Werner Koradi Leiter Risikomanagement Pensionskasse 2.0. Risikobeurteilung der Aufsichtsbehörde
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1 Werner Koradi Leiter Risikomanagement Pensionskasse 2.0 Risikobeurteilung der Aufsichtsbehörde
2 Agenda Einleitung Verantwortlichkeiten Kontrollpyramide Verantwortung der Aufsichtsbehörde Aufsichtsmittel der Aufsichtsbehörde Themen / Erfahrungen aus der Praxis Strategische und finanzielle Führung Sicherstellung einer modernen Corporate Governance Spezielle Themen Anhang Verantwortlichkeiten von Stiftungsrat, Experte für berufliche Vorsorge und Revisionsstelle für berufliche Vorsorge Werner Koradi Leiter Risikomanagement 2
3 Verantwortlichkeiten / Kontrollpyramide Oberaufsicht Art. 61 ff. BVG Direkt- Aufsicht Experte für berufliche Vorsorge Revisionsstelle Art. 52a-e BVG Externe Kontrolle Geschäftsführung Oberstes Führungsorgan Aufgaben und Verantwortlichkeiten/Arbeitsweise Art. 51a, 52 BVG Interne Kontrolle Werner Koradi Leiter Risikomanagement 3
4 Verantwortung Aufsichtsbehörde (Art. 62 BVG) Die Aufsichtsbehörde wacht darüber, dass Vorsorgeeinrichtungen, Revisionsstellen und Experten für berufliche Vorsorge die gesetzlichen Vorschriften einhalten und dass das Vorsorgevermögen zweckgemäss verwendet wird, indem sie insbesondere Übereinstimmung der statutarischen und reglementarischen Bestimmungen mit den gesetzlichen Vorschriften prüft von Vorsorgeeinrichtungen jährliche Berichterstattung fordert, namentlich über die Geschäftstätigkeit Einsicht in die Berichte der Kontrollstelle und des Experten für berufliche Vorsorge nimmt Massnahmen zur Behebung von Mängeln trifft Streitigkeiten betreffend das Recht der versicherten Person auf Information beurteilt Werner Koradi Leiter Risikomanagement 4
5 Aufsichtsmittel der Aufsichtsbehörde (Art. 62a BVG) Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben stützt sich die Aufsichtsbehörde auf die Berichte der Experten für berufliche Vorsorge und der Revisionsstellen Die Aufsicht kann bei Bedarf vom obersten Organ, vom PK-Experten oder von der Revisionsstelle jederzeit Auskunft oder die Herausgabe sachdienlicher Unterlagen verlangen Im Einzelfall dem obersten Organ, der Revisionsstelle oder dem PK- Experten Weisungen erteilen Gutachten anordnen Entscheide des obersten Organs aufheben Ersatzvornahmen anordnen das oberste Organ oder einzelne seiner Mitglieder ermahnen, verwarnen oder abberufen eine amtliche Verwaltung der Vorsorgeeinrichtung anordnen eine Revisionsstelle oder einen PK-Experten ernennen oder abberufen Ordnungswidrigkeiten ahnden Werner Koradi Leiter Risikomanagement 5
6 Themen / Erfahrungen aus BVS Praxis Werner Koradi Leiter Risikomanagement 6
7 Themen / Erfahrungen aus BVS Praxis Strategische und finanzielle Führung Aktives Risikomanagement Sorgfaltspflicht, sich mit möglichen künftigen Entwicklungen auseinanderzusetzen Proaktive vorausschauende Planung, Führungskennziffern, Frühwarnsystem Mit Steuerungsinstrumenten notwendige Risikofähigkeit aufbauen Festlegung technischer Zinssatz und Umwandlungssatz Technische Grundlagen Inhalt und Qualität der Berichte und versicherungstechnischen Gutachten der Pensionskassenexperten Umsetzung der Experten-Empfehlungen durch den Stiftungsrat Adäquanz der Wertschwankungsreserven (Zielgrösse und Äufnung) Finanzierung von Rentnerbeständen Werner Koradi Leiter Risikomanagement 7
8 Themen / Erfahrungen aus BVS Praxis Entwicklung des Technischen Zinssatzes >= 4.50 % % % % % < 2.5 % JB 2012 JB 2013 JB Werner Koradi Leiter Risikomanagement 8
9 Umwandlungssatz Themen / Erfahrungen aus BVS Praxis Entwicklung der Umwandlungssätze 6.60% 6.50% 6.40% 6.30% 6.58% 6.55% 6.41% 6.53% 6.46% 6.37% 6.49% 6.35% 6.26% 6.45% 6.20% 6.10% 6.00% 5.90% 6.12% 6.05% % 5.70% Bilanzsumme in Mio. Werner Koradi Leiter Risikomanagement 9
10 Themen / Erfahrungen aus BVS Praxis Strategische und finanzielle Führung Auswertung der Daten aus OAK Früherhebung Technischer Zinssatz Umwandlungssatz Beurteilung Fachbereich Risikomanagement Alle Kassen mit technischem Zinssatz über dem technischen Referenzzinssatz Alle Kassen mit tiefem Risikofaktor aus Risikotoolauswertung Alle Kassen, die erstmals rentnerlastig sind Anteil des Vorsorgekapitals der Rentenbezüger grösser als zwei Drittel des gesamten Vorsorgekapitals Alle Kassen, bei denen wir aufgrund der Vorjahresbeurteilung entschieden haben, sie im laufenden Jahr wieder zu überprüfen Werner Koradi Leiter Risikomanagement 10
11 Themen / Erfahrungen aus BVS Praxis Strategische und finanzielle Führung Anlageprozess Klare organisatorische Regelungen Sicherstellung der Durchführung durch kompetente Leute Entscheidungsprozess sauber getrennt Umsetzung / Controlling Jedes eingegangene Risiko benötigt entsprechende Risikofähigkeit (gilt auch für die versicherungstechnische Seite) Werner Koradi Leiter Risikomanagement 11
12 250 Themen / Erfahrungen aus BVS Praxis Wertschwankungsreserven deutlich gestärkt (im Ist/Soll-Vergleich) % % % % Werner Koradi Leiter Risikomanagement 12
13 Themen / Erfahrungen aus BVS Praxis Strategische und finanzielle Führung Beurteilung Fachbereich Anlagemanagement Auswertung der Daten aus OAK Früherhebung Normierter Deckungsgrad mit kasseneigenen Grundlagen jedoch mit technischem Zins von 2.0 % und Generationentafeln Anwendung Umrechnungsfaktoren PPCmetrics per Dezember 2015 Risikobetrachtung Anlagestrategierisiken Umsetzungsrisiken Konzentrationsrisiken Ungenügende Zielgrösse der Wertschwankungsreserven Werner Koradi Leiter Risikomanagement 13
14 Themen / Erfahrungen aus BVS Praxis Strategische und finanzielle Führung Einzelfragen Verzinsung Arbeitgeberbeitragsreserve Garantie von Arbeitgeber oder Versicherer für Deckung nicht finanzierter Leistungen Angemessenheitsprüfungen Einkaufstabellen Werner Koradi Leiter Risikomanagement 14
15 Themen / Erfahrungen aus BVS Praxis Sicherstellen einer modernen Corporate Governance Verantwortlichkeit Stiftungsrat und Geschäftsführung bei firmeneigenen Pensionskassen Verantwortlichkeiten bei mehrstufigen Strukturen (z. B. Stiftungsrat und Vorsorgekommissionen bei Sammeleinrichtungen) Auswahl und Führung von externen Spezialisten: Einsatz relevanter Fähigkeiten Vermeiden von Interessenkonflikten Trennung von Ausführung und Überwachung Werner Koradi Leiter Risikomanagement 15
16 Themen / Erfahrungen aus BVS Praxis Spezielle Themen Annexeinrichtungen Auswahl unabhängiger Stiftungsräte Sammeleinrichtungen Finanzielle Stabilität Corporate Governance Rentnerkassen Wohlfahrtsfonds (WFF) Gesetzesänderung seit in Kraft Administrative Erleichterungen Beachtung vorsorgerechtlicher Aspekte Werner Koradi Leiter Risikomanagement 16
17 Risikobeurteilung der Aufsichtsbehörde Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Werner Koradi Leiter Risikomanagement 17
18 Anhang Werner Koradi Leiter Risikomanagement 18
19 Verantwortung Stiftungsrat Kernaufgaben des Stiftungsrates; Strategische und finanzielle Führung (aktives Risikomanagement) Sicherstellen der Corporate Governance, das heisst: Gestaltung, Überwachung und Steuerung der Geschäftstätigkeiten Organisation festlegen und überwachen (interne Kontrollund Führungssysteme, Compliance) Auswahl und Führung der kasseninternen Führungskräfte sowie externer Spezialisten Werner Koradi Leiter Risikomanagement 19
20 Verantwortung Experte für berufliche Vorsorge Aufgaben des Experten für berufliche Vorsorge (Art. 52e BVG): Prüft periodisch, ob die Vorsorgeeinrichtung Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen Unterbreitet dem obersten Organ Empfehlungen insbesondere über: den technischen Zinssatz und die übrigen technischen Grundlagen die Massnahmen, die im Falle einer Unterdeckung einzuleiten sind. Der Experte berücksichtigt bei seiner Arbeit zudem die Vorgaben aller Fachrichtlinien der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten - auch diejenigen, die von der OAK BV noch nicht zum Mindeststandard erhoben worden sind. Werner Koradi Leiter Risikomanagement 20
21 Verantwortung Revisionsstelle für berufliche Vorsorge (1/2) Aufgaben der Revisionsstelle für berufliche Vorsorge (Art. 52c BVG): Prüft, ob die Jahresrechnung und die Alterskonten den gesetzl. Vorschriften entsprechen die Organisation, die Geschäftsführung sowie die Vermögensanlage den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen entsprechen die Vorkehrungen zur Sicherstellung der Loyalität in der Vermögensverwaltung getroffen wurden und die Einhaltung der Loyalitätspflichten durch das oberste Organ hinreichend kontrolliert wird die freien Mittel oder die Überschussbeteiligungen aus Versicherungsverträgen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen verwendet werden Werner Koradi Leiter Risikomanagement 21
22 Verantwortung Revisionsstelle für berufliche Vorsorge (2/2) Aufgaben der Revisionsstelle für berufliche Vorsorge (Art. 52c BVG): Prüft, ob im Falle einer Unterdeckung die Vorsorgeeinrichtung die erforderlichen Massnahmen zur Wiederherstellung der vollen Deckung eingeleitet hat die vom Gesetz verlangten Angaben und Meldungen an die Aufsichtsbehörde gemacht wurden alle Bestimmungen von Art. 51c BVG (Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden) eingehalten wurden Werner Koradi Leiter Risikomanagement 22
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