Werner Koradi Leiter Risikomanagement Pensionskasse 2.0. Risikobeurteilung der Aufsichtsbehörde

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Werner Koradi Leiter Risikomanagement Pensionskasse 2.0. Risikobeurteilung der Aufsichtsbehörde"

Transkript

1 Werner Koradi Leiter Risikomanagement Pensionskasse 2.0 Risikobeurteilung der Aufsichtsbehörde

2 Agenda Einleitung Verantwortlichkeiten Kontrollpyramide Verantwortung der Aufsichtsbehörde Aufsichtsmittel der Aufsichtsbehörde Themen / Erfahrungen aus der Praxis Strategische und finanzielle Führung Sicherstellung einer modernen Corporate Governance Spezielle Themen Anhang Verantwortlichkeiten von Stiftungsrat, Experte für berufliche Vorsorge und Revisionsstelle für berufliche Vorsorge Werner Koradi Leiter Risikomanagement 2

3 Verantwortlichkeiten / Kontrollpyramide Oberaufsicht Art. 61 ff. BVG Direkt- Aufsicht Experte für berufliche Vorsorge Revisionsstelle Art. 52a-e BVG Externe Kontrolle Geschäftsführung Oberstes Führungsorgan Aufgaben und Verantwortlichkeiten/Arbeitsweise Art. 51a, 52 BVG Interne Kontrolle Werner Koradi Leiter Risikomanagement 3

4 Verantwortung Aufsichtsbehörde (Art. 62 BVG) Die Aufsichtsbehörde wacht darüber, dass Vorsorgeeinrichtungen, Revisionsstellen und Experten für berufliche Vorsorge die gesetzlichen Vorschriften einhalten und dass das Vorsorgevermögen zweckgemäss verwendet wird, indem sie insbesondere Übereinstimmung der statutarischen und reglementarischen Bestimmungen mit den gesetzlichen Vorschriften prüft von Vorsorgeeinrichtungen jährliche Berichterstattung fordert, namentlich über die Geschäftstätigkeit Einsicht in die Berichte der Kontrollstelle und des Experten für berufliche Vorsorge nimmt Massnahmen zur Behebung von Mängeln trifft Streitigkeiten betreffend das Recht der versicherten Person auf Information beurteilt Werner Koradi Leiter Risikomanagement 4

5 Aufsichtsmittel der Aufsichtsbehörde (Art. 62a BVG) Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben stützt sich die Aufsichtsbehörde auf die Berichte der Experten für berufliche Vorsorge und der Revisionsstellen Die Aufsicht kann bei Bedarf vom obersten Organ, vom PK-Experten oder von der Revisionsstelle jederzeit Auskunft oder die Herausgabe sachdienlicher Unterlagen verlangen Im Einzelfall dem obersten Organ, der Revisionsstelle oder dem PK- Experten Weisungen erteilen Gutachten anordnen Entscheide des obersten Organs aufheben Ersatzvornahmen anordnen das oberste Organ oder einzelne seiner Mitglieder ermahnen, verwarnen oder abberufen eine amtliche Verwaltung der Vorsorgeeinrichtung anordnen eine Revisionsstelle oder einen PK-Experten ernennen oder abberufen Ordnungswidrigkeiten ahnden Werner Koradi Leiter Risikomanagement 5

6 Themen / Erfahrungen aus BVS Praxis Werner Koradi Leiter Risikomanagement 6

7 Themen / Erfahrungen aus BVS Praxis Strategische und finanzielle Führung Aktives Risikomanagement Sorgfaltspflicht, sich mit möglichen künftigen Entwicklungen auseinanderzusetzen Proaktive vorausschauende Planung, Führungskennziffern, Frühwarnsystem Mit Steuerungsinstrumenten notwendige Risikofähigkeit aufbauen Festlegung technischer Zinssatz und Umwandlungssatz Technische Grundlagen Inhalt und Qualität der Berichte und versicherungstechnischen Gutachten der Pensionskassenexperten Umsetzung der Experten-Empfehlungen durch den Stiftungsrat Adäquanz der Wertschwankungsreserven (Zielgrösse und Äufnung) Finanzierung von Rentnerbeständen Werner Koradi Leiter Risikomanagement 7

8 Themen / Erfahrungen aus BVS Praxis Entwicklung des Technischen Zinssatzes >= 4.50 % % % % % < 2.5 % JB 2012 JB 2013 JB Werner Koradi Leiter Risikomanagement 8

9 Umwandlungssatz Themen / Erfahrungen aus BVS Praxis Entwicklung der Umwandlungssätze 6.60% 6.50% 6.40% 6.30% 6.58% 6.55% 6.41% 6.53% 6.46% 6.37% 6.49% 6.35% 6.26% 6.45% 6.20% 6.10% 6.00% 5.90% 6.12% 6.05% % 5.70% Bilanzsumme in Mio. Werner Koradi Leiter Risikomanagement 9

10 Themen / Erfahrungen aus BVS Praxis Strategische und finanzielle Führung Auswertung der Daten aus OAK Früherhebung Technischer Zinssatz Umwandlungssatz Beurteilung Fachbereich Risikomanagement Alle Kassen mit technischem Zinssatz über dem technischen Referenzzinssatz Alle Kassen mit tiefem Risikofaktor aus Risikotoolauswertung Alle Kassen, die erstmals rentnerlastig sind Anteil des Vorsorgekapitals der Rentenbezüger grösser als zwei Drittel des gesamten Vorsorgekapitals Alle Kassen, bei denen wir aufgrund der Vorjahresbeurteilung entschieden haben, sie im laufenden Jahr wieder zu überprüfen Werner Koradi Leiter Risikomanagement 10

11 Themen / Erfahrungen aus BVS Praxis Strategische und finanzielle Führung Anlageprozess Klare organisatorische Regelungen Sicherstellung der Durchführung durch kompetente Leute Entscheidungsprozess sauber getrennt Umsetzung / Controlling Jedes eingegangene Risiko benötigt entsprechende Risikofähigkeit (gilt auch für die versicherungstechnische Seite) Werner Koradi Leiter Risikomanagement 11

12 250 Themen / Erfahrungen aus BVS Praxis Wertschwankungsreserven deutlich gestärkt (im Ist/Soll-Vergleich) % % % % Werner Koradi Leiter Risikomanagement 12

13 Themen / Erfahrungen aus BVS Praxis Strategische und finanzielle Führung Beurteilung Fachbereich Anlagemanagement Auswertung der Daten aus OAK Früherhebung Normierter Deckungsgrad mit kasseneigenen Grundlagen jedoch mit technischem Zins von 2.0 % und Generationentafeln Anwendung Umrechnungsfaktoren PPCmetrics per Dezember 2015 Risikobetrachtung Anlagestrategierisiken Umsetzungsrisiken Konzentrationsrisiken Ungenügende Zielgrösse der Wertschwankungsreserven Werner Koradi Leiter Risikomanagement 13

14 Themen / Erfahrungen aus BVS Praxis Strategische und finanzielle Führung Einzelfragen Verzinsung Arbeitgeberbeitragsreserve Garantie von Arbeitgeber oder Versicherer für Deckung nicht finanzierter Leistungen Angemessenheitsprüfungen Einkaufstabellen Werner Koradi Leiter Risikomanagement 14

15 Themen / Erfahrungen aus BVS Praxis Sicherstellen einer modernen Corporate Governance Verantwortlichkeit Stiftungsrat und Geschäftsführung bei firmeneigenen Pensionskassen Verantwortlichkeiten bei mehrstufigen Strukturen (z. B. Stiftungsrat und Vorsorgekommissionen bei Sammeleinrichtungen) Auswahl und Führung von externen Spezialisten: Einsatz relevanter Fähigkeiten Vermeiden von Interessenkonflikten Trennung von Ausführung und Überwachung Werner Koradi Leiter Risikomanagement 15

16 Themen / Erfahrungen aus BVS Praxis Spezielle Themen Annexeinrichtungen Auswahl unabhängiger Stiftungsräte Sammeleinrichtungen Finanzielle Stabilität Corporate Governance Rentnerkassen Wohlfahrtsfonds (WFF) Gesetzesänderung seit in Kraft Administrative Erleichterungen Beachtung vorsorgerechtlicher Aspekte Werner Koradi Leiter Risikomanagement 16

17 Risikobeurteilung der Aufsichtsbehörde Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Werner Koradi Leiter Risikomanagement 17

18 Anhang Werner Koradi Leiter Risikomanagement 18

19 Verantwortung Stiftungsrat Kernaufgaben des Stiftungsrates; Strategische und finanzielle Führung (aktives Risikomanagement) Sicherstellen der Corporate Governance, das heisst: Gestaltung, Überwachung und Steuerung der Geschäftstätigkeiten Organisation festlegen und überwachen (interne Kontrollund Führungssysteme, Compliance) Auswahl und Führung der kasseninternen Führungskräfte sowie externer Spezialisten Werner Koradi Leiter Risikomanagement 19

20 Verantwortung Experte für berufliche Vorsorge Aufgaben des Experten für berufliche Vorsorge (Art. 52e BVG): Prüft periodisch, ob die Vorsorgeeinrichtung Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen Unterbreitet dem obersten Organ Empfehlungen insbesondere über: den technischen Zinssatz und die übrigen technischen Grundlagen die Massnahmen, die im Falle einer Unterdeckung einzuleiten sind. Der Experte berücksichtigt bei seiner Arbeit zudem die Vorgaben aller Fachrichtlinien der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten - auch diejenigen, die von der OAK BV noch nicht zum Mindeststandard erhoben worden sind. Werner Koradi Leiter Risikomanagement 20

21 Verantwortung Revisionsstelle für berufliche Vorsorge (1/2) Aufgaben der Revisionsstelle für berufliche Vorsorge (Art. 52c BVG): Prüft, ob die Jahresrechnung und die Alterskonten den gesetzl. Vorschriften entsprechen die Organisation, die Geschäftsführung sowie die Vermögensanlage den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen entsprechen die Vorkehrungen zur Sicherstellung der Loyalität in der Vermögensverwaltung getroffen wurden und die Einhaltung der Loyalitätspflichten durch das oberste Organ hinreichend kontrolliert wird die freien Mittel oder die Überschussbeteiligungen aus Versicherungsverträgen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen verwendet werden Werner Koradi Leiter Risikomanagement 21

22 Verantwortung Revisionsstelle für berufliche Vorsorge (2/2) Aufgaben der Revisionsstelle für berufliche Vorsorge (Art. 52c BVG): Prüft, ob im Falle einer Unterdeckung die Vorsorgeeinrichtung die erforderlichen Massnahmen zur Wiederherstellung der vollen Deckung eingeleitet hat die vom Gesetz verlangten Angaben und Meldungen an die Aufsichtsbehörde gemacht wurden alle Bestimmungen von Art. 51c BVG (Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden) eingehalten wurden Werner Koradi Leiter Risikomanagement 22

Stiftungsrat, Kontrollstelle, Experte und Aufsicht

Stiftungsrat, Kontrollstelle, Experte und Aufsicht Informationstage 2008 zur beruflichen Vorsorge Die geplanten Neuerungen der Strukturreform Stiftungsrat, Kontrollstelle, Experte und Aufsicht Dr. iur. Erich Peter, RA, LL.M. Taxation Amt für berufliche

Mehr

VORSORGE in globo M. Spreitenbach. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2016

VORSORGE in globo M. Spreitenbach. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2016 VORSORGE in globo M Spreitenbach Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2016 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der VORSORGE in globo M Spreitenbach Bericht der

Mehr

Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat

Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat Pensionskasse Alcan Schweiz, Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat Jahresrechnung 2016 KPMG AG Zürich, 23. Mai 2017 KPMG AG Audit Badenerstrasse 172 Postfach Telefon +41 58 249 31 31 CH-8004

Mehr

Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat

Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat Ergänzungskasse Alcan Schweiz, Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat Jahresrechnung 2016 KPMG AG Zürich, 23. Mai 2017 KPMG AG Audit Badenerstrasse 172 Postfach Telefon +41 58 249 31 31

Mehr

Referat BVS Roger Tischhauser

Referat BVS Roger Tischhauser BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) Informationstage zur beruflichen Vorsorge Zürich am 19./21./29. Januar 2016 Referat BVS Roger Tischhauser Roger Tischhauser Direktor BVS Agenda Einleitung

Mehr

Auswirkungen der Strukturreform auf die UGZ

Auswirkungen der Strukturreform auf die UGZ Auswirkungen der Strukturreform auf die UGZ Peter Gubser Eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte 31.10.2011 Informationsveranstaltung der UGZ 1 Agenda Auswirkungen der Strukturreform auf die UGZ - Strukturreform

Mehr

Risikoorientierte Führung und Aufsicht von Sammelstiftungen

Risikoorientierte Führung und Aufsicht von Sammelstiftungen BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) Informationstage zur beruflichen Vorsorge Zürich am 18./23./26. Januar 2018 Risikoorientierte Führung und Aufsicht von Sammelstiftungen Norbert Eberle

Mehr

Aktualitäten zur Berichterstattung 2013

Aktualitäten zur Berichterstattung 2013 BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) Aktualitäten zur Berichterstattung 2013 A. Merkblatt für Vorsorgeeinrichtungen mit reglementarischer Vorsorge B. Merkblatt für Wohlfahrtsfonds C. Der

Mehr

FRP 5 Prüfung der Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 52e Abs. 1 BVG

FRP 5 Prüfung der Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 52e Abs. 1 BVG FRP 5 Prüfung der Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 52e Abs. 1 BVG Nach der a.o. Generalversammlung vom 29.11.2011 FRP 5 Prüfung der Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 52e Abs. 1 BVG / Stand 29.11.2011 Fachrichtlinie

Mehr

Sammelstiftung Vorsorge der Zentralschweiz. Geschäftsbericht Inhaltsverzeichnis. Jahresbericht 1. Bilanz 2. Betriebsrechnung 3.

Sammelstiftung Vorsorge der Zentralschweiz. Geschäftsbericht Inhaltsverzeichnis. Jahresbericht 1. Bilanz 2. Betriebsrechnung 3. Sammelstiftung Vorsorge der Zentralschweiz Geschäftsbericht 2016 Inhaltsverzeichnis Jahresbericht 1 Bilanz 2 Betriebsrechnung 3 Kennzahlen 4 Risikodeckung, Rückversicherung, Organisation 4 Bericht der

Mehr

Weisungen über Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge

Weisungen über Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Weisungen OAK BV W xx/2017 deutsch Weisungen über Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge Ausgabe vom: Letzte Änderung:

Mehr

Sammelstiftung Vorsorge der Zentralschweiz. Geschäftsbericht Inhaltsverzeichnis. Jahresbericht 2. Bilanz 3. Betriebsrechnung 4.

Sammelstiftung Vorsorge der Zentralschweiz. Geschäftsbericht Inhaltsverzeichnis. Jahresbericht 2. Bilanz 3. Betriebsrechnung 4. Sammelstiftung Vorsorge der Zentralschweiz Geschäftsbericht 2015 Inhaltsverzeichnis Jahresbericht 2 Bilanz 3 Betriebsrechnung 4 Kennzahlen 5 Risikodeckung, Rückversicherung, Organisation 5 Bericht der

Mehr

Sammelstiftung Vorsorge der Zentralschweiz. Geschäftsbericht Inhaltsverzeichnis. Jahresbericht 1. Bilanz 2. Betriebsrechnung 3.

Sammelstiftung Vorsorge der Zentralschweiz. Geschäftsbericht Inhaltsverzeichnis. Jahresbericht 1. Bilanz 2. Betriebsrechnung 3. Sammelstiftung Vorsorge der Zentralschweiz Geschäftsbericht 2017 Inhaltsverzeichnis Jahresbericht 1 Bilanz 2 Betriebsrechnung 3 Kennzahlen 4 Risikodeckung, Rückversicherung, Organisation 4 Bericht der

Mehr

Weisungen OAK BV W 01/2017. Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge

Weisungen OAK BV W 01/2017. Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Weisungen OAK BV W 01/2017 deutsch Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge Ausgabe vom: 24. Oktober 2017 Letzte Änderung:

Mehr

Infotage BVS Auswirkungen der Strukturreform auf den Anlagebereich

Infotage BVS Auswirkungen der Strukturreform auf den Anlagebereich Infotage BVS 2008 Auswirkungen der Strukturreform auf den Anlagebereich Dr. Dominique Ammann, Partner PPCmetrics AG Financial Consulting, Controlling & Research www.ppcmetrics.ch Frühjahr 2008 1 Inhalt

Mehr

Pensionskasse SHP. Organisationsreglement. Vom Stiftungsrat genehmigt: 16. Dezember 2014. In Kraft gesetzt per: 1. Januar 2015.

Pensionskasse SHP. Organisationsreglement. Vom Stiftungsrat genehmigt: 16. Dezember 2014. In Kraft gesetzt per: 1. Januar 2015. Pensionskasse SHP Organisationsreglement Vom Stiftungsrat genehmigt: 16. Dezember 2014 In Kraft gesetzt per: 1. Januar 2015 Pensionskasse SHP i Inhaltsverzeichnis Stiftungsrat 3 Art. 1 Führungsverantwortung

Mehr

Reglement über die Bildung von technischen Rückstellungen

Reglement über die Bildung von technischen Rückstellungen Reglement über die Bildung von technischen Rückstellungen gültig ab 31. Dezember 2016 UTA Sammelstiftung BVG Personenbezeichnungen betreffen immer beide Geschlechter, auch wenn sie nur in einer grammatikalischen

Mehr

Risikoverteilung und Governance in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen

Risikoverteilung und Governance in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Weisungen OAK BV W xx/2019 deutsch Risikoverteilung und Governance in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen Erstes Inkrafttreten: Letzte Änderung: Tag

Mehr

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. September , beschliesst:

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. September , beschliesst: Dieser Text ist ein Vorabdruck. Es können noch redaktionelle Änderungen Nicht vorgenommen löschen bitte werden. " "!! Verbindlich ist die Version, die im Bundesblatt Generated by SR-Vorl.ASVorlDot, 14.

Mehr

1. Allgemeine Bestimmungen Rückstellungspolitik... 2

1. Allgemeine Bestimmungen Rückstellungspolitik... 2 Reglement zur Festlegung der Rückstellungspolitik (Gemäss Beschluss des Stiftungsrates vom 08.02.2016) Ausgabe 01.2016 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen... 2 Art. 1 Begriffe und allgemeine

Mehr

Die gesetzliche Führungsverantwortung des Stiftungsrates

Die gesetzliche Führungsverantwortung des Stiftungsrates Die gesetzliche Führungsverantwortung des Stiftungsrates Seite 1 Art. 51 Abs. 6 BVG, in Kraft seit 1. Januar 2005: Die Vorsorgeeinrichtung hat die Erst- und Weiterbildung der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter

Mehr

Pensionskasse PERKOS. Reglement Bildung von Rückstellungen. Pensionskasse evangelisch-reformierter Kirchen der Ostschweiz

Pensionskasse PERKOS. Reglement Bildung von Rückstellungen. Pensionskasse evangelisch-reformierter Kirchen der Ostschweiz Pensionskasse evangelisch-reformierter Kirchen der Ostschweiz Reglement 3..06 Bildung von Erstellt von Prevanto AG Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis A. und Inhalt Art. Allgemeine Bestimmungen B. Bildung

Mehr

REGLEMENT VERSICHERUNGS- TECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN

REGLEMENT VERSICHERUNGS- TECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN REGLEMENT VERSICHERUNGS- TECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN GÜLTIG AB 1. JANUAR 2017 2017 DIESES REGLEMENT DEFINIERT DIE GRUNDSÄTZE DER BILDUNG VON RÜCKSTELLUNGEN FÜR DIE VERSICHERUNGSTECHNISCHEN RISIKEN SOWIE

Mehr

Risikoorientierte Aufsicht Praxisbericht

Risikoorientierte Aufsicht Praxisbericht Risikoorientierte Aufsicht Praxisbericht Roger Tischhauser, Direktor BVS 15. Dezember 2017 Inhaltsverzeichnis Risikoorientierte Aufsicht: Auftrag aus Strukturreform Gesetzlicher Auftrag des Stiftungsrates

Mehr

Pensionskasse der Stadt Zug

Pensionskasse der Stadt Zug Pensionskasse der Stadt Zug Jahresrechnung 2013 Bilanz Betriebsrechnung Anhang Libera AG 8022 Zürich Bilanz Anhang 31.12.2013 31.12.2012 Nr. CHF CHF Vermögensanlagen Flüssige Mittel und Geldmarktanlagen

Mehr

Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Rückstellungsreglement Januar 2018

Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Rückstellungsreglement Januar 2018 Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Rückstellungsreglement Januar 2018 Inhalt I Organisation 3 1.1 Zuständigkeit 4 II Bilanzierung der Verpflichtungen (Passivseite) 5 2.1 Grundsätze und Definitionen

Mehr

Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenenund Invalidenvorsorge

Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenenund Invalidenvorsorge Ablauf der Referendumsfrist: 8. Juli 2010 Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenenund Invalidenvorsorge (BVG) (Strukturreform) Änderung vom 19. März 2010 Die Bundesversammlung der Schweizerischen

Mehr

Reglement zur Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven

Reglement zur Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven Reglement zur Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven im Sinne von A rt. 65b BVG und Art. 48e BVV2 Ausgabe 2016 23. November 2016 Seite 1 von Seiten 6 Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung...

Mehr

Herausforderungen für die berufliche Vorsorge aus Sicht der Politik. Christine Egerszegi-Obrist Ständerätin

Herausforderungen für die berufliche Vorsorge aus Sicht der Politik. Christine Egerszegi-Obrist Ständerätin Herausforderungen für die berufliche Vorsorge aus Sicht der Politik Christine Egerszegi-Obrist Ständerätin BV in Zahlen 880 000 Rentnerinnen und Rentner Einnahmen 2005: 50 731 Mio Franken Ausgaben 2005:

Mehr

Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (AVS)

Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (AVS) 1187 Ausserrhodische Gesetzessammlung 212.022 Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (AVS) vom 26. November 2010 Die Verwaltungskommission der Ostschweizer BVG- und

Mehr

PRO MEDICO STIFTUNG. für die versicherungstechnischen Passiven der Bilanz

PRO MEDICO STIFTUNG. für die versicherungstechnischen Passiven der Bilanz PRO MEDICO STIFTUNG Vorsorge der zweiten Säule Reglement für die versicherungstechnischen Passiven der Bilanz Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Reglement gelten gleichermassen für beide

Mehr

III B/4/2/2. Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht. 1. Allgemeine Bestimmungen

III B/4/2/2. Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht. 1. Allgemeine Bestimmungen Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht Vom 26. November 2010 (Stand 17. November 2015) Die Verwaltungskommission der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht, in Ausführung

Mehr

FRP 6 Unterdeckung / Sanierungsmassnahmen

FRP 6 Unterdeckung / Sanierungsmassnahmen FRP 6 Unterdeckung / Sanierungsmassnahmen Fassung 2014 Rechtsgrundlagen BVG: Art. 52e Abs. 2, 65c, 65d, 65e BVV2: 41a, 44, 44a Swiss GAAP FER 26 in der gemäss Art. 47 BVV 2 anwendbaren Fassung Andere Grundlagen

Mehr

Reglement über die Organisation- und Wahl des Stiftungsrates

Reglement über die Organisation- und Wahl des Stiftungsrates Reglement über die Organisation- und Wahl des Stiftungsrates Art.1 Allgemeines Unter dem Namen Personalvorsorgekasse für das Kaminfegergewerbe (nachstehend PVK genannt) wurde am 20. Dezember 1988 durch

Mehr

Aktualitäten zur Berichterstattung 2016

Aktualitäten zur Berichterstattung 2016 Berufliche Vorsorge Dezember 2016 Aktualitäten 1. Frist zur Einreichung der Berichterstattungsunterlagen Die vollständigen und revidierten Berichterstattungsunterlagen (Jahresrechnung inkl. Anhang, Bericht

Mehr

Investment & Actuarial Consulting, Controlling and Research.

Investment & Actuarial Consulting, Controlling and Research. Investment & Actuarial Consulting, Controlling and Research. www.ppcmetrics.ch Jahrestagung Risikofähigkeit Risikofähigkeit aus rechtlicher Sicht PPCmetrics AG Dr. Eliane Menghetti, Head Legal Zürich,

Mehr

FRP 6 Unterdeckung / Sanierungsmassnahmen

FRP 6 Unterdeckung / Sanierungsmassnahmen FRP 6 Unterdeckung / Sanierungsmassnahmen Die verwendeten Personenbezeichnungen gelten sowohl für Frauen als auch für Männer. 28.11.2012 (durch die a.o. GV verabschiedet) Fachrichtlinie FRP 6 Gültig ab

Mehr

Prüfungsauftrag für das staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen

Prüfungsauftrag für das staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Anhang 2 Prüfungsauftrag für das staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen (nachfolgend: Gründungsprüfer ) 1 Zielsetzung Die Oberaufsichtskommission

Mehr

Aktuelle Herausforderungen für die 2. Säule

Aktuelle Herausforderungen für die 2. Säule Aktuelle Herausforderungen für die 2. Säule Versicherungstechnische Auswirkungen Patrick Spuhler Patrick Spuhler Zugelassener Experte für berufliche Vorsorge Zugelassener Mitglied Experte der eidg. für

Mehr

Aktualitäten zur Berichterstattung 2017

Aktualitäten zur Berichterstattung 2017 Berufliche Vorsorge Dezember 2017 Aktualitäten 1. Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2017 a. Frist zur Einreichung der Berichterstattungsunterlagen Die vollständigen und revidierten Berichterstattungsunterlagen

Mehr

Pensionskasse der Tamedia AG. Organisationsreglement

Pensionskasse der Tamedia AG. Organisationsreglement Pensionskasse der Tamedia AG Organisationsreglement Zürich, 24. Oktober 2014 Gestützt auf Art. 2 Abs. 2 und Art. 4 der Stiftungsurkunde der Pensionskasse der Tamedia AG wird vom Stiftungsrat folgendes

Mehr

PRO MEDICO STIFTUNG. für die versicherungstechnischen Passiven der Bilanz

PRO MEDICO STIFTUNG. für die versicherungstechnischen Passiven der Bilanz PRO MEDICO STIFTUNG Vorsorge der zweiten Säule Reglement für die versicherungstechnischen Passiven der Bilanz Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Reglement gelten gleichermassen für beide

Mehr

Eigeninitiative im gesetzgeberischen Würgegriff!?

Eigeninitiative im gesetzgeberischen Würgegriff!? Start Eigeninitiative im gesetzgeberischen Würgegriff!? Hanspeter Konrad, lic. iur. Rechtsanwalt Direktor ASIP, Mitglied der Eidg. Kommission für die berufliche Vorsorge Tel. : 043 243 74 15 Fax : 043

Mehr

Berechnungen. Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per. 31. Dezember Mai /11

Berechnungen. Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per. 31. Dezember Mai /11 Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per 31. Dezember 2013 Berechnungen 6. Mai 2014 1/11 Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen

Mehr

Bayer Pensionskasse Schweiz Reglement über die Bildung der Rückstellungen

Bayer Pensionskasse Schweiz Reglement über die Bildung der Rückstellungen Bayer Pensionskasse Schweiz Reglement über die Bildung der Rückstellungen gültig ab 1. Dezember 2014 INHALTSVERZEICHNIS I Zweck... 3 II Versicherungstechnische Rückstellungen... 4 Art. 1 Grundsatz... 4

Mehr

Prüfungsauftrag für das staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen

Prüfungsauftrag für das staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Anhang 2 Prüfungsauftrag für das staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen (nachfolgend: Gründungsprüfer ) 1 Zielsetzung Die Oberaufsichtskommission

Mehr

Nachfolgende Fragen wurden an der Informationsveranstaltung vom 19. September 2013 gestellt.

Nachfolgende Fragen wurden an der Informationsveranstaltung vom 19. September 2013 gestellt. Nachfolgende Fragen wurden an der Informationsveranstaltung vom 19. September 2013 gestellt. Inhaltsverzeichnis: Nr. Fragestellung Seite 1. Wie wird das erzielte Nettoergebnis aus den Vermögensanlagen

Mehr

Aktualitäten zur Berichterstattung 2018

Aktualitäten zur Berichterstattung 2018 Berufliche Vorsorge Dezember 2018 1. Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2018 a. Frist zur Einreichung der Berichterstattungsunterlagen Die vollständigen und revidierten Berichterstattungsunterlagen

Mehr

Reglement über technische Bestimmungen und die Verwendung von Überschüssen

Reglement über technische Bestimmungen und die Verwendung von Überschüssen Reglement über technische Bestimmungen und die Verwendung von Überschüssen gültig per 25. April 2017 pensionskasse pro Bahnhofstrasse 4 Postfach 434 CH-6431 Schwyz t + 41 58 442 50 00 pkpro@tellco.ch pkpro.ch

Mehr

Reglement über technische Bestimmungen und die Verwendung von Überschüssen

Reglement über technische Bestimmungen und die Verwendung von Überschüssen Reglement über technische Bestimmungen und die Verwendung von Überschüssen gültig per 25. April 2018 pensionskasse pro Bahnhofstrasse 4 Postfach 434 CH-6431 Schwyz t + 41 58 442 50 00 pkpro@tellco.ch pkpro.ch

Mehr

23. April Überprüfung der Massnahmen zur Behebung der Unterdeckung Pensionskasse der ISS Schweiz

23. April Überprüfung der Massnahmen zur Behebung der Unterdeckung Pensionskasse der ISS Schweiz 23. April 2009 Überprüfung der Massnahmen zur Behebung Inhalt 1. Ausgangslage... 1 2. Beschlossene Massnahmen und ihre Wirksamkeit... 2 3. Zusammenfassung... 4 4. Beurteilung der Rechtmässigkeit und Wirksamkeit

Mehr

St. Gallen, im Januar 2018 An die beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen der

St. Gallen, im Januar 2018 An die beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen der St. Gallen, im Januar 2018 An die beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen der Sehr geehrte Damen und Herren Mit beiliegender Broschüre laden wir Sie zu unserer Veranstaltung «Neues zum BVG» am 8. und 15.

Mehr

Weisungen OAK BV W 02/2016. Wohlfahrtsfonds gemäss Art. 89a Abs. 7 ZGB

Weisungen OAK BV W 02/2016. Wohlfahrtsfonds gemäss Art. 89a Abs. 7 ZGB Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Weisungen OAK BV W 02/2016 deutsch Wohlfahrtsfonds gemäss Art. 89a Abs. 7 ZGB Ausgabe vom: 20. Oktober 2016 Letzte Änderung: Erstausgabe Inhaltsverzeichnis

Mehr

Kanton Zug 212.315. Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVGund Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge

Kanton Zug 212.315. Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVGund Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge Kanton Zug.35 Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVGund Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge Vom 6. September 005 (Stand. Juli 03) Der Konkordatsrat der Zentralschweizer BVG-

Mehr

FRP 8. Berechnung des Vorsorgekapitals für variable Renten. STAND Vernehmlassungsversion

FRP 8. Berechnung des Vorsorgekapitals für variable Renten. STAND Vernehmlassungsversion FRP 8 Berechnung des Vorsorgekapitals für variable Renten STAND 24.10.2014 FRP 8 Berechnung des Vorsorgekapitals für variable Renten / Stand 24.10.2014 Seite 1 Fachrichtlinie FRP 8 Berechnung des Vorsorgekapitals

Mehr

856.211 Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge

856.211 Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge 856. Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge vom 6. September 005 (Stand. Januar 0) Der Konkordatsrat der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht

Mehr

Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Rückstellungsreglement Januar 2019

Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Rückstellungsreglement Januar 2019 Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Rückstellungsreglement Januar 2019 Inhalt I Organisation 3 1.1 Zuständigkeit 4 II Bilanzierung der Verpflichtungen (Passivseite) 5 2.1 Grundsätze und Definitionen

Mehr

die unter der Aufsicht des Bundes stehen (Art. 61 Abs. 2 BVG).

die unter der Aufsicht des Bundes stehen (Art. 61 Abs. 2 BVG). Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) Ausführungsbestimmungen über die berufliche Vorsorge (vom 16. September 2005 1 ; Stand am 1. Januar 2007) Der Konkordatsrat der Zentralschweizer BVG-

Mehr

Organisationsreglement

Organisationsreglement Zusatzvorsorgestiftung UIAG Organisationsreglement 31.12.2017 Zusatzvorsorgestiftung UIAG c/o Emch+Berger Holding AG Schlösslistrasse 19 Postfach CH-3001 Bern Tel. +41 58 451 61 11 thomas.perroulaz@emchberger.ch

Mehr

Organisationsreglement. des Stiftungsrates der. Pensionskasse für Journalisten

Organisationsreglement. des Stiftungsrates der. Pensionskasse für Journalisten Organisationsreglement des Stiftungsrates der Pensionskasse für Journalisten Inhalt Art. 1 Stiftungsrat... 3 Art. 2 Sitzungen des Stiftungsrates... 3 Art. 3 Beschlussfassung... 4 Art. 4 Aufgaben des Stiftungsrates...

Mehr

St. Gallen, im Januar 2017 An die beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen der

St. Gallen, im Januar 2017 An die beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen der St. Gallen, im Januar 2017 An die beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen der Sehr geehrte Damen und Herren Mit beiliegender Broschüre laden wir Sie zu unserer Veranstaltung «Neues zum BVG» am 9. und 16.

Mehr

Statuten Gültig ab

Statuten Gültig ab Statuten Gültig ab 20.08.2013, Bankstrasse 8, Postfach 1659, 8401 Winterthur Tel. 052 222 73 01, Fax 052 222 33 28, info@pk-pig.ch, www.pk-pig.ch I. Name, Sitz und Dauer Artikel 1 Unter dem Namen besteht

Mehr

Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht

Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 355. Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht vom 6. November 00 (Stand. Januar 0) Die Verwaltungskommission der Ostschweizer

Mehr

Reglement zur Bewertung der versicherungstechnischen Passiven

Reglement zur Bewertung der versicherungstechnischen Passiven FONDATION PATRIMONIA Reglement zur Bewertung 12. Dezember 2016 Anhänge geändert am 20. März 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 3 1.1 Zweck des Reglements 3 1.2 Grundlagen 3 2. Bewertung: Allgemeines

Mehr

Reglement Rückstellungen und Reserven Vita Invest. Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG, Zürich

Reglement Rückstellungen und Reserven Vita Invest. Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG, Zürich Reglement Rückstellungen und Reserven Vita Invest Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG, Zürich Inhalt Reglement für Rückstellungen und Reserven 1 Einleitung 3 2 Definitionen

Mehr

Reglement über Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Reserven

Reglement über Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Reserven Reglement über Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Reserven der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) Gültig ab:. Januar 05 Basellandschaftliche Pensionskasse Inhaltsverzeichnis Art. Allgemeine

Mehr

Weisungen über Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge

Weisungen über Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge Weisungen über Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen vom 27. Oktober 2004 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 64 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 1 über die berufliche Alters-,

Mehr

Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2012

Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2012 Identifikations-Nummer*: CH-0001 Name der Vorsorgeeinrichtung*: Adresse: Postleitzahl und Ort: Kanton: Aufsichtbehörde: Einen leeren Fragebogen sowie die Erläuterungen können Sie von der Webseite der Oberaufsichtskommission

Mehr

RÜCKSTELLUNGSREGLEMENT

RÜCKSTELLUNGSREGLEMENT RÜCKSTELLUNGSREGLEMENT der Viscosuisse-Pensionskasse-BVG und der Angestellten-Versicherungskasse der Viscosuisse SA (AVK) INHALTSVERZEICHNIS: Seite A. GRUNDLAGEN 2 Art. 1 Basis, Zweck 2 Art. 2 Begriffe

Mehr

Reglement über Rückstellungen und Schwankungsreserven

Reglement über Rückstellungen und Schwankungsreserven Gemeinschaftsstiftung Klinisch-Therapeutisches Institut, Arlesheim Reglement über Rückstellungen und Schwankungsreserven Gültig ab 01.01.2015 rev. 1.1.2018 Art. 2, Abs. 2 Reglement über Rückstellungen

Mehr

REGLEMENT FÜR DIE VERSICHERUNGSTECHNISCHEN PASSIVEN DER BILANZ DER PENSIONSKASSE DER BURKHALTER GRUPPE

REGLEMENT FÜR DIE VERSICHERUNGSTECHNISCHEN PASSIVEN DER BILANZ DER PENSIONSKASSE DER BURKHALTER GRUPPE REGLEMENT FÜR DIE VERSICHERUNGSTECHNISCHEN PASSIVEN DER BILANZ DER PENSIONSKASSE DER BURKHALTER GRUPPE Gültig ab 1. Januar 2014 verabschiedet am 25. März 2014 Inhaltsverzeichnis Seite A VERSICHERUNGSTECHNISCHE

Mehr

PFCpeter. Swisscanto. Aufklärungsbericht Pensionsversicherung für das Staatspersonal des Fürstentums Liechtenstein

PFCpeter. Swisscanto. Aufklärungsbericht Pensionsversicherung für das Staatspersonal des Fürstentums Liechtenstein PFCpeter Swisscanto Aufklärungsbericht Pensionsversicherung für das Staatspersonal des Fürstentums Liechtenstein Zeitraum 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2011 Zürich, 14. März 2013 / swy / nju / epe Swisscanto

Mehr

Nr. 875 Ausführungsbestimmungen der ZBSA über die berufliche Vorsorge. vom 16. September 2005* (Stand 1. Juli 2013)

Nr. 875 Ausführungsbestimmungen der ZBSA über die berufliche Vorsorge. vom 16. September 2005* (Stand 1. Juli 2013) Nr. 875 Ausführungsbestimmungen der ZBSA über die berufliche Vorsorge vom 6. September 005* (Stand. Juli 03) Der Konkordatsrat der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA), gestützt auf Art.

Mehr

Reglement zu den Vorsorgekapitalien, Rückstellungen. Vom Stiftungsrat am 8. Dezember 2016 genehmigt In Kraft ab dem 1. Januar 2017

Reglement zu den Vorsorgekapitalien, Rückstellungen. Vom Stiftungsrat am 8. Dezember 2016 genehmigt In Kraft ab dem 1. Januar 2017 Reglement zu den Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Reserven Vom Stiftungsrat am 8. Dezember 2016 genehmigt In Kraft ab dem 1. Januar 2017 Inhalt Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 4 Art. 2 Grundsätze

Mehr

Organisations-Reglement

Organisations-Reglement Organisations-Reglement Dieses Reglement tritt mit Wirkung ab 1. Januar 2013 in Kraft. 1. Stiftungsrat 1.1. Zusammensetzung/Amtsdauer Der Stiftungsrat besteht aus sechs Mitgliedern. Er ist paritätisch

Mehr

FRP 2a Berechnung des Vorsorgekapitals für variable Renten Fassung 2015

FRP 2a Berechnung des Vorsorgekapitals für variable Renten Fassung 2015 FRP 2a Berechnung des Vorsorgekapitals für variable Renten Fassung 2015 FRP 2a Berechnung des Vorsorgekapitals für variable Renten / Fassung 2015 Seite 1 Rechtsgrundlagen BVG Art. 65b, 65c, 65d BVV 2 Art.

Mehr

Weisungen Risikokennzahlen

Weisungen Risikokennzahlen Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Weisungen OAK BV W xx/2017 deutsch Weisungen Risikokennzahlen Ausgabe vom: Letzte Änderung: xx.xx.2017 Erstausgabe Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 3 2 Geltungsbereich

Mehr

Reglement über technische Bestimmungen und die Verwendung von Überschüssen

Reglement über technische Bestimmungen und die Verwendung von Überschüssen Reglement über technische Bestimmungen und die Verwendung von Überschüssen gültig per 1. Januar 2018 pensionskasse Tellco Pensinvest pro Bahnhofstrasse 4 Postfach 434 713 CH-6431 Schwyz t + 41 58 442 50

Mehr

Schwerpunkte aus Optik der Aufsicht Finanzielle Lage von Vorsorgeinrichtungen

Schwerpunkte aus Optik der Aufsicht Finanzielle Lage von Vorsorgeinrichtungen Schwerpunkte aus Optik der Aufsicht Finanzielle Lage von Vorsorgeinrichtungen Dr. Christina Ruggli-Wüest Leiterin der BVG und Stiftungsaufsicht des Kantons Basel-Stadt Präsidentin der Konferenz der BVG-

Mehr

RIVORA SAMMELSTIFTUNG REGLEMENT ZUR BILDUNG VON RÜCKSTELLUNGEN UND RESERVEN

RIVORA SAMMELSTIFTUNG REGLEMENT ZUR BILDUNG VON RÜCKSTELLUNGEN UND RESERVEN RIVORA SAMMELSTIFTUNG REGLEMENT ZUR BILDUNG VON RÜCKSTELLUNGEN UND RESERVEN GÜLTIG AB 31. DEZEMBER 2016 INHALTSVERZEICHNIS Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 3 Art. 2 Nicht technische Risiken 3 Art. 3 Vorsorgekapital

Mehr

Rentnerdeckungskapital im Strudel der Entwicklung: Was ist korrekt?

Rentnerdeckungskapital im Strudel der Entwicklung: Was ist korrekt? Rentnerdeckungskapital im Strudel der Entwicklung: Was ist korrekt? Matthias H. Keller KELLER Pensionskassenexperten AG Altweg 2 8500 Frauenfeld 052 723 60 60 mk@k-exp.ch Ausgangslage: ein Beispiel Firmeneigene

Mehr

RIVORA SAMMELSTIFTUNG REGLEMENT ZUR BILDUNG VON RÜCKSTELLUNGEN UND RESERVEN

RIVORA SAMMELSTIFTUNG REGLEMENT ZUR BILDUNG VON RÜCKSTELLUNGEN UND RESERVEN RIVORA SAMMELSTIFTUNG REGLEMENT ZUR BILDUNG VON RÜCKSTELLUNGEN UND RESERVEN GÜLTIG AB 1. DEZEMBER 2017 INHALTSVERZEICHNIS Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 3 Art. 2 Nicht technische Risiken 3 Art. 3 Vorsorgekapital

Mehr

Fachtagung. Aktuelle vorsorgepolitische Fragen. Hanspeter Konrad, lic. iur. Rechtsanwalt Direktor ASIP

Fachtagung. Aktuelle vorsorgepolitische Fragen. Hanspeter Konrad, lic. iur. Rechtsanwalt Direktor ASIP Fachtagung Aktuelle vorsorgepolitische Fragen Hanspeter Konrad, lic. iur. Rechtsanwalt Direktor ASIP www.asip.ch; info@asip.ch 043 / 243 74 15 1 Einführung (1) Bedeutung der 2. Säule in der Schweiz Quelle:

Mehr

Reglement für Rückstellungen und Reserven. Gültig ab

Reglement für Rückstellungen und Reserven. Gültig ab Reglement für Rückstellungen und Reserven Gültig ab 0.0.04 Inhaltsverzeichnis Art. Ziel Art. Definitionen Art. Vorsorgekapitalien der aktiven Versicherten und der Rentenbezüger Art. 4 Rückstellungsarten

Mehr

Verordnung über die Beaufsichtigung und die Registrierung der Vorsorgeeinrichtungen (BVV 1)

Verordnung über die Beaufsichtigung und die Registrierung der Vorsorgeeinrichtungen (BVV 1) Verordnung über die Beaufsichtigung und die Registrierung der Vorsorgeeinrichtungen () vom 9. Juni 98 (Stand am. Januar 999) Der Schweizerische Bundesrat,gestützt auf Artikel 97 des Bundesgesetzes vom

Mehr

Fragebogen. Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per 31. Dezember Januar /10

Fragebogen. Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per 31. Dezember Januar /10 Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per 31. Dezember 2017 Fragebogen 24. Januar 2018 1/10 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Angaben

Mehr

Fragebogen. Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per 31. Dezember Januar /10

Fragebogen. Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per 31. Dezember Januar /10 Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per 31. Dezember 2015 Fragebogen 18. Januar 2016 1/10 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Angaben

Mehr

31. Dezember 2017 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Reglement Technische Grundlagen und Rückstellungen

31. Dezember 2017 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Reglement Technische Grundlagen und Rückstellungen 31. Dezember 2017 BERNISCHE PENSIONSKASSE Reglement Technische Grundlagen und Rückstellungen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 2 Begriffe und Abkürzungen 3 Technische Grundlagen, Vorsorgekapitalien

Mehr

Rivora Sammelstiftung. Geschäftsbericht 2017

Rivora Sammelstiftung. Geschäftsbericht 2017 Rivora Sammelstiftung Geschäftsbericht 2017 Inhaltsverzeichnis Kennzahlen I 4 Bericht des Präsidenten und des Geschäftsführers 5 Anlagen 6 Kennzahlen II 8 Bilanz 9 Betriebsrechnung 10 Bericht der Revisionsstelle

Mehr

Fragebogen. Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per 31. Dezember Januar /9

Fragebogen. Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per 31. Dezember Januar /9 Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per 31. Dezember 2014 Fragebogen 15. Januar 2015 1/9 INHALTSVERZEICHNIS Vorgegebene Daten 3 1.

Mehr

REGLEMENT VERSICHERUNGS TECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN

REGLEMENT VERSICHERUNGS TECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN REGLEMENT VERSICHERUNGS TECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN GÜLTIG 1. SEPTEMBER 2014 2014 DIESES REGLEMENT DEFINIERT DIE GRUNDSÄTZE DER BILDUNG VON RÜCKSTELLUNGEN FÜR DIE VERSI CHERUNGSTECHNISCHEN RISIKEN SOWIE

Mehr