Messkonzepte SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH

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1 Messkonzepte SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH Der Anschluss von dezentralen Erzeugungsanlagen eines Anlagenbetreibers an das Verteilnetz der Netzbetreiber erfordert teilweise komplexe Schaltungen der Messeinrichtungen (Messkonzepte), um den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zu genügen. Bei der Erweiterung einer EZA zu bestehenden EZA sind die für die jeweilige EZA gültigen Versionen und Übergangsbestimmungen der Gesetze anzuwenden. Der Anlagenbetreiber ist für die Auswahl eines geeigneten Messkonzeptes entsprechend der gewünschten Einspeiseart und Vergütung verantwortlich. Der Anlagenbetreiber übermittelt dem Netzbetreiber sein ausgewähltes Messkonzept. Die dargestellten Messkonzepte sind eine Auswahl von typischen Messkonzepten. Abweichende Messkonzepte sind vom Anlagenbetreiber separat einzureichen. Messkonzepte mit Energiespeichern sind vom Anlagenbetreiber bitte gesondert einzureichen. Dabei sind u. a. 5 (1) und 19 (4) EEG 2014 zu beachten, da zwischengespeicherte Energie nur dann nach dem EEG gefördert werden darf, wenn der Speicher ausschließlich mit Erneuerbaren Energien geladen wird. Der FNN-Hinweis Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz beschreibt Technische Anforderungen sowie Anschluss-, Betriebs- und Messkonzepte) für Speichersysteme. Bei PV-Anlagen größer 10 kwp ist gemäß 61 EEG 2014 grundsätzlich ein Erzeugungszähler notwendig. Wenn zwischen Anlagenbetreiber und Letztverbraucher keine Personenidentität besteht (vgl. 5 Nr.12 EEG 2014), liegt keine Eigenversorgung nach 61 EEG 2014 vor. Die Rn. 11, Rn. 110, Rn. 123, Rn. 135 verweisen dann auf die EEG-Umlage nach 60 EEG 2014 und darauf, dass das Messkonzept gewährleisten muss, dass die anteiligen Strommengen eindeutig ermittelt werden können. Hierzu kann eine registrierende Leistungsmessung erforderlich sein (vgl. Rn. 138). Wenn bei Messstellen eine Summen- bzw. Summendifferenzmessung notwendig ist, sind nach VDE-AR-N 4400 Abschnitt zur Gewährleistung der Messung und Abrechnung gleichartige Messverfahren einzusetzen (z. B. Einsatz eines Zählers mit Lastgangmessung bei einer Erzeugungsanlage in kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe, welche in eine Kundenanlage mit Lastgangmessung einspeisen). Für Bezugsanlagen stehen Ihnen ebenfalls entsprechende Messkonzepte zur Verfügung.

2 Messkonzept 1 - Volleinspeisung - (Windkraftanlagen, PV-Freiflächenanlagen, PV-Anlage) Bezug und Lieferung Zähler Bezug Verbraucher Messkonzept 1.1 Volleinspeisung Niederspannung ohne Bezug z.b. PV-Freiflächenanlagen Netzanschluss neu, ohne Bezug, aber wegen Eigenverbrauch Messkonzept 1.2 Volleinspeisung Niederspannung mit Bezug z.b. PV-Anlagen am vorhandenen Netzanschluss Netzanschluss vorhanden, mit Bezug Verbrauchs-einrichtungen Netz des Verteilnetzbetreibers (Mittelspannung) gemäß Netzanschlussvertrag Netz des Anlagenbetreibers Bezug und Lieferung Transformator Messkonzept 1.3 Volleinspeisung Mittelspannung mit und ohne Bezug z.b. PV-Anlagen am vorhandenen Mittelspannungsanschluss Netzanschluss vorhanden, mit und ohne Bezug mit und ohne Die Festlegung des Messkonzeptes erfolgt in Abhängigkeit der Erzeugungsanlage in Abstimmung mit dem NB durch den Anlagenbetreiber. Beabsichtigen Sie ein Messkonzept zu realisieren, welches von den hier ausgewählten abgebildeten Messkonzepten abweicht, ist im Vorfeld eine Abstimmung mit der SWT erforderlich! Für die Anlagen, insbesondere die Zählerplätze gelten u. A. die Technischen Anschlussbedingungen sowie die ergänzenden technischen Anschlussbedingungen der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH.

3 Messkonzept 2 - Überschusseinspeisung - (Windkraftanlagen, PV-Freiflächenanlagen, PV-Anlage) Netz des Anlagenbetreibers Bezug und Lieferung Messkonzept 2.1 EEG Einspeisung PV- Anlage ohne EEG-Umlage (Eigenversorgung) EEG PV-Anlage PV-Anlage die nicht der EEG-Umlage gemäß EEG 2014 unterliegt: installierte Leistung bis zu 10 kwp und Selbstverbrauch kwh pro Jahr Aber: Für >10 kwp oder für Eigenversorgung > kwh /Jahr (z. B. BHKW) ist lt. EEG die Eigenversorgung durch den Letztverbraucher (Anlagenbetreiber) mittels einer Messeinrichtung zu erfassen. Messkonzept 2.2 EEG Einspeisung ohne Zonung nach Bemessungsleistung EEG Anlage EEG Anlage ohne Zonung nach Bemessungsleistung ( EEG 2014, z. B. Biomasseanlagen 150 kw); Messeinrichtung für Erzeugungsmessung allg. nicht erforderlich. Die Festlegung des Messkonzeptes erfolgt in Abhängigkeit der Erzeugungsanlage in Abstimmung mit dem NB durch den Anlagenbetreiber. Beabsichtigen Sie ein Messkonzept zu realisieren, welches von den hier ausgewählten abgebildeten Messkonzepten abweicht, ist im Vorfeld eine Abstimmung mit der SWT erforderlich! Für die Anlagen, insbesondere die Zählerplätze gelten u. A. die Technischen Anschlussbedingungen sowie die ergänzenden technischen Anschlussbedingungen der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH. Mit der Bitte um Beachtung: Die Bereitstellung und der Betrieb der Messeinrichtungen von EEG- Anlagen obliegt dem Netzbetreiber oder einem Messstellenbetreiber!

4 Messkonzept 3 - Einspeisung mit Erzeugungsmessung - Anmerkung: die kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe muss gesondert vereinbart werden. Netz des Anlagenbetreibers Erzeugungszähler Messkonzept 3.1 EZA mit EEG-Umlagepflicht EEG Anlage EZA die der EEG-Umlage gemäß EEG 2014 unterliegt: Für >10 kw oder für Eigenversorgung > kwh/jahr (z. B. BHKW) ist lt. EEG die Eigenversorgung durch den Letztverbraucher (Anlagenbetreiber) mittels einer Messeinrichtung zu erfassen. Messkonzept 3.2 EEG Einspeisung in kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe EEG Anlage EEG Einspeisung eines Anlagenbetreibers in eine Kundenanlage eines Anschlussnehmers nach 11 (2) EEG kaufm.-bilanzielle Weitergabe Anmerkung: die kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe muss gesondert vereinbart werden. Messkonzept 3.3 EEG Einspeisung mit Zonung nach Bemessungsleistung EEG Anlage EEG Anlage mit Zonung nach Bemessungsleistung ( EEG 2014, z. B. Biomasseanlagen >150 kw; Messeinrichtung für Erzeugungsmessung notwendig Messkonzept 3.4 KWKG Einspeisung mit Zuschlag KWKG-Anlage KWKG-Anlagen mit Zuschlag nach 4 (3a) KWKG mittels Die Festlegung des Messkonzeptes erfolgt in Abhängigkeit der Erzeugungsanlage in Abstimmung mit dem NB durch den Anlagenbetreiber. Beabsichtigen Sie ein Messkonzept zu realisieren, welches von den hier ausgewählten abgebildeten Messkonzepten abweicht, ist im Vorfeld eine Abstimmung mit der SWT erforderlich! Für die Anlagen, insbesondere die Zählerplätze gelten u. A. die Technischen Anschlussbedingungen sowie die ergänzenden technischen Anschlussbedingungen der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH. Mit der Bitte um Beachtung: Die Bereitstellung und der Betrieb der Messeinrichtungen von EEG-Anlagen obliegt dem Netzbetreiber oder einem Messstellenbetreiber!

5 Messkonzept 4 - Erzeugungsanlage mit unterbrechbarer Wärmepumpe - (PV-Anlage mit Wärmepumpe, Wärmepumpe durch VNB unterbrechbar, somit WP-Tarif möglich) Zähler Bezug Haushalt (ggf. zur Ermittlung des Eigenverbrauchs) Z Rundsteuergerät WP Messkonzept 4.1 EEG Einspeisung PV- Anlage mit und ohne EEG-Umlage (Eigenversorgung) EEG PV-Anlage PV-Anlage die nicht der EEG-Umlage gemäß EEG 2014 unterliegt: installierte Leistung bis zu 10 kwp und Selbstverbrauch kwh pro Jahr Aber: Für >10 kwp oder für Eigenversorgung > kwh /Jahr (z. B. BHKW) ist lt. EEG die Eigenversorgung durch den Letztverbraucher (Anlagenbetreiber) mittels einer Messeinrichtung zu erfassen. Die Verwendung des Zählers Z richtet sich nach den jeweils gültigen Vergütungsvorschriften. Erzeugungsanlagen mit unterbrachbarer Wärmepumpe erhalten weiter das reduzierte Netzentgelt. Die Festlegung des Messkonzeptes erfolgt in Abhängigkeit der Erzeugungsanlage in Abstimmung mit dem NB durch den Anlagenbetreiber. Beabsichtigen Sie ein Messkonzept zu realisieren, welches von den hier ausgewählten abgebildeten Messkonzepten abweicht, ist im Vorfeld eine Abstimmung mit der SWT erforderlich! Für die Anlagen, insbesondere die Zählerplätze gelten u. A. die Technischen Anschlussbedingungen sowie die ergänzenden technischen Anschlussbedingungen der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH. Mit der Bitte um Beachtung: Die Bereitstellung und der Betrieb der Messeinrichtungen von EEG-Anlagen obliegt dem Netzbetreiber oder einem Messstellenbetreiber!

6 Messkonzept für Erzeugungsanlagen Messkonzept 4 A - Erzeugungsanlage mit nicht unterbrechbarer Wärmepumpe - (PV-Anlage mit Wärmepumpe, Wärmepumpe durch VNB nicht unterbrechbar, somit kein WP-Tarif möglich) WP Messkonzept 4.1.A EEG Einspeisung PV- Anlage mit und ohne EEG-Umlage (Eigenversorgung) EEG PV-Anlage PV-Anlage die nicht der EEG-Umlage gemäß EEG 2014 unterliegt: installierte Leistung bis zu 10 kwp und Selbstverbrauch kwh pro Jahr Aber: Für >10 kwp oder für Eigenversorgung > kwh /Jahr (z. B. BHKW) ist lt. EEG die Eigenversorgung durch den Letztverbraucher (Anlagenbetreiber) mittels einer Messeinrichtung zu erfassen. Die Verwendung des Zählers Z richtet sich nach den jeweils gültigen Vergütungsvorschriften. Erzeugungsanlagen mit unterbrachbarer Wärmepumpe erhalten weiter das reduzierte Netzentgelt. Die Festlegung des Messkonzeptes erfolgt in Abhängigkeit der Erzeugungsanlage in Abstimmung mit dem NB durch den Anlagenbetreiber. Beabsichtigen Sie ein Messkonzept zu realisieren, welches von den hier ausgewählten abgebildeten Messkonzepten abweicht, ist im Vorfeld eine Abstimmung mit der SWT erforderlich! Für die Anlagen, insbesondere die Zählerplätze gelten u. A. die Technischen Anschlussbedingungen sowie die ergänzenden technischen Anschlussbedingungen der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH. Mit der Bitte um Beachtung: Die Bereitstellung und der Betrieb der Messeinrichtungen von EEG-Anlagen obliegt dem Netzbetreiber oder einem Messstellenbetreiber!

7 Messkonzept 5 - Erzeugungsanlagen, Einspeisung mit getrennter Erzeugungsmessung bei zwei Erzeugungsanlagen - (EEG- und KWK-Anlagen) Einspeisezähler (Bezug und Einspeisung) Erzeugungszähler Z3 Erzeugungszähler 1 2 Messkonzept 5.1 EEG- und KWK-Anlage 1 - EEG Anlage 2 KWK-Anlage Messkonzept 5.2 EEG- oder KWK-Anlage Und EEG-Anlage in kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe 1 - EEG- oder KWK- Anlage 2 EEG-Anlage in kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe Messkonzept 5.3 EEG- oder KWK Bestandsanlage und EEG 2014 (ohne/mit Umlage Eigenversorgung) 1 - EEG- oder KWK- Bestandsanlage, (nicht zulässig für PV-Anlagen >10 kwp bis 1 MWp nach 33 EEG 2012) 2 EEG 2014 (ohne/mit EEG-Umlage Messkonzept 5.4 gewillkürte Vorrangregelung bei zwei Erzeugungsanlagen mit vorrangiger Eigenversorgung mit vorrangiger Netzeinspeisung ;;;;;;;;;; ;;;;;;;;;;;. bitte benennen bitte benennen Das Messkonzept 5 Einspeisung mit getrennter Erzeugungsmessung ist nur zulässig, wenn zur Unterscheidung der anteiligen Netzeinspeisung beider in jeder Messperiode ausschließlich Lastgangmessungen mit Fernauslesung verwendet werden. 3) Die Abrechnung der anteiligen Netzeinspeisung bzw. Eigenversorgung der beiden erfolgt prozentual je 1/4-h Messperiode im Verhältnis der Erzeugungsmenge [kwh] der jeweiligen Erzeugungszahler zur Gesamterzeugungsmenge. Ausnahme: kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe, da diese lt. EEG stets vorrangig als Netzeinspeisung abgerechnet wird. 4) Das Messkonzept 5 ist für PV-Anlagen >10kWp bis 1MWp nach 33 EEG 2012 gemäß Votum 2015/11 der Clearingstelle EEG nur dann zulässig, wenn der Anlagenbetreiber das Messkonzept 5.4 mit einer gewillkürten Vorrangregelung anwendet. 5) Gemäß Clearingstelle EEG ist beim Messkonzept 5 eine gewillkürte Vorrangregelung zur Abrechnung der anteiligen Netzeinspeisung und der anteiligen Eigenversorgung aus 1 und 2 möglich, wenn der Anlagenbetreiber erklärt, welche vorrangig als Netzeinspeisung und welche vorrangig als Eigenversorgung verwendet wird. Bei der gewillkürten Vorrangregelung wird je 1/4-h Messperiode die Netzeinspeisung am Einspeisezahler bis maximal zum Wert der Erzeugungsmenge das Erzeugungszahlers Z3 vorrangig als Netzeinspeisung aus der 2 abgerechnet. Ist die Netzeinspeisung größer als die Erzeugungsmenge der 2, wird dieser Anteil als Netzeinspeisung der 1 abgerechnet. Für die EEG-Umlage auf Eigenversorgung des Anlagenbetreibers nach 61 EEG 2014 werden die resultierenden Eigenversorgungsmengen abgerechnet. Die Festlegung des Messkonzeptes erfolgt in Abhängigkeit der Erzeugungsanlage in Abstimmung mit dem NB durch den Anlagenbetreiber. Beabsichtigen Sie ein Messkonzept zu realisieren, welches von den hier ausgewählten abgebildeten Messkonzepten abweicht, ist im Vorfeld eine Abstimmung für die Anlagen, insbesondere die Zählerplätze erforderlich. Es gelten u.a. die Technischen Anschlussbedingungen der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH.

8 Messkonzept 6 - mehrere Erzeugungsanlagen (Kaskadenschaltung)- (EEG- und KWK-Anlagen) Summenzähler (Bezug und Einspeisung) Z3 Erzeugungszähler Differenzmengenzähler 1 Z4 Erzeugungszähler 2 Messkonzept 6 EEG- und KWK-Anlage - EEG Anlage KWK-Anlage Kaskadenschaltung Dieses Messkonzept wird eingesetzt, wenn mehrere unter-schiedliche Arten von Erzeugungsanlagen (bspw. PV- und KWK-Anlagen) in das Versorgungsnetz einspeisen. Hintergrund ist, dass die Vergütung der jeweiligen Anlagenart entsprechend erfolgen und somit getrennt erfasst werden muss. Aus diesem Grund ist ein weiterer Zähler (hier: - Differenzmengenzähler) erforderlich, durch den eine klare Zuordnung der einzelnen erzeugten elektrischen Arbeit möglich ist. (A+) Bezug aus dem Netz Zählwerk (A-) Lieferung an den NB Zählwerk (A-) Differenzmengenzähler Zählwerk Z3 (A-) Erzeugung EEG Zählwerk Z4 (A-) Erzeugung KWK Zählwerk Abrechnungsformeln: PV-Anlage Gesamterzeugung = Z3A- Selbstverbrauch = (Z3A-) (A-) + (A-) Einspeisung = (A-) - (A-) KWK-Anlage Gesamterzeugung = Z4A- Selbstverbrauch = (Z4A-) (A-) Einspeisung = A- Die Festlegung des Messkonzeptes erfolgt in Abhängigkeit der Erzeugungsanlage in Abstimmung mit dem NB durch den Anlagenbetreiber. Beabsichtigen Sie ein Messkonzept zu realisieren, welches von den hier ausgewählten abgebildeten Messkonzepten abweicht, ist im Vorfeld eine Abstimmung Für die Anlagen, insbesondere die Zählerplätze gelten u. A. die Technischen Anschlussbedingungen sowie die ergänzenden technischen Anschlussbedingungen der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs- GmbH. Mit der Bitte um Beachtung: Die Bereitstellung und der Betrieb der Messeinrichtungen von EEG-Anlagen obliegt dem Netzbetreiber oder einem Messstellenbetreiber!

9 Messkonzept 7 - Erzeugungsanlage mit unterbrechbarer Verbrauchseinrichtung (z.b. Wärmepumpe) und nicht unterbrechbarer Verbrauchseinrichtung (Kaskadenschaltung bzw. Power to Heat ) (EEG- und KWK-Anlagen) Summenzähler (Bezug und Einspeisung) Rundsteuerempfänger Z3 Kaskadenzähler (Bezug und Einspeisung) WP Messkonzept 7 Wärmepumpe und Erzeugungsanlage - EEG Anlage KWK-Anlage Kaskadenschaltung Das Messkonzept setzt voraus, dass der Betreiber der Wärmepumpe und der Anlagenbetreiber der Erzeugungsanlage personenidentisch sind. Die Wärmepumpe muss mit einem Rundsteuerempfänger ausgestattet sein, um die reduzierten Netzentgelte für unterbrechbare zu erhalten. Anwendungsbeispiele: Erhöhung des Selbstverbrauch-Anteils einer PV-Anlage Anmerkung: Bei Erzeugungsanlagen > 10 kwp bzw. 10 kw wird ein zusätzlicher Erzeugungszähler erforderlich. Voraussetzungen: Einverständnis des Betreibers, bzw. Anschlussnutzers und eventuell Lieferanten mit dem Abrechnungsmodus. Alle Zähler befinden sich zentral an einer Stelle des Hauses. Der Zählerplatz entspricht den gültigen TAB- und VDE-Normen sowie den DIN-Vorschriften und Z3 = Doppeltarifzähler, Die Messeinrichtungen und Z3 müssen gleichartige Messmethoden und gleichlautende Tarifzeiten besitzen. Es sind keine Abweichungen hiervon zulässig. Für den Netzbetreiber relevant: : Zähler für Bezug und Lieferung : Zähler für Erzeugung Erzeugungsanlage Z3: Zähler für Bezug und Lieferung Bezug WP = B - B Bezug Haushalt = Z3B : Hinweis: Eine Abrechnung erfolgt in Mengen (kwh). Die Angabe der Zählerstände ist nur bedingt möglich. Bei diesem Messkonzept kann der abrechnungsrelevante Strombezug nur rechnerisch ermittelt werden. Die öffentliche Einspeisung wird durch das Zählwerk ZEinspeisung bestimmt. Durch die Messeinrichtung wird die Voraussetzung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) 14a erfüllt, wonach unterbrechbare Nur dann ein reduziertes Netzentgelt erhalten, wenn Sie über einen separaten Zählpunkt, somit eine eigene Messeinrichtung, angeschlossen sind. Die Festlegung des Messkonzeptes erfolgt in Abhängigkeit der Erzeugungsanlage in Abstimmung mit dem NB durch den Anlagenbetreiber. Beabsichtigen Sie ein Messkonzept zu realisieren, welches von den hier ausgewählten abgebildeten Messkonzepten abweicht, ist im Vorfeld eine Abstimmung Für die Anlagen, insbesondere die Zählerplätze gelten u. A. die Technischen Anschlussbedingungen sowie die ergänzenden technischen Anschlussbedingungen der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs- GmbH. Mit der Bitte um Beachtung: Die Bereitstellung und der Betrieb der Messeinrichtungen von EEG-Anlagen obliegt dem Netzbetreiber oder einem Messstellenbetreiber!

10 Messkonzepte für Bezugsanlagen Messkonzept 1 - Anlage für den standardmäßigen Bezug für ein Anschlussnutzer Bezugszähler Messkonzept 1 (Bezug) Standardbezug Einfamilienhaus Gewerbe Messkonzept 2 - Anlage für den standardmäßigen Bezug mehrerer Anschlussnutzer Z 2 Z 3 Bezugszähler Messkonzept 2 (Bezug) Standardbezug Mehrfamilienhaus, Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung

11 Messkonzepte für Bezugsanlagen Messkonzept 3 - Anlage für den standardmäßigen Bezug und steuerbarer Verbrauchseinrichtung (sve) Bezugszähler Z 2 Steuerbox, Rundsteuerempfänger sve Steuerbare Messkonzept 3 (Bezug) Standardbezug in Kombination mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung Einfamilienhaus mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung (sve) z.b. Nachtspeicherheizung, Wärmepumpe, Elektromobilität, Direktheizung Steuerbare Verbrauchseinrichtung nach 14a EnWG

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