Informationsmaterial UNIcert. Sprachenzentrum Version 6.12 Stand: September 2012

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1 Informationsmaterial UNIcert Sprachenzentrum Version 6.12 Stand: September 2012

2 2 Inhaltsverzeichnis 1 UNIcert Ausbildungsstufe UNIcert I Beschreibung der Fertigkeitsstufe Allgemeine Ausbildungsinhalte und Lernziele Vorbereitungsdauer und Erwerb: Ausbildungsstufe UNIcert II Beschreibung der Fertigkeitsstufe Allgemeine Ausbildungsinhalte und Lernziele Bereich Phonetik Bereich Lexik Bereich Grammatik Bereich interkulturelle Kompetenzen Vorbereitungsdauer und Erwerb Ausbildungsstufe UNIcert III Beschreibung der Fertigkeitsstufe III Allgemeine Ausbildungsinhalte und Lernziele auf Stufe III Vorbereitungsdauer und Erwerb Ausbildungsordnungen der einzelnen Sprachen: Deutsch Englisch Französisch Ausbildungsstufe UNIcert IV Beschreibung der Fertigkeitsstufe IV Allgemeine Ausbildungsinhalte und Lernziele auf Stufe IV Vorbereitungsdauer und Erwerb Ausbildungsordnung in den einzelnen Sprachen Französisch Englisch 14 2 UNIcert -Prüfungsordnung 16 3 Anhang Zertifikatsbeispiele (1. kumulativ, 2. mit Prüfung) E-Test Punkte Tabellen Anhang zur UNIcert - Prüfungsordnung 29

3 3 1. UNIcert 1.1. Ausbildungsstufe UNIcert I Beschreibung der Fertigkeitsstufe UNIcert I bescheinigt ausbaufähige lexikalische und grammatische Grundkenntnisse sowie eine elementare Kommunikationsfähigkeit. Die Absolventen sind in der Lage, im Rahmen ihres noch begrenzten Grundwortschatzes einfache gesprochene oder geschriebene Texte zu verstehen bzw. ihnen bestimmte Kerninformationen zu entnehmen, sich im Rahmen ihres Wortschatzes über einfache Sachverhalte schriftlich und mündlich verständlich zu äußern bzw. auf die Äußerungen anderer sprachlich zu reagieren. Die Studierenden sind mit den wichtigsten kulturellen Gegebenheiten des jeweiligen Ziellandes vertraut. Sie sind in der Lage, ihre Kenntnisse kritisch einzuschätzen und ggf. eigenständig zu erweitern Allgemeine Ausbildungsinhalte und Lernziele Um den für die Vergabe von UNIcert I genannten Zielen gerecht zu werden, strebt die Ausbildung gleichermaßen die Schulung produktiver und rezeptiver Fertigkeiten an, d.h. Sprechen und Schreiben bzw. auf Stufe I, Beherrschen von Strukturen einerseits, Lese-und Hörverstehen andererseits. Die konkreten Lerninhalte in Ausbildungsstufe I lassen sich, nach Kernbereichen geordnet, folgendermaßen zusammenfassen: Bereich Lexik: kontinuierliche Erarbeitung eines Grundwortschatzes von ca Wörtern bzw. Wendungen in ihrem situativen Gebrauch. Bereich Phonetik: Vermittlung einer korrekten, unmissverständlichen Aussprache und Intonation als Voraussetzung für eine spätere erfolgreiche Eingliederung im Zielland. Bereich Grammatik: grundlegende Kenntnisse des morpho-syntaktischen Systems, d.h. korrekte Verwendung der Personen und Verbformen, der wichtigsten Zeiten, Befähigung zur Bildung von Interrogation, Negation, Imperativ- und Modalsätzen. Bereich Landeskunde: Kenntnisse der wichtigsten Bräuche und Gepflogenheiten im sozialen und familiären Bereich, elementare Kenntnisse der Städte, Landschaften und Regionen des jeweiligen Ziellandes. Die Ausbildung in der Grundstufe versteht sich methodisch und inhaltlich insofern als hochschulspezifisch, als 1. ihre Arbeitsform an von der Zielgruppe bereits in anderen Sprachen erworbene instrumentelle Fertigkeiten anknüpft ( z.b. Nutzung einschlägiger Hilfsmittel wie Wörterbücher und Grammatik, Grundkenntnisse der internationalen Lautschrift, gängiger Begriffe aus der Sprachlehre), 2. ein hohes Maß an selbständiger und eigenverantwortlicher Arbeitshaltung vorausgesetzt wird und 3. im Bereich der in der Grundstufe bestehenden Möglichkeiten zielgruppenspezifische Bedürfnisse berücksichtigt werden (wie z.b. Kenntnisse des jeweiligen Ausbildungs- und Hochschulsystems des Ziellandes).Weiterhin sollen die Studierenden befähigt werden, einen Auslandsaufenthalt zu planen Vorbereitungsdauer und Erwerb: An der TU Darmstadt erstreckt sich die Ausbildung auf Stufe I auf jeweils insgesamt 10 S = 150 Unterrichtsstunden. Eine Ausnahme bildet Chinesisch.Hier umfasst die Ausbildung Stufe I 16 S = 240 Unterrichtsstunden. Ausbildungsbeginn ist i.d.r. das das Sommersemester. Für alle Sprachen gilt: Studierende ohne Vorkenntnisse in der jeweiligen Sprache erwerben Unicert I durch Kumulation ihrer Leistungen. Studierende mit Vorkenntnissen durchlaufen nach einem Einstufungstest ein verkürztes Curriculum von mindestens 2 S bzw. 4 S in Chinesisch und erwerben UNIcert durch eine abschließende Prüfung. ( siehe Prüfungsordnung) Es ergeben sich für die einzelnen Sprachen folgende Kurspläne: Deutsch: Im Bereich Deutsch kann UNIcert I im Rahmen der Deutschkurse für die Austauschstudierenden und ausländischen Studierenden der internationalen Studiengänge erworben werden. Die Ausbildung gliedert sich in intensiv- und studienbegleitende Phasen. GK = Grundkurs/ Grundkurs V schließt in der Intensivphase mit der UNIcert I Prüfung ab Teilnehmer, die kumulieren können, schließen diesen Kurs mit einer Klausur ab

4 4 Kurs Intensiv Sept 1. Hälfte Intensiv Sept 2. Hälfte Intensiv März 1. Hälfte Intensiv März 2. Hälfte 1. GK I GK I GK II/ III GK I GK I GK II/III 2. GK II GK III GK IV/V GK II GK III GK IV/V 3. GK IV GK V Beginn U II GK IV GK V Beginn U II Englisch/Französisch/ Italienisch/ Polnisch/ Portugiesisch/ Schwedisch/ Spanisch/ Russisch (Im Vorlesungsverzeichnis erscheinen die hier als GK bezeichneten Kurse unter dem Namen der jeweiligen Sprache z. Englisch I/II) Für den Erwerb von UNIcert I ergeben sich folgende mögliche Zeitpläne: Anfänger, kumulativer Erwerb innerhalb eines akademischen Jahres: vorlesungsfreie Zeit Grundkurs I/II (4 S) Grundkurs III/IV (4 S) Intensivkurs Vorb. auf UNIcer I Anfänger, kumulativer Erwerb innerhalb von 3 Semestern: Grundkurs I/II Grundkurs III/IV Vorbereitung auf UNIcert I Quereinsteiger, Erwerb durch Prüfung nach 1 bzw. 2 Semestern bei Nachweis entsprechender Vorkenntnisse: oder vorlesungsfreie Zeit Grundkurs III/IV Vorbereitung auf UNIcert I Quereinsteiger, Erwerb durch Prüfung nach 1 Semester bei Nachweis entsprechender Vorkenntnisse: oder vorlesungsfreie Zeit Vorbereitung auf UNIcert I Chinesisch Für den Erwerb von UNIcert I ergeben sich für Chinesisch folgende Zeitpläne: Anfänger, kumulativer Erwerb innerhalb von 4 Semestern: GK I und II (jeweils 2 S) GK V und VI ( jeweils 2 S) GK III und IV (jeweils 2 S) GK VII und VIII ( jeweils 2 S) VIII =Vorbereitungskurs auf UNIcert I Quereinsteiger, Erwerb durch Prüfung nach 2 Semestern bei Nachweis entsprechender Vorkenntnisse: GK V und VI (jeweils 2 S) GK VII und VIII (jeweils 2 S) Quereinsteiger, Erwerb durch Prüfung nach 1 Semester bei Nachweis entsprechender Vorkenntnisse: GK VII und VIII ( = Vorbereitungskurs auf UNIcert I) ( jeweils 2 S)

5 5 Die Grundkurse bauen systematisch aufeinander auf, der Vorbereitungskurs auf UNIcert I (bzw. der Intensivkurs während der vorlesungsfreien Zeit) dient der Wiederholung, Festigung und Vertiefung der zu beherrschenden Fähigkeiten. In den Grundkursen I/II und III/IV werden zwei 90- min. Klausuren. geschrieben, die aus Fragen bzw. Aufgaben zum Hörverstehen, zum Leseverstehen und zur Schreibfähigkeit bestehen und Kenntnisse in Lexik und Grammatik überprüfen. Die Sprechfähigkeit wird kursimmanent überprüft und geht in die Benotung ein. Grundkurs V/Vorbereitungskurs bzw.viii schließt mit der UNIcert I Prüfung ab. Teilnehmer, die ihre Leistungen kumulieren können, erhalten eine Klausur. 1.2 Ausbildungsstufe UNIcert II Beschreibung der Fertigkeitsstufe UNIcert II bescheinigt solide Kenntnisse im lexiko-grammatikalischen Bereich sowie eine Kommunikationsfähigkeit, die es den Absolventen erlaubt, die gebräuchlichsten und auch weniger gebräuchlichen Kommunikationssituationen im Alltag, Studium und Beruf sprachlich angemessen zu bewältigen. Sie sind in der Lage, längere gesprochene oder geschriebene Texte zu verstehen bzw. ihnen bestimmte Kerninformationen zu entnehmen und schriftlich oder mündlich darauf zu reagieren. Sie kennen die wichtigsten landesspezifischen Gegebenheiten, die für ein Teilstudium oder Praktikum im gewünschten Zielland relevant sind. Sie haben sich eine individuelle Lernstrategie angeeignet und haben ein sprachliches Niveau erreicht, auf dem sie sich selbständig mit der Fremdsprache auseinander setzen und sich ggf. auch in die nötige Fachterminologie ihres Tätigkeitsbereiches einarbeiten können. Sprachliche Mängel können sie durch gezieltes Nachfragen oder durch Umschreibungen ausgleichen. Diese Stufe bildet die unterste Mobilitätsstufe Allgemeine Ausbildungsinhalte und Lernziele Auf Stufe II wird die bereits auf Stufe I begonnene Arbeit in den vier Kernbereichen der UNIcert - Ausbildung (Hör- und Leseverstehen, Sprech- und Schreibfertigkeit) unter Berücksichtigung zielgruppenorientierter Bedürfnisse fortgesetzt. Die Lerninhalte lassen sich, nach Fertigkeiten geordnet, folgendermaßen zusammenfassen Bereich Phonetik Der Erwerb einer unmissverständlichen Aussprache und Intonation als Voraussetzung für eine erfolgreiche Eingliederung im Zielland wird auf Stufe II unter besonderer Berücksichtigung der Intonation fortgesetzt Bereich Lexik Die Arbeit im lexikalischen Bereich zeichnet sich zunächst durch eine größere Vielfalt der behandelten Themen aus. Die Erarbeitung eines Aufbauwortschatzes, der über den des individuellen Erfahrungshorizontes (siehe UNIcert I) hinausgeht und die aktuellen Lebensverhältnisse des Ziellandes einschließt, steht im Vordergrund. Mögliche Themenbereiche sind z.b. das aktuelle Alltagsgeschehen, Arbeitsbedingungen, Immigration, Verwaltung, Persönlichkeiten aus Sport und Kultur uvm. Beschränkt sich die mündliche und schriftliche Sprachproduktion der Studierenden auf Stufe II meist auf die vorherrschende Standardsprache des Ziellandes, so ist die passive Beherrschung einer bestimmten Anzahl von Idiomen und Phraseologismen erstrebenswert. Ebenso ist von Bedeutung, dass die Absolventen mit verschiedenen Sprachebenen vertraut gemacht werden und diese Sprachregister bei der Rezeption fremder Rede auch erkennen können. Die Erarbeitung von Redemitteln und Argumentationstechniken soll die Studierenden dazu befähigen, sprachlich angemessen Texte/Themen darzulegen, zu werten und Stellung zu beziehen. Bei der Schulung rezeptiver Fertigkeiten spielt die Aneignung von Lesestrategien und Erschließungstechniken eine große Rolle Bereich Grammatik In Ausbildungsstufe II wird die Arbeit im morpho- syntaktischen Bereich weitgehend abgeschlossen.

6 Bereich interkulturelle Kompetenzen Die auf Stufe I begonnene Arbeit im landeskundlichen Bereich wird auf Stufe II weiter fortgesetzt und ausgebaut. Auf der Stufe II sollen die Studierenden mit berufs -und studienbezogenen Situationen gemäß der Gepflogenheiten des Ziellandes vertraut gemacht werden. Hierzu gehört die Kenntnis bestimmter Regeln für eine erfolgreiche schriftliche oder telefonische Kontaktaufnahme, Kenntnisse des standardisierten Briefwechsels, Form und Inhalt von Bewerbungsschreiben. Weiterhin soll den Studierenden ein Überblick über das jeweilige Ausbildungs- und Hochschulsystem gegeben werden Vorbereitungsdauer und Erwerb Die Ausbildung auf Stufe II erstreckt sich über 10 S (= 150 Unterrichtsstunden)bzw. 8 S für Schwedisch ( = 120 Unterrichtsstunden). Wie sich diese auf die Kurse verteilen, kann den Kursplänen der einzelnen Sprachen entnommen werden. Teilnahmevoraussetzungen sind UNIcert I oder der Nachweis gleichwertiger Kenntnisse durch einen Einstufungstest. Werden alle in den einzelnen Ausbildungsordnungen angegebene Kurse erfolgreich absolviert, kann UNIcert II durch Kumulation der in den Kursen erbrachten Leistungen erworben werden. Studierende, deren Kenntnisse im Einstufungstest beträchtlich über dem erforderlichen Eingangsniveau von UNIcert II liegen, durchlaufen ein verkürztes Curriculum von mindestens 4 S und erwerben UNIcert II durch eine abschließende schriftliche und mündliche Prüfung. (siehe Prüfungsordnung) Kurspläne der einzelnen Sprachen Deutsch: auslandsorientierte Studiengänge/Ausstauschstudierende Intensiv Sept. 1. Hälfte Intensiv Sept. 2. Hälfte Intensiv März 1. Hälfte Intensiv März 2. Hälfte MK I MK II MK I MK II - MK III MK IV - Mk III - MK IV Sprachkurse SPZ UNIcert II Andere Studiengänge belegen Kurse aus dem studienbegleitenden Programm des SPZ Vorbereitung auf UNIcert II- Kurs I ( 5 S) Vorbereitung auf UNIcert II- Kurs II ( 5 S) Hören -Verstehen -Diskutieren I Hören Verstehen Diskutieren I Grammatik I Grammatik I Intonation I Intonation I Lesen Verstehen - Diskutieren I Lesen Verstehen - Diskutieren II Schreiben im Studium Schreiben im Studium Englisch: Allgemeinsprachliche Kurse: : Oral Communication Skills for all Faculties and Staff ( 2 S) Oral Communication Skills for Science and Technology ( 2 S) General Language Course for Science and Technolgogy (2 S) Writing Academic Texts (2 S)

7 7 Oral Communication Skills for all Faculties and Staff ( 2S) Oral Communication Skills for Science and Technology ( 2S) General Language Course for Science and Technology Students II ( 2 S) Writing Academic Texts (2S) Fachsprachliche Kurse: : English for Business I English for Technology I* : English for Business II English for Technology II* ( *Dieser Kurs soll in der Reihenfolge I-II besucht werden) Französisch Cours avancé I Cours avancé II Compréhension - Expression -Préparation á UNIcert II Compréhension -Expression- Préparation à Unicer t II Révision grammaticale Le français pour les études et la profession Die Kurse Avancé I und II und Compréhension et Expression - Préparation à Unicert II können parallel belegt werden, sodass ein Erwerb innerhalb von 3 Semestern gewährleistet ist. Absolventen, die nicht mehr als 2 S aufbringen können, sollten die Kurse Avancé I und II möglichst vor Préparation à Unicert II absolviert haben. Le français pour les études et la profession und Révision grammaticale können beliebig belegt werden. Portugiesisch Es gibt zwei Möglichkeiten, um UNIcert II zu erwerben: 1. Erwerb innerhalb von 5 Semestern bei einer Belegung von 2 S: Vorlesungsfreie Zeit/ Avançado I (2 S) Avançado II (2 S) O português para os estudos y profissão (2S) Avançado III (2 S) Preparação ao UNIcert II 2. Erwerb innerhalb eines akademischen Jahres: Vorlesungsfreie Zeit/ Avançado I 2 S Avançado II 2 S Preparação ao UNIcert II O português para os estudos y profissão 2 S Avançado III 2 S

8 8 Schwedisch: Svenska VI Svenska för universitetet Svenska VII Srivträning och läsförståelse Die Kurse können zum Teil je nach Vorkenntnissen - parallel belegt werden, sodass ein Erwerb innerhalb von 2 oder 3 Semestern gewährleistet ist. Spanisch Erwerb innerhalb von 3 oder 5 Semestern, je nach Belegung mit 2x4 + 1x2 oder 5x 2 S: Die Kurse Avanzado I-III sollten nacheinander belegt werden, el castellano en Latinoamérica und el espanol para los estudios y la profesión können damit beliebig kombiniert werden. Avanzado I ( 2 S) Avanzado II ( 2 S) Avanzado III -Preparación a UNIcert II( 2 S) El castellano en Latinoamérica ( 2 S) Avanzado I Avanzado II Avanzado III - Preparación a UNIcert II El espanol para los estudios y la profesión ( 2 S) 1.3 Ausbildungsstufe UNIcert III Beschreibung der Fertigkeitsstufe III Mit UNIcert III weisen die Absolventen Studierfähigkeit in der jeweils von ihnen gewählten Sprache nach. Sie sind in der Lage, durch variablen Einsatz der sprachlichen Mittel alle Kommunikationssituationen sicher und adäquat zu bewältigen, die für ein Studium oder für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit im Zielland relevant sind. Die Studierenden sind dazu fähig, schwierige authentische Ausführungen allgemein - oder fachbezogenen Inhalts im Detail zu verstehen und sich schriftlich und mündlich unter Einsatz erweiterter sprachlicher Strukturen und eines umfangreichen allgemeinsprachlichen oder fachsprachlichen Wortschatzes flüssig, kommunikativ wirksam und stilistisch angemessen zu äußern. Die Absolventen sind mit allen landeskundlichen Besonderheiten des Ziellandes vertraut, die für das Studium oder den Beruf von Bedeutung sind. Sie können sich Teilen der Terminologie ihres Fachgebietes bedienen und sind in der Lage, ihre Kenntnisse im Zielland selbständig weiterzuentwickeln. Es ist die empfohlene Mobilitätsstufe für akademisch geprägte Auslandsaufenthalte. ( Studium, Praktika etc.) Allgemeine Ausbildungsinhalte und Lernziele auf Stufe III Um dem Leistungsprofil der Stufe III gerecht zu werden, strebt die Ausbildung eine effiziente Verbindung zwischen hochschuladäquaten Inhalten und fremdsprachlicher Kompetenz an. Stufe III gliedert sich in einen allgemeinwissenschaftssprachlich / interkulturell ausgerichteten und einen fachsprachlichen Bereich. Ziel der Ausbildung auf Stufe III ist es zunächst, die auf Stufe II erworbenen Fähigkeiten in den Bereichen Phonetik, Lexik und Grammatik zu vervollständigen. Die vier Kernbereiche der Ausbildung (Lese- und Hörverstehen, Sprech- und Schreibfertigkeit) sind auf dieser Stufe vorwiegend auf den Erwerb hochschulspezifischer Arbeitstechniken und Fertigkeiten in der Fremdsprache ausgerichtet. Dazu gehört bei den rezeptiven Fertigkeiten das Verstehen von längeren, schwierigen Texten und Vorträgen unter Anfertigung von Notizen, bei den produktiven Fertigkeiten die Befähigung zum Abfassen kürzerer Aufsätze, Zusammenfassungen, Stellungnahmen, Analysen sowie zum Formulieren kürzer Vorträge oder zur Versprachlichung eines Diagramms / einer Tabelle. Ziel der fachsprachlichen Kurse ist es, die Studierenden in den spezifischen Wortschatz der betreffenden Wissenschaftsbe-

9 9 reiche einzuführen und sie unter Berücksichtigung kontrastiver Gegebenheiten zu weiterer, eigenständiger Arbeit in dem betreffenden Bereich zu befähigen. Komplementär dazu dienen die allgemeinsprachlichen Kurse dem Erwerb von Kenntnissen über Inhalte, Themen und Prozesse, die die Gesellschaft des Ziellandes prägen oder geprägt haben und für ein umfassendes Verständnis der gesellschaftlichen Strukturen des Ziellandes von Bedeutung sind Vorbereitungsdauer und Erwerb Die Ausbildung auf Stufe III erstreckt sich auf 5 Kurse à 2 S (10 S = 150 Unterrichtsstunden). Teilnahmevoraussetzungen sind UNIcert II oder der Nachweis gleichwertiger Kenntnisse durch einen Einstufungstest. Ausbildungsbeginn ist jeweils im. Ein kumulativer Erwerb des Zertifikats ist auf dieser Stufe nicht möglich. Nach erfolgreicher Teilnahme an 2 fachbezogenen und 3 allgemeinsprachlichen Kursen wird UNIcert III durch eine abschließende schriftliche und mündliche Prüfung erworben, deren Umfang und Dauer in der Prüfungsordnung beschrieben sind. Studierende, deren Kenntnisse beträchtlich über dem Eingangsniveau für UNIcert III liegen, durchlaufen ein verkürztes Curriculum von 4 S. Dabei muss sowohl ein fachbezogener als auch allgemeinsprachlicher Kurs belegt und erfolgreich absolviert werden Ausbildungsordnungen der einzelnen Sprachen: Deutsch Das Angebot an fachsprachlichen Kursen gliedert sich in einen wirtschaftswissenschaftlichen, einen technisch-ingenieurwissenschaftlichen und einen sozial- und geisteswissenschaftlichen Bereich. Das Angebot erstreckt sich auf je 2 aufeinander folgende Kurse (4 S = 60 Unterrichtsstunden) pro Bereich, die wahlweise belegt und erfolgreich absolviert werden müssen. Deutsch für Techniker I und II ( 4 S) Wirtschaftsdeutsch I und II ( 4 S) Die fachsprachlichen Kurse I u. II sind so aufeinander abgestimmt, dass eine umfassende Einführung in die Besonderheiten der jeweiligen Fachsprache gegeben wird. Auch hier werden alle 4 Fertigkeitsbereiche berücksichtigt und trainiert. Ziel der Ausbildung ist es die Lernenden dazu zu befähigen, die sprachlichen Besonderheiten der Fachkommunikation zu erkennen und sowohl in mündlichen als auch schriftlichen Kommunikationssituationen adäquat anzuwenden. Leistungsnachweise in den Kursen I: Kurzreferat, Abschlussklausur von 90 Minuten II: Referat mündlich und Klausur schriftlich Allgemeinsprachliche Kurse: Während in den fachsprachlichen Kursen alle 4 Fertigkeiten trainiert werden, greifen die allgemeinssprachlichen Kurse einen besonderen Problembereich der Kommunikation auf. Die Art der Leistungsnachweise richtet sich nach der Besonderheit des jeweiligen Schwerpunktes. Die genauen Kursbeschreibungen finden Sie auf unserer homepage: Die allgemeinsprachlichen Kurse im Umfang von 6 S können aus folgenden Kursmodulen zusammengesetzt werden, die erfolgreich absolviert werden müssen. Präsentation von Texten ( 2 S) Grammatik II + III jeweils ( 2 S) Intonation II ( 2 S) Hören- Verstehen- Diskutieren II ( 2 S) Wortschatztraining ( 2 S) Fertigkeitentraining UNIcert III ( 2 S)

10 10 Lesen-Verstehen-Diskutieren II ( 2 S) Leistungsnachweise in den allgemeinsprachlichen Kursen: in der Regel mündliches Referat und schrifliche Klausur. Diejenigen Lerner, die ein verkürztes Curriculum durchlaufen, belegen jeweils mindestens einen fachsprachlichen und einen allgemeinsprachlichen Kurs, die erfolgreich absolviert werden müssen Englisch Fachsprachliche Kurse: : English for Architecture and Civil Engineering I ( 2S) English for Business Management I ( 2S) English for Computer Science I ( 2S) English for Industrial Engineering I ( 2 S) English for Mathematicians I ( 2S) English for Mechanical Engineering I ( 2S) English for Science I ( 2S) : Englisch for Architecture and Civil Engineering II ( 2 S) English for Business Management II (2 S) English for Computer Science II( 2S) English for Industrial Engineering II ( 2 S) English for Mathematicians II ( 2 S) English for Mechanical Engineering II ( 2 S) English for Science II ( 2 S) Mindestens 4 S (= 60 Kontaktstunden) Fachsprache sind für den regulären Zugang zur Prüfung notwendig. Diejenigen Lerner, die aufgrund ihres Ergebnisses im Einstufungstest ein solches verkürztes Curriculum durchlaufen, müssen mindestens 2 S Fachsprache belegen. Nach Absprache mit den Lehrenden kann eine studienrelevant sinnvolle Auswahl getroffen werden. Im Bereich Allgemeinsprache werden folgende Kurse angeboten: : Translation English to German I ( 2S) Advanced General Language Course for Science and Technology Students I ( 2S) Advanced Oral Communication Skills for Science and Humanities I ( 2S) Advanced Oral Communication Skills for Business and Technology/Engineering I (2S) Writing Theses and Papers ( 2S) : Translation English to German II (2S) Advanced General Language Course for Science and Technology Students II ( 2 S) Advanced Oral Communication Skills for Science and Humanities II ( 2S) Advanced Oral Communication Skills for Business and Technology/ Engineering II ( 2S) Writing Theses and Papers ( 2 S) Mindestens 6 S (= 90 Kontaktstunden ) Allgemeinsprache sind für den regulären Zugang zur Prüfung notwendig. Diejenigen Lerner, die aufgrund ihres Ergebnisses im Einstufungstest ein verkürztes Curriculum durchlaufen können, müssen mindestens einen allgemeinsprachlichen Kurs belegen.. Im fachsprachlichen Bereich werden studien- und berufsrelevante Inhalte des jeweiligen Faches mittels der Fachsprache Alle Kursinhalte und -ziele werden im kommentierten Lehrveranstaltungsverzeichnis der TUD im WWW. beschrieben. (siehe dort

11 11 Sprachenzentrum) Leistungsnachweise für Fachsprache und Allgemeinsprache richten sich nach dem Kursinhalt und bestehen aus einer Präsentation und/oder Klausur Französisch Die Ausbildung auf Stufe III erstreckt sich auf 5 Kurse à 2 S (10 S= 150 Unterrichtsstunden). Ein kumulativer Erwerb ist nicht möglich. Um sich zur UNIcert III- Prüfung melden zu können, müssen die Studierenden allgemeinsprachliche Kurse im Umfang von 6 S und fachsprachliche Kurse im Umfang von 4 S erfolgreich belegt haben. Quereinsteiger, deren Kenntnisse beträchtlich über dem Eingangsniveau von UNIcert III liegen, durchlaufen ein verkürztes Curriculum von 4 S, wobei mindestens ein allgemeinsprachlicher und ein fachsprachlicher Kurs / bzw. ein Kurs in allgemeiner Wissenschaftssprache erfolgreich absolviert werden muss. Für eine Beschreibung der Fertigkeitsstufe sowie der allgemeinen Lernziele und Ausbildungsinhalte wird auf die für alle Sprachen geltenden Richtlinien verwiesen. Das Angebot an fachsprachlichen Kursen gliedert sich in einen wirtschaftswissenschaftlichen, einen technisch-ingenieurswissenschaftlichen und einen geistes- und sozialwissenschaftlichen Zweig. Das Angebot erstreckt sich auf je 2 aufeinander folgende Kurse (4 S = 60 Unterrichtsstunden) pro Bereich: Le français pour ingénieurs I und II (4 S), Le français des sciences humaines et sociales I und II (4 S). N.B. Sollte die Nachfrage nach den einzelnen fachsprachlichen Kursen zu gering sein, behält sich das Sprachenzentrum vor, die fachsprachlichen Kurse durch einen allgemein-wissenschaftssprachlichen Kurs gleichen Umfangs zu ersetzen. Die allgemeinsprachlichen Kurse umfassen folgende Lehrveranstaltungen: Difficultés du français écrit et parlé (2 S) Civilisation française I und II (4 S) Daraus ergibt sich, dass je nach Ausrichtung des individuellen Zeitplans Quereinsteiger mit den nötigen Vorkenntnissen UNIcert III frühestens nach einem Semester, alle anderen Absolventen UNIcert III frühestens nach 2 Semestern erwerben können.

12 12 Ziel der fachsprachlichen Kurse ist es, die Studierenden in das spezifische Vokabular der Technik bzw. der Geistes- und Sozialwissenschaften einzuführen. Auch hier werden alle 4 Fertigkeitsbereiche berücksichtigt und trainiert. Die Lernenden sollen dazu befähigt werden, die sprachlichen Besonderheiten der einzelnen Wissenschaftsbereiche zu erkennen und sowohl im mündlichen als auch im schriftlichen Bereich adäquat zu verwenden. Leistungsnachweis: Kurs I schließt mit einer 90-min. Klausur zum Lese- und Hörverstehen ab. In Kurs II werden ein Referat und die schriftliche Fassung des Referats erwartet. (Alternativ: Les français pour les sciences I und II (toutes filières)) Dieser Kurs versteht sich als allgemein-wissenschaftssprachlicher Kurs, bei dem ein besonderer Schwerpunkt auf der Anwendung wissenschaftlicher Arbeitsformen in der Fremdsprache liegt. Die Studierenden sollen befähigt werden, Vorlesungen unter Anfertigung von Notizen folgen zu können, die Spezifika längerer authentischer, allgemeinverständlicher Texte aus verschiedenen Wissenschaftsbereichen (Wirtschaft, Politik, Technik, Sozial- und Geisteswissenschaften) zu erkennen, zu analysieren und zu präsentieren. Eine Einführung in die formale Ausrichtung wissenschaftlicher Texte (Zitate, Fußnoten, Abkürzungen, Bibliographieren nach französischen Vorgaben) soll ebenfalls gegeben werden. Geübt wird des Weiteren das freie Vortragen vor der Lerngruppe anhand eines Thesenpapiers. Leistungsnachweis: Teil I: 90- min. Klausur zum Lese und Hörverstehen; Teil II: Referat und schriftliche Fassung des Referats. Difficultés du français écrit et parlé (2 S) In diesem Kurs liegt ein besonderer Schwerpunkt auf den Unterschieden zwischen geschriebener und gesprochener Sprache in den Bereichen der Lexik (Kollokationen, Gallizismen, figurative Ausdrücke, Regionalismen), der Stilistik (Sprachniveau und Register, Tempora und Modi) sowie der Morphosyntax. Leistungsnachweis: 90 min. Klausur zu sprachformbezogenen Aufgaben Civilisation française I und II (je 2 S) Anhand von authentischem Material (Fernseh-, Radioaufnahmen, Sachbücher, Zeitungsartikel etc.) werden politische, kulturelle, gesellschaftliche Aspekte des gegenwärtigen Frankreich durchleuchtet und Vergleiche zum Herkunftsland der Teilnehmer gezogen. Ziel ist es, die Studierenden neben der Schulung fremdsprachlicher Kompetenzen zu interkulturellen Einsichten zu führen, die es ihnen erlauben sollen, während eines Studienaufenthaltes / Praktikums sozial und verbal angemessen zu reagieren. Leistungsnachweis: Teil 1 schließt mit einer 90-min. Klausur zum Lese- und Hörverstehen ab, in Teil 2 werden ein Referat über ein landeskundliches Thema und die schriftliche Fassung des Referats erwartet. 1.4 Ausbildungsstufe UNIcert IV Beschreibung der Fertigkeitsstufe IV UNIcert IV richtet sich vor allem an in ihrem jeweiligen Fachgebiet weit fortgeschrittene Studierende (Hauptstudium), die bereits einen Teil ihres Studiums im Ausland absolviert haben und sich auf eine Berufstätigkeit im internationalen Umfeld vorbereiten. Mit UNIcert IV weisen die Absolventen eine Sprachkompetenz nach, die nahe an das Niveau eines akademisch gebildeten Muttersprachlers heranreicht. Sie beherrschen sicher und mühelos die Vielfalt aller sprachlichen Mittel und besitzen eine umfassende kommunikative fremdsprachliche Kompetenz, um in allen allgemeinen, studien- und berufsbezogenen Situationen korrekt, flüssig und adäquat interagieren zu können. Im Einzelnen sind die Studierenden dazu fähig, in Wortschatz und Strukturen anspruchsvolle, komplexe authentische Äußerungen allgemein- oder fachspezifischen Inhalts mit unterschiedlicher Thematik im Detail zu verstehen und sich schriftlich und mündlich unter Einsatz komplexer sprachlicher Strukturen und eines umfangreichen allgemein- oder fachsprachlichen Wortschatzes zu Sachverhalten aller Art sprachlich und inhaltlich differenziert, flüssig, kommunikativ wirksam und stilistisch angemessen zu äußern. Die Absolventen sind mit der spezifischen Terminologie und Idiomatik ihres Fachgebietes vertraut, haben eine genaue Kenntnis über alle landeskundlichen Besonderheiten des Ziellandes, so dass sie störungsfrei kommunizieren können.

13 Allgemeine Ausbildungsinhalte und Lernziele auf Stufe IV Auch auf Stufe IV strebt die Ausbildung eine effiziente Verbindung zwischen hochschuladäquaten Inhalten und fremdsprachlicher Kompetenz an. Im Vergleich zu Stufe III wird auf Stufe IV verstärkt interkulturellen sowe fachspezifischen Aspekten Rechnung getragen. Ziel der Ausbildung ist es zunächst, die auf Stufe III erworbenen Fähigkeiten zu vertiefen und zu vervollkommnen. Des Weiteren sollen die Studierenden sich selbständig weitere Bereiche ihres jeweiligen Fachgebiets erarbeiten. Bei den rezeptiven Fertigkeiten sollen die Studierenden zum expliziten und impliziten Verständnis von komplexen Fachtexten oder Vorträgen unterschiedlichster Thematik befähigt werden, bei den produktiven Fertigkeiten dazu, einen in Wortschatz und Satzbau reichhaltig und inhaltlich logisch strukturierten Vortrag flüssig und kommunikativ wirksam zu halten, überzeugende Argumente differenziert darzulegen und auf einer gehobenen Sprachebene korrekt, der Situation und dem Thema angemessen vorzutragen. Die Studierenden sollen ebenfalls in die Lage versetzt werden, sich die Terminologie und Idiomatik eines Wissenschaftsgebietes zu erarbeiten, fachbezogene Texte auf hohem sprachlichen und inhaltlichen Niveau zu verfassen und dabei die sprachlichen Gepflogenheiten studien -und berufsbezogener Schreibanlässe des Ziellandes zu berücksichtigen Vorbereitungsdauer und Erwerb Die Ausbildung auf Stufe IV erstreckt sich auf 4 fachsprachliche Kurse à 2 S ( 8 S= 120 Unterrichtsstunden ). Teilnahmevoraussetzungen sind UNIcert III oder der Nachweis gleichwertiger Kenntnisse durch einen Einstufungstest. Ausbildungsbeginn ist jeweils im. Ein kumulativer Erwerb des Zertifikats ist auf dieser Stufe nicht möglich. Nach erfolgreicher Teilnahme an den Kursen wird UNIcert IV durch eine abschließende schriftliche und mündliche Prüfung erworben, deren Umfang und Dauer in der Prüfungsordnung beschrieben sind. Studierende, deren Kenntnisse beträchtlich über dem Eingangsniveau für UNIcert IV liegen, durchlaufen ein verkürztes Curriculum von 4 S Ausbildungsordnung in den einzelnen Sprachen Französisch Die Ausbildung auf Stufe IV gliedert sich in einen wirtschaftswissenschaftlichen, einen technisch-ingenieurwissenschaftlichen und einen geistes- und sozialwissenschaftlichen Zweig: Le français pour ingénieurs I-IV ( Stufe IV), Le français des sciences humaines et sociales I- IV (Stufe IV) Je nach Ausrichtung des individuellen Zeitplans können Quereinsteiger mit den nötigen Vorkenntnissen UNIcert IV frühestens nach zwei Semestern, alle anderen Absolventen UNIcert IV frühestens nach 4 Semestern erwerben. Wird ein verkürztes Curriculum absolviert, müssen folgende Leistungsnachweise erbracht werden: 1. eine Hausarbeit 2. ein Vortrag mit Leitung einer anschließenden Diskussion ( Umfang: siehe unten, Leistungsnachweise). Um einzelnen Studierenden den Erwerb des Zertifikats der Stufe IV generell zu ermöglichen, aufgrund der örtlichen Gegebenheiten der TU Darmstadt jedoch die Möglichkeit besteht, dass Kurse auf Stufe IV in Folge von zu geringen Belegzahlen nicht gehalten werden können, behält sich das Sprachenzentrum vor, die fachsprachlichen Kurse der Stufe III und IV integrativ zu gestalten, wobei die Progression von Stufe III nach IV folgendermaßen gewährleistet bleibt:

14 14 I. Ausbildung innerhalb eines kombinierten Kurses III/IV für UNIcert-IV-Absolventen 1. Innerhalb der Kurse sind Studierende maßgeblich an der Unterrichtsgestaltung beteiligt. Ihr Vorsprung an fachlichem als auch an landeskundlichem Wissen und sprachlichem Können wird gewinnbringend eingebracht. 2. Die zu bearbeitenden Aufgaben innerhalb des Kurses unterscheiden sich formal, fachlich und in ihrem sprachlichen Anspruch von Aufgaben für die Absolventen der Stufe III. 3. Die von UNIcert IV-Absolventen zu erbringenden Leistungsnachweise gehen über die Anforderungen der Stufe III hinaus ( s.u. Leistungsnachweise). Formale, fachlich/ inhaltliche und sprachliche Korrektheit wird stärker gewichtet. II. Kursbegleitender Ausbildungsteil für Absolventen der Stufe IV Absolventen der Stufe IV sind in der Lage, ihre Kenntnisse ohne formalisierten Unterricht weiterzuentwickeln. Im Falle einer Kombination zweier Niveaustufen in einem Kurs absolvieren die Teilnehmer auf Stufe IV zusätzlich einen externen Ausbildungsteil, der auf der eigenständigen Arbeit des Absolventen basiert und in Form eines Lernvertrages durchgeführt wird. Im Lernvertrag werden u.a. die spezifischen Lernziele aus folgenden Bereichen dokumentiert und überprüft: Erarbeitung des Wortschatzes und der Idiomatik verschiedener Spezialgebiete méthodologie de la prise de notes ( Theorie und Anwendung unter Einbezug der neuen Medien) genaue Kenntnisse über universitäre/ berufsspezifische Textsorten (einschlägige Literatur ) Schreiben nach universitären Texttypen ( s.u.) Leistungsnachweise: Klausur zum Leseverstehen eines Fachtextes Klausur zum Hörverstehen min. Referat zu einem komplexen Thema aus dem betreffenden Fachgebiet und und anschließende Leitung der Diskussion Hausarbeit zu einem Thema aus dem betreffenden Fachgebiet ( kann auch Teil der Diplomarbeit sein) Englisch Die Ausbildung auf Stufe IV gliedert sich in einen naturwissenschaftlichen und einen (wirtschafts)ingenieurwissenschaftlichen Zweig: English for Science I-IV (Stufe IV) und English for (Industrial) Engineering I-IV (Stufe IV). Je nach Ausrichtung des individuellen Zeitplans können Quereinsteiger mit den nötigen Vorkenntnissen UNIcert IV frühestens nach zwei Semestern, alle anderen UNIcert IV frühestens nach 4 Semestern erwerben. Wird ein verkürztes Curriculum absolviert, müssen folgende Leistungsnachweise erbracht werden: 1. eine Hausarbeit 2. ein Vortrag mit Leitung einer anschließenden Diskussion (Umfang: siehe unten, Leistungsnachweise). Um einzelnen Studierenden den Erwerb des Zertifikats der Stufe IV generell zu ermöglichen, aufgrund der örtlichen Gegebenheiten der TU Darmstadt jedoch die Möglichkeit besteht, dass Kurse auf Stufe IV in Folge von zu geringen Belegzahlen nicht gehalten werden können, behält sich das Sprachenzentrum vor, die fachsprachlichen Kurse der Stufe III und IV integrativ zu gestalten, wobei die Progression von Stufe III nach IV folgendermaßen gewährleistet bleibt: I. Ausbildung innerhalb eines kombinierten Kurses III/IV für UNIcert-IV-Auszubildende Innerhalb der Kurse sind Studierende maßgeblich an der Unterrichtsgestaltung beteiligt. Ihr Vorsprung an fachlichem als auch an landeskundlichem Wissen und sprachlichem Können wird gewinnbringend eingebracht. a. Die zu bearbeitenden Aufgaben innerhalb des Kurses unterscheiden sich formal, fachlich und in ihrem sprachlichen Anspruch von Aufgaben für die Absolventen der Stufe III. b. Die von UNIcert-IV-Auszubildenen zu erbringenden Leistungsnachweise gehen über die Anforderungen der Stufe III hinaus (s.u. Leistungsnachweise). Formale, fachlich/ inhaltliche und sprachliche Korrektheit wird stärker gewichtet. II. Kursbegleitender Ausbildungsteil Studierende der Stufe IV sind in der Lage, ihre Kenntnisse ohne formalisierten Unterricht weiterzuentwickeln. Im Falle einer Kombination zweier Niveaustufen in einem Kurs absolvieren die Teilnehmer auf Stufe IV zusätzlich einen externen Ausbildungsteil, der auf der eigenständigen Arbeit des Absolventen basiert und in Form eines Lernvertrages durchgeführt wird. Im

15 Lernvertrag werden spezifische Lernziele aus folgenden Bereichen dokumentiert und überprüft: Erarbeitung des Wortschatzes und der Idiomatik verschiedener Spezialgebiete Übersetzungstechniken (Theorie und Anwendung unter Einbezug der neuen Medien) genaue Kenntnisse über universitäre / berufsspezifische Textsorten (einschlägige Literatur) Schreiben nach universitären Textmuster(s.u.) Leistungsnachweise: Klausur zum Leseverstehen eines Fachtextes Klausur zum Hörverstehen min. Referat zu einem komplexen Thema aus dem betreffenden Fachgebiet und anschließende Leitung der Diskussion Hausarbeit zu einem Thema aus dem betreffenden Fachgebiet (kann auch Teil der Abschlussarbeit sein) 15

16 16 2 UNIcert -Prüfungsordnung Präambel Im Rahmen der an der Technischen Universität durchzuführenden Prüfung soll den Studierenden die Gelegenheit gegeben werden studienfachunabhängig eine Sprachausbildung zu absolvieren und diese mittels UNIcert zu dokumentieren. 1 Gegenstand und Zweck der Prüfung (1) An der Technischen Universität Darmstadt wird eine Fremdsprachenausbildung angeboten, die mit dem Erwerb eines institutionsübergreifenden Hochschul-Fremdsprachenzertifikats (UNIcert ) abgeschlossen werden kann. (2) Diese hochschulspezifische und hochschuladäquate Fremdsprachenausbildung wird getragen von dem Sprachenzentrum der TUD und wird bis auf weiteres auf den Stufen I - IV angeboten. (3) Die Fertigkeitsstufen I-III entsprechen Ausbildungsabschnitten von je 8-16 S und Fertigkeitsstufe IV von 8 S. Alle Stufen haben jeweils eigene, wenn auch aufeinander aufbauende Ausbildungsprofile, die in den Abschlüssen zu den einzelnen Stufen dokumentiert werden. (4) Den Abschluss zu Stufe I erwerben Neuanfänger/innen durch Kumulation ihrer Studienleistungen, Quereinsteiger/innen durchlaufen nach einem verbindlichen Einstufungstest ein verkürztes Curriculum von mindestens 2 S bzw.4 S und erwerben Stufe I durch eine Prüfung (5) Den Abschluss zu Stufe II erwerben UNIcert I Absolventen/innen und Teilnehmende, die mittels verbindlichem Einstufungstest das Eingangsniveau für UNIcert II nachgewiesen haben, durch Kumulation ihrer Studienleistungen. Studierende, deren Kenntnisse beträchtlich über dem erforderlichen Eingangsniveau liegen, durchlaufen ein verkürztes Curriculum von mindestens 4 S und erwerben UNIcert II durch eine Prüfung (6) Den Abschluss zu Stufe III erwerben UNIcert II Absolventen/innen und Teilnehmende, die mittels verbindlichen Einstufungstest das Eingangsniveau für UNIcert III nachgewiesen haben, auf der Basis einer Prüfung. Studierende, deren Kenntnisse beträchtlich über dem erforderlichen Eingangsniveau liegen, durchlaufen ein verkürztes Curriculum von mindestens 4 S und erwerben UNIcert III ebenfalls auf der Basis einer Prüfung. (vgl. hierzu: Anhang zur UNIcert -Prüfungsordnung, Ausbildungspläne UNIcert I-IV) (7) Den Abschluss zu Stufe IV erwerben UNIcert III-Absolventen/innen und Teilnehmende, die mittels verbindlichen Einstufungstest das Eingangsniveau für UNIcert IV nachgewiesen haben, auf der Basis einer Prüfung.Studierende, deren Kenntnisse beträchtlich über dem erforderlichen Eingangsniveau liegen durchlaufen ein verkürztes Curriculum von 4 S und erwerben UNIcert IV ebenfalls auf der Basis einer Prüfung. (vgl.hierzu: Anhang zur UNIcert -Prüfungsordnung, Ausbildungspläne UNIcert I-IV) 2 Prüfungsausschuss und Prüfungskommission (1) Dem Prüfungsausschuss gehören in der Regel die folgenden Mitglieder an: Die Leitung des Sprachenzentrums als Vorsitzende /Vorsitzender und drei weitere von der Leitung bestellte Lehrende des Sprachenzentrums. (2) Der Prüfungsausschuss ist für die Planung, Organisation und Kontrolle der Prüfungen zuständig. (3) Die Prüfungskommission besteht in der Regel aus zwei Prüfern/Prüferinnen die von der Vorsitzenden/ dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses benannt werden. (4) Die Prüfungskommission entscheidet über die Anerkennung nachgewiesener Sprachkenntnisse. (5) Über Anträge entscheidet in Zweifelsfragen die /der Vorsitzende der Prüfungs-kommission. 3 Zulassungsvoraussetzungen zu den Prüfungen (1) Für die Zulassung zur Prüfung zum Erwerb des Abschlusses einer Stufe des UNIcert müssen die Bewerber/innen die folgenden Voraussetzungen erfüllen: a) Sie müssen an der TU Darmstadt eingeschrieben sein. b) Sie müssen in der gewählten Sprache und Stufe an Lehrveranstaltungen des entsprechenden Ausbildungsabschnittes im Umfang von je 8-16 S nach Maßgabe der entsprechenden Ausbildungspläne (vgl. hierzu Anhang zur UNIcert - Prüfungsordnung) erfolgreich teilgenommen haben und dies durch die Vorlage entsprechender Einzelscheine nachweisen können. c) Sie dürfen nicht die betreffende Prüfung in der gewählten Sprache/Stufe schon endgültig nicht bestanden haben. d) Der Prüfungsausschuss kann in begründeten Fällen Ausnahmen zu 3 Abs.1a zulassen sowie in begründeten Ausnahmefällen bei Nachweis gleichwertiger Kenntnisse von einem Teil der Voraussetzungen gemäß 3 Abs.1b befreien. 4 Meldung und Zulassung (1) Die Anmeldung zu der jeweiligen Prüfung erfolgt innerhalb der öffentlich bekannt gegebenen Fristen schriftlich bei dem

17 17 von der Universität benannten vollamtlichen Mitglied des Lehrkörpers, in dessen Aufgabengebiet die Betreuung von UNIcert fällt und das in der Regel auch dem Prüfungsausschuss angehört. (2) Bei der Meldung zu einer UNIcert -Prüfung sind als Nachweis, dass die Voraussetzungen nach Paragraph 3 erfüllt sind, die Vorlage der folgenden Unterlagen erforderlich: a) der Studienausweis b) Belege über die erfolgreiche Teilnahme am entsprechenden Abschnitt der UNIcert -Fremdsprachenausbildung als Nachweis für die Zulassungsvoraussetzung gemäß 3 Abs.1.b c) eine Erklärung, ob schon einmal versucht wurde, diese Prüfung abzulegen, sowie dazu, dass diese Prüfung nicht bereits endgültig nicht bestanden worden ist. (3) Die Zulassung zu den UNIcert- Prüfungen wird vom Prüfungsausschuss ausgesprochen. Sie kann versagt werden, wenn die Nachweise gemäß 4 Abs.2 nicht erbracht werden können oder die Bewerber/innen gemäß 3 Abs.1.c von der betreffenden Prüfung ausgeschlossen sind. (4) Die Termine über die Zulassung, die Bestellung der Prüfer/innen sowie die Ladung zur schriftlichen und mündlichen Prüfung werden durch den Prüfungsausschuss bekannt gegeben. (5) In Ausnahmefällen entscheidet der Prüfungsausschuss. 5 Umfang und Form der Prüfung (1)UNIcert I kann erworben werden: a) durch Erlangen aller in den jeweiligen Ausbildungsplänen vorgeschriebenen Teilnoten. (Kumulation) Die erreichte Note ist der Mittelwert der Teilnoten. b) durch Ablegung einer abschließenden Prüfung. (vgl. hierzu :Anhang zur UNIcert-Prüfungsordnung, Ausbildungspläne UNIcert I) (1) Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil. (2) Die Prüfung zum Erwerb des UNIcert Stufe I enthält folgende Teile: a) Die mündliche Prüfung dauert 15 Minuten und setzt sich zusammen aus einer rezeptiven und einer produktiven sprachlichen Aufgabe. b) Die schriftliche Prüfung besteht aus 2 Klausuren von jeweils 45 Minuten. Klausur 1 besteht aus sprachformbezogenen Aufgaben, Klausur 2 aus Aufgaben zur freien schriftlichen Sprachproduktion. (3) UNIcert II kann erworben werden: a) durch Erlangen aller in den jeweiligen Ausbildungsplänen vorgeschriebenen Teilnoten. (Kumulation) Die erreichte Note ist der Mittelwert der Teilnoten. b) durch Ablegen einer abschließenden Prüfung. (vgl. hierzu: Anhang zur UNIcert -Prüfungsordnung, Ausbildungspläne UNIcert II) (4) Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil. (5) Die Prüfung zum Erwerb des UNIcert Stufe II enthält folgende Teile: a) Die mündliche Prüfung besteht aus einem rezeptiven und einem produktiven Teil von je ca. 15 Minuten Dauer. b) Die schriftliche Prüfung besteht aus 2 Klausuren von jeweils 60 Minuten Länge. Klausur I besteht aus Aufgaben zum Leseverstehen, Klausur 2 aus unterschiedlichen Aufgaben zur schriftlichen Sprachproduktion. (6) Die Prüfung zum Erwerb des UNIcert Stufe III enthält die folgenden Teile: a) Die mündliche Prüfung besteht aus einem rezeptiven und einem produktiven Teil von je 30 Minuten Dauer. b) Die schriftliche Prüfung besteht aus 2 Klausuren von je 90 Minuten Länge. Klausur 1 besteht aus Aufgaben zum Leseverstehen, Klausur 2 aus unterschiedlichen Aufgaben zur schriftlichen Sprachproduktion. (7) Die Prüfung zum Erwerb des UNIcert Stufe IV enthält die folgenden Teile: a) Die mündliche Prüfung besteht aus einem rezeptiven und einem produktiven Teil von je ca. 30 Minuten Dauer. b) Die schriftliche Prüfung besteht aus 2 Klausuren von je 120 Minuten Länge. Klausur 1 besteht aus einer oder mehreren Aufgaben zum Leseverstehen, Klausur 2 aus einer Auswahl von Aufgaben zur freien schriftlichen Sprachproduktion. (8) Über die Zulassung von Hilfsmitteln entscheidet der Prüfungsausschuss.

18 18 6 Bewertung (1) Die mündliche Prüfung wird vor einer Prüfungskommission abgelegt, der in der Regel zwei Prüfer/innen (bzw. Prüfer/ in und Beisitzer/in) angehören. Die Prüfungskommission setzt sich aus Mitgliedern des Prüfungsausschusses zusammen. Die Prüfer/innen entscheiden über die Leistung nach gemeinsamer Beratung. (2) Die schriftlichen Prüfungsarbeiten werden in der Regel von Prüfer/in und Beisitzer/in bewertet. Bei nicht bestandenen Leistungen muss ein/e weiterer/e Prüfer /in hinzugezogen werden. (3) Weichen die Bewertungen der Prüfer/innen (bzw. Prüfer/in und Beisitzer/in) voneinander ab, wird die Note als arithmetisches Mittel aus den Bewertungen berechnet. (4) Alle Teile der Prüfungen gehen gleichwertig (ohne vorherige Rundung) in die Endnote ein, die dann auf eine der in 7 Abs.1 aufgeführten Note gerundet wird. (5) Bei der Bildung der Endnote wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. 7 Ergebnis und Zertifikat (1) Die Benotung der einzelnen Prüfungsleistungen ist durch folgende Prädikate und Notenstufen ausgedrückt: 1,0 1,3 sehr gut eine hervorragende Leistung 1,7 2,0 2,3 gut eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistung 2,7 3,0 3,3 befriedigend eine durchschnittliche Leistung 3,7 4,0 ausreichend eine Leistung, die trotz Mängel noch den Anforderungen genügt 5,0 nicht eine Leistung, die wegen erheblicher ausreichend Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt (2) Weitere Notenstufen sind nicht zulässig. (3) Eine Prüfung ist bestanden, wenn keine Teilnote über 4,0 liegt. (Sperrklausel). (4) Das Gesamtergebnis der Prüfung wird den Bewerbern/innen vom Prüfungsausschuss unverzüglich mitgeteilt. Auch über das Nichtbestehen der Prüfung ergeht ein schriftlicher Bescheid, der die erzielten Noten angibt. (5) Über die bestandene Prüfung wird ein Zertifikat ausgestellt. Das Zertifikat enthält Angaben über die gewählte Fremdsprache, den Ausbildungsgang, bei UNIcert III/IV auch die gewählte Fachorientierung, die Noten der einzelnen Studienleistungen bzw. der einzelnen Prüfungsteile sowie die Gesamtnote. Es enthält ferner generelle Angaben zur Form der Prüfung und der Interpretation der Leistungsstufen. Das Zeugnis wird von der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sowie von der Leiterin des Sprachenzentrums unterzeichnet. 8 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß (1) Ein Rücktritt von einer Prüfung ist bis spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen möglich; der Rücktritt ist dem Prüfungsausschuss schriftlich mitzuteilen. (2) Nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt ist ein Rücktritt von der Prüfung nur bei Vorliegen triftiger Gründe auf Antrag möglich. (3) Die für das Versäumnis oder den Rücktritt geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit des/der Bewerbers/ in kann der Prüfungsausschuss die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen. Erkennt der Prüfungsausschuss die Gründe an, so kann der/die Bewerber/in die Prüfung zum nächsten Termin ablegen. Die bereits vorliegenden Prüfungsergebnisse sind in diesem Fall anzurechnen. (4) Eine Prüfung kann vom Prüfungsausschuss ganz oder teilweise für nicht bestanden erklärt werden, wenn sich der/die Bewerber/ in unerlaubter Hilfen bedient oder sich eines groben Verstoßes gegen die Ordnung während der Prüfung schuldig gemacht hat. (5) Mängel des Prüfungsverfahrens oder eine vor oder während einer Prüfung eingetretene Prüfungsunfähigkeit müssen unverzüglich beim/ bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses geltend gemacht werden. Absatz 3 gilt insoweit entsprechend. (6) Soweit einem Antrag des/der Bewerbers/ in nicht entsprochen wird, sind Entscheidungen des Prüfungsausschusses nach 8 Abs.1-5 dem/der Bewerber/ in schriftlich mitzuteilen. 9 Wiederholung (1) Eine nicht bestandene Prüfung kann in der Regel einmal innerhalb eines Jahres wiederholt werden. Eine Anrechnung von bestandenen Prüfungsteilen kann auf Antrag stattfinden. (2) Eine zweite Wiederholung ist nur auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen möglich, über die der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses entscheidet.

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