Wozu dient der Pendlerrechner?

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1 Wozu dient der Pendlerrechner? Der Pendlerrechner dient zur Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und zur Beurteilung, ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels (öffentliches Verkehrsmittel) zumutbar oder unzumutbar ist. Basierend auf diesen Ergebnissen wird die Höhe eines etwaig zustehenden Pendlerpauschales und Pendlereuro ermittelt. Welche Daten muss ich im Pendlerrechner eingeben? Adresse der Wohnung: Adresse von der aus die Arbeitsstätte aufgesucht wird. Dabei kommt entweder der nächstgelegene Wohnsitz oder der Familienwohnsitz in Betracht. Die Adresse hat im Regelfall mit der Meldeadresse übereinzustimmen. Die Landesbuchhaltung prüft die Übereinstimmung mit der von der personalführenden Stelle im EDV System erfassten Adresse. Abweichungen führen zu Rückfragen beim Antragsteller, der Antragstellerin. Adresse im Ausland: Der Pendlerrechner kann nur dann genutzt werden, wenn sich Wohnadresse und Arbeitsstätte innerhalb Österreichs befinden. Ist dies nicht der Fall muss das Formular L 33 ( unter Formulare ) für Zwecke der Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro beim Arbeitgeber bzw. für Zwecke der Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuerveranlagung) abgegeben werden.

2 Adresse der Arbeitsstätte: Liegen mehrere Arbeitsstätten vor, ist die Hauptarbeitsstätte maßgeblich. Für den Bereich des Landes Tirol hat sich gezeigt, dass die Begriffe Stammschule, Nebenschule und Expositur oftmals zu Fehlinterpretationen geführt haben. Das Pendlerpauschale zielt in jenen Fällen immer auf die Stammschule ab, da für die Wegstrecke zu einer weiter entfernt gelegenen Nebenschule oder weiter entfernten Expositur Reisekosten nach den gültigen Reiserichtlinien geltend gemacht werden können. Ändert sich die Arbeitsstätte auf einen längeren Zeitraum, so ist ein neuer Antrag zu stellen. Für den Bereich der Musikschulen gilt, wenn man in mehreren Musikschulen tätig ist, dass man sich nur eine Musikschule aussuchen kann. Diese vom DN ausgewählte Destination gilt dann für die Bezugsabrechnung aller Musikschulen. Bei der Arbeitnehmerveranlagung kann man dann eine Zusammenführung von mehreren Pendlerpauschalen beantragen. Datum für Berechnung: Bei diesem Datum muss ein repräsentatives Datum hinterlegt werden. Arbeiten Sie beispielsweise von Montag bis Freitag, können Sie entweder einen Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag oder Freitag abfragen. Bitte beachten Sie, dass nur ein aktuelles Datum oder ein Datum welches 14 Tage in der Zukunft liegt, abgefragt werden kann. Bei gleichbleibenden Verhältnissen (hinsichtlich Wohnort, Arbeitsort und Arbeitszeiten) kann angenommen werden, dass die Verhältnisse des abgefragten Tages für den gesamten Kalendermonat (und darüber hinaus) Gültigkeit haben. Beispiel: Am 16. Februar 2013 (Samstag) wird eine repräsentative Abfrage im Pendlerrechner für den 20. Februar 2013 (Donnerstag) getätigt. Der abgefragte Tag ist somit der 20. Februar. Dieses Ergebnis besitzt Gültigkeit für den ganzen Februar bzw. für das ganze Kalenderjahr, solange die Verhältnisse sich nicht ändern. Wenn man einen Samstag oder Sonntag abfragt, wird dies im Ergebnis sichtbar. Die Landesbuchhaltung ist veranlasst diesen Umstand zu hinterfragen. Arbeitsbeginn, Arbeitsende: Die Zeiten sind dabei so auszuwählen, dass sie einen typischen Arbeitstag repräsentieren. Hier ist auf die Besonderheiten bei gleitender Arbeitszeit Rücksicht zu nehmen. Bei gleitenden Arbeitszeiten ist für die Ermittlung der Entfernung ein Arbeitsbeginn oder ein Arbeitsende zu Grunde zu legen, das der Ankunfts bzw. Abfahrtszeit von öffentlichen Verkehrsmitteln am besten entspricht. Das Ausmaß der regelmäßig vorliegenden

3 Tagesarbeitszeit sowie eine gegebenenfalls bestehende Kernzeitregelung sind dabei zu berücksichtigen. Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat eine Gleitzeitvereinbarung abgeschlossen, muss allerdings in einer Kernzeit von 09 bis 14 Uhr in der Arbeitsstätte anwesend sein. Weiters leistet der Arbeitnehmer bei einer 40h Woche Überstunden im Ausmaß von 0,5h pro Tag. Die Tagesarbeitszeit beträgt daher 8,5h. Der Arbeitnehmer muss bei der Abfrage des Pendlerrechners Arbeitsbeginn und Arbeitsende so hinterlegen, dass die Tagesarbeitszeit von 8,5h Deckung findet; weiters muss auch die Kernzeit bei der Abfrage berücksichtigt werden. Die Abfrage (Arbeitsbeginn, Arbeitsende) ist, unter Berücksichtigung der genannten Parameter (Kernzeit, Tagesarbeitszeit) so zu wählen, dass eine optimale Verbindung (schnellstmögliche Verbindung) mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (bzw. mit Park and Ride) gewährleistet ist. Unterschiedliche Tageszeitmodelle: Da der Pendlerrechner nur einen repräsentativen Arbeitstag kennt, muss man diesen zuvor ermitteln. Die Ermittlung kann sich über mehrere Tage, über eine ganze Woche oder gar über ein ganzes Monat erstrecken. Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat unterschiedliche Dienstzeiten: Montag 8:40 Uhr bis 13:20 Uhr, Dienstag 7:20 Uhr bis 12:25, Mittwoch 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag 7:20 Uhr bis 13:20 und Freitag 8:40 Uhr bis 12:25 Uhr Vorgangsweise: Jeder Tag wird im Pendlerrechner einzeln eingegeben und berechnet. Das jeweilige Ergebnis festhalten. Die Mehrheit der erzielten Ergebnisse ergibt den repräsentativen Tag. Wenn also die Berechnung am MO, MI und FR ein zumutbares Pendlerpauschale ergibt, ist ein Ausdruck davon vorzulegen. Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat in einem Monat völlig unterschiedliche Dienstzeiten: Vorgangsweise: Jeder Tag wird im Pendlerrechner einzeln eingegeben und berechnet. Das jeweilige Ergebnis festhalten. Die Mehrheit der erzielten Ergebnisse ergibt den repräsentativen Tag. Wenn also die Mehrheit der Berechnungen ein zumutbares Pendlerpauschale ergibt, ist ein Ausdruck davon vorzulegen. Unterrichtsbeginn, Aufsichtspflicht, Vorbereitungs und Nachbereitungszeit: Es wurde für den Bereich des Landes Tirol der Arbeitsbeginn so festgelegt, für Lehrpersonal 15 Min. vor Unterrichtsbeginn (Aufsichtspflicht) und für Leitungsfunktionen 30 Min. vor Unterrichtsbeginn (Aufsichtspflicht). Die Nachbereitung wurde nicht festgelegt, da diese im Einflussbereich der

4 jeweiligen Lehrkraft liegt und vergleichbar mit der Gleitzeit zu bewerten ist. Keine Berücksichtigung finden Konferenzen, Besprechungen, Kirchgänge, Rorate, Ausflüge, Wienwoche, Klassendekoration usw. um nur einige Beispiele zu nennen, dies deshalb, weil man davon ausgeht, dass diese nicht überwiegend anfallen. Anzahl der Fahrten Wohnung Arbeitsstätte pro Monat: es ist die voraussichtliche Anzahl der Fahrten Wohnung Arbeitsstätte pro Monat auszuwählen (4 7; 8 10 oder mehr als 10 Fahrten) wir weisen nochmals darauf hin, dass hier nicht die Arbeitswoche gemeint ist! Vorliegen von Unzumutbarkeit der Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels wegen Gehbehinderung ( 29b StVO 1960 oder Feststellung durch das Bundessozialamt): Dies ist dann mit ja zu bestätigen, wenn ein Ausweis gemäß 29b Straßenverkehrsordnung 1960 vorliegt oder die Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder der Blindheit im Behindertenpass ( 42 Abs. 1 BBG) oder eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer wegen Behinderung gegeben ist. Die Landesbuchhaltung ist angehalten, diese Angabe mit den im Personalakt vorhandenen Unterlagen zu prüfen. Abweichungen führen zu Rückfragen. Es wird ein arbeitgebereigenes KFZ für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt: Ein Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendlereuro liegt nicht vor, wenn der Arbeitgeber ein arbeitgebereigenes KFZ für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung stellt (Sachbezug PKW). Sofern man alle relevanten Daten erfasst hat und die Berechnung ausgeführt wurde, muss man auf den Button Formular drucken klicken. Es erscheint die Druckversion mit einem rot umrandeten Feld. Hier ist der Familienname, der Vorname und bitte die Personalnummer zu erfassen.

5 Besonderheiten: Liegt Schichtarbeit vor, ist grundsätzlich ebenso auf die überwiegenden Verhältnisse im Kalendermonat abzustellen (repräsentative Abfrage). Wird daher beispielsweise im Kalendermonat überwiegend in der Nachtschicht gearbeitet (z.b. 22 Uhr bis 6 Uhr), sind diese Parameter bei der Abfrage zu hinterlegen. Bei Wechselschicht ist jedoch nicht der einzelne Kalendermonat maßgebend, sondern der Zeitraum, für den der Wechselschichtdienst in einem bestimmten Rhythmus festgelegt ist. Fallen in einen Kalendermonat zwei oder mehrere Wechselschicht Teilzeiträume, ist für den Kalendermonat wiederum auf das Überwiegen abzustellen. Der Pendlerrechner liefert ein falsches Ergebnis, wenn Sie nachweisen können, dass der Pendlerrechner entweder die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder die Beurteilung, ob ein öffentliches Verkehrsmittel unzumutbar ist oder nicht, nicht nach den maßgebenden Verhältnissen ermittelt hat, dann ist ein Gegenbeweis zulässig. Dieser Gegenbeweis kann aber nur im Rahmen der Veranlagung erfolgen, nicht hingegen bei Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros durch den Arbeitgeber. Dies ist beispielsweise dann der Fall sein, wenn irrtümlich ein falscher Fahrplan des öffentlichen Verkehrsmittels bei der Abfrage mittels Pendlerrechner berücksichtigt wurde.

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