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1 1 von 7 Vorblatt Ziel(e) - Verbindliche Festlegung von Parametern, wie die maßgebliche Wegstrecke für das Pendlerpauschale und den Pendlereuro zu ermitteln sind. - Das zustehende Pendlerpauschale und der Pendlereuro sollen möglichst einfach ermittelt werden können. Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n): - Es wird festgelegt, wie die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu ermitteln ist. - Es werden die Kriterien für die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels verbindlich festgelegt. - Es wird ein Pendlerrechner eingerichtet. - Genaue Definition des Begriffs Familienwohnsitz. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte: Die Entwicklungskosten des Pendlerrechners belaufen sich auf voraussichtlich Euro. Die laufenden Kosten pro Jahr werden voraussichtlich Euro betragen. Gesamt für die ersten fünf Jahre in Tsd Auszahlungen Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen: Die rechtsetzende Maßnahme enthält 1 neue Informationsverpflichtung/en für Unternehmen. Es wird durch diese insgesamt eine Belastung von rund Euro pro Jahr verursacht. Zu Dokumentationszwecken wird vorgesehen, dass bei Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros durch den Arbeitgeber von diesem ein Ausdruck des vom Arbeitnehmer ermittelten Ergebnisses des Pendlerrechners zum Lohnkonto zu nehmen ist. In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union. Keine Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

2 2 von 7 Wirkungsorientierte Folgenabschätzung Verordnung des Bundesministerin für Finanzen über die Kriterien zur Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros, zur Einrichtung eines Pendlerrechners und zum Vorliegen eines Familienwohnsitzes (Pendlerverordnung). Einbringende Stelle: BMF Laufendes Finanzjahr: 2013 Inkrafttreten/ Wirksamwerden: 2014 Problemanalyse Problemdefinition Durch die Neuregelung des Pendlerpauschales wurde es notwendig die Kriterien zur Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie die Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels genau festzulegen. Aufgrund der zusätzlichen Einführung des Pendlereuros ist eine kilometergenaue Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erforderlich. Nullszenario und allfällige Alternativen Ohne diese Verordnung könnte es hinsichtlich der Beurteilung der Zumutbarkeit der Benützung von Massenbeförderungsmittel zu Auffassungsunterschieden kommen, die letztlich nur durch die Rechtsprechung geklärt werden könnten. Gleiches gilt für die kilometergenaue Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019 Interne Evaluierung Evaluierungsunterlagen und -methode: Die Evaluierung im Jahr 2019 wird mittels einer internen Befragung stattfinden. Hiermit soll festgestellt werden, ob im AV Bereich in den Finanzämtern mit der Einführung des Pendlerrechners weniger Rechtsmittelverfahren im Zusammenhang mit dem Pendlerpauschale geführt werden, bzw. ob im Allgemeinen die Arbeit durch die Einführung des Pendlerrechners erleichtert wurde. Ziele Ziel 1: Verbindliche Festlegung von Parametern, wie die maßgebliche Wegstrecke für das Pendlerpauschale und den Pendlereuro zu ermitteln sind. Wie sieht Erfolg aus: Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA Die gesetzliche Grundlage lässt für die Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für das Pendlerpauschale und den Pendlereuro Interpretationsspielräume offen. Zielzustand Evaluierungszeitpunkt Geringeres Ausmaß von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro aufgrund höherer Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und

3 3 von 7 Arbeitgeber. Ziel 2: Das zustehende Pendlerpauschale und der Pendlereuro sollen möglichst einfach ermittelt werden können. Wie sieht Erfolg aus: Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA Die Ermittlung des zustehenden Pendlerpauschales und des Pendlereuros erfordert Sachverhaltsfeststellungen, die unter Umständen zeitaufwändig sind und zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Zielzustand Evaluierungszeitpunkt Durch den Pendlerrechner wird eine einfache und transparente Ermittlung des Anspruches auf Pendlerpauschale und Pendlereuro gewährleistet. Maßnahmen Maßnahme 1: Es wird festgelegt, wie die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu ermitteln ist. Da Arbeitnehmer die Wahl ihres Verkehrsmittels in der Regel nach der kürzesten notwendigen Zeitdauer ausrichten, soll in der Verordnung der Grundsatz verankert werden, dass jene Strecke maßgeblich ist, die sich bei Berücksichtigung der kürzesten Zeitdauer ergibt: Maßgebend soll dementsprechend die Wegstrecke sein, die unter Verwendung eines Massenbeförderungsmittels, eines privaten Personenkraftwagens oder auf Gehwegen zurückgelegt werden muss, um in der kürzesten möglichen Zeitdauer die Arbeitsstätte von der Wohnung aus zu erreichen. Entsprechendes soll für die Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnung gelten. Maßnahme 2: Es werden die Kriterien für die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels verbindlich festgelegt. Unzumutbarkeit kann sich aus der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen einerseits oder daraus ergeben, dass ein Massenbeförderungsmittel tatsächlich nicht oder nur so verkehrt, dass dabei erheblich lange Zeitdauern in Kauf genommen werden müssen: Eine dauernde starke Gehbehinderung begründet die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel. Gleiches gilt für die Eintragung der Unzumutbarkeit im Behindertenpass wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder wegen Blindheit. (Dies ist bisher nur in den Lohnsteuerrichtlinien geregelt und soll inhaltlich unverändert weiter gelten). Steht zumindest für die Hälfte der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder zwischen Arbeitsstätte und Wohnung kein Massenbeförderungsmittel zur Verfügung, ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels unzumutbar. In allen anderen Fällen ist auf die Zeitdauer abzustellen: - Bis 60 Minuten Zeitdauer ist immer von der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels auszugehen. - Bei mehr als 120 Minuten Zeitdauer ist immer von der Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels auszugehen. - Übersteigt die Zeitdauer 60 Minuten nicht aber 120 Minuten, ist auf die entfernungsabhängige Höchstdauer als Maßstab abzustellen. Diese soll 60 Minuten zuzüglich einer Minute pro Kilometer der Entfernung, jedoch maximal 120 Minuten, betragen; angefangene Kilometer sind dabei auf volle Kilometer aufzurunden. Wird die entfernungsabhängige Höchstdauer überschritten, ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels unzumutbar.

4 4 von 7 Maßnahme 3: Es wird ein Pendlerrechner eingerichtet. Die für die Anwendung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro maßgebenden Werte sollen auf möglichst einfache Weise ermittelt werden können. Der Pendlerrechner soll im Interesse der Einfachheit und Gleichbehandlung grundsätzlich in allen Fällen anzuwenden sein. Dies gilt in gleicher Weise für den Arbeitgeber, der im Rahmen der Lohnsteuerberechnung das Pendlerpauschale und den Pendlereuro zu berücksichtigen hat sowie den Steuerpflichtigen, der ein Pendlerpauschale im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beantragt, wie auch für die vollziehende Finanzverwaltung. Der Pendlerrechner soll einerseits zu einer wesentlichen Zeitersparnis bei der Berechnung des zustehenden Pendlerpauschales und des Pendlereuros führen. Zudem schafft der Pendlerrechner für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber Rechtssicherheit, da durch die Aufbewahrung des Ausdrucks des Ergebnisses des Pendlerrechners - korrektes Befüllen des Pendlerrechners vorausgesetzt - Beanstandungen durch die Finanzverwaltung vermieden werden können. Dadurch soll auch eine deutliche Reduktion von Rechtsmittelverfahren erreicht werden können. Der Pendlerrechner soll voraussichtlich mit zur Verfügung stehen. Maßnahme 4: Genaue Definition des Begriffs Familienwohnsitz. Der Begriff "Familienwohnsitz" soll dahingehend konkretisiert werden, dass er dort liegt, wo der Steuerpflichtige seine engsten persönlichen Beziehungen hat. Bei Personen, die nicht alleinstehend sind, wird das jedenfalls dort sein, wo sich die Familie oder der Partner aufhält. Zusätzlich zu den engsten persönlichen Beziehungen ist ein eigener Hausstand erforderlich. Als Hausstand ist eine Wohnung zu verstehen, deren Einrichtung den Lebensbedürfnissen entspricht. Wie sieht Erfolg aus: Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA Derzeit ist der Begriff des Familienwohnsitzes ausschließlich in den Lohnsteuerrichtlinien näher bestimmt. Zielzustand Evaluierungszeitpunkt Einheitliche Definition des Begriffes des Familienwohnsitzes im Rahmen der Verordnung führt zu einem höheren Maße an Rechtssicherheit und Transparenz. Abschätzung der Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen. Finanzierungshaushalt Gesamt für die ersten fünf Jahre in Tsd Auszahlungen Finanzielle Auswirkungen für den Bund - Ergebnishaushalt Laufende Auswirkungen in Tsd

5 5 von 7 Personalaufwand Werkleistungen Aufwendungen gesamt in VBÄ Personalaufwand 0,07 0,00 0,00 0,00 0,00 Erläuterung Der Personalaufwand bezieht sich auf 15 Personentage für die Entwicklung, Adaptierung und Implementierung des Pendlerrechners. Die Werkleistungen beziehen sich auf Kosten der Entwicklung des Pendlerrechners durch beteiligte, externe Unternehmen sowie die laufende Wartung. Bedeckung in Tsd. Detailbudget Die Auszahlungen (brutto) erfolgen in Die Bedeckung erfolgt gem. BFRG/BFG Portfolioplanung Sektion V Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger. Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Bürger/innen. Erläuterung: Die Entlastung der Pendler durch den Pendlerrechner wurde bereits in den Erläuterungen zu den Änderungen im Einkommensteuergesetz (BGBl. I Nr. 53/2013) dargestellt. Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen Zu Dokumentationszwecken wird vorgesehen, dass bei Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros durch den Arbeitgeber von diesem ein Ausdruck des vom Arbeitnehmer ermittelten Ergebnisses des Pendlerrechners zum Lohnkonto zu nehmen ist. IVP Kurzbezeichnung Fundstelle Be-Entlastung (in Tsd. ) 1 Aufnahme des Pendlerrechnerergebnisses zum Lohnkonto 3 Abs

6 6 von 7 Anhang mit detaillierten Darstellungen Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen*) *) Jahre, die ident mit den Folgejahren sind, werden nicht explizit ausgewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird. Personalaufwand - Laufende Auswirkungen (Berechnung mittels Eingabe von Fallzahl x Zeit) Jahr Maßnahme / Leistung 2013 Implementierung Pendlerrechner Tätigkeitsschr. Körpersch. Verwgr. Fallz. Zeit Technische Maßnahmen für Implementierun g Bund VB-VD- Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a 1 15,0 0 Tage Personalaufw ,05 Betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen Der Arbeitsplatzbezogene betr. Sachaufwand wurde mit 35% berechnet. Werkleistungen - Laufende Auswirkungen Jahr Bezeichnung Körperschaft Menge Preis je Einheit ( ) Gesamt (in ) 2013 Entwicklungskosten Bund , ,00 Pendlerrechner 2014 Betriebskosten Bund , ,00 Pendlerrechner 2015 Ident zum Vorjahr 2016 Ident zum Vorjahr 2017 Ident zum Vorjahr Erläuterung: 2013: Die Entwicklungskosten durch beteiligte Unternehmen betragen voraussichtlich in Summe Softwareentwickler: Projektbegleitung: Technische Beratung: Regiekosten: : Die Beriebskosten ergeben sich aufgrund des laufenden Betriebes des Pendlerrechners. Diese 2015: Die Beriebskosten ergeben sich aufgrund des laufenden Betriebes des Pendlerrechners. Diese 2016: Die Beriebskosten ergeben sich aufgrund des laufenden Betriebes des Pendlerrechners. Diese

7 7 von : Die Beriebskosten ergeben sich aufgrund des laufenden Betriebes des Pendlerrechners. Diese Detaillierte Darstellung der Berechnung der Verwaltungskosten für Unternehmen Informationsverpflichtung 1 Fundstelle Art Ursprung Verwaltungslasten (in ) Aufnahme des Pendlerrechnerergebnisses zum Lohnkonto 3 Abs. 6 neue IVP National Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung Zu Dokumentationszwecken soll vorgesehen werden, dass bei Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros durch den Arbeitgeber von diesem ein Ausdruck des vom Arbeitnehmer ermittelten Ergebnisses des Pendlerrechners zum Lohnkonto zu nehmen ist. Eine elektronische Umsetzung der Informationsverpflichtung ist nicht vorgesehen: Unternehmensgruppierung 1: Arbeitgeber, die den Ausdruck des Pendlerrechners zum Lohnkonto nehmen Verwaltungstätigkeit 1: Dokumentation, Archivierung Zeit (hh:mm) Gehalt/h in Externe Kosten Afa Kosten (in ) Lasten (in ) 00: , Fallzahl Sowieso-Kosten in % 0 Erläuterung der Kalkulation und der getroffenen Annahmen: Rund 75% der Personen, die Anspruch auf ein Pendlerpauschale und einen Pendlereuro haben (insgesamt ca. 1,2 Mio), beantragen dieses beim Arbeitgeber (durchschnittlich beträgt die geschätzte Verweildauer von MitarbeiterInnen in einem Unternehmen ca. 10 Jahre) - somit /10 MA p.a. (lt. Arbeitskräfteerhebung 2011 der Statistik Austria).

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