahren für den Güterkraftverkehr, den Straßenpersonenverkehr und den Bereich Notfallrettung/Krankentransport), 3 Abs. 5 a GüKG; 14 Abs.1 Nr.3, Abs. 2, PBefG; Art. 26 Abs.1 BayRDG - Überwachung der Ausbildungsbetriebe (nach BBiG), sofern sie auch Schulungen für die Beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung nach dem BKrFQG durchführen, 7 Abs. 1 Nr. 3, 4 i.v.m. Abs. 4 S. 2, 7 b Abs. 2 BKrFQG - Anhörverfahren zu Konzessionserteilung im Taxiverkehr, 14 Abs. 2 i.v.m. 13 Abs. 4, 51 Abs. 3 PBefG 11. Wettbewerbsrecht - Wettbewerbsrechtliche Aufgriffe, 8 UWG 3
4 12. Sonstiges - Unbedenklichkeitsbescheinigung für Bundeswehr, THW, Bundespolizei (auf Anfrage) - Bestätigungen zur Kammerzugehörigkeit, 1 Abs. 3 IHKG - Benennungen ehrenamtlicher Handels- und Finanzrichter, 108 GVG, 25 FGO - Stellungnahmen Eingliederung Langzeitarbeitsloser, reine Verwaltungspraxis Anlage Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Gleichstellung von Zeugnissen Berufliche Bildung Anerkennung von Ausbildungszeugnissen/-nachweisen bei Spätaussiedlern und Bundesvertriebenen, 10 Abs. 2 BVFG i.v.m. 71 Abs. 2 BBiG Feststellung der Gleichwertigkeit von Abschlüssen aus der ehem. DDR, Art. 37 Abs. 1 S. 3 Einigungsvertragsgesetz; 103 BBiG Gleichstellung von österreichischen Ausbildungsabschlüssen, Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse i.v. m. 71 Abs. 2 BBiG Gleichstellung von französischen Ausbildungsabschlüssen, Verordnung zur Gleichstellung französischer Prüfungszeugnisse i.v. m. 71 Abs. 2 BBiG Beratung über die Anerkennung ausländischer Abschlüsse Feststellung der Gleichwertigkeit bei bundesrechtlich-geregelten Berufen, 8 BQFG (Die Aufgabe der Feststellung der Gleichwertigkeit hat die IHK für München und Oberbayern auf die IHK FOSA übertragen) Anerkennung ausländischer Abschlüsse Feststellung der Gleichwertigkeit - landesrechtlich-geregelte Berufe, Art. 8 BayBQFG Durchführung von Qualifikationsanalysen im Rahmen der Gleichwertigkeitsfeststellung/Anerkennung ausländischer Abschlüsse nach BQFG, 14 BQFG Versicherungs- und Finanzdienstleistungen Anerkennung von ausländischen Abschlüssen von Versicherungsvermittlern und beratern, 13c, 34d/e GewO i. V. m. 4a VersVermV, 37 Abs. 7 S. 1 Nr. 3 ZustV Anerkennung von ausländischen Abschlüssen von Finanzanlagenvermittlern, 13c, 34f GewO i. V. m. 5 FinVermV, 37 Abs. 7 S. 1 Nr. 3 ZustV Anerkennung von ausländischen Abschlüssen von Honorar-Finanzanlagenberatern, 13c, 34h GewO i. V. m. 5 FinVermV, 37 Abs. 7 S. 1 Nr. 3 ZustV 4
5 Anerkennung ausländischer Unterlagen und Bescheinigungen, 13b, 34d/e/f GewO i. V. m. 37 Abs. 7 S. 1 Nr. 3 ZustV Fachkundeprüfungen Verkehr Fachkundeprüfungen im Güterkraftverkehr, 3 Abs. 6 Nr. 1 GüKG, 5 Abs. 6 GBZugV, Art. 8 (1) VO (EG) Nr. 1071/2009 Fachkundeprüfungen im Straßenpersonenverkehr mit Kraftomnibussen, 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG, 57 Abs. 1 Nr. 4 PBefG, 4 Abs. 7 PBzugV Fachkundeprüfungen Notfallrettung/arztbegleiteter Patiententransport/Krankentransport, Art. 24 Abs. 1 Nr. 3 BayRDG, 24 Abs. 3 S. 2 AVBayRDG Fachkundeprüfungen im Taxi-/Mietwagenverkehr, 4 PBZugV 5
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Gebührentarif der IHK Wiesbaden Tarif Nr. Gebührenpflichtige Leistungen Gebühr 1. Berufsbildung 1.1 Ausbildung und Umschulung 1.1.1 Eintragung, Betreuung und Prüfung in der Berufsausbildung und Umschulung
Anlage zu 1 der Gebührenordnung
Anlage zu 1 der Gebührenordnung Gebühren- Nr. Gebührentatbestand Gebühr in 1 Bescheinigungen aus dem Firmenregister für IHK-zugehörige Unternehmen gebührenfrei 5,50 2 Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen
3.2.1 ohne Fertigkeitsprüfung 200, mit Fertigkeitsprüfung 300, für kammerzugehörige Unternehmen 50% von 3.1 bzw. 3.2
GEBÜHRENTARIF Anlage zu 1 Abs. 1 der Gebührenordnung Tarifnummer Gebührenpflichtige Leistung Einheit Gebühr 1 Beglaubigungen von Unterschriften auf Handelsrechnungen und Ausstellung von anderen dem Außenwirtschaftsverkehr
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Stand: 003.08 Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Krefeld-Mönchengladbach-Neuss Aufgrund 3 Abs. 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie-
Gebührentatbestand Gebühr
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Gebührentarif in der Fassung vom 1. Januar 2018
entarif in der Fassung vom 1. Januar 2018 1.0 Berufsbildung und Umschulungsgebühren 1.1 Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen im kaufmännischen Bereich > IHK-zugehörige
Gebührenpflichtige Leistung Einheit Gebühr EUR
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern vom 22.07.1982, zuletzt geändert am 07.12.2017 (gemäß 1 Abs. 1 der Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-
Gebührentatbestand Gebühr
Gebührentatbestand Gebühr 1. Außenwirtschaft / International Gebühr 1.1 Ausstellen eines Carnets 1.1.1 Ausstellen eines Carnets für nicht IHK-zugehörige Unternehmen 1.2. Ergänzungsgebühr 1.3 Ausstellung
50% der Gebühr 1.6 Externenprüfung nach 43 Abs. 43 Abs. 2 und 3
Gebührentarif in der Fassung vom 1. März 2016 1.0 Berufsbildung und Umschulungsgebühren 1.1 Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen im kaufmännischen Bereich > IHK-zugehörige
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G e b ü h r e n t a r i f i.d.f. vom 21.02.2017 zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes vom 05.12.2013 I. Berufsbildung 1. Eintragung, Betreuung, Zwischen- und Abschlussprüfung
Gebührentarif. der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin. (zuletzt geändert am )
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin (zuletzt geändert am 27.06.2017) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus, Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: +49 385
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Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Kiel vom 25. Feburar 2016, zugeletzt geändert am 10. Mai 2016 1.0 Berufsbildung und Umschulungsgebühren * 1.1 Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs-
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- 1 - Nichtamtliche Lesefassung Gebührentarif der vom 1. Juli 2007 (Beschluss der Vollversammlung vom 19. April 2007) Änderung vom 1. Mai 2008 (Beschluss der Vollversammlung vom 3. März 2008) Änderung
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