Prüfungsordnung für den Studiengang Elektrotechnik an der Fachhochschule Jena

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1 Prüfungsordnung für den Studiengang Elektrotechnik an der Fachhochschule Jena Gemäß 5 Abs. 2 Nr. 4 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Nr. 11, 83 Abs. 3 Nr. 2, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) vom 07. Juli 1992 (GVBl. S. 315), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. Juli 1998 (GVBl. S. 233), erläßt die Fachhochschule Jena folgende Prüfungsordnung für den Studiengang Elektrotechnik; der Rat des Fachbereichs hat am die Ordnung beschlossen; der Senat der Fachhochschule Jena hat am der Ordnung zugestimmt. Das Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat mit Erlaß vom..., Az.:... die Ordnung genehmigt. Inhaltsverzeichnis 1 Zweck der Prüfungsordnung/Bezug auf andere Ordnungen 2 Dauer und Gliederung des Studiums 3 Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise 4 Bewertung der Prüfungsleistungen 5 Wiederholungsprüfungen 6 Diplomarbeit 7 Kolloquium 8 Bewertung der Diplomarbeit, Versäumnis, Rücktritt 9 Gesamtnote der Diplomprüfung 10 Diplomzeugnis, Diplomurkunde 11 Inkrafttreten/Übergangsbestimmungen Anlagen Zweck der Prüfungsordnung/Bezug auf andere Ordnungen (1) Diese Prüfungsordnung (abgekürzt: PO- ET) dient der Ergänzung und Ausfüllung der Rahmenstudien- und prüfungsordnung der Fachhochschule Jena, im folgenden als RSPO abgekürzt, in der jeweils gültigen Fassung. (2) Soweit in dieser Prüfungsordnung nicht anderes festgelegt ist, gelten die Bestimmungen der RSPO. (3) Die auf der Grundlage dieser Prüfungsordnung erarbeitete Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik (SO-ET) regelt Ziele, Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums. 2 Dauer und Gliederung des Studiums (1) Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester. Sie umfaßt die theoretischen und praktischen Studiensemester sowie die Prüfungen und die Diplomarbeit. Ein Vorpraktikum gehört nicht zur Regelstudienzeit. (2) Das Grundstudium umfaßt drei und das Hauptstudium fünf Semester (einschließlich Diplomarbeit). (3) Ein Semester wird mit 30 Semesterwochenstunden im Pflicht- und Wahlpflichtbereich geplant; der Anteil der Wahlpflichtfächer ist aus den Studienplänen der SO-ET, Anlagen 1 bis 6, zu entnehmen. (4) Lehrveranstaltungen in den einzelnen Studiensemestern, Zulassungsvoraussetzungen zu den Prüfungen sowie Art und Umfang der Leistungsnachweise sind in den Studienplänen der SO-ET, Anlagen 1-7, festgelegt. Die Lehrinhalte aller Lehrveranstaltungen in den Pflicht- und Wahlpflichtfächern, festgelegt mit einem zeitlichen Gesamtumfang von mindestens 180 Semesterwochenstunden (SWS), sind im jeweiligen Semester nach Maßgabe dieser Studienpläne durch die entsprechenden Leistungsnachweise oder Bescheinigungen entspr. 9 der RSPO und Anlage 10 der PO-ET abzuschließen. 3 Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise (zu 5, 9 und 14 der RSPO) (1) Die Lehrinhalte aller Lehrveranstaltungen in den Pflicht- und Wahlpflichtfächern sind im jeweiligen Semester nach Maßgabe der Anlagen 1 bis 7 der SO- ET durch Leistungsnachweise abzuschließen. Alle Leistungsnachweise für

2 die Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer, die auf dem Vordiplomzeugnis und auf dem Diplomzeugnis erscheinen, sind Prüfungsleistungen, prüfungsrelevante Studienleistungen bzw. Studienleistungen. Entsprechendes gilt für Teilleistungen im Grundstudium in Mathematik, Physik, Informatik und Grundlagen der Elektrotechnik. Bei Lehrveranstaltungen, die sich über mehrere Semester erstrecken, ist die Prüfung bestanden, wenn sämtliche Noten des Faches mindestens "ausreichend" (4,0) sind; als Gesamtnote des Faches (Fachendnote) ist bei gleicher Wichtung das arithmetische Mittel der Semesternoten mit einer Dezimale hinter dem Komma zu bilden (die zweite Dezimale ist unbeachtlich). (2) An den Leistungsnachweisen des 7. Semesters kann der Student nur teilnehmen, wenn das praktische Studiensemester anerkannt ist. (3) Die Studierenden haben einen Anspruch auf Wiederholung nichtbestandener Leistungsnachweise oder auf Nachprüfungen in jedem Semester während der Prüfungsperiode. Die Wiederholung der Prüfungsleistungen einschl. prüfungsrelevanter Studienleistungen erfolgt nach 15 der RSPO. Nichtprüfungsrelevante Studienleistungen können nach Maßgabe des Prüfungsausschusses mindestens zweimal wiederholt werden. Bestandene Leistungsnachweise können nicht wiederholt werden. Eine Vorverlegung einer Wiederholungsprüfung auf Antrag der Studierenden ist in Ausnahmefällen möglich. Die Wiederholungsprüfung darf aber nicht früher als 6 Wochen nach der vorangegangenen Prüfung im gleichen Fach erfolgen. Eine Vorverlegung von Nachprüfungen auf Antrag der Studierenden ist nur zulässig, wenn der Studierende aus Gründen, die er nicht zu vertreten hatte, mit den im Semester festgelegten Prüfungsleistungen in Verzug geraten ist. In Einzelfällen ist mit schriftlichem Einverständnis des Studenten eine mündliche Prüfung möglich. (4) Prüfungen, die außerhalb der Prüfungszeit angesetzt werden sollen, sind beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des Fachbereiches Elektrotechnik zu beantragen. (5) Leistungsnachweise, die ein Studierender an anderen Bildungseinrichtungen, insbesondere in einem anderen Studiengang erbracht hat, können auf dessen Antrag anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch eine Überprüfung auf inhaltliche Äquivalenz durch eine fachkompetente Lehrkraft der Fachhochschule Jena und die Bestätigung durch den Prüfungsausschuß des Fachbereiches. (6) Leistungsnachweise, die an anderen Universitäten und Hochschulen erbracht wurden und nicht als Studienfächer entsprechend Anlagen 1 bis 7 der SO-ET anerkannt werden, können als Zusatzfächer mit Angabe der Universität/ Hochschule im Diplomzeugnis angegeben werden; sie werden nicht bei der Bildung des Notendurchschnittes berücksichtigt. (7) Eine zweite Wiederholungsprüfung ist von zwei Prüfern zu bewerten; bei Bestehen ist nur eine Bewertung mit Ausreichend möglich. 4 Bewertung der Prüfungsleistungen (zu 14 der RSPO) (1) Als Prüfungsleistungen sind die in 4 der SO-ET genannten zu verstehen. Ein Leistungsnachweis gilt als erfolgreich erbracht, wenn nach 14 (1) und (2) der RSPO die Note 4,0 oder eine bessere erzielt wurde. (2) Zur differenzierten Bewertung der Prüfungsleistungen können die Noten mit einer Dezimalen nach dem Komma erteilt werden; die zweite Dezimale ist unbeachtlich. (3) Die Note der Vordiplomprüfung wird als arithmetisches Mittel aller Fachnoten des Grundstudiums gebildet (ebenfalls mit einer Dezimalen hinter dem Komma).

3 5 Wiederholungsprüfungen (zu 15 der RSPO) (1) Nicht bestandene Prüfungen können höchstens zweimal wiederholt werden. Die maximale Anzahl der zweiten Wiederholungsprüfungen wird auf jeweils drei im Grund- bzw. im Hauptstudium begrenzt. (2) Eine beabsichtigte Anmeldung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung ist in schriftlicher Form (Formblatt Prüfungsamt) beim Prüfungsausschuß des Fachbereiches zwecks Bestätigung mindestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin anzuzeigen. (3) Eine Wiederholungsprüfung muß im Rahmen der Prüfungstermine des folgenden Semesters abgelegt werden. Der Prüfungsanspruch erlischt, wenn die Wiederholung nicht bis spätestens 12 Monate nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses abgelegt wurde, es sei denn, der Kandidat hat das Versäumnis nicht zu vertreten. (4) Eine Wiederholungsprüfung kann auch als mündliche Prüfung vor einer Prüfungskommission gemäß 9 Abs. 10 der RSPO durchgeführt werden. (5) Die Wiederholung einer bestandenen Prüfungsleistung ist nicht zulässig. 6 Diplomarbeit (zu 16 der RSPO) (1) Die Zulassung zur Diplomarbeit regelt 16 der RSPO. (2) Die Diplomanden werden während der Dauer der Anfertigung der Diplomarbeit von einem Professor der Fachhochschule betreut, der für das Fachgebiet der Diplomarbeit kompetent ist und im Diplomverfahren als Gutachter fungiert. Ein zweiter Professor oder ein Lehrbeauftragter der Fachhochschule kann als zweiter Gutachter wirksam werden. Die Note der Diplomarbeit wird aus dem Gutachten bzw. gleichgewichtig aus beiden Gutachten ermittelt. (3) Die Einrichtung, die das Diplomthema stellt (Industriebetrieb, Forschungs- und Entwicklungseinrichtung u.a.), benennt zur Anleitung der Diplomanden einen Betreuer. Dieser Betreuer fertigt zur Unterstützung der Gutachter der Fachhochschule eine schriftliche Stellungnahme zur Diplomarbeit an. Diese Regelung entfällt bei Diplomarbeiten, die im Fachbereich Elektrotechnik der Fachhochschule selbst erstellt werden. (4) Erfolgt die Erteilung des Themas und damit die Betreuung durch einen Professor eines anderen Fachbereiches, so ist als zweiter Gutachter ein Professor des Fachbereiches Elektrotechnik einzusetzen; die Ausgabe des Themas und das Kolloquium zur Diplomarbeit erfolgen im Fachbereich Elektrotechnik. (5) Die Diplomarbeit kann auch als Gruppenarbeit von zwei (oder mehreren) Kandidaten angefertigt werden. Einzelleistungen müssen eindeutig abgrenzbar und bewertbar sein und die Anforderungen des Absatzes 1 der RSPO erfüllen. (6) Das Thema der Diplomarbeit und der Ausgabetermin sind aktenkundig zu machen (bestätigter Antrag auf Ausgabe des Diplomthemas ; Anlage 1). (7) Die Ausgabe des Diplomthemas erfolgt spätestens im Folgesemester nach Abschluß der letzten Prüfungen. (8) Die Diplomarbeit ist termingerecht und formgemäß nach Maßgabe des Prüfungsausschusses in 2-facher Ausführung zusammen mit den Thesen einzureichen. Die Abgabe der Diplomarbeit erfolgt fristgemäß im Dekanat des Fachbereiches; der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. (9) Das Thema der Diplomarbeit kann nur einmal und nur aus triftigen Gründen mit Einwilligung des Prüfungsausschusses zurückgegeben werden, wenn weniger als zwei Monate des Bearbeitungszeitraumes vergangen sind.

4 7 Kolloquium (zu 17 der RSPO) (1) Im Kolloquium stellt der Kandidat die Ergebnisse seiner Diplomarbeit in Form eines Vortrages vor und vertritt sie gegenüber fachlicher Kritik. (2) Das Kolloquium ist in der Regel öffentlich; über nicht öffentliche Verfahren befindet in begründeten Ausnahmefällen der Dekan des Fachbereiches. (3) Der Kandidat fertigt ein Poster mit wesentlichen Ergebnissen seiner Diplomarbeit an, mit dem rechtzeitig vor dem Kolloquiumstermin die Hochschulöffentlichkeit informiert wird. (4) Ein nicht bestandenes Kolloquium kann einmal wiederholt werden. 8 Bewertung der Diplomarbeit, Versäumnis, Rücktritt (zu 18 der RSPO) (1) Die Diplomarbeit wird als nicht ausreichend bewertet, wenn: - sie nicht fristgemäß eingereicht wird, - der Kandidat zum Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint bzw. von diesem zurücktritt, - der Kandidat die Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel beeinflußt, - sie nicht den gestellten Anforderungen entspricht. (2) Eine Abmeldung eines festgelegten Prüfungstermines ist bis zu drei Werktagen vor dem Prüfungsbeginn in schriftlicher Form möglich; über die Anerkennung der Gründe entscheidet der Prüfungsausschuß. (3) Die Diplomarbeit kann bei einer Bewertung nicht ausreichend nur einmal (aber mit anderer Thematik) wiederholt werden. 9 Gesamtnote der Diplomprüfung (1) Die Gesamtnote der Diplomprüfung wird als gewichteter Durchschnitt ohne Beachtung der zweiten Dezimale wie folgt ermittelt: 1. Note der Diplomarbeit 20 % 2. Note des Diplomkolloquiums 10 % 3. Durchschnittsnote aller Fachendnoten des Hauptstudiums (Wichtung entsprechend der Wochenstunden der zugehörigen Lehrveranstaltungen) 70 % 10 Diplomzeugnis, Diplomurkunde (zu 20 der RSPO) (1) Über die bestandene Diplom-Vorprüfung wird ein Zeugnis (Anlage 2) erteilt. (2) Über die bestandene Diplomprüfung wird ein Diplomzeugnis (Anlage 3-7) erteilt. (3) Nach erfolgreichem Abschluß des Studienganges Elektrotechnik wird der akademische Grad Diplomingenieur (Fachhochschule) - Dipl.-Ing. (FH) bzw. Diplomingenieurin (Fachhochschule) - Dipl.-Ing. (FH) verliehen (Anlage 8 und 9). 11 Inkrafttreten/Übergangsbestimmungen Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft Forschung und Kultur in Kraft; gleichzeitig tritt die Studien- und Prüfungsordnung Teil II - Besonderer Teil der Studien- und Prüfungsordnung für den Fachbereich Elektrotechnik an der Fachhochschule Jena

5 - vom (GMBl. S. 498) außer Kraft. (2) Diese Prüfungsordnung gilt erstmals für Studierende, die ihr Studium im Wintersemester 97/98 im ersten Studiensemester des Studienganges Elektrotechnik aufgenommen haben. (4) Studierende, die sich ab dem Wintersemester 97/98 in einem höheren Semester als dem ersten immatrikulieren, werden hinsichtlich der Gültigkeit der Prüfungsordnung den Studierenden gleichgestellt, die sich vom ersten Semester an im Studiengang Elektrotechnik immatrikuliert haben. (3) Für Studierende, die sich bei Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung in einem höheren Semester als dem unter Abs. 2 befinden, gilt die bisherige Studien- und Prüfungsordnung weiter. Rektor der Fachhochschule Der Dekan des Fachbereiches Elektrotechnik Prof. Dr.-Ing. W. Bornkessel Prof. Dr.- Ing. T. Reuter

6 Anlage 1 Fachhochschule Jena Fachbereich Elektrotechnik Antrag auf Ausgabe des Diplomthemas Name, Vorname:... Matrikel-Nr.:... Studiengang: Elektrotechnik SG:... Anschrift während der Praktikumszeit: Thema: Betrieb/Einrichtung: Abteilung: Anschrift des Betriebes: Mentor (Betrieb):... Unterschrift:... Telefon: Fax: Hochschulbetreuer:... Unterschrift:... Erklärung des Studenten/der Studentin Ich bestätige, daß mir die Voraussetzungen für die Vergabe von Diplomthemen gemäß 16 RSPO und 6 PO-ET bekannt sind. Weiterhin erkläre ich gemäß 16 (3) RSPO, daß ich mich nicht an einer anderen Fachhochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes in einem noch laufenden Prüfungsverfahren zu einer Diplomprüfung gleicher Fachrichtung befinde. Ferner trifft es nicht zu, daß ich an einer Fachhochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes eine Diplomprüfung gleicher Fachrichtung endgültig nicht bestanden habe. Jena, den Unterschrift des Studenten/der Studentin Bestätigung des Themas am: Dekan Ausgabe des Themas am:... Abgabe der Arbeit bis:...

7 Anlage 2 ZEUGNIS ÜBER DIE DIOMVORPRÜFUNG Herr/Frau. geboren am. in hat im FACHBEREICH ELEKTROTECHNIK das GRUNDSTUDIUM abgeschlossen und die DIOMVORPRÜFUNG abgelegt. Es wurden folgende LEISTUNGSNACHWEISE erbracht: P f i c h t f ä c h e r Mathematik Physik Informatik Chemie Werkstoffe der Elektrotechnik Grundlagen der Elektrotechnik Elektronische Bauelemente Grundlagen der Digitaltechnik Signal- und Systemtheorie Grundlagen der Meßtechnik Regelungstechnik Geräteelemente Gerätekonstruktion W a h l p f l i c h t f a c h Jena, den. Der Dekan/Die Dekanin des Fachbereiches Notenskala: 1-sehr gut, 2-gut, 3-befriedigend, 4-ausreichend, 5-nicht ausreichend

8 Anlage 3, Seite 1 DIOMZEUGNIS Herr/Frau. geboren am. in hat am. im FACHBEREICH ELEKTROTECHNIK im Studiengang Elektrotechnik - Studienschwerpunkt Automatisierungstechnik - die Diplomprüfung abgelegt. Gesamtprädikat : THEMA der DIOMARBEIT :

9 Anlage 3, Seite 2 Es wurden folgende LEISTUNGSNACHWEISE erbracht : Diplomarbeit Kolloquium P f l i c h t f ä c h e r Betriebswirtschaft Marketing Analoge Schaltungstechnik Digitale Schaltungstechnik Elektrische Mess- und Prüftechnik Mikroprozessortechnik Optische Signalübertragung Signalverarbeitung Elektronikkonstruktion Elektrische Antriebe Leistungselektronik Höhere Regelalgorithmen Modellbildung/ Simulation Digitale Bildverarbeitung Planung von Automatisierungsanlagen Prozessleittechnik Steuerungstechnik/ SPS Prozessnetze/ Feldbusse W a h l p f l i c h t f ä c h e r Jena, den Der/Die Vorsitzende des Zentralen Prüfungsausschusses Der Dekan/Die Dekanin des Fachbereiches Notenskala: 1-sehr gut, 2-gut, 3-befriedigend, 4-ausreichend, 5-nicht ausreichend

10 Anlage 4, Seite 1 DIOMZEUGNIS Herr/Frau. geboren am. in hat am. im FACHBEREICH ELEKTROTECHNIK im Studiengang Elektrotechnik - Studienschwerpunkt Digitale Medientechnik - die Diplomprüfung abgelegt. Gesamtprädikat : THEMA der DIOMARBEIT :

11 Anlage 4, Seite 2 Es wurden folgende LEISTUNGSNACHWEISE erbracht : Diplomarbeit Kolloquium P f l i c h t f ä c h e r Betriebswirtschaft Marketing Analoge Schaltungstechnik Digitale Schaltungstechnik Elektrische Mess- und Prüftechnik Mikroprozessortechnik Optische Signalübertragung Signalverarbeitung Digitale Bildverarbeitung Computergestützte Audiotechnik Computergestützte Videotechnik Computergrafik/ Virtual Reality Desk Top Publishing Interaktive Medien/ Autorensysteme JAVA, Internet Fernsehtechnik Kommunikationsnetze Internet- Technologie Medienkonzeption Medienrecht Programmierung von Mediensystemen/ Workshops W a h l p f l i c h t f ä c h e r Jena, den Der/Die Vorsitzende des Zentralen Prüfungsausschusses Der Dekan/Die Dekanin des Fachbereiches Notenskala: 1-sehr gut, 2-gut, 3-befriedigend, 4-ausreichend, 5-nicht ausreichend

12 Anlage 5, Seite 1 DIOMZEUGNIS Herr/Frau. geboren am. in hat am. im FACHBEREICH ELEKTROTECHNIK im Studiengang Elektrotechnik - Studienschwerpunkt Geräteelektronik - die Diplomprüfung abgelegt. Gesamtprädikat : THEMA der DIOMARBEIT :

13 Anlage 5, Seite 2 Es wurden folgende LEISTUNGSNACHWEISE erbracht : Diplomarbeit Kolloquium P f l i c h t f ä c h e r Betriebswirtschaft Marketing Analoge Schaltungstechnik Digitale Schaltungstechnik Elektrische Mess- und Prüftechnik Mikroprozessortechnik Optische Signalübertragung Signalverarbeitung Digitale Bildverarbeitung Elektrische Antriebe CAD für Geräteentwicklung Technische Optik Lasertechnik Gerätesysteme Sensorik/ Aktorik Leistungselektronik Steuerungstechnik/ SPS EMV/ Schutz- und Sicherheitstechnik W a h l p f l i c h t f ä c h e r Jena, den Der/Die Vorsitzende des Zentralen Prüfungsausschusses Der Dekan/Die Dekanin des Fachbereiches Notenskala: 1-sehr gut, 2-gut, 3-befriedigend, 4-ausreichend, 5-nicht ausreichend

14 Anlage 6, Seite 1 DIOMZEUGNIS Herr/Frau. geboren am. in hat am. im FACHBEREICH ELEKTROTECHNIK im Studiengang Elektrotechnik - Studienschwerpunkt Informationstechnik - die Diplomprüfung abgelegt. Gesamtprädikat : THEMA der DIOMARBEIT :

15 Anlage 6, Seite 2 Es wurden folgende LEISTUNGSNACHWEISE erbracht : Diplomarbeit Kolloquium P f l i c h t f ä c h e r Betriebswirtschaft Marketing Analoge Schaltungstechnik Digitale Schaltungstechnik Elektrische Mess- und Prüftechnik Mikroprozessortechnik Optische Signalübertragung Signalverarbeitung Elektronikkonstruktion Digitale Bildverarbeitung Elektrische Antriebe Prozessnetze/ Feldbusse Digitale Nachrichtentechnik Mikrorechnerentwurf Rechnergestützter Schaltkreisentwurf Testverfahren der Digitaltechnik Mikrorechnerechtzeitbetriebssysteme Schaltungssynthese Softwaretechnonologie W a h l p f l i c h t f ä c h e r Jena, den Der/Die Vorsitzende des Zentralen Prüfungsausschusses Der Dekan/Die Dekanin des Fachbereiches Notenskala: 1-sehr gut, 2-gut, 3-befriedigend, 4-ausreichend, 5-nicht ausreichend

16 Anlage 7, Seite 1 DIOMZEUGNIS Herr/Frau. geboren am. in hat am. im FACHBEREICH ELEKTROTECHNIK im Studiengang Elektrotechnik - Studienschwerpunkt Nachrichtentechnik - die Diplomprüfung abgelegt. Gesamtprädikat : THEMA der DIOMARBEIT :

17 Anlage 7, Seite 2 Es wurden folgende LEISTUNGSNACHWEISE erbracht : Diplomarbeit Kolloquium P f l i c h t f ä c h e r Betriebswirtschaft Marketing Analoge Schaltungstechnik Digitale Schaltungstechnik Elektrische Mess- und Prüftechnik Mikroprozessortechnik Signalverarbeitung Elektronikkonstruktion Digitale Bildverarbeitung Einführung in die Nachrichtentechnik Optoelektronische Nachrichtentechnik Nachrichtensysteme Übertragungstechnik Hochfrequenztechnik Digitale Vermittlungstechnik W a h l p f l i c h t f ä c h e r Jena, den Der/Die Vorsitzende des Zentralen Prüfungsausschusses Der Dekan/Die Dekanin des Fachbereiches Notenskala: 1-sehr gut, 2-gut, 3-befriedigend, 4-ausreichend, 5-nicht ausreichend

18 Anlage 8 D I P L O M Die FACHHOCHSCHULE JENA verleiht Herrn. geboren am. in auf Grund der am. im FACHBEREICH. ELEKTROTECHNIK bestandenen Diplomprüfung den akademischen Grad DIOM-INGENIEUR (FACHHOCHSCHULE) Dipl-Ing.(FH) Jena, den Der Rektor

19 Anlage 9 D I P L O M Die FACHHOCHSCHULE JENA verleiht Frau. geboren am. in auf Grund der am. im FACHBEREICH. ELEKTROTECHNIK bestandenen Diplomprüfung den akademischen Grad DIOM-INGENIEURIN (FACHHOCHSCHULE) Dipl-Ing.(FH) Jena, den Der Rektor

20 Anlage 10 Seite 1 Prüfungsplan zur Prüfungsordnung des Studienganges Elektrotechnik (Zusammenfassung der in der Studienordnung geforderten Leistungsnachweise) Fach- Lehrfach Prüfg. Nr. Vorleistg Semester Fachnote* **) E 011- E013 Mathematik Mittelwert aus 1, 2, 3 E021- E022 Physik Ex (1) Lab(2) Mittelwert aus 1 und 2 E031- E032 Informatik Lab(1) Lab(2) PSL Mittelwert aus 1 und 2 E040 Chemie PSL 1 E045 Werkstoffe der ET Lab SL 2 E051- E053 Elektrotechnik Lab(2) Lab(3) Mittelwert aus 1, 2, 3 E0 Geräteelemente PSL 2 E055 Elektronische Lab(3) 3 Bauelemente E060 Grundlagen der PSL 3 Digitaltechnik E070 Signal- und 3 Systemtheorie E080 Meßtechnische PSL 3 Grundlagen E085 Regelungstechnik Lab(3) 3 E095 Gerätekonstruktion PSL 3 E201- Betriebswirtschaft 5 E E210 Analoge Schaltungstechnik Lab(5) E220 Digitale Lab(4) 4 Schaltungstechnik E231- Elektrische Meß- und Lab(4) 5 E232 Prüftechnik Lab(5) E260 Signalverarbeitung Lab(4) 4 E205 Marketing PSL 7 *) In der Spalte Fachnote wird auf die Semester Bezug genommen, in denen die entsprechenden Leistungen/ Teilleistungen zu erbringen sind. **) Prüfungsvorleistungen als Bedingung für die Zulassung zur Abschlußprüfung : Prüfungsleistung: Klausur in der Prüfungszeit entsprechend Rahmenordnung 9 (6) PSL: Prüfungsrelevante Studienleistung: Studienarbeit (Klausur, Beleg) im Semester entsprechend Rahmenordnung 9 (6) Lab: Laborschein Ex: obligatorische Teilnahme an Fachexkursionen Semester 6: Semester 8: Praxissemester mit Abschluß in Form des anerkannten Praxisberichtes (s. Ordnung des praktischen Studiensemesters) Diplomsemester

21 Anlage 10 Fach- Nr. Lehrfach Prüfg. Vorleistg **) Semester nur Studienschwerpunkt Automatisierungstechnik: E241- Mikroprozessortechnik E242 Lab(5) E270 Elektronikkonstruktion 095 PSL 4 E500 Modellbildung/ 4 Simulation E520 Steuerungstechnik/ SPS Lab(4) PSL 4 E250 Optische Lab(5) 5 Signalübertragung E281 Digitale Bildverarbeitg. Lab(5) PSL 5 E301- E302 Elektrische Antriebe Lab(5) Lab(7) 5 Seite 2 Fachnote* ***) E360 Leistungselektronik Lab(7) 7 E530 Planung von Automatisierungsanlagen Ex(7) PSL 7 E540 Prozeßleittechnik Lab(7) PSL 7 E550 Höhere 7 Regelalgorithmen E560 Prozeßnetze/ Feldbusse 7 Nur Studienschwerpunkt Digitale Medientechnik : E240 Mikroproz.- Technik PSL 4 E700 Computergestützte Audiotechnik Lab(4) PSL E730 Desk Top Publishing Lab(4) SL 4 E760 Medienrecht PSL 4 E780 JAVA, Internet PSL 4 E857 Fernsehtechnik 4 E281- E282 Digitale Bildverarbeitung PSL Mittelwert aus 5 und 7 E705 Computergestützte 5 Videotechnik E721- E722 Kommunikatiosnetze 721(5) SL Mittelwert aus 5 und 7 E750 Medienkonzeption PSL 5 E7 Internet- Technologie PSL 5 E250 Optische 7 Signalübertragung Lab(7) E710 Computergrafik/ PSL 7 Virtual Reality E741 Interaktive Medien/ PSL 7 Autorensysteme E770 Progr. v. Mediensystemen/ PSL 7 Workshops ***) Lab(7) ist Prüfungsvorleistung als Bedingung für die Erteilung der Endnote

22 Anlage 10 Fach- Nr. Lehrfach Semester Prüfg. Vorleistg.**) nur Studienschwerpunkt Geräteelektronik: E241- Mikroprozessortechnik E242 Lab(5) E310 CAD für PSL 4 Geräteentwicklung E320 Technische Optik Lab(4) 4 E520 Steuerungstechnik/ SPS Lab(4) PSL 4 E370 EMV/ Schutz- und Sicherheitstechnik 60 E281 Digitale Lab(5) PSL 5 Bildverarbeitung E301- E302 Elektrische Antriebe Lab(5) Lab(7) 5 ***) E250 Optische Lab(7) 7 Signalübertragung E330 Lasertechnik 7 E340 Gerätesysteme Ex PSL 7 E350 Sensorik/ Aktorik Lab(7) 7 E360 Leistungselektronik Lab(7) 7 nur Studienschwerpunkt Informationstechnik: E240 Mikroprozessortechnik PSL 4 E270 Elektronikkonstruktion 095 PSL 4 E600 Digitale 4 Nachrichtentechnik E620 Rechnergestützter Lab(4) PSL 4 Schaltkreisentwurf E250 Optische Lab(5) 5 Signalübertragung E281- Digitale Lab(5) 7 E282 Bildverarbeitung Lab(7) E301 Elektrische Antriebe I 5 Lab(5) E610 Mikrorechnerentwurf Ex(5) PSL 5 E630 Testverfahren der PSL 5 Digitaltechnik E560 Prozeßnetze/ Feldbusse 7 E640 Mikrorechner- Echtzeitbetriebssysteme Lab(7) 7 15 E650 Schaltungssynthese Lab(7) PSL 7 E660 Softwaretechnologie PSL 7 ***) Lab(7) ist Prüfungsvorleistung als Bedingung für die Erteilung der Endnote Seite 3 Fachnote*

23 Anlage 10 Fach- Nr. Lehrfach Semester Seite 4 Fachnote* Wahlpflichtfächer: Prüfg. Vorleistg.**) nur Studienschwerpunkt Nachrichtentechnik: E241- Mikroprozessortechnik E242 Lab(5) E270 Elektronikkonstruktion 095 PSL 4 E400 Einführung in die 4 Nachrichtentechnik 60 E431- Übertragungstechnik Ex(4) 7 E432 Lab(7) E440 HF- Technik Lab(7) 7 ***) E281- Digitale Lab(5) 7 E282 Bildverarbeitung Lab(7) E421- E422 Nachrichtensysteme SL PSL Mittelwert aus 5 und 7 E410 Optoelektronische Lab(7) 7 Nachrichtentechnik E450 Digitale PSL 7 Vermittlungstechnik ***) Prüfungsvorleistung als Bedingung für die Erteilung der Endnote Fach- Nr. Lehrfach Prüfg. Vorleistg Semester E242 Mikroprozessortechnik II E 282 Digitale Bildverarbeitung II mit Labor Lab ' E 310 CAD für Geräteentwicklung PSL E 330 Lasertechnik 60 E 350 Sensorik/ Aktorik Lab E 520 Steuerungstechnik/ SPS PSL E 550 Höhere Regelalgorithmen E 620 Rechnergestützter SL Schaltkreisentwurf E 660 Softwaretechnologie PSL E 710 Computergrafik/ Virtual PSL Reality E 815 Optoelektronik Lab E 823 Mehrprozessorsysteme/ Spezielle Prozessoren E 825 Komplexpraktikum PSL Informationstechnik E 833 C, C++, UNIX PSL Fachnote*

24 Anlage 10 E 840 Ausgewählte Kapitel der analogen Schaltungstechnik SL E 370 EMV/ Schutz- und Sicherheitstechnik 60 E 847 Leistungselektronik Lab E 850 HF- und Rauschmeßtechnik 60 E 853 Digitale Vermittlungstechnik E 855 Mobile Kommunikation E856 Lokale Netze 60 E 857 Fernsehtechnik E858 L- Technik PSL E 860 Multimedia- Technologie Lab PSL E 863 Entwurf analoger und digitaler PSL Filter E 867 Informations- und Codierungstheorie E 8 Digitale Regelung/ Fuzzy- Regelung Lab E 0 Numerische Mathematik PSL E 1 Fachsprache (Englisch, Französisch, Russisch) E 910 JAVA/ Internet PSL E 920 Anlagenautomatisierung PSL E 930 Signalprozessoren PSL Wahlfächer: E 5 Technisches Englisch (Unicert II) E 6 Technisches Englisch (Unicert III) E 950 Volkswirtschaftslehre 120 E 953 Unternehmensführung E 967 Wirtschaftsrecht E 970 Urheber- und Medienrecht PSL E 973 Projektmanagement PSL Seite 5 prüfungsordnungneu.doc

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