Verkündungsblatt. Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Hannover. Ausgabe 12/2018. Hannover, den

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1 Verkündungsblatt Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Hannover Ausgabe 12/2018 Hannover, den Herausgeber: Redaktion: Der Präsident der Hochschule Hannover Präsidiumsbüro und Hochschulplanung, Expo Plaza 4, Hannover Tel.: ,

2 Inhalt: 1. Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Sensorund Automatisierungstechnik (ESA) mit dem Abschluss Master of Engineering in der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Hannover 2. Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieur Elektrotechnik (EWI) mit dem Abschluss Bachelor of Engineering an der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Hannover Seite Besonderer Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Angewandte Mathematik (MAT) mit dem Abschluss Bachelor of Science an der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Hannover 4 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik (EIT) mit dem Abschluss Bachelor of Engineering an der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Hannover 5. Richtlinie Behandlung von Informations- und Datenschutzvorfällen an der Hochschule Hannover (Melderichtlinie) Inhalt Verkündungsblatt Nr. 12/2018: Seite 1 von 1

3 Nr. 12/2018 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 3 von 63 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Sensor- und Automatisierungstechnik (ESA) mit dem Abschluss Master of Engineering in der Fakultät I - Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Hannover 1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Soweit in dieser Prüfungsordnung keine anderweitigen oder ergänzenden Regelungen getroffen sind, finden die Regelungen des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule Hannover in der jeweils geltenden Fassung. 2 Hochschulgrad Nach bestandener Master-Prüfung und nach Prüfung der Gesamtvoraussetzungen (insgesamt 300 Credits) verleiht die Hochschule den Hochschulgrad "Master of Engineering (M.Eng.)". Darüber stellt die Hochschule eine Urkunde mit dem Datum des Zeugnisses aus (Anlage A1 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung). 3 Dauer und Gliederung des Studiums (1) Die Studienzeit, in der das Studium abgeschlossen werden kann, beträgt für den Master- Studiengang Sensor- und Automatisierungstechnik einschließlich der Master-Arbeit drei Semester (Regelstudienzeit). (2) Das Master-Studium gliedert sich in zwei Theoriesemester und ein Semester für die Durchführung der Master-Arbeit. (3) Das Master-Studium Sensor- und Automatisierungstechnik beinhaltet Pflicht- und Wahlpflichtmodule. Der Gesamtumfang der Module umfasst 90 Credits. Pro Semester sind im Mittel 30 Credits vorgesehen. Module werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die aus verschiedenen Prüfungsleistungen bestehen kann. (4) Die Module sowie Art und Anzahl der ihnen zugeordneten Prüfungsanforderungen, Prüfungsleistungen mit Gewichtungsfaktoren sowie die Belastung der Studierenden (SWS und Credits) sind in Anlage B3 festgelegt. 4 Master-Arbeit (1) Die Zulassung zur Master-Arbeit setzt das Bestehen aller Modulprüfungen nach Maßgabe der Prüfungsordnung besonderer Teil, Anlage B3, voraus. (2) Zur Master-Arbeit kann auf Antrag auch zugelassen werden, wer mindestens 50 Credits erreicht hat. (3) Dem Antrag auf Zulassung zur Master-Arbeit sind neben den Nachweisen nach 6 Abs. 2 Allgemeiner Teil beizufügen: Dezernat III / PO ESA / Seite 1 von 6

4 Nr. 12/2018 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 4 von 63 ein Vorschlag für den Themenbereich, dem das Thema der Master-Arbeit entnommen werden soll, ggf. ein Antrag auf Vergabe des Themas als Gruppenarbeit sowie Vorschläge für Erstund Zweitprüfende (4) Die Master-Arbeit hat einen Zeitrahmen von fünf Monaten zuzüglich der Vorbereitung und Durchführung des Kolloquiums. 5 Übergangsbestimmungen (1) Studierende, die vor Inkrafttretens dieser Ordnung im Master-Studiengang Sensor- und Automatisierungstechnik der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik immatrikuliert sind, können ihr Studium nach der bisher gültigen Prüfungsordnung abschließen, längstens jedoch bis zum Sie können auf schriftlichen Antrag auch nach der neuen Prüfungsordnung geprüft werden. (2) Soweit nach Absatz 1 die bisherige Prüfungsordnung Anwendung findet, kann die Fakultät hierzu ergänzende Bestimmungen für den Übergang beschließen 6 Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch das Präsidium der Hochschule Hannover am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Hochschule Hannover in Kraft. ***** Genehmigung Präsidium Verkündungsblatt Nr. 3/2012 vom Änderung Beschluss Fakultätsrat: Genehmigung Präsidium: Verkündungsblatt Nr. 12/2018 vom Dezernat III / PO ESA / Seite 2 von 6

5 Nr. 12/2018 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 5 von 63 Pflichtmodule M-Kürzel Modul-Bezeichnung Art M ESA-301 ESA-303 Höhere Mathematik Vektoranalysis Feldtheorie und Simulation Studiengang Master Sensor- und Automatisierungstechnik (ESA) Cr M Gew. M TM-Kürzel Teilmodul-Bezeichnung Art TM Arten der Prüfungsleistung Anlage B3 Gew. TM Sem. SWS Cr TM Höhere Mathematik 5 1 ESA K Vektoranalysis ESA Feldtheorie K120, EDR, P 1 5 ESA Simulationstechnik 1 2 ESA-302 Höhere Mathematik Lineare Algebra und Stochastik 5 1 ESA Höhere Mathematik Lineare Algebra und Stochastik K90, M ESA-304 ESA Systemtheorie 2 2 Systemtheorie und Optimale 5 1 Optimale Regelung und K120, M 1 Regelung ESA Beobachter 5 ESA-306 Robotik 5 1 ESA Robotik K90, M ESA-311 Sensordaten-verarbeitung 5 1 ESA Sensordatenverarbeitung M ESA-313 Masterarbeit mit Kolloquium 30 6 ESA Masterarbeit MAA ESA Kolloquium Ko Σ=Cr / Pflichtmodule 60 Dezernat III / PO ESA / Seite 3 von 6

6 Nr. 12/2018 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 6 von 63 Technische Wahlpflichtmodule (Im Zeugnis werden Teilmodule ausgewiesen) M-Kürzel Modul-Bezeichnung Art M ESA-321 ESA-322 ESA-324 ESA-325 Technisches Wahlpflichtmodul 1 Technisches Wahlpflichtmodul 2 Masterkatalog Sensortechnik Technisches Wahlpflichtmodul 3 Technisches Wahlpflichtmodul 4 Masterkatalog Automatisierungstechnik Σ=Cr / Technische Wahlpflichtmodule Cr M Gew. M TM-Kürzel Teilmodul-Bezeichnung Art TM WP 5 1 WP 5 1 WP 5 1 WP 5 1 Wahlpflichtmodule (Im Zeugnis werden Teilmodule ausgewiesen) 20 Studierende wählen 5 Cr aus dem Masterkatalog Sensortechnik Studierende wählen 5 Cr aus dem Masterkatalog Sensortechnik Arten der Prüfungsleistung Gew. TM Sem. SWS Cr TM ESA Mikrosystemtechnik WP K90, M, H, EA ESA Licht- und Farbsensorik WP K90, M, EA, P ESA Mikrowellensensorik WP K90, M, R, P Studierende wählen 5 Cr aus dem Masterkatalog Automatisierungstechnik Studierende wählen 5 Cr aus dem Masterkatalog Automatisierungstechnik ESA Technische Kommunikationsnetze WP K90, EDR ESA Videosensorik WP K90, M ESA Industrie 4.0 Automationslabor WP EDR, P ESA-323 Wahlpflichtmodul WP 5 1 Masterkatalog ESA Σ=Cr / Wahlpflichtmodule 5 Studierende wählen 5 Cr aus dem Masterkatalog ESA / Es können auch Module des Masterkatalogs EEE gewählt werden ESA Energieeffizientes Design von Produktionsanlagen WP K60, H, R, P ,5 PEP Elemente der Verfahrenstechnik-planung WP K60, M, H, P, Ko ,5 PEP Prozessleittechnik-CAE WP H ,5 PEP Production Improvement (PM): Lean Management WP K60, M, H, P, Ko ,5 Lean Production Trainer PEP Wertschöpfungsprozesse (PM): Zuverlässigkeit technischer Systeme WP K60, M, H, P, Ko ,5 Dezernat III / PO ESA / Seite 4 von 6

7 Nr. 12/2018 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 7 von 63 Überfachliche Qualifikationen M-Kürzel Modul-Bezeichnung Art M Cr M Gew. M TM-Kürzel Teilmodul-Bezeichnung Art TM Arten der Prüfungsleistung Gew. TM Sem. SWS Cr TM ESA-326 Überfachliche Qualifikation WP 5 1 Studierende wählen 5 Cr aus den Überfachlichen Qualifikationen / Es können auch Masterangebote des ZLB-SL und des ZLB-LC gewählt werden EEE English 7 WP K ,5 EEE English 8 WP K ,5 Überfachliche Qualifikationen EEE English - Presentation Techniques WP P ,5 ESA Operations Research WP K90, M, H, P ESA Projekt WP M, H, R, EDR, EA, B, P Σ=Cr / Überfachliche Qualifikationen Σ=Cr /Master-Abschluß 5 90 Dezernat III / PO ESA / Seite 5 von 6

8 Nr. 12/2018 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 8 von 63 Hinweise: Ein Credit entspricht einem Workload von 30 Stunden Gewichtung 0 bedeutet, dass die Prüfungsleistung nicht benotet wird. Legende der Abkürzungen (Angaben zu Modulen und Teilmodulen, Prüfungsleistung): Abkürzungen: Art M (Art eines Moduls ) Cr M (Credits eines Moduls) Gew. M (Gewichtung eines Moduls zur Gesamtnote) Art TM (Art eines Teilmoduls ) Cr TM (Credits eines Teilmoduls) Gew. TM (Gewichtung der Teilmodule im Modul) (Pflichtmodul bzw. Pflicht-Teilmodul) WP (Wahlpflichtfach) W (Wahlfach) SWS (Semesterwochenstunden) Sem. (Empfohlendes Semester) Arten der Prüfungsleistungen: B (Bericht) EDR (Erstellung und Dokumentation von RechnerprograMAA (Master-Arbeit) BA (Bericht (allg.)) FB (Forschungsbericht) MAP (Mündliche Abschlussprüfung) BAA (Bachelor-Arbeit ) H (Hausarbeit) P (Präsentation) BU (Berufsprak) K (Klausur) PA (Projektarbeit) BÜ (Berufspraktische Übung) KO (Kolloquium) PB (Praxisbericht) E (Entwurf) KX (Klausur mit exp. Arbeit) Pf (Portfolio) EA (Experimentelle Arbeit) M (Mündliche Prüfung) R (Referat) Dezernat III / PO ESA / Seite 6 von 6

9 Nr. 12/2018 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 9 von 63 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieur Elektrotechnik (EWI) mit dem Abschluss Bachelor of Engineering an der Fakultät I -Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Hannover. 1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Soweit in dieser Prüfungsordnung keine anderweitigen oder ergänzenden Regelungen getroffen sind, finden die Regelungen des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule Hannover in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. 2 Hochschulgrad Nach bestandener Bachelor-Prüfung verleiht die Hochschule den Hochschulgrad Bachelor of Engineering (B.Eng.). Darüber stellt die Hochschule eine Urkunde mit dem Datum des Zeugnisses aus (Anlage A1 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung). 3 Dauer und Gliederung des Studiums (1) Die Studienzeit, in der das Studium abgeschlossen werden kann, beträgt für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieur Elektrotechnik einschließlich der Bachelor- Prüfung sieben Semester (Regelstudienzeit). (2) Das Bachelor-Studium gliedert sich in einen ersten Studienabschnitt mit einer Regelstudienzeit von drei Semestern und einem zweiten Studienabschnitt mit einer Regelstudienzeit von vier Semestern. Der erste Studienabschnitt umfasst alle Module laut Anlage B1. Alle anderen Module des Studiengangs werden zum zweiten Studienabschnitt gerechnet (Anlage B2). (3) Bei der ersten Anmeldung zu einer Prüfungsleistung aus einer Vertiefungsrichtung gemäß Anlage B2 ist damit diese Vertiefungsrichtung verbindlich gewählt. Die Vertiefungsrichtung kann auf Antrag einmalig gewechselt werden. (4) Das Bachelor-Studium Wirtschaftsingenieur Elektrotechnik beinhaltet Pflicht- und Wahlpflichtmodule. Der Gesamtumfang der Module umfasst 210 Credits (CR). Pro Semester sind im Mittel 30 Credits vorgesehen. Module werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die aus verschiedenen Prüfungsleistungen bestehen kann. (5) Die Module, deren Gewichtung, die Credits sowie Art und Umfang der ihnen zugeordneten Prüfungsleistungen sind in den Anlagen B1 und B2 festgelegt. (6) Der Bachelor-Studiengang enthält ein Anwendungssemester, bestehend aus Praxisphase und Bachelor-Arbeit. Das Nähere regelt die Praxisphasenordnung. Dezernat III / PO EWI / Seite 1 von 14

10 Nr. 12/2018 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 10 von 63 4 Studiensemester im Ausland (1) Die Fakultät I unterstützt den Erwerb von Credits durch Studiensemester im Ausland. 5 Bestehen der Vor- und Bachelor-Prüfung (1) Anstelle der Bestimmungen des 19 Abs. 1 und 3 sowie 24 Abs. 3 des Allgemeinen Teils gelten die nachfolgenden Bestimmungen. (2) In jedem Zählsemester (immatrikuliert und nicht beurlaubt) müssen durchschnittlich wenigstens 15 Credits erreicht werden (Anzahl Credits/Anzahl Zählsemester >= 15). Dies gilt ab dem zweiten Zählsemester. Bis zum Erreichen von 93 Credits werden nur Leistungen des ersten Studienabschnittes gezählt. (3) Die Vorprüfung gemäß 18 Allgemeiner Teil ist bestanden, wenn der Prüfling alle geforderten Studienleistungen des ersten Studienabschnittes (Anlage B1) bestanden hat. (4) Die Bachelor-Prüfung ist bestanden, wenn sämtliche in den Anlagen B1 und B2 aufgeführten Studienleistungen der Pflichtmodule und der erforderlichen Wahlpflichtmodule jeweils mindestens mit ausreichend oder bestanden bewertet sind. 6 Endgültiges Nichtbestehen der Vor- und Bachelor-Prüfung (1) Erreicht ein Prüfling die nach 5 Abs. 2 erforderliche Anzahl an Credits nicht, so ist die Bachelor-Prüfung endgültig nicht bestanden. (2) Auf schriftlichen Antrag kann der Prüfungsausschuss die Anzahl der Zählsemester nach 5 Abs. 2 um eine angemessene Anzahl verringern, wenn die erforderliche Creditanzahl aus schwerwiegenden Gründen (s. Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung) nicht erreicht wurde. Die Gründe sind durch geeignete Nachweise glaubhaft zu machen. (3) Der Antrag ist bis zum Ende des nach Absatz 1 relevanten Zählsemesters zu stellen. 7 Wiederholung von Prüfungsleistungen (1) Anstelle der Bestimmungen des 11 Abs. 1 bis 3 des Allgemeinen Teil gilt folgende Regelung zur Wiederholung von nichtbestandenen Prüfungsleistungen: Die Anzahl von Wiederholungsprüfungen ist nicht begrenzt. Dies gilt nicht für eine Wiederholung der Bachelor-Arbeit ( 23 Allgemeiner Teil). (2) Abweichend von 11 Abs. 4 des Allgemeinen Teils dürfen im Erstversuch bestandene Prüfungen (maximal 10 CR) im Laufe des Studiums einmal im Rahmen Dezernat III / PO EWI / Seite 2 von 14

11 Nr. 12/2018 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 11 von 63 der angebotenen Prüfungen zur Notenverbesserung wiederholt werden. 8 Bachelor-Arbeit (1) Die Zulassung zur Bachelor-Arbeit setzt voraus das Bestehen aller Modulprüfungen mit Ausnahme des Moduls Anwendungssemester des 2. Studienabschnitts nach Maßgabe der Prüfungsordnung Besonderer Teil und die abgeschlossene Praxisphase. (2) Zur Bachelor-Arbeit kann auf Antrag auch zugelassen werden, wer die Vorprüfung bestanden hat und mindestens 170 Credits erreicht hat. (3) Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Arbeit sind neben den Nachweisen nach 6 Abs. 2 Allgemeiner Teil beizufügen: ein Vorschlag für den Themenbereich, dem das Thema der Bachelor-Arbeit entnommen werden soll, ggf. ein Antrag auf Vergabe des Themas als Gruppenarbeit sowie Vorschläge für Erst- und Zweitprüfende. (4) Die Bachelor-Arbeit hat einen Zeitrahmen von drei Monaten zuzüglich der Vorbereitung und Durchführung des Kolloquiums. 9 Teilzeitstudium (1) Das Studium ist teilzeitgeeignet. Ein Teilzeitstudium muss jeweils für ein Studienjahr in Teilzeit beantragt werden. Der Antrag auf ein Teilzeitstudium ist jeweils innerhalb der Rückmeldefristen einzureichen. Abweichend von den Rückmeldefristen können Studierende, die ihr Studium an der Fakultät I der Hochschule Hannover erstmalig beginnen, den Antrag noch bis zur Einschreibung stellen. (2) Bestehen der Vor- und Bachelor-Prüfung im Teilzeitstudienjahr: Zur Bestimmung der Zählsemester gelten die Vorgaben aus 5 dieser Prüfungsordnung mit folgenden Anpassungen: (3) Ein Teilzeitstudienjahr wird als ein Zählsemester gerechnet. Es gilt die nach 5 dieser Prüfungsordnung vorgegebene Mindestanzahl der Credits, die in einem Zählsemester erreicht werden müssen. Das bedeutet, dass mindestens 15 Credits in einem Teilzeitstudienjahr erworben werden müssen. Dies gilt gemäß 5 dieser Prüfungsordnung ab dem zweiten Zählsemester. Dezernat III / PO EWI / Seite 3 von 14

12 Nr. 12/2018 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 12 von Internationale Studienoption (1) Studierende haben die Möglichkeit, ab dem 4. Semester die internationale Studienoption Bachelor-Plus zu wählen. Hierzu ist eine Vereinbarung mit dem/der internationalen Koordinator/in der Fakultät erforderlich. Die Dauer des Studiums verlängert sich um ein Semester, so dass die Regelstudienzeit 8 Semester beträgt. Insgesamt werden 240 Credits erworben. (2) Voraussetzung für die Teilnahme an der Studienoption ist das bis zum 4. Semester nachgewiesene Sprachniveau in Englischer Sprache B1. Die Einstufung des Sprachniveaus erfolgt im Language Center (ZSW-LC) der Hochschule Hannover. Abhängig von der Einstufung werden die Teilmodule Sprache im 4., 5. und 6. Semester vom ZSW-LC im Umfang von 15 Credits festgelegt. Dabei ist je nach Land etwa die Hälfte der Sprachmodule in der jeweiligen Landessprache zu belegen. Im 6. Semester ist die erfolgreiche Teilnahme an dem Modul Interkulturelle Kompetenz (Ambassador Destination Program) erforderlich. Die Sprachmodule und das Modul Internationale Kompetenz gehen nicht in die Gesamtnote ein, werden jedoch in der Zusatzurkunde zur Internationalen Studienoption aufgeführt. (3) Es wird ein Theoriesemester an einer Partnerhochschule durchgeführt. (4) Dabei sind von den wirtschaftlichen und technischen Wahlpflichtmodulen insgesamt drei Module (Kataloge EWI-244 oder EWI-245 oder EWI-246 sowie EWI-240) im Ausland erfolgreich zu belegen. Die Wahl hängt von den bisher durchgeführten Modulen an der HsH ab. Weiterhin ist ein Studienprojekt mit 5 Credits durchzuführen. Das Studienprojekt kann jedoch auch bereits an der HsH absolviert werden. Diese Leistungen sind Teil des Bachelorstudiums und gehen in die Gesamtnote ein. Darüber hinaus sind weitere 10 Credits an der Partnerhochschule erfolgreich zu belegen, deren Ergebnis ebenfalls in der Zusatzurkunde bescheinigt wird und nicht in die Durchschnittsnote eingeht. Die Inhalte richten sich nach dem jeweiligen Angebot. Die vorgesehenen Veranstaltungen sind vor dem Auslandsaufenthalt mit dem/der Internationalen Koordinator/in in einem Learning Agreement zu vereinbaren. (5) Das Anwendungssemester entsprechend 3 ist ebenfalls im Ausland durchzuführen. Die Betreuung wird seitens einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers der Hochschule Hannover vorgenommen. (6) Die weiteren Regelungen dieser Prüfungsordnung bleiben unberührt. 11 Übergangsbestimmungen (1) Studierende, die vor Inkrafttretens dieser Ordnung im Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieur Elektrotechnik der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik immatrikuliert sind, können ihr Studium nach der bisher gültigen Prüfungsordnung abschließen, längstens jedoch bis zum Sie können auf schriftlichen Antrag auch nach der neuen Prüfungsordnung geprüft werden. Dezernat III / PO EWI / Seite 4 von 14

13 Nr. 12/2018 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 13 von 63 (2) Soweit nach Absatz 1 die bisherige Prüfungsordnung Anwendung findet, kann die Fakultät hierzu ergänzende Bestimmungen für den Übergang beschließen. 12 Inkrafttreten Dieser Besondere Teil der Prüfungsordnung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. ***** Neufassung des besonderen Teils der PO Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Nr. 3/2005 vom Änderung Beschluss des Fakultätsrats der Fakultät I: Genehmigung Präsidium: Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Nr. 1/2012 vom Änderung Beschluss Fakultätsrat: Genehmigung Präsidium: Verkündungsblatt Nr. 07/2016 vom Änderung Beschluss Fakultätsrat: Genehmigung Präsidium: Verkündungsblatt Nr. 12/2018 vom Dezernat III / PO EWI / Seite 5 von 14

14 Nr. 12/2018 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 14 von 63 Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieur Elektrotechnik (EWI) - 7 Semester Die Noten des 1. Studienabschnitts gehen nicht in die Berechnung der Gesamtnote der Bachelorprüfung ein. Die Module des 1. Studienabschnitts werden mit Note und Anzahl der Credits im Zeugnis ausgewiesen. 1. Studienabschnitt 1. Studienabschnitt - Pflichtmodule M-Kürzel Modul-Bezeichnung Art M Cr M Gew. M TM-Kürzel Teilmodul-Bezeichnung Art TM Arten der Prüfungsleistg. Gew. TM Anlage B1 Sem. SWS Cr TM EWI-101 Mathematik EIT Mathematik Einstufungstest K60, M, H, R, P EIT Mathematik 1* K EWI-104 Physik EIT Physik 1 K90, H, B EWI-107 Gleichstromtechnik 5 0 EIT Gleichstromtechnik K90, H, B EWI-119 Start-ING 5 0 EIT Start-ING H, B, EDR, P, BÜ EWI-113 Grundlagen der Informatik 5 0 EIT Grundlagen der Informatik K90, H Grundsatzentscheidungen der BBA Betriebswirtschaftslehre EWI-116 Betriebswirtschaftslehre K90, M, H, R, P 1 6 BBA Betriebliche Kernprozesse 1 2 BBA Produktion 1 2 EWI-102 Mathematik EIT Mathematik 2 K EWI-105 Physik EIT Physik 2 K90, H, B EWI-108 Wechselstromtechnik 5 0 EIT Wechselstromtechnik K90, H, B EWI-110 Programmiersprache C 5 0 EIT Programmiersprache C** 2 2 K90 1 EIT Rechnerübung C EWI-111 Grundlagen Messtechnik 5 0 EIT Grundlagen Messtechnik K60, M ,5 EIT Labor Grundlagen Messtechnik EA, B ,5 EWI-117 Wirtschaftsrecht 6 0 BBA Bürgerliches Recht 2 4 K90, M, H, R, P 1 BBA Handelsrecht und Gesellschaftsrecht EWI-103 Mathematik EIT Mathematik 3 K EWI-106 Labor Physik und Grundlagen 5 0 EIT Labor Physik EA, B, P, Ko ,5 EIT Labor Grundlagen der Elektrotechnik EA, B, P, Ko ,5 EWI-109 Grundlagen der Feldtheorie 5 0 EIT Grundlagen der Feldtheorie K90, H, B EWI-112 Lineare Systeme 5 0 EIT Lineare Systeme K EWI-114 Digitaltechnik und Digitaltechnik und 5 0 EIT Mikroprozessortechnik Mikroprozessortechnik K90, M BBA Finanzwirtschaft 3 2 EWI-120 Betriebswirtschaftslehre BBA Marketing und Vertrieb K90, M, H, R, P, Pf BBA Buchführung 3 2 * Zulassungsvoraussetzung ist der bestandene Mathematik Einstufungstest EIT ** Zulassungsvoraussetzung ist eine Anwesenheit von mind. 80% an der Übung EIT oder ein anderweitiger Nachweis der praktischen Befähigung Σ=Cr / 1. Stud. Abschnitt / Pflichtmodule 93 Gesamt / 1. Stud. Abschnitt 93 Dezernat III / PO EWI / Seite 6 von 14

15 Nr. 12/2018 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 15 von Studienabschnitt 2. Studienabschnitt - Module für alle Schwerpunkte M-Kürzel Modul-Bezeichnung Art M Cr M Gew. M TM-Kürzel Teilmodul-Bezeichnung Art TM Arten der Prüfungsleistung Gew. TM Anlage B2 Sem. SWS Cr TM EWI-201 Unternehmensgründung 5 1 EWI Grundlagen Unternehmensgründung 4 2 K120, H, R 1 EWI Anwendung Unternehmensgründung EWI-202 Qualitätsmanagement und technischer EWI Qualitätsmanagement K60, H, R, B, P ,5 5 1 Vertrieb EWI Technischer Vertrieb K ,5 EWI-203 Grundlagen der Regelungstechnik 5 1 EIT Grundlagen der Regelungstechnik K EWI-205 Bauelemente und analoge Bauelemente und analoge 5 1 EIT Schaltungstechnik Schaltungstechnik K90, M EWI-207 Unternehmensplanspiel 3 1 EWI Planos-Planspiel zur Unternehmensgründung EA, P, BÜ EWI-208 Werkstoffe und Halbleiter 5 1 EIT Werkstoffe und Halbleiter K90, M, R, EA EWI-211 VWL Grundlagen 6 1 BBA Mikroökonomie und Makroökonomie K90, H, M, R, P EWI-209 Rechnungswesen 6 1 BBA Externes Rechnungswesen 4 4 K90, H, M, R, P 1 BBA Internes Rechnungswesen Σ=Cr / 2. Stud. Abschnitt / Pflichtmodule Studienabschnitt 2. Studienabschnitt - Pflichtmodule Schwerpunkt Energietechnik Anlage B2 M-Kürzel Modul-Bezeichnung Art M Cr M Gew. M TM-Kürzel Teilmodul-Bezeichnung Art TM Arten der Prüfungsleistung Gew. TM Sem. SWS Cr TM EIT Energieerzeugung und Kraftwerke K60, M, P ,5 EWI-215 Kraftwerks- und Messtechnik 5 1 EIT Messtechnik in der Energietechnik K ,5 EWI-216 Grundlagen der Energieversorgung 5 1 EIT Grundlagen der Energieversorgung K90, M, P Labor Messtechnik in der EIT EA, B ,5 EWI-217 Labor Mess- und Regelungstechnik 5 1 Energietechnik EIT Labor Regelungstechnik M, EA, B, P ,5 Dezernat III / PO EWI / Seite 7 von 14

16 Nr. 12/2018 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 16 von Studienabschnitt - Pflichtmodule Schwerpunkt Informationstechnik M-Kürzel Modul-Bezeichnung Art M Cr M Gew. M TM-Kürzel Teilmodul-Bezeichnung Art TM Arten der Prüfungsleistung Gew. TM Sem. SWS Cr TM EWI-230 Messtechnik in der Informationstechnik 5 1 EWI-231 Netzwerke 5 1 EIT Messtechnik in der Informationstechnik K60, M ,5 EIT Labor Messtechnik in der Informationstechnik EA, P ,5 EIT Netzwerke K60, H ,5 EIT Labor Netzwerke M, EA, B, P ,5 EWI-232 Datenbanken 5 1 EIT Datenbanken mit Labor K90, EDR, EA, B, P Studienabschnitt - Pflichtmodule Schwerpunkt Nachrichtentechnik M-Kürzel Modul-Bezeichnung Art M Cr M Gew. M TM-Kürzel Teilmodul-Bezeichnung Art TM Arten der Prüfungsleistung Gew. TM Sem. SWS Cr TM EWI-223 Messtechnik in der Elektronik 5 1 EIT Messtechnik in der Elektronik K60, M, P ,5 EIT Labor Messtechnik in der Elektronik EA, B ,5 EWI-221 Grundzüge der Kommunikationstechnik 5 1 EIT Grundzüge analoger Signalverarbeitung K60, M, H, P ,5 EIT Grundzüge digitaler Signalverarbeitung K60, M, H, P ,5 EWI-222 Hochfrequenz- und Mikrowellentechnik 5 1 EIT Hochfrequenz- und Mikrowellentechnik K90, M, R Σ=Cr / 2. Stud. Abschnitt/ Schwerpunkt 55 Gesamt / 1. Stud. Abschnitt 93 Gesamt / 1. und 2. Stud. Abschnitt 148 Dezernat III / PO EWI / Seite 8 von 14

17 Nr. 12/2018 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 17 von Studienabschnitt - Wahlpflichtmodule (im Zeugnis werden Teilmodule ausgewiesen) Schwerpunkt Energietechnik M-Kürzel Modul-Bezeichnung Art M Cr M Gew. M TM-Kürzel Teilmodul-Bezeichnung Art TM Arten der Prüfungsleistung Gew. TM Sem. SWS Cr TM EWI-241 Wahlpflichtmodul Energietechnik 1 WP 5 1 EWI-242 Wahlpflichtmodul Energietechnik 2 WP 5 1 EWI-243 Wahlpflichtmodul Energietechnik 3 WP 5 1 Studierende wählen 5 Cr aus dem Wahlkatalog Energietechnik Studierende wählen 5 Cr aus dem Wahlkatalog Energietechnik Studierende wählen 5 Cr aus dem Wahlkatalog Energietechnik EIT Labor Elektrische Anlagen WP M, EA, B, P ,5 EIT Hochspannungstechnik WP K EIT Elektrische Netze WP K EIT Schaltgeräte und -anlagen WP K60, M, P ,5 EIT Elektromagnetische Verträglichkeit WP M, EA, B, P ,5 EIT Kleinantriebe WP K60, M, P ,5 Wahlkatalog Energietechnik*** EIT Kabeltechnik WP K60, M ,5 EIT Servoantriebssysteme WP K60, M, EA, B, P ,5 EIT Elektrische Energiespeichersysteme WP K ,5 EIT Netzdynamik und Systemführung WP K60, M ,5 EIT Grundlagen elektrische Maschinen WP K90, M, R EIT Leistungselektronik WP K90, M EIT Regenerative Energien WP K60, EA, M ,5 *** Anstelle eines Teilmoduls mit 2,5 Cr aus dem Wahlkatalog des eigenen Schwerpunkts kann auch ein Teilmodul mit 2,5 Cr aus einem anderen Schwerpunkt gewählt werden, sofern es kein Pflichtmodul des eigenen Schwerpunkts ist. Dezernat III / PO EWI / Seite 9 von 14

18 Nr. 12/2018 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 18 von 63 Schwerpunkt Informationstechnik M-Kürzel Modul-Bezeichnung Art M Cr M Gew. M TM-Kürzel Teilmodul-Bezeichnung Art TM Arten der Prüfungsleistung Gew. TM Sem. SWS Cr TM EWI-244 Wahlpflichtmodul Informationstechnik 1 WP 5 1 Studierende wählen 5 Cr aus dem Wahlkatalog Informationstechnik EWI-245 Wahlpflichtmodul Informationstechnik 2 WP 5 1 Studierende wählen 5 Cr aus dem Wahlkatalog Informationstechnik EWI-246 Wahlpflichtmodul Informationstechnik 3 WP 5 1 Studierende wählen 5 Cr aus dem Wahlkatalog Informationstechnik EIT Objektorientiertes Programmieren in JAVA WP K90, EDR EIT Labor Digitaltechnik WP M, EA, B, P ,5 EIT Labor Regelungstechnik WP M, EA, B, P ,5 EIT Echtzeitsysteme WP K90, EDR EIT Steuerungstechnik WP K ,5 EIT Prozessinterfaces WP K60, H, E, R, B, P ,5 EIT Integrierte Automation WP K60, H, E, R, B, P ,5 EIT Antriebstechnik WP K ,5 Wahlkatalog Informationstechnik*** EIT Industrielle Bussysteme WP K60, H, EDR, B, P ,5 EIT Software-Engineering mit Labor WP K90, H, EDR, B, P EIT Simulation WP K60, M, H, P ,5 EIT Labor Simulation WP EA, B, P ,5 EIT Betriebssysteme WP K ,5 EIT MATLAB/Simulink WP K60, M, EDR, H ,5 MEC Leistungselektronik für elektrische Antriebe WP K ,5 MEC Sensorik WP K60, M, H, EA, P ,5 MEC Robotertechnik WP K60, H, EDR, B, P ,5 *** Anstelle eines Teilmoduls mit 2,5 Cr aus dem Wahlkatalog des eigenen Schwerpunkts kann auch ein Teilmodul mit 2,5 Cr aus einem anderen Schwerpunkt gewählt werden, sofern es kein Pflichtmodul des eigenen Schwerpunkts ist. Dezernat III / PO EWI / Seite 10 von 14

19 Nr. 12/2018 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 19 von 63 Schwerpunkt Nachrichtentechnik M-Kürzel Modul-Bezeichnung Art M Cr M Gew. M TM-Kürzel Teilmodul-Bezeichnung Art TM Arten der Prüfungsleistung Gew. TM Sem. SWS Cr TM EWI-247 Wahlpflichtmodul Nachrichtentechnik 1 WP 5 1 Studierende wählen 5 Cr aus dem Wahlkatalog Nachrichtentechnik EWI-248 Wahlpflichtmodul Nachrichtentechnik 2 WP 5 1 Studierende wählen 5 Cr aus dem Wahlkatalog Nachrichtentechnik EWI-249 Wahlpflichtmodul Nachrichtentechnik 3 WP 5 1 Studierende wählen 5 Cr aus dem Wahlkatalog Nachrichtentechnik EIT Labor Digitaltechnik WP M, EA, B, P ,5 EIT Labor analoge Schaltungstechnik WP M, EA, B, P ,5 EIT Labor Regelungstechnik WP M, EA, B, P ,5 EIT Entwurf analoger Schaltungen WP K EIT Hochfrequenzelektronik WP K60, M, R ,5 EIT Elektromagnetische Verträglichkeit WP K60, M, R ,5 EIT Mikrocontroller WP K60, H, EA, P ,5 EIT Labor Mikrocontroller WP M, EA, B, P ,5 Wahlkatalog Nachrichtentechnik*** EIT Labor für Digitale Signalverarbeitung WP M, EA, B, P ,5 EIT Vermittlungsverfahren und WP K60, M, H, P ,5 Bedienungstheorie EIT Antennentechnik WP K60, M, R ,5 EIT Kommunikationsprotokolle WP K60, M, H, P ,5 EIT Digitale Übertragungstechnik WP K60, M ,5 EIT Labor Mikrowellentechnik WP EA, B, P ,5 EIT Hochfrequenzschaltungen WP K60, M, R ,5 EIT Labor Hochfrequenzschaltungen WP M, H, R, B, P ,5 *** Anstelle eines Teilmoduls mit 2,5 Cr aus dem Wahlkatalog des eigenen Schwerpunkts kann auch ein Teilmodul mit 2,5 Cr aus einem anderen Schwerpunkt gewählt werden, sofern es kein Pflichtmodul des eigenen Schwerpunkts ist. Dezernat III / PO EWI / Seite 11 von 14

20 Nr. 12/2018 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 20 von 63 Wahlpflichtbereich Wirtschaft M-Kürzel Modul-Bezeichnung Art M Cr M Gew. M TM-Kürzel Teilmodul-Bezeichnung Art TM Arten der Prüfungsleistung Gew. TM Sem. SWS Cr TM EWI-250 Wahlpflichtmodul Wirtschaft 1 WP 6 1 EWI-251 Wahlpflichtmodul Wirtschaft 2 WP 6 1 Wahlkatalog Wirtschaft Studierende wählen 6 Cr aus dem Wahlkatalog Wirtschaft Studierende wählen 6 Cr aus dem Wahlkatalog Wirtschaft BBA Bank- und Versicherungsbetriebslehre WP K90, M, H, R, P BBA Bank- und versicherungsbetriebliches Marketing WP K90, M, H, R, P BBA Strategisches Controlling WP K90, M, H, R, P BBA Handels- und Vertriebsmanagement 1 WP K90, M, H, R, P BBA Personal und Arbeit WP K90, M, H, R, P, Pf BBA Supply Chain Management 1 WP K90, M, H, R, P BBA Supply Chain Management 2 WP K90, M, H, R, P BBA Strategic International Management WP K90, M, H, R, P BBA Organisationsgestaltung WP K90, M, H, R, P BBA ebusiness WP K90, M, H, R, P BBA International Corporate Finance WP K90, M, H, R, P, Pf BBA International Marketing and E- Commerce WP K90, M, H, R, P BBA Ausgewählte Themen des Supply Chain Managements WP K90, M, H, R, P Dezernat III / PO EWI / Seite 12 von 14

21 Nr. 12/2018 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 21 von 63 Wahlpflichtbereich Schlüsselkompetenzen M-Kürzel Modul-Bezeichnung Art M Cr M Gew. M TM-Kürzel Teilmodul-Bezeichnung Art TM Arten der Prüfungsleistung Gew. TM Sem. SWS Cr TM EWI-260 Schlüsselkompetenzen WP 2,5 1 Anstelle eines technischen Teilmoduls aus den Wahlkatalogen E, I oder N kann auch ein Teilmodul mit 2,5 Cr aus dem Katalog Schlüsselkompetenzen gewählt werden. EIT Arbeitstechnik WP K60, M, P ,5 EIT Business English WP K60, H, R, B, P ,5 EIT Interkulturelles Training WP K60, H, R, B, P ,5 EIT Patentrecht WP K ,5 Katalog Schlüsselkompetenzen**** EIT CE-Konformität WP K60, M, H, R, P ,5 EIT Produktentstehungsprozess WP K60, M, H, R, P ,5 EIT International Engineering Sciences WP K60, M, H, B, P, Pf ,5 EIT Explosion Protection WP K60, H, P ,5 EIT Projektmanagement WP K60, H, R, P, BÜ ,5 **** Es können auch Angebote des ZLB (außer Study Camp, Berufsorientierung und -vorbereitung) gewählt werden, sowie 2 SWS Sprachen. Σ=Cr / 2. Stud. Abschnitt/WP Schwerpunkt 27 Gesamt / 1. und 2. Stud. Abschnitt Studienabschnitt - Anwendungssemester M-Kürzel Modul-Bezeichnung Art M Cr M EWI-270 Studienprojekt 5 1 EWI-280 Anwendungssemester 30 6 Gesamt / 2. Stud. Abschnitt Anwendungssemester Σ=Cr /Bachelor-Abschluss Gew. M TM-Kürzel Teilmodul-Bezeichnung Art TM Arten der Gew. Sem. SWS Cr TM Prüfungsleistung TM EIT Großes Studienprojekt H EIT Kleines Studienprojekt H ,5 EIT Zusätzliches technisches K60, M, H, R, EDR, Wahlpflichtfach EA, B, P ,5 EIT Praxisphase B, P EIT Bachelorarbeit BAA EIT Kolloquium Ko Dezernat III / PO EWI / Seite 13 von 14

22 Nr. 12/2018 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 22 von 63 Hinweise: Ein Credit entspricht einem Workload von 30 Stunden Legende der Abkürzungen (Angaben zu Modulen und Teilmodulen, Prüfungsleistung): Abkürzungen: Art M (Art eines Moduls ) Cr M (Credits eines Moduls) Gew. M (Gewichtung eines Moduls zur Gesamtnote) Art TM (Art eines Teilmoduls ) Cr TM (Credits eines Teilmoduls) Gew. TM (Gewichtung der Teilmodule im Modul) (Pflichtmodul bzw. Pflicht-Teilmodul) WP (Wahlpflichtfach) W (Wahlfach) SWS (Semesterwochenstunden) Sem. (Empfohlendes Semester) Arten der Prüfungsleistungen: B (Bericht) EDR (Erstellung und Dokumentation von Rechnerprogrammen) BA (Bericht (allg.)) FB (Forschungsbericht) MAA (Master-Arbeit) BAA (Bachelor-Arbeit ) H (Hausarbeit) MAP (Mündliche Abschlussprüfung) BU (Berufsprak) K (Klausur) P (Präsentation) BÜ (Berufspraktische Übung) KO (Kolloquium) PA (Projektarbeit) E (Entwurf) KX (Klausur mit exp. Arbeit) PB (Praxisbericht) EA (Experimentelle Arbeit) M (Mündliche Prüfung) Pf (Portfolio) R (Referat) Weitere Inhalte und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch. Zu Fragen bzgl. des Genehmigungsverfahrens wenden Sie sich an Frau Kandl und Herrn Zimmer / Dezernat III - Prüfungsordnungsmanagement. Dezernat III / PO EWI / Seite 14 von 14

23 Nr. 12/2018 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 23 von 63 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Angewandte Mathematik (MAT) mit dem Abschluss Bachelor of Science in der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Hannover 1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Soweit in dieser Prüfungsordnung keine anderweitigen oder ergänzenden Regelungen getroffen sind, finden die Regelungen des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule Hannover in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. 2 Hochschulgrad Nach bestandener Bachelor-Prüfung verleiht die Hochschule den Hochschulgrad Bachelor of Science. Darüber stellt die Hochschule eine Urkunde mit dem Datum des Zeugnisses aus (Anlage A1 des Allgemeinen Teils). 3 Dauer und Gliederung des Studiums (1) Die Studienzeit, in der das Studium abgeschlossen werden kann, beträgt für den Bachelor- Studiengang Angewandte Mathematik einschließlich der Bachelor-Prüfung sieben Semester (Regelstudienzeit). (2) Das Bachelor-Studium gliedert sich in einen ersten Studienabschnitt mit einer Regelstudienzeit von drei Semestern und einem zweiten Studienabschnitt mit einer Regelstudienzeit von vier Semestern. Der erste Studienabschnitt umfasst alle Module laut Anlage B1. Alle anderen Module des Studiengangs werden zum zweiten Studienabschnitt gerechnet (Anlage B2). (3) Bei der ersten Anmeldung zu einer Prüfungsleistung aus einer Vertiefungsrichtung gemäß Anlage B2 ist damit diese Vertiefungsrichtung verbindlich gewählt. Die Vertiefungsrichtung kann auf Antrag einmalig gewechselt werden. Dezernat III / PO MAT / Seite 1 von 11

24 Nr. 12/2018 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 24 von 63 (4) Das Bachelor-Studium Angewandte Mathematik beinhaltet Pflicht- und Wahlpflichtmodule. Der Gesamtumfang der Module umfasst 210 Credits (CR). Pro Semester sind im Mittel 30 Credits vorgesehen. Module werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die aus verschiedenen Prüfungsleistungen bestehen kann. (5) Die Module, deren Gewichtung, die Credits (CR) sowie Art und Umfang der ihnen zugeordneten Prüfungsleistungen sind in den Anlagen B1 und B2 festgelegt. (6) Der Bachelor-Studiengang enthält ein Anwendungssemester, bestehend aus Praxisphase und Bachelor-Arbeit. Das Nähere regelt die Praxisphasenordnung. 4 Studiensemester im Ausland Die Fakultät I unterstützt den Erwerb von Credits durch Studiensemester im Ausland. 5 Bestehen der Vor- und Bachelor-Prüfung (1) Anstelle der Bestimmungen der 11 Abs. 1 bis 3, 19 Abs. 1 und 3 sowie 24 Abs. 3 des Allgemeinen Teils gelten die nachfolgenden Bestimmungen. (2) In jedem Zählsemester (immatrikuliert und nicht beurlaubt) müssen durchschnittlich wenigstens 15 Credits erreicht werden (Anzahl Credits/Anzahl Zählsemester >= 15). Dies gilt ab dem zweiten Zählsemester. Bis zum Erreichen von 90 Credits werden nur Leistungen des ersten Studienabschnittes gezählt. (3) Die Vorprüfung gemäß 18 Allgemeiner Teil ist bestanden, wenn der Prüfling alle geforderten Studienleistungen des ersten Studienabschnitts (Anlage B1) bestanden hat. (4) Die Bachelor-Prüfung ist bestanden, wenn sämtliche in den Anlagen B1 und B2 aufgeführten Studienleistungen der Pflichtmodule und der erforderlichen Wahlpflichtmodule jeweils mindestens mit ausreichend oder bestanden bewertet sind. 6 Endgültiges Nichtbestehen der Vor- und Bachelor-Prüfung (1) Erreicht ein Prüfling die nach 5 Abs. 2 erforderliche Anzahl an Credits nicht, so ist die Bachelor-Prüfung endgültig nicht bestanden. Dezernat III / PO MAT / Seite 2 von 11

25 Nr. 12/2018 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 25 von 63 (2) Auf schriftlichen Antrag kann der Prüfungsausschuss die Anzahl der Zählsemester nach 5 Abs. 2 um eine angemessene Anzahl verringern, wenn die erforderliche Creditanzahl aus schwerwiegenden Gründen nicht erreicht wurde. Die Gründe sind durch geeignete Nachweis glaubhaft zu machen. (3) Der Antrag ist bis zum Ende des nach Absatz 1 relevanten Zählsemesters zu stellen. 7 Wiederholung von Prüfungsleistungen (1) Anstelle der Bestimmungen des 11 Abs. 1 bis 3 des Allgemeinen Teil gilt folgende Regelung zur Wiederholung von nichtbestandenen Prüfungsleistungen: Die Anzahl von Wiederholungsprüfungen ist nicht begrenzt. Dies gilt nicht für eine Wiederholung der Bachelor- Arbeit ( 23 Allgemeiner Teil). (2) Abweichend von 11 Abs. 4 des Allgemeinen Teils dürfen im Erstversuch bestandene Prüfungen (maximal für 10 CR) im Laufe des Studiums im Rahmen der angebotenen Prüfungen zur Notenverbesserung wiederholt werden. 8 Bachelor-Arbeit (1) Die Zulassung zur Bachelor-Arbeit setzt voraus: das Bestehen aller Modulprüfungen mit Ausnahme des Moduls Anwendungssemester nach Maßgabe der Prüfungsordnung Besonderer Teil und die abgeschlossene Praxisphase. (2) Zur Bachelor-Arbeit kann auf Antrag auch zugelassen werden, wer mindestens 170 Credits erreicht hat. (3) Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Arbeit sind neben den Nachweisen nach 6 Abs. 2 Allgemeiner Teil beizufügen: ein Vorschlag für den Themenbereich, dem das Thema der Bachelor-Arbeit entnommen werden soll ggf. ein Antrag auf Vergabe des Themas als Gruppenarbeit sowie Vorschläge für Erst- und Zweitprüfende. (4) Die Bachelor-Arbeit hat einen Zeitrahmen von drei Monaten zuzüglich der Vorbereitung und Durchführung des Kolloquiums. Dezernat III / PO MAT / Seite 3 von 11

26 Nr. 12/2018 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 26 von 63 9 Teilzeitstudium (1) Das Studium ist teilzeitgeeignet. Ein Teilzeitstudium muss jeweils für ein Studienjahr in Teilzeit beantragt werden. Der Antrag auf ein Teilzeitstudium ist jeweils innerhalb der Rückmeldefristen einzureichen. Abweichend von den Rückmeldefristen können Studierende, die ihr Studium an der Fakultät I der Hochschule Hannover erstmalig beginnen, den Antrag noch bis zur Einschreibung stellen. (2) Bestehen der Vor- und Bachelor-Prüfung im Teilzeitstudienjahr: Zur Bestimmung der Zählsemester gelten die Vorgaben aus 5 dieser Prüfungsordnung mit folgenden Anpassungen: Ein Teilzeitstudienjahr wird als ein Zählsemester gerechnet. Es gilt die nach 5 dieser Prüfungsordnung vorgegebene Mindestanzahl der Credits, die in einem Zählsemester erreicht werden müssen. Das bedeutet, dass mindestens 15 Credits in einem Teilzeitstudienjahr erworben werden müssen. Dies gilt gemäß 5 dieser Prüfungsordnung ab dem zweiten Zählsemester. 10 Inkrafttreten Dieser Besondere Teil der Prüfungsordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch das Präsidium am Tage der Bekanntgabe im Verkündungsblatt der Hochschule Hannover in Kraft. ***** Neufassung Beschluss Fakultätsrat: Genehmigung Präsidium: Verkündungsblatt Nr. 03/2016 vom Änderung Beschluss Fakultätsrat: Genehmigung Präsidium: Verkündungsblatt Nr. 12/2018 vom Dezernat III / PO MAT / Seite 4 von 11

27 Nr. 12/2018 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 27 von 63 Bachelor-Studiengang Angewandte Mathematik (MAT) - 7 Semester Die Noten des 1. Studienabschnitts sowie die Note des Moduls Englisch für Mathematiker gehen nicht in die Berechnung der Gesamtnote der Bachelorprüfung ein, werden aber mit Note und Anzahl der Credits im Zeugnis ausgewiesen. Erster Studienabschnitt Anlage B1 Pflichtmodule übergreifend M-Kürzel Modul-Bezeichnung Art M Cr M Gew. M TM-Kürzel Teilmodul-Bezeichnung Art TM Arten der Sem. SWS Cr TM Gew. TM /W /W Prüfungsleistung MAT-101 Analysis 1 7,5 0 MAT Analysis 1 K90, M, R, Pf 1 6 7,5 1 MAT-104 Lineare Algebra 1 7,5 0 MAT Lineare Algebra 1 K90, M, R, Pf 1 6 7,5 1 MAT-107 Grundlagen Informatik 5 0 MAB Grundlagen Informatik K60, M, R, Pf MAT Grundlagen Informatik Übungen M, R, Pf MAT-111 Programmieren 5 0 MAT Programmieren K90, H, EDR MAT-117 Mathematik Lernen lernen 5 0 MAT Mathematik Lernen lernen P, Pf MAT-102 Analysis 2 7,5 0 MAT Analysis 2 K90, M, R, Pf 2 6 7,5 1 MAT-105 Lineare Algebra 2 7,5 0 MAT Lineare Algebra 2 K90, M, R, Pf 2 6 7,5 1 MAT-108 Wahrscheinlichkeitstheorie und Wahrscheinlichkeitstheorie und 5 0 MAT Statistik 1 Statistik 1 K90, M, R, Pf MAT-115 Physik 5 0 MAT Physik K90, H MAT-118 Grundlagen der BWL 5 0 MAT Grundsatzentscheidungen der BWL 2 2 K120, M MAT Produktion und Logistik - Grundlagen MAT-103 Analysis MAT Analysis 3 K90, M, R, Pf MAT-106 Numerische Mathematik MAT Numerische Mathematik 1 K90, M, R, Pf MAT-109 Wahrscheinlichkeitstheorie und Wahrscheinlichkeitstheorie und 5 0 MAT Statistik 2 Statistik 2 K90, M, R, Pf MAT-112 Datenbanken 5 0 MAT Datenbanken K90, M, R, Pf MAT-116 Finanzmathematik 5 0 MAT Finanzmathematik K90, M, R, Pf Pflichtmodule Vertiefungsrichtung Technomathematik - 1. Studienabschnitt MAT-119 Grundlagen der Elektrotechnik 5 0 MAT Grundlagen der Elektrotechnik K90, M, R, EDR Pflichtmodule Vertiefungsrichtung Wirtschaftsmathematik - 1. Studienabschnitt MAT-120 Externes und internes MAT Externes Rechnungswesen K120, M Rechnungswesen MAT Internes Rechnungswesen Σ=Cr /1. Stud. Abschnitt/Pflichtmodule Gesamt / 1. Stud. Abschnitt Dezernat III / PO MAT / Seite 5 von 11

28 Nr. 12/2018 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 28 von 63 Zweiter Studienabschnitt Pflichtmodule übergreifend - 2. Studienabschnitt Anlage B2 M-Kürzel Modul-Bezeichnung Art M Cr M Gew. M TM-Kürzel Teilmodul-Bezeichnung Art TM Arten der Sem. SWS Cr TM Gew. TM /W /W Prüfungsleistung MAT-203 Optimierung 5 1 MAT Optimierung K90, M, R, Pf MAT-204 Mathematisches Seminar 5 1 MAT Mathematisches Seminar M, R, EDR, B, P MAT-206 Projektmanagement / 5 1 MAT Projektmanagement / Qualitätsmanagement Qualitätsmanagement M, R, B, P MAT-207 Wissenschaftliches Arbeiten 5 1 MAT Wissenschaftliches Arbeiten M, R, B, P MAT-208 Unternehmerisches Handeln 5 1 MAT Unternehmerisches Handeln K60, H, R, P, Pf MAT Praxisphase PB, B, P MAT-250 Anwendungssemester 30 6 MAT Bachelorarbeit BAA MAT Kolloquium Ko Σ=Cr /2. Stud. Abschnitt/Pflichtmodule übergreifend 55 Wahlpflichtmodule übergreifend - 2. Studienabschnitt (1 Modul à 5 Cr aus 2 Modulen, insgesamt 5 Cr) M-Kürzel Modul-Bezeichnung Art M /W CrM Gew. M TM-Kürzel Teilmodul-Bezeichnung Art TM Arten der Sem. SWS CrTM Gew. TM /W Prüfungsleistung MAT-240 MAT-241 MAT Business English - Zielniveau B1 WP K60, M 4 2 2,5 1 Englisch für Mathematiker - WP 5 0 Fachbezogen präsentieren - Zielniveau B1 MAT WP P 4 2 2,5 1 Zielniveau B1 MAT Business English - Zielniveau B2 WP K60, M 4 2 2,5 1 Englisch für Mathematiker - WP 5 0 Fachbezogen präsentieren - Zielniveau B2 MAT WP P 4 2 2,5 1 Zielniveau B2 Σ=Cr /2. Stud. Abschnitt/Wahlpflichtmodule 5 Dezernat III / PO MAT / Seite 6 von 11

29 Nr. 12/2018 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 29 von 63 Vertiefung Technomathematik Pflichtmodule M-Kürzel Modul-Bezeichnung Art M Cr M Gew. M TM-Kürzel Teilmodul-Bezeichnung Art TM Arten der Sem. SWS Cr TM Gew. TM /W /W Prüfungsleistung MAT-202 Numerische Mathematik MAT Numerische Mathematik 2 K90, M, R, Pf MAT-210 Hinführung zur Finite Elemente 5 1 MAT Hinführung zur Finite Elemente K90, M, R, Pf MAT-211 Finite Elemente Methode MAB Finite Elemente Methode 1 K60, M, H, P MAB Labor Finite Elemente Methode 1 EDR, B, P MAT-212 Simulation 1 EIT Simulation 1 K60, M, H, P 5 2 2, EIT Labor Simulation 1 EA, B, P 5 2 2,5 1 MAT-213 Algorithmen und Graphen 5 1 EIT Algorithmen und Graphen K90, EDR MAT-214 Softwareengineering 5 1 EIT Software-Engineering mit Labor K90, H, EDR, EA, MAT-215 MAT-216 MAT-217 Finite Elemente Methode 2 Simulation 2 Bildverarbeitung MAB MAT EIT Finite Elemente Methode 2 Simulation 2 Bildverarbeitung K60, M, H, P K60, M, R, Pf K60, M, H, P ,5 2,5 0, MAB MAT EIT Labor Finite Elemente Methode 2 Labor Simulation 2 Labor Bildverarbeitung EDR, B, P EA, B, P EDR, EA, P ,5 2,5 0, EIT Grundlagen der Regelungstechnik WP K EIT Echtzeitsysteme WP K90, EDR EIT Netzwerke WP K60, H 6 2 2,5 1 EIT Labor Netzwerke WP M, EA, B, P 6 2 2,5 1 EIT Grundzüge analoger WP K60, M, H, P 6 2 2,5 1 Technisches Wahlmodul: EIT Grundzüge digitaler WP K60, M, H, P 6 2 2,5 1 MAT-218 Studierende wählen 5 Cr aus den 5 1 EIT Computergraphik WP K60, H, EDR, B, 6 2 2,5 1 angegebenen Teilmodulen EIT Wissensbasierte Systeme WP K60, H, EDR, B, 6 2 2,5 1 MEC Robotertechnik WP K60, H, EDR, B, 6 4 2,5 1 MAB Maschinenelemente 1 WP K MAB Maschinenelemente 2 - Übung WP EA MAB Bewegungstechnik 1 WP K60, K ,5 1 MAB Maschinendynamik 1 WP K60, K ,5 1 EIT großes Studienprojekt WP H EIT kleines Studienprojekt WP H 6 4 2,5 1 MAT-219 Projekt der Vertiefungsrichtung Technomathematik Σ=Cr /2. Stud. Abschnitt / Pflichtmodule Vertiefung Technomathematik EIT zusätzliches technisches Wahlpflichtfach WP K60, M,H,R,EDR,EA, B,P 6 4 2,5 1 Dezernat III / PO MAT / Seite 7 von 11

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