Übersicht über hoheitliche und öffentlich-rechtliche Aufgaben der IHK Würzburg-Schweinfurt
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- Hildegard Dunkle
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2 Hoheitliche und öffentlich-rechtliche Aufgaben Übersicht über hoheitliche und öffentlich-rechtliche Aufgaben der IHK Würzburg-Schweinfurt 1. Außenwirtschaft Ausstellung von Ursprungszeugnissen, Carnets und anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen, 1 Abs. 3 IHKG 2. Baurecht und Infrastruktur Anhörung als Träger öffentlicher Belange in der kommunalen Bauleitplanung und bei Infrastrukturprojekten, 4 BauGB 3. Berufliche Bildung Berufliche Bildung (Berufsausbildungsvorbereitung, Ausbildung, Umschulung) im Rahmen von 71 Abs. 2 BBiG Prüfung der Ausbildungsverträge und Führung des Verzeichnisses der Ausbildungsverhältnisse, 11ff., 34, 35, 36 BBiG Prüfung der Eignung des Ausbilders und der Ausbildungsstätte, 28 ff. BBiG, Art. 3 Abs. 1b BayAGBBiG, 27 BBiG Überwachung der Ausbildung, 76 BBiG Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, 8 Abs. 1, 2 BBiG Untersagung der Berufsausbildungsvorbereitung, 70 Abs.1 BBiG. i.v.m. Art. 3 Abs. 1d BayAG BBiG Prüfungswesen Aus- und Fortbildung, 37 ff., 53 ff. BBiG Errichtung des Berufsbildungsausschusses, 77 Abs. 1 BBiG Vorschlagsrecht für den Landesausschuss für Berufsbildung, 82 BBiG Auskunftspflicht zur Erhebung der jährlichen Bundesstatistik, 88 Abs. 3 BBiG Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Gleichstellung von Zeugnissen, BQFG und BayBQFG Ausstellen einer EU-Bescheinigung zum Nachweis der beruflichen Qualifikation und der ausgeübten Tätigkeiten in Deutschland, Art. 1 Abs. 3 IHKG i.v.m. der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen 4. Finanz- und Versicherungswirtschaft, Immobilienwirtschaft Gestattungsverfahren bei Wohnimmobilienverwaltern, Versicherungsvermittlern, Versicherungsberatern, Finanzanlagenvermittlern, Honorar-Finanzanlagenberatern, Immobiliardarlehensvermittlern, 46 Abs. 3 GewO, 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 4, 34d/f/h/i GewO i.v.m. 37 Abs. 7 S. 1 Nr. 3 ZustV Erlaubnisverfahren Wohnimmobilienverwalter, Finanzanlagenvermittler; onorar-finanzanlagenberater; Immobiliardarlehensvermittler, 34c Abs. 1 S.1 Nr. 4, 34 f/h/i GewO i.v.m. 37 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 ZustV Registerführung von Versicherungsvermittlern/-beratern, Finanzanlagenvermittlern, Honorar-Finanzanlagenberatern, Immobiliardarlehensvermittlern/Honorar- Immobiliardarlehensberatern, 11a Abs. 1 GewO i. V.m. 5 ff. VersVermV, 6 ff. FinVermV, 6 ff. ImmVermV Entgegennahme von Anzeigen der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen, 13a, 34d/f/h/i GewO i.v.m. Anerkennung ausländischer Unterlagen und Bescheinigungen, 13b, 34d/f/h/i GewO i.v.m. Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen, 13c, 34d/f/h/i GewO i.v.m. Führen eines Prangers für Immobiliardarlehensvermittler, 34i Abs. 9, 11a Abs. 3b GewO und Versicherungsvermittler, 34d Abs. 11, 11a GewOSachkundeprüfungen Geprüfter Versicherungsfachmann/frau IHK, Geprüfter Finanzanlagenfachmann/Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK, Geprüfter Fachmann für Immobiliendarlehensvermittlung IHK, 34d Abs. 5 Nr. 4 GewO, 1 ff. VersVermV, 34f Abs. 2 Nr. 4, 34h Abs. 1 S. 4 GewO, 1 ff. FinVermV, 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO, i.v. m. 1 ff. ImmVermV 2
3 Auskunft und Nachschau bei Wohnimmobilienverwaltern, Versicherungsvermittlern/-beratern, Finanzanlagenvermittlern, Honorar-Finanzanlagenberatern, Immobiliardarlehensvermittlern, 29 GewO, 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 4, 34d/f/h/i GewO i.v.m. Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb EU/EWR bei reglementierten Berufen, bei Versicherungsvermittlern/-beratern, Finanzanlagenvermittlern, Honorar-Finanzanlagenberatern, Immobiliardarlehensvermittlern, 11b GewO i.v.m. 37 Abs. 7 S. 1 Nr. 3 ZustV 5. Gewerberecht Sachkundeprüfungen im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln nach dem Arzneimittelgesetz, 50 Abs. 2 S. 4 AMG, 1 bis 9 AMSachkV, 2 Abs. 4 ZustVAMÜB Sachkundeprüfung und Unterrichtung im Bewachungsgewerbe: 34a Abs. 1 S. 3 Nr. 3 und Abs. 1a S. 2 GewO, 5b Abs. 1 BewachV (Sachkundeprüfung für den Unternehmer/Leitungspersonal und bei besonderen Tätigkeiten), 34a Abs. 1a S.1 Nr. 2 GewO, 2 BewachV (Unterrichtung für Bewachungspersonal) Unterrichtung für Gastwirte, 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GastG und für Spielgeräteaufsteller, 33c Abs. 2 Nr. 2 GewO Geschäftsführung des Prüfungsausschusses für Fachkundeprüfungen für den Waffenhandel, 22 Abs.1 WaffG, 1, 2, 16 Abs. 1 S. 2 AWaffV Ausstellung von Befähigungszeugnissen, 39 Abs.1 S. 2 VStättV Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen, 36 GewO, 18 BBodSchG, 404 II ZPO, Art. 7 Abs. 1 AGIHKG Stellungnahmen zu o öffentlichen Bestellungen von Versteigerern, 34b Abs. 5 GewO, Nr VerstVwV o Gewerbeuntersagungen, 35 Abs. 4 GewO o Erteilung und Widerruf von gewerberechtlichen Erlaubnissen (z. B. Immobilienmakler, Darlehensvermittler und Bauträger, 34c Abs. 2 GewO, Nr MaBVwV, Nr MaBVwV ) o Gründungszuschuss, 93 Abs. 2 S. 2 SGB III o Aufenthaltserlaubnis bei Ausübung einer selbständigen Tätigkeit, 21 Abs. 1 S. 3, Abs. 5 AufenthG o Erlaubnis der selbstständigen Erwerbstätigkeit an Inhaber anderer Aufenthaltserlaubnisse nach 21 Abs. 6 AufenthG i.v.m. Nr AufenthG-VwV o Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach 21 Abs. 4 S. 2 AufenthG i.v.m. Nr AufenthG-VwV o Einbürgerungen und Aufenthaltserlaubnis, auf Anfrage der zuständigen Behörde o Arbeitserlaubnissen für Spezialitätenköche, auf Anfrage der zuständigen Behörde o Stellungnahmen nach 18 Abs. 4 S. 2 AufenthG o Erlass von Verordnungen nach 14 LadSchlG, auf Anfrage der zuständigen Behörde o Festsetzung von Messen, Ausstellungen, Groß-, Wochen-, Spezial- und Jahrmärkten, Volksfesten, 69, 60b Abs. 2 GewO, auf Anfrage der zuständigen Behörde o Versteigerungsanzeigen, 3, 6 VerstV, Nr. 4.2 VerstVwV o Wanderlageranzeigen, auf Anfrage der zuständigen Behörde Einheitlicher Ansprechpartner als Verfahrensmittler (Verfahrensabwicklung), 1 Abs. 3a IHKG, Art. 71b Abs. 1 BayVwVfG, Art. 2 Abs. 1 Satz 1 BayEAG Entgegennahme der Gewerbeanzeige und Ausstellung der Bescheinigung gem. 14, 15 Abs. 1 GewO i.v.m. 37 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 ZustV 6. Handwerksrecht Stellungnahme und Zustimmungsverfahren zu Betriebsuntersagungsverfahren im Handwerk, 16 Abs. 3 HwO 7. Registergerichte Stellungnahme zu Registereintragungen, 380 FamFG, 23 HRV, 9 VRV 3
4 Hoheitliche und öffentlich-rechtliche Aufgaben 8. Außergerichtliche Streitbeilegung Benennung von Schiedsgutachtern, Annexaufgabe zur Bestellung von Sachverständigen (vgl. 5.6) Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten, 15 UWG Mediationszentrum als anerkannte Gütestelle, 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Art. 5 Abs. 3 S. 2 BaySchlG 9. Sozialrecht Vorschlagsrecht für Mitglieder im Beirat der Jobcenter, 18d SGB II 10. Umweltrecht Ausstellung von Prüfbescheinigungen nach 5 Abs. 2 ChemKlimaSchutzV EMAS-Register (Umweltmanagementsystem), 32 Abs. 1 S. 2 UAG Vollständigkeitserklärungsregister nach der Verpackungsverordnung (bis ), 10 Abs. 5 VerpackV Information und Beratung über Abfallbeseitigung und vermeidung, 46 I 2 KrWG 11. Verkehr Prüfung zur Qualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, 4 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BKrFQG, 8 BKrFQG, 1 ff. BKrFQV, Richtlinie 2003/59/EG Gefahrgut: Überwachung der Schulung und Lehrgangsanerkennung, 5 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 GGBefG, 14 Abs. 3 GGVSEB Fachkundeprüfungen im Güterkraftverkehr, Straßenpersonenverkehr mit Kraftomnibussen, Notfallrettung/arztbegleiteter Patiententransport/Krankentransport, Taximietwagen Anhörverfahren (im Rahmen von Genehmigungserteilungsverfahren für den Güterkraftverkehr, den Straßenpersonenverkehr und den Bereich Notfallrettung/Krankentransport), 3 Abs. 5a GüKG, 14 Abs.1 Nr. 3, Abs. 2 PBefG, Art. 26 Abs.1 BayRDG Überwachung der Ausbildungsbetriebe (nach BBiG), sofern sie auch Schulungen für die beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung nach dem BKrFQG durchführen, 7 Abs. 1 Nr. 3, 4 i.v.m. Abs. 4 S. 2, 7b Abs. 2 BKrFQG Anhörverfahren zu Konzessionserteilung im Taxiverkehr, 14 Abs. 2 i.v.m. 13 Abs. 4, 51 Abs. 3 PBefG 12. Wettbewerbsrecht Wettbewerbsrechtliche Aufgriffe, 8 UWG Unbedenklichkeitsbescheinigung für Bundeswehr, THW, Bundespolizei (auf Anfrage) 13. Sonstiges Bestätigungen zur Kammerzugehörigkeit, 1 Abs. 3 IHKG Benennungen ehrenamtlicher Handels- und Finanzrichter, 108 GVG, 25 FGO Eintragung ins amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen, 48 Abs. 8 Satz 2 VgV Stellungnahmen zur Eingliederung Langzeitarbeitsloser, reine Verwaltungspraxis 4
5 Anlage Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Gleichstellung von Zeugnissen Berufliche Bildung Anerkennung von Ausbildungszeugnissen/-nachweisen bei Spätaussiedlern und Bundesvertriebenen, 10 Abs. 2 BVFG i.v.m. 71 Abs. 2 BBiG Feststellung der Gleichwertigkeit von Abschlüssen aus der ehem. DDR, Art. 37 Abs. 1 S. 3 Einigungsvertragsgesetz, 103 BBiG Gleichstellung von österreichischen Ausbildungsabschlüssen, Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse i.v.m. 71 Abs. 2 BBiG Gleichstellung von französischen Ausbildungsabschlüssen, Verordnung zur Gleichstellung französischer Prüfungszeugnisse i.v. m. 71 Abs. 2 BBiG Beratung über die Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Feststellung der Gleichwertigkeit bei bundesrechtlich-geregelten Berufen, 8 BQFG (Die Aufgabe der Feststellung der Gleichwertigkeit hat die IHK für München und Oberbayern auf die IHK FOSA übertragen) Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Feststellung der Gleichwertigkeit bei landesrechtlich-geregelten Berufe, Art. 8 BayBQFG Durchführung von Qualifikationsanalysen im Rahmen der Gleichwertigkeitsfeststellung/Anerkennung ausländischer Abschlüsse, 14 BQFG Versicherungs- und Finanzdienstleistungen Anerkennung von ausländischen Abschlüssen von Versicherungsvermittlern/-beratern, 13c, 34d GewO i. V.m. 4a VersVermV, Anerkennung von ausländischen Abschlüssen von Finanzanlagenvermittlern, 13c, 34f GewO i.v. m. 5 FinVermV, 37 Abs. 7 S. 1 Nr. 3 ZustV Anerkennung von ausländischen Abschlüssen von Honorar-Finanzanlagenberatern, 13c, 34h GewO i.v. m. 5 FinVermV, Anerkennung von ausländischen Abschlüssen von Immobiliardarlehensvermittlern, 13c, 34i GewO i.v.m. 5 ImmVermV, Anerkennung ausländischer Unterlagen und Bescheinigungen, 13b, 34d/f/h/i GewO i. V.m. Fachkundeprüfungen Verkehr Fachkundeprüfungen im Güterkraftverkehr, 3 Abs. 6 Nr. 1 GüKG, 5 Abs. 6 GBZugV, Art. 8 (1) VO (EG) Nr. 1071/2009 Fachkundeprüfungen im Straßenpersonenverkehr mit Kraftomnibussen, 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG, 57 Abs. 1 Nr. 4 PBefG, 4 Abs. 7 PBzugV Fachkundeprüfungen Notfallrettung/arztbegleiteter Patiententransport/Krankentransport, Art. 24 Abs. 1 Nr. 3 BayRDG, 24 Abs. 3 S. 2 AVBayRDG Fachkundeprüfungen im Taxi-/Mietwagenverkehr, 4 PBZugV 5
Hoheitliche und öffentlich-rechtliche Aufgaben der IHK
Hoheitliche und öffentlich-rechtliche Aufgaben der IHK (Stand: November 2018) 1. Außenwirtschaft Ausstellung v. Ursprungszeugnissen, Carnets und anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen,
Hoheitliche und öffentlich-rechtliche Aufgaben der IHK. (Stand: April 2018)
Hoheitliche und öffentlich-rechtliche Aufgaben der IHK (Stand: April 2018) 1. Außenwirtschaft - Ausstellung v. Ursprungszeugnissen, Carnets und anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen,
Hoheitliche und öffentlich-rechtliche Aufgaben der IHK. (Stand: Januar 2019)
Hoheitliche und öffentlich-rechtliche Aufgaben der IHK (Stand: Januar 2019) 1. Außenwirtschaft Ausstellung v. Ursprungszeugnissen, Carnets und anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen,
Hoheitliche und öffentlich-rechtliche Aufgaben der IHK. (Stand: Januar 2019)
Hoheitliche und öffentlich-rechtliche Aufgaben der IH (Stand: Januar 2019) 1. Außenwirtschaft Ausstellung v. Ursprungszeugnissen, Carnets und anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen, 1
Gebührentarif der IHK Wiesbaden
Gebührentarif der IHK Wiesbaden Tarif Nr. Gebührenpflichtige Leistungen Gebühr 1. Berufsbildung 1.1 Ausbildung und Umschulung 1.1.1 Eintragung, Betreuung und Prüfung in der Berufsausbildung und Umschulung
Anlage zu 1 der Gebührenordnung
Anlage zu 1 der Gebührenordnung Gebühren- Nr. Gebührentatbestand Gebühr in 1 Bescheinigungen aus dem Firmenregister für IHK-zugehörige Unternehmen gebührenfrei 5,50 2 Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen
Anlage zu 1 der Gebührenordnung
Anlage zu 1 der Gebührenordnung Gebühren- Nr. Gebührentatbestand Gebühr in 1 Bescheinigungen aus dem Firmenregister für IHK-zugehörige Unternehmen gebührenfrei 5,50 2 Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen
Gebührentatbestand Gebühr
Gebührentatbestand Gebühr 1. Außenwirtschaft / International Gebühr 1.1 Ausstellen eines Carnets für IHK-zugehörige Unternehmen 50,00 1.1.1 Ausstellen eines Carnets für nicht IHK-zugehörige Unternehmen
Gebührentarif der IHK für München und Oberbayern (Anlage zur Gebührenordnung)
Gebührentarif der IHK für München und Oberbayern (Anlage zur Gebührenordnung) vom 12.07.2018 (IHK-Magazin Nr. 8/2018) 1. Berufliches Bildungswesen a) Eintragung eines Ausbildungs- bzw. Umschulungsvertrages
Gebührentatbestand Gebühr
Gebührentatbestand Gebühr 1. Außenwirtschaft / International Gebühr 1.1 Ausstellen eines Carnets 1.1.1 Ausstellen eines Carnets für nicht IHK-zugehörige Unternehmen 1.2. Ergänzungsgebühr 1.3 Ausstellung
Gebührentarif. der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin. (zuletzt geändert am )
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin (zuletzt geändert am 27.06.2017) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus, Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: +49 385
Gebührentarif in der Fassung vom 1. Januar 2018
entarif in der Fassung vom 1. Januar 2018 1.0 Berufsbildung und Umschulungsgebühren 1.1 Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen im kaufmännischen Bereich > IHK-zugehörige
Anlage zur Gebührenordnung der IHK für München und Oberbayern
Anlage zur Gebührenordnung der IHK für München und Oberbayern zuletzt geändert am 24.07.2017 (IHK-Magazin Nr. 8/2017) 1. Berufliches Bildungswesen a) Eintragung eines Ausbildungs- bzw. Umschulungsvertrages
50% der Gebühr 1.6 Externenprüfung nach 43 Abs. 43 Abs. 2 und 3
Gebührentarif in der Fassung vom 1. März 2016 1.0 Berufsbildung und Umschulungsgebühren 1.1 Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen im kaufmännischen Bereich > IHK-zugehörige
G e b ü h r e n t a r i f. i.d.f. vom zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
G e b ü h r e n t a r i f i.d.f. vom 21.02.2017 zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes vom 05.12.2013 I. Berufsbildung 1. Eintragung, Betreuung, Zwischen- und Abschlussprüfung
3.2.1 ohne Fertigkeitsprüfung 200, mit Fertigkeitsprüfung 300, für kammerzugehörige Unternehmen 50% von 3.1 bzw. 3.2
GEBÜHRENTARIF Anlage zu 1 Abs. 1 der Gebührenordnung Tarifnummer Gebührenpflichtige Leistung Einheit Gebühr 1 Beglaubigungen von Unterschriften auf Handelsrechnungen und Ausstellung von anderen dem Außenwirtschaftsverkehr
Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Krefeld-Mönchengladbach-Neuss
Stand: 003.08 Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Krefeld-Mönchengladbach-Neuss Aufgrund 3 Abs. 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie-
Nichtamtliche Lesefassung. Gebührentarif der. vom 1. Juli 2007 (Beschluss der Vollversammlung vom 19. April 2007)
Nichtamtliche Lesefassung Gebührentarif der vom 1. Juli 2007 (Beschluss der Vollversammlung vom 19. April 2007) Änderung vom 1. Mai 2008 (Beschluss der Vollversammlung vom 3. März 2008) Änderung vom 1.
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Kiel vom 25. Feburar 2016, zugeletzt geändert am 10. Mai 2016
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Kiel vom 25. Feburar 2016, zugeletzt geändert am 10. Mai 2016 1.0 Berufsbildung und Umschulungsgebühren * 1.1 Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs-
Gebührenpflichtige Leistung Einheit Gebühr EUR
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern vom 22.07.1982, zuletzt geändert am 07.12.2017 (gemäß 1 Abs. 1 der Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-
Gebührentarif der IHK Ostthüringen zu Gera mit Wirkung ab 1. Januar 2019
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera hat in ihrer Sitzung am 26. September 2018 gemäß 4 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie-
- 1 - Nichtamtliche Lesefassung. Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg
- 1 - Nichtamtliche Lesefassung Gebührentarif der vom 1. Juli 2007 (Beschluss der Vollversammlung vom 19. April 2007) Änderung vom 1. Mai 2008 (Beschluss der Vollversammlung vom 3. März 2008) Änderung
Anlage zur Gebührenordnung
Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Die Vollversammlung der IHK Mittlerer Niederrhein hat in der Sitzung vom 23. Juni 2016 gemäß 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen
Anlage zu 1 Abs. 1 der Gebührenordnung. der. Industrie- und Handelskammer Limburg
Anlage zu 1 Abs. 1 der Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Limburg 1 Bescheinigungen je Stück 5,00 aus dem Firmenregister (für Kammerzugehörige gebührenfrei) 2 Beglaubigungen von Unterschriften
Gebührentarif - gültig ab 1. Juli 2018
I Ausstellung von Carnets, Ursprungszeugnissen und sonstigen dem internationalen Geschäftsverkehr dienenden Bescheinigungen Gebühr in 1 Ausstellung von internationalen Carnets 71,70 2 Ausstellung von Ursprungszeugnissen
Gebührentarif - gültig ab 1. Dezember 2016
I Ausstellung von Carnets, Ursprungszeugnissen und sonstigen dem internationalen Geschäftsverkehr dienenden Bescheinigungen Gebühr in 1 Ausstellung von internationalen Carnets 71,70 2 Ausstellung von Ursprungszeugnissen
Gebührentarif - Anhang zur Gebührenordnung der. Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken. vom 22. März 2016
entarif - Anhang zur enordnung der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken Stand 10/2016 vom 22. März 2016 A. Außenhandel 1. Ausstellung eines Carnets ATA 1.1. für Kammerzugehörige 60,00 1.2. für
IHK-Gebührenordnung Gebührentarif
IHK-Gebührenordnung Gebührentarif Auszug aus den Rechtsgrundlagen der IHK zu Lübeck (Stand: 1. März 2016) Herausgeber: Industrie- und Handelskammer zu Lübeck Fackenburger Allee 2, 23554 Lübeck Tel.: (04
Satzung zur Änderung des Gebührentarifs der Industrie- und Handelskammer zu Kiel
Satzung zur Änderung des Gebührentarifs der Industrie- und Handelskammer zu Kiel Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Kiel hat in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2017 gem. 4 Satz 2 Ziff.
Durchführung von Fortbildungsprüfungen, Sachkenntnisprüfungen, Sach- und Fachkundeprüfungen sowie Unterrichtungen bei der IHK Magdeburg.
Beiblatt Informationspflichten nach Art. 13 (Erhebung von Daten bei der betroffenen Person) und Art. 14 (Anmeldung durch Dritte) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegenüber Teilnehmern/Teilnehmerinnen
Gebührentarif. I. Außenhandelsdokumente, Zweitschriften, Beglaubigungen. Öffentliche Bestellungen und Vereidigungen. III.
Gebührentarif I. Außenhandelsdokumente, Zweitschriften, Beglaubigungen 1. Ausstellung von Ursprungszeugnissen, Beglaubigungen 5,50 Euro 2. Ausstellung und Bereinigung von Carnets 25,00 Euro 3. Ausstellung
Gebührentarif der IHK Reutlingen
entarif der IHK Reutlingen zuletzt geändert am 15.12.2015 Seite 2 1. Außenwirtschaft / International 1.1 Ausstellen eines Carnets 50,00 80,00 Zuschlag für nicht IHK-zugehörige Unternehmen 50 % 1.2 Regulierung
Gebührenpflichtige Leistung Einheit Gebühr EUR
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern vom 22.07.1982, zuletzt geändert am 07.12.2016 (gemäß 1 Abs. 1 der Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-
Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Krefeld-Mönchengladbach-Neuss
Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Krefeld-Mönchengladbach-Neuss Aufgrund 3 Abs. 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrieund Handelskammern
Gebührentatbestand Gebühr
Seite 1/6 Gebührentarif zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben Stand: 1. September 2017 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben hat
Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de Veröffentlichungsdatum:
Gebührenverzeichnis. gültig ab April Gebührentatbestand
Gebührenverzeichnis gültig ab April 2018 Gebührentatbestand 1. Aus- und Fortbildung, Umschulung 1.1 Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse Regelung für Ziffern 1.1.1-1.1.4 sowie 1.1.7: Nicht mitglieder
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Ulm
Seite - 1 - Stand: 21. März 2016 entarif der Industrie- und Handelskammer Ulm Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Ulm hat am 1. Dezember 2015 folgende Änderung und Ergänzung des entarifs
Gebührentarif der IHK Pfalz Stand:
1. Aus- und Fortbildung, Umschulung 1.1 Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse Für nicht IHK-Zugehörige wird die doppelte Gebühr der Ziffern 1.1.1 1.1.4 sowie 1.1.7 erhoben. 1.1.1 Eintragung 40,00 1.1.2
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Ulm
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 i Gewerbeordnung (GewO) (Immobiliardarlehensvermittler)
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Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Ulm
Seite - 1 - Stand: 1. Mai 2018 entarif der Industrie- und Handelskammer Ulm Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Ulm hat in ihrer Sitzung am 12. März 2018 folgende Änderung des entarifs
Gebührentarif* der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Gebührentarif* der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart A. Absatzwirtschaft 1. Fachkundeprüfung nach 22 Waffengesetz 1.1 für eine Waffenart inklusive dazugehöriger Munition 440,00 1.2 für zwei
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Die IHK informiert: Gebührentarif Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar- Heuberg Diese Gebühren wurden von der Vollversammlung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg am 03. Dezember
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Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg Inhalt A. Berufsbildung... 3 I. Ausbildung... 3 II. Weiterbildung... 4 III. Sonstige Verwaltungsgebühren... 4 B. Sonstige Prüfungen...
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(Absender) Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland Königstr. 18-20 59821 Arnsberg Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler nach 34d Absatz 1 GewO und Eintragung
Gebührentatbestand Gebühr
Seite 1 von 7 Gebührentarif zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben Stand: 1. Februar 2019 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben
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Anlage I. Übersicht zum nachfolgenden Verzeichnis 1 Gewerbeordnung 2 Auf die Gewerbeordnung gestützte Verordnungen des Bundes 2.1 Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher 2.2 Verordnung
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Absender Graf-Schack-Allee 12 19053 Schwerin Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO (Zugleich wird die
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Absender Graf-Schack-Allee 12 19053 Schwerin Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO (hiermit wird die Erteilung
Beschluss der Vollversammlung vom 08. Dezember 2015 über die neue Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt
Beschluss der Vollversammlung vom 08. Dezember 2015 über die neue Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt Die Vollversammlung
Beschluss der Vollversammlung vom 7. Dezember 2016 über die neue Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt
Beschluss der Vollversammlung vom 7. Dezember 2016 über die neue Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt Die Vollversammlung
Antragsteller/in: Natürliche Person/ Geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (bspw. GbR, OHG) Geburtsdatum
(Absender) Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO (Zugleich wird die Erteilung einer Registriernummer beantragt)
Gebührentarif Anlage zur Gebührenordnung der Industrie und Handelskammer Nord Westfalen
Gebührentarif Anlage zur Gebührenordnung der Industrie und Handelskammer Nord Westfalen I. Beglaubigungen, Bescheinigungen, Abschriften 1. Beglaubigung v. Fotokopien und Abschriften 5,00 2. Beglaubigung
Der Gebührentarif beruht auf 1 Abs. 1 der Gebührenordnung der IHK Südlicher Oberrhein vom
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein hat in ihrer Sitzung vom 07. Dezember 2017 gemäß 3 Abs. 6 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie-
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Siegen. zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung am 13. Juni 2017
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Siegen Stand: zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung am 13. Juni 2017 Gebührentatbestand Gebühr EURO I Außenhandelsdokumente, Zweitschriften,
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 i Gewerbeordnung (GewO) (Immobiliardarlehensvermittler)
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau Fachdienst Kommunalaufsicht, Wahlen, Ordnungs- und Gewerberecht Wilhelm-Seipp-Straße 4 64521 Groß-Gerau Register-ID (nur von der Behörde auszufüllen) Antrag auf Erteilung
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg
der Diese Gebühren wurden von der Vollversammlung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg am 3. Dezember 2002 beschlossen, zuletzt am 24. September 2014 geändert und vom Wirtschaftsministerium Baden- Württemberg
Formular 22.1 Antrag auf Erlaubnis 34i GewO/ natürliche Person. Industrie- und Handelskammer zu Rostock Postfach Rostock
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Rostock Postfach 10 52 40 18010 Rostock Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis 34 i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Natürliche Person/ Geschäftsführender
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) (Immobiliardarlehensvermittler)
(Antragsteller/-in) (Ort und Datum) Der Kreisausschuss des Kreises Bergstraße - Abteilung: Ordnungs- und Gewerbewesen - Gräffstr. 5 64646 Heppenheim Register-ID (nur von der Behörde auszufüllen) Antrag
Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer zu Coburg Gebührentarif
Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer zu Coburg Gebührentarif Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Coburg hat in ihrer Sitzung vom 04.10.2001 folgende Neufassung
Gebührentarif. Die nachfolgenden Gebührentatbestände gelten für alle Ausbildungsverhältnisse, die vor dem begonnen haben.
Gebührentarif zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg vom 4. März 1970 (Niedersächsische Wirtschaft 7/70 vom 9. April 1970), zuletzt gändert am 20. September
Gebührenverzeichnis. gültig ab Januar 2017
Gebührenverzeichnis gültig ab Januar 2017 Gebührentatbestand 1. Aus- und Fortbildung, Umschulung 1.1 Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse Regelung für Ziffern 1.1.1-1.1.4 sowie 1.1.7: Nicht mitglieder
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis 34 i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG)
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Rostock Postfach 10 52 40 18010 Rostock Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis 34 i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH,
G e b ü h r e n t a r i f
G e b ü h r e n t a r i f Stand: 2/2019 (Anlage zur Gebührenordnung) vom 18.11.1982 (Mitteilungsblatt Nr. 3/1983) zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung vom 05. Dezember 2018 (Mitteilungsblatt
Gebührenordnung der Handelskammer Hamburg
enordnung der Handelskammer Hamburg vom 10. Januar 2003, zuletzt geändert am 20. Februar 2019 1 en, Auslagen, Vorschüsse (1) Für die Inanspruchnahme besonderer Anlagen und Einrichtungen oder für besondere
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Braunschweig (Anlage zu 1 Abs. 1 der Gebührenordnung, Stand April 2017)
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Braunschweig (Anlage zu 1 Abs. 1 der Gebührenordnung, Stand April 2017) Beträge in Euro A. Berufsbildung I. Betreuungsgebühren für Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Kiel vom 10. Dezember 2014
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Kiel vom 10. Dezember 2014 1.0 Berufsbildung und Umschulungsgebühren* 1.1 Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen im
Vermittlerregister & Gewerbeanzeige
Vermittlerregister & Gewerbeanzeige Ass. Thomas Teschner, IHK Saarland 1 Gewerberechtstag 2106 Agenda Vermittlerregister Rechtsgrundlage Aufbau und Suche Wie kann man sich registrieren? Registrierung und
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Gewerbeordnung Bundesrecht Titel: Gewerbeordnung Normgeber: Bund Redaktionelle Abkürzung: GewO Gliederungs-Nr.: 7100-1 Normtyp: Gesetz Gewerbeordnung In der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach 34i Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)
IHK zu Kiel Existenzgründung und Unternehmensförderung Bergstraße 2 24103 Kiel Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach 34i Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in:
Ausfertigung. Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Fulda (Anlage zu 1 Abs. 1 der Gebührenordnung)
Ausfertigung entarif der Industrie- und Handelskammer Fulda (Anlage zu 1 Abs. 1 der enordnung) Tarif- enpflichtige Leistung Einheit / Stand: 17.02.2017 letzte Änderung: 17.02.2017 1. Schriftliche Adressauskünfte
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(Absender) Handelskammer Hamburg GI/3 Adolphsplatz 1 20457 Hamburg VVR- Formular 8 Beiblatt für weitere gesetzliche Vertreter/-innen juristische Personen Angaben zur Person der/des weiteren gesetzlichen
I. Übersicht zum nachfolgenden Verzeichnis. 2 Auf die Gewerbeordnung gestützte Verordnungen des Bundes
Anlage I. Übersicht zum nachfolgenden Verzeichnis 1 Gewerbeordnung 2 Auf die Gewerbeordnung gestützte Verordnungen des Bundes 2.1 Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher 2.2 Verordnung
BBiG- Berufsbildungsgesetz
Kommentar für die Praxis BBiG- Berufsbildungsgesetz Kommentar für die Praxis Bearbeitet von Thomas Lakies, Annette Malottke 5. Auflage 2016. Buch. 876 S. Hardcover ISBN 978 3 7663 6509 5 Format (B x L):
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Südthüringen
Seite -1 - Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Südthüringen In der Fassung vom 01.01.2018 I. Ausbildung und Umschulung (Gebühren ohne Materialkosten) 1. Eintragungs-, Betreuungs- und Prüfungsgebühren