KULTURVERTRÄGLICHKEIT

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1 PLANTAN Gallup Biograde 360 Wirkstoff: 360 g/l Glyphosat (Gew.-%: 30,74) Wasserlösliches Konzentrat Pfl. Reg. Nr.: 3630 WIRKUNGSWEISE Gallup Biograde 360 ist ein nicht selektives Herbizid mit systemischer Wirkung. Es wird über die nicht verholzten, lebenden Pflanzenteile aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Wurzeln, Ausläufer, Speicherorgane) verteilt. Auch mehrjährige Unkräuter und Ungräser werden auf diese Weise sicher bekämpft. Das Produkt hat keine Bodenwirkung. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G WIRKUNGSSPEKTRUM Sehr gut bis gut bekämpfbar Ackersenf, Ausfallweizen, Efeublättriger Ehrenpreis, Großes Bitterkraut, Hirtentäschelkraut, Einjähriges Rispengras, Flughafer, Gemeines Greiskraut, Gemeine Quecke Auf Stilllegungsflächen auch: Behaartes Schaumkraut, Gemeiner Erdrauch, Einjähriges Bingelkraut, Feldehrenpreis, Flohknöterich, Klettenlabkraut, Kratzdistel, Schwarzer Nachtschatten, Wiesen-Löwenzahn, Weidelgras, Zwerggauchheil Weniger gut bekämpfbar Ackerfuchsschwanz, Ausfallraps, Krummer Amarant, Persischer Ehrenpreis, Weißer Gänsefuß Nicht ausreichend bekämpfbar Bluthirse, Gemeiner Ackerfrauenmantel, Gemeine Hühnerhirse, Ackerschachtelhalm KULTURVERTRÄGLICHKEIT Gallup Biograde 360 kann zur Unkrautbekämpfung auf mineralischen und organischen Böden oder Oberflächen einschließlich Asche und Kies angewendet werden. Gelegentliches Auftreten einer leichten Wachstumshemmung der pflanzen ist möglich, insbesondere bei Direkteinsaat, wenn das Saatgut inmitten von sich zersetzendem Pflanzenmaterial keimt. Sorgfältige Kultivierungsmaßnahmen sind daher notwendig. ZUGELASSENE INDIKATIONEN 1 Ackerbau, Ackerbaukulturen Stoppelfelder Nach der Ernte, vor der Saat bzw. Pflanzung von Folgekulturen

2 2 Ackerbau, Ackerbaukulturen Stoppelfelder Nach der Ernte, vor der Saat bzw. Pflanzung von Folgekulturen 3 Ackerbau, Stilllegungsflächen, vor der Saat bzw. Pflanzung von Folgekulturen 4 Ackerbau, Weizen, Gerste, Hafer 5 Ackerbau, Raps 6 Ackerbau, Lein 7 Ackerbau, Senf Quecke (Agropyron repens) Abtötung von Pflanzen zur vorbereitung 6 l/ha in l/ha Wasser, max. Anzahl der

3 8 Ackerbau, Ackerbohne 9 Ackerbau, Zuckerrübe 10 Ackerbau, Futtererbsen 11 Grünland, Wiesen, Weiden, Vor der Saat bzw. Pflanzung von Folgekulturen 12 Gemüsebau, Stoppelrübe, Steckrübe 13 Gemüsebau, Haus- und Kleingartenbereich, Stoppelrübe, Steckrübe Abtötung von Pflanzen zur vorbereitung 6 l/ha in l/ha Wasser, max. Anzahl der 0,15 ml/m² in ml/m² Wasser, max. Anzahl der

4 14 Gemüsebau, Porree (Lauch), Zwiebel 15 Gemüsebau, Haus- und Kleingartenbereich, Porree (Lauch), Zwiebel 16 Gemüsebau, Spargel Junganlagen Nach dem Pflanzen, Vor dem Austrieb der 17 Gemüsebau, Haus- und Kleingartenbereich, Spargel Junganlagen Nach dem Pflanzen, Vor dem Austrieb der 18 Obstbau, Apfel ab 2. Standjahr, Birne ab 2. Standjahr 19 Obstbau, Hausund Kleingartenbereich, Apfel ab 2. Standjahr, Birne ab 2. Standjahr 0,15 ml/m² in ml/m² Wasser, max. Anzahl der 0,5 ml/m² in ml/m² Wasser, max. Anzahl der 0,5 ml/m² in ml/m² Wasser, max. Anzahl der

5 20 Obstbau, Kirschen ab 2. Standjahr, Pflaumen (Zwetschken) ab 2. Standjahr 21 Obstbau, Hausund Kleingartenbereich, Kirschen ab 2. Standjahr, Pflaumen (Zwetschken) ab 2. Standjahr 22 Forst, Nadelgehölze Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs, Laubgehölze Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs 23 Zierpflanzenbau, Wege, Plätze 24 Zierpflanzenbau, Haus- und Kleingartenbereich, Wege, Plätze 0,5 ml/m² in ml/m² Wasser, max. Anzahl der 6 l/ha in l/ha Wasser, max. Anzahl der mit Abschirmvorrichtung 0,6 ml/m² in ml/m² Wasser, max. Anzahl der mit Abschirmvorrichtung

6 25 Nichtkulturland, Landwirtschaftlich nicht genutzte Flächen ausgenommen Gleisanlagen HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN UND SICHEREN ANWENDUNG Vorsicht bei benachbart wachsenden pflanzen, da Schäden möglich. Es dürfen pro Jahr und Fläche nur max. 2 Applikationen eines glyphosathaltigen Herbizides durchgeführt werden. Die maximale Gesamtaufwandmenge ist mit 3600 g Wirkstoff (a.i.)/ha/ Jahr beschränkt. Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro und Vegetationsperiode. Für die 3., 11. Indikation: Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung, direkten Verfütterung oder zur Silierung verwenden. Für die 22. Indikation: Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z.b. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur bis zum Beginn der Beerenblüte bzw. nach der Beerenernte; andernfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen. Für die 22. Indikation: Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden. Für die 18., 19., 20., 21. Indikation: Etwaiges Fallobst nicht als Lebensmittel oder Futtermittel verwenden. Für die 18., 19., 20., 21. Indikation: Grüne Teile der pflanzen (wie z.b. nicht verholzte Pflanzenteile und Blattorgane) dürfen weder direkt noch indirekt durch Spritzflüssigkeit getroffen werden, anderenfalls sind Schäden an der pflanze möglich. Für die 25. Indikation: Anwendung unmittelbar auf versiegelten Flächen (z.b. Beton, Bitumen, Pflaster, Platten). Für die 22. Indikation: Nicht anwenden bei Vorhandensein von Pilzen; anderenfalls ist dafür Sorge zu tragen, dass die Pilze nicht zum Verzehr gelangen. Für die 4. Indikation: Stroh von behandeltem Getreide nicht für Strohballenkulturen oder substrate verwenden. ANWENDUNGSHINWEISE Für die Haus- und Kleingartenanwendungen: Anwendung, wenn Gefahr der Abdrift auf benachbarte Oberflächengewässer besteht. Für die Haus- und Kleingartenanwendungen: Anwendung, wenn Gefahr der Abdrift auf benachbarte Pflanzenbestände besteht.

7 Für die beruflichen Anwendungen: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 90 % gemäß Erlass des BMLFUW vom , GZ /13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen. WICHTIGE HINWEISE Anwendungen nur im von Frühjahr bis Herbst. Bodenbearbeitungen erst 7 Tage nach einer Anwendung durchführen. Bei Trockenheit und hohen Temperaturen verbunden mit sehr niedriger Luftfeuchtigkeit, bei Frost oder Überschwemmungen ist die Wirksamkeit beeinträchtigt. Eine Anwendung bei Regen oder Tau auf feuchtem Bestand ist möglich, die Blattmasse darf aber nicht tropfnass sein. Nach der Anwendung sollte eine niederschlagsfreie Periode von mindestens 6 Stunden oder besser noch 24 Stunden folgen. Bei normaler Witterung tritt eine sichtbare Wirkung innerhalb von 10 Tagen ein. Die Pflanzen verwelken, werden gelb und vertrocknen. Eine gute Bekämpfbarkeit setzt die Ausbildung von ausreichend aufnahmefähiger Blattmasse voraus, d.h. die Pflanzen sollten sich in einer aktiven Wachstumsphase befinden. Ungräser sollten 5 cm lange Blätter und Unkräuter mindestens 2 entfaltete Laubblätter aufweisen. Bei hartnäckigen Unkräutern kann die Anwendung im Blühstadium angezeigt sein. Gemeine Quecke ist während der Bestockung und der Ausbildung neuer Rhizome gegenüber Gallup Biograde 360 am empfindlichsten. Das ist normalerweise der Fall, wenn die Pflanzen 5-6 Blätter ausgebildet haben, die ca cm Zuwachs aufweisen. Anwendung von Kalk, Kunstdünger, Stalldünger, Pflanzenschutzmitteln oder ähnlichen Substanzen bis zu 5 Tagen nach Anwendung von Gallup Biograde 360. Blätter und unverholzte Triebe an Bäumen und Sträuchern sowie Nachbarkulturen dürfen von der Spritzbrühe nicht getroffen werden. Nicht bei windigem Wetter spritzen, da Abdrift starke phytotoxische Schäden hervorrufen kann! NACHBAU Gallup Biograde 360 zeigt nach der Anwendung keine langfristige herbizide Aktivität im Boden. Bei normalen Witterungsbedingungen kann die Bodenbearbeitung 7 Tage nach Behandlung vorgenommen werden. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen sollte die charakteristische Rot/Gelbfärbung der Blätter vor einer Bodenbearbeitung abgewartet werden. SPRITZTECHNIK Die Hinweise in der Indikationstabelle sind zu beachten. ANWENDUNGSTECHNIK Ansetzvorgang Spritzbehälter mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge füllen. Produkt unter gründlichem Umrühren zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Unvermeidlich anfallende Restbrühe im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Spritzbrühe am selben Tag ausbringen. Gallup Biograde 360 darf nicht in galvanisierten oder unlegierten Stahlbehältern angerührt oder gelagert werden. Behälter müssen belüftet und frei von entflammbaren Stoffen sein.

8 Mischbarkeit Nicht mit anderen Pflanzenschutzmitteln oder Nährstoffpräparaten mischen. Schadenverhütung Überdosierung und Abdrift vermeiden. SPRITZENREINIGUNG Gerätereinigung Innenreinigung: Nach Beendigung der Spritzarbeit technisch bedingte Restmengen der Spritzbrühe im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und auf einer behandelten Teilfläche ausbringen. Anschließend mittelführende Leitungen, Behälterinnenwände, Düsen und Filter gründlich mit Wasser spülen/reinigen. Pflanzenschutzmittelrestmengen aus der Gerätereinigung ebenfalls auf einer behandelten Teilfläche ausbringen. Außenreinigung: Wir empfehlen, die Geräteaußenreinigung mit Hilfe einer geeigneten Zusatzausrüstung am Spritzgerät auch auf einer behandelten Teilfläche durchzuführen. RESTMENGENVERWERTUNG Eventuell auftretende Reste von der Spritzbrühe und aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation, sonstige Abflüsse oder im ablassen, sondern verdünnt auf einer behandelten Teilfläche der Fläche ausbringen. HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Vorsicht, Pflanzenschutzmittel! Abbauprodukte können ins Grundwasser gelangen. Signalwort: - Gefahrenpiktogramme: - Sicherheitshinweise P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen. EUH-Sätze: EUH 401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den sicheren Umgang SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) SPe4: Zum Schutz von Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen. Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel und frisch behandelten Pflanzen vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. ERSTE-HILFE MASSNAHMEN/HINWEISE FÜR DEN ARZT Nach Einatmen: An die frische Luft bringen. Betroffenen warm und ruhig lagern. Bei Beschwerden

9 einen Arzt aufsuchen. Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung entfernen und bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser abwaschen. Mindestens 15 Minuten unter fließendem Wasser abspülen. Bei sich entwickelnder und anhaltender Reizung, ärztliche Betreuung aufsuchen. Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 10 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Falls Kontaktlinsen vorhanden, diese entfernen, dann das Auge weiter spülen. Bei Auftreten einer andauernden Reizung, ärztliche Betreuung aufsuchen. Nach Verschlucken: KEIN Erbrechen herbeiführen. Mund ausspülen und Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen. Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungsfälle verständigen. Etikett bereithalten. HINWEISE ZUR LAGERUNG Getrennt von Lebens-, Genuss- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalverpackung aufbewahren. Kühl, trocken und mit ausreichender Luftzufuhr aufbewahren. Von Zündquellen und direkter Sonneneinstrahlung fernhalten. Produkt nicht unter 0 C und nicht über 35 C lagern. ABFALLBESEITIGUNG Entsorgung: Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere sorgfältig gespülte Verpackungen an den autorisierten Sammelstellen abgeben. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben. Unsere Produkte werden durch den Entsorgungsbetrieb BONUS in Kufstein (Nummer 2896) gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Bedingungen entpflichtet. ANMERKUNG Wir haften für eine gleichbleibende Beschaffenheit des Mittels zum Zeitpunkt seiner Auslieferung aus unserem Lager. Die Beschaffenheit des Pflanzenschutzmittels, seine Wirkungsweise können aber Bedingungen unterliegen, auf die weder wir noch unsere Vertriebspartner Einfluss haben. Für daraus entstehende Schäden schließen wir die Haftung aus. Zu diesen Bedingungen können gehören: Vielfalt und Konstitution der en, Fruchtfolge, Boden- und Witterungsverhältnisse, Transport- und Lagerungsbedingungen, Menge, Anzahl, Methoden und Verhältnisse der Anwendung, Beigabe anderer Pflanzenschutzmittel oder Zusatzstoffe. Wir schließen die Haftung für solche Umstände und daraus resultierende Folgen aus. Wir weisen den Anwender des Pflanzenschutzmittels darauf hin, dass er gesetzlich verpflichtet ist, vor dem Erwerb und der Anwendung des Mittels sich sachkundig zu machen, beim beruflichen Anwender den Sachkundenachweis zu führen und die Anwendungsfähigkeit des Pflanzenschutzmittels unter Berücksichtigung der dafür festgesetzten Anwendungsgebiete und bestimmungen zu prüfen. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Gallup Biograde 360 ist ein eingetragenes Warenzeichen von Barclay Chemicals (R&D) Ltd.

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