Handlungskonzeption KKB: So sind wir aufgestellt!
|
|
- Christoph Schumacher
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Handlungskonzeption KKB: So sind wir aufgestellt!
2 Inhaltsverzeichnis Vorworte Seiten 3-4 Organigramm Seite 7 Regelwerke/Prozesse Seite 9-12 Kommunikationskalender Seite 14 Funktionsbeschreibung Seite 5+6 Netzwerk Seite 8 Hilfsmittel/Tools Seite 13 Öffentlichkeitsarbeit Seite 15 Fußballverband Niederrhein e.v. 2 von 16
3 Vorwort Peter Frymuth / FVN-Präsident Die Faszination des Fußballs liegt bekanntermaßen auf dem Platz. In unserem Verbandsgebiet spielen über Mannschaften regelmäßig auf unseren Sportanlagen und geben so ein deutliches Signal, welche Bedeutung und welche Begeisterung durch Fußballspiele bestehen. Schiedsrichter und Spielleiter unterstützen diese Spiele und tragen dazu bei, dass mit Fairplay und Regeln die Spiele reibungslos über die Bühne gehen sollen. Eine große Zahl von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Vereinen, insbesondere im Jugendbereich, schaffen die Basis dafür, dass tausende von Kindern und Jugendlichen ihrem Lieblingssport nachgehen können. Leider hat die Entwicklung der letzten Jahre gezeigt, dass Veränderungen unserer Gesellschaft dazu beitragen, dass bei einzelnen Spielen immer wieder Vorfälle auftreten, die den eigentlichen Zielen des Spielbetriebs nicht nur entgegenstehen, sondern ihnen auch nachhaltig schaden. Im Nachgang ist sehr häufig festzustellen, dass manchmal auch Vereine mit solchen Entwicklungen neben ihrer immens hohen Tagesarbeit überfordert sind. Da es aber die grundsätzliche Aufgabe des Fußballverbandes Niederrhein ist, für die Vereine und für alle in den Vereinen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützend zur Verfügung zu stehen, bin ich besonders froh, dass gerade im Hinblick auf die Unterstützung der Vereine bei sich abzeichnenden oder bereits eingetretenen Problemsituationen innerhalb der Verbandsgremien Hilfestellungen erarbeitet wurden, die in letzter Zeit durch den im Präsidium zuständigen Vizepräsidenten, Jürgen Kreyer, und die Kreiskonfliktbeauftragten der Kreise weiter vertieft wurden. Ich bin sehr froh, dass die Fußballkreise unseres Verbandes diese Thematik auch auf dezentraler Ebene als sehr wichtigen Eckpunkt ihrer Arbeit zur Unterstützung der Vereine ansehen und so im Fußballverband Niederrhein ganzheitlich diese Thematik angegangen wird. Es ist sicherlich festzustellen, dass die Situation in den Regionen unseres Verbandsgebietes unterschiedlich ist, aber uns vereint alle das Ziel, möglichst flächendeckend dazu beizutragen, dass sich Vorfälle möglichst deutlich reduzieren oder sogar präventiv verhindert werden. Wichtig wird in der Folge sein, dass Vereine die Arbeit in diesem Bereich als Unterstützung ansehen und auch in schwierigen Fällen den Dialog mit den Kreiskonfliktbeauftragten und anderen in diesem Bereich tätigen Personen suchen. Denn nur auf Basis von Zusammenarbeit und Vertrauen lässt sich in diesem schwierigen und sensiblen Bereich das angestrebte Ziel erreichen. Fußballverband Niederrhein e.v. 3 von 16
4 Vorwort Jürgen Kreyer/FVN-Vizepräsident Der Fußballverband Niederrhein ist bereits seit langem im Bereich Gewaltprävention unterwegs. Nun sind die Strukturen soweit fortgeschritten, dass wir standardisierte Maßnahmen anbieten können. Wichtig ist, dass wir Gewaltprävention als Unterstützung für alle unsere Vereine im Verbandsgebiet betrachten. Dabei stehen die Spielklassen und die Altersstrukturen nicht im Vordergrund. Es ist ein Angebot an alle in unseren Vereinen. Präventive Maßnahmen können von allen Vereinen in Anspruch genommen werden. Hierbei bieten wir gezielte Informationen an unterschiedliche Zielgruppen an. Z. B. Vereinsvorstände, Trainer und Spieler. Der FVN hat für alle Kreise jeweils einen Kreiskonfliktbeauftragten berufen. Diese KKB s stehen den Vereinen zur Verfügung um Aufklärungsarbeit zu betreiben. Hierbei sollten die KKB s nicht nur zum Einsatz kommen, wenn bereits etwas vorgefallen ist, sondern als Unterstützung für die Vereine im Umgang mit dem Thema Gewaltprävention. Lassen Sie uns alle zusammen dieses Thema proaktiv angehen und nutzen Sie den Dialog mit den KKB s für Ihre Arbeit im Verein. Fußballverband Niederrhein e.v. 4 von 16
5 Funktionsbeschreibung Teil 1 Funktionsbezeichnung: Kreis-Konflikt-Beauftragter (KKB). Funktions-Kurzbeschreibung: Der KKB ist zuständig für die Aufarbeitung aller Gewaltkonflikte sowie für deren Prävention. Aufbauorganisatorische Einbindung: Der KKB ist kooptiertes Mitglied im Kreisvorstand. Persönliche Voraussetzungen: Der KKB ist positiv extrovertiert besitzt Durchsetzungsvermögen, ist ein charismatischer Mensch, verbindlich, vermittelnd, diplomatisch, glaubwürdig Fußballverband Niederrhein e.v. 5 von 16
6 Funktionsbeschreibung Teil 2 Detailbeschreibung Erarbeitung von Verhaltensmaßnahmen bei Problemfällen. Eingabe von Konfliktfällen in das DFBnet. Teilnahme an Sitzungen des Kreisvorstandes und zeitnahe Information. Teilnahme an Arbeitstagungen (Jugend/Senioren). Bei Bedarf Teilnahme an Spruchkammersitzungen. Teilnahme an internen und externen Bildungsmaßnahmen. Sicherstellung der Präsenz im Kreis (Newsletter, Internet ). Besuch von Problemspielen. Durchführung von Kreis- und Verbandsaufsichten. Kontakt und Informationsaustausch mit der Polizei. Bei Bedarf Gespräche mit Verursachern und Vereinen. Durchführung und Begleitung von Schulungsmaßnahmen. Fußballverband Niederrhein e.v. 6 von 16
7 Organisatorische Einbindung Präsidium FVN Jürgen Kreyer FVN Vizepräsident Der KKB ist kooptiertes Mitglied im Kreisvorstand. Kreisvorstand Kreisvorsitzender Kreisgeschäftsführer Kreiskassierer Vorsitzender KFA Kooptiert KEAB Vorsitzender KSA Kooptiert KKB Vorsitzender KJA Er hat eine beratende Funktion und kein Stimmrecht. Legende: KFA KSA KJA KEAB KKB Kreis-Fußball-Ausschuss Kreis-Schiedsrichter-Ausschuss Kreis-Jugend-Ausschuss Kreis-Ehrenamt-Beauftragter Kreis-Konflikt-Beauftragter Die Teilnahmefrequenz wir zwischen dem zuständigen Kreisvorsitzenden und dem KKB abgestimmt und vereinbart. Fußballverband Niederrhein e.v. 7 von 16
8 Der KKB als Netzwerker Vereine Das KKB Netzwerk unterscheidet sich in einem inneren sowie einem äußeren Kreis. Medien FVN Geschäftsstelle Fachausschüsse in Kreisen/Verband KKB Kreisspruchkammer Sonstige Gremien Ordnungsdienste Der äußere und der innere Kreis haben den gleichen Stellenwert! Dem äußeren Kreis gehören alle Vereine des Kreises an sowie Medien, Ordnungsdienste, Polizei und Vieles mehr. Polzei Der innere Kreis beinhaltet alle Gremien und Funktionen des FVN auf Kreis- und/oder Verbandsebene. Fußballverband Niederrhein e.v. 8 von 16
9 Regelwerke und Prozesse Teil 1 Anforderung (Planung) einer Schulung zur Gewaltprävention im Kreis / Verein initiiert durch rechtsprechende Stellen. Start KSK, KJSK, VSK, VJSK Rechtsprechende Stelle verurteilt Beteiligte eines Vereins zu einem Anti-Gewalttraining. S. Wiedon Jugend-Bildungsreferent (GS FVN) fragt an, welche Termine der erforderliche Referent bereit hält. KSK, KJSK, VSK, VJSK Rechtsprechende Stelle informiert den FVN- Vizepräsidenten W. Leidel Senioren-Bildungsreferent (GS FVN) fragt an, welche Termine der erforderliche Referent bereit hält. nein Referent Referent teilt Terminvorschläge dem Jugend-Bildungsreferenten (GS FVN) mit. S. Wiedon Jugend-Bildungsreferent (GS FVN) prüft Termine mit den Bedarfen des Kreises/Vereins ab. Terminvorschläge identisch? ja Referent S. Wiedon Kreise/Verein Jugend Hauptberuflicher Mitarbeiter der FVN GS erteilt Auftrag an den Vorsitzenden des Qualifizierungsausschusses. P. Waldinger J. Kreyer J. Kreyer FVN-Vizepräsident informiert seinen hauptberuflichen Mitarbeiter in der FVN GS über Maßnahme. K. Schröter K.Schröter P. Waldinger Vorsitzender Qualifizierungsausschuss prüft, ob es sich um eine Jugend- oder Senioren-Maßnahme handelt. Senioren Referent Referent teilt Terminvorschläge dem Senioren-Bildungsreferenten (GS FVN) mit. W. Leidel Senioren-Bildungsreferent (GS FVN) prüft Termine mit den Bedarfen des Kreises/Vereins ab. Terminvorschläge identisch? Referent W. Leidel Kreise/Verein nein Legende: KSBB = Kreis-Senioren-Bildungsbeauftragter KJBB = Kreis-Jugend-Bildungsbeaufragter A Jugend oder Senioren? ja A Fußballverband Niederrhein e.v. 9 von 16
10 Regelwerke und Prozesse Teil 2 Durchführung und Nachbereitung einer Schulung zur Gewaltprävention im Kreis / Verein initiiert durch rechtsprechende Stellen Jugend A Senioren S. Wiedon W. Leidel Jugend-Bildungsreferent (GS FVN) informiert hauptberuflichen Mitarbeiter der GS FVN über den Termin Senioren-Bildungsreferent (GS FVN) informiert hauptberuflichen Mitarbeiter der GS FVN über den Termin Memo: * Bestätigungsschreiben GS FVN * Geldeinzug 10 Tage vor Veranstaltung * Kein Geldeingang Frist an Verein 3 Tage vor Veranstaltung * Auszahlung an Referent erfolgt über GS FVN Legende: KSBB = Kreis-Senioren-Bildungsbeauftragter KJBB = Kreis-Jugend-Bildungsbeaufragter K. Schröter Hauptberuflicher Mitarbeiter der GS FVN informiert den zuständigen KKB bzw. KJBB/KSBB im Kreis. Referent Referent führt die Veranstaltung durch und dokumentiert die Erledigung/ erstellt die Abrechnung (pauschal 120 ). Versand an die FVN GS an hauptberuflichen Mitarbeiter. Erfassung in FVN LG-Datenbank K. Schröter Hauptberuflicher Mitarbeiter der GS FVN informiert Vizepräsidenten und rechtsprechende Stelle. Ende KJBB/KSBB/KKB K. Schröter J.Kreyer Kurzbericht Abrechnung Teilnehmerliste Fußballverband Niederrhein e.v. 10 von 16
11 Regelwerke und Prozesse Teil 3 Planung und Durchführung einer Schulung zur Gewaltprävention im Verein initiiert durch den Verein. Start A Vereinsvorstand Jugendvorstand Vereinsvorstand (Jugendabteilung) beantragt beim Kreis eine Schulung zum Thema Gewaltprävention. KSBB KJBB W. Leidel S. Wiedon Zuständiger Bildungsreferent des FVN bestätigt Verein sowie KSBB/KJBB/KKB den Termin und stimmt weitere Rahmenbedingungen ab. Vereinsvorstand Jugendvorstand Legende: Nein KSBB = Kreis-Senioren-Bildungsbeauftragter KJBB = Kreis-Jugend-Bildungsbeaufragter KSBB KJBB Verantwortlicher KSBB/KJBB leitet den Bedarf an den zuständigen Bildungsreferenten im FVN weiter. W. Leidel S. Wiedon W. Leidel S. Wiedon Zuständiger Bildungsreferent des FVN stimmt Termin mit erforderlichen Referenten ab. Referent Sen. Referent Sen. Referent Jun. Referent Jun. Referenten prüfen, inwieweit der Termin passend ist. Termin Passend? JA Nein KSBB KKB W. Leidel S. Wiedon Zuständiger Bildungsreferent informiert den zuständigen, hauptberuflichen Mitarbeiter des FVN-Vizepräsidenten K. Schröter K. Schröter K. Schröter Zuständiger hauptberuflicher Mitarbeiter des FVN-Vizepräsidenten informiert den FVN-Vizepräsidenten Referent KJBB KKB J. Kreyer Referent führt Kurzschulung im Verein durch und dokumentiert gemäß Vorgabe-Versand an GS FVN. Erfassung in LG-Datenbank des FVN. FVN GS Kurzbericht Abrechnung Teilnehmerliste 4 LE a`13 + 0,30 pro Km Hin- und zurück A Ende Fußballverband Niederrhein e.v. 11 von 16
12 Regelwerke und Prozesse Teil 4 Kommunikation im inneren Kreis (Vorstand, Spruchkammer, Ausschüsse) Start Vergehen eines Spielers/ Spielerin gemäß 12 RuVO/WDFV KSK/VSK prüft den Vorgang? Senioren Das Vergehen ist im Spielbericht dokumentiert Jugend VJSK prüft den Vorgang Verurteilung Ja/Nein? Staffelleiter informiert KKB Verurteilung Ja/Nein? KKB stellt Vorgang ins DFBnet (Sicherheitsmeldung) Siehe Regelwerke und Prozesse Teile 1 und 2 auf den Seiten 9+10 NEIN Ende JA Fußballverband Niederrhein e.v. 12 von 16
13 Hilfsmittel und Tools DFBnet.org Handlungskonzeption Anschriftenverzeichnisse, externe Kontaktdaten, Downloads (siehe Regelwerke und Prozesse) Fußballverband Niederrhein e.v. 13 von 16
14 Kommunikationskalender (individuell) Dokumentation der Standardtermine Kreisvorstand Erstellt jeder KKB individuell. Bestandteil jeder Handlungskonzeption FVN KKB-Treffen Ausschusssitzungen Spruchkammersitzungen Fußballverband Niederrhein e.v. 14 von 16
15 Öffentlichkeitsarbeit KKB Tagung in Duisburg-Wedau am FVN/Kreis-Internetseite mit eigenem Button +++ Sonstige Medien im Kreis und Verband Verbandsmagazin FaN Fußballverband Niederrhein e.v. 15 von 16
16 Impressum Erstellt: Leitung: Redaktionelle Verantwortung: Bilder: Fußballverband Niederrhein e.v. Kreis-Konflikt-Beauftragte der 13 FVN Kreise Jürgen Kreyer (Vizepräsident) Peter Waldinger (Mitglied des Präsidiums) FVN Bildarchiv Diese Konzeption dient ausschließlich internen Zwecken und darf nur mit schriftlicher Genehmigung des Fußballverbandes Niederrhein e.v. vervielfältigt werden! Fußballverband Niederrhein e.v. 16 von 16
Herzlich Willkommen zur Kreisveranstaltung zur Amateurfußball-Kampagne und dem Masterplan. Hamminkeln-Ringenberg
Herzlich Willkommen zur Kreisveranstaltung zur Amateurfußball-Kampagne und dem Masterplan Hamminkeln-Ringenberg 28.01.2015 Agenda Begrüßung Masterplan und Amateurfußball-Kampagne Entwicklung des Spielbetriebs
MehrFußballkreis Düsseldorf NEWSLETTER
Fußballkreis Düsseldorf NEWSLETTER Ausgabe 12 Oktober 2016 Liebe Freunde des Düsseldorfer Amateurfußballs, es gibt Dinge, die möchte man nicht erleben im Fußball - erst recht nicht, wenn man sich eigentlich
MehrOrdnung für ständige Ausschüsse
Gültig ab: 7.11.2014 Verantwortlich: Verbandsvorstand Stand: 6.11.2014 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Teil A: Allgemeines... 3 Teil B: Hauptausschüsse... 4 1 Hauptausschuss Wettkampfsport... 4 1.1
MehrEhrungen für Vereinsmitarbeiter im FLVW - eine Handlungshilfe
Ehrungen für Vereinsmitarbeiter im FLVW - eine Handlungshilfe Stand: 30.10.2013 Der FLVW bedankt sich beim FLVW-Kreis Dortmund, namentlich bei dem Vorsitzenden des Qualifizierungsausschusses, Jürgen Oelker,
MehrFußballverband Niederrhein e.v. Kreisjugendausschuss Kreis OB-BOT. Regelung Spielbetrieb in den Altersklasse A-/B-/C-Junioren für die Saison 2017/2018
Fußballverband Niederrhein e.v. Kreisjugendausschuss Kreis OB-BOT Regelung Spielbetrieb in den Altersklasse A-/B-/C-Junioren für die Saison 2017/2018 Alle gemeldeten Mannschaften der jeweiligen Altersklasse
MehrAmtliche Mitteilungen (AM) 02 / 2016
Amtliche Mitteilungen (AM) 02 / 2016 Hinweise / Anmerkungen: 1. Der Spiel- und Schiedsrichterausschuss werden erst wieder ab dem 03.03.2016 in der Maschstraße tagen. 2. Änderungswünsche bzw. Aktualisierungen
MehrSGM Uhingen. Leitbild
SGM Uhingen Leitbild Vorwort Mit diesem Leitbild sollen die Ziele und Leitplanken im Kinder- und Jugendfußball der SGM Uhingen schriftlich fixiert werden. Dieses Leitbild wurde in der Gemeinschaft (Jugendleitung,
MehrF u ß b a l l o r d n u n g des FLVW Zuletzt geändert durch Beschluss der Ständigen Konferenz vom
F u ß b a l l o r d n u n g des FLVW Zuletzt geändert durch Beschluss der Ständigen Konferenz vom 17.12.2016 Vorbemerkung : Personen und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten jeweils in weiblicher
MehrEhrungen für Vereinsmitarbeiter im FLVW - eine Handlungshilfe
Ehrungen für Vereinsmitarbeiter im FLVW - eine Handlungshilfe Stand: 23.10.2009 Der FLVW bedankt sich beim FLVW-Kreis Dortmund, namentlich bei dem Vorsitzenden des Qualifizierungsausschusses, Jürgen Oelker,
MehrNiedersächsischer Fußballverband e.v. FAIRPLAY-Liga. für G- und F-Junioren. Informationen für Trainer, Eltern und Fans.
Niedersächsischer Fußballverband e.v. FAIRPLAY-Liga für G- und F-Junioren Informationen für Trainer, Eltern und Fans www.nfv.de FAIRPLAY-Liga für G- und F-Junioren ab 2015/2016 flächendeckend im Niedersächsischen
MehrNiedersächsischer Fußballverband. FAIRPLAY-Liga. für G- und F-Junioren. Informationen für Trainer, Eltern und Fans.
Niedersächsischer Fußballverband FAIRPLAY-Liga für G- und F-Junioren Informationen für Trainer, Eltern und Fans www.nfv.de FAIRPLAY-Liga für G- und F-Junioren ab 2015/2016 flächendeckend im Niedersächsischen
MehrDurchführbestimmungen Bambini Treff
Durchführbestimmungen Bambini Treff 1. Spielberechtigung: Spielberechtigt sind Jungen und Mädchen ( 2006 und jünger ) die für ihren Verein die Spielberechtigung für Freundschaftsspiele besitzt. 2. Spielbestimmungen:
MehrNIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E. V. Die FairPlayLiga
NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E. V. Kreis Northeim - Einbeck Jugend - Ausschuss Die FairPlayLiga Grundidee FairPlayLiga: Die Suche nach Möglichkeiten einen kindgerechten Spielbetrieb herzustellen,
MehrJugendordnung. Jugendordnung des Sportclub Olympia 1911 e.v. Neulußheim ZUSTÄNDIGKEIT, MITGLIEDSCHAFT
Jugendordnung Jugendordnung des Sportclub Olympia 1911 e.v. Neulußheim 1 ZUSTÄNDIGKEIT, MITGLIEDSCHAFT Die Jugendordnung ist die Grundlage für die Jugendabteilung des Sportclub Olympia 1911 e.v. Neulußheim.
MehrWFLV-AM-Digital. Nr. 14 vom 15. Juli 2015
WFLV-AM-Digital Nr. 14 vom 15. Juli 2015 Westdeutscher Fußball- und Leichtathletikverband e. V. Friedrich-Alfred-Str. 11, 47055 Duisburg Telefon: 0203 71720, Fax: 0203 71722010 E-Mail: redaktion@wflv.de
MehrGebührenzusammenstellung. Das Präsidium des FV Rheinland hat folgende Gebührenzusammenstellung beschlossen (Gültig ab:
Gebührenzusammenstellung Das Präsidium des FV Rheinland hat folgende Gebührenzusammenstellung beschlossen (Gültig ab: 01.07.2018): 1. Verwaltungsgebühren Die Höhe der Verwaltungsgebühren wird pro aktiv
MehrFußballkreis Düsseldorf NEWSLETTER Ausgabe 2 Januar 2016
Liebe Vereinsvertreter, Fußballkreis Düsseldorf Ausgabe 2 Januar 2016 das neue Jahr ist nun gestartet und in 2016 gibt es für uns alle neue Herausforderungen. Neben den vielfältigen Wahlen in Kreisen,
MehrHESSISCHER FUSSBALL-VERBAND e.v. für G-und F-Junioren. Informationen für Trainer, Eltern und Fans.
HESSISCHER FUSSBALL-VERBAND e.v. FAIRPLAY-Liga für G-und F-Junioren Informationen für Trainer, Eltern und Fans www.hfv-online.de FAIRPLAY-Liga ab 2014/2015 flächendeckend im Hessischen Fußball-Verband
MehrVorstand, Präsidium und Referate. Geschäftsordnung für Vorstand, Präsidium und Referate des Hessischen Ringer-Verbandes e.v.
Vorstand, Präsidium und Referate Geschäftsordnung für Vorstand, Präsidium und Referate des Hessischen Ringer-Verbandes e.v. Präambel Die Satzung des Hessischen Ringer Verbandes e.v. (HRV) sieht in 6 (1m)
MehrVERWALTUNGSORDNUNG. Beschlossen vom LVN-Beirat am 9. Dezember 2017 in Düsseldorf
VERWALTUNGSORDNUNG Beschlossen vom LVN-Beirat am 9. Dezember 2017 in Düsseldorf 1 Die Verwaltungsordnung 1.1 Die Verwaltungsordnung regelt die Arbeit der Verbandsorgane, der Referate, der Fachbereiche
MehrG. Jugendordnung (JO) Stand:
G. Jugendordnung (JO) Stand: 01.08.2017 Präambel... 2 1 Organisation der Jugendarbeit... 2 2 Organisation im Verein... 2 3 Organisation im Kreis... 2 4 Organisation im Landesverband... 3 5 Organisation
MehrJugendspielblatt im BSKV
Jugendspielblatt im BSKV Handbuch für die richtige Handhabung des Einlegeblatts im Spielbetrieb. von Vizepräsident Jugend Stefan Nowak Erstellt am 08.06.2016 Das Jugendeinlegeblatt Alle Jugendlichen im
MehrFachtagung: Aufgabe Ehrenamtsförderung Perspektiven; Ansätze; Beispiele Maternushaus in Köln am
Fachtagung: Aufgabe Ehrenamtsförderung Perspektiven; Ansätze; Beispiele Maternushaus in Köln am 13.11.2012 Standortbestimmung Ehrenamtsförderung im DFB Wolfgang Möbius 1 Agenda 1. Gewinnen, Unterstützen,
MehrDFBnet Spielverlegung Online
DFBnet Spielverlegung Online Fußballverband Rheinland e.v. Leitfaden für die Beantragung einer Spielverlegung im Onlineverfahren Inhaltsverzeichnis: 1 Vorwort... 2 2 Spielverlegung beantragen (Antragstellender
MehrZusammensetzung des KJA ( 13 FLVW-Fußballjugendordnung)
Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.v. Kreis 06 Bochum Zusammensetzung des KJA ( 13 FLVW-Fußballjugendordnung) Vorsitzender KJA Koordinator Spielbetrieb Koordinator Talentsichtung/Talentförderung
MehrSehr geehrte Sportkameradinnen und Sportkameraden, Für einen reibungslosen und fairen Spielbetrieb ist der Kreisjugendausschuss stets bemüht.
Sehr geehrte Sportkameradinnen und Sportkameraden, Für einen reibungslosen und fairen Spielbetrieb ist der Kreisjugendausschuss stets bemüht. Um den Spielbetrieb reibungslos und fair zu gestalten hat der
MehrLehrabend Schiedsrichtergruppe Oberhavel Lehrthema DER SONDERBERICHT
Lehrabend Schiedsrichtergruppe Oberhavel 06.08.2010 Lehrthema DER SONDERBERICHT 1. Wann ist ein Sonderbericht/Zusatzbericht anzufertigen? Bei Vorfällen und Auffälligkeiten auf der Sportanlage, vor und
MehrG. Jugendfußballordnung (JFO)
G. Jugendfußballordnung (JFO) Die Jugend des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes (WFLV) ist der Zusammenschluss der Jugenden der Landesverbände 1. Fußball-Verband Mittelrhein e. V. (FVM),
MehrInfo Veranstaltungen November Herzlich Willkommen. Zusammen für erfolgreichen Fußball
Info Veranstaltungen November 2016 Herzlich Willkommen Zusammen für erfolgreichen Fußball Info Veranstaltungen November 2016 Zusammensetzung der Lenkungsgruppe: NFV Kreis Lüchow-Dannenberg Kreisvorsitzender
MehrEhrungsordnung des Niedersächsischen Fußballverbandes e.v.
Ehrungsordnung des Niedersächsischen Fußballverbandes e.v. Stand: Juni 2017 1 Allgemeines Der Niedersächsische Fußballverband ehrt Personen und Vereine, die sich um den Fußballsport verdient gemacht haben,
MehrGemäß 29 Abs. 1 der Satzung hat der Verbandsausschuss am 18. Oktober zuletzt geändert durch Beschluss vom 04. Juni folgende
Gemäß 29 Abs. 1 der Satzung hat der Verbandsausschuss am 18. Oktober 1980 - zuletzt geändert durch Beschluss vom 04. Juni 2016 - folgende EHRENORDNUNG beschlossen: INHALTSVERZEICHNIS I. Adressaten von
MehrGemäß 29 Abs. 1 der Satzung hat der Verbandsausschuss am 18. Oktober zuletzt geändert durch Beschluss vom 04. Juni folgende
Gemäß 29 Abs. 1 der Satzung hat der Verbandsausschuss am 18. Oktober 1980 - zuletzt geändert durch Beschluss vom 04. Juni 2016 - folgende EHRENORDNUNG beschlossen: INHALTSVERZEICHNIS I. Adressaten von
MehrEhrungen für Vereinsmitarbeiter im FLVW - eine Handlungshilfe
Ehrungen für Vereinsmitarbeiter im FLVW - eine Handlungshilfe Stand: 16.02.2019 2 Ehrungen im FLVW Vorwort Liebe Sportfreunde, Woche für Woche sind viele Ihrer Vereinsmitglieder damit beschäftigt, die
MehrAmtliche Mitteilungen (AM) 12 / 2017
Amtliche Mitteilungen (AM) 12 / 2017 Hinweise / Anmerkungen: 1. Änderungswünsche bzw. Aktualisierungen hinsichtlich der auf der Homepage des NFV Kreis Hannover (www.nfv-kreis-hannover.de, Rubrik Vereine
MehrLandesfeuerwehrverband des Saarlandes e.v. HANDREICHUNG. der Stadt/ Gemeindebrandschutzerzieher. Fachausschuss Brandschutzerziehung
HANDREICHUNG der Stadt/ Gemeindebrandschutzerzieher Allgemeine Einführung Inhalt: Struktur und Organisation der Brandschutzerziehung im LFV- Saarland Aufgaben Allgemeine Einführung Die Handreichung soll
MehrJugendordnung (Stand )
Jugendordnung (Stand 30.07.2016) Übersicht: I. Allgemeines 1 Allgemeines II. Organisation 2 Gliederungen 3 Verbandsjugendtag (VJT) 4 Erweiterter Verbandsjugendausschuss (EVJA) 5 Verbandsjugendausschuss
MehrEhrungsordnung des Niedersächsischen Fußballverbandes e.v.
Ehrungsordnung des Niedersächsischen Fußballverbandes e.v. Stand: Juni 2015 1 Allgemeines Der Niedersächsische Fußballverband ehrt Personen und Vereine, die sich um den Fußballsport verdient gemacht haben,
Mehr-1- Präambel zur Geschäftsordnung des. Vorstandes. und der Vorstandsmitglieder
-1- Präambel zur Geschäftsordnung des Vorstandes und der Vorstandsmitglieder Die nachfolgenden Funktionsbeschreibungen sind Geschlechtsneutral dargestellt! 1. Diese Geschäftsordnung soll unter Beachtung
MehrFASZINATION FUSSBALL SPONSORINGKONZEPT
FASZINATION FUSSBALL SPONSORINGKONZEPT FC ROT-WEISS RHÜDEN v. 1920 e.v. E-Mail: fc@rot-weiss-rhueden.de Homepage: www.rot-weiss-rhüden.de KURZPORTRAIT DES FC ROT-WEISS RHÜDEN GEGRÜNDET 1920 SPORTGELÄNDE
MehrFußballecho. Ausgabe 172 Februar Liebe Leserinnen und liebe Leser, Dank die ganz wenigen Verletzten.
Fußballecho Ausgabe 172 Februar 2018 In dieser Ausgabe ALLGEMEINES 1 Und dann war sie schon wieder vorbei 1 Tag des Ehrenamtes - Fußballverband Rheinland zeichnet Preisträger aus. 2 Kreismeister Halle
MehrVereinsmitarbeiter im FLVW
Ehrungen für Vereinsmitarbeiter im FLVW eine Handlungshilfe 2 Ehrungen im FLVW Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite 2 Vorwort Seite 3 WFLV-Jugendleiterehrenzeichen in Silber Seite 4 WFLV-Jugendleiterehrenzeichen
Mehr1.3. Aus der Kreisliga A steigt jeweils die Mannschaft mit den wenigsten Punkten in die Kreisliga B ab.
Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen Kreis 1 Ahaus/Coesfeld Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Senioren (Herren, Frauen, Altherren und Altliga) Auf- und Abstiegsregelung in allen
MehrJugendordnung der Sportjugend Kreis Steinburg im Sportverband Kreis Steinburg e. V.
Jugendordnung der Sportjugend Kreis Steinburg im Sportverband Kreis Steinburg e. V. I. Allgemeines 1 Name und Wesen Die Sportjugend Kreis Steinburg ist die Jugendorganisation im Sportverband Kreis Steinburg
MehrDFBnet SpielPLUS. Herzlich Willkommen zur Schulung. Mo, 04.März Uhr. Schützenhaus Weiden Referent: Christian Wolfram
Herzlich Willkommen zur Schulung DFBnet SpielPLUS Mo, 04.März 2013 19.30 Uhr Schützenhaus Weiden Referent: Christian Wolfram Bayerischer Fußballverband e.v. - Brienner Straße 50-80333 München - www.bfv.de
MehrGeschäftsordnung der Bundeskommission Ultraleichtflug des DAeC
Geschäftsordnung der Bundeskommission Ultraleichtflug des DAeC 1 Allgemeines 1. Die Bundeskommission Ultraleichtflug ist für alle sportlichen Belange und Regeln der Ultraleichtfliegerei innerhalb des DAeC
MehrZukunftswerkstatt Verbandsbeirat
Tätigkeitsbeschreibung für die Funktion dem/der Referenten/-in für Sport für Ältere des Sportkreises A. Formeller Teil 1. Bezeichnung der Stelle Referent/-in für Sport für Ältere des Sportkreises 2. Bereich
MehrVersion: System: DFBnet SpielPlus R4.94
Version: System: DFBnet SpielPlus R4.94 Speicherpfad/Dokument: 140423_DFBnet-Sportgericht-Freigabemitteilung-R4.94.docx Erstellt: Letzte Änderung: Geprüft: Freigabe: Datum: 01.04.2014 14:33 14.04.2014
MehrFußballkreis Südpfalz. Fußball. für Ältere. Was die AH-Spielleiter unserer Vereine wissen müssen
Fußballkreis Südpfalz Fußball für Ältere Was die AH-Spielleiter unserer Vereine wissen müssen Unsere Altsenioren. Echte Profis. AH Spielbetrieb im Fußballkreis Südpfalz Grundsätzliche Überlegungen zum
MehrSatzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Bad Endbach
Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Bad Endbach Aufgrund des 4 c der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch
MehrFußballverband Niederrhein e.v. Antrag zur Genehmigung eines Fußball-Turniers im Jugendbereich
Fußballverband Niederrhein e.v. Antrag zur Genehmigung eines Fußball-Turniers im Jugendbereich Bitte die gelb unterlegten Felder ausfüllen, weil sonst die Bearbeitung des Antrages nicht erfolgen kann.
MehrLEITBILD FC Rorschach-Goldach 17
LEITBILD FC Rorschach-Goldach 17 Dieses Leitbild ist unser Bekenntnis, zeigt uns den Weg und ist unser Ziel. 1. SELBSTVERSTÄNDNIS 2. VEREINSLEBEN 3. CHARTA/EHRENKODEX ZU«SPORT-VEREIN-T» 4. FÜHRUNG UND
MehrLEITBILD Fussball in der Region
LEITBILD Fussball in der Region Dieses Leitbild ist unser Bekenntnis, zeigt uns den Weg und ist unser Ziel. 1. SELBSTVERSTÄNDNIS 2.VEREINSLEBEN 3.ETHIK, FAIRNESS UND PRÄVENTION 4.FÜHRUNG UND ORGANISATION
MehrPräambel zur Geschäftsordnung des Vorstandes und der Abteilungsvorstände
Präambel zur Geschäftsordnung des Vorstandes und der Abteilungsvorstände 1.) Gemäß 9.7 der Satzung des SV Menden 1864 e.v. gibt sich der Vorstand des Vereins folgende Geschäftsordnung. Die Abteilungsvorstände
MehrHandballkreis Rhein - Ruhr e.v. im Handballverband Niederrhein e.v.
Handballkreis Rhein - Ruhr e.v. im Handballverband Niederrhein e.v. ÄNDERUNG DER BESTIMMUNGEN DES HANDBALLKREISES RHEIN - RUHR E.V. ÜBER DEN SPIELBETRIEB (Spielbetriebsbestimmungen) SpbB Änderungsbeschluss.doc
MehrSächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung
Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung Stand: 06.12.2010 Teil A: Geschäftsordnung zu Verbandstagen 1 Einberufung, Einladung, Stimmrecht, Anträge Die Einberufung des Verbandstages, Einladung,
MehrG. Jugendfußballordnung (JFO)
G. Jugendfußballordnung (JFO) Die Jugend des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes (WFLV) ist der Zusammenschluss der Jugenden der Landesverbände 1. Fußball-Verband Mittelrhein e. V. (FVM),
MehrLEITBILD FC Rorschach-Goldach 17
LEITBILD FC Rorschach-Goldach 17 Dieses Leitbild ist unser Bekenntnis, zeigt uns den Weg und ist unser Ziel. 1. SELBSTVERSTÄNDNIS 2. VEREINSLEBEN 3. ETHIK, FAIRNESS UND PRÄVENTION 4. FÜHRUNG UND ORGANISATION
MehrAllgemeine Bestimmungen für die Spielzeit 2016/2017
Allgemeine Bestimmungen für die Spielzeit 2016/2017 Ergänzend zu den nachfolgenden Ausführungen gelten die Bestimmungen der WFLV-Spielordnung, der WFLV-Schiedsrichterordnung, der WFLV- Rechts- und Verfahrensordnung
MehrTOP 13 Antrag 1 Antrag des Präsidiums auf Änderung der Satzung
Antrag 1 - Seite 1 von 5 TOP 13 Antrag 1 Antrag des Präsidiums auf Änderung der Satzung Ja Nein Enth. Begründung zur Änderung der Satzung zu 4, 5, 14, 20, 21, 23, 29 Um den Verband zukunftsfähig aufzustellen,
MehrFußballecho A L L G E M E I N E S. In dieser Ausgabe. Ausgabe 183 Januar Liebe Leserinnen und liebe Leser,
Fußballecho Ausgabe 183 Januar 2019 In dieser Ausgabe ALLGEMEINES 1 2019 1 Vereine mit Trikotsätzen belohnt 4 Bremmer F-Junioren beim FSV Mainz 05 5 OFFIZIELLES VOM VERBAND UND KREIS 6 D-Junioren-Rheinlandliga
MehrAllgemeine Bestimmungen für den Herren-Spielbetrieb in der Spielzeit 2017/2018
Allgemeine Bestimmungen für den Herren-Spielbetrieb in der Spielzeit 2017/2018 Ergänzend zu den nachfolgenden Ausführungen gelten die Bestimmungen der WDFV-Spielordnung, der WDFV-Schiedsrichterordnung,
MehrMitarbeiterInnen-Gewinnung. Beispiel BTS Neustadt-Fußball
MitarbeiterInnen-Gewinnung Beispiel BTS Neustadt-Fußball 3-Stufen-Modell JiV(e) LSB-Zukunftsforum am 04.02.2012 Mercedes Benz-Werk Bremen 1 Gliederung 1 Ausgangslage 2 Der Verein BTS Neustadt - Abt. Fußball
MehrLeitbild und Verhaltenskodex des FSV Dippoldiswalde
Leitbild und Verhaltenskodex des FSV Dippoldiswalde Dippoldiswalde, Januar 2017 Vorstand S e i t e 1 5 Vorwort Gegründet als Fußballverein, versteht sich der FSV Dippoldiswalde auch als sportliche Gemeinschaft,
MehrVom LVN-Verbandstag am 25. März 2006 in Kaarst beschlossen
L e i t b i l d des Leichtathletik-Verbandes Nordrhein e.v. Vom LVN-Verbandstag am 25. März 2006 in Kaarst beschlossen Unser Leichtathletikverständnis Im Leichtathletik-Verband Nordrhein verstehen wir
MehrAnforderungen an eine Strukturreform des DSV aus Sicht der Verbandsentwicklung
Anforderungen an eine Strukturreform des DSV aus Sicht der Verbandsentwicklung 16.1.2016 Grundsatz aus dem Leitbild: Ehrenamt bestimmt die Sportpolitik! Hauptamt setzt sie um! 2. Grundsatz: Personalien
MehrVereins- und Abteilungs- Strukturen der Fußballabteilung des TSV Cadolzburg und deren Richtlinien
Vereins- und Abteilungs- Strukturen der Fußballabteilung des TSV Cadolzburg und deren Richtlinien 30.01.2016 1 Inhaltsverzeichnis 1. STRUKTUR DES TSV CADOLZBURG 3 2. STRUKTUR DER FUßBALLABTEILUNG 4 3.
MehrEhrungsordnung dnung Ehrungs- or
Ehrungsordnung Ehrungsordnung Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen... 171 2 Ernennungen... 171 3 Auszeichnungen... 171 4 Ehrennadeln... 171 5 Ehrenplakette... 172 6 Anträge... 172 7 Ehrenurkunden
MehrErstattungsordnung des Tischtennisverbandes Rheinland e.v.
Erstattungsordnung des Tischtennisverbandes Rheinland e.v. Gültig ab: 03.04.2015 Verantwortlich: Präsidium Genehmigt durch: Hauptausschuss Genehmigt am: 09.03.2015 Veröffentlicht: 03.04.2015 Erstattungsordnung
MehrWORKSHOP FÜR DEN BETRIEBSRAT
WORKSHOP FÜR DEN BETRIEBSRAT DER BETRIEBSRAT ALS TEAM! Der Workshop für Ihren BR gemeinsam erfolgreich arbeiten! Gemeinsam als Team in Richtung Erfolg. Als Betriebsratsmitglied sind Sie einer unter Gleichen.
MehrFairplay leben! - Die Fairplay-Liga mit Beispielen aus dem Fußballkreis Aachen
Fairplay leben! - Die Fairplay-Liga mit Beispielen aus dem Fußballkreis Aachen Agenda Prinzipien des Kinderfußballs Was ist Fairplay? Prinzipien der Fairplay-Liga Ziele der Fairplay-Liga Aachen Praktische
MehrZusammensetzung des KJA ( 13 FLVW-Fußballjugendordnung)
Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.v. Kreis 06 Bochum Zusammensetzung des KJA ( 13 FLVW-Fußballjugendordnung) Vorsitzender KJA Koordinator Spielbetrieb Koordinator Talentsichtung/Talentförderung
MehrJugendordnung. Stand: Gültig ab:
Jugendordnung Stand: 15.07.2017 Zuständig: FA Jugendsport Gültig ab: 15.07.2017 Geschäftsstelle: Tischtennisverband Württemberg-Hohenzollern e. V. SpOrt Stuttgart Fritz-Walter-Weg 19 70372 Stuttgart oder
MehrQualitätsbericht 2011
Qualitätsbericht 2011 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort... 2 2. "Prüft alles, und behaltet das Gute" (1 Tess 5, 21)... 2 3. Kontinuierliche Verbesserung... 3 4. Unser Leitbild... 3 5. Dokumentation des Qualitätsmanagementsystem...
MehrErstattungsordnung des Tischtennisverbandes Rheinland e.v.
Erstattungsordnung des Tischtennisverbandes Rheinland e.v. Beschlossen am: 08.12.2014 Verantwortlich: Finanzausschuss Genehmigt durch: Hauptausschuss Veröffentlicht: 29.12.2014 Erstattungsordnung 2014
MehrBFV-Freundeskreis. Eine attraktive und werthaltige Partnerplattform des Bayerischen Fußball- Verbandes
BFV-Freundeskreis Eine attraktive und werthaltige Partnerplattform des Bayerischen Fußball- Verbandes Die 21 Landesverbände bilden die Brücke zwischen Dachverband und Basis BFV als bedeutendster Landessportverband
MehrG E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G S P L A N des Südwestdeutschen Schwimmverbandes e.v.
G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G S P L A N des Südwestdeutschen Schwimmverbandes e.v. Vorbemerkung: Die im Geschäftsverteilungsplan genannten Personenbezeichnungen umfassen gleichermaßen die männliche
MehrDFB-Medien & Niedersächsischer Fußballverband. Schulung. DFBnet Spielbericht
DFB-Medien & Niedersächsischer Fußballverband Schulung DFBnet Spielbericht DFBnet Spielbericht Überblick: 1. Vorteile 2. Informationsflüsse 3. Erste Aufgaben 4. Aufgaben vor/nach dem nächsten Spiel 5.
MehrGeschäftsverteilungsplan
Fußballverein Steinmauern 1926 e.v. Geschäftsverteilungsplan Geschäftsführende Vorstandschaft Der geschäftsführenden Vorstandschaft gehören an: 2. Vorsitzender Hauptkassier Schriftführer Jugendleiter Sportliche
MehrUmsetzung der gesetzlichen Regelungen des 72a SGB VIII -Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis für Ehren- und Nebenamtlicheim Landkreis Tübingen
1 Umsetzung der gesetzlichen Regelungen des 72a SGB VIII -Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis für Ehren- und Nebenamtlicheim Landkreis Tübingen Grundsätzliche Informationen Was muss ich wissen? Die
MehrNFV-Talentförderkonzept für Junioren
NFV-Talentförderkonzept für Junioren Stand: August 2015 Martin Mohs Talentförderpyramide DFB NFV-Auswahl U15 + U16 + U17 + U18 17 DFB-Spezialstützpunkte + 4 NLZ NFV-Auswahl U13 + U14 Avacon-Cup Sichtung
MehrGrundsatzpapier zur Rolle der Normung im betrieblichen Arbeitsschutz
Grundsatzpapier zur Rolle der Normung im betrieblichen Arbeitsschutz Prozessbeschreibung zur Prüfung der Eignung neuer Norm-Projekte im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes Das Projekt Kommission
MehrELEKTRONISCHER SPIELBERICHT
ELEKTRONISCHER SPIELBERICHT Stand: 23. Januar 2013 Inhaltsverzeichnis 1 1. Umfang der Nutzung 1.1. Spielbetrieb der Herren und Frauen Der elektronische Spielbericht ist in allen Pflichtspielen und Freundschaftsspielen
MehrKonzept Jugend
Konzept Jugend 2010-2012 Das Konzept Das Jugendkonzept des TSV Jesingen steht unter dem Motto: Die Jugend ist die Zukunft des Vereins. Wer die Jugend hat, hat die Zukunft. Systematischer Trainingsaufbau
MehrHERZLICH WILLKOMMEN. Bezirksveranstaltung am in Musterheim. FAIRPLAY-Liga in der G- und F-Jugend
HERZLICH WILLKOMMEN Bezirksveranstaltung am 25.04.2015 in Musterheim FAIRPLAY-Liga in der G- und F-Jugend 1 FAIRPLAY-Liga Einführung Schritt für Schritt 2 FAIRPLAY-Liga Textmasterformate durch Klicken
MehrHandballkreis-Industrie e.v.
Handballkreis-Industrie e.v. Gebührenordnung (Stand 01.09.2017) 1 Grundsätze 2 Spielbeiträge 3 Strafen und Gebühren 4 Kosten 5 Ehrungen 6 Inkrafttreten Anhang 1: Strafen Spielbetrieb Abkürzungen: HKI-Gebührenordnung:
MehrMasterplan des DFB und seiner Landesverbände. Vorteile für Vereine. Nina Middelkamp I
Masterplan 2017-2019 des DFB und seiner Landesverbände e für Vereine Nina Middelkamp I Nina.Middelkamp@flvw.de I 02307 371 259 Einstieg Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) - 2.300 Vereine
MehrStrafbestimmungen. Stand: Gültig zum Zuständig: Verbandsausschuss
Stand: 28.06.2014 Gültig zum 01.07.2014 Zuständig: Verbandsausschuss Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Vorkommnisse bei Mannschafts- und Pokalspielen... 3 1.1 Abmelden/Zurückziehen/Streichen einer
MehrSatzung für die Seniorenvertretung der Stadt Hauzenberg
Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Hauzenberg Die Stadt Hauzenberg erlässt aufgrund Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der zur Zeit gültigen Fassung folgende Satzung:
MehrVersion: Speicherpfad/Dokument: _DFBnet_Spielplanung_Freigabemitteilung_5.00.doc
Version: 5.00 System: DFBnet Speicherpfad/Dokument: 140720_DFBnet_Spielplanung_Freigabemitteilung_5.00.doc öffentlich Erstellt: Letzte Änderung: Geprüft: Freigabe: Datum: 21.07.2014 22.07.2014 22.07.2014
MehrEin praxistauglicher Wegweiser durch den Dschungel der Gewaltprävention
Ein praxistauglicher Wegweiser durch den Dschungel der Gewaltprävention Fragenkatalog des Netzwerks gegen Gewalt zur Prüfung von Präventionsprogrammen für Verantwortliche in Schulen, Jugendvereine und
MehrLeitbild. MTV Eggersriet
Leitbild MTV Eggersriet Inhalt:! Selbstverständnis! Sportarten und Ablauf eines Trainings! Ethik und Umweltverhalten! Mitglieder! Leistungen vom MTV Eggersriet! Finanzen! Führung und Organisation! Information
MehrWestdeutscher Fußball- und Leichtathletik-Verband e.v. Der Spielbericht
Westdeutscher Fußball- und Leichtathletik-Verband e.v. Der Spielbericht Der Spielbericht 1. Grundsätzliches Grundsätzliches (I) 1 Abs. 9 Schiedsrichterordnung des WFLV: Der Schiedsrichter muss rechtzeitig
MehrPer Einstellung in das elektronische Postfach am Vereinsmeldebogen für die Saison 2016 / 2017
Hessischer Fußball-Verband e.v. Otto-Fleck-Schneise 4 60528 Frankfurt/M. Hessischer Fußball-Verband e.v. Otto-Fleck-Schneise 4 60528 Frankfurt/M. An alle Vereine des Hessischen Fußball-Verbandes Per Einstellung
MehrPakt für den Sport. Zwischen. der Stadt Höxter vertreten durch. den Bürgermeister Herrn Alexander Fischer. und
Pakt für den Sport Zwischen der Stadt Höxter vertreten durch und den Bürgermeister Herrn Alexander Fischer dem Stadtsportverband Höxter e.v. vertreten durch den 1. Vorsitzenden Roland Merker und die 2.
Mehr